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Martina Jost

AfD 04.02.2026 Sitzungen 8/24

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie so oft muss ich sagen: Mein Vorredner hat eigentlich schon alle Argumente gebracht. Ich versuche es trotzdem noch einmal. Pünktlich zu den Tarifverhandlungen bringt Die Linke wieder ihren Antrag zu der hilfebedürftigsten Gruppe unserer Gesellschaft, den studentisch Beschäftigten, ein. Sie sprechen von prekärer Beschäftigung, schlechter Bezahlung und keinerlei Urlaubsanspruch. Bereits hier muss man wohl einiges zurechtrücken. Nehmen wir an, diese studentischen Hilfskräfte sind tatsächlich noch Studenten. Dann sollen diese in erster Linie doch studieren. Das ist ihre Hauptaufgabe. Zweitens. Die angeblich so schlechte Bezahlung nehmen diese Studenten freiwillig in Kauf. Niemand wird heute dazu gezwungen und muss seinen Lebensunterhalt damit verdienen. (Zuruf Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Drittens, Urlaubsanspruch. Während der vorlesungsfreien Zeit haben viele Studenten mehr Zeit als jeder Arbeitnehmer. Doch kommen wir zu Ihren konkreten Forderungen: Sie wollen erstens einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte. Es ist eigentlich alles schon gesagt. Jetzt muss man sagen, Sie haben einen Tag, bevor das Eckpunktepapier der Tarifgemeinschaft der Länder eingereicht wurde, Ihren Antrag eingereicht. Vielleicht haben Sie es nicht gewusst, aber darin steht als Vorschlag, dass ab dem Sommersemester 2026 studentische Beschäftigte mindestens 15 Euro Stundenlohn bekommen sollen und dann mit einer Steigerung pro Jahr von 5 %. Jetzt machen wir doch einmal das Experiment, was es bedeutet, wenn eine studentische Hilfskraft 20 Stunden pro Woche arbeiten darf. Er kommt damit auf einen Verdienst von 1 200 Euro pro Monat, und das hat natürlich Folgen. Man müsste die Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen selbst zahlen und irgendwann auch Steuern. Davon einmal abgesehen, greifen Sie hiermit massiv – Herr Fritzsche hat es gerade gesagt –, in die Tarifautonomie der Ländergemeinschaft ein. Meine Damen und Herren, als Student hat man bereits viele Privilegien, anders als beispielsweise Auszubildende. Ich sage es noch einmal: Das Ziel muss ein zügiger, erfolgreicher Abschluss sein und kein Langzeitarbeitsvertrag als Hilfskraft an der Uni. In Ihrem zweiten Punkt drehen Sie wieder einmal am Rätekarussell. Ein studentischer Personalrat soll jetzt her. Wozu, bitte schön? Bereits jetzt gelten studentische, wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte als Beschäftigte im Personalvertretungsgesetz. Das wurde schon ausgeführt. Zudem frage ich mich, wie ein Student mit Vollzeitstudium und Nebenjob Zeit finden soll, auch noch ein Personalvertreter zu sein. Zu guter Letzt ein paar Worte zu Ihrem dritten Antragspunkt, der Mindestvertragslaufzeit – auch das wurde schon gesagt – von 24 Monaten: Da muss man wirklich schon fragen: Meinen Sie das ernst? Studentische Beschäftigung ist ihrem Wesen nach qualifikations- und ausbildungsnah, zeitlich begrenzt und sehr heterogen. Es gibt kurze Projektlaufzeiten, verringerte Haushaltsmittel oder geänderte Studienverläufe. Fordern Sie dann umgedreht von den Studenten, dass sie ihren Vertrag für 24 Monate einhalten, wenn sie ihr Studium abbrechen? Für Hochschulen, Institute oder Professoren wäre diese einseitige und starre Regelung eine Belastung; das Gegenteil würde geschehen: Dann stellt man lieber niemanden ein, als am Ende den Vertrag nicht erfüllen zu können. Meine Damen und Herren, selbstverständlich erwarte ich bei einem Linken-Antrag nichts anderes; das meine ich gar nicht despektierlich. Es gibt eine andere Sicht auf die Welt. Aber ich möchte es noch einmal versuchen: Die Personen, von denen wir heute sprechen, sind weder benachteiligt noch hilfebedürftig. Sprechen wir von Studenten, haben sie sich frei und selbstständig für diesen Weg entschieden. Sie sind nicht gezwungen, an einer Hochschule zu arbeiten. Sie haben ausreichend Erholungszeit und stehen selten um 6 Uhr auf, wie andere Arbeitnehmer oder Auszubildende das müssen. Sprechen wir hingegen bereits von Absolventen, werden auch diese zu nichts gezwungen. Wer nach dem Studium eine akademische bzw. wissenschaftliche Karriere anstrebt, sucht sich in der Regel eine Promotionsstelle, wer nicht, sucht sich einen Job. Studentische Hilfskräftebeschäftigung ist keine Arbeit, mit der man seinen Lebensunterhalt bestreiten muss. Natürlich leisten unsere studentischen Beschäftigten einen sehr wichtigen Beitrag – auch das ist schon gesagt worden – im Hochschulalltag. Aber ist es wirklich nur das Geld, das Studenten bewegt, eine solche Stelle an der Uni anzunehmen? Ist es nicht vielmehr auch ein Privileg, Einblick in die Forschung und Technik zu erhalten, Netzwerkaufbau zu betreiben, einen kurzen Arbeitsweg zu haben? Eines ist Fakt: Diese Stellen sind sehr begehrt, aber wir lehnen trotzdem diesen Antrag aus genannten Gründen ab. Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollegin Jost von der AfD-Fraktion. Das BSW schließt sich an mit Herrn Kollegen Prof. Scheibe. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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