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Petra Köpping

04.02.2026 Sitzungen 8/24

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Aktuell leben gut 70 000 Ukrainerinnen und Ukrainer in Sachsen, rund 6 000 davon kamen im April 2025. Der Gesetzentwurf des Bundes sieht einen Rechtskreiswechsel für diese 6 000 Menschen vor, sofern diese noch nicht einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Ich möchte Ihnen gern noch einige Zahlen zur Einordnung mit in die Debatte geben. Bei der Aufnahme ukrainischer Geflüchteter lohnt sich auch ein Blick in unsere angrenzenden Länder. EU-weit liegt die Relation der Gesamtbevölkerung zu Ukrainerinnen und Ukrainern bei 0,97 %. In Deutschland sind es 1,43 %. Das ist in der EU sozusagen Platz 9. Spitzenreiter dabei ist Tschechien mit 3,4 %, in Frankreich dagegen sind es nur 0,1 %. Eine wesentliche Aufgabe ist es, dass die Geflüchteten möglichst bald arbeiten gehen sollen. Aktuell stehen fast 15 000 Ukrainerinnen und Ukrainer in einem Beschäftigungsverhältnis. Im März 2022 dagegen waren es nur knapp unter 3 000, dazu kommen fast 5 000 Ukrainerinnen und Ukrainer, die sich noch im Spracherwerb befinden, bei denen auch von einer zeitnahen Arbeitsmarktintegration ausgegangen werden kann. Um auch hier die Werte einzuordnen: Rund 25 % der Ukrainerinnen und Ukrainer sind Kinder und Jugendliche. Sie gehen perspektivisch in eine Ausbildung oder eben auch zum Studium. Auch wenn die Arbeitsmarktzahlen langsam steigen – darin sind wir uns wohl einig –, sie verbessern sich dennoch stetig. Die damalige Bundesregierung hatte zum Juni 2022 entschieden, dass Geflüchtete aus der Ukraine sofort Sozialhilfe bzw. Bürgergeld gewährt bekommen. Es war schlichtweg die praktikabelste Lösung, um die hohen Zugangszahlen zu bewältigen. Die Situation ist heute allerdings eine andere. Am 19. November 2025 hat die Bundesregierung deswegen den Gesetzentwurf zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz beschlossen. Damit wurde ein Anliegen aus dem Koalitionsvertrag des Bundes umgesetzt. Im laufenden Bundesratsverfahren zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz haben alle beteiligten Ausschüsse den Entwurf fachlich kritisch gesehen. Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat nun eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Dabei sind aus unserer Sicht noch einige Fragen zu beantworten. Mir ist dabei besonders das Thema der Arbeitsmarktintegration wichtig. Nach wie vor ist offen, wie die Beratung dazu erfolgen soll. Genauso brauchen wir eine dauerhafte Kompensation der tatsächlichen Mehrkosten bei Ländern und Kommunen. In der Gesetzesbegründung wird angeführt, dass der Bund den Ländern die aufgrund dieses Gesetzes anstehenden Mehrausgaben pauschal erstattet. Der Gesetzentwurf selbst enthält aber keine verbindlichen Aussagen über die Kostenträgerschaft oder Erstattungsmodalitäten. Im Übrigen, wenn wir uns den vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion anschauen, wird gefordert, dass alle Geflüchteten in der Grundsicherung des Asylbewerberleistungsgesetzes verbleiben sollen. Hierfür ist keine Kostenzusage des Bundes da. Die Kosten würden alle zulasten des Freistaates und damit auch der Kommunen gehen. Ein weiteres Problem des Gesetzes ist, dass die Umstellung in verschiedenen Bereichen vermeidbaren Verwaltungsaufwand mit sich bringt. In einer Zeit, in der wir vor allem unbürokratischer und einfacher werden wollen, ist das für alle Beteiligten das falsche Signal. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Egal in welchem Rechtskreis – ukrainische Geflüchtete sollen immer so schnell wie möglich arbeiten. Wir brauchen schnelle Zugänge zu Sprachkursen, gute Vermittlung und einen unbürokratischen Zugang zum Arbeitsmarkt. Am Ende profitieren nämlich alle davon – Geflüchtete, Wirtschaft und Gesellschaft. Darauf sollten wir unsere Kräfte konzentrieren. Vielen Dank. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Köpping. Jetzt bitte ich die AfD-Fraktion zum Schlusswort nach vorn. Noch einmal Herr Abg. Dünzel.

Protokoll ↗