Jörg Dornau
Ja. Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Wir führen hier einen weiteren Teil einer Scheindebatte. Während wir im Hohen Hause über die Theorie streiten, werden draußen längst Fakten geschaffen, und zwar gegen die Interessen unserer heimischen Landwirtschaft und gegen den Willen der Verbraucher. Bisher ist der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen – wir nennen es GVO – in Deutschland verboten. Das klingt aus Ihrer Richtung gut, aber es ist eine Mogelpackung. Denn über die Importe ist die Hintertür sperrangelweit geöffnet. Schauen wir doch in die Häfen – Soja aus Brasilien, den USA und der Ukraine. Die GVO-Quote bei brasilianischem Soja geht bis auf fast 100 %. Was passiert damit? Es landet in den Futtertrögen unserer Nutztiere. Als wäre das nicht genug, wollen sie nun das MercosurAbkommen durchdrücken. Das bedeutet zollfreier Zugang in unsere Märkte mit genau diesen GVO-Produkten, die unsere Bauern hier nicht anbauen dürfen. Das ist Wettbewerbsverzerrung in Reinform. Wenn Sie hier Transparenz anmahnen, dann müssen Sie über Ihre Doppelmoral reden. Sie fordern bei der neuen Gentechnik eine lückenlose Kennzeichnung und Transparenz. Das ist richtig, aber wo ist der Aufschrei bei der Zulassung von Insekten in Lebensmitteln? Ja, Sie haben richtig gehört: Grillen, Larven, Heuschrecken pulverisiert und beigemischt in Keksen, Nudeln und Backwaren. Mahlzeit könnte man sagen. Das ist rechtlich alles möglich in Deutschland und das wird gemacht. Jeder soll frei entscheiden können, ob er das will oder nicht. Aber er muss es auch wissen. Unsere Bundestagsfraktion hat dazu beantragt, dies klar und deutlich auf der Vorderseite der Verpackung zu kennzeichnen. Sie alle – von den GRÜNEN bis zur Union – haben das abgelehnt. Bei Insektenmehl reicht Ihnen das Kleingedruckte in der Zutatenliste, aber bei der Gentechnik mimen sie plötzlich die Gralshüter der Transparenz. Das ist einfach unredlich. (Beifall AfD) Kommen wir zum eigentlichen Problemfall für die deutsche Landwirtschaft, der CDU. Sie versuchen, sich mal wieder als Anwalt der Bauern zu positionieren. Das ist an Heuchelei nicht zu überbieten. Wer hat EU, Bund und Land in den letzten Jahrzehnten regiert? Wer hat die meiste Zeit regiert? Wer trägt die Hauptverantwortung für die Situation der Bauern? Explodierende Energiekosten durch die CO - Steuer – Ihr Werk. Düngeverordnung – Ihr Werk. Green Deal, Pflanzenschutz, Düngemittelproblematik usw. usf. – das Werk Ihrer Parteifreundin Ursula von der Leyen. Mercosur – zum Nachteil der Bauern, zum Vorteil der Konzerne von Automobil bis Chemie, vorangetrieben von den Unionschristen, ob EU, Bund oder auch hier in Sachsen. Sie sind nicht die Lösung für unsere Landwirtschaft. Sie sind die Ursache der meisten Probleme für unsere Landwirtschaft. Auch beim Thema neue Züchtungsmethoden ist Ihnen nicht zu trauen. Am Ende lachen die Großkonzerne und die Landwirtschaft blutet. Die Struktur unserer Pflanzenzüchtung ist weltweit einzigartig – geprägt von 58 mittelständischen Unternehmen. Diese Struktur ist in Gefahr. Wenn wir die neue Gentechnik zulassen, was wir grundsätzlich befürworten, um wettbewerbsfähig zu bleiben, dann droht das, was Experten ein Patentdickicht nennen. Große Konzerne versuchen, sich über Patente biologische Eigenschaften zu sichern, die durchaus vorkommen könnten. Das würde den Mittelstand erdrosseln und die Abhängigkeit der Landwirte von wenigen globalen Playern massiv erhöhen. Wir als AfD sagen Ja zu Innovation, aber nur unter vier klaren Bedingungen, die Sie von der Union niemals garantieren würden. Erstens. Sicherheit, unabhängige Forschung statt Blindflug. Zweitens. Nutzen. Die Technik muss dem Landwirt dienen, nicht dem Aktionär. Drittens. Mittelstandsschutz. Wir fordern ein striktes Verbot von Patenten auf Tiere und Pflanzen. Biologisches Material muss frei zugänglich bleiben, um unsere mittelständische Züchterstruktur zu erhalten. Viertens. Eine echte Transparenz, klare Kennzeichnung, egal, ob Gentechnik oder das von Ihnen so beliebte Insektenmehl. Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war der Abg. Dornau von der AfD-Fraktion. Gibt es in dieser dritten Rederunde weiteren Aussprachebedarf? Das kann ich nicht erkennen. Dann hat die Staatsregierung die Gelegenheit und Herr Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch hat das Wort. Bitte schön. Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der EU ist es gelungen, eine neue Gentechnikregulierung auf den Weg zu bringen – eine Verordnung über mit neun genomischen Techniken gewonnene Pflanzen. Diese steht voraussichtlich kurz vor der Verabschiedung, sodass wir heute gern darüber diskutieren können, auch wenn dies eher Informationscharakter hat, wie die einbringende Fraktion das wohl weiß. Aber dazu später mehr. Gestatten Sie mir zu Beginn einige Worte zur wissensbasierten Einordnung. Mit den neuen genomischen Techniken lassen sich gezielt einzelne Mutationen, aber auch transgene Organismen erzeugen, also solche mit Genen aus anderen Organismen. Mit bestimmten DNA-schneidenden Enzymen, sogenannten Nukleasen, werden gezielt Eingriffe in komplexes Erbgut von Tieren und Pflanzen möglich. Den Durchbruch brachte das aus einer proteinbasierten Gen-Schere und einem spezifischem RNA-bestehendem CRISPR-Cas-System. Das System wurde so weiterentwickelt, dass damit nicht nur Gene gezielt ausgeschaltet werden können, sondern auch gezielt einzelne Basen ausgetauscht oder DNA-Fragmente eingeführt werden können. Dabei war zunächst unklar, ob NGT-Organismen mit nur geringfügigen Veränderungen im Erbgut unter das Gentechnikrecht fallen oder nicht. Organismen, die durch ungezielte Mutagenese verändert wurden, sind nämlich davon ausgenommen. Dabei werden Pflanzen mit ionisierender Strahlung oder mit Chemikalien behandelt, um zufällige Änderungen im Erbgut zu erzeugen. Im Jahr 2018 hat der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass alle veränderten Organismen in der EU als genetisch veränderte Organismen zu betrachten sind, auf die das EUGentechnikrecht anzuwenden ist, selbst wenn sie keine fremden DNA-Abschnitte enthalten. Das hat sich jetzt geändert. Ziel der EU ist es nun, die Chancen der neuen genomischen Techniken auch für die Pflanzenzüchtungen in Europa zu nutzen. Dazu hatte die EU-Kommission am 5. Juni 2023, also noch vor der letzten Europawahl, den Entwurf für eine EU-Verordnung vorgelegt, mit der die Freisetzung und Marktzulassung von NGT-Pflanzen neu geregelt werden soll. Nach Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und dem EU-Rat wurde im Dezember 2025 eine Einigung im sogenannten Trilog erzielt. Nunmehr steht nur noch die formale Zustimmung in Parlament und Rat aus. Ein erster Schritt dazu war die Zustimmung im Umweltausschuss des Europaparlaments am 28. Januar; das ist schon genannt worden. Somit ist das Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene weitgehend abgeschlossen. Wir können nicht die Augen davor verschließen, dass es Deutschland – insbesondere die letzte Ampel-Bundesregierung – versäumt hat, im Rat Einfluss zu nehmen. Dem federführenden Bundeslandwirtschaftsministerium ist es offenbar nicht gelungen, damals eine Position innerhalb der Bundesregierung abzustimmen. Somit sind auch die Beschlüsse des Bundesrates und der Agrar- und Umweltministerkonferenzen, also viele gute Ideen zur geplanten Verordnung, ins Leere gelaufen. Auch neue Initiativen der Bundesländer helfen jetzt nicht mehr weiter. Worum geht es bei dieser Verordnung zu den neuen genomischen Techniken? In Bezug auf Pflanzen und Produkte sollen die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der EU gestärkt und dabei ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt beibehalten werden. Man denkt auch an die deutschen Züchterfamilien, die hier sehr hochwertig unterwegs sind und denen wir auch vertrauen. Das möchte ich hier deutlich sagen. Kern ist eine weitgehende Deregulierung dieser Pflanzen in der Kategorie 1. Das sind Pflanzen, deren Genom mittels NGT gezielt modifiziert wurde, die aber auch natürlich vorkommen oder durch herkömmliche Züchtungstechniken erzeugt werden können. Aufgrund der Äquivalenz zu klassisch gezüchteten Pflanzen sollen diese NGT1-Pflanzen vom bisherigen EU-Gentechnikrecht ausgenommen werden. Zuvor muss der NGT1-Status beantragt und auch behördlich festgestellt werden. Das heißt, es gibt dieses Kontrollverfahren. Dies erfolgt aufgrund von Kriterien, die im Anhang der Verordnung festgeschrieben sind. So dürfen die durch gezielte Mutagenese erzeugten Substitutionen oder Insertionen an einer Stelle nicht größer als 20 Nukleotide sein. Ausgeschlossen vom NGT1-Status werden Pflanzen mit Herbizidtoleranz oder solche, die Insektizide bilden. NGT-Pflanzen der Kategorie 2 sind Pflanzen, die nicht der Kategorie 1 zugeordnet werden können, zum Beispiel weil sie größere Änderungen am Genom aufweisen. Für diese Pflanzen gilt weiterhin das EU-Gentechnikrecht mit einigen Erleichterungen. Da die NGT-Regelungen in Form einer EU-Verordnung erlassen werden, gelten sie direkt und EU-weit einheitlich. Zudem gibt es in den Ländern außerhalb der EU bereits ähnliche Regelungen. Zum Thema Wahlfreiheit: Derzeit haben Landwirte nicht die Möglichkeit, NGT-Pflanzen anzubauen, was sich aufgrund der Neuregelung ändern könnte. Pflanzenvermehrungsmaterial, also vor allem Saatgut von NGT1-Pflanzen, ist zu kennzeichnen. Somit haben Landwirtschaftsbetriebe die Wahl, welche Art Pflanzen sie anbauen. Anders sieht es bei den Verbrauchern aus. Im Gegensatz zu Lebensmitteln, die aus GVO erzeugt wurden, wird es für Lebensmittel aus NGT1-Pflanzen keine Kennzeichnungspflicht geben. Das ist schon angesprochen worden. Allerdings gibt es diese auch nicht für Pflanzen, deren Genom mittels ungerichteter Mutagenese verändert wurde. Auch da gibt es diese Lücke. Ungeachtet dessen hätte ich aus Gründen der Transparenz eine durchgängige Kennzeichnung befürwortet und auch gern den ökologischen Landbau einbezogen. Dies würde aber eine schwer kontrollierbare Trennung der Warenströme von konventionellen und NGT-Produkten bedingen, was überbürokratisch und auch nicht durchführbar ist. Zudem können die Verbraucher jetzt zu Ökoprodukten greifen, wenn sie sicherstellen wollen, dass keine NGT-Lebensmittel in ihrem Einkaufskorb landen sollen, denn laut NGT-Verordnung gilt das Gentechnikverbot im Ökolandbau auch für NGT1-Pflanzen. Was sind die Vorteile dieser neuen Züchtungen? Mithilfe dieser Techniken können gezielt einzelne Gene verändert oder Gene aus dem Züchtungspool in eine Sorte eingeführt werden. Mögliche günstige Varianten können also viel schneller und zielgerichtet erzeugt werden. Es entfällt die Suche nach der Nadel im Heuhaufen, nach der einen gewünschten Variante bzw. Mutation. Zeitaufwendige Rückkreuzungen zur Entfernung von unerwünschtem Genmaterial sind nicht mehr erforderlich. Da diese Pflanzen im Anschluss an ihre Erzeugung aber den normalen Züchtungen in Prüfungsprozessen unterfallen, sind ihre Produkte am Ende genauso sicher. Es gilt der Sortenschutz und alles, was wir in Deutschland hierzu entwickelt haben. Dementsprechend sehen viele Länder in diesen Techniken Chancen, um in der Pflanzenzüchtung Fortschritte zu erzielen. Das betrifft die Anpassungsfähigkeit der Kulturpflanzen an den Klimawandel und daraus resultierende abiotische Bedingungen wie Trockenheit, aber auch die Erhöhung der Ertragssicherheit und die Qualität der Produkte sowie die Verbesserung der Nährstoffeffizienz und die Züchtung von Resistenzen gegenüber Krankheiten und Schädlingen. Letzteres kann wiederum zur Senkung des Einsatzes von Ressourcen beitragen. Dies kann der Landwirtschaft langfristig helfen, sich an die veränderten Gegebenheiten anzupassen, sich zukunfts- und wettbewerbsfähig aufzustellen sowie zum Beispiel durch Ressourceneinsparung zum Klima- und Biodiversitätsschutz beizutragen. Noch ein kurzes Wort zu den Patenten. Die Frage dahinter ist, welches Recht der Züchter an dieser Züchtung hat. Wie kommt er zu einem Rückfluss seiner Investitionen? Wie wird das geschützt, damit der Züchter auch die nächste Züchtung erwirtschaftet? Wir haben diesen Schutz der Züchter in Deutschland jetzt schon. Man kann darüber diskutieren, ob man das Patente nennt und wie man das ausgestaltet. Letztendlich muss es das geben, sonst haben wir keine erfolgreiche Züchtung. Zumindest sind im Verfahren zur Statusüberprüfung Angaben zu vorliegenden Patenten zu übermitteln. Hier bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen das auf die Züchtung haben wird. Der kritische Blick darauf ist sicherlich auch nötig. Ich fasse zusammen. Die neue EU-Verordnung ist das Ergebnis eines Kompromisses und erfüllt damit sicher nicht die Wünsche aller Interessengruppen. Trotzdem wird nach meiner Auffassung das Vorsorgeprinzip ausreichend bewahrt, denn auch durch Zufallsmutagenese veränderte Pflanzen unterliegen keiner Sicherheitsprüfung im Einzelfall. Dazu möchte ich Frau Dr. Andrea Lübcke zitieren, Bundestagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Die Gleichstellung von NGT1-Pflanzen mit konventionell gezüchteten Pflanzen ist kein Bruch mit Grundwerten der BÜNDNISGRÜNEN, sondern Ausdruck einer wissensbasierten und verantwortungsvollen Politik.“ In welchem Umfang diese Pflanzen nach Inkrafttreten der EU-Verordnung in der Züchtung und landwirtschaftlichen Praxis tatsächlich genutzt werden, lässt sich trotz allem schwer voraussagen, ebenso wenig die Auswirkung auf die Märkte. Das Sortenschutzgesetz gilt auch bei diesen Züchtungen. Chancen eröffnen die Neuregelungen aber allemal. „Neue Wege entstehen, indem wir sie gehen.“ Dieses Zitat von Friedrich Nietzsche ist Ansporn und richtungsweisend zugleich. Lassen Sie uns weiter gemeinsam mutig und verantwortungsvoll neue Wege gehen, aber auch genau hinsehen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU und Ministerpräsident Michael Kretschmer) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: In dieser dritten Aktuellen Debatte sprach der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Georg-Ludwig von Breitenbuch. Ich stelle fest, dass es keinen weiteren Aussprachebedarf gibt. Die dritte Aktuelle Debatte ist damit abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, von einigen schon erwartet kommen wir nun zum Tagesordnungspunkt Zweite Beratung „5 Tage Bildungszeit Gesetz über den Anspruch auf (Sächsisches Bildungsfreistellungsgesetz Drucksache 8/1429, Gesetzentwurf Drucksache 8/5742, Ausschusses für Wirtschaft, Wünscht vor Eintreten in die Debatte der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Peschel, das Wort? – Er winkt ab und wünscht nicht das Wort. Damit können die Fraktionen jetzt in der ersten Runde wie folgt Stellung nehmen: CDU, AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, der fraktionslose Abgeordnete und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Der erste Redner in dieser ersten Runde ist Kollege Kay Ritter von der CDU-Fraktion. Herr Kollege, bitte schön, Sie haben das Wort.
