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Dr. Ingolf Huhn

BSW 04.02.2026 Sitzungen 8/24

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich begreife, was mit diesem Gesetz gewollt ist. Ich sehe auch, dass ein Problem dabei ist. Ich habe nur den Eindruck, dass es so, wie Sie vorschlagen, nicht funktioniert. Erstens. Wir haben uns im Herbst mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschäftigt und auch mit dem Auftrag zu juristischer Sorgfalt und Unvoreingenommenheit. Es steht in den Rundfunkstaatsverträgen immer wieder, so in § 26: „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten […] sind der Einhaltung journalistischer Standards, insbesondere zur Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung […] verpflichtet.“ Für Zeitungen gilt das nicht, wenigstens nicht als Vorschrift. Zeitungen und Zeitschriften sind an sich drei Zielen verpflichtet: Erstens dem Geldverdienen. Die meisten Druckwerke sind kommerziell orientiert und dienen erst einmal dem Gewinn. Auch dort, wo Bekenntnisse dahinterstehen, müssen sie sich rechnen. Zweitens den Besitzern, wenn es ein Organ ist. Die Handwerks-Zeitung wird von der Handwerkervereinigung herausgegeben; dabei ist klar, wer die Ausrichtung macht. Drittens den Überzeugungen eines bestimmten Sektors des Publikums. Es gibt Zielgruppenzeitungen. Bei der taz weiß man, an wen sie sich wendet; da ist keine Frage offen. Zweitens. Der Gesetzentwurf wendet sich nur an die erste der drei Gruppen, an die Zeitungen und Zeitschriften, die aussehen, als würden sie am Geldverdienen orientiert sein, und bei denen eine nicht gut sichtbare Einflussnahme anderer – und hier ausschließlich politischer Parteien – vermutet oder erkannt wird. Die zweite Gruppe ist uninteressant. Bei der Kirchenzeitung wird sich niemand wundern, dass eine Kirche dahintersteht. Da ist nichts aufzuklären. Auch bei Bekenntniszeitungen ist klar, an wen sie sich wenden. Jeder wird davon ausgehen, dass die Gruppierungen und Parteien des gleichen Bekenntnisses sie unterstützen. Drittens. Die kommerziellen Zeitungen. Der Gesetzentwurf möchte – ich zitiere es –: „Der Verleger eines periodischen Druckwerks, das von Unternehmen herausgegeben wird, an denen unmittelbar oder mittelbar politische Parteien beteiligt sind, oder das Medieninhalte nutzt, die von Unternehmen stammen, an denen unmittelbar oder mittelbar politische Parteien beteiligt sind, muss bei jeder Ausgabe an herausgehobener Stelle im Impressum des Druckwerks darauf hinweisen.“ Ich sage nicht, dass die Einflussnahme auf den Willensbildungsprozess der Konsumenten von Parteien über Zeitungen, die ihnen zu großen Teilen gehören – im Übrigen auch Meinungsforschungsinstitute, die manchmal von Parteien abhängig sind –, gerade vor Wahlen, nicht problematisch ist. Die Partei, der ich angehöre, hat das vor der letzten Bundestagswahl schmerzhaft erfahren müssen. Die Leute sollen auch wissen, dass es so ist. Nur ist es mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zu lösen. (Zuruf AfD: Hättet ihr es besser gemacht!) Der Gedanke, der hinter dem Entwurf steht, ist der einer vollständigen Transparenz der Einflussnahme. Aber dabei gibt es noch sehr viel mehr als die der Parteien. In der Begründung steht es gleich mit drin – ich zitiere –: „Journalismus und die öffentliche Meinungsbildung stehen ebenfalls maßgeblich unter Beeinflussungsversuchen von milliardenschweren Interessengruppen oder Einzelpersonen“, wie auch „mächtigen Nichtregierungsorganisationen und internationalen Großspendern“. Also, die werden nicht erfasst. Der SWR hat vor ein paar Jahren mal in einer Folge der Sendung „Neues aus der Anstalt“ aufgedröselt, welche Chefredakteure großer deutscher Zeitungen und Zeitschriften Mitglieder in welchen militärischen Thinktanks sind und wie sie hinterher in ihren Druckwerken Beschlüsse loben, die sie selbst mit verfasst haben. Das wird natürlich auch nicht erfasst. Viertens. Dass Werbekunden ausgesprochenen – oder so, dass man es gar nicht erst aussprechen muss – Einfluss auf Redaktionelles nehmen, ist geradezu selbstverständlich. (Zuruf AfD: Merkt man ja!) Ich habe zur Illustration auf meinem Pult eine meiner Lieblingszeitschriften liegen. Es ist eine Eisenbahnzeitschrift – Herr Nowak wird jetzt aufmerken –, das Magazin Privatbahn. Es steht in der vorigen Ausgabe auf Seite 10 und 11 ein sehr instruktiver Artikel über das Simulatortraining für Baggerfahrer von Zweiwegebaggern. Das sind die, die auf Schienen und Straßen fahren können; Herr Kollege Nowak wird uns bestimmt etwas dazu sagen können. (Andreas Nowak, CDU: Ist es die …?) Es ist nützlich, das nicht gleich draußen zu probieren, sondern erst in einem Simulator. Es ist ein sehr schöner Artikel. Auf Seite 13 steht dann die Anzeige einer Firma, die solche Simulatoren vermietet. (Beifall Ulf Günter Lange, BSW) Dass das einen gewissen Zusammenhang hat, kann man sehen – man kann es aber auch erwarten. Das ist normal, das ist legal. Die Leute wissen, dass das so ist und erwarten das. Also Sie sehen schnell, dass das alles Möglichkeiten der Einflussnahme sind, die das vorgeschlagene Gesetz nicht regeln kann. Das ist den Autoren auch bewusst. Sie sagen in der Begründung, wir fangen halt mal klein an. Da steht der schöne Satz drin: „Ein solch einfacher und schneller erster Schritt“ – also wirklich erst mal ganz klein. Fünftens. Noch zwei praktische Fragen. Fast alle Damen und Herren collega haben in der Ausschusssitzung darauf hingewiesen, dass die angedachte Kennzeichnung an Grenzen stößt, wenn Artikel von anderen Zeitungen – oder vielleicht von der dpa – übernommen werden. Man müsste an jeden dieser Artikel ein kleines Etikett kleben, auf dem steht, wie die Beteiligungsverhältnisse sind. Das klingt aufwendig bis nervig, man kann dann die prozentualen Anteile zusammenführen. Das ist eine Aufgabe für Hobby-Mathematiker. Richtig rührend ist der praktische Kern des Gesetzes, also das, was es eigentlich und ausschließlich regeln will. Der Verleger muss bei jeder Ausgabe an herausgehobener Stelle im Impressum des Druckwerks auf die Beteiligungsverhältnisse durch Parteien hinweisen – an herausgehobener Stelle im Impressum. Das ist eine Contradictio in Adiecto. Das Impressum ist ja gerade nicht an herausgehobener Stelle. Es ist meistens gut versteckt, nicht weil die Verleger etwas zu verheimlichen hätten, sondern weil es hässlich ist und sich die Leute nur unter zwei Gesichtspunkten dafür interessieren: wenn sie wissen wollen, wohin sie ihren Leserbrief schreiben oder unter welcher Nummer sie das Abo kündigen können. Dann suchen sie es und dann finden sie es irgendwo. An diesem Kasten steht dann an herausgehobener Stelle – also vielleicht vor der Abo-Kündigungsnummer –, wie die Beteiligungsverhältnisse sind. Der durchschnittliche Konsument, von dem auch im Gesetzestext die Rede ist, interessiert sich entweder nicht dafür oder er findet die Angaben auch so. Conclusio: Es schadet nicht und es nützt nichts. Sechstens. Ganz vorsichtig könnte man ja denken, die einbringende Fraktion glaube selbst nicht so richtig daran, (Laura Stellbrink, SPD: Joa!) dass sie es durchbringen kann und dass es funktioniert. Aber man kann wenigstens vorzeigen, dass man es versucht hat, so wie in Zeugnissen gern steht, der Schüler habe sich immer bemüht. Die BSW-Fraktion wird dem Gesetzesentwurf nicht zustimmen können. Glück auf! (Beifall BSW, Andreas Nowak, CDU, Laura Stellbrink, SPD, und Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten den Herrn Abg. Dr. Huhn für die BSW-Fraktion. Als Nächstes spricht für die SPD-Fraktion die Frau Abg. Stellbrink.

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