Ulf Günter Lange
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Kurz vor Weihnachten, wenn eigentlich Besinnlichkeit angesagt ist, hat der EU-Rat mit knapper Mehrheit beschlossen, die sogenannte Neue Gentechnik zu deregulieren. Deutschland hat sich enthalten. Das ist kein Ruhmesblatt, aber immerhin kein aktiver Beifall. Am 9. März soll das EU-Parlament darüber abstimmen. Viel Zeit bleibt also nicht. Insofern ist es richtig und notwendig, dass wir heute darüber sprechen. Danke an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für den Antrag. Worum geht es ganz nüchtern betrachtet? Wenn dieser Gesetzentwurf durchkommt, dann reden wir über ungeprüfte, ungekennzeichnete und praktisch unkontrollierbare Pflanzen, die auf unsere Felder, in unsere Lebensmittel und unsere Umwelt gelangen – ohne Rückverfolgbarkeit, ohne Haftung, ohne echte Kontrolle. Das ist kein Fortschritt, das ist politisches Wegschauen. Warum lehnen wir das ab? Erstens. Die Deregulierung bedroht die gentechnikfreie Züchtung und damit auch den Ökolandbau. Koexistenz wird behauptet, aber nicht ermöglicht. Es fehlen technische Regeln, es fehlen rechtliche Sicherungen. Am Ende bleibt das Risiko bei denen hängen, die keine Gentechnik einsetzen wollen. Das ist keine Wahlfreiheit, das ist ein Verdrängungsmechanismus. Zweitens. Das Verursacherprinzip wird faktisch abgeschafft. Wenn gentechnisch veränderte Pflanzen andere Bestände kontaminieren, haftet niemand mehr – nicht der Hersteller, nicht der Inverkehrbringer, sondern am Ende die Landwirte oder die Allgemeinheit. Das ist marktwirtschaftlich absurd und rechtlich brandgefährlich. Drittens, und das ist besonders heikel. Die Deregulierung öffnet Tür und Tor für Patente auf Pflanzen. Patente bedeuten weniger Zugang zu genetischen Ressourcen, weniger Nachbau, weniger Wettbewerb. Ein jahrtausendealtes Recht der Bäuerinnen und Bauern wird damit ausgehebelt – still, leise und per EU-Verordnung, und das alles in einem Markt, der ohnehin schon hoch konzentriert ist. Cui bono? heißt die Frage. Wem nützt es? Heute kontrollieren sechs globale Konzerne fast zwei Drittel des kommerziellen Saatguts und praktisch die gesamte gentechnisch veränderte Pflanzenproduktion. Diese Konzerne züchten nicht Vielfalt – sie züchten Massenware für den Weltmarkt. Das fördert Einfalt statt Resilienz – genau das Gegenteil dessen, was wir angesichts Klimawandel und Umweltstress brauchen. Besonders problematisch ist: Der Gesetzentwurf stellt pauschal die Behauptung auf, NGT-Pflanzen seien per Definition risikoärmer. Das steht im klaren Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs: Vorsorge- und Verursacherprinzip sind keine lästigen Formalien, sie sind Grundpfeiler des europäischen Umwelt- und Verbraucherrechts. Apropos Verbraucher: Ohne Kennzeichnung gibt es keine Wahlfreiheit. Wer den Herstellungsprozess nicht kennt, kann keine bewusste Entscheidung treffen. Dass Verbraucher genau das wollen – Transparenz und Schutz – zeigen seit Jahren alle seriösen Umfragen. Es drängt sich der Eindruck auf: Dieser Gesetzentwurf übernimmt nahezu vollständig die Forderungen der Gentechniklobby und blendet die Interessen von Verbrauchern, Umwelt und gentechnikfreier Landwirtschaft konsequent aus. Saatgut ist kein x-beliebiges Produkt – Saatgut ist das Herzstück der Landwirtschaft und die Grundlage unserer Ernährungssouveränität. Deshalb sagen wir klar: Dieser Gesetzentwurf gehört abgelehnt und grundlegend neu verhandelt – mit Prüfung, Kennzeichnung, Haftung und ohne Patente auf Leben. Alles andere wäre ein politischer Blindflug mit absehbaren Schäden. Herzlichen Dank. Glück auf! (Beifall BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Lange von der BSW-Fraktion. Wir setzen mit der SPDFraktion fort. Das Wort hat Frau Kollegin Lang; bitte schön.
