Holger Gasse
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die BSW-Fraktion hat im Ursprungsantrag die Anerkennung von Dyskalkulie als Teilleistungsschwäche im Rahmen der UN-Behindertenrechtskommission und entsprechende Maßnahmen zum Erkennen dieser Defizite sowie Weiterbildungsangebote gefordert. gemäß Artikel 96 Satz 3 Sachsen zu über- und und Verpflichtungen Staatsministeriums der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Drucksache wurde bei einer ganzen Reihe von Enthaltungen, aber einer Mehrzahl an Fürstimmen zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich rufe auf Berichte der Ausschüsse – 8/5745 Wir haben diesen Antrag als Koalition in einem umfangreichen Konsultationsverfahren mit BSW, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und einer Anhörung des zuständigen Ausschusses beraten, ihn weiterqualifiziert und fachlich weiterentwickelt. Die Anhörung zeigte deutlich, dass – bei allen unterschiedlichen Auffassungen, ob es sich nun um eine Behinderung oder eine besondere Rechenschwierigkeit, die aus verschiedenen Gründen auftritt, handelt – eine frühzeitige Diagnose notwendig ist. Wir als CDU-Fraktion unterstützen die Auffassung, dass es sich nicht um eine Behinderung, sondern um besondere Rechenschwierigkeiten handelt, welche neben einer Berücksichtigung als Teilleistungsschwäche im Besonderen auch Maßnahmen bedürfen, um diese erfolgreich und nachhaltig begleiten und möglichst beheben zu können. Dies wollen wir mit der geänderten Überschrift verdeutlichen. Es muss unser Ziel sein, dass betroffene Schülerinnen und Schüler trotz dieser Problematik einen erfolgreichen Bildungsabschluss erhalten können. Genau aus diesem Grund haben wir die Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Wissenschaft und der pädagogischen Praxis aus Kindergarten, Hort und Schule vereinbart. Die Experten sollen die bestehenden Herangehensweisen zum Umgang mit Schwierigkeiten beim Erlernen des Rechnens überprüfen, weiterentwickeln und bis zum 30. Juni 2026 ein konkretes Verfahren zur Feststellung dieser Teilleistungsschwäche und zur Gewährung von Nachteilsausgleichen erarbeiten. Daneben sollen Empfehlungen zu schulrechtlichen Anpassungen sowie Fortbildungs- und Weiterbildungsangebote erarbeitet und dabei Erfahrungen aus anderen Bundesländern berücksichtigt werden. Eine frühzeitige und zielgenaue Diagnostik soll die Rechenschwierigkeiten möglichst konkret feststellen. Um es einmal bildlich darzustellen: In einer Kfz-Werkstatt sind wir heute dankbar, dass der Mechaniker ein Diagnosegerät hat, mit welchem er den Fehler sehr genau feststellen kann und nicht stundenlang alle Komponenten untersuchen muss. Dies spart Ressourcen und ermöglicht es ihm, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Ich gebe zu, dass ich mir so etwas von einer frühzeitigen, möglichst standardisierten Diagnostik erhoffe. Somit kann auf der Basis eines pädagogischen Entwicklungsplanes die festgestellte Teilleistungsschwäche frühzeitig, zielgenau und erfolgreich überwunden werden. Genau aus diesem Grund sind die Stärkung der mathematischen Bildung und die Entwicklung mathematischer Vorläuferfähigkeiten der Kinder in der frühkindlichen Bildung und der Schulvorbereitung im Rahmen der Fortschreibung des Sächsischen Bildungsplans für Kindertageseinrichtungen besonders wichtig. Ein standardisierter Test zum Erkennen von besonderen Rechenschwierigkeiten im Rahmen der Fortentwicklung einer verpflichtenden Vorschuluntersuchung kann hierbei einen wesentlichen Beitrag leisten. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Ihre Redezeit ist abgelaufen, Herr Kollege.
