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Plenarprotokoll 18/105

05.11.2025 · 377 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: FDP (45)SPD (38)CDU (28)AfD (24)GRÜNE (19)

André Kuper

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle herzlich willkommen zu unserer heutigen, 105. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen in dieser Legislaturperiode. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich elf Abgeordnete entschuldigt; die Namen werden in das Protokoll aufgenommen. (Präsident André Kuper tritt an das Redepult.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, am 18. Oktober ist unser geschätzter und beliebter Kollege Marc Lürbke im Alter von nur 48 Jahren verstorben, für viele von uns unerwartet, plötzlich, obwohl wir wussten, dass er gegen eine schwere Erkrankung kämpfen musste. Von seinem Tod erfahren zu müssen, hat mich persönlich und all jene tief getroffen, die ihn kannten und die ihn schätzten – als Kollegen im Parlament, als fairen politischen Wettbewerber, als Ratgeber, als Freund und Wegbegleiter. Erst vor wenigen Wochen, Anfang September, hat er seine Erkrankung öffentlich gemacht. Es war ein mutiger, ein mutmachender, ein selbstbewusster Schritt, geprägt nicht zuletzt von seinem Optimismus, der ihn bis fast zuletzt hat hoffen lassen. Aber es sollte nicht sein. Am vergangenen Dienstag hat seine Fraktion im Raum der Stille Abschied von Marc genommen. Heute erinnern uns die Blumen auf seinem Platz an sein Leben und Wirken, an all das, wofür er sich hier im Parlament mit Leidenschaft, Verantwortung und Augenmaß eingesetzt hat. Seit 2012 gehörte Marc Lürbke dem Landtag an, wiederholt gewählt über die Landesliste seiner Partei, der FDP. Geboren wurde er 1977 in Arnsberg. Seine persönliche Heimat fand er schließlich in Paderborn und damit in Ostwestfalen. Er war liberal in seinem Denken und politischen Handeln, und er war unnachgiebig, wenn es darum ging, unseren Rechtsstaat und die parlamentarische Demokratie zu schützen und zu stärken. So engagierte sich Marc Lürbke unter anderem als innenpolitischer und integrationspolitischer Sprecher sowie stellvertretender Vorsitzender seiner Fraktion, in den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen zur Kölner Silvesternacht und zum Terroranschlag von Solingen und als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums für den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sosehr wir alle auch in unserem politischen wie persönlichen Handeln da-05.11.2025 rauf bedacht sind, Zukunft zu planen, der viel zu frühe Tod unseres Kollegen Marc Lürbke erinnert uns schmerzvoll daran: Das Leben ist nicht immer planbar. Es bleibt oft unvorhersehbar, und es bleibt auch unergründlich. Gefragt nach seinem persönlichen Lieblingsbuch hat Marc Lürbke in der Parlamentszeitschrift Landtag Intern geantwortet: „‚Per Anhalter durch die Galaxis‘ von Douglas Adams – weil es zeigt, wie absurd und gleichzeitig wunderbar das Leben ist.“ Meine Damen und Herren, vor den Türen des Plenarsaals liegt ein Kondolenzbuch aus für persönliche Worte des Abschiednehmens und für Worte des Trostes an die Familie, die Marc Lürbke hinterlässt und an die wir auch an dieser Stelle mitfühlend denken. Für unser stilles Gedenken an Marc Lürbke bitte ich Sie nun, sich von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plät- zen.) – Vielen Dank. (Präsident André Kuper nimmt wieder Platz.) Vor Eintritt in die Tagesordnung: Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, den neuen Tagesordnungspunkt 20, Wahlvorschlag der Fraktion der SPD mit dem Titel „Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Rundfunkrats des Westdeutschen Rundfunks Köln“, Drucksache 18/16306, zu behandeln. – Hiergegen sehe ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so, und die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend. Ich rufe auf: 1 Jugendkriminalität in Nordrhein-Westfalen – Resignation ist keine Strategie! Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/16295 In Verbindung mit: Kinder- und Jugendkriminalität in NRW nimmt zu Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/16296 Die Fraktion der FDP und die Fraktion der AfD haben jeweils mit Schreiben vom 3. November gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu einer aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt. Landtag Ich eröffne die Aussprache. Für die FDP spricht als Erster ihr Abgeordneter Herr Hafke.

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Marcel Hafke FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Was läuft eigentlich schief in unserem Land, wenn Mädchen in der 9. Klasse inzwischen doppelt so häufig wie vor zehn Jahren zu Gewalt greifen, wenn ein Drittel aller Jugendlichen im letzten Jahr ein Delikt begangen hat, wenn an unseren Schulen Messer keine Ausnahmen mehr sind? Das ist kein Zufall. Das ist das Ergebnis einer Politik, die wegsieht, schweigt und Verantwortung verweigert. Wir reden hier nicht über Einzelfälle. Wir reden über Angst auf dem Pausenhof, über Lehrerinnen und Lehrer, die täglich um Respekt kämpfen, über Kinder, die mit Bauchschmerzen zur Schule gehen, weil sie sich dort nicht mehr sicher fühlen. Während Gewalt, Mobbing und Cyberattacken zunehmen, sagt die Landesregierung: Wir beobachten das. – Nein, Sie beobachten nicht. Sie bewundern das Problem, meine Damen und Herren. (Beifall von der FDP und Christina Kampmann [SPD]) Das hier sind keine Jugendsünden, sondern das sind Straftaten. Körperverletzung, Raub, Nötigung, Mobbing, Cybergewalt sind keine harmlosen Ausrutscher. Das sind Angriffe auf Kinder und Jugendliche, auf Lehrkräfte, auf die Würde anderer Menschen. Und die Reaktion der Landesregierung? Schweigen! Schweigen schützt keine Opfer. Schweigen löst keine Probleme. Schweigen ist Kapitulation vor der Realität. Herr Reul, Frau Feller, Frau Paul, seit dem Zwischenbericht im April ist nichts passiert. Es gibt keine neuen Konzepte, keine zusätzlichen Programme, keine gesellschaftliche Debatte, keine Veränderung, die Kinder und Jugendliche tatsächlich spüren. Ihre Antwort auf steigende Jugendgewalt ist Schweigen, sind runde Tische und wohlformulierte Pressemitteilungen, aber kein Handeln. Frau Ministerin, ich weiß, was nun kommen wird. Sie haben das Projekt „miteinander.stark.sicher“ aufgelegt. Das ist aber ein Tropfen auf den heißen Stein, ein Pilotprojekt für die Presse. An gerade einmal 20 von über 5.500 Schulen läuft dieses Programm. Kein Lehrer, keine Schülerin, kein Polizist merkt davon im Alltag etwas. Wir brauchen kein pädagogisches Feigenblatt, sondern eine flächendeckende, verbindliche, wirksame Landesstrategie. (Beifall von der FDP) Statt klaren Handelns erleben wir ein Zuständigkeitspingpong zwischen Innen-, Schul- und Familienministerium. 05.11.2025 Wir Freien Demokraten sagen: Prävention muss neu gedacht werden. Sozial- und Emotionskompetenz gehören ab Klasse 5 in jeden Lehrplan. Wir brauchen mehr Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, nicht mehr Arbeitsgruppen. Wir brauchen Krisenteams an jeder Schule, die wissen, wie man eingreift, bevor Konflikte eskalieren. Herr Minister, Gewaltprävention muss Teil der Schulkultur werden, sie darf keine Fußnote in Schulprogrammen sein. Wir müssen endlich offen über Verantwortung sprechen, und zwar auch über die Verantwortung der Eltern, Herr Ministerpräsident. Diese Diskussion wurde zu lange verdrängt. Wenn Kinder mit Messern zur Schule gehen, wenn sie andere mobben, beleidigen oder bedrohen, dann ist das nicht nur ein Schulproblem, sondern es ist ein Erziehungsproblem. Eltern müssen wieder wissen, dass sie Verantwortung für Grenzen, für Werte, für das Verhalten ihrer Kinder tragen. (Beifall von der FDP und der AfD) Das ist keine Schuldzuweisung, sondern die Einladung zu einer ehrlichen gesellschaftlichen Debatte, die nicht in Fachzirkel oder Talkshows, sondern in die Mitte der Gesellschaft und daher auch hier ins Parlament gehört. Ich erwarte, dass sich die anderen Fraktionen dieser Debatte offen und ehrlich stellen. Frau Ministerin Paul, bei Ihnen habe ich allerdings den Eindruck, dass Sie sich am liebsten wegducken. Wir müssen auch über neue Maßnahmen in der Jugendhilfe sprechen, da die alten in der Fläche wohl nicht greifen, und zwar ohne Scheuklappen, ohne ideologische Blockaden, ohne Angst vor klaren Worten. Ich weiß, dass sich die Grünen damit manchmal etwas schwertun, aber Sie machen hier ja keine Parteipolitik, sondern Politik für die Menschen in Nordrhein-Westfalen. Wenn Jugendliche mehrfach straffällig werden, helfen keine warmen Worte. Es hilft auch kein endloses Verständnis. Dann braucht es Strukturen, Konsequenz und Kontrolle. Deswegen fordern wir verbindliche Letzte-Chance-Programme, intensive ganztägige Angebote mit Schule, Handwerk, Therapie und klaren Auflagen. Früher hätte man dazu Bootcamp gesagt. Heute ist es schlicht gesunder Menschenverstand. Keine militärischen Rituale, sondern klare Tagesstrukturen, echte Verantwortung und Wiedereingliederung – junge gewalttätige Menschen brauchen Ordnung, Halt und Führung, keine Resignation, kein Wegsehen und keine falsche Nachsicht. Jugendgewalt ist kein Randthema, es ist ein Freiheitsthema. Wenn Kinder Angst haben, ist das das Gegenteil von Freiheit. Wenn Jugendliche Messer tragen, weil sie sich bedroht fühlen, dann ist klar: Wir verlieren eine ganze Generation an Angst, Unsicherheit und Gewalt. Angst ist Unfreiheit, und Unfreiheit Landtag zerstört das Fundament unserer freien Gesellschaft. Eine Gesellschaft, in der Angst zum Alltag wird, verliert ihre Zukunft. (Beifall von der FDP) Heute hat die Landesregierung die Chance, zu zeigen, dass sie den Ernst der Lage verstanden hat. Herr Reul ist, wenn ich das so sagen darf, in anderen Debatten ziemlich oberlehrerhaft aufgetreten, indem er probiert hat, ein Problem oder eine Debatte wegzuwischen. Heute können Sie und die Landesregierung beweisen, dass Sie nicht nur reden, sondern endlich zum Handeln bereit sind. Die Menschen in Nordrhein-Westfalen erwarten keine Pressemitteilungen und Instagram-Fotos, sie erwarten Ergebnisse. Herr Minister, sie wollen wissen, dass ihre Kinder sicher und ohne Angst, ohne Gewalt und ohne Messer zur Schule gehen können. Wer heute schweigt, wird morgen erklären müssen, warum Schulhöfe zu Angstzonen geworden sind, warum Lehrerinnen und Lehrer das Vertrauen verlieren und warum Kinder glauben, Gewalt sei die einzige Sprache, die noch gehört wird. Wir Freien Demokraten stehen für klare Regeln, für Prävention mit Konsequenz und für die Stärkung derer, die friedlich, frei und respektvoll miteinander leben wollen. Freiheit braucht Sicherheit, und beides braucht Mut. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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André Kuper

Danke, Herr Hafke. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Röckemann.

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Thomas Röckemann AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Leider müssen wir heute erneut über Kinder- und Jugendkriminalität sprechen, denn – ich sage es einmal ganz untechnisch – diese Art der Kriminalität bleibt auf einem erschreckend hohen Niveau. Bereits von 2021 auf 2023 wurde ein Anstieg um fast 50 % registriert. Dennoch müssen wir konstatieren, dass der Landesregierung die Sache wohl ziemlich entglitten ist. Die Landesregierung ist nicht mehr imstande, die Lage zu beherrschen, sie verwaltet nur noch die Zahlen. Allerdings sind die Zahlen mehr als besorgniserregend. Laut der PKS des Landes Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 2024 über 21.300 Kinder unter 18 Jahren als Tatverdächtige registriert. Bei den Jugendlichen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren lag die Zahl knapp bei 44.000. Es sind Fälle wie dieser in Menden: Ein 14-Jähriger wurde auf einen Spielplatz gelockt und erstochen. Die Tatverdächtigen: zehn Jugendliche, von denen acht im Vorfeld bereits polizeilich in Erscheinung getreten sind, darunter wegen gefährlicher Körperverletzung, schweren Raubes und räuberischer Erpressung. 05.11.2025 Bleiben wir bei der Tatörtlichkeit Spielplatz. Im Jahr 2024 wurden in der PKS insgesamt 2.896 Straftaten auf Spielplätzen und 2.067 Tatverdächtige erfasst. Das sind mehr als zehn Straftaten am Tag allein auf Spielplätzen. Auch unsere Bildungseinrichtungen sind nicht nur größtenteils in einem desolaten Zustand, sondern sie verkommen immer stärker zu einem Hort von Gewalt, Schlägen und Messern. Für das Jahr 2024 wurden an nordrhein-westfälischen Schulen insgesamt 15.384 Tatverdächtige registriert, die für insgesamt 24.925 Straftaten verantwortlich waren. Das sind 131 Taten pro Schultag. Die Zahl der Opfer lag 2024 bei 2.300 und hat sich somit seit 2021 mehr als verdoppelt. Wurden 2010 noch insgesamt 91 Polizeieinsätze registriert, waren es 2024 bereits 413. Für 2025 haben wir noch keine abschließenden Zahlen, doch bis September 2025 wurden bereits fast 12.000 neue Fälle registriert. Die erst in der vergangenen Woche vorgestellte Dunkelfeldstudie der Universität zu Köln macht deutlich, dass mehr als ein Drittel der befragten Schüler angab, innerhalb eines Jahres selbst ein Eigentums- oder Gewaltdelikt begangen zu haben. Im Vergleich zu den Jahren 2013 bis 2015 stellt dies einen Anstieg von über 30 % dar. Zudem ist die fast doppelt so stark gestiegene Gewaltprävalenz bei Mädchen gegenüber den Jungen besorgniserregend. Während Erwachsene aus Angst überlegen, ob sie überhaupt ein Volksfest oder einen Weihnachtsmarkt aufsuchen, sofern diese nicht aus Sicherheitsgründen abgesagt werden, entwickeln sich Schulen für immer mehr Kinder zu Angsträumen. Doch betrachten wir das nächste Thema: Im Jahr 2024 wurden insgesamt 456 jugendliche Intensivtäter geführt. Mindestens 67 % von ihnen haben einen Migrationshintergrund, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung nur bei 29 % liegt – „nur“, immerhin. Von tatsächlichen Ausländern, also Personen ohne deutschen Pass, will ich hier am liebsten gar nicht mehr sprechen. Sie stellen nämlich 40 % der Intensivtäter, obwohl sie nur 16 % der Bevölkerung ausmachen. Die von ihnen so angepriesene bunte Vielfalt hat ihren Preis oder führt besser gesagt zu beachtlichen Kosten. Ich zitiere Sie, Herr Minister Reul: Die kriminelle Karriere als Intensivtäter kostet den Steuerzahler eine Menge Geld. Die Delikte eines Intensivtäters kosten alleine rund 1,7 Millionen Euro für Krankenhausaufenthalte und Polizeieinsätze. – Zitat Ende. Zusammengerechnet sind das bei 456 Intensivtätern 775 Millionen Euro. Das sind Beträge, die man dem Bürger überhaupt nicht mehr vermitteln kann. Das sind nur die finanziellen Auswüchse; über das Leid der Opfer haben wir noch gar nicht gesprochen. Anstatt die Täter konsequent abzuschieben, werden sie Landtag trotzdem weiterhin mit Millionen alimentiert, während gleichzeitig der Steuerzahler auf die nächste Abgabenerhöhung vorbereitet wird. Das grenzt tatsächlich an Satire. Bei Kinderkriminalität haben wir uns schon mehrfach dafür ausgesprochen, dass wir uns auch über die Strafmündigkeit unterhalten müssen. Uns allen ist bewusst, dass es bei Kindern nicht um ein einfaches Wegsperren gehen soll. Wenn Kinder allerdings davon ausgehen können, dass selbst Tötungsdelikte folgenlos bleiben, verstehen das manche als indirekte Einladung. Die Wissenschaft ist hier übrigens recht einig: Je früher und konsequenter eine Straftat geahndet wird, desto geringer ist die Rückfallquote. Nicht vergessen wollen wir auch, dass es eine ganz klare Korrelation zwischen Ihren autoritären unwissenschaftlichen Coronazwangsmaßnahmen und der Zunahme der Verhaltensauffälligkeiten unserer Kinder und Schüler gibt. Sie waren es doch, die die Kinder mittels Polizei von den Spielplätzen verscheucht haben. Sie haben den Kindern Angst gemacht, sie würden ihre Großeltern töten, sollten sie keine Maske tragen. Und Sie waren es, die die Kinder zum Dauertesten gezwungen haben. Es wird höchste Zeit, dass die Abwärtsspirale dieses Landes insgesamt gestoppt wird. – Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Röckemann. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Golland.

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Gregor Golland CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer in diesen Tagen über Jugendkriminalität spricht, darf weder verharmlosen noch dramatisieren. Wir empfinden mehr Gewalt, mehr Bedrohungen, mehr Respektlosigkeit gegenüber der Polizei, Lehrkräften und Mitschülern. Eltern, Lehrer und Polizisten sagen uns: Das Klima wird rauer. – Aber Resignation ist keine Option. Nordrhein-Westfalen schaut nicht weg, sondern handelt mit Haltung, mit Herz und mit messbarem Erfolg. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Jugendgewalt ist und bleibt ein anhaltendes Problem, das uns als Gesellschaft fordert. Deshalb hat die Landesregierung die Universität zu Köln beauftragt, mit einer neuen Dunkel- und Hellfeldstudie genau hinzuschauen, um Ursachen, Entwicklungen und Handlungsmöglichkeiten klar zu benennen. Die Ergebnisse zeigen: Gewaltbereitschaft unter Jugendlichen ist nicht flächendeckend vorhanden, aber dort, wo sie vorkommt, nimmt sie zu, besonders bei Mädchen und bei Mehrfachtätern. 05.11.2025 Die Wissenschaftler sehen vor allem eine schwächere Selbstkontrolle und schwindende moralische Bindung als Gründe für diesen Anstieg. Auch Social Media spielen eine Rolle. Gewalt wird dort nicht nur konsumiert, sondern oft sogar gefeiert. Das bestätigt, was Eltern, Lehrer und die Polizei täglich erleben. Wir haben ein Werteproblem. Genau dort setzt unsere Politik an, mit Haltung, Konsequenz und klarer Verantwortung. Wenn Jugendliche straffällig werden, müssen wir früher reagieren, und zwar bevor sie zu Intensivtätern werden. Genau das geschieht in unserem Programm „Kurve Kriegen“. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Das ist eben kein Projekt für Broschüren, das ist gelebte Verantwortung. Polizei und Jugendhilfe arbeiten Schulter an Schulter. (Franziska Müller-Rech [FDP]: 20 Schulen!) Die Polizei kennt die Fakten, die Pädagogen kennen die Familien. Gemeinsam holen sie Kinder aus der Spirale von Perspektivlosigkeit und Kriminalität. Das Programm läuft in 42 Polizeibehörden und über 300 Kommunen. Jährlich werden 60.000 Stunden direkte Arbeit mit Jugendlichen und Familien geleistet. 1.500 Kinder haben bisher teilgenommen. 80 % halten durch. Viele bleiben dauerhaft straffrei. Jeder investierte Euro spart vielfach Folgekosten bei Polizei, Justiz und Opferschutz. Früh einschreiten, gezielt handeln und nicht lockerlassen – das ist unsere Handschrift. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Prävention ist kein Gegensatz zur Härte des Rechtsstaats. „Kurve Kriegen“ steht für das, was unsere Sicherheitspolitik ausmacht: kümmern und Konsequenz. Wir haben in Nordrhein-Westfalen ein ganzes Netz von Maßnahmen, von schulischer Sozialarbeit über psychologische Beratung bis hin zu Programmen wie „Wegweiser“ gegen Extremismus oder „MindOut“ zur Stärkung sozialer Kompetenzen. Sie zeigen beispielhaft, wie gezielte Prävention funktioniert – messbar, wirkungsvoll und verantwortungsvoll. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen ehrlich sein. Immer öfter muss der Staat nacherziehen, weil zu Hause nicht mehr erzogen wird. Zu viele Kinder wachsen ohne klare Grenzen auf. In manchen Familien fehlt der Respekt vor Autorität, in anderen das Interesse an Verantwortung. Die Werte und Vorbilder, die früher am Küchentisch gelernt bzw. kennengelernt wurden, holen sich viele Kinder heute auf TikTok, Instagram und YouTube. Wenn Eltern keine Grenzen setzen, dann müssen wir andere Orientierung geben. Das tun wir mit der neuen Landtag Initiative „miteinander.stark.sicher – Gemeinsam für eine gewaltfreie Schule“, (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) die das Schulministerium und das Innenministerium zusammen gestartet haben. Das Konzept steht auf drei Säulen. Erstens: Deeskalationstrainings für Lehrkräfte. Sie lernen, Gewalt zu erkennen und zu entschärfen. Zweitens: Unterrichtseinheiten mit der Polizei über Gewalt, Respekt, Zivilcourage und Verantwortung. Drittens: auf dem Schulhof mit der Polizei – präsent, ansprechbar, nicht als Kontrolle, sondern als Partner. (Beifall von der CDU, Dr. Julia Höller [GRÜNE] und Eileen Woestmann [GRÜNE]) In der Pilotphase beteiligen sich 20 Schulen in 10 Kreispolizeibehörden. Das Ziel: Jede Schule in NRW soll ein sicherer Ort für Kinder, Lehrkräfte und Beschäftigte sein. Prävention braucht auch Konsequenz. Denn wer Opfer schützen will, darf Täter nicht schonen. Das Strafrecht orientiert sich an der Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit junger Menschen, also daran, ob sie das Unrecht einer Tat erkennen und ihr Verhalten entsprechend kontrollieren können. Diese Grundlage ist bewährt und richtig, aber die Lebenswirklichkeit junger Menschen hat sich verändert. Kinder und Jugendliche sind heute durch Medien, digitale Kommunikation und gesellschaftliche Reize früher konfrontiert, früher geprägt und auch früher reif. Sie wissen, was Gewalt bedeutet, und sie wissen, dass ein Messer kein Spielzeug ist. Darum sollten wir offen darüber sprechen, ob die Maßstäbe der Strafmündigkeit noch zur Realität passen – nicht, um Kinder zu bestrafen, sondern um sie in ihrer Verantwortung, aber auch in ihren Grenzen ernst zu nehmen. Denn eines ist klar: Wer ein Messer zieht, der muss wissen, dass der Rechtsstaat hinschaut und reagiert. Das ist keine Härte, das ist nur gerecht gegenüber den Opfern und der Gesellschaft gleichermaßen. Es kann und darf nicht sein, dass Gewalttaten von 12- oder 13-Jährigen ohne Sanktionen und Konsequenzen bleiben. (Beifall von der CDU) Wir brauchen keine Kulturkämpfe, sondern ernsthafte Debatten und wirksame Lösungen. Mehrfachund Intensivtätern müssen schneller und deutlicher Grenzen aufgezeigt werden. Die Bewährung auf Bewährung ist weder sinnvoll noch vermittelbar. Nach einer erfolglosen Ermahnung muss es spürbare Konsequenzen für die Täter geben, auch um weitere Opfer zu verhindern und zu schützen. Alle Programme, alle Gesetze nützen nichts, wenn Kinder zu Hause keine Werte lernen. Deshalb müssen 05.11.2025 wir wieder stärker über Pflichten statt nur über Rechte sprechen, über Respekt statt Relativierung, über Verlässlichkeit statt Beliebigkeit. Werteerziehung beginnt in der Familie, endet dort aber nicht. Die Schule, die Vereine, die Polizei, das Ehrenamt: Sie alle tragen dazu bei, dass Kinder Halt finden. Nordrhein-Westfalen steht für Sicherheit, Freiheit und Verantwortung. Jugendgewalt ist keine Naturgewalt, sondern eine Herausforderung. Dieser stellen wir uns entschlossen und menschlich zugleich. Wir setzen auf Hilfe, die wirkt, auf Grenzen, die gelten, und auf Werte, die bleiben. Das ist unser Kurs, und das ist das, was unser Land stark macht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Golland. – Für die SPD spricht ihre Abgeordnete Frau Kampmann.

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Christina Kampmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Golland, Sie haben gesagt, dass Sie beim Thema „Kinder- und Jugendkriminalität“ einen messbaren Erfolg zu verzeichnen hätten. Ich weiß nicht, ob Sie sich die Studie zu Kinder- und Jugendkriminalität, über die wir in dieser Aktuellen Stunde sprechen, mal angeschaut haben. In der Studie sehen wir, dass das Gegenteil von einem messbaren Erfolg vorliegt: Die Zahlen zur Kinder- und Jugendkriminalität in Nordrhein-Westfalen steigen überall. Stellen Sie sich also nicht hierhin und verkünden Erfolge, die es auf dem Papier und in der Realität überhaupt nicht gibt! (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) Ich bin erstaunt, mit welchem Selbstbewusstsein Sie „Kurve Kriegen“ hier als Ihr Programm vorstellen. (Heiterkeit von der SPD) Dieses Programm hat Ralf Jäger eingeführt. Es ist in der Tat ein erfolgreiches Programm, (Beifall von der SPD) das Sie 2016 noch als lapidar und überflüssig bezeichnet haben. Dass ausgerechnet das den Schwerpunkt Ihrer Rede darstellt … (Dr. Günther Bergmann [CDU] und Gregor Golland [CDU] führen ein Gespräch.) – Ich würde auch nicht zuhören, wenn ich so etwas erzählt hätte wie Sie, Herr Golland. (Beifall von der SPD, Franziska Müller-Rech [FDP] und Christof Rasche [FDP]) Dass ausgerechnet das den Schwerpunkt Ihrer Rede darstellt, heißt doch, dass Sie sonst nichts zu bieten Landtag haben, wenn es um Maßnahmen geht, die Kinderund Jugendkriminalität in Nordrhein-Westfalen bekämpfen sollen. (Beifall von der SPD, Henning Höne [FDP] und Franziska Müller-Rech [FDP]) Die Studie zeigt zu Recht, dass es Entwicklungen gibt, die besorgniserregend sind und die wir als Parlament ernst nehmen müssen: den erneuten Anstieg von Gewaltdelikten um 37 %; die „Abschwächung der Normbindung“, wie es in der Studie heißt. Verstöße wie Ladendiebstahl oder Schulschwänzen werden nicht mehr als so verwerflich angesehen wie noch vor zehn Jahren. Dazu gehört auch das Gefühl, ein Messer bei sich tragen zu müssen, weil man das Gefühl hat, sich immer verteidigen zu müssen. Schaut man sich die Ursachen an, wird deutlich, wie vielfältig diese eigentlich sind. Klar ist, dass familiäre und psychische Belastungen eine große Rolle spielen. Dass bei Kindern und Jugendlichen, die in ihrer Familie Gewalt erlebt haben, später auch das Risiko höher ist, gewalttätig zu werden, ist inzwischen vielfach belegt. Über viele Jahre hinweg gab es den Eindruck, dass die Kindererziehung immer gewaltfreier wird. Diese Studie zeigt jetzt aber das Gegenteil; denn sie zeigt, dass es bestimmte soziale Kontexte gibt, in denen es wieder vermehrt zu Elterngewalt kommt. Über 20 % der Jugendlichen – das muss man wirklich ernst nehmen; ich finde das erschreckend – geben an, dass ihnen in den letzten zwölf Monaten mindestens ein Elternteil mindestens einmal „eine runtergehauen“ – so heißt es in der Studie – hat. Das ist mehr als jedes fünfte Kind. 12 % geben an, im vergangenen Jahr mit einem Gegenstand geschlagen worden zu sein. Das ist im Vergleich zu vor zehn Jahren ein Anstieg von über 135 %. Ich kann Ihnen gar nicht sagen, wie sehr mich das erschüttert und wie erschreckend ich das finde. Ich bin den Verfassern dieser Studie wirklich dankbar; denn sie zeigt diese Ursachen auf, macht aber auch deutlich, dass Kinder- und Jugendkriminalität kein naturgegebenes Phänomen ist, sondern dass wir als Politik Handlungsmöglichkeiten haben. Dafür bräuchte es aber eben auch einen politischen Willen, der zeigt, dass die Landesregierung es ernst meint. (Beifall von der SPD) Abgesehen von dieser Studie herrscht – Herr Hafke hat es gerade gesagt – im Regierungshandeln aber einfach nur gähnende Leere. Dabei haben wir in Nordrhein-Westfalen jetzt, Herr Reul, bereits das dritte Jahr in Folge einen Anstieg bei schweren Gewaltdelikten durch Kinder und Jugendliche zu verzeichnen. Sie, Herr Reul, hatten also fast eine ganze Legislaturperiode Zeit, um darauf zu reagieren. Wie wäre es denn eigentlich gewesen, wenn Sie in Schulen genauso oft aufgekreuzt wären wie in Shisha-Bars? 05.11.2025 (Heiterkeit von der SPD, Marcel Hafke [FDP] und Henning Höne [FDP]) Jetzt stehen wir nämlich anderthalb Jahre vor der nächsten Landtagswahl, und das Einzige, in dem Sie sich in dieser Zeit erschöpft haben, sind große Worte. Ihr Unterlassen ist eine Bedrohung für die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen; denn Kinder und Jugendliche sind nicht nur Täter, sondern immer häufiger auch Opfer von Gewalt. Auch da hatten wir 2024 den höchsten Stand seit zehn Jahren. Handeln Sie endlich! Bringen Sie Maßnahmen statt Studien auf den Weg! Das würde uns hier in Nordrhein-Westfalen wirklich helfen. (Beifall von der SPD) Wir als Opposition haben Anträge zu diesem Thema gestellt, und wir hatten eine wirklich gute Anhörung. Ich will nicht verneinen, dass es auch ein Erkenntnisdefizit gab. In Nordrhein-Westfalen gibt es zu Kindern und Jugendlichen aber vor allem ein Handlungsdefizit. Sie als Landesregierung hätten längst Maßnahmen in die Wege leiten können, um Kinder zu stärken, um sie resilienter zu machen und um Gewaltprävention voranzutreiben. Aber das Einzige, Herr Reul, was Ihnen zu diesem Thema immer und immer wieder einfällt, ist die Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze. Dabei ist diese genauso einfalls- wie wirkungslos; denn sie packt das Problem nicht an der Wurzel. Die Forschung, die wir dazu kennen, belegt, dass die Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze keinen nennenswerten Nutzen bei der Bekämpfung von Kinder- und Jugendkriminalität hat. Ich weiß nicht, ob Sie in Ihre eigene Studie mal reingeschaut haben. Darin stehen wirklich viele und wirklich gute Handlungsempfehlungen: die Stärkung der sozialen und emotionalen Kompetenzen von Kindern schon in der frühkindlichen Bildung; die Stärkung elterlicher Erziehungskompetenzen durch eine gute personelle und finanzielle Ausstattung der Jugendhilfe; die Unterstützung von Schulen, (Zuruf von der SPD: Gut!) die selbst immer mehr zu Orten von gewalttätigen Konflikten werden, durch Schulsozialarbeit; die Stärkung der Sozialräume, weil eine Studie aus London zum Beispiel zeigt, dass das Schließen von Jugendzentren im Zuge der Sparpolitik einen Anstieg von Jugendkriminalität um 14 % zur Folge hatte. In dieser Studie steht also viel Gutes, Herr Reul. Was nicht darin steht, ist die Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze. Dass das als Innenminister Ihre einzige Antwort auf die steigende Kinder- und Jugendkriminalität in Nordrhein-Westfalen bleibt, (Zuruf von Thomas Schnelle [CDU]) zeigt, wie ambitionslos und unengagiert Sie in Ihrem Amt inzwischen sind. Landtag (Beifall von der SPD) Wir fordern Sie auf: Investieren Sie in Kinder und Jugendliche, und bringen Sie ein ganzheitliches Konzept auf den Weg. Überlegen Sie auch mal, wie wir zu einer anderen Verbindlichkeit von Maßnahmen für Kinder und Jugendliche kommen, die straffällig geworden sind. Herr Wüst, machen Sie das Thema „Kinder- und Jugendkriminalität“ endlich zur Chefsache. Das stände Ihnen gut zu Gesicht. Das ist ein so wichtiges Thema! Wir wissen: Wer heute in Gewaltprävention bei Kindern investiert, der wird morgen eine Gesellschaft vorfinden, in der Respekt und soziales Miteinander einen anderen Stellenwert haben. Dafür sollten wir alle gemeinsam arbeiten. [Beifall von der SPD, Henning Höne [FDP] und Marcel Hafke [FDP])

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André Kuper

Danke, Frau Kampmann. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht ihre Abgeordnete Frau Woestmann.

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Eileen Woestmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich würde mit Erlaubnis des Präsidenten gerne mit einem Zitat starten: „Die heutige Jugend ist von Grund auf verdorben, sie ist böse, gottlos und faul.“ Wenn wir ehrlich sind, dann klingt das doch ein bisschen wie „Jung, brutal, respektlos“. So lautet ein Titel der Presse im Rahmen der Berichterstattung zur Studie der Landesregierung in der vergangenen Woche. Das Zitat, mit dem ich gerade gestartet bin, ist aber aus der Zeit um 1.000 vor Christus und stammt von einer babylonischen Tontafel. (Heiterkeit von Verena Schäffer [GRÜNE] und Wibke Brems [GRÜNE]) Pauschalisierung über junge Menschen gab es also offensichtlich schon immer. Wir alle wissen: Pauschale Aussagen sind meist wenig hilfreich. Vor allem werden weder die babylonischen Tonscheiben noch die aktuelle Presseberichterstattung dem gerecht, was junge Menschen ausmacht. Junge Menschen sind weder faul, verdorben oder böse noch brutal oder respektlos. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Marcel Hafke [FDP]: Wer hat das denn be- hauptet?) Laut der Liz-Mohn-Studie aus dem Jahr 2023 geben 64 % der jungen Menschen an, dass sie es wichtig finden, zur Gemeinschaft beizutragen – um nur mal einen Aspekt zu nennen, der ein anderes Licht auf junge Menschen wirft. 05.11.2025 Nichtsdestotrotz sehen wir eine Zunahme im Bereich der Jugendkriminalität. Darauf braucht es Reaktionen. Als Innenpolitikerin, aber vor allem auch als Sozialpädagogin kann ich dabei sehr klar sagen: Pauschale und einfache Antworten werden uns nicht weiterhelfen. Es muss gelingen, gemeinsam Lösungen zu identifizieren und miteinander zu kooperieren. Natürlich muss sich dabei auch angeschaut werden: Warum werden Kinder und Jugendliche eigentlich kriminell? – In der von der Landesregierung beauftragten Studie werden spannende Hinweise gegeben. Bei einem Hinweis vermisse ich ehrlicherweise den Aufschrei. (Marcel Hafke [FDP]: Wir auch!) Frau Kampmann, ich bin sehr dankbar, dass Sie auf diesen Aspekt gerade schon hingewiesen haben. Sie waren aber auch die Erste in dieser Aktuellen Stunde. (Zuruf von Christina Kampmann [SPD]) Die Studie zeigt nämlich deutlich, dass es eine Zunahme von Elterngewalt gegen Kinder und Jugendliche gibt. Seit ziemlich genau 25 Jahren, seit dem 8. November 2000, ist es in Deutschland verboten, Kinder zu schlagen. Das wird durch § 1631 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch garantiert. Ich habe ihn mitgebracht. Er besagt: Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafung, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Was ist denn jetzt die Lösung?) Wenn Kinder angeben, dass es eine Zunahme von Gewalt durch ihre Eltern gibt, dann nehmen wir das offensichtlich achselzuckend zur Kenntnis. Vielleicht muss ich sogar noch einen Schritt weiter gehen: Es wird sofort gefordert, dass die Kinder, die genau das weitergeben, was sie von ihren Eltern gelernt haben, bestraft werden müssen. (Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) Wir reden nicht darüber, dass offensichtlich ein Problem bei Erwachsenen besteht, dass es Konsequenzen für schlagende Eltern braucht und dass Kinder Schutz vor Gewalt benötigen. Lieber Herr Hafke, das ist kein pädagogisches Feigenblatt. (Marcel Hafke [FDP]: Doch!) Das ist zentral! (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf) Auch in der Presseberichterstattung wird darüber teilweise nicht einmal mehr in einem Nebensatz berichtet. Das finde ich bedenklich. Gewaltfreie Erziehung Landtag ist kein Nice-to-have, sondern wird im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Grundgesetz garantiert. (Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) Ich möchte gerne noch auf einen anderen Aspekt der Studie eingehen. Wer wiederholt die Erfahrung macht, dass ein Regelverstoß keine Konsequenzen hat, der zeigt eine niedrigere Normbindung. Er ist also weniger bereit, sich an Regeln zu halten. Ich halte das für einen sehr zentralen Aspekt. Hierbei kommen wieder wir Erwachsene ins Spiel. Sowohl im Elternhaus und in der Schule als auch im öffentlichen Raum ist es zentral, dass gesetzte Regeln gelten und nicht heute so und morgen so ausgelegt werden. Regeln durchzusetzen und verlässlich zu gestalten, ist harte Arbeit. Das bedeutet harte Erziehungsarbeit für Eltern, harte Erziehungsarbeit in Schule, harte Erziehungsarbeit in Jugendhilfe, aber auch harte Arbeit im öffentlichen Raum. Dieser Aspekt macht deutlich: Es ist eben nicht egal, wie man mit einem Diebstahl, mit einer Schlägerei oder mit Schulschwänzen umgeht. Vielmehr hat die Reaktion von Erwachsenen auf Regelverstöße eine zentrale Wirkung. Wir Erwachsene stehen in der Verantwortung. Lieber Herr Hafke, diese Regeldurchsetzung geht nicht autoritär, sondern nur mit einer klaren Haltung, Respekt und klaren Konsequenzen, (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) aber trotzdem einem offenen Ohr für die Nöte junger Menschen. (Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von der SPD) Dieser Verantwortung können wir nur gerecht werden, wenn die verschiedenen Systeme – Familie, Schule, Jugendhilfe, Polizei und Justiz – miteinander arbeiten, anstatt wie bisher noch so oft nebeneinander zu existieren. Um einmal konkret auf den Aspekt „Schule“ einzugehen: Schule ist ein sehr zentraler Ort für junge Menschen, weil sie dort den Umgang mit einer Gruppe erlernen; sie haben dort ihre Peergroup und entwickeln sich weiter. Genau deswegen ist es richtig, dass Schule und Polizei in dem Landesprojekt „miteinander.stark.sicher – Gemeinsam für eine gewaltfreie Schule“ miteinander arbeiten und enger verzahnt werden. Es gibt aber noch weitere Angebote in Nordrhein-Westfalen, um Jugenddelinquenz zu begegnen. Die Initiative „Kurve Kriegen“, bei der es darum geht, gezielt Intensivstraftäter zu erreichen, wurde heute schon mehrfach angesprochen. Wir haben in NRW sieben Häuser des Jugendrechts, in denen verschiedene Professionen zusammen mit den Menschen arbeiten, die eine Straftat begangen haben. Es gibt 05.11.2025 auch lokale Initiativen wie beispielsweise „#KölnSafe“, wo die Zunahme von Messergewalt im Fokus steht und Konzepte von Jugendlichen für Jugendliche entwickelt werden. Zusätzlich muss man aber auch festhalten, dass wir gesamtgesellschaftlich eine Veränderung wahrnehmen. Lange Unsagbares wird wieder sagbar. Das Internet ist für viele noch immer der Ort, an dem alles erlaubt ist und an dem gerade Erwachsene sich teilweise so dermaßen danebenbenehmen, dass es kaum auszuhalten ist. Gewaltverherrlichende Abbildungen, hardcorepornografische Abbildungen: Es ist alles nur einen Klick entfernt und jederzeit abrufbar. Das macht etwas mit Erwachsenen, und es macht vor allem auch etwas mit jungen Menschen. Dafür müssen wir auch einen Umgang finden, und zwar nicht nur für junge Menschen, sondern auch für uns Erwachsene. (Beifall von den GRÜNEN) Sicherheitspolitik und Prävention müssen zusammengedacht werden. Säulen müssen aufgebrochen werden. Es muss ein Miteinander statt einem Gegeneinander entstehen. Handelnde Personen müssen sich kennen und vertrauen können. Polizei muss für junge Menschen real ansprech- und begreifbar sein. Nur so können wir Jugenddelinquenz am Ende auch begegnen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Danke, Frau Woestmann. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Reul.

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Herbert Reul

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wichtig ist, dass wir über das Thema reden. Richtig ist die Beurteilung, dass es ein großes Thema und ein schwieriges Thema ist. Vielleicht nicht richtig ist, dass es dafür einfache Erklärungen gibt. Ich glaube, es hilft uns nicht, wenn man sagt, dass alles irgendwie wieder mit den Ausländern zu tun hat. Ich kann es schon nicht mehr hören. So ein Schwachsinn! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Es hilft allerdings auch nichts, wenn wir uns gegenseitig Schuld zuschieben. Eigentlich ist jetzt ein kluges gemeinsames Nachdenken von den Menschen, die es gut meinen, gefordert. (Zuruf von der FDP) Dazu sind jetzt auch ein paar interessante Beiträge vorgetragen worden. Nur um es zu klären: Anfang 2023 habe ich in diesem Parlament schon vorgetragen: Da kommt ein Problem auf uns zu. Landtag (Christina Kampmann [SPD]: Und seitdem nichts gemacht!) So viel zum Thema „Schweigen, keine Ahnung und nichts tun“. Damit will ich das abräumen, weil ich keine Lust habe, jetzt noch aufzuzählen, wann ich wo wie was gemacht und getan habe. Das können Sie ja alles nachlesen. Das Problem ist: Es hat sich bei unserem Nachwuchs etwas verändert – Punkt. Warum, wieso, weshalb? Das ist die Frage, die dann gestellt werden muss, weil man ja schauen muss, was man tun kann. Man kann ja nicht einfach blind draufloswurschteln. Aus diesem Grund haben wir die Studie im Auftrag gegeben – übrigens drei Häuser zusammen. Wir machen das nicht alleine, sondern in Zusammenarbeit verschiedener Häuser der Landesregierung. Wir haben dann Hell- und Dunkelfeld untersucht. Das Landeskriminalamt und die Universität zu Köln waren beteiligt. Wir haben das auch im Ausschuss dem Parlament vorgestellt und haben dort verabredet, dass wir es in der nächsten Sitzung diskutieren, weil nicht alles auf einmal geht. Das ist doch klug gewesen. Wenn man vor diesem Hintergrund heute sagt: „Die Studie ist da. Wo sind die Maßnahmen?“, ist das dieser typische Politikreflex, der mir schwer auf den Senkel geht. Denn so kann man kein Problem lösen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Studie liegt gerade vor. Man muss sie sich wenigstens einmal anschauen. Der wichtigste Blick ist, zu schauen, welche Ursachen es gibt. Da bitte ich auch um ein klein bisschen Offenheit. Es gibt nicht eine Ursache. Leider ist es kompliziert. Das macht es ja so anstrengend. Es gibt nicht die eine Ursache, auf die man das Ganze zurückführen kann. Eine wichtige Ursache ist – eine –: Die Gesellschaft ist dünnhäutiger geworden. Es gibt mehr Gewaltbereitschaft und weniger Selbstkontrolle. Die „Zündschnur“ ist kürzer geworden. Was sagt uns das denn? Die Normen spielen immer weniger eine Rolle. Es steht zum Beispiel auch in der Studie, dass Kinder und Jugendliche sie offensichtlich immer weniger wichtig nehmen. Gleichzeitig ist – das ist noch interessanter – die Sanktionserwartung gesunken. Das heißt: Die jungen Leute haben offensichtlich immer weniger Verständnis dafür, dass Normen und Regeln eine Bedeutung haben, (Zuruf von Zacharias Schalley [AfD]) und sie rechnen gar nicht damit, dass es Probleme gibt, wenn sie dagegen verstoßen. Deshalb muss man sehr wohl auch darüber nachdenken – das ist nicht alles, sondern nur ein Punkt –, ob da Handlungsbedarf besteht. Aber auch das ist nur eine der Stellen, über die zu reden ist. 05.11.2025 Zweitens gibt es einen Anstieg von psychischer Belastung. Darüber ist eben schon viel gesprochen worden. Das stimmt total. Angstzustände und Depressionen sind verbreiteter als früher – übrigens insbesondere bei Mädchen. Das ist auch ein interessanter Sachverhalt, der berücksichtigt werden muss. Es stimmt auch – das ist dann schon der dritte Punkt –, dass das auch etwas mit Gewalt in Elternhäusern zu tun haben kann. Ja, klar. Es ist eine sehr unangenehme, aber klare Erkenntnis dieser Studie, dass Kinder dort entsprechende Erfahrungen machen, die eine Rolle spielen können. Ich möchte damit nur deutlich machen: Es ist nicht so einfach, dass wir nur für gewaltfreie Erziehung sorgen müssen, und schon ist alles in Ordnung, oder nur die Ausländer rausschmeißen müssen, und schon ist alles in Ordnung. Das ist Quatsch. So geht das nicht. (Zuruf von Zacharias Schalley [AfD]) Es ist leider erforderlich, dass wir uns zusammensetzen und überlegen: Wer kann an welcher Stelle was machen? Die Polizei kann da auch nur einen Teil der Aufgaben wahrnehmen. Der Unterschied zu dem, was in mancher Rede gesagt wurde, ist, dass wir uns darum bemüht haben, nicht Sofortmaßnahmen zu ergreifen, aber anzufangen, Stück für Stück. „Kurve Kriegen“ ist eine tolle Sache. Was ist denn schlimm daran, dass das eine frühere SPD-Regierung eingeführt hat? Damit habe ich überhaupt kein Problem. (Christina Kampmann [SPD]: Herr Golland hat gesagt, es sei seine Maßnahme!) – Nein, er hat vorgetragen, dass es erfolgreich ist. Er hat doch nicht gesagt … (Zurufe von der SPD) – Herr Golland ist doch nicht weltfremd. Er hat doch nicht behauptet, das sei unsere Idee. (Beifall von der CDU – Lachen von der SPD) Herr Golland hat hier vorgetragen, dass das eine wirkungsvolle Maßnahme ist. Deshalb habe ich diese Maßnahme auch nicht abgeschafft, weil sie von den anderen ist, sondern sie fortgeführt, weil sie gut ist; mittlerweile ist sie sogar in Schweden eingeführt. Das ist doch kein Problem. Wir leben doch in einer Zeit, in der wir möglichst viele Ideen zusammentragen müssen, um zu klugen Lösungen zu kommen. Da hat doch nicht einer allein die Weisheit gepachtet. Häuser des Jugendrechts, auch eine ältere Maßnahme, sind extrem gut. Es bestreitet doch kein Mensch, dass das ein Beitrag – aber auch nicht der einzige Beitrag, den es gibt – ist. Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe müssen also zusammenarbeiten. Landtag (Zuruf von Christian Dahm [SPD]) Unsere Idee ist, dass man vor Ort viel mehr – ich sage es einmal ein bisschen salopp – runde Tische zwischen der Justiz, der Polizei und den Jugendbereichen machen muss, um im Vorfeld auch Lösungen zu finden. Dass wir sieben Häuser des Jugendrechts haben, ist doch eine tolle Geschichte. Die Idee ist, kriminelle Karrieren schon im Vorfeld zu verhindern oder zumindest schnell zu beenden. „Kurve Kriegen“ gehört ebenfalls dazu. 42 von 47 Polizeibehörden haben das. 1.572 Menschen sind dort einbezogen worden. Das ist doch etwas. Es geht um Intensivtäter, um Mehrfachtäter. Zu der neuen Geschichte mit den Schulen kann man natürlich sagen, das seien ja nur 20 Schulen, und alles wieder lächerlich machen. Man kann aber auch sagen: Das ist die Idee, einmal zu gucken, ob man auf diese Art und Weise weiterkommt. – Frau Woestmann hat das gesagt. Es ist doch eine interessante Idee, Polizei und Schule gemeinsam an diesem Projekt arbeiten zu lassen. Ob das klappt, wissen wir ja nicht. Wir wollen es versuchen – mit verschiedenen Instrumenten. (Zuruf von der FDP) Deswegen ist es auch klug, da mal anzufangen. Wenn sich morgen zehn weitere Schulen melden – ich kann ja nicht für Frau Feller reden –, dann kommen die zehn dazu; da bin ich ganz sicher. Das ist doch kein Problem. (Zuruf von der SPD: Vielleicht aber schon!) Wir wollten nur nicht wieder ein Programm für alle machen, ohne zu wissen, ob es auch wirklich funktioniert und klug ist. Es ist richtig: Wir haben über „miteinander.stark.sicher“ die Präsenz an den Schulen erhöht. Wir haben die Idee von Schulhofgesprächen eingebracht. Wir sind – vielleicht auch dieser Gedanke – an bundesweiten Überlegungen beteiligt. Wir sollten jetzt doch nicht so tun, als wäre dieses Problem der Gewalttätigkeit von Kindern und Jugendlichen ein Problem von Nordrhein-Westfalen. Das ist ja nun absurd. Es ist auch für uns ein Problem. Wir sind ein großes Bundesland und haben eine große Verantwortung. Es ist aber natürlich in ganz Deutschland ein Problem – leider. Deswegen ist es klug, darüber nachzudenken: Wie können wir zusammenarbeiten? Wo können wir voneinander lernen? Wie können wir gesellschaftliche Akteure – Eltern, Lehrer, Nachbarn, Freunde; alle, die Verantwortung übernehmen – mit einbeziehen? Dazu wurden in der Studie erste Vorschläge gemacht. Übrigens hat Herr Professor Kroneberg bei der Vorstellung gesagt, dass das nur ein paar Anregungen sind und nicht abschließend ist. Aber immer-05.11.2025 hin sind das Anregungen, wie wir ein Stückchen weiterkommen. Wir werden das in der nächsten Woche im Innenausschuss abschließend beraten oder weiterberaten. „Abschließend“ ist Quatsch; „abschließend“ gibt es gar nicht. Wir werden es weiterberaten. Und wir werden als Landesregierung Maßnahmen, die gut sind, weiterführen und Stück für Stück neue Maßnahmen hinzufügen. Aber eines muss man ehrlicherweise sagen: Den Menschen zu versprechen, das wäre ein Problem, das man mit einer Maßnahme mal so eben – Simsalabim! – löst, ist irreführend und führt nur zu nächsten Enttäuschungen. Das ist ein Langfristprojekt. Das ist ein Marathonlauf. Das ist eine Aufgabe, an der ganz viele Leute und ganz viele Institutionen ganz lange arbeiten müssen. Denn da hat sich im Laufe der Zeit etwas verschoben. Das Problem ist ja nicht mal eben entstanden, sondern hat sich entwickelt. Auf Entwicklungen braucht man Antworten, die einen langen Atem haben. Und diese Landesregierung hat einen langen Atem. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Minister Reul. – Als Nächste spricht für die SPD ihre Abgeordnete Frau Engin.

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Dilek Engin SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Jugendkriminalität“ mit den daraus resultierenden Auswirkungen für Schule und Gesellschaft ist eines, das uns allen zu Recht sehr zu denken geben muss. Ja, die Studien der Universität zu Köln und des Innenministeriums zeigen: Gewalt unter Jugendlichen nimmt zu. Wer jetzt reflexartig nach härteren Strafen ruft, verkennt aber, worum es hier wirklich geht. Wir reden über Kinder und Jugendliche; wir reden über junge Menschen, die Halt, Orientierung und Chancen brauchen, die zu oft in Familien aufwachsen, in denen Gewalt, Armut und Perspektivlosigkeit Alltag sind. Wir haben diese Hell- und Dunkelfeldstudie auch erhalten. Wir haben sie alle zur Kenntnis genommen. Der signifikante Anstieg an Jugendkriminalität ist ein Warnsignal für die Politik. Es ist wieder einmal schwarz auf weiß belegt und für alle erkennbar: Es muss gehandelt werden. Die reine Verwaltung eines Landes bringt nichts. Sehr geehrter Herr Minister Reul, sehr geehrter Herr Golland, Sie haben in Ihren Reden das Pilotprojekt „miteinander.stark.sicher“ erwähnt. Daran nehmen 20 Schulen teil. In Nordrhein-Westfalen gibt es mehr als 5.400 Schulen. Prozentual betrachtet, sind es also rund 0,37 %. Die zehn Schulen, die uns jetzt zusätzlich angeboten werden, reichen doch nicht aus, um die Jugendkriminalität zu bekämpfen. Landtag (Innenminister Herbert Reul [CDU]: Das hat keiner behauptet!) Das reicht niemals aus. (Beifall von der SPD und der FDP) Es betrifft nun einmal viel mehr Schulen als diese 0,37 %. Wir hören viele Schlagzeilen. Wir hören über Messerstechereien in Schulen. Wir hören, dass Gewalt auf den Schulhöfen gestiegen ist. Wir hören von zunehmender Respektlosigkeit gegenüber Lehrkräften oder Einsatzkräften. Die Statistiken zeigen – das haben wir jetzt auch mehrfach gehört –: Das sind keine Einzelfälle. Doch Jugendkriminalität ist kein isoliertes Phänomen. Sie hängt eng mit der Bildungspolitik und den gesellschaftlichen Fehlentwicklungen zusammen. Ein Bildungssystem, das junge Menschen zurücklässt, schafft Perspektivlosigkeit, und Perspektivlosigkeit schafft Kriminalität. Jugendkriminalität fällt nicht vom Himmel. Sie ist ein soziales Warnsignal. Und diese Landesregierung hört seit Jahren nicht hin. (Beifall von der SPD) Diverse Studien wie beispielsweise die Shell Jugendstudie oder auch Erhebungen der Bertelsmann Stiftung zeichnen das gleiche Bild: Frustration, Perspektivlosigkeit, Zukunftsangst, sozialer Druck. Jugendliche erleben Ungerechtigkeit und Ungleichbehandlung in der Schule, beim Zugang zu Ausbildung und auf dem Arbeitsmarkt. All dies schlägt sich in der Steigerung von Jugendkriminalität nieder. Es fehlt an wirksamer Prävention und an einer Regierung, die diese endlich zur Priorität macht. Stattdessen haben wir eine Landesregierung, die lieber über Strafen redet als über Ursachen. Eine Verschärfung von Strafen ist das eine. Eine echte Präventionspolitik ist das andere. Aber hier wird von den regierungstragenden Fraktionen Härte mit Haltung verwechselt. Das ist gefährlich – besonders für den sozialen Kitt einer Gesellschaft. (Beifall von der SPD) Jugendkriminalität lässt sich nicht verwalten. Sie muss verhindert werden. Wir brauchen weniger Schlagzeilen über Gewalt und mehr Geschichten über echte Chancen und Aufstieg. Dafür braucht es vor allem eines, nämlich echte Menschen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Pädagoginnen und Pädagogen, Psychologinnen und Psychologen, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sowie viele andere Expertinnen und Experten, aber keine Schlagzeilen und keine PR-Kampagnen. (Beifall von der SPD) Junge Menschen verbringen den Großteil ihres Alltags in der Schule. Dort entscheidet sich, ob sie Vertrauen in die Gesellschaft entwickeln oder sich von ihr abwenden. Aber unsere Schulen sind belastet und 05.11.2025 teils überlastet. Jugendämter sind am Limit. Familien werden von der Politik alleingelassen. An dieser Stelle sage ich ganz deutlich: Wer Prävention nicht ernst nimmt, hat nicht verstanden, was nachhaltige Sicherheitspolitik bedeutet. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Ein Jugendlicher, der heute die Unterstützung bekommt, die er braucht, wird morgen kein Straftäter. Aber wenn Schulen alleingelassen werden, wenn Familien in Armut leben, wenn Kinder ohne Perspektive groß werden, führt das natürlich dazu, dass wir eine hohe Gewaltbereitschaft haben. Dann hilft keine Schlagzeile über Law and Order; dann braucht es soziale Stärke statt politischer Selbstinszenierung. Unsere Forderungen als SPD-Fraktion sind klar. Ich werde jetzt nur einige nennen; Christina Kampmann hat schon vieles angesprochen. Wir brauchen mehr multiprofessionelle Teams in Schulen. Wir brauchen ein vernünftiges Landesausführungsgesetz für den Offenen Ganztag. Es muss mehr Angebote im Ganztag für Jugendliche geben. Es muss bessere Perspektiven bei der Berufswahl für die Jugendlichen geben. Mentale Gesundheit darf kein Tabuthema mehr bleiben. Sie gehört genauso auf die politische Agenda wie Lehrkräftemangel oder Digitalisierung. (Beifall von der SPD) Es muss eine erfahrbare Demokratiebildung bei Jugendlichen stattfinden. Es muss ressortübergreifend gehandelt werden. Schule, Jugendhilfe, Polizei, Wirtschaft, Sozialarbeit und Kommunen müssen gemeinsam Verantwortung übernehmen. Jugendliche dürfen nicht länger auf Therapieplätze warten. Hier muss es Sofortmaßnahmen geben, die in Zusammenarbeit mit Schule, Jugendämtern, Eltern und allen weiteren Beteiligten angegangen werden. Jugendliche müssen mehr Mitspracherecht bekommen. Sie wissen ganz genau, was sie brauchen und was eventuell dafür vernachlässigbar ist. Das Vereinsleben muss wiederbelebt werden. Dieses funktioniert oftmals nur noch über wenige Ehrenamtliche. Auch hier muss die Landesregierung aktiver werden. Dann komme ich zur pädagogischen Architektur, die auch kein Randthema mehr sein sollte, sondern Teil der Bildungsqualität ist. Doch viele Schulgebäude erinnern eher an die Vergangenheit als an die Zukunft. Wer Schülerinnen und Schüler auf die Welt von morgen vorbereiten will, darf sie nicht in Räumen von gestern lernen lassen. Landtag (Beifall von der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Golland, es ist leicht, über den Verfall von Werten zu klagen, aber es darf nicht schwer sein, dort zu investieren, wo Werte gelernt werden, nämlich in Kitas, Schulen und Jugendhäusern. Wer Jugendlichen keine Zukunft gibt, darf sich über ihre Gegenwart nicht wundern. Und wer politische Verantwortung trägt, darf sie nicht allein an die Polizei abschieben. Diese Landesregierung redet von Entschlossenheit, aber sie handelt zögerlich, punktuell und unkoordiniert. Das ist keine Strategie, das ist Stillstand mit Ansage. Die Mehrheit unserer Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen ist engagiert, hilfsbereit und friedlich. Sie verdienen es, dass wir ihnen den Rücken stärken. Unser Ziel ist klar: mehr Sicherheit durch Zusammenhalt, nicht durch Spaltung; mehr Prävention und Perspektive statt Panikmache. Ein Land, das Kinder starkmacht, ist ein Land, das sie nicht aufgibt. Der Bildungserfolg darf nicht länger vom Elternhaus abhängen. Jugendliche fühlen sich nicht wahrgenommen mit ihren Problemen, und das muss anders werden. Sie gehen lieber arbeiten, als eine Ausbildung zu absolvieren, bei der sie zu wenig verdienen, weil sie ihre Familien unterstützen müssen. Während Corona haben sie zurückgesteckt, sie haben Rücksicht auf die Älteren nehmen müssen. Allzu viele Debatten wurden und werden wieder und wieder auf dem Rücken der Jugendlichen ausgetragen. Es ist Zeit, ihnen endlich zuzuhören. (Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer über Jugendkriminalität redet, muss über gute Bildung und Chancengleichheit in einem Satz sprechen. Das ist keine weiche, sondern die härteste und ehrlichste Antwort auf Gewalt. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Thomas Schnelle das Wort. Bitte sehr.

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Thomas Schnelle CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Grund für die heutige Aktuelle Stunde ist die Vorstellung einer Studie zur Entwicklung der Kinder- und Jugenddelinquenz in Nordrhein-Westfalen. Diese wurde im Innenausschuss in der letzten Woche durch Herrn Innenminister sowie durch Frau Dr. Meyer aus dem LKA und Herrn Professor Dr. Kroneberg von der Universität zu Köln vorgestellt. Herr Reul hat es angesprochen: Wir hatten uns im Ausschuss eigentlich darauf verständigt, dass wir uns erst in der nächsten Innenausschusssitzung damit beschäftigen. Aber es ist richtig und wichtig, dass wir uns auch hier im Hohen Haus mit diesen Erkenntnissen beschäftigen. 05.11.2025 Man hätte vielleicht etwas mehr in die Studie reingucken sollen. Herr Hafke, Sie beschreiben zu Recht das Problem der Messerkriminalität in unserem Land. In einer Dunkelfeldanalyse im Rahmen der Studie wurde festgestellt, dass das in der Schule bzw. in den Alterskohorten zwischen siebter und neunter Jahrgangsstufe gar nicht so sehr das Problem ist: 85 % haben noch nie ein Messer getragen, 14 % haben es nur mal in der Freizeit benutzt. – Man muss diese Studien also auch lesen, wenn man sie hier im Plenum diskutieren will. (Beifall von der CDU) Uns allen sollte klar sein, dass das Problem der Kinder- und Jugenddelinquenz nicht allein mit polizeilichen Mitteln gelöst werden kann. Ausgangspunkt dieser umfassenden Studie zum Hell- und Dunkelfeld ist ein Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wir sind damit in Nordrhein-Westfalen neben Niedersachsen und Brandenburg eines der wenigen Bundesländer, welches sich in einer solchen Studie so eingehend mit Kinder- und Jugenddelinquenz beschäftigt. Um gezielt Maßnahmen durchführen zu können, ist es wichtig, Zahlen aus dem Hell- und Dunkelfeld zu kennen. Die Studie hat unter anderem gezeigt, dass Entwicklungen in der PKS, also in der Kriminalstatistik, im Hellfeld mit den Befragungen in den Altersklassen übereinstimmen; so zum Beispiel bei der Gewaltkriminalität oder beim Anstieg der Zahl der weiblichen Tatverdächtigen. Gerade im Bereich der Eigentumskriminalität zeigt sich ein gegenteiliges Bild: Hier werden in der Studie auch Erklärungen wie geänderte Kassensysteme und weniger Kontrollen in Geschäften genannt, sodass weniger Taten erfasst und erkannt werden. Aus der eigenen kriminalpolizeilichen Erfahrung seit 1994 weiß ich, dass es gerade im Bereich der Kinderund Jugendkriminalität immer wieder Wellenbewegungen gegeben hat. In der Vorbereitung auf diese Rede ist mir mein damaliges Kriminologielehrbuch mit einem Artikel aus der WELT vom 18. August 1996 in die Hände gefallen. Ich zitiere den Titel mit Erlaubnis des Präsidenten: Jugendkriminalität: in kurzer Zeit eine Explosion der Gewalt. – Darin sprach der damalige Innenminister Kniola von einem besorgniserregenden Trend, dem mit allen gesellschaftlichen Mitteln entgegengewirkt werden müsse. Damals waren im Jahr 1995 29,1 % aller Tatverdächtigen unter 21 Jahre alt. Ausweislich der PKS belief sich dieser Anteil im Jahr 2024 auf 20,3 %, also auf fast 9 % weniger. Damals, Mitte der 90er-Jahre, spürte man von diesen Erkenntnissen der Politik bei der Polizei leider noch nichts, und es gab auch keine Maßnahmen oder ähnliche Konzepte. Das soll in keinster Weise das aktuelle Problem relativieren, sondern aufzeigen, dass Kinderund Jugendkriminalität immer mal wieder im Fokus Landtag der Politik standen. Wir dürfen sie auch dann nicht aus dem Fokus verlieren, wenn die nackten Zahlen wieder mal nach unten gehen. Nein, wir müssen nachhaltige Lösungen finden. Und genau das versuchen wir in Nordrhein-Westfalen. Denn jede Tat, gerade im Bereich der Gewaltkriminalität, ist eine enorme Belastung für das jeweilige Opfer, aber auch ein Problem für die Täterin oder den Täter. Die Studie hilft dabei, hier gezielter Maßnahmen zu ergreifen. Dies gilt insbesondere für den Präventionsbereich und für alle, die sich über die Polizei hinaus mit Kindern und Jugendlichen beschäftigen – meine Vorrednerin hat das auch ausgeführt. An solche Maßnahmen, die statt einer erhöhten Repression den Kern der Sache anpacken, war in den 90er-Jahren noch nicht zu denken. Das hat sich konkret mit der Einführung des Projekts „Kurve kriegen“ bei der Polizei durch Herrn Innenminister Jäger geändert. Man muss hier aber feststellen: Das wurde in einigen ausgesuchten Polizeipräsidien eingeführt und dann mit Übernahme der Tätigkeit von Herbert Reul (Mikrofonausfall; akustisch unverständlich) (Zurufe: Mikro!) Daneben ermöglicht das Intensivtäterkonzept das frühe Erkennen dieser Täterinnen und Täter sowie eine Verhinderung weiterer Eskalation, und es unterstützt bei der sozialen Integration. Zu nennen ist auch das Haus des Jugendrechts, in dem Polizei, Jugendhilfe und Jugendgerichtshilfe sowie Staatsanwaltschaften zusammenarbeiten. Dabei kommt es gar nicht darauf an, ob die jeweiligen Institutionen in einem Haus sitzen, sie müssen nur intensiv an diesem Problem arbeiten. Die Studie hat auch gezeigt, dass von einem zunehmenden Anteil der Kinder und Jugendlichen die Begehung von Straftaten als nicht falsch angesehen wird und die Akzeptanz für Straftaten steigt. Hier setzt das Projekt von Schule und Innenministerium „miteinander.stark.sicher“ an. Die Studie zeigt aber auch den massiven Anstieg von Straftaten im Bereich der Jahrgangsstufe 7 und damit in einer Altersklasse, die überwiegend nicht im strafmündigen Alter ist. Das Jugendstrafrecht kennt neben einer Haftstrafe, die zu Recht das letzte Mittel ist, viele gute Maßnahmen, die bereits viele Jugendliche von einer kriminellen Karriere abgebracht haben und neben der Strafe den präventiven Charakter verfolgen. Deshalb sollten wir auch offen über die Eintrittsgrenze der Strafmündigkeit diskutieren. Frau Kampmann, Sie haben eine britische Studie erwähnt, die dieses Thema gar nicht aufgreift. Ich kann mir auch vorstellen, warum – weil in England die Strafmündigkeit bei zehn Jahren liegt. 05.11.2025 (Christina Kampmann [SPD]: Das steht in der Studie drin, die ich zitiert habe! Gucken Sie da mal rein! Das ist unangenehm!) – Okay. Aber wir alle wissen, dass dies keine Entscheidung dieses Landtages ist, sondern dass sich damit an anderer Stelle beschäftigt werden muss. Auch diese Diskussion entbindet uns in keinster Weise von der Pflicht, uns intensiv mit diesem Thema weiter zu beschäftigen. Die aktuellen Maßnahmen der Landesregierung zeigen, dass dieses Problem mit verschiedenen Maßnahmen ernsthaft angegangen wird und man wie jetzt durch solche Studien diese Maßnahmen und neue Maßnahmen faktenbasiert prüfen wird. Ich wünsche uns noch gute und fruchtbare Beratungen in diesen Plenartagen – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und Mehrdad Mostofiza- deh [GRÜNE])

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Marcel Hafke das Wort. Bitte sehr.

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Marcel Hafke FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns offensichtlich einig, dass wir ein großes Problem haben. Ein Erkenntnisdefizit gibt es meines Erachtens nicht. Die Studie, Herr Reul, belegt all das, was wir schon wissen. Deswegen ist es gut, dass das aufgeschrieben wurde und man das anhand dieser diskutieren kann. Ich finde es bemerkenswert, dass Herr Golland und Frau Woestmann sagen, wir haben zwar ein Problem, aber die Programme, die wir haben, funktionieren. Dann fallen so Wörter wie „das wäre doch wirkungsvoll“ oder „wir sprechen über einen messbaren Erfolg“. Aber das Einzige, was wir feststellen, Herr Golland, ist, dass wir über Misserfolge sprechen, weil so viele Jugendliche in Nordrhein-Westfalen wie noch nie gewalttätig sind. (Beifall von der FDP und Enxhi Seli-Zacharias [AfD] – Vereinzelt Beifall von der SPD) Die Probleme werden größer und größer, und wir sagen, wir diskutieren darüber. Ich finde, wir müssen zu der Erkenntnis kommen, dass die Programme, die es heute gibt, in der Art und Weise nicht ausreichen. Frau Schulministerin hat die Debatte fröhlicher Weise verlassen. Ich hätte sie gern mal gefragt – vielleicht meldet Sie sich ja gleich noch in der Debatte –, warum wir nicht mal anfangen, bei gewissen Haltungen Änderungen, die Herr Golland eingefordert hat, einzuführen, zum Beispiel, dass, wenn an einer Schule eine Straftat passiert, Kinder gemobbt werden, nicht Landtag das Opfer die Schule verlassen muss, sondern der Täter. Da sollten wir doch mal anfangen. (Beifall von der FDP und Enxhi Seli-Zacharias [AfD] – Vereinzelt Beifall von der SPD) Herr Reul, dafür brauchen wir keine Programme, wir brauchen eine Schulministerin, die in der Lage ist, das umzusetzen, aber sie verweigert ja bislang die Debatte. Vielleicht kommt sie gleich dazu, um sich dann ... (Zuruf von Herbert Reul, Minister des Innern) – Ja, sie war da, aber die Landesregierung kann sich ja gleich noch mal in die Debatte einbringen, dazu Stellung beziehen. Ich würde mir das von einer Schulministerin wünschen, dass sie sich hier einmischt. (Beifall von der FDP) Herr Reul, Sie sind bekannt dafür, und das spricht ja auch für Sie, immer klare und starke Worte zu finden. Sie haben das eben auch angekündigt: Sie wollen neue Wege gehen. Ich frage Sie dann mal ehrlicherweise an dieser Stelle: Wenn wir feststellen, dass die Programme vielleicht gut sind, aber im Kern nicht ausreichen, weil sich die Gesellschaft massiv verändert hat, dann müssen wir doch auch über neue Punkte diskutieren. Müssten wir nicht darüber sprechen, dass, wenn Kinder straffällig werden, mehrfache Straftäter werden, Eltern Konsequenzen erfahren? Das werden wir nicht im Land ändern können, aber Sie sind ja Innenminister des größten Bundeslandes in Deutschland. Müssten wir nicht eine bundesweite Debatte darüber führen, dass nicht nur die Kinder die Opfer in einem solchen System sind, sondern die Eltern auch eine Verantwortung tragen? Diese Debatte wird mir viel zu wenig geführt. Wir dürfen das nicht nur in warme Worte fassen, sondern wir müssen sagen, wer seine Kinder nicht konsequent erzieht, muss eventuell mit Sanktionen rechnen. Wir müssen über Strafe sprechen, und wir müssen darüber sprechen, dass Eltern Verantwortung übernehmen. (Beifall von der FDP) Frau Ministerin Paul hat eben mit dem Kopf geschüttelt, deswegen möchte ich noch mal darauf eingehen. Ich mache über viele Jahre Jugendhilfepolitik und stelle eigentlich nur fest, dass die Prävention, die wir dort machen, Frau Woestmann, richtig und wichtig ist, wir aber an Grenzen kommen. Wir sprechen über einzelne, zum Glück wenige Kinder und Jugendliche, die mehrfach strafauffällig werden. Das können wir doch nicht einfach hinnehmen, denn offensichtlich funktionieren die Präventionsprogramme nicht. Wir waren zusammen in Frankreich und haben uns das angesehen. Vielleicht müssen wir über „Letzte Chance“-Programme sprechen, die anders aufgestellt sind. Ich habe das eben mit dem Begriff „Bootcamp“ in den Raum geworfen, weil sich die Gewalt-05.11.2025 taten massiv verschoben haben. So weitermachen wie bislang ist nach meiner Auffassung verantwortungslos. (Eileen Woestmann [GRÜNE]: Das will ja auch niemand!) Deswegen würde ich mir wünschen, dass wir dort entsprechend anfangen. Frau Feller ist immer noch nicht hier. Das Programm „miteinander.stark.sicher“ wurde gerade angesprochen. Ich finde es toll, dass ein solches Programm aufgelegt wird, an 20 Schulen. Herr Minister Reul, vielleicht können Sie das beantworten. Es ist ja nett, dass man das ausprobiert, aber im Kern haben wir an allen Schulen Probleme. Ich kann das sogar von der Grundschule meiner Tochter – die ist in der dritten Klasse – berichten. Dort müssen wir mittlerweile regelmäßig über Gewalttaten von Kindern sprechen, und das in einem Stadtteil, wo es noch einigermaßen in Ordnung ist. Ich finde, dass solche Projekte nicht nur an 20 Schulen stattfinden, sondern flächendeckend ausgerollt werden sollten Vielleicht müssen wir auch ehrliche Debatten führen und Systeme auflegen, wie wir es verhindern können, dass Waffen und Messer überhaupt auf ein Schulgelände gelangen. Da darf es auch kein Tabu geben, dass man zum Beispiel so ein Buzzword wie „Metalldetektoren“ mal nennt. Darüber müssen wir sprechen. Wenn ich mit Schülerinnen und Schülern diskutiere, höre ich oft, dass sie dieser Idee nicht abgeneigt sind, weil sie in einer sicheren Schule unterrichtet werden wollen und keine Angst haben möchten. Irgendjemand hat gerade – ich glaube, Herr Schnelle war es – das Thema „Messer“ angesprochen. Natürlich sind das wenige. Die Zahl der Messerattentate steigt aber steil nach oben. Es reicht ein einziger Schüler in einer Schule, um die ganze Schule in Angst und Schrecken zu versetzen. Deswegen ist das so gefährlich. Zum Glück sind es noch wenige, aber sie werden mehr. Deswegen darf man das nicht verharmlosen, sondern muss das hier in aller Deutlichkeit aussprechen. (Beifall von der FDP) Letzter Punkt, den ich ansprechen möchte. Ich würde mir wünschen – Herr Reul, vielleicht mit Ihrer Federführung –, dass die drei Häuser, die Sie angesprochen haben, uns im Parlament offenbaren, wie denn jetzt ein Zeitplan aussieht, wie man die bestehenden Programme evaluiert und wie man dann aufsetzt, damit sich zeitnah entsprechende Konsequenzen in Nordrhein-Westfalen ergeben. Denn in einem halben Jahr die gleiche Debatte noch einmal zu führen, ohne dass sich etwas verändert hat, ist verschenkte Lebenszeit und kann durchaus dazu führen, dass viele Kinder und Jugendliche bis dahin tatsächlich Opfer geworden sind, und das wollen wir nicht zulassen. Landtag Deswegen wäre das Mindeste, dass man heute einen Zeitplan erfährt, was Sie gedenken zu tun, um diese drei Häuser zu einem Ergebnis zu führen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Frau Seli-Zacharias das Wort. Bitte sehr.

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss gestehen: Neben den beschwichtigenden Reden, mit denen Sie das ganze Problem kleinreden, weil es ja im Endeffekt für Sie nur um Prävention geht, ist für mich heute Morgen etwas anderes sehr deutlich geworden. Und das, Herr Innenminister, geht in Ihre Richtung. Wenn Sie als Innenminister des größten Bundeslandes in Ihrer gesamten Redezeit eigentlich nur einen Satz unaufhörlich wiederholen – und zwar: Ich habe keine Lust mehr, darüber und darüber und darüber zu reden –, (Zuruf von Jens-Peter Nettekoven [CDU]) dann muss ich mir ehrlich die Frage stellen: Worüber haben Sie denn Lust, zu reden? Worüber haben Sie eigentlich noch Lust, hier in diesem Land zu reden? Ich kann es nicht verstehen, dabei müssten Sie es doch besser wissen als jeder andere von uns. Just diese Woche wird eine Mutter in Kempen von dem eigenen Mann fast totgeprügelt, und das eigene Kind steht daneben. Genau diese Geschichte steht exemplarisch für die Jugendkriminalität in diesem Land. Warum? Weil diese Kinder in diesen Familien aufwachsen. Deswegen, Herr Innenminister, können Sie sich hier vorne nicht hinstellen und etwas sagen wie: Ich habe keine Lust, über Ausländer zu sprechen. – Ja, das ist eine Grundursache, die Sozialisation in bestimmten Familien. (Beifall von der AfD) Genau das ist ein ganz entscheidender Faktor. Sie haben es gerade selbst gesagt und die Unterpunkte Ihrer Studie genannt. Darunter war auch dieser neue moralische Kompass. Wo ist denn der Innenminister, der es doch über sein eigenes Haus besser wissen müsste, dass dieser moralische Kompass seit 2015 nachhaltig in unserem Land verändert wurde? Und dann sagen Sie hier so etwas wie: Ich habe keine Lust, über Ausländer zu sprechen. Wenn Sie ein guter Innenminister wären, dann würden Sie tatsächlich der Wahrheit ins Gesicht schauen und sagen: Ja, wir haben ein Problem mit Kindern aus migrantischen Familien, vor allem aus subarabischen Familien, die genau so sozialisiert werden; wo 05.11.2025 die Mutter tagtäglich verprügelt wird, wo Kinder mit dem Gürtel geschlagen werden, wo Kinder misshandelt werden, auf eine ganz bestimmte Art und Weise – das wissen Sie alles –, wo Jugendliche für Terror eingebunden werden, zur Durchführung von Terrorprozessen. Das sind doch keine Dinge, die Ihnen nicht bekannt sind. Sich in diesem Komplex als Innenminister von Nordrhein-Westfalen hier vorne hinzustellen und überhaupt den Satz „Ich habe keine Lust“ auszusprechen! Fragen Sie doch mal die Eltern in Ihrem Bundesland, die Ihnen sagen werden: Ich habe Angst, dass mein Kind am Wochenende nicht mehr nach Hause kommt. – Tagtäglich gibt es Messerstechereien, tagtäglich Schlägereien, Kinder, die nicht aufhören, wenn jemand auf dem Boden liegt, und trotzdem gegen den Kopf schlagen. Ich weiß es aus Gelsenkirchen. Ich kenne es, dass Eltern mir sagen: Ich habe Angst, wenn mein Kind morgens mein Haus verlässt, ob es nachmittags auch wieder nach Hause kommt. – Das ist unsere Realität. (Bianca Winkelmann [CDU]: Ach!) Wenn man sich als Innenminister hier vorne hinstellt und so einen Satz äußert, dann frage ich mich ernsthaft, Herr Innenminister Reul, ob Sie wirklich weiter dieses Amt bekleiden sollten. Das ist hier die eigentliche Frage. (Beifall von der AfD – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Besoffen geredet, oder was?) Eine Sache will ich noch mal in aller Deutlichkeit sagen. Ihre CDU hat ja hier und da mal Vorstöße wie zum Stadtbild oder zu diesem Pascha-Verhalten gemacht. Dann rudern Sie wieder zurück. Denn das wird ja dann unangenehm; das könnte mit dem Koalitionspartner nicht passen. Alles schön und gut. Worum es uns im Kern geht, ist eigentlich nur ein einziger Punkt: Stellen wir uns der Realität. Schauen wir der Realität ins Auge. Dann kommen wir zu einem Punkt, an dem beispielsweise die Schweden schon längst sind. Die Schweden diskutieren nicht nur, sondern sie richten Gefängnisse für 13-Jährige ein – gegen die Kritik, die gerne mal von den sogenannten Kinderschutzvereinen kommt, weil sie wissen, wo sie inzwischen angekommen sind. In Schweden sind sie nämlich noch viel weiter. Dort werden Jugendliche ganz bewusst für mafiöse Strukturen rekrutiert, zur Durchführung dieser Gewalttaten. Da bleibt dem Staat gar kein anderer Weg mehr, als diese Gefängnisse einzurichten. Ja, so weit ist man schon in anderen Ländern. Fakt ist doch: Wir wollen nicht einen solchen Punkt erreichen. (Zuruf von Eileen Woestmann [GRÜNE]) Aber dieser Punkt ist auch für Deutschland unausweichlich. Landtag (Eileen Woestmann [GRÜNE]: Absolute Hilflo- sigkeit!) Es ist schlichtweg nicht länger tolerierbar, dass man auf Kosten Unschuldiger nach wie vor die Realität in diesem Lande leugnet. Nichts anderes passiert hier. Ich sage das nicht nur als Mutter, die mit Sorge in die Zukunft blickt, weil man sieht, wie sich die Landschaft in diesem Land von Tag zu Tag verändert. Menschen meiden ganz bewusst den öffentlichen Raum, weil sie Angst um ihr Leben haben. Ich erwarte von einem Innenminister, dass er einen solchen Satz nicht in den Mund nimmt. Es ist ein Schlag ins Gesicht aller Opfer in diesem Land, so einen Satz von sich zu geben. Es ist Ihre Pflicht, darüber zu sprechen, Herr Innenminister. Das ist eigentlich die größte Enttäuschung am heutigen Tage. Sie haben nicht zu entscheiden, wozu Sie Lust haben oder nicht. Sie haben endlich die Sicherheit in diesem Land in die richtige Richtung zu lenken. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Dr. Maelzer das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Dennis Maelzer SPD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat bin ich ein wenig überrascht, dass ich jetzt schon dran bin. Ich hätte erwartet, dass die Landesregierung diese Debatte nutzt, um das Ganze nicht nur aus innenpolitischer Perspektive zu betrachten, (Gregor Golland [CDU]: Hat er doch gar nicht!) sondern dass auch die Schulministerin oder die Jugendministerin bei einem solchen Thema ans Redepult tritt. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) Das gilt insbesondere dann, wenn vorher eine Fraktion nur mit Angstmacherei gearbeitet hat. Wir wissen doch: Wenn Kinder straffällig werden, hat das häufig mit den Umständen zu tun, in denen sie aufwachsen. Oftmals ist es ein Zeichen, dass diese Kinder Hilfe benötigen. Ein Beispiel dafür ist die 17-jährige Sarah aus Bielefeld. Seit zwei Jahren geht die Familie durch die Hölle. Die Neue Westfälische berichtete darüber. Sarah ist schwer cracksüchtig, geht auf den Straßenstrich, hat sich dort mit HIV infiziert. Sie erlebt Missbrauch und Misshandlungen, und sie selbst ist immer wieder hochgradig aggressiv, hat Raubüberfälle begangen, ging mit dem Messer auf die eigene Mutter los. 05.11.2025 Sie hätte einen Daueraufenthalt in einer geschlossenen Spezialeinrichtung gebraucht. Doch den hat sie nicht erhalten. Warum? Weil es davon viel zu wenige in Nordrhein-Westfalen gibt. Das ist das Fazit einer Kleinen Anfrage, die wir als SPD im September 2025 gestellt haben. Das Justizministerium weiß das spätestens seit 2018. Damals gab es eine Abfrage bei den Familiengerichten. Das Ergebnis: Es fehlten vornehmlich Plätze für Minderjährige ab einem Alter von zwölf Jahren; vor allem für Minderjährige mit Drogenproblematik fehle es an ausreichend Plätzen. Ganze 66 geschlossene Unterbringungsplätze gibt es in ganz NRW – genauso viele wie im deutlich kleineren Baden-Württemberg und weniger als in Bayern. Zwischen 2018 und 2022 standen das Justizund das Familienministerium dazu mehrfach im Austausch. Dann kamen Benjamin Limbach und Josefine Paul. Seit 2022 weiß man nichts mehr von Austauschen auf Minister- oder Staatssekretärsebene. Man hatte sich offenbar geeinigt, geeinigt auf die Formel: Die Zuständigkeit, Plätze zur geschlossenen Unterbringung und Intensivunterbringung der Kinder- und Jugendhilfe zu schaffen, liegt weder in der Zuständigkeit des Kinder- und Jugendministeriums noch in der Zuständigkeit der Landesjugendämter. Dreimal „Zuständigkeit" in einem Satz! „Kein Kind zurücklassen“ lautete einmal das Motto einer Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. Das Motto der heutigen Landesregierung lautet: „Für dieses Kind bin ich nicht zuständig.“ (Beifall von der SPD) Heute hat NRW für Kinder keine Kraft mehr. Heute hat NRW Schwarz-Grün und Josefine Paul. Hannelore Kraft hat nicht gefragt, wer zuständig ist. Sie hat danach gefragt, wie man Kindern besser helfen kann. (Beifall von der SPD – Zuruf von Gregor Golland [CDU]) Darum wurden in Nordrhein-Westfalen kommunale Präventionsketten gefördert – mit Landesgeld. Das ist ein Erfolg, auf dem Sie sich ausruhen. Was wir jetzt wieder bräuchten, wäre eine Regierung, die aufhört, mit dem Finger auf die Kommunen zu zeigen, die aufhört, mit dem Finger nach Berlin zu zeigen. Wir bräuchten eine Regierung, die beherzt handelt, wenn sie feststellt, dass unsere Hilfesysteme junge Menschen durchs Raster fallen lassen. Frau Woestmann, war es nicht das, was Sie eben meinten, als Sie sagten, die Ressorts müssten besser zusammenarbeiten? Drei Wochen, bevor uns die Antwort der Regierung erreichte, hieß es in der Neuen Westfälischen: „Keine Rettung für cracksüchtige ‚Sarah‘“. Der Mutter habe Landtag man gesagt, sie solle sich innerlich von ihrer Tochter verabschieden. Ich sage Ihnen: Wenn wir Gewaltkriminalität bekämpfen wollen, dann lassen Sie uns zuerst damit beginnen, keine weiteren Fälle wie den von Sarah in Nordrhein-Westfalen zuzulassen. Es sind unsere Kinder. Wir alle sind zuständig. (Beifall von der SPD und Marcel Hafke [FDP])

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Minister Herbert Reul das Wort. Bitte sehr.

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Herbert Reul

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will die Debatte nicht unnötig verlängern und nur drei Anmerkungen machen. Erstens. Die Zusammenarbeit zwischen den vier Häusern, die sich mit dem Thema beschäftigen, klappt hervorragend; damit Sie das wissen. Zweitens: zu den Themen „Erfolge“ und „Misserfolge“. Man könnte argumentieren, dass wir Anfang der 2000er-Jahre eine höhere Kinderkriminalität als heute hatten. Man könnte sagen, das wäre ein Erfolg. Man kann auch sagen, dass die Kinderkriminalität in den letzten Jahren wieder steigt. Dann sagt man, das ist ein Misserfolg. Spätestens das macht doch deutlich, dass diese Kategorien nicht ausreichen, um dem Thema gerecht zu werden, da es – alle Redner haben das gesagt – eine Veränderung in der Gesellschaft gibt. Die Anzahl der Fälle hat damit doch gar nichts zu tun. Es ist leider komplizierter. Drittens. Frau Kollegin, darüber, was ich wichtig und nicht wichtig finde, entscheide ich immer noch selbst. Erstens. Zweitens. Sie haben in Ihrer Rede relativ schön erklärt, wo das Problem eigentlich liegt. Sie werden doch nicht bestreiten, dass ich heute in meiner Rede die Probleme beschrieben habe, die auch Sie benannt haben. Ich habe von einem moralischen Kompass und von den moralischen Einstellungen, von Normen, die verloren gehen, geredet und gesagt, dass das ein echtes Problem sei. Der Unterschied zu Ihnen ist, dass ich sage, dass das ein Teil des Problems ist, aber nicht der einzige. Sie machen das zum Alleinstellungsmerkmal und schieben alles auf Ausländer. Dahinter steckt nur Hass und Hetze. Wir versuchen, pragmatisch und vernünftig Politik zu machen, und Sie hetzen die Leute auf. Das ist der Unterschied. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) 05.11.2025

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Da mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließe ich die Aktuelle Stunde. Wir kommen zu: 2 Drug-Checking in Nordrhein-Westfalen einführen, um den Gesundheitsschutz von Konsumentinnen und Konsumenten zu verbessern und Leben zu retten Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/16210 Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Marco Schmitz das Wort. – Bitte sehr.

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Marco Schmitz CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Union sagen wir klar, was wir wollen. Wir setzen auf starke Prävention, auf frühe Aufklärung und auf konsequente Ordnungspolitik. Gegen den Handel mit Drogen und gegen den offenen Konsum gehen wir mit der ganzen Härte des Rechtsstaats vor, denn das sind keine Kavaliersdelikte. Wer mit Drogen handelt, gefährdet Menschenleben und wird wirksam verfolgt und sanktioniert. Diese klare Kante gehört zu unserem Verständnis von Verantwortung und Sicherheit im öffentlichen Raum. Genauso klar ist unser Kompass aber auch bei der Mitmenschlichkeit. Gerade als Union ist uns die Unterstützung schwerstkranker Menschen wichtig. Es gehört zu unserem christlichen Selbstverständnis, dort zu helfen, wo die Not am größten ist. Wir lassen Menschen in schwerer Abhängigkeit nicht allein. Wir schaffen Schutz in einem eng begrenzten Rahmen, damit Leben gerettet werden kann und Beratung und Behandlung möglich bleibt. Die aktuelle Situation in Nordrhein-Westfalen ist erschreckend und zeigt, wie dringend diese Hilfe ist. Im Jahr 2023 sind in Nordrhein-Westfalen über 870 Menschen im Zusammenhang mit Drogenkonsum verstorben. Hinter jeder Zahl steht ein Mensch, eine Familie, eine Geschichte. Diese Zahl mahnt uns, entschlossen und zielgenau dagegen zu handeln. Worum geht es konkret in unserem Antrag? In Nordrhein-Westfalen gibt es zwölf Drogenkonsumräume. Ausschließlich dort wollen wir Drug-Checking erproben – nur dort und ausschließlich für schwer suchterkrankte Menschen, die ohne ihre Drogen ihren Alltag nicht mehr bewältigen können. Es geht ausdrücklich nicht um Drogentests auf Partys. Es geht nicht um Clubs. Es geht nicht um Festivals, Landtag nicht um Gelegenheitskonsum. Es geht um den Schutz vor akuten Gesundheitsgefahren in einem geschützten Setting mit medizinischer und sozialer Begleitung. Was leistet Drug-Checking? Substanzen werden auf gefährliche Beimengungen und ungewöhnliche Wirkstoffkonzentrationen geprüft. Ziel ist, Vergiftungen und Überdosierungen zu verhindern, Risiken transparent zu machen und Menschen unmittelbar zu warnen. Dies geschieht eingebettet in Beratung, in Safer-Use-Informationen, in medizinische Hilfe und in die aktive Ansprache zu Therapie und Ausstieg. Drug-Checking verharmlost nichts, es normalisiert nichts, es ist Schadensminimierung für schwerste Verläufe und ein Türöffner für Hilfen. Die rechtliche Grundlage ist vorhanden. Der Bund hat uns mit § 10 des Betäubungsmittelgesetzes die Möglichkeit geschaffen, Drug-Checking im Rahmen von Modellvorhaben zu ermöglichen. Nordrhein-Westfalen hat diese Idee aufgegriffen. Das Kabinett hat am 30.09. eine Verordnung auf den Weg gebracht, damit Substanzanalysen in Drogenkonsumräumen durchgeführt werden können. Damit geben wir den Trägern Rechtssicherheit und schaffen den verbindlichen Rahmen dafür. Wichtig ist, dass die wissenschaftliche Begleitung verpflichtend und auch unser Anspruch ist. § 10 Abs. 3 des Betäubungsmittelgesetzes verlangt eine Evaluation. Wir werden eine landeseinheitliche, qualitätsgesicherte Evaluation beauftragen und finanzieren. Das senkt die Hürden für die Einrichtungen, sorgt für Vergleichbarkeit der Standorte und liefert belastbare Erkenntnisse zur Wirksamkeit und zur Zielgruppenerreichung. Unser Anspruch ist, zu prüfen, zu lernen und nachzusteuern, damit Schutz dort ankommt, wo er gebraucht wird. Zum Schutzpaket gehört auch Naloxon. Schon in diesem Jahr fordern wir Schulungen für Mitarbeitende in Einrichtungen der niedrigschwelligen Drogenhilfe. Sobald ein rezeptfreies Produkt verfügbar ist, prüfen und ermöglichen wir die Breitstellung in den Einrichtungen nach den bundesrechtlichen Vorgaben. Damit ist zugleich klar, was unser Ansatz nicht tut: Er lockert keine Regeln, er verharmlost nichts und er erweitert auch keinen Drogenkonsum in der Breite. Tests finden nicht im Freizeitbereich statt. Es bleibt bei einem eng abgegrenzten Schutzraum in den zwölf Drogenkonsumräumen – verbunden mit Beratung, Medizin und dem Ziel, Menschen aus der Sucht herauszuführen. Parallel dazu bleibt unsere Ordnungspolitik unmissverständlich: Prävention an erster Stelle, Handel konsequent bekämpfen und öffentlichen Konsum eindämmen. Unser Kurs verbindet klare Ordnung mit gelebter Mitmenschlichkeit. Nordrhein-Westfalen schützt junge Menschen durch Prävention. Nordrhein-Westfalen schützt schwerstkranke Menschen 05.11.2025 in einem klar definierten Rahmen. Nordrhein-Westfalen verfolgt den Handel entschlossen. So entstehen Sicherheit im öffentlichen Raum, Gesundheitsschutz für die besonders Verletzlichen und echte Chancen auf einen Ausstieg. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Dennis Sonne das Wort. Bitte sehr.

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Dennis Sonne GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir sprechen heute über ein Thema, das Leben retten kann, über Gesundheitsschutz – schon mehrfach gehört –, über Prävention, über Menschlichkeit und über Verantwortung. Im vergangenen Jahr sind in Nordrhein-Westfalen 769 Menschen im Zusammenhang mit illegalen Drogen gestorben. Das sind 769 Menschen, die vielleicht hätten weiterleben können, wenn sie rechtzeitig Hilfe bekommen hätten. Menschen mit schweren Suchterkrankungen dürfen wir nicht aufgeben. In NRW sind laut Bundesärztekammer über 60.000 Menschen opioidabhängig. Viele von ihnen sind mehrfach belastet durch psychische Erkrankungen, Wohnungslosigkeit oder Armut. Besonders alarmierend ist die zunehmende Verbreitung von Fentanyl, einem synthetischen Opioid, das bis zu 50-mal stärker als Heroin und 100-mal stärker als Morphine ist. Zwei Milligramm, was in etwa eine Menge von zwei Salzkörnern bedeutet, sind tödlich. Auch Fentanyl wird heute einem anderen Drogenpräparaten beigemischt. Kokain, Heroin und MDMA enthalten immer häufiger lebensbedrohliche Fentanylanteile, von denen die Konsumierenden nichts ahnen. Deshalb brauchen wir Drug-Checking, um solche lebensgefährlichen Beimischungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, dass Menschen durch diese unsichtbare Gefahr sterben. Wir als schwarzgrüne Koalition wollen daher Drug-Checking in den zwölf Drogenkonsumräumen in Nordrhein-Westfalen einführen. Es ist ein kontrolliertes, wissenschaftlich begleitetes Angebot, das Menschen mit schweren Suchterkrankungen ermöglicht, ihre Substanzen auf gefährliche Beimischungen oder überhöhte Wirkstoffkonzentrationen testen zu lassen. Eine Analyse von illegalen Substanzen zur Risikoverminderung bietet vulnerablen Personen einen Ausweg und kann akute Gesundheitsrisiken minimieren. Das ist kein Freifahrtschein für Drogenkonsum, sondern ein präventives Instrument, um Leben zu schützen und Wissen zu vermitteln. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag Wir als Regierungskoalition setzen damit ein wichtiges Zeichen: Prävention, Aufklärung und Gesundheitsorientierung stehen im Mittelpunkt unserer Drogenpolitik. Wer Probleme mit einer Drogensucht hat, braucht einen menschenwürdigen Umgang, keine Stigmatisierung und keine Kriminalisierung, denn Prävention ist die beste Gesundheitspolitik. Beim Thema „Drogen“ setzen wir auf Vorbeugung und wirksame Hilfe für Suchtkranke. Denn Konsumierende wie Kriminelle zu behandeln, schützt niemanden vor der Sucht. Die Ziele der Zukunftskoalition sind klar. Wir wollen, dass weniger Menschen in den Konsum einsteigen, dass mehr Menschen den Zugang zu Hilfsangeboten finden und dass niemand an einer vermeidbaren Überdosierung oder Verunreinigung stirbt. Deshalb investieren wir in Aufklärung, in die Stärkung kommunaler Suchthilfe und in wissenschaftliche Begleitung der Modellprojekte. Ziel ist, allen Menschen entsprechend den unterschiedlichen Ursachen und Einflussfaktoren einer Suchtentwicklung die passgenauen Hilfen zur Verfügung zu stellen, die sie brauchen. Darum steht in unserem Antrag die Stärkung unserer Hilfesysteme der Suchthilfe mit niedrigschwelligen Angeboten im Mittelpunkt. Doch Drogenkonsum findet nicht nur in Drogenkonsumräumen statt. Auch in der Partyszene sind junge Menschen zunehmend der Gefahr von Überdosierung und toxischen Verunreinigungen ausgesetzt. Deshalb können wir als grüne Fraktion uns auch gut vorstellen, das Drug-Checking perspektivisch auch dort anzubieten, denn Drug-Checking rettet im Einzelfall nicht nur Leben, sondern schafft auch den Zugang zu Aufklärung und Beratung – gerade für Menschen, die sonst nie Kontakt zur Suchthilfe hätten. Gleichzeitig gewinnen Gesundheitsämter und Hilfseinrichtungen wertvolle Erkenntnisse darüber, welche Substanzen aktuell im Umlauf sind, und können frühzeitig vor besonders gefährlichen Präparaten warnen. So wird aus Prävention auch echte Schadensminimierung. Das ist ein weiterer Schritt hin zu einer Drogenpolitik, die auf Verantwortung, Wissen und Gesundheitsschutz setzt. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wenn wir über Probleme im Stadtbild sprechen, dann sollten wir ehrlich sein: Spritzenbesteck auf Spielplätzen gehört nicht in unser Stadtbild. Genauso wenig gehören aber schwer suchtkranke Menschen ohne Hilfesysteme dorthin. Dafür sorgen unter anderem Drogenkonsumräume, die wir in diesem Antrag gezielt unterstützen und stärken. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Bereitstellung von Naloxon, einem Medikament, das im Notfall die Wirkung von Opioiden aufhebt. Naloxon in Drogenkonsumräumen und Einrichtungen der Drogenhilfe ver-05.11.2025 fügbar zu machen, bedeutet, in kritischen Momenten Leben zu retten. Dieser Antrag steht für eine realistische, moderne und menschliche Drogenpolitik, eine Politik, die Verantwortung übernimmt, statt zu verdrängen, eine Politik, die hinschaut, hilft und schützt. Wir setzen auf Aufklärung statt Verharmlosung, auf Hilfe statt Strafe, auf Prävention statt Ignoranz. Das ist der richtige Weg für die Menschen, für unsere Städte und für die Gesellschaft. Lassen Sie uns zeigen, dass Nordrhein-Westfalen den Mut hat, neue Wege zu gehen – Wege, die Leben retten, Menschlichkeit zeigen und Perspektiven schaffen. Dem Antrag stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Bakum das Wort. Bitte sehr.

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Rodion Bakum SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über ein Thema, das über Leben und Tod entscheidet: über Suchterkrankungen, die jede und jeden treffen können, schneller als man vermutlich meint. Wir reden nicht über Heilung, sondern über das Überleben. Der Antrag von CDU und Grün zum Drug-Checking greift ein wichtiges Thema auf – und deswegen vorweg: Wir werden dem auch zustimmen. Aber um ehrlich zu sein: Wir stimmen auch zu, dass morgen wieder die Sonne aufgeht oder dass Wasser den Rhein hinunterfließt. Das hat ungefähr dieselbe Qualität wie Ihr Antrag. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Nee, nee, nee!) Gestatten Sie mir einmal ein Gedankenexperiment – auch wenn der Gesundheitsminister schon murrt –: Stellen Sie sich vor, die SPD hätte einen Antrag eingebracht, zwei Jahre zu spät, zu einem Thema, das bereits per Verordnung gelöst ist und das auch noch Geld kostet. Was wäre wohl passiert? Der Kollege von der CDU würde sagen: Waren Sie denn in den letzten Ausschusssitzungen nicht dabei? Wir kümmern uns doch längst darum. – Die Grünen würden hinausgehen und erklären: Das kommt aber ganz schön spät, und das hätte viel mehr Tempo gebraucht. – Und Sie hätten Recht gehabt. Der Gesundheitsminister hätte vermutlich gesagt: Alles schon erledigt, niemand braucht die SPD. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Genau so ist es!) Landtag Das bestätigt er auch gerade per Nicken. – Aber Moment, der Antrag, über den wir heute sprechen, ist ja gar nicht von der SPD, (Beifall von Susanne Schneider [FDP]) sondern er ist von den Fraktionen, die diese Regierung tragen, und jetzt kommt das Erstaunlichste: Die Landesregierung hat längst gehandelt, und die Drug-Checking-Verordnung NRW liegt seit dem Frühjahr vor; sie wurde erarbeitet, abgestimmt und auch final auf den Weg gebracht. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Wir sind gefordert! – Zuruf von der SPD) Mit dieser Verordnung ist bereits genau das umgesetzt oder wird umgesetzt, was CDU und Grüne heute beantragen. Was steht nun in diesem Antrag? (Zuruf von Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) Dass Drug-Checking ein wichtiger Baustein sei, aber bitte nur in den bestehenden zwölf Drogenkonsumräumen, bloß nicht in Gesundheitsämtern, Beratungsstellen oder suchtmedizinischen Praxen. Da sind wir übrigens, Herr Kollege Sonne, deutlich näher bei Ihnen als bei Ihrem Koalitionspartner. Es soll möglichst nichts kosten, und bevor getestet wird, soll am besten noch die Bedürftigkeit geprüft werden – als ob irgendjemand ohne Suchterkrankung freiwillig in einen solchen Drogenkonsumraum ginge. Das ist alles nicht falsch, will ich deutlich machen, aber auch nicht wirklich mutig: kein Aufbruch, kein Impuls, ein Trippelschritt, während andere Länder längst weiter sind. Berlin und Thüringen zeigen zum Beispiel, dass Drug-Checking mobil flächendeckend auch niederschwellig funktioniert. Wenn CDU und Grüne heute betonen, sie wollten Leben retten, dann ist das löblich. Aber Hand aufs Herz: Das hätte man auch ein Jahr früher haben können. Die SPD hat das Thema im Landtag wiederholt aufgerufen. Beispielsweise hat meine Kollegin Kampmann schon Anfang 2024 gefragt, wann die Landesregierung endlich aktiv wird. Dazu hieß es aus dem Ministerium: Wir befinden uns in Abstimmung. Ein Jahr später wurde die Verordnung beschlossen, und jetzt kommt der Antrag, der nichts Neues mehr will. Während Sie hier ein längst geregeltes Thema feiern, fehlt der entscheidende Schritt aus meiner Sicht: Sie, werte Kollegen von der CDU, fordern nicht einmal Ihre eigene Bundesgesundheitsministerin Frau Warken auf, endlich Naloxon rezeptfrei freizugeben – das Medikament, das bei einer Heroin- oder Fentanyl-Überdosis Leben retten kann. Man möge sich vorstellen, der Gesundheitsminister hieße noch Karl Lauterbach. Was würden wir dann 05.11.2025 wohl hier heute hören? Dieser Karl Lauterbach war übrigens derjenige, der das Gesetz zum Drug-Checking auf den Weg gebracht und überhaupt erst möglich gemacht hat. Darum sage ich: Dieser Antrag schadet nicht, aber er bringt auch kaum etwas voran. Wir stimmen zu, weil die Richtung stimmt, nicht weil das Tempo überzeugt. Ich habe lange überlegt, wie man bei so einem Antrag auch noch versöhnlich enden kann. Ich rede ja jetzt so dagegen, obwohl wir zustimmen. Wir haben uns für das Thema eingesetzt, wir wollen Leben retten, aber ob dieser gestreckte Antrag im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten – so heißt es auch – nur ein Menschenleben rettet, bleibt abzuwarten. Weil ich zum Schluss wirklich noch etwas Nettes, Versöhnliches sagen wollte, fiel mir eigentlich nur eines ein: Ich gratuliere heute meiner Frau zum 40. Geburtstag. – Bleiben Sie gesund. (Beifall und Heiterkeit von der SPD)

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Christof Rasche

Lieber Kollege Bakum, dann bestellen Sie schöne Grüße an Ihre Frau und herzliche Gratulation. – Für die Fraktion der FDP hat nun die Kollegin Susanne Schneider das Wort. Bitte sehr.

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Susanne Schneider FDP

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Menschen suchen den Rausch und nehmen dazu Drogen. Das ist wahrscheinlich schon seit der Jungsteinzeit so. Versuche mit schärferer Verbotspolitik haben den Drogenkonsum nie gänzlich unterdrücken können. Daher brauchen wir einen pragmatischen Umgang mit der Thematik. Drogenpolitik muss aus unserer Sicht faktenbasiert und präventiv ausgerichtet sein. Maßnahmen müssen immer wieder überprüft und nachgesteuert werden, und wir sollten auch unkonventionelle Wege gehen. Der aktuelle Handlungsbedarf ist offensichtlich. In den letzten Jahren ist die Zahl der Drogentoten, vor allem hier in Nordrhein-Westfalen, extrem gestiegen. Fentanyl-, Kokain- und Crack-Konsum sind extrem angestiegen. Wir brauchen dringend Präventionsund Hilfsangebote. Deswegen war es eine völlige Fehlentscheidung dieser Landesregierung, dass Schwarz-Grün vor einem Jahr die Haushaltsmittel bei den Maßnahmen zur Eindämmung von Suchterkrankungen um 1,6 Millionen Euro gekürzt hat. (Beifall von der FDP und der SPD) Zumindest ansatzweise ist es in der Landesregierung jetzt wohl zu einem Umdenken gekommen. Daher möchte ich mich auch für die vorgelegte Initiative Landtag der Grünen bedanken. Die CDU steht zwar beim Antrag mit drauf, aber Wesentliches hat sie anscheinend nicht dazu beigetragen. Aber immerhin steht der Landesgesundheitsminister nicht mehr völlig auf der Bremse. Er ist der eigentliche Grund, warum wir beim Drug-Checking in Nordrhein-Westfalen nicht schon längst weiter sind. Der Bund hatte bereits im Juli 2023 die Rechtsgrundlage geschaffen, um Bundesländern Drug-Checking zu ermöglichen, verbunden mit einer Risikobewertung und gesundheitlicher Aufklärung. Notwendig dafür ist eine Rechtsverordnung, die Anforderungen an die Durchführung festlegt. Das hat die Landesregierung hier weitgehend verbummelt. In NRW hat es fast zwei Jahre gedauert, bis ein erster Entwurf der entsprechenden Verordnung vorgelegt wurde, und in Kraft treten kann sie erst in den nächsten Wochen – eigentlich unverantwortlich. Drug-Checking kann Risiken durch unbekannte Wirkstoffe, Verunreinigungen und Überdosierungen reduzieren. Der Gesundheitsschutz von Drogenkonsumierenden wird dadurch gestärkt, der Zugang zu einer Beratung erleichtert. Zudem wird ein besserer Einblick in den Drogenmarkt und in die sich im Umlauf befindlichen Drogen ermöglicht. Wenn Proben auftauchen, die aufgrund ihrer Zusammensetzung und Konzentration sowie von Beimischungen und Verunreinigungen schwere Gesundheitsschäden verursachen könnten, dann können öffentliche Warnungen vor den entsprechenden Substanzen erfolgen. Die Checks könnten in den Drogenkonsumräumen unseres Landes erfolgen. Wir haben über 130 Konsumplätze an zwölf Standorten in Nordrhein-Westfalen. Diese konzentrieren sich aber nur auf den Großraum Rhein-Ruhr und daneben noch auf Münster und Bielefeld. In vielen Regionen des Landes – auch in großen Städten wie Aachen, Mönchengladbach und Hamm – besteht hingegen kein Angebot. Wenn ein Drug-Checking erfolgreich sein soll, müssen wir die Zahl der Drogenkonsumräume erhöhen und den Einsatz des Notfallmedikaments Naloxon weiter verbreiten. Die FDP-Landtagsfraktion hatte bereits in den letzten Haushaltsberatungen beantragt, den Ansatz zur Suchtprävention anzuheben. Im aktuellen Haushaltsplanentwurf hat die Landesregierung zwar keine weiteren Kürzungen, aber auch keine eigentlich erforderlichen Erhöhungen der Ansätze vorgesehen. Die fachbezogenen Pauschalen für kommunale Maßnahmen wurden seit ihrer Einführung 2007 nicht erhöht; dabei sind seitdem die Preise und insbesondere die tariflichen Vergütungen deutlich gestiegen. Damit stehen keine Mittel für zusätzliche Angebote vor Ort zur Verfügung. 05.11.2025 Da kommen wir zum Knackpunkt des Antrags. Die Maßnahmen sollen nur im Rahmen der vorhandenen Mittel erfolgen. Sie reichen aber jetzt schon nicht aus. Trotzdem sollen sie nach der Kürzung von vor einem Jahr auch künftig nicht erhöht werden. Ohne neue Mittel ist die Ankündigung neuer Maßnahmen aber schlichtweg unglaubwürdig. (Beifall von der SPD und Rodion Bakum [SPD]) Dieser Antrag beinhaltet wirklich gute und sinnvolle Maßnahmen. Wer sie aber finanziell nicht untermauert, betreibt lediglich eine Ankündigungspolitik und macht sich unglaubwürdig. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat Dr. Vincentz das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie tief möchte die CDU in NRW eigentlich noch sinken? Das fragt man sich jedes Mal und immer wieder. Schon wieder wird ein wesentlicher Baustein konservativer Politik nicht nur aufgegeben, sondern aktiv unter Beteiligung der CDU hier in Nordrhein-Westfalen abgeräumt. Harte Drogen sind gefährlich. Sie sollten nicht weiter legalisiert, bagatellisiert oder normalisiert, sondern vom Innenminister konsequent bekämpft werden. (Beifall von der AfD – Zuruf von den GRÜNEN: Ja, genau!) Ein sogenanntes Drug-Checking, also das Kontrollieren der Inhaltsstoffe verbotener und an sich bereits ohne weitere Zusatzstoffe gefährlicher Drogen – Fentanyl ist auch ohne weitere Zumengungen gefährlich; das haben Sie gerade noch mal ganz deutlich gehört –, soll nun in Nordrhein-Westfalen legalisiert und gefördert werden. Das beantragt zumindest die CDU ein bisschen verdruckst und in einem blumigen Antrag versteckt. Dabei ist die Datenlage aber schon heute absolut eindeutig. Follow the Science: Das ist immer Ihr Credo, zumindest wenn es Ihnen passt. Das ist zwar nicht wissenschaftlich, aber es ist klar. Measham et alii haben aber bereits 2021 gezeigt, dass es durch das Checking nur eine Placebosicherheit gibt, weil eine ganze Reihe von Inhaltsstoffen bei diesen Schnellverfahren überhaupt nicht analysiert werden kann. Psychoaktive Substanzen tauchen beispielsweise erst Tage nach den Probegewinnungen auf. Da ist der Konsum längst geschehen. 70 bis 90 % der Konsumenten nehmen die Substanz übrigens trotz auffälligem Testbefund. Auch das zeigt Landtag eine große Studie. Suchtdruck sticht eindeutig Sicherheit. Auch das ist wissenschaftlich erwiesen. Baratt et alii fanden in einer Studie 2018 übrigens heraus, dass Drug-Checking den Eindruck erwecke, der Konsum sei nicht so schlimm. Er werde ja quasi staatlich überwacht. Von daher komme es am Ende sogar zu deutlich mehr Drogenkonsum. Das ist also kein Mittel der Reduktion, wie das hier gerade ausgewiesen wurde, sondern das ist ein teurer Service für Dealer. (Beifall von der AfD) Harper et alii zeigten 2021, dass durch die oft mehr als dürftigen chemischen Verfahren bei der Herstellung von Drogen – Ecstasy ist übrigens kein Ibuprofen, auch wenn hier vielleicht der Eindruck erweckt wird – Drug-Checking ungeeignet ist, um die Wirkstoffdichte zu bestimmen. Man bröselt irgendwo eine Ecke heraus. Tatsächliche Wirkstoff-Hotspots, die bei der Herstellung entstehen können, bleiben dabei unbeobachtet. Das heißt, Sie bekommen ein Testergebnis, das sagt, dass vielleicht eine gewisse Wirkstoffdichte in einer Pille vorherrscht. Das ist aber nicht die tatsächliche Wirkstoffdichte, und am Ende kommt es dann trotzdem beispielsweise zu einer Überdosierung. Es kann auch zum Tod kommen.

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Christof Rasche

Herr Dr. Vincentz, es besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Bakum.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Ich würde gerne zu Ende ausführen und dann die Zwischenfrage zulassen. – Dadurch folgen im Übrigen auch Haftungsfragen, wie ein bekannter Präzedenzfall in der Schweiz zeigt. Wer ist am Ende schuld, wenn ein staatlich gefördertes Labor eine Droge als sicher ausweist und am Ende des Tages dadurch jemand zu Tode kommt? Das alles geschieht auch bei völlig unverhältnismäßigen Kosten; das zeigen bereits Pilotprojekte. Ein einziger Standort in einer einzigen Stadt wie beispielsweise Wien kostet 150.000 Euro pro Jahr, wobei lediglich 1.200 Proben pro Jahr analysiert werden können. Man kann sich dann in etwa überlegen, was eine flächendeckende Ausweitung bedeuten würde, wobei wir für einen Bruchteil der Kosten tatsächlich eine vernünftige, flächendeckende, evaluierte Aufklärung bekämen. Konsequent zu Ende gedacht ist das, was Sie da gerade machen, der Gedanke, dass wir als Staat sogar selbst noch die Drogen herstellen und vertreiben würden, weil das für diejenigen, die Sie nehmen wollen, das Sicherste wäre. Das ist ein absolutes Armutszeugnis. Das ist ein Kniefall vor diesem unfassbaren Problem. 05.11.2025 (Beifall von der AfD) Ich fasse zusammen: Drug-Checking ist wissenschaftlich nicht robust, sondern das Gegenteil, was eine beabsichtigte Risikoreduktion angeht, aber wissenschaftlich mehr als eindeutig, was die damit verbundenen Risiken und Kosten sowie falsche Signalwirkungen in die Bevölkerung angeht. Es gibt längst erprobte und wirksame Methoden zur Aufklärung und Risikoreduktion, die auf eine größere Finanzierung warten. Drug-Checking ist keine davon. Der Antrag muss also von jedem verantwortungsbewussten Politiker an dieser Stelle abgelehnt werden. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Jetzt kommen wir zur Zwischenfrage des Kollegen Bakum. Bitte sehr.

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Rodion Bakum SPD

Vielen Dank. – Herr Präsident! Ich möchte eine Frage an den Arzt Dr. Vincentz stellen. Sie gehören wie ich, nehme ich an, der Ärztekammer Nordrhein an, und werden als Hausarzt auch Pflichtfortbildungen im Bereich der psychosomatischen und suchtmedizinischen Grundversorgung absolviert haben müssen, ebenso wie ich. Da wird gelehrt, dass Drug-Checking das Modell der Zukunft ist und laut Leitlinie umzusetzen ist. Wieso haben Sie also in Ihrer ganzen Rede gegen Ihr eigentliches ärztliches Ethos argumentiert? (Beifall von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD])

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Christof Rasche

Jetzt kommen wir zur Antwort, bitte sehr.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Was Sie ausführen, ist natürlich nur die halbe Wahrheit. Das ist im Übrigen nicht das, was die Ärztekammer sagt. (Rodion Bakum [SPD]: Aha!) Die Ärztekammer stellt fest, dass es bei einigen behandlungsrefraktären Schwerabhängigen am Ende sinnvoll sein kann, für sie den Konsum noch irgendwie möglichst sicher darzustellen. Dass ein allgemeines Drug-Checking nicht der goldene Weg ist, sagt auch die Ärztekammer. Das sagen Ihnen auch viele andere internationale Institutionen. Wenn Sie immer wie ein Schild vor sich hertragen, dass es ärztliche Ethik sei, (Rodion Bakum [SPD]: Ärztliche Leitlinie!) dabei zuzuschauen, wie Menschen in diesem Land am Drogenkonsum ohne Beimengungen sterben, hat das nichts mit Ihrem eigentlichen Beruf zu tun. – Vielen Dank. Landtag

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat nun Minister Karl-Josef Laumann das Wort, bitte sehr. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können erst einmal feststellen, dass die Drogen- und Suchtpolitik bei uns in Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahrzehnten auf einem klaren Fundament steht, wonach der Prävention und der Aufklärung eine große Bedeutung zukommen. In all diesen Jahrzehnten war klar, dass wir mit der Drogenpolitik erreichen wollen, dass Menschen erst gar nicht in die Abhängigkeit von Drogen geraten. Wie es dann in einem Land von der Größenordnung wie Nordrhein-Westfalen ist, braucht man dafür auch eine Struktur. Seit vielen Jahren hatte diese Struktur für unterschiedliche Landesregierungen immer eine bis heute gültige Überschrift: Sucht hat immer eine Geschichte. – Es wurden immer wieder neue Erkenntnisse und neue Konsumformen in dieses Konzept eingegliedert. Mit der Suchtkooperation NRW, die aus einer Geschäftsstelle und vier Landesfachstellen besteht, hat Nordrhein-Westfalen zudem eine wichtige Koordinierungs- und Bündelungsstelle geschaffen. Sie klärt auf und bietet unter anderem Informationen und Wissensvermittlung für viele verschiedene Zielgruppen an. Gleichzeitig müssen wir aber auch Menschen in den Blick nehmen, die schwerst drogenabhängig sind. Die Zahl der Drogentodesfälle in Nordrhein-Westfalen muss uns schon beunruhigen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat vor diesem Hintergrund eine Strategie zur Reduzierung von Drogentodesfällen und zum Umgang mit Drogenkonsum in Nordrhein-Westfalen entwickelt. Ich habe schon vor längerer Zeit im Ausschuss klar gesagt, dass die Entwicklung der Zahl der Drogentoten in Nordrhein-Westfalen von mir nicht akzeptiert werden kann und ich sie auch nicht akzeptieren will. Deswegen war der erste Schritt eine große Studie zur Drogenszene in Nordrhein-Westfalen. Das Zweite ist, dass wir einen Förderaufruf zur Unterstützung von niedrigschwelligen Suchthilfen gemacht haben. Ein weiterer Baustein der Strategie zur Reduzierung von Drogentodesfällen ist natürlich das Drug-Checking. Jeder weiß, was das ist, dass im Grunde genommen die Substanzen auf gefährliche Verunreinigung getestet werden. Damit können die Konsumentinnen und Konsumenten vor zusätzlichen, womöglich sogar tödlichen Gesundheitsgefahren durch die Einnahme dieser Substanzen gewarnt werden. Es geht also darum, dass wir bei Schwerstdrogenabhängigen mit dieser Methode Leben schützen und die Menschen natürlich erreichen wollen, bevor es zu spät ist. 05.11.2025 Deswegen finde ich es schon eine gute Idee, dass dieses Verfahren von Drug-Checking in der Verordnung durch das Kabinett auf den Weg gebracht wurde und dass wir von der bundesrechtlichen Möglichkeit Gebrauch machen, Drug-Checking-Modellvorhaben im Landesrecht zu verankern. Mit der Verordnung sollen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort Drogenkonsumräume das Drug-Checking zusammen mit einer ausführlichen Beratung anbieten können, also immer beides: testen und beraten. Damit erweitern wir das bewährte Hilfesystem der Drogenkonsumräume um ein Instrument, das Sicherheit schafft, das Vertrauen stärken kann. Wer die Chance hat, seine Substanz prüfen zu lassen, ist vielleicht auch eher bereit, Beratung und Hilfe anzunehmen. Drug-Checking ist immer mit einer Beratung und Vermittlung in weiterführende Angebote der Suchthilfe und der Suchtprävention verbunden. Gleichzeitig berücksichtigen wir mit der Drug-Checking-Verordnung, dass bei der Suchtprävention stets die Gegebenheiten vor Ort mit in den Blick genommen werden müssen. Es ist daher keine Verpflichtung zur Durchführung des Drug-Checkings eingeführt worden. Vor Ort weiß man schließlich am besten, wie sich eine Maßnahme auswirkt und ob sie in die Gesamtstrategie der Region passt. Das Drug-Checking wird in eine langjährig bestehende partnerschaftliche Struktur zwischen Betreibern, Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden integriert. Aus meiner Sicht ist eine weitere wichtige Maßnahme, die Leben retten kann, natürlich die Durchführung von Schulungen zum Drogennotfalltraining und Naloxon. Jeder weiß, dass mit diesem Medikament bei Überdosierung eine lebensbedrohliche Wirkung der Opiate innerhalb weniger Minuten aufgehoben werden kann. Deswegen ist es auch gut, Menschen in der Drogennothilfe zu schulen. Das müssen vor allen Dingen Personen sein, die regelmäßig in Kontakt mit drogenabhängigen Menschen stehen, zum Beispiel Mitarbeitende von Drogenhilfeeinrichtungen, vielleicht auch der Aidshilfe oder auch Menschen, die in den Jugendjustizvollzugsanstalten arbeiten. Vor diesem Hintergrund begrüße ich die Forderungen aus dem Antrag der CDU und Bündnis 90/Die Grünen sehr, denn sie fügen sich gut in die bisherige Strategie des Landes zur Vermeidung von Drogentodesfällen ein. Trotz der schwierigen Haushaltssituation wollen wir zusehen, dass wir diese Maßnahmen umsetzen und damit auch finanzieren. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Aussprache und kommen zur Landtag Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/16210. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, Grünen und SPD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Die Fraktion der FDP. Somit ist dieser Antrag angenommen. Wir kommen zu: 3 Weg mit der „Buhmann-Politik“ – Kommunale Wohnungsbauämter ertüchtigen: Die Landesregierung muss konkrete Hilfen geben, statt Vorurteile zu pflegen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/16203 Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion hat der Kollege Ralf Stoltze das Wort. Bitte sehr.

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Ralf Stoltze SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die CDU-geführte Landesregierung über die Wohnungsbaukrise sprechen hört, dann klingt es oft so, als säßen die Ursachen vor allem in den Rathäusern. Langsame Bauämter, angeblich auch dort zu viel Bürokratie – dieses Bild zeichnet Ministerin Scharrenbach seit Monaten. Aber ich sage Ihnen: Diese Buhmann-Rhetorik löst kein einziges Wohnungsproblem in Nordrhein-Westfalen. Sie ist ein Ablenkungsmanöver und geht zulasten derjenigen, die täglich vor Ort versuchen, trotz komplizierter Gesetze, Fachkräftemangels und steigender Baukosten Wohnraum zu schaffen. (Beifall von der SPD) Seit 2017 hat die Landesregierung unzählige Male an der Landesbauordnung herumgedoktert: fünf Novellen in weniger als zehn Jahren und jedes Mal neue Unsicherheit, neue Fristen, neue Auslegungsspielräume. Das Ergebnis: Die Fachleute in den kommunalen Bauämtern wissen oft selbst nicht mehr, welche Rechtslage heute eigentlich gilt, weil Verwaltungsvorschriften fehlen und sich Runderlasse widersprechen. Dann fragt die Ministerin die Kommunen, warum es mit den Genehmigungen so lange dauere. Die kommunalen Spitzenverbände haben dazu klar gesagt: Die Genehmigungszeiten sind im Schnitt nicht länger geworden. Was aber bremst, sind unvollständige Anträge, ständige Gesetzesänderungen und eine Digitalisierung, die das Land seit Jahren verspricht, aber nicht liefert. 05.11.2025 Die Wahrheit ist: Wer die Bauämter stärken will, muss sie entlasten und darf sie nicht öffentlich diskreditieren. Wer Verfahren beschleunigen will, muss Rechtssicherheit schaffen und darf nicht ständig neue Unklarheiten produzieren. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Mit unserem Antrag legen wir dafür konkrete Schritte vor. Erstens: weniger Flickwerk an der Landesbauordnung. Statt ständigem Aktionismus brauchen wir planbare, klare und stabile Regeln. Zweitens: Verwaltungsvorschriften zeitgleich mit Gesetzesänderungen, damit die Praxis weiß, was gilt. Drittens: regelmäßige Dienstbesprechungen des Ministeriums mit den Bauaufsichtsbehörden. Das war früher selbstverständlich und hat hervorragend funktioniert. Viertens: keine Genehmigungsfiktion, wodurch Bauten durchgewunken werden, ohne dass jemand hingesehen hat. Das schafft kein Vertrauen, sondern Rechtsstreitigkeiten. Statt einer Genehmigung durch Zeitablauf brauchen wir ein funktionierendes digitales Genehmigungsverfahren – landesweit einheitlich, technisch verlässlich und nutzerfreundlich. Das wäre echte Beschleunigung, und zwar für alle Beteiligten. Schließlich: All das funktioniert nur, wenn die Kommunen das Personal dafür haben. Die Menschen in den Bauämtern machen einen hochkomplexen Job. Sie prüfen Standsicherheit, Brandschutz, Nachbarschaftsrechte, Barrierefreiheit. All das ist kein Papierkrieg, sondern gelebter Verbraucherschutz. Wer hier Personal abbaut oder unterfinanziert, legt den Wohnungsbau lahm. Darum sagen wir: Starke Kommunen sind kein Hindernis, sondern die Voraussetzung für mehr Wohnungsbau. Eine Landesregierung, die ihnen dauerhaft misstraut, schwächt am Ende das gesamte Land. Wir wollen, dass in NRW wieder gebaut wird – bezahlbar, rechtssicher und im Sinne der Menschen. Dafür brauchen wir kein Misstrauen, sondern Partnerschaft, kein neoliberales Gerede vom Markt, der das schon regeln werde, sondern eine Regierung, die Verantwortung übernimmt. Unser Antrag ist ein Angebot, den Schalter umzulegen, von der Buhmann-Politik hin zu echter Kooperation mit den Kommunen. Denn nur gemeinsam schaffen wir das, woran die Landesregierung bisher gescheitert ist: Wohnungen, die sich Menschen in Nordrhein-Westfalen leisten können. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun Abgeordnetenkollege Herr Ritter das Wort. Landtag (Sarah Philipp [SPD]: Nichts hinzuzufügen! – Christian Dahm [SPD]: Da hat er schon recht gehabt, ne? Du kannst das eigentlich bestätigen!)

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Jochen Ritter CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Stoltze, über den Antrag sollte ursprünglich in einer Block-II-Debatte gesprochen werden. Anscheinend haben Sie selbst gemerkt – gleich ist Mittagszeit –, dass die Suppe doch etwas dünn ist, um das Thema über eine Stunde lang zu strecken. (Sarah Philipp [SPD]: Das gilt bisher eher für Ihren Beitrag!) Downgegradet haben Sie offensichtlich auch Ihre Flughöhe. Bisher ging es regelmäßig um die Landeswohnungsbaugesellschaft. Jetzt ist es das kommunale Wohnungsbauamt. Aber wie zuletzt bei der Landeswohnungsbaugesellschaft fragt sich der geneigte Leser erst einmal: Was soll es denn genau sein? In der Überschrift wird suggeriert, es gehe um ein Amt, das Wohnungen baut. Das ist aber nicht so. Es geht um die unteren Bauaufsichtsbehörden, über die Sie sich Gedanken machen, und um deren bekanntestes Produkt, nämlich die Baugenehmigungen. So weit, so gut! Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden in Nordrhein-Westfalen 20.489 Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt. Das waren immerhin 3,5 % mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres und im Übrigen ein halbes Prozent mehr als im Bundesdurchschnitt. So viel zur vermeintlich unzureichenden Bautätigkeit in Nordrhein-Westfalen. (Sarah Philipp [SPD]: Donnerwetter! Ein hal- bes Prozent mehr als im Bund!) Bundeskanzler Olaf Scholz hat am 24.02.2022 die Zeitenwende ausgerufen. Um Freiheit, Demokratie und Wohlstand zu sichern – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin – „werden wir mehr tun, um eine sichere Energieversorgung unseres Landes zu gewährleisten.“ Was hat das mit Bauen zu tun? Der Gebäudesektor benötigt viel Energie. Er kann allerdings auch Energie liefern. Bundesbauministerin Geywitz hat mehrere Anläufe unternommen, die Programmatik, die der Bundeskanzler aufgerufen hat, ins Baurecht zu übersetzen. Allein, sie ist von der Ampelkoalition im Deutschen Bundestag ein ums andere Mal ausgebremst worden, manchmal glücklicherweise. Allerdings wäre die eine oder andere Änderung des Bauoder auch des Zivilrechts – Stichwort „Gebäudetyp E“ – durchaus hilfreich gewesen. In dieser Hinsicht waren wir erfolgreicher, zuletzt beispielsweise mit der Novelle der Landesbauordnung zum 01.01.2024. Solarpflicht auf Dächern, geringere Grenzabstände betreffend Wärmepumpen, erste 05.11.2025 Schritte in Richtung Wasserstoffwirtschaft: Das alles sind Beiträge aus dem Gebäudesektor und – damit komme ich auf den Punkt von vorhin zurück – zur Energiesouveränität unseres Landes. Will sagen: Wir ändern Gesetze nicht um des Änderns willen. (Christian Dahm [SPD]: Den Eindruck kann man schon haben!) Dahinter stehen hehre Absichten, die Sie offenbar ebenso verfolgen, auch wenn Sie sie im Bund zuletzt nicht umgesetzt bekommen haben. Aber das kann ja nicht stilbildend für uns in Nordrhein-Westfalen sein. In Nordrhein-Westfalen sind unter anderem Vereinfachungen von Baugenehmigungen hinzugekommen. Sie können jetzt bis Gebäudeklasse 4 ohne Genehmigung bauen, müssen das aber nicht; die Bauherrschaft hat die Wahl. Die Bauaufsicht kann mittlerweile auch Private mit der Prüfung des Brandschutzes beauftragen und damit Belastungsspitzen abfedern. Die Bauordnung so oder so ähnlich weiter zu flexibilisieren, das können wir uns auch zukünftig vorstellen. Wenn Sie das schon neoliberal oder neoliberalistisch – in Ihrem Antrag überbieten Sie sich geradezu mit Wortungetümen – nennen, (Sarah Philipp [SPD]: Weil Sie nicht wissen, was das heißt!) möchte ich nicht wissen, wie Sie intern über den Bau-Turbo sprechen, den Ihre bzw. unsere Bundesbauministerin Hubertz sozusagen mit der Brechstange einführen wollte. Nicht nur im Vergleich dazu ist das, was wir hier in Nordrhein-Westfalen betreiben, nicht undifferenziert. Keine Frage, die Bauaufsichtsbehörden müssen bei jeder Änderung der Bauordnungen nachziehen. Auch deshalb treten die neuen Vorschriften immer mit einem gehörigen Vorlauf von teils mehreren Monaten in Kraft. Dadurch bekommen die Kommunen ausreichend Zeit für die nötigen Umstellungen, genauso wie die Hersteller der Softwareprodukte, mit denen die Verfahren bearbeitet werden. In dem Kontext noch ein Blick auf das Bauportal: Dieses entwickelt sich mittlerweile gut, wie jedenfalls Sebastian Klöppel von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung des Bauausschusses am 2. Oktober mitgeteilt hat. Die Städte, Gemeinden und Kreise sind anscheinend weiter als die SPD. Angesichts der seit Montag neuen Aufstellung in den Räten und in den Rathäusern bin ich zuversichtlich, dass die Kommunen auch in den nächsten Jahren die ambitionierte Baupolitik, die wir machen, mitgehen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun der Abgeordnetenkollege Herr Klocke.

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Arndt Klocke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin Aymaz! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute mal wieder mittags, also zur besten Sendezeit, über Baupolitik, und das ist gut so. (Zuruf von der SPD: Aha!) „Bauen“ und „Wohnen“ sind zentrale gesellschaftliche Themen. In der großen Themenwoche der ARD in diesem Jahr geht es im Schwerpunkt um besseres Wohnen. Ich habe heute Morgen noch gehört, dass der WDR heute Abend eine große Sondersendung zum Thema „Besser Wohnen und Bauen in NRW“ ausstrahlt. Das ist also ein zentrales Thema. Dass wir heute mal wieder darüber diskutieren – diesmal aufgrund eines SPD-Antrags –, (Sarah Philipp [SPD]: Eigentlich immer auf- grund eines SPD-Antrags!) ist grundsätzlich erst mal gut so. Bei der Lektüre des Antrages fällt mir auf, dass es hier so ähnlich ist wie in der letzten Plenarwoche. Die SPD versucht, bei der anstehenden weiteren Novelle der Landesbauordnung vor die Kurve zu kommen. Dieses Mal haben Sie sich das Thema „Genehmigungsfiktionen“ rausgesucht, in der letzten Plenarwoche hatten wir ein anderes. Auch Genehmigungsfiktionen werden Bestandteil der hier im Landtag demnächst bevorstehenden großen Anhörung sein, die wir zur weiteren Novellierung der Landesbauordnung durchführen werden. Es ist legitim, dazu einen Antrag zu stellen. Bei den Genehmigungsfiktionen wundere ich mich allerdings. Auf Bundesebene ist die Genehmigungsfiktion beim Bau-Turbo zentral. Die Bundesbauministerin der SPD spricht von drei Monaten zwischen Einreichung und Baugenehmigung. (Sarah Philipp [SPD]: Die Landesbauordnung ist schon Landessache!) Auf Bundesebene bringt die SPD-Bundesbauministerin also gerade die Genehmigungsfiktion durch, während sie hier von der Landes-SPD kritisiert wird. (Jochen Ritter [CDU]: So ist das!) Die SPD muss sich schon entscheiden, in welche Richtung es gehen soll. Denn wir kommen nur voran, wenn Bundesrecht und Landesrecht kohärent sind und das Ganze entsprechend vernünftig läuft. (Christian Dahm [SPD]: Der Bau-Turbo ist doch toll!) Diesen Widerspruch können Sie uns vielleicht im Ausschuss erklären, in dem noch eine Debatte ansteht. 05.11.2025 Zu dem Vorwurf an die Bauministerin, dass sie öffentlich die Bauämter diskreditieren würde, hätte ich gerne eine Quellenangabe. Ich kenne den Brief an die kommunalen Spitzenverbände und halte es für nachvollziehbar, dass eine Ministerin in zentralen Dingen nachfragt. Die Beschleunigung und Effektivierung von Baugenehmigungsverfahren sind doch auf jeder Podiumsdiskussion, die wir miteinander bestreiten, das zentrale Thema. (Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) Ob man mit Bauherrinnen und -herren, mit Architektinnen und Architekten, mit den Leuten vor Ort spricht, es geht immer um die Frage, wie wir beim Bauen schneller werden. Vorgestern war ich beim AStA der Uni Köln. In dem Gespräch ging es um studentisches Wohnen und studentische Wohnungsnot. Die Frage der Umsetzung von Maßnahmen des Studierendenwerkes ist auch für junge Leute ein zentrales Thema; sie fragen mich danach. Dass die Bauministerin die Bauämter öffentlich diskreditiert hat, habe ich diesem Schreiben nicht entnommen. Das müssten Sie uns bzw. der Ministerin vorlegen. Zu einer weiteren Änderung der Landesbauordnung hätte ich vor einigen Jahren noch eine andere Auffassung gehabt als heute. Ich bin 2010 in den Landtag gekommen. Die damalige Landesbauordnung ist 2016 geändert worden. Sie war aus dem Jahr 2004, bestand also seit über zehn Jahren. Ich erinnere mich an eine Debatte, in der mir der damalige FDP-Kollege Stephen Paul – das war in der schwarz-gelben Regierungszeit – auf meine Frage hin, warum es denn noch mal eine Novellierung gebe, entgegengehalten hat, dass man einen dynamischen Politikansatz hätte und die technischen Innovationen und der Klimaschutz diese notwendig machten. Mittlerweile habe ich das begriffen, weil es in der Realität so ist. Jochen Ritter hat die Punkte eben genannt: die Frage der Solarverpflichtung, der Wärmepumpen etc. Es gibt zig Fragestellungen, die sich auf dem Weg ergeben, und wir haben nicht mehr so wie früher, als man eine Landesbauordnung zehn Jahre lang unangetastet gelassen hat, Zeit. Es gibt neue Fragestellungen, und die müssen geregelt werden. Es geht beispielsweise um notwendige Umbauten im Bestand. Schneller aus ehemaligen Büroflächen oder Ladenlokalen Wohnungen zu machen, ist ein zentraler Punkt. Dazu werden wir mit der weiteren Novellierung aktiv. Dass das Thema so drängt, war vor drei Jahren noch nicht absehbar. Ich hoffe, dass wir alle miteinander vorangehen und Folgendes erkennen. Klar, auch Behörden brauchen Planungssicherheit. Man muss sich weiter- und Landtag fortbilden, das alles muss vernünftig gewährleistet werden. Wir setzen auf Digitalisierung. Uns ist bekannt, dass es bei der Umstellung oder dabei, die Verfahren auf den Weg zu bringen, Probleme gegeben hat; das wurde in dem Antrag der SPD korrekt wiedergegeben. Aber dass wir schneller und effektiver werden müssen, dass wir unsere Rahmenbedingungen ständig nachjustieren müssen, wird sich auch in den nächsten Jahren nicht ändern. Auch wenn die SPD noch mal Teil einer Landesregierung würde, würden sich Fragestellungen ergeben. Ich will nichts beschwören, aber das könnte ja passieren. Man weiß nicht, wie die Wählerinnen und Wähler entscheiden. Zusammengefasst: Der Antrag ist ein Versuch, die Novelle ein Stück weit vorwegzunehmen. Die Frage, die sich für mich bei der Genehmigungsfiktion stellt, müsste im Ausschuss beantwortet werden. Wir haben in der letzten Anhörung gehört, dass es sowohl bei der Architektenkammer als auch bei den kommunalen Spitzenverbänden erhebliche Fragestellungen gibt. Ich bin sicher, dass die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen das bei der Novellierung aufgreifen werden. Die weitere Debatte und die Beantwortung der Fragen erfolgen gerne im Ausschuss. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Frau Präsidentin, danke, dass ich 20 Sekunden überziehen durfte.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun die Abgeordnetenkollegin Frau Freimuth das Wort. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Angela Freimuth FDP

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir verzeichnen in Nordrhein-Westfalen einen zu geringen Wohnungsbau, sowohl im Neubau als auch im Bestand, bei der Sanierung, bei der Aufstockung und in der Nachverdichtung. Wer wollte das leugnen? Das Phänomen ist keineswegs neu, sondern es ist schon zu Zeiten aktuell gewesen, als die SPD im Land und im Bund Verantwortung für den Wohnungsbau getragen hat, wenn ich das richtig recherchiert habe. Wir alle diskutieren bei verschiedenen Gelegenheiten im Ausschuss. Wir haben fast in jeder Plenarsitzung die Gelegenheit, über die vielfältigen Ursachen für die fehlenden Investitionen in den Wohnungsbau zu sprechen. Der Vorwurf der – so heißt es in dem Antrag – „neoliberalistischen Umformung“ der Landesbauordnung verwundert vor dem Hintergrund, dass wir in allen 05.11.2025 Sachverständigenanhörungen zu der Frage, wie man den Wohnungsbau beschleunigen kann, von fast allen Experten bzw. Praktikern immer wieder hören, dass weniger Regulierung und mehr Möglichkeiten für innovative und einfachere Komfortstandards den Wohnungsbau ausdrücklich fördern und unterstützen würden. Deswegen muss man schon die Frage stellen, wie wir der Lebenswirklichkeit der Kommunen, Projektentwickler und Bauherren angesichts der vielfältigen Faktoren, die sie regulatorisch und wirtschaftlich unter Druck setzen, begegnen und keine ideologisch aufgeladenen Scheindebatten führen. Der Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen ist angespannt. Es ist die Aufgabe der Landespolitik, die Rahmenbedingungen für die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum zu verbessern – zielgerichtet, praxistauglich und zukunftsorientiert. Natürlich wäre es gut – ich bin ganz bei dem Kollegen Klocke –, wenn Bund und Land Hand in Hand vorgingen, damit wir einen kohärenten Regelungsrahmen erhalten. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen leisten trotz – auch das wurde schon gesagt – an vielen Stellen fehlender Digitalisierung und großer Nachfrage nach Fachkräften, nämlich qualifizierten Architekten, Stadtplanern und Bauingenieuren, ganz Außerordentliches. Deswegen wäre es bei wachsenden und immer komplexer werdenden Auflagen, überbordenden Komfortstandards und mangelnder Digitalisierung ein Zeichen der Erkenntnis, die Gründe für den Investitionsstau zu sehen und keine monokausalen Schuldzuweisungen zu betreiben. Den Antragstellern ist in einem Punkt allerdings ausdrücklich zuzustimmen: Es wäre wünschenswert, wenn wir für langfristige Investitionsentscheidungen auch langfristig geltende rechtliche Rahmenbedingungen hätten. Hilfreich wäre es auch, wenn die untergesetzlichen Regelungen zeitnah, zum Beispiel zur Verabschiedung der Gesetze, auf den Weg gebracht würden. Das würde Bauordnungs- und Bauaufsichtsbehörden genauso wie Architekten und Bauherren sicherlich vieles vereinfachen. Jeder kann ins Gesetz schauen, aber wenn auch die Anwendungsbeispiele und die untergesetzlichen Rechtsgrundlagen rasch geklärt wären, wäre das hilfreich. Gerade wurde schon darauf hingewiesen: Die Landesbauordnung wurde im Laufe der letzten Jahre angefasst, weil es dafür Handlungsnotwendigkeiten gab, und nicht deshalb, weil man irgendwie Spaß am Gesetzgebungsprozess hatte. Wir wollen eine Landesbauordnung, die auf innovative Entwicklungen Antworten gibt. Ich sage ausdrücklich „wir“, weil auch ich als Oppositionsabgeordnete mir diese Möglichkeiten der Landesbauordnung ausdrücklich wünsche; weil es Sinn macht. Insofern freue ich mich auf die weiteren Diskussionen und den Gesetzentwurf zur nächsten Novelle der Landtag Landesbauordnung. Vielleicht finden wir dann Ansatzpunkte, die Dinge, die wir noch besser machen können. Und dazu zählt beispielsweise auch, die untergesetzlichen Regelungen zeitnah zur Verabschiedung des Gesetzes auf den Weg zu bringen. Wenn es tatsächlich den Bedarf gibt, dass die Landesregierung die Kommunen mit einer Beratungshotline oder Ähnlichem stärker unterstützen kann – eine Best-Practice-Hotline haben die Kommunen in Teilen schon eigenständig organisiert –, dann können diese Punkte sicherlich aufgegriffen werden. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Wir stimmen der Überweisung selbstverständlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und Arndt Klocke [GRÜNE])

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Clemens.

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Carlo Clemens AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Kollegen! Die Wohnungsmärkte in Nordrhein-Westfalen stehen unter enormem Druck, und sie brauchen dringend Entlastung durch mehr Neubau. Letztes Jahr wurden in Nordrhein-Westfalen nur rund 41.000 Wohnungen fertiggestellt, über 7.000 weniger als noch im Vorjahr. Nötig wären mindestens 60.000 neue Wohnungen pro Jahr. Die verschiedenen Gründe für die unzureichende Bautätigkeit kommen hier immer wieder zur Sprache. Ein Grund ist die Dauer der Baugenehmigungsverfahren in den Kommunen. Doch niemand erklärt Kommunen pauschal zu Buhmännern, wie es die SPD in ihrem heutigen Antrag behauptet. Ebenso kann man Kommunen jedoch nicht pauschal von jeder Verantwortung freisprechen und gegen jegliche Kritik immunisieren. Man muss sich die Probleme in den Kommunen zum Wohle der Bürger unvoreingenommen anschauen. Keinem Menschen ist geholfen, wenn wir irgendwelche künstlichen Grabenkämpfe herbeireden. (Beifall von der AfD) Jeder Monat, den ein Bauantrag schneller entschieden wird, bedeutet nicht nur geringere Zinslasten für das in den Grundstücken gebundene Kapital, beschleunigte Genehmigungen führen schneller zu dringend benötigten neuen Wohnungen für verzweifelt suchende Menschen. Das entlastet die Wohnungsmärkte und dämpft Steigerungen bei Miet- und Kaufpreisen. Genau das brauchen wir in dieser Zeit. Der vorliegende Antrag der SPD ist in dieser Sache aber eher verwirrend. Er schwankt zwischen pau-05.11.2025 schalen Steuerungsversprechen, ideologischen Zuschreibungen und rechtsdogmatischen Kurzschlüssen, etwa wenn kurzerhand die Streichung – Zitat – „unbestimmter Rechtsbegriffe“ gefordert wird, ohne Empirie und ökonomische Wirkungslogik hierbei zu berücksichtigen. Für eine echte Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren braucht es konkrete Hebel, die auf Evidenz basieren, klare Fristen, digitale Ende-zu-Ende-Verfahren und den Aufbau von Kompetenz und Kapazitäten in den lokalen Bauverwaltungen, womöglich auch eine Neugestaltung der Verwaltungsprozesse. Der ganze Antrag jedoch ist in dem Framing, das Sie von der SPD hier bemühen, regelrecht widersprüchlich. Einerseits fordern Sie Deregulierung, fordern eine – Zitat – „stringente Fassung der Landesbauordnung“ und den – Zitat – „Abbau des Nebenrechts“. Auf der anderen Seite beklagen Sie eine diffuse – Zitat – „neoliberalistische Umformung“ desselben. Das alles ist zusammengenommen schlicht inkonsistent und unlogisch. Denn wer wie Sie Nebenrecht, das vom Planungsrecht über Fachgesetze bis hin zu kommunalen Satzungen eine große Bandbreite umfasst, abbauen will, betreibt nichts anderes als genau das: Deregulierung. Diese betrifft wichtige Schutzgüter wie Natur, Arten, Wasser, Emissions-, Gesundheits- oder Denkmalschutz, wobei sich die Regelungen überwiegend in Bundesgesetzen oder EU-Richtlinien wiederfinden. Ministerielle Runderlasse sind ein Mittel der flexiblen Handhabung von Vorschriften. Sie komplett abzuschaffen und zugleich alles in die starre Bauordnung pressen zu wollen, wäre kontraproduktiv, weil sie dann faktisch noch deutlich häufiger angepasst werden müsste – etwas, das Sie doch gerade in Ihrem Antrag beklagen. Wir können gerne grundsätzlich darüber debattieren, an welchen Stellen wir mehr und an welchen wir weniger Regulierung beim Wohnungsbau und bei der Genehmigung bräuchten. Was die SPD hier allerdings fordert, ist der Abbau von Regulierungen, an denen sie selbst über Jahrzehnte in Bund, Land und EU federführend mitgewirkt hat. Das ist geradezu grotesk. Kehren Sie also bitte erst einmal vor der eigenen Haustüre. (Beifall von der AfD) Gerade bei einem so unstrittigen Thema wie der Notwendigkeit von mehr Tempo bei Baugenehmigungen brauchen wir keine künstlich aufgebauschten Grabenkämpfe. Erfolge in diesem Sinne erreichen wir vielmehr in einem Prozess kleiner Schritte, die in ihrer Gesamtheit Wirkung entfalten, etwa durch medienbruchfreie Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, standardisierte Prüfkataloge und zeitlich parallele Vorgangsprüfungen. Landtag Die Landesregierung muss die Kommunen in Nordrhein-Westfalen über finanzielle Anreize, Transparenzpflichten, Benchmarking, digitale Standards und gezielte Aufsicht und Kontrolle durchaus stärker in die Pflicht nehmen. Gleichzeitig muss natürlich die Finanzausstattung der Bauämter in NRW gezielt verbessert werden. Mittel müssen direkt in Personalqualifizierung und Prozessmodernisierung der Bauämter fließen. Hier muss die Opposition wachsam sein und die Regierung entsprechend kontrollieren. Niemand hat etwas gegen mehr Austausch und Beratung mit den Kommunen, ganz im Gegenteil. Aber der Vorwurf der SPD in diesem Antrag, Kommunen würden im Sinne neoliberaler Vorurteile missachtet, wirkt zumindest an dieser Stelle schon arg bemüht. Alles Weitere im Detail dann gerne im Fachausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Scharrenbach das Wort. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wenn man sich die Anzahl der Baugenehmigungen in Nordrhein-Westfalen wie auch bundesweit anschaut, dann sortiert sich schon einiges, was hier in der Debatte angeführt wurde, in der Argumentation. Im ersten Halbjahr 2025 gab es deutschlandweit 2,9 % mehr Baugenehmigungen als 2024. Sie wissen, dass in Nordrhein-Westfalen die Anzahl der Baugenehmigungen seit mehreren Jahren schon höher ist als der Bundesdurchschnitt, was auch damit zusammenhängt, dass CDU und Grüne in der Landesregierung eine verlässliche rechtliche Baupolitik und eine verlässliche Finanzpolitik machen, die dazu beitragen, dass die Wohnungs- und Bauwirtschaft stabil läuft. Im ersten Halbjahr 2025 hat in Nordrhein-Westfalen die Anzahl der Baugenehmigungen um 3,5 % zugenommen, lag also unverändert über dem Bundesdurchschnitt. Deswegen läuft in Nordrhein-Westfalen die Bau- und Wohnungspolitik in einem hohen Maße in hoher Verlässlichkeit. Das braucht eine Wirtschaft, die zugegebenermaßen auf Langfristigkeit bei Investitionen setzt. Daran merken Sie, dass der Untergang oder der Skandal, den Sie hier versuchen herbeizureden, keiner ist. Dieser Antrag ist ein – in Anführungszeichen – billiger Antrag, weil Sie ein Antwortschreiben der kommunalen Spitzenverbände auf mein Anschreiben genommen haben und das in einen Antrag übersetzt haben. Das ist die Antragsleistung der SPD, mehr nicht. 05.11.2025 (Sarah Philipp [SPD]: Wo ist denn dann das Problem?) Was habe ich den kommunalen Spitzenverbänden geschrieben? Wir haben in Nordrhein-Westfalen wie bundesweit seit ungefähr 2023 eine Störung des Baugeschehens, so im Besonderen im freifinanzierten Wohnungsbau, im Besonderen bei den vermögensbildenden Maßnahmen, also Eigentumsmaßnahmen, bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Wohnungseigentum, was neu gebaut wird. Hier halten sich junge Familien und viele andere zurück, weil die Bauzinsen gestiegen sind, weil wir unklare Rechtsänderungen auf der Bundesebene hatten. Deshalb haben die Bauanträge abgenommen. Sie wissen, dass ich mich normalerweise in diesen Debatten immer sehr deutlich vor die kommunalen Bauaufsichtsbehörden stelle, die ich immer verteidigt habe. Die Architekten und die Ingenieure sagen, die Bauaufsichtsbehörden würden nicht richtig arbeiten. Die Bauaufsichtsbehörden wiederum werfen den Architekten und Ingenieuren vor, dass die Bauanträge nicht prüffähig sind. Dieses Spielchen – ich darf dieses Amt seit 2017 verantworten – kenne ich seit 2017. Davon muss man wegkommen. Aber Fakt ist: Wir haben weniger Bauanträge, und trotzdem sinkt die Anzahl, sinkt die Dauer für die Erteilung der Baugenehmigungen nicht. Das passt nicht zusammen. Deswegen habe ich die kommunalen Spitzenverbände angeschrieben und gefragt, warum trotz zurückgehender Anzahl von Bauanträgen die Baugenehmigungsverfahren nicht schneller werden. Es gibt zugegebenermaßen in dem Schreiben eine breite Argumentation, wofür ich persönlich sehr dankbar bin, weil man sich mal von den typischen Obersätzen loslöst, die wir ansonsten gerne aus dem kommunalpolitischen Raum hören und in denen sehr breit argumentiert wird – von „zu beteiligende Behörden wie untere Naturschutzbehörde, Wasserbehörde und untere Denkmalbehörde liefern nicht in der Frist; infolgedessen kann die Baugenehmigung nicht in der gesetzlich vorgegebenen Frist abgeschlossen werden“ bis „es handelt sich um komplexe Verfahren, sodass die Unterlagen, die Architekten und/oder Ingenieure beizubringen haben, nicht in dem Maße vollständig sind, in dem eine Bauaufsichtsbehörde sie zum Durchprüfen benötigt“. Es sind also immer beidseitige Argumentationen zu betrachten. Dann kommt eines dazu – und das können Sie nur lokal lösen. Wenn Sie seit dem 1. November als Stadtratsmitglied oder als Kreistagsabgeordnete lokal Verantwortung tragen sollten, dann käme diese Aufgabenstellung jetzt auch ein bisschen auf Sie zu. Es gibt Städte und Kreise, die Personal aus den unteren Bauaufsichtsbehörden abgezogen haben, weil es weniger Anträge gegeben hat. Andere haben das Personal dort belassen, und zwar mit der Aufgabenstellung: Arbeitet endlich den Rückstau ab; irgend-Landtag wann erholt sich das Geschehen, und dann brauchen wir euch. – Deswegen kommt Ihnen vor Ort auch eine gewisse Kontrolle zu. Die dritte Änderung der Bauordnung – das wissen Sie – beruht im Besonderen auf dem Vorhaben der Bundesrepublik Deutschland, die Verteidigungsfähigkeit unseres wunderschönen Staates zu erhöhen. Ich hoffe nicht, liebe Antragsteller der SPD, dass ausgerechnet die SPD im Landtag Nordrhein-Westfalen als Quintessenz dieser Debatte jetzt dem Bundesverteidigungsminister, der ja Ihrer Partei angehört, sagt: Die SPD in Nordrhein-Westfalen möchte die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland nicht in Nordrhein-Westfalen erhöhen, indem wir Verfahren beschleunigen. Diese Landesregierung steht in dem Fall an seiner Seite. Wir werden natürlich dazu beitragen, dass über die Änderung der Vorschriften Militärgebäude und damit die Verteidigungsfähigkeit genauso wie der Zivil- und Katastrophenschutz schneller ausgebaut werden können, als das bisher der Fall ist. Insofern überlegen Sie sich bitte den Angang. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Zur Transparenz: Die Landesregierung hat ihre Redezeit um 34 Sekunden überschritten. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. (Sarah Philipp [SPD]: Was soll man dazu noch sagen?) Wir gehen zur Abstimmung über. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/16203 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Auch keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 4 Das erste Fusionskraftwerk soll in Nordrhein-Westfalen stehen – Jetzt die Weichen für die Energieversorgung der Zukunft stellen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/16206 05.11.2025 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der FDP dem Abgeordnetenkollegen Herrn Brockes das Wort.

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Dietmar Brockes FDP

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir Freien Demokraten stellen heute zum dritten Mal in dieser Legislaturperiode einen Antrag zum Thema „Kernfusion“. Ich weiß, dass wir den Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen nun wirklich lästig damit werden, dieses Thema immer wieder neu aufzurollen; denn in der Vergangenheit haben sie das Thema entweder bewusst ignoriert oder sogar als liberale Spinnereien abgetan. Was hat sich denn jetzt geändert, sodass wir zum dritten Mal diesen Antrag zum Thema „Kernfusion“ stellen? Die Bundesregierung hat am 1. Oktober 2025 den Aktionsplan „Deutschland auf dem Weg zum Fusionskraftwerk“ ins Leben gerufen und mehr als 2 Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode für das Kernfusionsthema zur Verfügung gestellt, und am vergangenen Freitag haben sechs Bundesländer eine Allianz zur Fusionsforschung mit dem konkreten Ziel gegründet, das erste kommerzielle Fusionskraftwerk der Welt in Deutschland entstehen zu lassen. Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein machen sich auf den Weg zur Kernfusion. Nur Nordrhein-Westfalen fehlt, weil diese schwarz-grüne Landesregierung das Thema bisher völlig verschlafen hat und sich eben nicht auf den Weg gemacht hat, hier aktiv zu werden – (Beifall von der FDP) und das, obwohl wir vor einer epochalen Entscheidung in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen stehen. Wir müssen die Kernfusion nämlich zu einem zentralen Baustein einer klimaneutralen Energieversorgung machen. Als Industriestandort und Energieland Nummer eins mit dem größten Energiebedarf darf Nordrhein-Westfalen nicht weiter tatenlos zusehen, sondern muss alles dafür tun, um Standort des ersten Kernfusionskraftwerks in Deutschland und in der Welt zu werden. (Beifall von der FDP) Der hohe Strombedarf unserer Industrie, Digitalisierung und KI-Initiativen verlangen grundlastfähige, stabile Energiequellen. Fusion bietet eine nahezu unbegrenzte, emissionsarme Energie mit enormer Energiedichte. Aus sehr kleinen Brennstoffvolumen lässt sich enorme Energie gewinnen, ohne CO -Emissionen oder klimaschädliche Gase zu erzeugen. Eine sichere Versorgung schafft Planungssicherheit für Unternehmen, senkt Preisschwankungen und stabilisiert die Kosten für Stahl, Chemie, Maschinenbau und andere energieintensive Branchen in Nordrhein-Westfalen. Landtag Fusion ergänzt die Erneuerbaren sinnvoll. Sie liefert Grundlastenergien, auf die sich erneuerbare Kapazitäten verlassen können, während Speicherbedarf und Importschwankungen dadurch deutlich sinken. Nordrhein-Westfalen ist ein exzellenter Forschungsund Hightech-Standort. Wir haben hier das Forschungszentrum Jülich, hervorragende Universitäten und Forschungsinstitute, starke Industriepartner sowie eine pfiffige Start-up-Szene. Wir haben hier alles, was man gerade für die Kernfusion benötigt. Lassen Sie uns dies bitte auch nutzen. (Beifall von der FDP) Wir sind zum Beispiel führend bei Lasertechnik und Materialforschung. Genau dies braucht man für die Kernfusion. Hier bieten sich enorme Chancen und Potenziale, um dieses Ökosystem in Nordrhein-Westfalen gezielt zu heben. Dafür fordern wir Freien Demokraten den Aufbau eines NRW-weiten Fusionsclusters. Damit schaffen wir neue Wertschöpfungsketten sowie hochwertige Arbeitsplätze in Forschung, Engineering und Dienstleistung und sichern so langfristig unseren Industriestandort. Dafür fordern wir eine sofortige aktive Beteiligung an der Allianz der Bundesländer, die ich gerade genannt habe. Nordrhein-Westfalen muss dieses Netzwerk endlich nutzen und beim Ausbau von Forschung, Technologieentwicklung und Infrastruktur vorne dabei sein. Meine Damen und Herren, liebe Landesregierung, liebe Frau Ministerin Neubaur, wachen Sie endlich aus Ihrem Dornröschenschlaf auf. Machen wir Nordrhein-Westfalen zum führenden Land der Kernfusion! – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun Abgeordnetenkollege Herr Hoppe-Biermeyer das Wort.

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Bernhard Hoppe-Biermeyer CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen seit ziemlich genau 100 Jahren, was Kernfusion ist. Ich kann mich gut an meine Abiturzeit erinnern; das war vor gut 45 Jahren. Damals gehörte ich zu den Verrückten, die Physik als Leistungskurs gewählt hatten. Dabei habe ich populärwissenschaftliche Literatur tatsächlich verschlungen. Auch da war Kernfusion schon das ganz große Thema. Natürlich ist Kernfusion faszinierend. Sie verspricht saubere, sichere und nahezu unbegrenzte Energie. Wenn sie funktioniert, wäre das ein Durchbruch; gar keine Frage. (Marcel Hafke [FDP]: Tut sie ja!) 05.11.2025 Aber wir müssen uns auch ehrlich machen: Wir reden hier über eine Technologie, die noch Jahrzehnte entfernt ist. (Kopfschütteln von Marcel Hafke [FDP]) Selbst die führenden Forscherinnen und Forscher sagen, dass in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren kein einziges Fusionskraftwerk kommerziell ans Netz gehen wird. Das ist der wissenschaftliche Stand. Deswegen ist dieser Antrag der FDP leider deutlich zu euphorisch. Die Bundesregierung hat mit dem Aktionsplan „Deutschland auf dem Weg zum Fusionskraftwerk“ ein starkes Zeichen gesetzt; das ist richtig. Über 2 Milliarden Euro sollen in Forschung, Technologie und Ausbildung fließen. Das ist gut und zeigt: Die Union im Bund steht für Zukunftstechnologien. Deutschland soll bei der Fusion ganz vorne mitspielen – aber auf einer soliden, realistischen Grundlage. Nordrhein-Westfalen bringt dafür hervorragende Voraussetzungen mit: das Forschungszentrum Jülich, die Universitäten in Bochum, Münster und Düsseldorf, das Fraunhofer-Institut in Aachen. Hier wird Spitzenforschung betrieben. Aber die Anhörungen im Wissenschaftsausschuss haben in der Vergangenheit sehr deutlich gemacht: Ein Fusions-Ökosystem lässt sich nicht in einem einzigen Bundesland abbilden. Das ist ein nationales, ja sogar ein internationales Projekt. Kein Bundesland, auch nicht NRW, kann das alleine stemmen. Die Fachleute aus Jülich haben klar gesagt, dass der Campus dort kein geeigneter Standort für einen Reaktorprototypen ist. Es fehlen Genehmigungen, Logistik und Infrastruktur. Das Forschungszentrum Jülich hat ausdrücklich davor gewarnt, Strukturwandelmittel in Fusionsforschung umzuleiten. Das passt nicht zusammen. Meine Damen und Herren, wir als CDU stehen für Technologieoffenheit. Wir fördern Forschung, Innovation und Fortschritt. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Aber wir bleiben auch auf dem Boden der Tatsachen. (Zuruf von der FDP: Wir auch!) Wir versprechen nichts, was technisch gar nicht umsetzbar ist. Die FDP hat dieses Thema bereits mehrfach – es ist angesprochen worden – im Wissenschaftsausschuss eingebracht, wo der Antrag auch hingehört. Die Sachverständigen haben die Euphorie gebremst und auf Realismus hingewiesen. Jetzt versucht die FDP das Ganze erneut, diesmal über den Wirtschaftsausschuss. Fusionsforschung ist aber in erster Linie ein wissenschaftliches und kein wirtschaftspolitisches Thema. Landtag Das zeigt: Die FDP sucht weniger nach Lösungen; sie sucht nach Schlagzeilen. Ja, wir brauchen Mut zur Innovation. Aber wir brauchen auch Vernunft in der Politik. Vernunft heißt: Wir unterstützen die Fusionsforschung und bringen unsere Stärken in die nationale Strategie ein, aber tun das mit Realismus und nicht mit Wunschdenken. Die Energiezukunft entscheidet sich nicht morgen im Reaktor, sondern heute beim Ausbau der Erneuerbaren, beim Netzausbau und bei der Sicherung von Speichertechnologien. Fusion ist ein Zukunftsprojekt, kein Ersatz für die heutige Energiepolitik. Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir natürlich zu. Aber in der Sache bleibt klar: Dieser Antrag ist überzogen, unausgereift und nicht zielführend. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Abgeordnete Herr Obrok das Wort.

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Christian Obrok SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Es gibt diesen einen sehr epischen Moment im Film „Zurück in die Zukunft“: Doc Brown steigt in den legendären DeLorean, wirft ein paar Bananenschalen und ein paar Dosen in den Fluxkompensator – Mr. Fusion genannt – und sagt den ikonischen Satz: „Roads? Where we’re going, we don’t need roads.“ Ein Auto, das mit Müll fliegt; Energie aus dem Nichts – sauber, grenzenlos, genial. Im Film funktioniert das natürlich alles, aber in der Realität nicht so ganz. Bevor ein Fusionsreaktor bei uns in NRW Strom liefert, brauchen wir wahrscheinlich noch ein paar Jahrzehnte Physik, Milliarden an Forschungsgeldern und vor allen Dingen eine Menge Geduld. Genau hier beginnt dann auch der Unterschied zwischen Science-Fiction und seriöser Energiepolitik. Die FDP tut in ihrem Antrag so, als stünde die Zukunft von morgen schon im Rheinischen Revier – mit einem glänzenden Fusionskraftwerk, das alle unsere Energieprobleme mit einem Wimpernschlag löst. Das ist keine ernsthafte Energiepolitik, sondern bleibt Science-Fiction, aber mit Hollywood-Budget. Natürlich ist Forschung wichtig. Und ja, die Vision der Kernforschung und Kernfusion fasziniert auch mich. Aber Politik darf Faszination natürlich nicht mit energiepolitischer Verantwortung und Versorgungssicherheit verwechseln. Christian von Hirschhausen vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung hat es gut zusammengefasst – ich zitiere ihn –: 05.11.2025 „Aus einer energiewirtschaftlichen Perspektive ist die Kernfusion heute von einer kommerziellen Nutzung genauso weit entfernt wie damals in den 1950er-Jahren, als sie entwickelt wurde. Für die Energiewende ist sie somit irrelevant.“ In der Wissenschaft spricht man in diesem Zusammenhang übrigens von der Fusionskonstanten. Der Durchbruch ist immer in genau 30 Jahren, und das bereits seit über 70 Jahren. Der Stand heute ist: Kernfusion verbraucht mehr Energie, als sie produziert. Und das wird noch eine Weile so bleiben. Schauen wir einmal auf die Fakten. Das internationale Großprojekt ITER wurde 1985 in Frankreich gestartet. Das erste Plasma sollte bereits 2018 gezündet werden. Jetzt soll es nach 2039 endlich losgehen. Die Kosten sind von 5 auf mittlerweile knapp 40 Milliarden Euro gestiegen. Während die FDP schon den Standort für das erste Kraftwerk sucht, sucht die Forschung noch den weltweit ersten existierenden und funktionierenden Reaktor.

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Berivan Aymaz

Herr Kollege, ich unterbreche kurz, weil es eine Wortmeldung gibt.

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Christian Obrok SPD

Machen wir nachher. Wir als SPD sagen: Forschung ja. Aber wir versprechen keine Wunder. Nordrhein-Westfalen ist stark in der Forschung; das wurde gerade schon gesagt. Hier sind die Orte Jülich, Aachen, Bochum, Düsseldorf und Münster zu nennen. Dort arbeiten tatsächlich einige der klügsten Köpfe der Welt an der Technologie von morgen. Aber Politik muss eben auch ehrlich bleiben. Denn Kernfusion wird unsere realen energiepolitischen Herausforderungen bis zur Mitte des Jahrhunderts wahrscheinlich nicht lösen. Wenn die FDP im Antrag schreibt, die Kernfusion könnte die Erneuerbaren – so haben Sie es gerade auch ausgeführt – sinnvoll ergänzen, dann muss man aber wirklich sagen: Dafür müsste die Kernfusion erst einmal existieren. Wenn ein erster Fusionsreaktor irgendwann in Deutschland entsteht, so wie es im Koalitionsvertrag auf Bundesebene und jetzt auch in diesem Aktionsplan der Bundesregierung formuliert ist, dann sind wir natürlich dabei. Aber insgesamt brauchen wir etwas mehr Realismus und ein Weniger an energiepolitischem Hollywood. Die Forscher vom DIW bringen es noch einmal auf den Punkt: Milliarden in hypothetische Fusionskraftwerke zu investieren, ist keine Lösung. Die öffentliche Förderung sollte sich auf anwendungsorientierte Forschung konzentrieren. Landtag Genauso sollten wir das tun – und natürlich gleichzeitig bei Investitionen in Netze, Speicher, Wasserstoff, Windkraft und Photovoltaik vorne dabei sein, also in all das, was bereits heute und morgen funktioniert. Das ist Energiepolitik, die seriös ist. Unser Industrieland steht energiepolitisch vor großen Herausforderungen. Die Grundstoff- und die Chemieindustrie, der Maschinenbau und die Rechenzentren, die hier neu entstehen, brauchen alle saubere, sichere und bezahlbare Energie. Aber sie brauchen sie eben jetzt und nicht erst in 30, 40 oder 50 Jahren. Darum sagen wir: Die Kernfusion ist eine spannende Perspektive, aber keine kurz- oder mittelfristige Lösung für hohe Strompreise und schon gar nicht für die Millionen Menschen, die heute ihre Stromrechnung bezahlen müssen. Wir freuen uns sehr auf die Diskussion im Ausschuss; denn das ist ein wiederkehrendes Thema, vielleicht auch mit neuen Erkenntnissen. Der Überweisung stimmen wir natürlich gerne zu. Aber NRW braucht keine energiepolitische Wundertüte, sondern Realismus und Gestaltung der Wirklichkeit. Zum Ende der Rede möchte ich noch einmal Doc Brown aus dem Film „Zurück in die Zukunft III“ – groß unterschätzt – zitieren. Da sagt er am Ende: „Your future hasn’t been written yet. No one’s has. Your future is whatever you make it. So make it a good one.“ Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Herr Obrok. – Es lag ja eine Wortmeldung zu einer Zwischenfrage des Abgeordnetenkollegen Herrn Hafke vor. Inzwischen wurde von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Hafke auch eine Kurzintervention angemeldet. Möchten Sie somit Ihre Wortmeldung zur Zwischenfrage zurückziehen, oder möchten Sie bei der Zwischenfrage bleiben? (Marcel Hafke [FDP]: Kurzintervention!) – Kurzintervention. Okay. Dann machen wir das als Kurzintervention. Sie haben das Wort.

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Marcel Hafke FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Lieber Kollege Obrok, lieber Kollege Hoppe-Biermeyer, ich nehme Sie einfach einmal beide mit, weil Sie jetzt einen Auftritt hingelegt haben, in dem Sie sich mehr mit Hollywood als mit der Realität beschäftigen. Ich bin etwas fassungslos, wie man hier zwei Wortbeiträge abliefern kann, die sich mit der Realität überhaupt nicht auseinandergesetzt haben. Ich würde Sie gerne einmal fragen: Haben Sie eigentlich mitbekommen, was in den Vereinigten Staaten oder China 05.11.2025 gerade passiert? In den Vereinigten Staaten gehen gerade zwei Fusionskraftwerke in den Bau. Das eine soll in der Nähe von Washington in den nächsten fünf Jahren in Betrieb gehen. Die Chinesen investieren. (Zuruf von Julia Eisentraut [GRÜNE]) – Frau Kollegin, die Grünen haben so oder so mit allem, was mit Innovation zu tun hat, ein Riesenproblem. – In China werden Milliarden investiert. Die Baugenehmigungen liegen vor. Fusionskraftwerke werden dort an den Start gehen. Ich frage mich, wie die SPD – und auch die CDU; aber vielleicht können Sie das für die SPD beantworten – die Energiepolitik der nächsten Jahre in den Griff bekommen möchte, wenn Sie nicht in der Lage sind, auf zukünftige Technologien zu setzen und Nordrhein-Westfalen entsprechend handlungsfähig auf den Weg zu bringen. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Herr Obrok, Sie haben jetzt die Möglichkeit, darauf einzugehen.

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Christian Obrok SPD

Vielen Dank für die Zwischenfrage.

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Berivan Aymaz

Das war jetzt eine Kurzintervention.

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Christian Obrok SPD

Für die Kurzintervention. – Ich bin nicht der Regierungssprecher von Herrn Hoppe-Biermeyer und der CDU. (Sarah Philipp [SPD]: Gott sei Dank!) Deshalb spreche ich jetzt nur für die SPD. Natürlich stehen wir hinter der Forschung, und natürlich sind wir Teil dieser Bundesregierung, die, wie eben zitiert wurde, 2 Milliarden Euro dafür freigibt und auch bei der Kernfusion technologieoffen operiert. Aber wir haben gesehen – deshalb habe ich eben noch einmal auf ITER und die Forschung, die ja schon sehr alt ist, hingewiesen –, dass es bei vielen Projekten durchaus einige Verzögerungen gibt. Außerdem gibt es Herausforderungen, die wir heute und in den nächsten ein, zwei, drei Jahren angehen müssen. Deshalb ist es wichtig, dass wir darauf den Fokus legen, damit unsere Industrie und auch die Menschen in unserem Land sichere, saubere und bezahlbare Energie haben, und zwar heute und nicht erst in 10, 20 oder 100 Jahren. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD – Marcel Hafke [FDP]: Nicht zugehört!) Landtag

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Eisentraut.

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Julia Eisentraut GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen! Die von der FDP thematisierte Kernfusion ist mittlerweile wirklich zum Running Gag hier im Haus geworden – aber das haben Sie ja eingangs Ihrer Rede auch schon selbst festgestellt –; denn zum dritten Mal in dieser Legislatur beschäftigen wir uns mit der FDP-Meinung: Übermorgen steht Kernfusion als Energiequelle zur Verfügung, und es ist nur die böse Landesregierung, die das verhindert. Also stehe ich heute hier auch zum dritten Mal hier und erkläre Ihnen, was Sie auch bei führenden Fusionsforscher*innen nachlesen können. Fangen wir einmal an. Die Nationale Akademie der Wissenschaften und die Akademienunion schreiben gemeinsam, dass ein kommerziell nutzbares Fusionskraftwerk – kommerziell nutzbar – frühestens in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts zur Verfügung stehen wird. Übersetzt: Für die Klimaziele 2030 und 2045 und für den jetzigen KI-Boom ist Fusionskraft absolut irrelevant. Und weiter: Die Technologie ist noch mit großen Unsicherheiten behaftet und erfordert noch erheblichen – Betonung – Forschungsaufwand; nicht Industrieförderung, sondern Forschungsaufwand. Das ist eben keine Grundlage für industriepolitische Träume, Herr Brockes und Herr Hafke. Ich frage mich: Wann verstehen Sie das endlich? Wenn Sie, liebe FDP, über das Thema „Kernfusion“ sprechen, klingt das wie ein Trailer für ein Zukunftsdrama: Deutschland auf dem Weg zum Fusionskraftwerk – mit viel Pathos, aber ohne Substanz. Was uns hier vorgelegt wird, ist kein energiepolitischer Fortschritt, sondern ein reines PR-Manöver mit wissenschaftlichem Anstrich. Kernfusion klingt beeindruckend: saubere Energie, keine radioaktiven Abfälle, unendliche Ressourcen – ein energiepolitischer Traum. Genau das ist es aber: ein Traum. Die berühmte Faustregel lautet: „Kernfusion ist immer 30 Jahre entfernt“, und das seit 70 Jahren. Sie instrumentalisieren hier also mal wieder Erfolge in der wissenschaftlichen Grundlagenforschung für billige Schlagzeilen. Fakt ist: Es gibt nicht mal einen Entwurf für ein Demonstrationskraftwerk. Die Sachverständigen in der Anhörung zu Ihrem letzten Antrag zu dem Thema haben Ihnen das glasklar gesagt. Frühestens in den 2040er-Jahren könnte ein Fusionskraftwerk Realität werden, aber auch nur vielleicht; das ist die optimistische Variante. Lassen Sie uns doch auf die Expert*innen hören, wenn Sie mir schon nicht glauben. Kernfusion ist kein 05.11.2025 Ersatz für die Energiewende. Wir können doch nicht erst morgen anfangen, das Feuer zu löschen, wenn es heute schon brennt. Wir befinden uns inmitten der Klimakrise. Die Welt brennt buchstäblich. Und die FDP möchte Milliarden in Technologien stecken, die vielleicht, eventuell, unter guten Bedingungen irgendwann in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts zur Verfügung stehen werden. Das ist – mit Verlaub – klimapolitischer Eskapismus. Wir haben keine Zeit für hypothetische Lösungen. Wir brauchen jetzt reale Antworten. Die alternativen Technologien sind doch da. Sie sind bezahlbar, skalierbar und sicher, dank jahrzehntelanger Forschung und Entwicklung. Photovoltaik und Windkraft liefern heute schon Energie – nicht erst in 30 Jahren, sondern ganz real heute Nachmittag. Natürlich soll Kernfusion erforscht werden. Ich bin ein großer Fan des Projekts ITER. ITER ist 2016 an den Start gegangen und sollte schon längst einsatzbereit sein; aber die Zeitleiste hat sich jetzt bis in die 2030er-Jahre verschoben. Wissenschaft lebt von Neugier, gerade auch ohne Zweck und Ziel. Doch Forschung ist nicht Industrieförderung. Wer heute Milliarden in die industrielle Entwicklung von Kernfusion steckt, betreibt keine Forschung, sondern Subventionierung einer Technologie, die noch nicht einmal unter Beweis gestellt hat, dass sie wirtschaftlich funktionieren wird. Das ist, als würde man ein Flughafenterminal bauen, bevor man weiß, ob Flugzeuge überhaupt fliegen können. Der FDP-Antrag ist ein Ablenkungsmanöver. Er verkauft Hoffnung als Strategie und Forschung als Lösung. Aber die Lösung liegt doch vor der Nase: erneuerbare Energien ausbauen, Netze stärken, Speicher fördern. Alles andere ist nur ein teures Märchen. – Danke schön. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Loose.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen braucht keine Träume aus heißem Plasma, sondern eine ehrliche, marktorientierte Energiepolitik, die sich an dem orientiert, was funktioniert, und nicht an dem, was sich gut anhört. Dieser Antrag zur Kernfusion soll wie die Wasserstoffanträge der FDP schlicht von der Realität ablenken. Die Antragsteller wollen damit suggerieren: Ihr braucht keine Kohlekraftwerke mehr; ihr braucht keine Kernkraftwerke mehr; Zukunft heißt jetzt Kernfusion. Kernfusion klingt nach Fortschritt, nach grenzenloser Energie. Doch in Wahrheit ist die Realisierung dieses Landtag Konzepts 30 Jahre entfernt. Diese Aussage gilt zu jedem beliebigen Zeitpunkt. Man nennt diese 30 Jahre bis zur Realisierung „Fusionskonstante“. Sie wird als Witz unter den Kernphysikern verbreitet. Das galt bereits 1995, als ich mein Abi mit Physik als Leistungskurs abgeschlossen habe, und es wird auch noch in 20 Jahren gelten. Seit 75 Jahren verbrennen Generationen von Forschern Milliarden an Fördergeldern für die Fusionstechnologie. Dennoch hat bis heute kein einziger Reaktor auf dieser Erde auch nur eine Kilowattstunde Strom ins Netz eingespeist. Die USA haben allein für vier Projekte zwischen 1986 und 2013 inflationsbereinigt insgesamt 1,2 Milliarden US-Dollar ausgegeben. All diese Projekte sind beerdigt worden. Die EU hat zwischen 1958 und 2008 inflationsbereinigt bereits über 5 Milliarden Euro für gescheiterte Fusionsprojekte ausgegeben. In dieser gesamten Zeit ist es lediglich gelungen, in einem einzelnen Teilschritt für wenige Nanosekunden mehr Energie zu erzeugen, als in den Prozess hineingesteckt wurde. Dieser berühmte Teilschritt, bei dem mehr herauskam, als hineingesteckt wurde, war nur ein winziger Schritt, und zwar einer der früheren physikalischen Schritte, die insgesamt nötig sind; noch sieben oder acht große Ingenieurschritte sind nötig. Ein Beispiel: Der Laser braucht etwa 300 Megajoule. In einem Teilprozess wurden 2 Megajoule hineingesteckt, und es kamen 5 Megajoule heraus. Bei diesem Teilschritt kam mehr heraus, als hineingesteckt wurde, bei allen anderen Schritten nicht. Aber die Fusionsenergie wird kommen – in 30 Jahren. Grundlagenforschung zur Kernfusion ist allerdings zu begrüßen. Niemand bestreitet, dass die Erforschung solcher Prozesse faszinierend und technisch herausfordernd ist. Vor der Marktreife oder einem Durchbruch steht man jedoch bei der Fusionstechnologie nicht. Deshalb sollten wir uns in Deutschland dem Machbaren widmen. In den USA reaktivieren Technologiekonzerne wie Google alte Kernkraftwerke, um zuverlässig günstigen Strom zu erhalten. Auch in Deutschland könnten die Kernkraftwerke in drei bis fünf Jahren reaktiviert und wieder aufgebaut werden. Andere Technologiekonzerne wie Amazon lassen gleich zahlreiche neue Kernkraftwerke bauen. In unserem Nachbarland Schweiz wird der erste atomare Flüssigsalzreaktor gebaut. Diese Technologie kann alte radioaktive Abfälle wiederverwerten und gleichzeitig emissionsfreien Strom liefern. Das ist technisch machbar, wirtschaftlich interessant und innerhalb eines Jahrzehnts lieferbar. Der Reaktor soll in einen Lkw-Container passen und jahrelang autonomen Strom produzieren – mit einer 05.11.2025 thermischen Leistung von 100 MW. Damit Sie einmal eine Vorstellung bekommen: Die Stadt Essen bräuchte insgesamt sieben dieser kleineren Reaktoren, also sieben Lkw-Container, um den Wärmebedarf der Stadt Essen zu decken. Das alles wäre in zehn Jahren realisierbar. Doch solche Konzepte lehnt die FDP ab. Stattdessen will sie jetzt ein Fusions-Ökosystem in Nordrhein-Westfalen aufbauen, mit Clustern, Hubs und einer landesweiten Koordinierungsplattform – also die üblichen Netzwerke, die üblichen Subventionen und neue staatliche Gesellschaften, in denen abgehalfterte Ex-Politiker einen Posten bekommen können. Kernfusion wäre eine großartige Sache, genauso wie aus Blei Gold zu machen. Solange aber die Kernfusionskonstante gilt, konzentrieren wir uns bitte auf das, was tatsächlich zur Verfügung steht – auf moderne, sichere und saubere Kernenergie, die weltweit längst wieder als Zukunftstechnologie erkannt wird. Nordrhein-Westfalen braucht keine neuen Träume aus heißem Plasma, sondern eine ehrliche Energiepolitik mit realistischen Technologien für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Abgeordneter Loose. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Neubaur. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle verfolgen die Entwicklung in der Fusionsforschung mit großem Interesse und – das will ich ausdrücklich sagen – mit einer gewissen Faszination. Seit Jahrzehnten träumt die Menschheit davon, die Energie der Sonne auf der Erde nutzbar zu machen. In den letzten Jahren sind tatsächlich bedeutende wissenschaftliche Durchbrüche erfolgt. Trotz dieser Fortschritte bleibt die kommerzielle Anwendung in Sachen „Kernfusion“ in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts nicht absehbar. Die physikalischen Prozesse sind weitestgehend verstanden, aber die technische und energetische Gesamtbilanz ist weiterhin negativ, insbesondere, wenn man das Aufheizen des Plasmas oder den Betrieb der Laser berücksichtigt. Die Kernfusion bleibt bislang also auf dem Niveau der Grundlagenforschung. Expertinnen und Experten schätzen, dass für eine kommerzielle Verwendung noch Jahrzehnte vergehen werden. Diese Vorbemerkung mache ich nicht, um das Potenzial zu negieren, sondern weil auch in dem vorliegenden Antrag – wenngleich vielleicht nicht mehr so Landtag vehement wie in den vorvergangenen Anträgen zum Thema – wieder eine trügerische Hoffnung in Bezug auf die Fusionskraft geschürt wird. Ich mache es kurz. Für die Energiewende, die wir jetzt gestalten müssen, kommt die Fusionskraft zu spät. Unsere Aufgabe ist es, im Heute eine sichere, bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung aufzubauen. Das gelingt, wenn wir erneuerbare Energien ausbauen, Netze modernisieren, Speichertechnologien fördern und wo immer möglich Energieeffizienzen konsequent heben. Wir brauchen eine Infrastruktur, die Strom, Wärme und Mobilität intelligenter miteinander verknüpft, und zwar in diesem Jahrzehnt und nicht im nächsten. Die Kernfusion kann perspektivisch eine zusätzliche Säule werden, aber eben erst für die Zeit nach der jetzigen Energiewende. Wir haben in Nordrhein-Westfalen in der Tat beste Voraussetzungen, um diesen hochtechnologischen Fortschritt langfristig mitzugestalten und tun das ja bereits. Mit dem Forschungszentrum Jülich, dem Fraunhofer-Institut für Lasertechnik ILT und vielen exzellenten Universitäten verfügen wir über eine Forschungslandschaft von internationalem Rang. Mit der Beteiligung an EU-weiten Forschungsvorhaben bringen wir NRW-Institute dazu, Schlüsselkompetenzen, die für den Übergang von der Grundlagenforschung zur Kommerzialisierung der Kernfusion nötig sind, transparent zu machen und einzubringen. Ebenso sind unsere Hochschulen an der Ausgründung relevanter Spin-offs und Start-ups beteiligt. Wir sind aber zum Glück nicht nur in der Forschung stark, sondern zum Beispiel auch im Maschinen- und Anlagenbau der Werkstofftechnik. Wir haben überall eine starke Basis für den Bau und den Betrieb komplexer Fusionsanlagen. Hinzu kommen eine hochentwickelte Energieinfrastruktur und Know-how für die Systemintegration verschiedener Energieträger. Wir stehen in der Sache im engen Austausch mit den genannten Akteurinnen und Akteuren und unterstützen Forschung und Innovation auch im Bereich der Fusions- und Lasertechnologien. Wir werden den Weg der Kernfusion weiterhin aufgeschlossen, aber verantwortungsvoll begleiten. Wenn der Bund die angekündigten Programme tatsächlich umsetzen wird, werden wir uns als Land Nordrhein-Westfalen selbstverständlich daran beteiligen – wissenschaftlich, technologisch und politisch. Wir haben das Thema – es wurde mehrfach gesagt – schon mehrfach in Ausschüssen beraten, bisher noch nicht im Wirtschaftsausschuss, aber auch dort machen wir das natürlich sehr gerne. – Danke schön.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin Neubaur. Herr Brockes hatte noch 05.11.2025 eine Zwischenfrage. Ich habe sie nicht gesehen, sie ist aber pünktlich eingegangen. Frau Ministerin, lassen Sie die Zwischenfrage zu? – Selbstverständlich. Herr Kollege Brockes, bitte schön.

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Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. In der Tat, ich hatte mich schon etwas eher eingedrückt. Danke für die Möglichkeit. Frau Ministerin, Sie haben gerade ähnlich wie ich ausgeführt, welche Möglichkeiten Nordrhein-Westfalen gerade in der Forschung und Entwicklung der Kernfusion habe. Beantworten Sie mir doch bitte eine Frage: Warum um alles in der Welt verpassen Sie es dann, jetzt bei dieser Allianz der Fusionsforschung dabei zu sein? Wollen Sie wieder hinterherlaufen und wirklich wieder eine Chance für Nordrhein-Westfalen liegen lassen?

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Kollege Brockes. – Frau Ministerin. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Brockes, sehr gerne beantworte ich Ihre Frage. Hätte uns oder unseren Kolleginnen und Kollegen aus dem Wissenschaftsministerium eine Anfrage dazu von den diese Forschungsallianz formenden Länder erreicht, hätten wir das selbstverständlich ergebnisoffen geprüft. Dazu hat uns nur niemand gefragt. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Lieber Herr Brockes, Sie stellen hier – und das ist mir entscheidend wichtig – das Bild dar, dass unsere Forschungsinstitute, unsere Hochschulen, unsere Universitäten nur deswegen nicht Spitzenforschungsinstitute wären, weil sie nicht Teil dieser Forschungsallianz sind. Wir lassen uns, nur weil wir uns nicht in einer Überschrift einer Forschungsallianz befinden, nicht davon abhalten, weiterhin in einem wirklich wichtigen Technologiefeld zu forschen und in internationale Forschung hineinzugehen. Es wurde weder an die Kolleginnen aus dem MKW noch an uns eine Anfrage dazu gestellt. Das beantwortet vielleicht Ihre Frage. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Dietmar Brockes [FDP])

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich entschuldige mich noch einmal dafür, dass ich die zwischenzeitlich eingegangene Zwischenfrage nicht sofort gesehen habe, Herr Kollege Brockes. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Landtag Jetzt kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/16206 an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie – federführend – sowie an den Wissenschaftsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 5 Hausdurchsuchungen bei Beleidigungsdelikten in Nordrhein-Westfalen: Umfang, Verhältnismäßigkeit und Vergleich mit anderen Straftaten Große Anfrage 32 der Fraktion der AfD Drucksache 18/12374 Antwort der Landesregierung Drucksache 18/14588 Ich eröffne die Aussprache. Für die AfD-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Röckemann das Wort.

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Thomas Röckemann AfD

Schönen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Wenn mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, dann ruft das die Alternative für Deutschland auf den Plan. Folgender Sachverhalt. In einem kleinen Ort in Unterfranken wurde ein Frührentner von der Polizei aus dem Bett geklingelt: Hausdurchsuchung um 6:00 Uhr morgens. Sein Verbrechen? Er hatte im Internet ein Meme geteilt, in welchem ein grüner Minister als „Schwachkopf“ bezeichnet wurde. Man muss sich das vorstellen: Für eine Wortkombination, für eine Meinungsäußerung wird heutzutage die Wohnung durchsucht, als handele es sich um einen Schwerverbrecher. Auch beim Chefredakteur des COMPACT-Magazins wurde um 6:00 Uhr morgens durchsucht – offiziell wegen Desinformation. Vor wenigen Tagen traf es dann den Publizisten Norbert Bolz wegen der Wiedergabe eines falschen Zitats im Internet. Drei verschiedene Fälle, drei unterschiedliche Personen, drei verschiedene Orte, aber ein gemeinsames Muster: Es geht stets um die Internetäußerungen von Regierungskritikern. 05.11.2025 Was anfangs wie Einzelfälle aussah, lässt den Verdacht aufkommen, dass dahinter möglicherweise System steckt. Nun wollten wir wissen, ob ähnliche Vorgänge auch in Nordrhein-Westfalen stattfinden. In der Tat wurden wir fündig. Im Zeitraum von 2021 bis 2024 gab es im Bereich der Beleidigungsdelikte in NRW insgesamt neun Hausdurchsuchungen, davon fünf bei Verstößen wegen Politikerbeleidigung gemäß § 188 StGB. Aufgrund unserer Großen Anfrage wissen wir zudem, dass Verstöße gegen § 188 StGB lediglich 0,76 % aller Beleidigungsdelikte ausmachen. Ins Verhältnis gesetzt bedeutet dies, dass 55 % aller Hausdurchsuchungen auf einen Tatbestand entfallen, der weniger als 1 % der Beleidigungsdelikte ausmacht. Da wir weder an die alleinige russische Kriegsschuld noch an Zufälle glauben, haben wir weiter ermittelt. Von den fünf Hausdurchsuchungen nach § 188 StGB wurden zwei aufgrund von Internetäußerungen angeordnet, die sich unter anderem gegen Frau Strack-Zimmermann von der FDP und Frau Baerbock von den Grünen richteten. Damit kein falscher Eindruck entsteht: Die betreffenden Kommentare waren sicherlich beleidigend und unter der Gürtellinie. Aber: Hausdurchsuchungen! Eine Hausdurchsuchung ist einer der schwersten Eingriffe, die unser Rechtsstaat kennt. Morgens steht die Polizei vor der Tür und durchsucht die Wohnung. Was sagen die Nachbarn? Was steht in der Tageszeitung? „Welch eine Schande“, denken sich die Betroffenen. „Mit denen will man nichts mehr zu tun haben“, denken sich die ordentlichen Bürger. Im Ergebnis kam es zu Geldstrafen. Genau dort setzt unsere Kritik an. Es geht nicht um Waffen, um Drogen, um Organisierte Kriminalität, sondern um beleidigende Internetäußerungen. Ist das alles noch verhältnismäßig, oder geht es nicht in Wahrheit um die Diskreditierung Einzelner, frei nach dem Motto von Mao Tse-tung: „Bestrafe einen, erziehe Hundert“? Diese Frage ist berechtigt, da in Tausenden – ich habe darüber gesprochen – ähnlich gelagerten Fällen keine Hausdurchsuchung angeordnet wurde. Es geht bei diesen speziellen Hausdurchsuchungen also vorrangig darum, Zeichen zu setzen. Die Bürger sollen mundtot gemacht werden. Das Muster ist doch nicht neu. Denken wir kurz nach. Wir haben in der Coronazeit gelernt, wohin dieser Weg führt. Wer Fragen stellte, wurde verdächtigt. Wer widersprach, galt als Feind der Vernunft. Auch damals gab es Hausdurchsuchungen, Strafverfahren und öffentliche Stigmatisierungen – nicht, um Recht durchzusetzen, sondern um Abschreckung zu erzeugen. So wurden Hausdurchsuchungen zum Mittel staatlicher Erziehung. Landtag Ein selbstbewusster Rechtsstaat erträgt Kritik. Selbstbewusste Politiker ertragen Kritik. Ein gerechter Staat braucht keine Sonderparagrafen für Politiker. Ein freier Staat darf seine Bürger nicht mit Durchsuchungsbeschlüssen erziehen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt die Abgeordnete Wendland.

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Simone Wendland CDU

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 88 einzelne Fragen auf 82 Seiten durch die Landesregierung beantwortet: Ich weiß nicht, ob alle hier im Plenum das gelesen haben. In jedem Fall möchte ich die AfD-Fraktion dringend bitten, die Antwort der Landesregierung auf ihre Große Anfrage an ihre Kollegen in Berlin weiterzugeben und nicht nur ihren Redebeitrag für ihre Social-Media-Arbeit zu nutzen. In Berlin wird sie nämlich dringend gebraucht. Ich erkläre jetzt, warum. In den letzten sechs Jahren gab es in NRW fast eine halbe Million Strafverfahren wegen Beleidigung, also wegen des Verstoßes gegen § 185 StGB. Im Zuge der Ermittlungen zu diesen Verfahren gab es in diesen sechs Jahren in ganz NRW fünf Hausdurchsuchungen – nicht 50.000, nicht einmal 5.000 oder 500. Fünf! Die AfD im Bundestag hat aber kürzlich einen Gesetzentwurf eingebracht, nach dem Hausdurchsuchungen bei Ehrverletzungsdelikten generell untersagt werden sollen. Hundertfach, ja massenhaft, habe es solche Hausdurchsuchungen gegeben, behauptete die AfD in der dortigen Debatte. Es wurden dramatische Umstände bei diesen vielen Hausdurchsuchungen geschildert – das haben wir auch hier eben gehört –, bei denen arme Menschen nächtens aus dem Bett geklingelt wurden und gerade noch rechtzeitig an der Tür waren, bevor diese zerstört wurde. Jetzt muss man sich fragen, woher man bei der AfD derlei Situationen so genau kennt, wenn es doch so gut wie keine Hausdurchsuchungen gab. Denn wo sollen diese stattgefunden haben? Wenn man den Königsteiner Schlüssel einmal als Maßstab nehmen würde, hätte es bundesweit 24 Hausdurchsuchungen wegen § 185 StGB gegeben – aufgerundet und in sechs Jahren, oder – anders ausgedrückt – alle drei Monate eine in ganz Deutschland. Ich will es einmal so sagen: Sie sollten von den Fake-News-Profis lernen. Die machen wenigstens nicht den Fehler und hinterfragen ihre eigenen Fake-News. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Spätestens dann kommt nämlich die Wahrheit ans Licht, oder sie kommt ins Plenum. 05.11.2025 Auch die Mär von massenhaften Anzeigen durch Politiker hat sich als falsch herausgestellt. Ganze 34 Anzeigen von Mitgliedern der Landesregierung gab es in den letzten sechs Jahren, und wir können uns vorstellen, was alles über unsere Kabinettsmitglieder gepostet wird und was für E-Mails sie erhalten; wir können es auch in der Anlage nachlesen. Bei dieser Gelegenheit ein Wort zu der Zusammenstellung: Meine Hochachtung gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Justizministeriums, die diese Antwort erstellt haben. Es gibt wahrlich schönere Aufgaben, als mehr als 50 Seiten der schlimmsten Beleidigungen zusammenzustellen und diese auch zu lesen. Ich werde nichts davon wiederholen, nur so viel: Nicht jede Wortschatzerweiterung ist erstrebenswert. Aus der Großen Anfrage ist also eine große Blamage geworden. Deshalb vermute ich auch, dass die AfD-Fraktion meiner Bitte nicht entsprechen wird. Aber irgendwie wird die Antwort schon nach Berlin kommen; unsere Kollegen freuen sich auch darüber. Sie von der AfD haben aber einmal mehr gezeigt, dass es ihnen nicht darum geht, Probleme zu lösen oder gar unser Gemeinwesen voranzubringen. Sie wollen das Vertrauen in unsere Institutionen und unsere Repräsentanten zerstören. Sie kritisieren, dass sich Politiker gegen Beleidigungen wehren. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Dabei ist Ihre Parteivorsitzende eine derjenigen, die besonders viele Anzeigen stellt. Dann beklagen Sie die Vielzahl der Verfahren. Sie fragen ganz im Gestus des besorgten Steuerzahlers nach den Kosten für eine Hausdurchsuchung: durchschnittlich 162,13 Euro. Wir können sicher davon ausgehen, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage mit 88 Fragen auf 82 Seiten deutlich teurer gewesen ist als alle fünf Hausdurchsuchungen zusammen. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Dr. Werner Pfeil [FDP]) Vielleicht kann die Landesregierung dazu noch eine Auskunft geben. Bei allem Ärger über diese überflüssige Anfrage und den Aufwand, den sie ausgelöst hat, sollten wir aber nicht vergessen, was das eigentliche Thema ist, denn das ist wichtig und relevant: Hass und Hetze, kumuliert in den abscheulichsten Beleidigungen, vergiften unser gesellschaftliches und politisches Klima. Dem sollten wir uns gemeinsam entgegenstellen, im Kleinen und im Privaten, im Großen und im Öffentlichen und, wenn es sein muss, auch mit den Mitteln des Rechtsstaates. Denn Demokratien können und müssen ganz viel ertragen. Das heißt aber nicht, dass sich Demokraten alles gefallen lassen müssen. – Vielen Dank. Landtag (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Wendland. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt die Abgeordnete Bongers.

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Sonja Bongers SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Keiner von uns will beleidigt oder verleumdet werden. Wenn Menschen aus politischen Motiven beschimpft werden oder bewusst Falsches und Despektierliches über sie verbreitet wird, dann überschreitet das die Grenzen des demokratischen Diskurses. Demokratie lebt davon, dass Argumente sachlich ausgetauscht werden. Die Meinung des Andersdenkenden muss ausgehalten werden, auch wenn es schwerfällt. Was allerdings überhaupt nicht geht, ist, dass Menschen persönlich angegriffen werden, nur weil man ihre Ansichten nicht gutheißt oder sie wohlmöglich einschüchtern will, offen für ihre Anliegen zu streiten. Diese vorliegende Anfrage der AfD mit 88 Fragen ist eigentlich eine Frechheit. Meine Kollegin Frau Wendland hat dies hier gerade schon sehr ausführlich erörtert. Ich möchte noch einmal zwei Punkte konkret aufgreifen. Die AfD stellt sich hin, als wäre sie ein Opfer. (Christian Loose [AfD]: Der Bürger ist das Op- fer!) Das machen Sie unglaublich gerne. Sie versuchen, die Realität zu verdrehen und Einzelfälle, in denen unter Umständen die Verhältnismäßigkeit überschritten wurde, zu einem Massenproblem heraufzuspielen. Deswegen ist es auch so wichtig, dass wir hier und heute mit klaren Worten aussprechen: Das, was Sie machen, ist eine absolute Frechheit und auch eine Verhohnepipelung der gesamten Bevölkerung. Es ist nur gut und richtig, dass die Staatsanwaltschaften allem ordnungsgemäß nachgehen. Das ist ihre Aufgabe; das ist begrüßenswert. Genau deswegen bedanken wir uns bei der nordrhein-westfälischen Justiz ausdrücklich für ihre Arbeit. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Jede und jeder, die und der an einem positiven gesellschaftlichen Klima interessiert ist, sollte froh sein, wenn Beleidigungen nicht akzeptiert werden, sondern wenn darauf Konsequenzen folgen – im Rahmen der Verhältnismäßigkeit. Möglichkeiten, sich juristisch zu wehren, stehen allen zu, unabhängig vom politischen Hintergrund, solange man sich mit seinen Ansichten auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegt. 05.11.2025 Dass die Anzahl der erfassten Fälle im Laufe der Jahre gestiegen ist, finde auch ich sehr bedauerlich. Ich wünschte, es wäre nicht so. Der Grund für den Anstieg der Zahl der Fälle ist allerdings nicht, dass auf einmal mehr geahndet wird. Es liegt daran, dass die Stimmung rauer geworden ist. Offensichtlich gibt es objektiv mehr Vorfälle. Gerade in den sozialen Medien scheint die Hemmschwelle immer niedriger zu werden. Das zur Anzeige zu bringen, ist das gute Recht jedes Bürgers und jeder Bürgerin. Und ganz ehrlich: Was wäre denn die Alternative? Das einfach so hinzunehmen? – Ich denke, das kann und sollte man von niemandem erwarten. Für unsere Demokratie ist es wichtig, dass sich Menschen politisch einsetzen. Gerade der Einsatz in einem kommunalpolitischen Mandat ist oft um einiges höher, als es durch die Aufwandsentschädigung Beachtung findet. Dann sollte die politische Arbeit zumindest sicher sein. Hierzu können wir alle und alle Menschen unserer Gesellschaft einen persönlichen Beitrag leisten. In diesem Sinne ein altes Sprichwort, das hier vielleicht einige beherzigen sollten: Was du nicht willst, was man dir tu‘, das füg‘ auch keinem anderen zu! – Recht herzlichen Dank. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Bongers. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Hanses.

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Dagmar Hanses GRÜNE

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Lassen Sie es mich ganz klar sagen: Wer im Netz und in der realen Welt hetzt und droht, ist niemals Opfer, sondern Täterin oder Täter. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) In Nordrhein-Westfalen erfahren Menschen, die hetzen, die einschüchtern wollen und die drohen, eine konsequente Strafverfolgung. Hinter dem Gerede der Verhältnismäßigkeit in ausgerechnet 88 Fragen – ein Schelm, der Böses dabei denkt – möchte die AfD hier wieder den Versuch unternehmen, Beleidigungen, Hetze, die Verbreitung von Angst politisch zu legitimieren. Diese Anfrage ist kein Kontrollinstrument, sondern ein Angriff auf die Glaubwürdigkeit demokratischer und rechtsstaatlicher Institutionen. Es tut mir leid, dass sich Beschäftigte der Justiz mit diesem Unfug befassen mussten – den Mitarbeitenden danke ich aber ganz herzlich –, und wir sollten uns hier jetzt nicht weiter damit beschäftigen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Hanses. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Pfeil.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegen und Kolleginnen! An die antragstellende Fraktion: Ihnen geht es nicht um Meinungsfreiheit. Das wurde vorher schon gesagt, und wir können das bestätigen. Ihr Sprecher ist auch gar nicht mehr da; er hat den Plenarsaal verlassen. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Eigentlich muss man auch gar nicht mehr sagen als das, was bereits gesagt wurde. Nordrhein-Westfalens Gerichte treffen ihre Entscheidungen … (Zuruf von Christian Loose [AfD]) – Hören Sie mal zu! Sie können am Ende dazwischenreden. – Nordrhein-westfälische Gerichte treffen ihre Entscheidungen in verfassungsrechtlich verbürgter Unabhängigkeit: Art. 97 Grundgesetz. Die Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen sind, auch wenn sie massiv überlastet sind, dem Legalitätsprinzip verpflichtet, inhaltlich unabhängig, und sie ermitteln ohne Ansehen der Person. Durchsuchungsmaßnahmen wegen Beleidigungsdelikten erfolgen frei von politischer Einflussnahme und ausschließlich nach Recht und Gesetz und insbesondere unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Im Bundestag hat die AfD gerade den Gesetzesvorschlag zur Einschränkung der Zulässigkeit der Hausdurchsuchung bei Ehrverletzungsdelikten eingebracht. Dieser wurde von allen anderen Fraktionen zurückgewiesen. Heute haben wir hier über dieses Thema gesprochen, und es hat sich ein eindeutiges Meinungsbild aller Fraktionen herausgebildet. Eigentlich müsste man nicht mehr dazu sagen, aber dennoch ein paar Ausführungen: Hausdurchsuchungen bei möglichen Beleidigungsdelikten sind in dieser Masse gar nicht angefallen, wie das eben vorgetragen wurde. Demgegenüber haben aber Beleidigungsdelikte und Anzeigen zugenommen. Das hat aber mit einem geänderten Anzeigeverhalten, mit mehr Hass und Hetze im Netz und mit mehr Personal bei der Polizei zu tun, die die ganzen Sachen aufgenommen hat. Wenn Beleidigungen im Netz über einen PC ausgesprochen wurden, kann die ermittelnde Polizei an diesen PC bzw. an diese Festplatte kommen. In dem Zusammenhang kann dann manchmal eine Hausdurchsuchung notwendig sein. Daher ergibt sich aus der Großen Anfrage der AfD eigentlich nichts Außergewöhnliches oder Neues. 05.11.2025 Die Antworten der Landesregierung auf diese Große Anfrage belegen, dass die Gerichte in Nordrhein-Westfalen ihre Entscheidungen ohne politische Einflussnahme und unabhängig treffen. Durchsuchungen werden unter Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften und insbesondere unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes angeordnet. Die Staatsanwaltschaften erledigen einfach ihren Job. Eine Hausdurchsuchung wird dann durchgeführt, wenn neben einem Anfangsverdacht eine Wahrscheinlichkeit des Auffindens von Beweismitteln besteht, und zwar unabhängig davon, um wen es sich hier handelt. Unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit einen rechtsfreien Raum im Netz zu fordern, wie die AfD das hier macht, und die Türen für straflose Hasspropaganda zu öffnen – nur darum geht es eigentlich –, hat nichts mit einer vermeintlich freiheitsliebenden Einstellung zu tun. Es geht schlicht darum, den Rechtsstaat auszuhöhlen und die Möglichkeiten einer effizienten Rechtsverfolgung von Straftaten einzuschränken. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Pfeil. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Dr. Limbach.

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Dr. Benjamin Limbach

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es war meine Aufgabe, die Große Anfrage 32 der Fraktion der AfD nach Beteiligung der Staatskanzlei und der übrigen Ressorts zu beantworten. Die Große Anfrage betraf das Verhältnis zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und der persönlichen Ehre eines jedes Menschen. Die Antwort zeigt im Wesentlichen die in der Praxis gelebte rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit auf, dass nordrhein-westfälische Gerichte ihre Entscheidungen in verfassungsrechtlich verbürgter Unabhängigkeit treffen. Sie zeigt weiter, dass die Staatsanwaltschaften das Legalitätsprinzip wahren und inhaltlich unabhängig sowie ohne Ansehen der Person ermitteln. Durchsuchungsmaßnahmen wegen Beleidigungsdelikten werden, wie auch bei allen anderen Straftaten, frei von politischer Einflussnahme ausschließlich nach Recht und Gesetz und insbesondere unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit angeordnet und durchgeführt. Eine unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit findet nicht statt. Diesen Befund tragen die in der Antwort mitgeteilten Daten und Informationen. Die Ergebnisse der Großen Anfrage passen aber so gar nicht zur Rede des abwesenden Abgeordneten Landtag Röckemann. Er schilderte ein Problem, das es gar nicht gibt, und er verhetzt dieses Problem. (Beifall von den GRÜNEN und Dr. Werner Pfeil [FDP]) „Die Stimmung in diesem Land wird rauer“, hat eine meiner Vorrednerinnen gesagt, und wenn die AfD mal was Produktives beitragen will, dann wäre sie am besten dazu aufgerufen, diese Stimmung zu verbessern, indem sie von Hass und Hetze ablässt. (Beifall von Dr. Werner Pfeil [FDP] – Christian Loose [AfD]: Schauen Sie mal in Ihren Spie- gel, Herr Dr. Limbach!) Meine Damen und Herren, ich möchte den Anlass nutzen und mich bei den Kolleginnen und Kollegen meines Geschäftsbereichs für den großen Einsatz bei der Erarbeitung der Antwort ausdrücklich bedanken. Er ging mit einer ganz erheblichen Belastung für alle Staatsanwaltschaften einher und belegt einmal mehr eindrucksvoll das beispielhafte Engagement der Justizbediensteten unseres Landes für den Rechtsstaat und eine demokratisch verfasste Gesellschaft. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Minister. – Es wird Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen sein, dass eine Kurzintervention von Herrn Abgeordneten Loose angemeldet ist. Bitte, Sie haben eine Minute.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Dr. Limbach, ich meine, es war schon von Herrn Dr. Pfeil peinlich, über den Redner, der heute fünf Redebeiträge hat und der hier seit dreieinhalb Stunden im Saal saß – er hat übrigens auch den nächsten Redebeitrag –, in den zehn Minuten, in denen er einmal nicht am Platz war, herzuziehen. Dann selbst von Hass und Hetze zu sprechen, Herr Dr. Limbach, war an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten. Was Sie hier treiben, ist unparlamentarisch. – Vielen Dank. (Unruhe)

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Abgeordneter. – Herr Minister, Sie haben jetzt die Möglichkeit zur Erwiderung, bitte schön.

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Dr. Benjamin Limbach

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, jeder entscheidet selber, wie viel Respekt er diesem Landtag entgegenbringt. Herr Röckemann hat das auf seine Art gezeigt. Ich zeige auf meine Art, wie viel Respekt ich vor diesem Landtag habe. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 05.11.2025 (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und von Dr. Werner Pfeil [FDP])

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Minister. – Herr Abgeordneter Loose, Sie hatten noch Redezeit angemeldet. (Christian Loose [AfD] winkt ab.) – Hat sich erledigt, herzlichen Dank. Damit sind wir am Ende der Aussprache, da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Ich schließe diese Aussprache und stelle fest, dass damit die Beratung über die Große Anfrage 32 der Fraktion der AfD abgeschlossen ist. Wir kommen zu: 6 Gesetz zur Neuverkündung des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen und zur Änderung weiterer Gesetze Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/14557 Beschlussempfehlung des Innenausschusses Drucksache 18/16227 zweite Lesung Ich weise darauf hin, dass vor circa einer Minute der Antrag auf eine namentliche Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt durch die Fraktion der FDP hier eingegangen ist. Ich eröffne nun die Aussprache und erteile für die CDU-Fraktion dem Abgeordneten Golland das Wort.

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Gregor Golland CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer heute die Nachrichten verfolgt, sieht: Wir leben in einer Zeit permanenter Bedrohung durch Extremismus, Terrorismus, Spionage, Cyberangriffe, Desinformation und gezielte Einflussnahme aus dem Ausland. Diese Gefahren kommen von allen Seiten: von Islamisten, Linksextremisten, Rechtsextremisten und von fremden Mächten. Hass und Hetze, Gewalt und Kriminalität bedrohen uns ebenso wie Propaganda, Sabotage, Spionage und Zersetzung. Unsere Demokratie steht unter Druck und braucht Schutz – nicht nur auf dem Papier, sondern in der Realität. Deshalb modernisieren wir heute nach über 30 Jahren das Verfassungsschutzgesetz unseres Landes, damit unser Verfassungsschutz im digitalen Zeitalter endlich mit den Werkzeugen arbeiten kann, die er braucht. Landtag Das alte Gesetz stammt aus einer Zeit, in der Terroristen Faxe schickten und Spione Aktenordner stahlen. Heute laufen Anschlagspläne in verschlüsselten Chatgruppen, und Spionage findet auf Cloudservern statt. Unser Verfassungsschutz musste bislang mit Vorschriften aus der analogen Welt gegen digitale Gegner kämpfen. Das war, als würde man Cyberterroristen mit einer Taschenlampe jagen: Man sieht kurz ein Flackern, aber nie das ganze Bild. Damit ist jetzt Schluss. Dieses Gesetz bringt den Verfassungsschutz ins 21. Jahrhundert – (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) mit klaren und rechtsstaatlich abgesicherten Handlungsmöglichkeiten, die auf die neuen Bedrohungen reagieren. Wir erweitern die Befugnisse des Verfassungsschutzes maßvoll, gezielt und kontrolliert – nicht, um Freiheiten einzuschränken, sondern um sie zu schützen. Kommunikation darf künftig gezielt entschlüsselt werden, um extremistische und terroristische Strukturen, Mittelsmänner und Unterstützer aufzuklären und zu identifizieren. Intelligente Datenanalysen verknüpfen die gewonnenen Informationen; Videoaufnahmen im öffentlichen Raum können dazu ausgewertet werden. Das alles ermöglicht ein Lagebild, um Gefahren zu sehen, bevor sie Realität werden. Das Ziel ist klar: nicht alles zu wissen, aber rechtzeitig das Richtige zu erkennen. Damit kommen wir vor die Lage, anstatt nur auf Ereignisse zu reagieren. So wird Terror verhindert, Leben geschützt und Vertrauen in die Stärke unseres Staates geschaffen. Das ist keine Massenüberwachung, sondern präzise Gefahrenabwehr im Rechtsstaat: kontrolliert, begründet, effektiv. Der digitale Raum ist heute das Schlachtfeld der Propaganda, der Radikalisierung und der Spionage. Deshalb braucht unser Verfassungsschutz auch dort eine klare rechtliche Grundlage und die Möglichkeit, gezielt zu handeln. Mit den virtuellen Agentinnen und Agenten bekommt er genau das: geschulte Mitarbeiter, die sich verdeckt in die dunklen Ecken des Netzes in Chatgruppen, Foren und sozialen Netzwerken begeben. Terror, Spionage und Extremismus brauchen Geld. Darum erweitern wir die Finanzermittlungskompetenzen. Das ist ein gezielter Schritt gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, denn wer den Terror finanziert, ist Teil des Terrors. Sicherheit entsteht nicht von selbst, sie muss erarbeitet, verteidigt und immer wieder neu behauptet werden. Wer glaubt, die inneren Bedrohungen ließen sich mit Appellen oder Erklärungen eindämmen, irrt. Extremisten, Terroristen, Spione und Cyberangreifer nutzen jede Lücke, jedes Zögern, jede politische Unsicherheit. 05.11.2025 Deshalb brauchen wir einen Verfassungsschutz, der nicht wartet, bis etwas passiert, sondern rechtzeitig erkennt, wenn sich etwas anbahnt, der im digitalen Raum genauso präsent ist wie auf der Straße, der Netzwerke erkennt und zerschlägt, bevor sie selbst zuschlagen. Dieses Gesetz ist kein Angriff auf die Grundrechte, es ist ihr Schutzschild. Es ist kein Angriff auf die Freiheit, es ist ihre Verteidigung. Es ist kein Angriff auf die Bürger, es ist ein Angriff auf ihre Feinde. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Es verbindet moderne Handlungsmöglichkeiten mit starker Kontrolle. Es schafft Sicherheit, ohne die Freiheit zu opfern. Es zeigt, dass staatliches Handeln und rechtsstaatliche Grenzen zwei Seiten derselben Medaille sind. Wir agieren mit Verantwortung und mit Entschlossenheit. Wir schützen mit Augenmaß, aber ohne Illusionen. Wir geben unseren Sicherheitsbehörden das Vertrauen, das sie verdienen – für die Sicherheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen. An die FDP gerichtet:

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Rainer Schmeltzer

Herr Kollege, die Redezeit.

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Gregor Golland CDU

Ich stimme auch gerne mit meinem Namen diesem Gesetz zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Golland. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt die Abgeordnete Kampmann.

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Christina Kampmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Verfassungsschutz braucht ein Update. Das jetzige Gesetz stammt aus dem Jahr 1994. Damals steckte das Internet, so wie wir es heute kennen, noch in seinen Kinderschuhen. Es war also höchste Zeit, das endlich zu ändern und nach den islamistischen Anschlägen von Solingen, Duisburg und Bielefeld ein Verfassungsschutzgesetz auf der Höhe der Zeit auf den Weg zu bringen. Heute diskutieren wir, ob und inwieweit das gelungen ist, und ob der vorliegende Entwurf mitsamt den eingebrachten Änderungen tatsächlich zustimmungswürdig ist. Die Sachverständigen haben in der Anhörung zum großen Teil ein ungewöhnlich eindeutiges Urteil gefällt und dem Entwurf des Innenministeriums handwerkliche und verfassungsrechtliche Mängel bescheinigt. Landtag Darauf haben Sie mit einem Änderungsantrag reagiert. Das ist erst einmal auch gut so. Die entscheidende Frage, die wir heute klären müssen, lautet aber, ob die angesprochenen Defizite damit aus dem Weg geräumt werden konnten. Und da ist unser Fazit ein eindeutiges Nein. Damit wir nicht nur theoretisch diskutieren, will ich hier einige Beispiele darlegen. Zwei der Sachverständigen, die jeweils eigene Bücher über das Recht von Nachrichtendiensten geschrieben haben und damit ausgewiesene Experten sind, und die Landesdatenschutzbeauftragte haben allesamt kritisiert, dass das System zur Einstufung der Beobachtungsbedürftigkeit nach § 5 – das ist für den Verfassungsschutz ja nun nicht ganz unwichtig –, nicht hinreichend bestimmt sei, was zu großer Unsicherheit in der Rechtsanwendung führe. Frau Deppermann hat letzte Woche im Ausschuss gesagt, das Problem werde durch den Änderungsantrag behoben. Sie ist heute vermutlich krank oder aus anderen Gründen nicht anwesend, aber ich frage mich: Wo ist es denn behoben? Wir haben uns das noch mal angeschaut und finden so gut wie nichts, was jetzt zu einer hinreichenden Bestimmtheit der Einstufung führen würde. Die Tatsache, dass die regierungstragenden Fraktionen den Antrag der FDP auf eine erneute Anhörung, um diese Änderungen zu prüfen, abgelehnt haben, zeigt, dass Ihnen offensichtlich bewusst ist, dass Sie die Kritik der Sachverständigen mit diesem Antrag nicht wirklich abräumen können. (Beifall von der SPD und der FDP – Zuruf von Matthias Kerkhoff [CDU]) Ich sage Ihnen: Das ist fahrlässig in einer Zeit multipler Herausforderungen und in der unser Verfassungsschutz ein Gesetz braucht, mit dem seine Arbeit gestärkt und nicht geschwächt wird. Das zweite Beispiel ist die Videoüberwachung nach § 20. Das Entsetzen stand Professor Zöller ins Gesicht geschrieben, und auch die Landesdatenschutzbeauftragte hält die Regelung für viel zu weitgehend. Professor Zöller hat ganz klar gesagt, dass er eine Regelung, die den Echtzeitzugriff auf sämtliche öffentliche und private Kameras im öffentlichen Raum ermöglicht, für verfassungswidrig halte und dass eine solche Regelung einem totalen Überwachungsstaat gleichkommen würde. Er hat die vollständige Streichung gefordert. Ich frage mich, wie die Grünen als ehemalige Bürgerrechtspartei diese Regelung mittragen können. Das geht für uns gar nicht. Wir schließen uns dieser Kritik eindeutig an. (Beifall von der SPD und der FDP) Zur Quellen-TKÜ gab es in diesem Jahr ein Urteil, und auch dazu lautete das Ergebnis der Sachver-05.11.2025 ständigen, dass das zumindest im Gefahrenvorfeld nicht erlaubt sei. Hierzu gab es noch eine ergänzende Erklärung im Änderungsantrag. Die hätte ich gerne in einer erneuten Anhörung prüfen lassen, weil ich nicht glaube, dass mit dieser Erklärung die verfassungsrechtlichen Mängel abgeräumt werden können. Ich könnte noch zahlreiche weitere Beispiele nennen, die allesamt belegen, dass der uns hier vorgelegte Entwurf auf mehr als wackeligen Beinen steht. Dabei möchte ich in aller Deutlichkeit sagen, dass es uns als SPD nicht darum geht, die Befugnisse des Verfassungsschutzes nicht zu erweitern; vielmehr ist das in dieser Zeit wichtig. Wir als SPD sind uns der angespannten Sicherheitslage sehr bewusst. Deshalb finden wir es zum Beispiel auch richtig, dass die Altersgrenze für die Speicherung personenbezogener Daten Minderjähriger abgesenkt werden soll. Ein solches Gesetz aber, dem die Experten bescheinigen, an mehreren Stellen mindestens verfassungsrechtlich bedenklich bis verfassungswidrig zu sein, macht unseren Verfassungsschutz nicht stärker; es schürt erhebliche Unsicherheit in der Rechtsanwendung und kann damit gar nicht den Fortschritt bringen, den es bräuchte. (Beifall von der SPD und der FDP) Ich möchte auch noch kurz etwas zum Verfahren sagen. Uns wurden acht Tage eingeräumt, um an diesem Gesetz mitzuarbeiten – acht Tage für ein Gesetz von 259 Seiten. Wir als SPD wären gerne gesprächsbereit gewesen, aber dazu hätten wir auch die notwendige parlamentarische Zeit gebraucht.

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Rainer Schmeltzer

Frau Kollegin, die Redezeit.

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Christina Kampmann SPD

Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Wir lehnen dieses Gesetz aus den gerade genannten Gründen ab, und wir appellieren …

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Rainer Schmeltzer

Die Redezeit, Frau Kollegin.

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Christina Kampmann SPD

… an Sie: Nehmen Sie sich die Zeit. (Jens-Peter Nettekoven [CDU]: Redezeit!) Wir möchten eine erneute Anhörung durchführen. Diejenigen, …

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Rainer Schmeltzer

Frau Kollegin!

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Christina Kampmann SPD

Das ist der letzte Satz, Herr Präsident. Landtag

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Rainer Schmeltzer

Nein!

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Christina Kampmann SPD

… die unsere Demokratie schützen, haben es verdient, …

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Rainer Schmeltzer

Frau Kollegin Kampmann, Sie haben maßlos überzogen! (Matthias Kerkhoff [CDU]: So sehe ich das auch! – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Aber Sie hat vollkommen recht!)

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Christina Kampmann SPD

… dass die Grundlage ihrer Arbeit verfassungskonform und rechtssicher ist. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und der FDP – Matthias Kerkhoff [CDU]: Maßlos überzogen, und nicht nur bei der Redezeit! – Heiterkeit von der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Dr. Höller.

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Dr. Julia Höller GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ein Mann sitzt in seiner Wohnung in der Hochhaussiedlung in Köln-Chorweiler. Er beugt sich über Reagenzgläser. Er hat den hochgiftigen Stoff Rizin hergestellt, mit dem Ziel, einen Anschlag im Auftrag des sogenannten Islamischen Staates zu begehen. Ein rechtsextremes Netzwerk, das auf Telegram unsere Demokratie aushöhlen will; Influencer, die auf TikTok-Mitglieder rekrutieren; Reichsbürger, die Waffen horten und mit ehemaligem Personal aus Sicherheitsbehörden einen Staatsstreich planen; hybride Kriegsführung durch Russland mit Desinformation, Spionage und Sabotage – dies und nichts weniger sind unsere Herausforderungen. Ein Mann mit Schlapphut und beigem Trenchcoat läuft im Dunkeln über die Straße. Er legt einen Zettel unter eine Parkbank und verschwindet hinter der nächsten Ecke. – Das sollten nicht die Instrumente sein, mit denen wir diesen Herausforderungen begegnen. Klar ist: So arbeitet der Verfassungsschutz zum Glück schon lange nicht mehr. Aber genauso klar ist: Neue Bedrohungslagen erfordern eine Weiterentwicklung unserer Sicherheitsbehörden. Wir brauchen einen Verfassungsschutz mit Befugnissen auf der Höhe der Zeit und ebenso Kontrollmöglichkeiten auf der Höhe der Zeit. Denn die Sicherheitslage in Nordrhein-Westfalen hat sich verändert, und genau darauf reagieren wir mit diesem Gesetz. 05.11.2025 Der Verfassungsschutz ist unser Frühwarnsystem zum Schutz der Demokratie und damit unverzichtbar in unserer Sicherheitsarchitektur. Deshalb geben wir dem Verfassungsschutz neue Befugnisse. Wir ermöglichen dem Verfassungsschutz, dieser digitalen Kommunikation zeitgemäß folgen zu können. Wir ermöglichen auch, dass Einzelpersonen in den Blick genommen werden, die sich im Netz radikalisiert haben, ohne Teil einer Gruppe zu sein. Wir ermöglichen den Live-Zugriff auf vorhandene Videobeobachtungen, also auf Kameras, die ohnehin im öffentlichen Raum hängen. Mitarbeitende dürfen künftig also hinter diesen Bildschirmen sitzen, anstatt hinter der nächsten Straßenecke rumzulungern. (Christina Kampmann [SPD]: Das ist ja wohl ein Unterschied! – Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Liebe Frau Kampmann, das ist weit weniger skandalös, als Sie das hier darstellen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir ermöglichen, riesige Informationsmengen … (Zurufe von Carsten Löcker [SPD], Nadja Lü- ders [SPD] und Stefan Zimkeit [SPD]) – Ich bin dran; Sie dürfen vielleicht auch noch mal. Wir ermöglichen es, riesige Informationsmengen mit Hilfe Künstlicher Intelligenz zu sortieren und auszuwerten – aber immer mit der Letztentscheidung durch den Menschen. Wir sorgen dafür, dass diese Verfahren wissenschaftlich evaluiert werden, weil sich die technische Welt ständig weiterdreht. Der Verfassungsschutz steht eben nicht mehr mit Schlapphut und Zeitung an der Kreuzung und späht durch ein Loch in den Kleinanzeigen. Wie der Verfassungsschutz diese neuen Befugnisse konkret umsetzt, regeln wir jetzt klar und verbindlich. Maßnahmen wie der Einsatz von V-Leuten, von verdeckten Mitarbeiter*innen und von virtuellen Agenten, die Wohnraumüberwachung oder längerfristige Operationen greifen wirklich tief in die Grundrechte ein, und das oft eben – wir reden ja vom Verfassungsschutz – noch bevor eine Straftat begangen wurde. Deshalb schaffen wir für diese besonders grundrechtssensiblen Maßnahmen eine unabhängige Kontrollinstanz: den Richtervorbehalt. Für uns gilt der Grundsatz: Gezielter Schutz bei effektiver Kontrolle. Frau Kampmann hat gerade so sehr auf die Bürgerrechte abgezielt: Mein Eindruck ist, dass Bürgerrechte bei der SPD immer dann aktuell und auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn Sie in der Opposition sind, (Gregor Golland [CDU]: So ist es!) Landtag und sobald Sie an der Regierung sind, sind die komplett egal. (Beifall von den GRÜNEN – Christian Dahm [SPD]: Wenn Sie in der Regierung sind, haben Sie die vergessen! Bei Ihnen ist es genau andersrum! – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Und bei Ihnen ist es genau andersrum! – Zuruf von Nadja Lüders [SPD]) Dass dieses ganze Gesetz ein Abwägungsprozess war und dass es kein leichter Abwägungsprozess war, ist ja richtig. Ich wehre mich aber entschieden dagegen, wenn Sicherheit und Bürgerrechte hier so gegeneinander ausgespielt werden. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) In diesem Gesetz haben wir die Balance von Schutz und Freiheit gefunden, und das haben die Sachverständigen, anders als von Ihnen dargestellt, auch bestätigt. (Beifall von den GRÜNEN – Sebastian Water- meier [SPD]: Das stimmt doch gar nicht!) Einige Maßnahmen, die wir jetzt ausdrücklich ins Gesetz geschrieben haben, wurden zuvor übrigens schon legal angewendet. Die standen eben nur noch nicht im Gesetz. Genau diese Maßnahmen holen wir jetzt aus dem Graubereich; wir schaffen Rechtssicherheit und Transparenz. Mit dem Änderungsantrag auf Grundlage der Anhörung haben wir beides noch gestärkt: Wir haben das Gesetz etwa bei den Stufen der Beobachtungsbedürftigkeit und beim Kernbereichsschutz präzisiert. Wir haben das gemacht und da behoben, Frau Kampmann. An dieser Stelle möchte ich meinen Dank an meine Kollegin Dorothea Deppermann richten, die eigentlich heute hier stehen sollte, aber leider krankheitsbedingt ausfällt. Sie hat sich in die Tiefen dieser komplexen Materie eingearbeitet. Liebe Dorothea, von hier aus die besten Genesungswünsche. Das Ergebnis der Beratungen liegt jetzt vor und kann sich sehen lassen: mehr Befugnisse, mehr Schutz, aber auch mehr Rechtssicherheit, mehr Transparenz, mehr Kontrolle. So schützen wir unsere Demokratie; so schützen wir unsere Verfassung; so schützen wir unsere Grundrechte. Dem Gesetz stimmen wir deshalb sehr gerne zu. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Henning Höne das Wort. Bitte sehr.

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Henning Höne FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jede Zeit muss Freiheit und 05.11.2025 Sicherheit immer wieder neu austarieren – mit Augenmaß und im Geiste unseres Grundgesetzes. Digitale Räume, neue Bedrohungen, die gerade in den letzten Jahren entstanden sind, und rasante Entwicklungen der Technologie fordern unseren Rechtsstaat unbestritten heraus. Deshalb braucht es auch aus Sicht der Freien Demokraten ein Update für das Verfassungsschutzgesetz. Wir haben dazu an unterschiedlichsten Stellen immer wieder Gesprächsbereitschaft signalisiert. Ich sage aber auch sehr deutlich: So groß die aktuellen Herausforderungen auch sein mögen, sind sie kein Freifahrtschein für eine Regierung, so weit übers Ziel hinauszuschießen, wie von CDU und Grünen geplant. (Beifall von der FDP, Christian Dahm [SPD] und Christina Kampmann [SPD]) Ich kann jedem nur empfehlen, sich das Protokoll der Anhörung anzuschauen. Wie bei jeder Anhörung sind sich nicht alle Sachverständigen einig – zum Glück; wir laden ja mehrere ein. (Zuruf von Dr. Julia Höller [GRÜNE]) Es gab aber doch eine hohe Anzahl an Sachverständigen, die diesen Gesetzentwurf der Landesregierung geradewegs auseinandergenommen haben: Er sei unausgewogen; er sei übergriffig; er sei in Teilen mindestens verfassungsrechtlich fragwürdig. Das ist ein Alarmsignal gewesen, auf das Sie mit Ihrem Änderungsantrag auch nur unzureichend eingehen. (Dr. Julia Höller [GRÜNE]: Das stimmt über- haupt nicht!) Ich will auf ein paar Punkte genauer eingehen. Erstens. Der Zugriff auf die Videoüberwachung ist eben schon angesprochen worden. Zukünftig darf der Verfassungsschutz auf sämtliche Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum zugreifen – auf private, öffentliche, legale wie übrigens auch auf illegale –, (Zuruf von Ina Besche-Krastl [GRÜNE]) und zwar schon bei einer sehr niedrigen Eingriffsschwelle. Schon bei diesem Beispiel kippt die Balance von gezielter Gefahrenvorsorge zu einer großflächigen Beobachtbarkeit. Das Ergebnis ist ein Klima des Generalverdachts. Das ist rechtsstaatlich höchst problematisch, und wir lehnen das entschieden ab. (Beifall von der FDP, Christina Kampmann [SPD] und Justus Moor [SPD]) Zweitens: die automatisierte Datenverarbeitung. Der Gesetzentwurf erlaubt dem Verfassungsschutz erstmals die Nutzung automatischer Datenanalyse. Bislang war das der Polizei vorbehalten, und zwar ausschließlich bei konkreten Gefahrenlagen. Bei der präventiven, algorithmischen Auswertung ohne konkrete Gefahr, Landtag (Zuruf von Dr. Julia Höller [GRÜNE]) ohne hinreichende Kontrolle und in diesem Bereich übrigens auch ohne Richtervorbehalt werden zukünftig Algorithmen persönliche Profile ziehen – auch wenn es dazu nur wenig Anlass gibt. Wir lehnen das entschieden ab. (Beifall von der FDP) Drittens: die Erfassung Unbeteiligter. Unwissende Dritte können zukünftig ins Visier, unter Beobachtung geraten, nur weil sie zu einer Person Kontakt haben, die schon beobachtet wird. Das ist viel zu schwammig; das geht zu weit. Wir lehnen das ab. (Beifall von der FDP) Viertens. Es gibt aus guten Gründen besondere Schutzräume für das Vertrauensverhältnis zu Rechtsanwälten, zu Ärzten, zu Journalisten und übrigens auch zu Abgeordneten. Der vorliegende Gesetzentwurf greift in genau diese Schutzräume ein. Mit Ihrem Änderungsantrag haben Sie ein wenig nachgebessert. Ich sage Ihnen: Das geht uns aber nicht weit genug bzw. das, was bleibt, geht immer noch viel zu weit. Die Eingriffe in genau diese sensiblen Schutzräume lehnen wir ab. (Beifall von der FDP) Die Beziehung von Sicherheit und Freiheit wird durch dieses Gesetz aus der Balance gebracht. Das wundert mich bei der Union nicht. Sie kündigt das vor jeder Wahl an. Bei den Grünen sieht das aber etwas anders aus. Im Koalitionsvertrag – ich gehe davon aus, das war auf Ihre Initiative hin – wollten Sie den Einsatz von V-Leuten noch besonders in den Blick nehmen, haben also eher Signale gesendet, dass Sie Befugnisse zurücknehmen wollen. (Dr. Julia Höller [GRÜNE]: Haben Sie ihn ge- lesen?) Jetzt kommt aber eine massive Ausweitung der Befugnisse. Zu der Wahrheit in dieser Geschichte gehört übrigens auch dazu: Bis zum Anschlag in Solingen wollte diese Koalition dem Verfassungsschutz Gelder in erheblicher Höhe streichen. Damals war Ihnen das alles noch gar nicht so wichtig. Eigentlich haben Sie also Signale zu weniger Befugnissen gesendet. Jetzt kommt eine massive Ausweitung. Die Kollegin Kampmann hat eben gefragt: Wie können die Grünen das eigentlich mitmachen? Ich habe die Antwort für Sie. Der Gesetzentwurf enthält all die Maßnahmen aus dem sogenannten Sicherheitspaket nach dem Anschlag von Solingen. Mit dieser Verknüpfung wird klar, was hier passiert: Die Grünen opfern die eigenen Grundsätze nicht für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Land, sondern für die Sicherheit einer angeschlagenen Fluchtministerin Josefine Paul. 05.11.2025 (Beifall von der FDP und der SPD – Zuruf von Dr. Julia Höller [GRÜNE]) Freiheit ist kein Schönwetterprinzip, sondern es braucht Rückgrat gerade dann, wenn es unpopulär ist. Der Landesregierung hätte ein bisschen mehr Souveränität gutgetan. Schreckliche Taten wie die in Solingen zeigen Handlungsbedarf auf, sie mahnen uns auch, aber sie dürfen uns nicht treiben. Der Rechtsstaat bleibt nur dann stark, wenn er Maß hält. Wer Freiheit wirklich schützen will, der darf diese Freiheit nicht schrittweise immer mehr abbauen, so wie es hier passiert. Der liberale Rechtsstaat muss immer beides tun: entschlossen gegen die Täter vorgehen, aber besonnen in der Wahl seiner Mittel sein. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Herr …

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Henning Höne FDP

Der vorliegende Gesetzentwurf verfehlt genau diese Balance. Wir stimmen ihm deshalb nicht zu, und ich gehe einen Schritt weiter: Wir werden rechtliche Schritte prüfen, gegen diese Freiheitseingriffe vorzugehen. (Beifall von der FDP, Christina Kampmann [SPD] und Thorsten Klute [SPD])

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Röckemann das Wort. Bitte sehr.

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Thomas Röckemann AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt eine Vielzahl gewichtiger Gründe, den Verfassungsschutz als Inlandsgeheimdienst aufzulösen. Zu nennen sind dabei vor allem seine fehlende Unabhängigkeit und die politische Einflussnahme, die sich aus der unmittelbaren Anbindung an die Landesregierung ergibt. Zweitens besteht eine unzureichende parlamentarische Kontrolle. Drittens hat er bei zentralen sicherheitsrelevanten Aufgaben wiederholt versagt, sei es im Bereich des Linksextremismus, des sogenannten Islamismus oder bei Fällen von Sabotage. Viertens ist der tiefgreifende Vertrauensverlust innerhalb der Bevölkerung zu nennen. Damit könnten wir es eigentlich auf sich bewenden lassen. Trotzdem haben wir uns entschieden, wie folgt weiter Stellung zu beziehen. Mit dem heutigen Gesetzentwurf zur Änderung des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes will die Landesregierung nach eigener Darstellung Landtag mehr Sicherheit und Transparenz schaffen. In Wahrheit legt sie damit auf einer rechtlich unsicheren, handwerklich fehlerhaften und politisch überhasteten Grundlage den Grundstein für tiefgreifende Eingriffe in die Grundrechte der Bürger. Die Anhörung hat es deutlich gezeigt: Dieser Entwurf ist mit Fallstricken und verfassungsrechtlichen Risiken gespickt. Unter dem Deckmantel vermeintlicher Transparenz wird der Verfassungsschutz mit Befugnissen ausgeschattet, die weit über das hinausgehen, was ein freiheitlicher Rechtsstaat verantworten kann. Das sogenannte Stufenkonzept, das angeblich die Voraussetzungen und Grenzen staatlicher Eingriffe regeln soll, ist vage und willkürlich. Niemand – weder Bürger noch Behörden – weiß, wann welche Eingriffe erlaubt sind. Das Ergebnis ist ein Freibrief für staatliche Eingriffe und Rechtsunsicherheit für alle anderen. Besonders bedenklich ist das System zur Einstufung der sogenannten Beobachtungsbedürftigkeit. Es bleibt unbestimmt und öffnet der politischen Beliebigkeit Tür und Tor. Wer für die Regierung als delegitimierend oder verächtlich machend gilt, kann künftig ohne klare rechtliche Grundlage ins Visier des Verfassungsschutzes geraten. Das ist keine Verteidigung der Demokratie, das ist ein Angriff auf die Meinungsfreiheit. (Beifall von der AfD) Noch gravierender sind die neuen Überwachungsinstrumente. Die geplante Videoüberwachung mit Echtzeitzugriff auf öffentliche und private Kameras ist nichts anderes als ein Schritt in Richtung Totalüberwachung. Die vorgesehene Quellen-Telekommunikationsüberwachung – allein der Begriff ist furchtbar – bereits im sogenannten Gefahrenvorfeld bedeutet: Der Staat darf in private Kommunikation eingreifen, bevor überhaupt eine konkrete Gefahr besteht. Damit wird der Ausnahmefall zur Regel. Das steht in ganz klarem Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das derartige Eingriffe nur unter engen Voraussetzungen zulässt. Auch die Kontrolle des Verfassungsschutzes bleibt ein schwaches Feigenblatt. Wir kennen das aktuell. Die enge Bindung an das Innenministerium verhindert zudem echte Unabhängigkeit. Die parlamentarische Aufsicht ist lückenhaft, weil nämlich eine ganze Oppositionspartei vom Kontrollgremium ausgeschlossen ist. Damit ist jede Rede von Transparenz pure Augenwischerei. Wer wirklich Sicherheit will, darf die Freiheit nicht opfern. Ein starkes Verfassungsschutzgesetz muss daher klare Grenzen ziehen, statt sie zu verwischen. Dieser Entwurf aber verwischt sie bewusst, und das ist gefährlich. 05.11.2025 Wir sagen daher klar und deutlich: Dieser Entwurf ist unausgereift, verfassungsrechtlich bedenklich und politisch verantwortungslos. Er gehört nicht beschlossen, er gehört zurückgezogen oder überarbeitet – mit Sorgfalt, mit Transparenz und unter echter parlamentarischer Kontrolle. Echte Sicherheit entsteht nicht durch Überwachung, sondern durch Vertrauen in einen Staat, der seine Macht maßvoll einsetzt. Deshalb lehnen wir diesen Entwurf entschieden ab. – Guten Tag. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat nun Minister Herbert Reul das Wort. – Bitte sehr.

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Herbert Reul

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Dass wir in Nordrhein-Westfalen nach über 30 Jahren ein neues Verfassungsschutzgesetz brauchen, ist unbestritten, das haben heute alle bestätigt. Denn das derzeitige stammt aus Zeiten, in denen es noch kein TikTok oder Instagram gab, kein Smartphone, kein Google. Die Notwendigkeit ist also unbestritten. Deswegen hätte ich mir eine breite Unterstützung im Parlament gewünscht. Wir haben uns auch darum bemüht. Wir haben versucht, den Fraktionen frühzeitig die Beteiligung zu ermöglichen. Hinzu kommt, dass die Sachverständigenanhörung, wenn ich sie richtig auswerte, sehr viel Gutes zu dem Gesetzentwurf beigetragen hat. Ich will eine neutrale Stelle zitieren. Der WDR hat berichtet – ich zitiere –: Dafür, dass der Gesetzentwurf mehrere Hundert Seiten umfasst, hat sich die Kritik eigentlich in Grenzen gehalten. – Zitat Ende. Deswegen bin ich schon irritiert, wenn in der Debatte im Innenausschuss und auch heute teilweise ein anderes Bild gezeichnet wird. Das ist Ihr parlamentarisches Recht, aber ich glaube, das hat mit den Tatsachen recht wenig zu tun. Denn: Kein Sachverständiger hat geäußert, dass der Gesetzentwurf offensichtlich verfassungswidrig oder unverhältnismäßig sei. Im Gegenteil, der Entwurf wurde als guter Vorschlag und verfassungskonformer Entwurf bewertet. Was aber auch deutlich geworden ist – das stimmt –: Es gibt für unterschiedliche rechtliche Probleme unterschiedliche Lösungsansätze. Das ist allerdings nicht neu, wenn sich mehrere Juristen mit einem Thema befassen. Die angestrebten Regelungen habe ich schon vorgestellt, will deswegen heute nur noch ein paar Schlaglichter benennen. Erstens. Der Entwurf ist durch Transparenz und Kontrolle geprägt. Es steht klar darin, was der Verfassungsschutz darf. Insbesondere den Katalog nach-Landtag richtendienstlicher Mittel haben die Sachverständigen ausdrücklich gelobt. Es gibt außerdem mehr Berichtspflichten gegenüber dem Parlament. Die G 10- Kommission wird gestärkt. Erstmals werden bestimmte eingriffsintensive Maßnahmen unter eine richterliche Kontrolle gestellt – auch neu. Zweitens: Quellen-TKÜ und KI-Einsatz, zwei elementare Punkte, die mir sehr wichtig sind. Wenn jetzt auf Urteile zu polizeilichen Rechtsgrundlagen verwiesen wird, um diese Regelungen anzugreifen, dann greift das zu kurz. Auch die Sachverständigen haben uns da wiederholt gestützt und darauf hingewiesen, dass der Verfassungsschutz keine Polizeibehörde ist. Das bedeutet, die Rechtsetzung muss sich an den Besonderheiten nachrichtendienstlicher Tätigkeit ausrichten. Deshalb ist nicht jedes Urteil zu polizeilichen Rechtsgrundlagen einfach so auf den Verfassungsschutz übertragbar. Drittens. Der Gesetzentwurf ist nicht nur repressiv ausgerichtet, sondern stärkt auch die Prävention. Nur zu beobachten reicht nicht, wir müssen auch darüber sprechen, informieren, auffangen. Deshalb kennt der Gesetzentwurf keine Altersgrenze mehr. Der Wirtschafts- und Wissenschaftsschutz wird endlich klar als Aufgabe ausgewiesen. Auch das haben die Sachverständigen ausdrücklich begrüßt und sogar noch Ergänzungen gefordert. Viertens. Zur teilweise heftig kritisierten Regelung zum Zugriff auf Daten aus Videoüberwachungsanlagen möchte ich daran erinnern, dass das Land Rheinland-Pfalz gerade eine fast wortgleiche Regelung ins Verfassungsschutzgesetz aufgenommen hat. Wenn ich mich richtig erinnere, regiert da nicht die CDU. Unter einem SPD-Ministerpräsidenten und einem SPD-Innenminister wurde das beschlossen. Übrigens haben auch Baden-Württemberg, Berlin und Schleswig-Holstein Regelungen zum Zugriff auf solche Daten in ihren Gesetzgebungsverfahren. Aber vielleicht hat der eine oder andere da etwas falsch gelesen oder falsch interpretiert. Ich bin dankbar für den Änderungsantrag von den Fraktionen der Grünen und der CDU, die jetzt nachschärfen und damit sicherlich helfen, Missverständnisse zu vermeiden. Ich bin sicher, das Gesetz wird dem Verfassungsschutz bessere Arbeitsmöglichkeiten geben. Mit diesem Verfassungsschutzgesetz wird Nordrhein-Westfalen nicht zum Überwachungsstaat. Diese Debatte ist völlig fehl am Platz, und sie hilft auch nicht den Menschen in diesen schwierigen Zeiten. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. 05.11.2025 Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 18/16227, den Gesetzentwurf Drucksache 18/14557 mit den in seiner Beschlussempfehlung näher bezeichneten Änderungen anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 18/16227 und nicht über den Gesetzentwurf selbst. Die Fraktion der FDP hat gemäß § 44 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung zu dem Gesetzentwurf Drucksache 18/14557 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses beantragt. Ich gebe dazu noch einige Informationen, bevor wir mit der namentlichen Abstimmung beginnen. Nach Abs. 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung in Form einer elektronischen Abstimmung. Die kann von jedem Platz aus im Plenarsaal durchgeführt werden. Zur Durchführung der elektronischen Abstimmung benötigen Sie Ihre Stimmkarte. Sofern Sie eine Ersatzkarte benötigen, melden Sie sich bitte hier vorne beim Sitzungsvorstand der Landtagsverwaltung. Gleich werde ich die Abstimmung eröffnen. Erst dann legen Sie Ihre Abstimmkarte auf das Kartenlesegerät. Sollte die Abstimmkarte jetzt schon aufliegen, entfernen Sie bitte die Karte von dem Kartenlesegerät. Für die Abstimmung stehen nach der Geschäftsordnung fünf Minuten zur Verfügung. Sie haben wie immer die Möglichkeit, mit Ja, Nein oder Enthaltung abzustimmen. Es gilt die letzte Eingabe, die Sie vor Ablauf der fünf Minuten ausgewählt haben. Wir kommen zur Abstimmung. Ich starte. Jetzt können Sie auflegen. (Die Abstimmung erfolgt.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe Ihnen die Ergebnisse der namentlichen Abstimmung bekannt. Ihre Stimme abgegeben haben 170 Abgeordnete. Mit Ja stimmten 102 Abgeordnete. Mit Nein stimmten 68 Abgeordnete. Der Stimme enthalten haben sich 0 Abgeordnete. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/14557 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses angenommen und verabschiedet. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Ich rufe auf: 7 Kulturelle Bildung im Bereich Film stärken: Nordrhein-Westfalen braucht eine Filmbildungsstrategie statt Kürzungen! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/16204 Landtag Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD spricht als Erster ihr Abgeordneter Herr Bialas.

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Andreas Bialas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Filmkultur in Nordrhein-Westfalen ist gut und wichtig. Sie muss dies bleiben können und muss sich entwickeln können. Hierzu gehört nicht nur die Erschaffung von Produkten, also den Filmen, sondern auch die Vermittlung und die Bildung. Kaum ein anderer Kulturbereich verfügt aufgrund der Kinolandschaft bereits über so zahlreiche Verortungsmöglichkeiten wie der Film. Filme ermöglichen durch ihren ästhetischen Charakter, aber auch nicht zuletzt aufgrund ihres unterhaltsamen Charakters eine sehr gute Zugänglichkeit, gerade für Kinder und Heranwachsende. Es ist immer wichtig, die Magie von laufenden Bildern, deren Inhalte und Zielsetzungen verstehen und reflektieren zu können. Welt mittelbar aufnehmen und Welt dennoch in ihrem Facettenreichtum, ihrer Ambivalenz und ihrer Vielschichtigkeit reflektieren und im günstigsten Fall verstehen zu können, dabei mündig zu bleiben oder zu werden, ist mehr und mehr Herausforderung und Bildungsaufgabe eben auch der Filmkultur. Filmkultur und Filmbildung fördern Medien-, Filmund interkulturelle Kompetenzen, stärken die Demokratie und ermöglichen Teilhabe. Gerade für junge Menschen können Filmkultur und Filmbildung einen Beitrag zu einem selbstbestimmten Leben leisten. Andersherum: Filmbildung kann vor der Verführbarkeit und der bewussten Instrumentalisierung für spezifische Zwecke durch filmische Beiträge retten. Die Potenziale der Filmkultur und der Filmbildung sind bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Ich wage einmal die Aussage: Da ist noch ganz viel unbearbeiteter Acker. Daher ist es wichtig, diese eher Nische im Bereich der Kulturförderung nicht nur stärker in den Blick zu nehmen, sondern auch in die Entwicklungsund am besten in die Förderpraxis aufzunehmen. Ein kurzer Satz zum Kulturhaushalt 2026: Sie wissen, dass ich gerne umfangreich kritisiere. Nun ist der Haushalt nicht nur keiner Kürzung mehr unterworfen, er wird den letzten Verlautbarungen nach sogar angehoben. Bei diesen Beträgen muss man deshalb nicht zwingend besoffen vor Glück werden, aber es ist eine sehr gute Entscheidung. (Beifall von der CDU und Frank Jablonski [GRÜNE]) Die Erhöhung zeigt einen richtigen und wichtigen Trend, der Hoffnung macht: Gerade wenn es schwer wird, wird eben nicht bei der Kultur gespart; sie wird gestärkt, ihr Haushalt wird erhöht. Das ist neben dem Geld ein wichtiges Signal, eine wichtige Botschaft. Vielen Dank dafür. 05.11.2025 Dass sich daran geknüpft natürlich auch Hoffnungen ranken, braucht wohl kaum jemand zu erwähnen. Und Sie, liebe Frau Ministerin, werden nun wohl auch genügend Vorschläge zum Geldausgeben erhalten. (Ina Brandes, Ministerin für Kultur und Wis- senschaft: Ja!) Meinen möchte ich da nicht zurückhalten. (Heiterkeit von Elisabeth Müller-Witt [SPD]) Mein Vorschlag wäre, mit dem Mehr an Geld gezielt die freie Szene, die kulturelle Bildung und nicht zuletzt auch hier die Filmkultur zu stützen. Insgesamt gilt in der freien Szene und gerade in der Filmkultur: Stabilität und Verlässlichkeit sind grundlegende Notwendigkeiten. Dazu gehören die Beachtung zeitlicher Vorläufe, die Verlässlichkeit im Förderportfolio, die Dynamisierung der Förderprogramme, die Unterstützungsleistungen in der Vernetzung und Kooperation, gerade mit anderweitigen Bildungsträgern, und dazu gehört auch die Weiterentwicklung des Programms „Filmbildung und Kino“ unter Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen der Evaluation. Wir regen eine umfangreichere Filmbildungsstrategie an. Zahlreiche Unterpunkte finden sich im Antrag. Ich würde mich freuen, das Thema umfangreicher und vertieft im Ausschuss zu behandeln. Es ist ein wichtiges, bisher nicht zwingend üppig betrachtetes oder üppig gefördertes kulturelles Feld – es macht unter 1 % des Kulturhaushaltes aus –, welches der kulturpolitischen Durchdringung und der besseren haushalterischen Förderung harrt. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Danke, Herr Bialas. – Für die CDU spricht ihre Abgeordnete Frau Wermer.

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Heike Wermer CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! „Drei Haselnüsse für Aschenbrödel“, wer kennt und liebt diesen Film nicht? In ein paar Wochen, im Advent, läuft er im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wieder rauf und runter und wird auch bei den Streamingdiensten fleißig geschaut. Seit meiner Kindheit bin ich ein großer Fan dieses Filmes. Aber je älter ich werde, desto mehr schätze ich den Film nicht nur wegen der schönen Kostüme und Kulissen, sondern vor allem auch dafür, wie er das Märchen und die Rolle von Aschenbrödel darstellt. Sie ist keine verwöhnte Prinzessin, die passiv darauf wartet, vom Prinzen gefunden und gerettet zu werden, sondern sie ist klug, achtsam und nimmt ihr Schicksal, verbunden mit glücklichen Zufällen, selbst in die Hand. Warum erzähle ich das? Filme sind so viel mehr als nur Entertainment, Filme bieten die Möglichkeit, in andere Welten einzutauchen, stoßen zum Nach-Landtag denken und Reflektieren an und können sowohl Wissen als auch Werte vermitteln. Das Medium Film ist also nicht nur Kunst und Ästhetik zum Selbstzweck, sondern ermöglicht es auf mitunter unterhaltsame Art, Zugänge zu persönlichen und gesellschaftlichen Reflexionen zu schaffen. Die Filmkultur in NRW ist ein prägendes Element unserer vielfältigen Kulturlandschaft. Von traditionsreichen Festivals über Filmhäuser und Werkstätten bis hin zu engagierten Initiativen in Schulen, Kitas und Kultureinrichtungen – Film in NRW bedeutet Kreativität, demokratische Bildung und kulturelle Teilhabe. Das stellen wir nicht infrage, im Gegenteil: Trotz gestiegener Kosten und begrenzter Budgets wird hier Beeindruckendes geleistet. Das verdient ausdrücklich Anerkennung. Wer Kindern und Jugendlichen Orientierung, Medienkompetenz und kritisches Denken vermitteln möchte, kommt an der Film- und Medienbildung nicht vorbei. Gerade in Zeiten von Deepfakes, rasanter KI-Entwicklung und Desinformation brauchen wir starke kulturelle und medienpädagogische Strukturen. Aber, meine Damen und Herren, nur Zustimmung zu Zielen reicht nicht. Politik bedeutet Verantwortung, Prioritätensetzung und solides Handeln, nicht das Formulieren von Wunschlisten ohne Blick auf unsere finanzielle Realität. Wir stehen in NRW wie alle Länder vor großen finanziellen Herausforderungen. Wir treffen Entscheidungen mit Augenmaß und Zukunftsorientierung. Wir wissen, eine breite Kulturlandschaft sichert man nicht, indem man ständig neue Versprechen abgibt, sondern indem man bestehende Strukturen stärkt und handlungsfähig bleibt. (Beifall von der CDU und Frank Jablonski [GRÜNE]) Deshalb bin ich sehr froh, dass sich im Haushaltsplanentwurf neue Gestaltungsspielräume ergeben haben und die zunächst avisierten Kürzungen im Kulturetat 2026 abgewendet werden können. Das ist ein wichtiges Signal für Stabilität und für Vertrauen in die Kulturszene und eben auch in die Filmkultur. Unsere Kulturministerin Ina Brandes hat immer gesagt, dass wir beim Haushalt 2026 auf Sicht fahren und Kürzungen zurücknehmen, sobald es möglich ist. Genau das ist jetzt geplant. Dabei ist festzuhalten: Diese Landesregierung schwächt unsere Kultur nicht, sondern strukturiert sie neu, …

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André Kuper

Frau Kollegin …

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Heike Wermer CDU

… bündelt Förderprogramme, reduziert Bürokratie und schafft mehr Transparenz. 05.11.2025

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André Kuper

Frau Kollegin, ich muss Sie einmal unterbrechen, weil es aus den Reihen der SPD, von dem Kollegen Zimkeit, den Wunsch nach einer Zwischenfrage gibt. Lassen Sie die zu?

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Heike Wermer CDU

Ja.

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André Kuper

Kollege Zimkeit.

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Stefan Zimkeit SPD

Herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben gerade berichtet, dass es im Haushalt neue Handlungsspielräume gibt. Das ist eine Information, die dem Haushalts- und Finanzausschuss noch nicht vorliegt. Können Sie uns bitte mitteilen, woher diese neuen Handlungsspielräume kommen?

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Heike Wermer CDU

Sehr geehrter Herr Kollege Zimkeit, die Haushaltsplanberatungen stehen gerade an. Dementsprechend sind wir letzte Woche durchaus informiert worden, dass … Ich kann für mich sprechen: Ich bin informiert worden, dass sich neue Handlungsspielräume ergeben. Wie und wo sich das aber konkret widerspiegelt, wird in den nächsten Wochen in den Ausschüssen beraten. (Jochen Ott [SPD]: Das wissen wir noch nicht! Das ist seriöse Haushaltsführung!) – Herr Kollege Ott, ich wüsste nicht, dass Sie das Wort haben, aber Sie können sich ja melden. (Vereinzelt Beifall von der CDU – Zurufe von der SPD: Oh! – Jochen Ott [SPD]: Aber Sie haben es ja gehört! Warum sind Sie denn darauf eingegangen?) – Ich bin eine aufmerksame Zuhörerin, (Jochen Ott [SPD]: Natürlich! Ich auch!) und ich würde sagen, das gehört sich für jeden Abgeordneten. Vielen Dank. Zurück zu meiner Rede: Ich habe erwähnt, dass unsere Landesregierung gerade im Kulturbereich neue Strukturierungen vornimmt, Förderprogramme bündelt, Bürokratie reduziert und mehr Transparenz schafft. Genau das fordert die SPD übrigens selbst in ihrem Antrag, nur nehmen Sie offenbar nicht wahr, dass wir schon längst daran arbeiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, lieber Kollege Bialas, Sie zeichnen in Ihrem Antrag ein Bild, als ob wir alles im Kulturbereich zusammenstreichen würden. Richtig ist doch, dass wir trotz angespannter Finanzlage Strukturen sichern, Qualität stärken und Entwicklung zulassen, soweit es in unseren Möglichkeiten liegt. Landtag

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André Kuper

Frau Kollegin, ich muss Sie …

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Heike Wermer CDU

Vielen Dank, Herr Präsident, aber jetzt möchte ich gerne meine Rede zu Ende halten.

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André Kuper

Okay.

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Heike Wermer CDU

Deshalb, lieber Kollege Bialas, bin ich sehr froh, dass Sie selbst in Ihrer Rede darauf eingegangen sind, dass sich neue Handlungsspielräume ergeben haben und dementsprechend Ihr Antrag etwas überholt ist. Wir alle wissen aber auch oder sollten es wissen: Kulturelle Bildung gelingt nicht allein durch das Schreiben immer neuer Strategiepapiere, sondern durch praxisnahe Kooperation, verlässliche Förderungen und Strukturen, egal ob im städtischen oder im ländlichen Raum. Das ist verantwortungsbewusste Kulturpolitik. Zum Schluss meiner Rede möchte ich nur sagen: Wir alle als Vertreter der demokratischen Mitte teilen doch das Ziel einer starken Film- und Medienbildung. Wir alle teilen das Bekenntnis zur kulturellen Vielfalt. Deshalb braucht Kultur Vertrauen und Verlässlichkeit. Auch wenn ich Ihrem Antrag heute kritisch gegenüberstehe, freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss. Vielleicht finden wir ja, anders als bei Aschenbrödel, einen Schuh, der uns allen passt. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Frau Wermer. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht ihr Abgeordneter Jablonski.

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Frank Jablonski GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Filmkultur ist nicht nur einer der schönsten und wirkmächtigsten Bereiche unserer extrem vielfältigen Kultur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch unverzichtbar, um junge Menschen möglichst früh niedrigschwellig mit Kunst in Kontakt zu bringen. Filmkultur hat in NRW eine lange und stolze Geschichte, und selbstverständlich ist Filmkultur eine der Prioritäten unserer schwarz-grünen Koalition. Filmkultur braucht wie alle anderen Sparten im Kulturbereich Stabilität und Verlässlichkeit. Genau diese Stabilität und Verlässlichkeit garantiert die Koalition seit Beginn der Wahlperiode. Gleichwohl bietet dieser Antrag die Gelegenheit, über die Strukturen und die finanziellen Grundlagen der Filmkultur und der 05.11.2025 kulturellen Bildung in der Filmkultur in NRW zu sprechen, und das ist auch gut so. Um es direkt zu betonen: Wir werden gerne der Überweisung an den Ausschuss zustimmen und freuen uns auf die dortige Diskussion. Zur kulturellen Bildung: Kulturelle Bildung ist eine der ganz großen Prioritäten dieser Koalition. Das haben wir zum einen bereits in unserem Koalitionsvertrag ausdrücklich erklärt, zum anderen haben wir in dieser Legislaturperiode bereits eine ganze Reihe von Anträgen zur Stärkung, Evaluierung und Ausweitung der kulturellen Bildung in diesem Parlament verabschiedet oder gemeinsam Förderprogramme verstetigt, häufig parteiübergreifend. Wir haben uns auf diesen Schwerpunkt verständigt, weil wir der festen Überzeugung sind, dass kulturelle Bildung Grundlage kultureller Teilhabe ist. Kulturelle Bildung fördert die persönliche und soziale Entwicklung, fördert den sozialen Zusammenhalt und kräftigt das Urteilsvermögen junger Menschen, was sie unverzichtbar für eine weltoffene und demokratische Gesellschaft macht. Aus diesen Gründen kann ich dem vorliegenden Antrag durchaus einiges abgewinnen. Zur Finanzierung: Wie allen bekannt befinden wir uns derzeit in der Haushaltsaufstellung für 2026. Das war gerade schon Thema hier in der Diskussion. Wir werden die weitere Verwendung in den nächsten Wochen ausführlich auf den verschiedenen Ebenen diskutieren, aber alle können sich sicher sein, dass kulturelle Bildung in der Filmkultur für uns weiterhin eine hohe Priorität hat. Denn, wie die antragstellende Fraktion absolut richtig benennt, die Wirksamkeit von Fördermaßnahmen wird nicht allein durch die Höhe der dafür zur Verfügung gestellten Mittel bestimmt, sondern auch dadurch, wie Förderprogramme ineinandergreifen, welche Synergieeffekte sich an diesen Stellen ergeben, wie hoch die bürokratische Belastung für die Kulturschaffenden und Pädagog*innen ist und ob sie langfristig und nachhaltig ausgestaltet sind. Ich möchte gar nicht in Abrede stellen, dass im Bereich der Filmbildung in NRW sicher an vielen Stellen Verbesserungspotenzial vorhanden ist. Aus diesem Grund freue ich mich bereits darauf, die Umsetzbarkeit und konkrete Ausgestaltung der vorgeschlagenen Maßnahmen ausführlich im Ausschuss für Kultur und Medien zu diskutieren. Wir stimmen der Überweisung an den Ausschuss sehr gerne zu. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Jablonski. – Für die FDP spricht ihre Abgeordnete Frau Gebauer. Landtag

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Yvonne Gebauer FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir über Kultur sprechen, dann denken viele von uns wahrscheinlich zuerst an das Theater, an die Musik oder an die Literatur, vielleicht weniger an den Film, an die Filmkultur. Warum ist das so? Vielleicht liegt es schlicht und ergreifend daran, dass der Film im Leben der Menschen, in unserem Leben einen solch unverrückbaren Platz eingenommen hat, dass er primär gar nicht als das wahrgenommen wird, was er eigentlich ist, nämlich ein eigenständiges Kulturgut. (Beifall von der FDP) „Houston, wir haben Problem!“, „Möge die Macht mit dir sein“ oder – für die Älteren unter uns – „Ich schau dir in die Augen, Kleines“ (Heiterkeit von der FDP und der SPD – Jochen Ott [SPD]: Oh!) sind Zitate aus Filmen, die Menschen, die Generationen geprägt haben. Der Film, die Filmkultur erreicht Menschen unabhängig vom Alter, von der Herkunft, von Bildung oder Einkommen und bietet oftmals denjenigen einen niedrigschwelligen Zugang zur Kultur, die ansonsten wenig oder keine Berührungspunkte mit den klassischen Kultureinrichtungen haben. Der Film bei uns in Nordrhein-Westfalen leistet einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Bildung von Jung und Alt. Er fördert bestenfalls Empathie, Differenzierungsfähigkeit, ästhetisches Verständnis, kritisches Denken und demokratische Bildung. Ich gestehe aber auch ein, dass nicht jeder Film diesen Ansprüchen gerecht wird und eine kulturelle Bereicherung ist. Wenn aber Film gut gemacht ist, dann sensibilisiert er auch für andere Lebenswelten und Kulturen, was gerade für unsere durch Zuwanderung und Vielfalt geprägte Gesellschaft wichtig ist: für die interkulturelle Verständigung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es gibt also viele gute Gründe für die Förderung der Film- und Filmbildungskultur in Nordrhein-Westfalen. Dass die finanzielle Förderung dieser Sparte seit Jahren stagniert, wie im Antrag kritisch ausgeführt wird, ist kein ermutigendes Signal. Dabei wäre es wichtig, den Akteurinnen und Akteuren durch eine verlässliche, auskömmliche und mehrjährige Förderung mehr Planungssicherheit zu geben. (Beifall von der FDP und Andreas Bialas [SPD]) Die Gründe dafür hat mein Kollege Andreas Bialas schon ausführlich beschrieben. Einen Punkt, der mir besonders am Herzen liegt, möchte ich herausgreifen: die kulturelle Teilhabe. Eingangs habe ich davon gesprochen, dass das Medium „Film“ für viele Menschen ein selbstverständ-05.11.2025 licher Alltagsbegleiter ist. Genau darin liegt meiner Ansicht nach die Chance einer Filmbildungsstrategie, wie sie im Antrag gefordert wird, ganz bewusst auch für den ländlichen Raum. Weiße Flecken im ländlichen Raum insbesondere hinsichtlich der Filmbildung sind ein Weckruf und ein Aufruf an die Politik, zu handeln. Denn die Filmbildung – auch das ist schon gesagt worden – schult die kognitive Wahrnehmung, die Interpretationsfähigkeit, die Reflexion eigener und fremder Perspektiven und damit einhergehend die interkulturelle Kompetenz. All das sind Kompetenzen, die allen Menschen, ob in der Stadt oder auf dem Land, zuteilwerden sollten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir uns fraktionsübergreifend darauf verständigen können, dass Filmkultur und Filmbildung ein unverzichtbarer Bestandteil der nordrhein-westfälischen Kulturlandschaft und der kulturellen Bildung sind, dann braucht die Filmkultur auch Verlässlichkeit und die Politik an ihrer Seite. (Beifall von der FDP und Andreas Bialas [SPD]) Sie braucht Verlässlichkeit auch hinsichtlich ihrer Wirtschaftskraft. Schließlich schaffen Filmkultur und Filmbildung Arbeitsplätze und sind somit ein positiver Wirtschaftsfaktor für das Land Nordrhein-Westfalen. Wir können es uns in Nordrhein-Westfalen bei einem Wirtschaftswachstum von minus 0,2 % im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum vergangenen Jahr nicht leisten, kreative Menschen zu verlieren bzw. kreative Ideen in der Filmkultur, der Filmbildung und der Kreativwirtschaft nicht zu unterstützen. Deshalb halten wir Freie Demokraten es für eine richtige Idee, dass zur Ergründung der wirtschaftlichen Dimension ein Gutachten in Auftrag gegeben werden soll, welches Maßnahmen für die Sicherung und Gewinnung von Fachkräften enthält. Daher begrüßen wir als FDP-Fraktion den vorliegenden Antrag. Wie meine Kolleginnen und Kollegen freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP, Andreas Bialas [SPD] und Frank Jablonski [GRÜNE])

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André Kuper

Danke, Frau Gebauer. – Für die AfD spricht Herr Dr. Beucker.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Mit der Filmbildung komme ich regelmäßig in Kontakt, weil ein Familienmitglied dem Filmen als Hobby frönt. Da wird Material gesammelt, gesichtet, bearbeitet, geschnitten, vertont und kritisiert. Der ernsthafte Filmfreund tut das selbstverständlich organisiert im Verein. Als Angehöriger kann man an offenen Abenden teilnehmen. Nach drei Stunden und zwölf bis fünf-Landtag zehn Filmen hat man einen schönen Überblick über aktuelle und beendete Projekte – Projekte, die ich regelmäßig als gelungen betrachte, anders als diesen Antrag. Dieser soll die Filmbildung stärken, heißt es in der Überschrift. Doch schon der erste Satz lautet anders. Die Filmkultur als Ganzes wird in den Blick genommen; die Filmbildung wird mit der Filmvermittlung gleichrangig aufgeführt. Schon das Etikett des Antrags stimmt also nicht. Es stimmt auch insofern nicht, als die Überschrift den Eindruck erweckt, bei der Filmbildung – wir wissen nach dem Lesen des Antrags: es geht um Filmförderung als Ganzes – werde gekürzt, dass die Schwarte kracht. Von solch alarmistischen Befunden weiß der Antrag selbst aber dann gar nichts zu berichten. Er spricht davon, dass die Förderung nicht stetig gestiegen sei; gegenüber 2022 sei sie kaum verändert. Nun, wer nachrechnet, findet einen Aufwuchs um 2,46 %. Der Antrag beklagt Desinformation; gegen diese müsse die Filmkultur helfen. Da hätte die SPD besser bei sich selbst angefangen. Der Antrag stellt die Forderung auf, eine bürokratische Verschlankung von Förderprogrammen dürfe nicht mit Kürzungen einhergehen. Das mag ja sein. Aber das steht überhaupt nicht zu befürchten. Die Zahlen des Haushaltes sprechen eine klare Sprache: Es ist reine Panikmache. Panikmache ist auch die alle naslang im Raum stehende Parole, die Demokratie sei gefährdet. Auch dieser Antrag enthält diesen Unsinn. Weil es so wäre, müsse die Filmbildung für eine – Zitat – „gesellschaftliche Resilienz“ sorgen. Mal abgesehen davon, dass dieses Modewort einfach hässlich ist und kaum einzusehen ist, warum die gute alte Widerstandsfähigkeit als Wort unbedingt ersetzt werden muss: Diese Behauptung stimmt hinten und vorne nicht. Lediglich ist zu konstatieren, dass es politische Erfolge für eine Partei der liberalen und konservativen Substanz gibt – für eine Kraft, die nicht den Konsens sucht, sondern den Konflikt aushält, die nicht den Applaus der Gegner will, sondern den Respekt der Geschichte; eine Partei, die begreift, dass politisches Handeln nur dort Wirkung entfaltet, wo es sich dem Zeitgeist widersetzt. Das ist die AfD, und ihr Erscheinen ist ein Lichtzeichen für die Demokratie – nichts anderes. Es verschwindet eine Repräsentationslücke, und es verschwindet eine Lücke in der politischen Wahrnehmung der Realität – nichts anderes. Wenn die Altparteien eine Gefährdung beklagen, dann ist das eine Gefährdung ihrer Macht – nichts anderes. Keineswegs ist es so, dass Kürzungen – kämen sie denn – vor allem Familien und Jugendliche träfen. Filmbildung im Sinne medienpädagogischer Ange-05.11.2025 bote findet vor allem in der Jugendarbeit und in der Schule statt. Diese sind im Antrag wohl eher nicht erfasst. Diskussionswürdiges bietet der Antrag allerdings auch. Das Gefälle in den Angeboten zwischen Stadt und Land besteht, und es muss verringert werden. Das gilt gerade dann, wenn es mangels Wohnraums in den Ballungsgebieten – auch so eine Baustelle der Altparteien – attraktiver gemacht werden muss, ländlicher zu wohnen. Bei der Stärkung des Filmbüros NW als Anlaufstelle und dem Ausbau des Netzwerks Filmkultur NRW stimmen wir dem Antrag ebenfalls vollkommen zu. Andererseits bleibt der Antrag in der Denkungsart der Kultur, die am Tropf von Förderungen hängt, gefangen. Anstatt Förderungen zu begrüßen, wird beklagt, sie seien nur einjährig. Die Akteure der Filmkultur und Filmbildung bräuchten nämlich Planungssicherheit. Dann ist es aber Unsinn, wenn behauptet wird, diese Sparte brächte Arbeitsplätze. Diese erweisen sich so nämlich als herbeisubventioniert. Wenn aber gefördert wird – diesbezüglich hat der Antrag recht –, muss dies möglichst früh feststehen. Da ist wohl noch einiges zu leisten. Was bleibt zu konstatieren? Viel Schatten, wenig Licht! Zum Drehen eines Films wäre das wohl zu wenig. Mal sehen, was die Erörterung im Ausschuss bringt. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Dr. Beucker. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Brandes. Ina Brandes*), Ministerin für Kultur und Wissenschaft: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich natürlich sehr, dass es uns gelungen ist, dem Landtag vorzuschlagen, den Kulturhaushalt im Jahr 2026 zu erhöhen. Wir mussten eine gehörige Anstrengung unternehmen, um das hinzubekommen. Ich bin aber sehr froh, dass es gelungen ist, weil ich es tatsächlich auch für notwendig halte. Ich habe die ganze Zeit gesagt – Heike Wermer hat das eben schon erwähnt –, dass wir im Vollzug des Kulturhaushaltes auf Sicht fahren, dass wir sehr vorsichtig sind und dass wir in dieser Phase der schwachen Haushaltsentwicklung der Kultur, die wir hinter uns haben, keine Strukturen auch nur gefährden, geschweige denn zerstören wollen. In aller Bescheidenheit glaube ich: Diese Strategie bewährt sich jetzt in einer Situation, in der wir der Kultur tatsächlich auch haushalterisch helfen können und damit sicherstellen können, dass nicht nur alle Förderprogramme weiterhin ausgeschrieben, sondern diese auch mit Landtag mindestens denselben Beträgen hinterlegt werden, wie das in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und An- dreas Bialas [SPD])

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André Kuper

Frau Ministerin, ich muss Sie kurz unterbrechen, weil es den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus den Reihen der SPD gibt. Ina Brandes*), Ministerin für Kultur und Wissenschaft: Nein, ich möchte kurz weitersprechen.

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André Kuper

Okay. (Jochen Ott [SPD]: Ja, ja! – Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Ina Brandes*), Ministerin für Kultur und Wissenschaft: Denn ich wollte gerade auf Herrn Bialas zu sprechen kommen. Sie haben völlig recht: Es mangelt nicht an Vorschlägen, wie wir diese zusätzlichen Mittel jetzt ausgeben können. (Jochen Ott [SPD]: Unglaublich! – Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Wir tun im Rahmen der Haushaltsberatungen gemeinsam gut daran – das werden wir im Kulturausschuss ja auch miteinander besprechen –, uns natürlich auch im engen Dialog mit den Akteuren zu überlegen, wie wir eine gute Balance finden zwischen dem, was in der freien Szene gemacht werden muss, und dem, was wir in anderen Bereichen machen wollen, und auch, wie man das spartenübergreifend fair gestaltet. Denn ich gebe dem Befund in einer Hinsicht recht und teile die Einschätzung, dass der Filmförderung – das gilt auch für die kulturelle Bildung im Film – im Rahmen der Aufwüchse und Entwicklungen in der letzten Legislaturperiode bestimmte Flexibilitäten, die man an anderer Stelle gewährt hat, nicht gewährt wurden und dass das durchaus zum Nachteil des Filmbereichs war. Schließlich wird gerade die Filmbildung von einer Vielzahl von Institutionen, Festivals und Projekten geleistet, die uns im Grunde genommen alle übereinstimmend sagen, dass sie durch die Kurzfristigkeit der Förderung und durch die Fristen der Entscheidungen immer wieder vor große Herausforderungen gestellt werden. Das haben wir uns tatsächlich sehr zu Herzen genommen und deswegen in der aktuellen Zusammenlegung, Konsolidierung, Verschlankung der Förderlandschaft auch die „Festival- und Strukturförderung Film“ geschaffen, die mehrjährige Förderungen erlauben soll. Das ist im engen Austausch mit der Filmszene geschehen. Ich halte das auch für richtig. 05.11.2025 Wir können das jetzt noch nicht sofort umsetzen, weil es auch einen gewissen bürokratischen Aufwand mit sich bringt. Es ist aber ganz klar das Ziel, diese Mehrjährigkeit zu ermöglichen. Denn eine ganz klare Aussage der Szene war: Ob ihr uns mehr Geld geben könnt oder nicht, ist die eine Frage. Die Flexibilität, die Planungssicherheit, die Art und Weise, wie wir mit diesen Mitteln arbeiten können, ist für die Qualität unserer Arbeit aber mindestens genauso wichtig. – Das haben wir sehr ernst genommen und entsprechend umgesetzt. Ich glaube gleichwohl, dass wir noch einige Dinge mehr für den Film tun können, und denke, dass wir wie immer eine sehr konstruktive Beratung dazu im Ausschuss haben werden. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Frau Ministerin. – Es ist eine Kurzintervention aus den Reihen der SPD angemeldet worden. Der Abgeordnete Zimkeit hat jetzt das Wort.

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Stefan Zimkeit SPD

Wir würden es sehr begrüßen, wenn es denn mehr Geld für die Kultur und gerade auch für den Zweck des Films geben würde. Nur: Ihre Behauptung, Sie hätten dem Parlament einen Vorschlag vorgelegt, Frau Ministerin, ist falsch. (Ina Brandes, Ministerin für Kultur und Wis- senschaft: Das habe ich ja gar nicht gesagt!) Wir haben gerade zur Kenntnis genommen, dass die CDU über exklusive Informationen zu zusätzlichen Handlungsspielräume verfügt, die dem Parlament und dem Haushalts- und Finanzausschuss noch nicht vorliegen. (Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU] – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Fragen Sie mal die Kollegen des Kulturausschusses!) Deswegen frage ich Sie, auf welcher Grundlage Sie denn die Behauptung aufstellen, dass dem Parlament entsprechende Vorschläge gemacht wurden. Einen Kabinettsbeschluss über eine Ergänzungsvorlage gibt es nach Auskunft des Finanzministers noch nicht. Auf welcher Grundlage können Sie hier sagen: „Wir haben dem Parlament entsprechende Vorschläge gemacht“?

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André Kuper

Herr Kollege Zimkeit, ich darf darauf hinweisen, dass eine Zwischenfrage nicht zugelassen war. Es handelt sich hier um eine Kurzintervention. – Die Ministerin hat nun die Gelegenheit zu einer Stellungnahme. (Stefan Zimkeit [SPD]: Aber im Rahmen einer solchen darf ich doch fragen!) Frau Ministerin, bitte. Landtag Ina Brandes*), Ministerin für Kultur und Wissenschaft: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Zimkeit, Sie haben mich falsch zitiert. Ich habe nicht gesagt, dass wir dem Parlament einen Vorschlag gemacht haben, sondern, dass wir dem Parlament einen Vorschlag machen können. Das ist ein Riesenunterschied. (Lachen von Jochen Ott [SPD]) Diesen Vorschlag werden wir dem Parlament gerne machen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Frau Ministerin. – Wir sind damit am Ende der Aussprache, die ich hiermit schließe. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/16204 an den Ausschuss für Kultur und Medien. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand gegen diese Überweisungsempfehlung? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 8 Der Bundeswehr zum Geburtstag: 12 konkrete Maßnahmen für unsere Soldatinnen und Soldaten Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/16205 Für die FDP-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Schneider.

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Susanne Schneider FDP

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am kommenden Mittwoch, am 12. November, feiert unsere Bundeswehr ihren 70. Geburtstag. Was wünscht man zu einem solchen 70.? Viel Gesundheit natürlich, Gottes Segen und allzeit das erforderliche Soldatenglück. (Beifall von der FDP) Gegründet wurde die Bundeswehr zur Verteidigung von Freiheit, Demokratie und Menschenrechten. Die Angehörigen der Bundeswehr, ob mit oder ohne Uniform, übernehmen Verantwortung für unser Land. Sie sind da, wenn man sie braucht. Das spüre ich immer wieder, wenn ich zum Beispiel meine Glückauf-Kaserne oder einen anderen Standort in Nordrhein-Westfalen besuche und mich mit den Soldatinnen und Soldaten austausche. Gerade in Zeiten neuer 05.11.2025 Bedrohungen kann man ihrem Dienst nicht genug Anerkennung, Respekt und Unterstützung zollen. (Beifall von der FDP) Nordrhein-Westfalen ist seit Jahren eng mit der Bundeswehr verbunden. 25 Standorte, 20.000 Soldatinnen und Soldaten, 12.000 zivile Angehörige, Tausende Reservisten – diese Präsenz ist Teil unserer Städte, unserer Gemeinden, unserer Wirtschaft. Unser Bundesland muss seinen Beitrag leisten, um Deutschland auf die geänderte sicherheitspolitische Lage einzustellen. Russland führt einen Angriffskrieg gegen die europäische Friedensordnung. Gleichzeitig erleben wir hybride und digitale Bedrohungen: Cyberangriffe, Sabotageversuche, Drohnenflüge. Deshalb verfolgen wir mit unserem Antrag drei klare Ziele: erstens die gesellschaftliche Anerkennung derjenigen zu stärken, die dienen, zweitens die Verteidigungsbereitschaft zu verbessern und drittens NRW zum industriellen Motor der Zeitenwende zu entwickeln. Zur Anerkennung gehört, dass der Dienst sichtbar und spürbar wird. Wir schlagen deshalb vor, gemeinsam mit dem Landeskommando und den Bundeswehrverbänden zum Nationalen Veteranentag ab 2026 eine öffentliche Gedenkveranstaltung vor dem Landtag zu etablieren. Ebenso soll das feierliche Gelöbnis neuer Rekrutinnen und Rekruten jährlich hier, im Herzen unserer Demokratie, stattfinden. Im vergangenen September fand dieses Gelöbnis zum ersten Mal statt, und zwar auf eine Initiative von CDU und FDP in der letzten Wahlperiode. Es macht mich unglaublich traurig, dass ausgerechnet die beiden Kollegen, die maßgeblich dafür verantwortlich waren, nämlich Dietmar Panske und Marc Lürbke, nicht mehr dabei sein konnten. Wünschenswert wäre es zudem, wenn Jugendoffiziere viel häufiger von Schulen eingeladen würden. Häufig wird von Linksgrünen leider immer noch vom „Werben fürs Sterben“ gesprochen. Das musste ich im Kommunalwahlkampf wieder öfter hören. Mich macht das unglaublich wütend. Gegenüber den Jugendoffizieren finde ich das eine absolute Frechheit. (Beifall von der FDP) Unsere Bundeswehr muss sich wie jedes andere Unternehmen auch als Arbeitgeber präsentieren dürfen. Verteidigungsbereitschaft und Wehrhaftigkeit entstehen nicht nur durch Haltung, sondern auch durch Infrastruktur. NRW ist die logistische Drehscheibe Deutschlands. Daher ist entscheidend, dass Kasernen schneller geplant und gebaut werden können. Straßen und Brücken müssen so ausgebaut sein, dass sich militärische Verbände im Ernstfall ohne Verzögerung darauf bewegen können. Außerdem brauchen wir eine Strategie zur Drohnenerkennung Landtag und -abwehr; denn moderne Bedrohungen kommen oft leise, präzise und aus großer Entfernung. Zugleich wollen wir die zivil-militärische Zusammenarbeit in Katastrophenlagen stärken. Bundeswehr und Reserve sollen klar in kommunale und landesweite Krisenstrukturen eingebunden sein, und zwar nicht erst im Notfall, sondern trainiert, vorbereitet und abgestimmt. Anerkennung braucht Taten. Wehrhaftigkeit braucht Vorbereitung. Sicherheit braucht Entscheidungen. Wir brauchen unsere Bundeswehr, und unsere Bundeswehr braucht uns. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Danke, Frau Schneider. – Für die CDU-Fraktion spricht ihr Abgeordneter Herr Golland.

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Gregor Golland CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundeswehr wird 70. Am 12. November 1955 wurde sie in Bonn gegründet. Nur zehn Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde Westdeutschland damit wiederbewaffnet. Im gleichen Jahr kamen die letzten Kriegsheimkehrer aus russischer Gefangenschaft zurück. Kaum zu glauben! Es war ein einschneidender Schritt für die junge Bundesrepublik und eine Antwort auf die Bedrohungen durch den Warschauer Pakt mit der Sowjetunion an der Spitze. Der Kalte Krieg veränderte alles. Aus ehemaligen Feinden wurden Verbündete – im Westen wie im Osten. Durch Deutschland verlief nicht nur die innerdeutsche Grenze, sondern die Trennung zweier Machtblöcke in militärische, politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Antipoden. Die Bundeswehr wurde gemeinsam mit den Verbündeten der NATO zum wichtigsten Garanten der Verteidigung von Frieden, Freiheit und Demokratie. Sie wuchs in den folgenden Jahren rasant auf bis zu 500.000 Mann und damit zur stärksten konventionellen Armee in Mitteleuropa, wie es Bundeskanzler Friedrich Merz in seiner Regierungserklärung am 14. Mai dieses Jahres wieder als Ziel ausgegeben hat. Bis es so weit ist, wird noch einige Zeit vergehen; denn zwischenzeitlich kam es nicht nur zu dem Fall der Mauer, dem Untergang des Kommunismus und Sozialismus, der deutschen Wiedervereinigung und der Erweiterung der europäischen Einigung, sondern auch zu einer massiven Reduktion unserer Streitkräfte und leider auch zur Aussetzung der Wehrpflicht in unserem Land. Der Frieden hat uns in trügerischer Sicherheit gewogen – bis spätestens zum Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022. 05.11.2025 Die Konsequenzen sind bekannt. Die Zeitenwende ist ausgerufen. Taten müssen politisch, militärisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich folgen. Die Bundeswehr genießt trotz aller Probleme und Herausforderungen hohes Ansehen in der eigenen Bevölkerung wie auch bei unseren Verbündeten. Sie braucht für ihren Auftrag der Landes- und Bündnisverteidigung Material, Personal, rechtliche Befugnisse sowie politische und gesellschaftliche Unterstützung und Rückendeckung. An all diesen Fronten muss gearbeitet werden. Unsere Freiheit und Souveränität kann nur mit ausreichenden und effektiven Waffen, mit ausgebildeten und motivierten Soldaten und vor allem mit dem Willen und der Bereitschaft zur Selbstbehauptung und Wehrhaftigkeit verteidigt werden. Es ist an uns, es ist an der Politik, diese Voraussetzungen zu ermöglichen und zu gewährleisten. Der Landtag Nordrhein-Westfalen steht fest an der Seite der Bundeswehr und ihrer Soldatinnen und Soldaten. Das wurde hier in vielen Reden deutlich, ebenso in Taten, zum Beispiel mit der Gründung und Begleitung des Freundeskreises Fregatte NORD-RHEIN-WESTFALEN oder erst vor wenigen Wochen mit dem öffentlichen Gelöbnis vor dem Landtag – eine Idee, die die damalige CDU-FDP-Koalition noch in der letzten Legislaturperiode ins Plenum eingebracht hatte und die dann parteiübergreifend von allen hier getragen und nun umgesetzt wurde. Danke dafür! Das war eine großartige Veranstaltung, die verdeutlicht, dass wir eine Parlamentsarmee haben, in der Staatsbürger in Uniform der Bundesrepublik Deutschland treu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer verteidigen – genau so, wie es in der Eidesformel gelobt wird. Als Beauftragter meiner Fraktion für die Bundeswehr schlage ich daher vor, dass wir mindestens einmal in jeder Legislaturperiode ein solches Gelöbnis vor dem Landtag durchführen. Die Wertschätzung und Verbundenheit mit der Truppe wird aber auch in der Reservistenarbeitsgemeinschaft des Landtages und im direkten Austausch mit dem Landeskommando NRW gelebt. Die Aufstellung und Ausbildung des Heimatschutzregimentes durch das Landeskommando mit General Hans-Dieter Müller an der Spitze begrüßen wir ausdrücklich. Die Bundeswehr steht in der Mitte der Gesellschaft, auch und gerade in Nordrhein-Westfalen. Wir brauchen sie, und sie braucht uns. Viele der hier aufgeführten Forderungen und Maßnahmen sind bereits auf dem Weg und umgesetzt bzw. fallen in die Zuständigkeit und Verantwortung des Bundes. Den gut gemeinten Antrag der FDP Landtag lehnen wir daher ab. Die Soldatinnen und Soldaten können sich dagegen jederzeit auf unsere Unterstützung und Anerkennung ihres Dienstes verlassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Golland. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Bialas.

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Andreas Bialas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer gut, über unsere Bundeswehr zu reden. Daher steht an erster Stelle unser Dank für die Arbeit unserer Soldatinnen und Soldaten, für ihre Bereitschaft und Fähigkeit, für unser Land und die Menschen unseres Landes aufgrund eines parlamentarischen Auftrages einzustehen und unsere Rechte, unsere Werte und unser Leib und Leben im Ernstfall unter Einsatz ihres Leibes und Lebens zu verteidigen. Herzlichen Dank dafür! (Beifall von der SPD und der FDP) Vielen Dank auch für den Antrag; denn er gibt uns die Möglichkeit, über die zu sprechen, die oft genug nicht Landesthema sind und auch lange Zeit bundespolitisch kein Thema waren. Das hat sich mittlerweile geändert – einerseits zum Leidwesen, da es die Umstände erzwungen haben, weil unser Land sich in einer Gefahr befindet wie schon lange nicht mehr, unter anderem durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die daraus erwachsene Gefahr für Europa und Deutschland, aber auch durch die bereits zahlreich durchgeführten hybriden Angriffe und durch die Versuche der Zersetzung unserer Verfasstheit von innen und von außen, und andererseits zum Guten, da die Soldat*innen mit ihren Leistungen und ihrer Bereitschaft endlich wieder angemessen in den Fokus der Betrachtung geraten; zum Guten, da nie vergessen werden darf, dass die Verteidigung der Freiheit und der Schutz der Bürger*innen Kernaufgabe des Staates ist. „Der Bundeswehr zum Geburtstag“ heißt ein Teil des Antragstitels. Ich werde einmal ein bisschen spitzfindig. Zum Geburtstag werden Geschenke gereicht. Uns muss es aber um die Selbstverständlichkeiten gehen – Selbstverständlichkeiten in der Sicherstellung der Auftragserfüllung, Selbstverständlichkeiten im Umgang mit den Soldat*innen, Selbstverständlichkeiten in der Finanzierung, in der Sorge, in der Wertschätzung, Selbstverständlichkeiten bei der Wiederherstellung einer notwendigen Infrastruktur und personellen und materiellen Ausstattung. Aber etwas stört mich ein wenig. Im Titel steht weiter: „12 konkrete Maßnahmen für unsere Soldatinnen und Soldaten“. Ein sehr auf die Personen bezogener Inhalt lässt sich erahnen. Und dann geht es auch darum, dass NRW das industrielle Zentrum der Zeiten-05.11.2025 wende werden soll. Das finde ich solitär durchaus in Ordnung. Aber wenn man den Eindruck erwecken möchte, hier gehe es um Soldat*innen, dann sollte man die Wirtschaftsinteressen vielleicht in einem anderen Antrag gesondert aufführen. So hat es für mich als Veteranen einen etwas schalen Beigeschmack. Dennoch enthält der Antrag eine sehr gute Auflistung zahlreicher wichtiger Punkte. In der Ausformulierung, was damit konkret gemeint ist, ist er für mich aber an vielen Stellen zu unverständlich und unklar. Auch ich darf kurz daran erinnern, dass zahlreiche Themen zunächst Bundesangelegenheiten sind, die natürlich Schnittstellen mit dem Land aufweisen und die in der konkreten Umsetzung auch im Interesse des Landes sein sollten und auch sind. Dennoch verschwimmen gewisse Schärfen zwischen den Zuständigkeiten und dem rechtlichen Rahmen bezüglich Land, Bund, Kommune, Ehrenamt und auch Verfassung. Es ist schade, dass der Antrag hier und heute sofort zur Abstimmung gestellt wird. Wir werden uns enthalten. Besser hätte ich eine Überweisung gefunden, um sich mit den wichtigen Themen eingehender und umfangreicher beschäftigen zu können – gerade auch damit, was bereits wie gemacht wird, wo wir in den jeweiligen Bereichen tatsächlich stehen und was noch unterstützt werden kann oder muss. Ich darf hier zum Beispiel auf Minister Optendrenk verweisen, auf die sogenannte Taskforce und das Konzept zur schnellen Umsetzung der notwendigen Bautätigkeiten für Unterkünfte in Modulbauweise. Ja, hier in diesem Plenum gibt es unterschiedliche Gruppen. Es gibt regierungstragende Fraktionen, und es gibt die Opposition; regierungstragende Fraktion fand ich übrigens schöner als Opposition. Daran knüpfen sich in der Regel auch unterschiedliche Rollen. Allerdings bin ich beim Thema „Bundeswehr“ der Meinung, dass wir möglichst gemeinsam und zusammen gehen sollten. Das sollten wir zumindest versuchen. Vielleicht gelingt uns dies ja in der Reservistenarbeitsgemeinschaft für unser Land und für unsere Soldat*innen. Ich möchte hier einen Gedanken anregen. In der Verzahnung der zivil-militärischen Zusammenarbeit gibt es aufseiten der Bundeswehr das Landeskommando. Vielleicht sollte man aufseiten der Regierung über einen Bundeswehrbeauftragten nachdenken, der praktisch den personellen Gegenpart darstellt, ein zentraler Ansprechpartner mit Verankerung in der Landesregierung ist und die zahlreichen Themen in und zwischen den Ministerialbereichen bespielt und mit koordiniert. Ein letzter Gedanke kann aktuell bei diesem Thema nicht ausbleiben. Das ist der Gedanke an Dietmar und an Marc. Wir waren im PUA „Lügde“, wir waren im Innenausschuss, wir waren in der Reservisten-Landtag gemeinschaft. Es gab viele Auseinandersetzungen, durchaus auch Streit. Es gab gute Gespräche, ….

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Rainer Schmeltzer

Herr Kollege, die Redezeit.

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Andreas Bialas SPD

Herr Präsident, bitte lassen Sie mich das noch sagen. …eine gute Zusammenarbeit und ein stetes Ringen um gute Lösungen. Es gab Kameradschaft. Sie fehlen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Bialas. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Höller.

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Dr. Julia Höller GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Schneider, bevor ich mit meiner Rede beginne, möchte ich gerne eine Sache sagen. Ich bin mir unsicher, ob sich dieses ernste Thema eignet, ein AfD-Framing von Links-Grün gegen die Sicherheitsbehörden hier so zu übernehmen. Ich glaube, wir sollten denen diesen Gefallen nicht tun. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von der FDP) NRW und die Bundeswehr haben eine sehr enge und starke Beziehung. Das ist jetzt sehr, sehr klar geworden. 25 Standorte und mehr als 30.000 Soldatinnen und Soldaten sowie zivile Beschäftigte leisten hier ihren Dienst. Diese Menschen sind das Bindeglied zwischen Bundeswehr und Land, zwischen Staat und Gesellschaft. Seine geografische Lage macht Nordrhein-Westfalen zur logistischen Drehscheibe gleichermaßen für Wirtschaft und Sicherheit. Straßen, Schienen, Häfen: Unsere Infrastruktur verbindet uns mit unseren Partnern im Frieden wie im Ernstfall. Unsere Unternehmen bilden die industrielle Basis unserer Sicherheit – vom großen Rüstungskonzern bis hin zum kleinen spezialisierten Zulieferer –, ohne die unsere Unterstützung für die Ukraine gar nicht möglich wäre. Ich denke schon, dass das im Endeffekt auch den Soldatinnen und Soldaten zugutekommt, Herr Bialas. Die Bundeswehr ist tief in Nordrhein-Westfalen verwoben – sichtbar und unsichtbar, mal in Uniform, mal über Liegenschaften, Forschung oder Industrie. Gerade weil diese Verwobenheit so stark ist, müssen wir die Menschen mitnehmen. Das ist unsere Aufgabe. Denn auch 70 Jahre nach Gründung der Bundeswehr ist es nicht selbstverständlich, dass Panzer über unsere Schienen rollen oder Kommunen Flächen für 05.11.2025 Kasernen bereitstellen müssen. Es ist unsere Aufgabe als Politik, diese Situation offen und ehrlich zu thematisieren: Was passiert, und warum passiert das? Was erwartet euch da? Gerade weil diese Verbindungen zwischen Nordrhein-Westfalen, den Menschen und der Bundeswehr so eng sind, ist es unsere Aufgabe, Brücken zu bauen, Beziehungen zu stärken, Sorgen ernst zu nehmen und Kritik zuzulassen. Nur dann kann die Bundeswehr diese Wertschätzung erfahren – darum geht es Ihnen in diesem Antrag, und das schätze ich sehr wert –, die sie verdient. Darum muss es gehen und vielleicht weniger um ritualisierte Veranstaltungen oder die Eventisierung von Kriegsgerät. Es muss um echtes gegenseitiges Verständnis, Begegnen und Zuhören gehen. Ich habe nichts gegen öffentliche Gelöbnisse. Erst letzten Sonntag habe ich mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU am Gelöbnis des Unterstützungskommandos der Bundeswehr in Brühl teilgenommen. (Zuruf: Sehr gut!) Aber wenn uns die Bilder von Panzern vor dem Landtag nicht mehr irritieren, wenn wir von Kriegstüchtigkeit und Wehrpflicht sprechen, ohne zu hinterfragen, was das bedeutet, und ohne zu reflektieren, dann haben wir wenig gelernt. (Beifall von den GRÜNEN) Putins Angriff auf die Ukraine hat uns brutal vor Augen geführt, dass die europäische Friedensordnung keine Selbstverständlichkeit ist. Russische Kampfflugzeuge im estnischen Luftraum, Drohnen über europäischen Städten, Angriffe auf kritische Infrastrukturen – die Bedrohung ist real. Und wir haben darauf reagiert. Zeitenwende ist vielleicht ein überstrapaziertes Wort, aber sie ist eine sicherheitspolitische Notwendigkeit. Ihre Umsetzung bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und ihre Operationalisierung unsere konkrete politische Verantwortung. Mein Punkt ist: Sicherheit ist mehr als Bundeswehr allein. Krankenhäuser brauchen Reservekapazitäten. Straßen und Brücken müssen so gebaut sein, dass im Krisenfall schwere Militärfahrzeuge passieren können. NRW liegt auf der Route jedes NATO-Fahrzeugs, das an die Ostflanke verlegt wird. Unsere Infrastruktur ist Teil der europäischen Sicherheitsarchitektur. Die Zeitenwende endet aber nicht beim Militär. Nur wenn militärische und zivile Verteidigung zusammengedacht sind, werden wir krisenfest. Das zeigt auch ein Blick auf den Bevölkerungsschutz. 1990 gab es noch 2.000 Schutzräume für fast 2 Millionen Menschen, heute sind es 579, keiner davon einsatzbereit. In NRW gibt es 48 Schutzräume. Sie alle sind außer Betrieb. Ich glaube, das ist sinnbildlich dafür, dass wir in der zivilen Verteidigung einiges vor uns haben. Landtag (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Ähnlich ist es beim Schutz kritischer Infrastruktur. Auch hier fehlen immer noch verbindliche Standards, und auch hier müssen wir endlich handeln. Eine Stärkung der Bundeswehr kann es nur geben, wenn wir diese Komponenten ernst nehmen und sie mitdenken. Alle diese Themen betreffen die Bundeswehr, aber eben nicht nur sie allein. Deshalb brauchen wir eine Gesamtverteidigungsstrategie, die all diese Ebenen einbezieht und die Menschen nicht außen vor lässt. Den Antrag werden wir ablehnen, aber nicht, weil die Punkte grundlegend falsch wären – vieles davon wird längst umgesetzt, und einige Punkte finden wir gut –, sondern weil der Fokus sehr eng ist und meines Erachtens nicht den Kern trifft. Die notwendige Stärkung der Bundeswehr haben wir Grüne auf Bundesebene entscheidend mit ermöglicht. Sie kann aber nur wirken, wenn sie in ein umfassendes Verständnis von Sicherheit eingebettet ist, …

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Rainer Schmeltzer

Frau Kollegin, die Redezeit.

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Dr. Julia Höller GRÜNE

… das militärische, zivile und gesellschaftliche Resilienz zusammenführt. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Höller. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Röckemann.

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Thomas Röckemann AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon bemerkenswert, mit welchem Furor dieser Antrag vorgetragen wird, als ginge es darum, Ihre sogenannte Zeitenwende Bundeswehr feldmarschmäßig durchzusetzen. Der Krieg in der Ukraine hat die Schwächen Deutschlands offengelegt, doch diese sind nicht vom Himmel gefallen. Sie sind das Ergebnis jahrelanger politischer Entscheidungen, an denen gerade Sie, meine Damen und Herren von der antragstellenden FDP, leider maßgeblich beteiligt waren. Sie saßen leider mit am Kabinettstisch, als die Bundeswehr kaputtgespart, die Wehrpflicht abgeschafft und die Streitkräfte systematisch verkleinert wurden. Sie haben leider zugesehen, wie Ausrüstung, Einsatzfähigkeit und Struktur der Truppe immer weiter verfielen. Sie haben leider dazu beigetragen, dass aus Olivgrün bunt wurde. (Widerspruch von Dr. Julia Höller [GRÜNE]) 05.11.2025 Jetzt, 70 Jahre nach Gründung der Bundeswehr, wollen Sie mit zwölf Maßnahmen die Lösung sein, die von genehmigungsfreiem Kasernenbau bis zur Rüstungsmesse reichen. Sie sagen, NRW müsse das industrielle Zentrum der deutschen Zeitenwende werden. Das klingt nach Tatkraft, ist aber nichts anderes als Symbolpolitik und ein teurer Wunschzettel. Die Bundeswehr leidet nicht an zu wenig Symbolik. Schauen wir nur nach Litauen, auf die Panzerbrigade 45, die des Nächtens ihre Appelle vor Maschinen, Waffen und an Feuerkörben abhält. Nein, die Bundeswehr leidet an zu wenig Substanz. (Beifall von der AfD) Substanz kostet Geld. Wer soll das alles bezahlen? Allein Ihre Vorschläge zur Infrastruktur, Panzertauglichkeit von Brücken in NRW, Drohnenabwehr, mentalen Versorgung und zusätzlichen Verwaltung würden Hunderte Millionen Euro kosten, und das in einem Land mit Rekordschulden, dessen Kommunen unterfinanziert sind und dessen Brücken, Straßen und Schulen verfallen. Das ist völlig realitätsfern. Die Bundeswehr braucht keine neuen Feiern und Messen, sondern verlässliche politische Führung, einsatzfähige Ausrüstung und eine funktionierende Beschaffung. Gerade da war es die FDP, die jahrelang zusammen mit den anderen Parteien aus den Zählgemeinschaften auf Bundesebene jede echte Reform blockiert hat. (Zuruf von Susanne Schneider [FDP]) Noch dazu – nur kurz am Rande – ist die Bundeswehr keine Landesangelegenheit, da ist Art. 87a des Grundgesetzes eindeutig. Der Bund stellt die Streitkräfte auf, nicht die Länder. Ausrüstung, Einsatzfähigkeit, Finanzierung, all das ist Bundessache. Der Antrag überschreitet ganz klar die Kompetenzgrenzen und will Verantwortung von Berlin nach Düsseldorf verschieben. Wer ständig von Wehrhaftigkeit spricht, sollte wissen: Eine Armee, die in der Mitte der Gesellschaft stehen will, braucht auch deren Rückhalt. Echten Rückhalt gewinnen Sie allerdings nicht mit neuen Gedenktagen oder Messen, sondern mit funktionierender Politik, ehrlichem Umgang mit den Problemen und schonungsloser Aufklärung über die Aufgaben der Bundeswehr in einem furchtbaren Krieg. Dieser Antrag ist voller Pathos in Zeiten, in denen Frau Strack-Zimmermann von der FDP nach Krieg schreit. Es ist falsches Pathos. Die AfD will keinen Krieg. Zudem ist der Antrag unausgereift, unbezahlbar und verfassungsrechtlich fragwürdig. Die Bundeswehr braucht keine Schaufensteranträge, sondern klare Prioritäten und handlungsfähige Strukturen zur Verteidigung unseres Vaterlandes. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab – nicht, weil wir gegen unsere Truppe sind, sondern weil wir wissen: Wer die Bundeswehr zurzeit wirklich stärken will, darf sie Landtag nicht für politische Imagepflege instrumentalisieren. – Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Abgeordneter Röckemann. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Reul. Herr Minister, Sie haben das Wort.

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Herbert Reul

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will zu Beginn einen Satz sagen: Ich fand es schon sehr anrührend, klug und vernünftig, dass mehrere Redner darauf hingewiesen haben, dass wir eine Debatte zur Bundeswehr führen und zwei Kollegen, die vor Kurzem verstorben sind, dafür prägend waren. Das zeigt übrigens, dass trotz allen Streits, was so ein Parlament auch ausmachen muss, und in so einer schnelllebigen Zeit doch die Antenne für das wirklich Wichtige nicht verloren gegangen ist. Ich wollte das nur unterstützen: Ich fand es großartig, Herr Bialas und Frau Schneider und wer das alles gesagt hat. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Das waren zwei von denen, die sich hier wie wenige andere ganz intensiv darum gekümmert haben, auch in Zeiten, als es noch nicht so – ich sage es mal salopp – im Blickpunkt der Öffentlichkeit stand. Für die Landesregierung kann ich nur sagen: Wir teilen dieses Anliegen. Wir teilen auch das Anliegen dieses Antrages, Bundeswehr, Soldatinnen und Soldaten stärker zu wertschätzen, zu unterstützen. Wir brauchen schon Maßnahmen, aber ob das so etwas ist wie die stärkere Betonung des Volkstrauertages? Der ist ohnehin stiller Feiertag und gesetzlich geschützt, mit zahlreichen Gedenkveranstaltungen. Ob uns das wirklich weiterbringt oder nicht eher die Gefahr einer Oberflächlichkeit birgt? Das ist gut gemeint, aber vielleicht nicht gut gemacht. Wir brauchen – das stimmt, das haben viele gesagt – Begegnung, Austausch und gelebtes Miteinander. Wir brauchen die enge Verzahnung zwischen ziviler und militärischer Seite auf allen Ebenen. Natürlich gehören auch Veranstaltungen zu feierlichen Anlässen dazu. Das Gelöbnis vor dem Landtag war schon eine tolle Sache. Die Idee ist übrigens auch vom Parlament geboren worden und beinahe sogar in Vergessenheit geraten. Ich weiß noch genau, wie Dietmar Panske mich daran erinnert hat, ob ich mich darum nicht einmal kümmern könnte. Deswegen fällt mir das bei dieser Debatte auch sofort wieder ein. Dazu zählt auch der Veteranentag, der im nächsten Jahr mit Veranstaltungen begangen wird. Klar ist aber: Das ist nur ein Teil. Das bindet auch Ressourcen. Man muss sich gut überlegen, was man 05.11.2025 macht, damit es klug und wirkungsvoll ist und man sich nicht verzettelt. Man muss also immer von Fall zu Fall unter Einbindung der Beteiligten überlegen: Was macht man, was macht man nicht? Ein anderer Teil ist auch wichtig: Drehscheibe Nordrhein-Westfalen für Truppen- und Materialbewegungen im Fall militärischer Konflikte. Das muss uns schon klar werden. Ich bin mir nicht sicher, ob es jedem, der vor Ort unterwegs ist, so klar ist. Der Landesregierung ist das bewusst. Wir sind auch im ständigen Kontakt mit dem Landeskommando der Bundeswehr. Das klappt gut, vertrauenswürdig, eng. Wenn auch der sogenannte Operationsplan Deutschland eigentlich ein militärischer Einsatzplan ist, so besprechen wir das trotzdem regelmäßig mit der Bundeswehr, denn wichtig ist – Herr Bialas, da haben Sie recht –: Es muss eine Kontaktstelle geben. Ob es wirklich eine Stelle oder eine Person sein muss, aber man muss wissen, mit wem man reden muss, wenn man Fragen zu klären hat. Wenn das Zusammenspiel von ziviler und militärischer Verteidigung bedeutungsvoll ist, ist das das Einfachste. Ich glaube, die Themenfelder sind alle bekannt, teilweise erledigt, teilweise auch ein bisschen überzeichnet, weil man zwölf Punkte haben wollte. So etwas kennen wir, wenn wir solche Anträge formulieren. Ich will mich denjenigen anschließen, die gesagt haben: Auch wenn dieser Antrag jetzt abgelehnt wird, was ich für richtig erachte, ist das Anliegen richtig. – Bei dem Anliegen sollten wir unbedingt den Weg fortsetzen, den die beiden Kollegen, von denen ich eben gesprochen habe, begonnen haben: gemeinsam daran zu arbeiten, an welchen Stellen wir als demokratische Truppe hier im Lande Signale in die Öffentlichkeit geben können. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/16205. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist der Antrag Drucksache 18/16205 abgelehnt. Wir kommen zu: Landtag 9 Medizinerausbildung in NRW ausbauen – Studienplätze erhöhen, Versorgung sichern, Abhängigkeit von ausländischen Ärzten reduzieren Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/16217 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der AfD Herrn Dr. Vincentz das Wort.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Faktenlage ist klar. Daher wird Ihre Zustimmung zu unserem Antrag auch gewiss sein. Dennoch möchte ich mit einigen Sätzen noch ein bisschen ausführen. Einer der Hauptgründe, wenn nicht sogar der Hauptgrund der Mediziner, das Land zu verlassen – das tun sie im Übrigen in großer Zahl; nur 38 % der in Nordrhein-Westfalen ausgebildeten Mediziner bleiben in NRW; viele gehen beispielsweise nach Baden-Württemberg, Bayern, aber eben auch noch weiter weg, in die Schweiz, nach Skandinavien oder Großbritannien, in die USA etc. –, noch vor der Bürokratie – das muss man sich in der Bundesrepublik Deutschland mal vorstellen: noch vor der Bürokratie! –, sind die Arbeitsbedingungen und damit verbunden vor allen Dingen der Personalmangel. Es fehlt also an Medizinern. Dadurch wir eine regelrechte Reise nach Jerusalem ausgelöst. Deutsche Ärzte gehen wie gerade ausgeführt in die Schweiz oder in die USA. Dafür kommen dann griechische Ärzte, polnische Ärzte, Ärzte aus der Russischen Föderation nach Deutschland. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ist ja un- möglich, dass das passiert!) Nach Polen kommen dann wiederum viele Bulgaren, Rumänen etc. Das ist ein Zustand, der eigentlich für alle unglücklich ist, denn die Ausbildung eines Mediziners ist teuer. Braindrain ist real, und sich unter Industrienationen in Zeiten der demografischen Krise gegenseitig die wenigen verbliebenen klugen Köpfe abzuwerben, ist schlichtweg unfair. Trotz Zuwanderung und obwohl unser Gesundheitssystem mittlerweile auch von vielen Menschen, die zugewandert sind, mitgetragen wird, fehlen bis 2035 brutal viele Ärzte. Allein bei den Hausärzten gibt es 11.000 zu wenig. Hinzu kommen Fachärzte, Klinikärzte etc. Dieser Zustand ist nicht neu; er müsste Ihnen allen bekannt sein. Bereits heute sind 47 % der Hausärzte über 55 Jahre alt. Es ist also absolut absehbar, wann die Versorgung hier kollabiert. 05.11.2025 Gleich in der Debatte wird es wieder heißen, NRW tue doch schon so viel. Und ja, in absoluten Zahlen ist das bevölkerungsreichste Bundesland meistens vorne mit dabei, aber auf die Einwohner gerechnet liegen wir 11% unter dem Bundesdurchschnitt. Dabei wissen wir längst, dass ein Studienplatz teuer ist. Ja, aber jeder Mediziner, der uns fehlt, ist ungemein teurer. Jeder Hausarzt schafft es, die Kosten seiner medizinischen Ausbildung allein dadurch wieder reinzubringen, indem er Hospitalisierungen verhindert, indem Menschen seltener ins Krankenhaus müssen, wenn sie zu ihrem Hausarzt gehen. So kann das Gesundheitssystem mit jedem Mediziner, der nicht fehlt, zwischen 200.000 und 1 Million Euro pro Jahr sparen. Das Argument, ein Mediziner sei teuer, und das Argument, wir lebten in einer schwierigen Haushaltslage, sind also schlichtweg nicht richtig. Die Unis würden gerne helfen. Das Rektorat der Universität Münster sagt beispielsweise, dass sie gerne 200 Mediziner mehr ausbilden würden – allein Münster 200 Mediziner mehr. Sie hingegen haben bislang 120 Studienplätze geschaffen. Allein Münster würde gerne 200 Mediziner mehr ausbilden, wenn sie denn die Förderung dafür bekämen. Wo, wenn nicht in Nordrhein-Westfalen, wäre das denn möglich, mit den vielen starken Universitätsstandorten, mit den vielen renommierten Universitäten, die die Möglichkeit haben, die den Raum haben und die in der Medizinerausbildung auch eine lange Tradition vorweisen können? Im Koalitionsvertrag sprechen Sie von 500 zusätzlichen Studienplätzen, die laut Wissenschaft mindestens notwendig seien. Geliefert haben Sie, wie ich ausführte, bislang allerdings nur 120. Das ist viel zu wenig; da sind sich alle einig. Andere Länder zeigen derweil, wie es geht. Die Niederlande haben die Ausbildung der Mediziner bei sich seit 2015 um 25 % gesteigert. Studien zeigen sehr deutlich, dass sie damit den Mangel halbiert haben. Das ist ein guter erster Schritt. Warum passiert das nicht auch in der Bundesrepublik? Sie müssen endlich ins Handeln kommen. Alles andere wäre geradezu fahrlässig. Daher sehe ich der Zustimmung und der begeisterten Fürsprache von Wissenschaftsministerin Brandes entgegen und bedanke mich. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Dr. Vincentz. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Tigges.

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Raphael Tigges CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Mich beschleicht ein bisschen die Vermutung, dass der AfD die zündenden neuen Ideen ausgehen – mal Landtag ganz abgesehen davon, dass da wahrscheinlich auch in der Vergangenheit nicht viel war. Aber wenn Sie das, was Sie gerade hier gesagt haben, in den Antrag geschrieben hätten, dann wären wir vielleicht einen Schritt weiter gewesen. Leider wurde das aber nicht so zu Papier gebracht. Das vorliegende Thema haben wir hier schon sehr häufig debattiert und auch schon mehrfach dargestellt, was alles in den verschiedenen Bereichen getan wird, um dem Ärztemangel vorzubeugen. Jetzt tut die AfD so, als wisse sie nichts davon, und formuliert einen Antrag, dessen Forderungsteil längst in der Umsetzung ist. Ich wäre fast, aber auch tatsächlich nur fast, geneigt, zu sagen, dass wir darüber gerne noch mal sprechen können, wenn die Hintergründigkeit ihrer Absicht im Antrag nicht allzu offensichtlich wäre. Denn wieder einmal schafft es die AfD in den Formulierungen, auszugrenzen, abzuschotten und Ausländerfeindliches niederzuschreiben. (Beifall von Thorsten Klute [SPD]) Formulierungen wie – ich zitiere – „Abhängigkeit von ausländischen Ärzten reduzieren“ oder „den Anteil ausländischer Ärzte im Gesundheitswesen langfristig und planvoll zu reduzieren“ sind nur allzu offensichtlich und lassen durchblicken, welches Ziel die AfD eigentlich verfolgt. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der SPD – Thomas Röckemann [AfD]: Dann mal russisch lernen!) Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Nordrhein-Westfalen ist zweifelsohne eine zentrale Zukunftsaufgabe. Ich glaube, niemand im Hause bestreitet, dass die Bedeutung einer guten Ärzteausbildung wichtig ist. Ich erkläre an dieser Stelle auch noch mal gerne, woran wir arbeiten. NRW baut die medizinischen Studienkapazitäten kontinuierlich aus. Im Studienjahr 2025 stehen rund 2.570 Studienanfängerplätze im Studiengang Humanmedizin zur Verfügung. Das ist ein deutlicher Anstieg der Zahl der Plätze gegenüber den Vorjahren. Diese Ausweitung erfolgt nicht nur auf dem Papier, sondern auch konkret an den Hochschulen unseres Landes. Ein herausragendes Beispiel – da kann ich aus meiner Heimat berichten – ist die Medizinische Fakultät OWL an der Universität Bielefeld. Dort werden bereits seit 2021 Medizinerinnen und Mediziner in enger Kooperation mit den Kliniken vor Ort ausgebildet. Das geschieht aber eben nicht nur in den kommunalen Kliniken, wie Sie im Antrag fälschlicherweise schreiben, sondern mit Kliniken in der gesamten Region. Im Endausbau werden dort im Wintersemester 2026/2027 jährlich 300 Studienplätze zur Verfügung stehen. 05.11.2025 Die AfD fordert jetzt auch noch einen Sonderfonds mit 300 Millionen Euro und den Aufbau einer weiteren medizinischen Fakultät. Sie müssen doch sehen und auch mal anerkennen, was das fiskalisch und organisatorisch bedeuten würde. Erstmals seit Jahrzehnten hat eine Landesregierung dieses Thema überhaupt gestemmt und ist das durch den Aufbau der Medizinischen Fakultät in Bielefeld angegangen. Dank enormer finanzieller Kraftanstrengungen des Landes, aber auch enormer organisatorischer Anstrengungen der Universität in Bielefeld ist das bislang so gut auf den Weg gebracht worden. In den vergangenen Jahren wurden auch die bestehenden Fakultäten, um die auch noch aufzugreifen, gestärkt, indem Lehrkapazitäten erweitert wurden und durch Programme wie die Landarztquote – Karl-Josef Laumann, der das so gut auf den Weg gebracht hat, sei Dank; (Christian Loose [AfD]: Der ist ja nicht da!) den haben Sie im Antrag sogar lobend erwähnt – gezielt Nachwuchs für unterversorgte Regionen gewonnen wurde. Diese Quote hat sich bewährt und wirkt. Mittlerweile adaptieren andere Bundesländer dieses Modell, und das ist gut. Gleichzeitig werden konkrete Maßnahmen wie moderne Lehrmethoden, digitale Infrastruktur und Simulationstechniken umgesetzt, um die Ausbildung attraktiver und effektiver zu gestalten. Die Landesregierung hat daher den richtigen Weg gewählt, vorhandene Strukturen zu stärken, den Ausbau planvoll zu gestalten und die Qualität in der Ausbildung zu sichern. Die AfD-Fraktion hingegen negiert mit diesem Antrag ein Stück weit die Realität und die Erfordernisse in diesem Sektor. Ja, in unseren Krankenhäusern und Praxen arbeiten viele Medizinerinnen und Mediziner, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, und das ist gut so, denn wir brauchen sie. Sie leisten jeden Tag, Seite an Seite mit den Kolleginnen und Kollegen, die einen deutschen Abschluss und eine deutsche Herkunft haben, eine unverzichtbare Arbeit in der Gesundheitsversorgung in diesem Land. Dafür danken wir Ihnen an dieser Stelle sehr herzlich. (Vereinzelt Beifall von der CDU – Beifall von Thorsten Klute [SPD]) Statt Misstrauen zu säen, arbeitet die Landesregierung lieber daran, die Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse zu beschleunigen. Die Zahl dieser Verfahren ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Das zeigt, dass NRW für ausländische Fachkräfte attraktiv ist, und das hat überhaupt nichts, Herr Dr. Vincentz, mit einem Braindrain oder mit einem gezielten Braindrain zu tun. Das liegt einfach auch an der Attraktivität unseres Gesundheitswesens. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Landtag Wenn wir auf die verschiedenen Säulen setzen, können wir die medizinische Versorgung sicherstellen. Dazu gehören der Ausbau der Medizinstudienplätze, die stetige Verbesserung der Ausbildung, ausländische Fachkräfte und noch vieles mehr. Ich komme zum Ende. Anstatt diese Aspekte und Maßnahmen gegeneinander auszuspielen, wäre es schön, wenn wir sie gemeinsam denken, denn das ist aus unserer Sicht verantwortungsvolle Politik. Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Tigges. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt der Abgeordnete Klute.

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Thorsten Klute SPD

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erinnere mich noch gut an eine Debatte im Mai dieses Jahres. Wir von der SPD haben damals den Antrag „Gesundheit vor Ort“ in den Landtag eingebracht. Mit diesem wollen wir Kommunen stärken, damit sie dort, wo die hausärztliche Versorgung stark gefährdet ist, besser in der Lage sind, dem Ärztemangel entgegenzuwirken. Konkret schlagen wir ein Landesprogramm für mehr medizinische Versorgungszentren in kommunaler Trägerschaft vor. Für unser Konzept erhalten wir viel Zuspruch. Von den Städten und Gemeinden, von Ärztinnen und Ärzten und auch gestern beim Katholischen Krankenhaustag NRW wurde mir bestätigt, wie wichtig und richtig unsere Vorschläge sind. Die AfD hingegen machte das Konzept im Mai verächtlich. Von Herrn Dr. Vincentz gab es dazu damals nicht einen einzigen sachlichen Satz, sondern ausschließlich Polemik von den Rechtsaußen. Umso überraschter war ich, als ich den jetzt zur Beratung gestellten Antrag der AfD las, denn darin lassen sich durchaus auch sachliche Punkte erkennen. Ja, wir brauchen in Deutschland mehr Menschen, die Medizin studieren – das stimmt –, wenn wir langfristig gegen den Versorgungsmangel ankämpfen wollen. In dem Antrag wird allerdings nichts, rein gar nichts dazu geschrieben, wie wir kurzfristig dem drohenden Verlust der hausärztlichen Versorgung in Teilen unseres Landes entgegenwirken wollen. Lösungen, die erst in zehn Jahren wirken, reichen nicht aus. Wir brauchen auch Lösungen für das Hier und Jetzt. Diese fehlen in diesem Antrag der AfD komplett. Es ist auch kein Wunder, dass zu den kurzfristigen Maßnahmen nichts in Ihrem Antrag steht. Denn die Einkommensgruppen von 200.000 Euro plus, an die sich die AfD ganz besonders versucht anzubiedern, werden in Mangelregionen auch weiterhin noch recht gut versorgt sein. Unter einem Zusammenbruch der 05.11.2025 hausärztlichen Versorgung im Land leiden in Mangelregionen vor allem die mittleren und die unteren Einkommensschichten, die berufstätigen Familien. Diese sind der AfD aber völlig egal. (Beifall von der SPD und Susanne Schneider [FDP]) Deshalb fiel es Herrn Dr. Vincentz im Mai auch so leicht, sich über unser Konzept zur Stärkung der kommunalen Versorgung, zur Stärkung der Kommunen im Kampf gegen den Hausärztemangel so verächtlich zu äußern. Uns von der SPD geht es nämlich um die Versorgung der breiten Bevölkerung, um die berufstätigen Familien, um Pflegebedürftige, um pflegende Angehörige, um alle, die Hilfe brauchen. Dafür brauchen wir auch kurzfristige Maßnahmen und nicht nur langfristiges Denken. Worum es der AfD noch viel mehr geht als um die Medizinstudienplätze in Nordrhein-Westfalen, wird in Forderung 11 ihres heutigen Antrags deutlich, und das wurde auch bei dem deutlich, was Herr Dr. Vincentz ganz am Anfang seiner kurzen Rede sagte. Eigentlich geht es mal wieder um die Ausländer. (Beifall von der SPD und Raphael Tigges [CDU] – Gönül Eğlence [GRÜNE]: Richtig!) Das war das Thema. Ich habe gewartet, wie lange es dauert, bis das kam, und es kam ganz zu Anfang. Es geht um die Ausländer. Es ist absurd, mehr Studienplätze in Nordrhein-Westfalen zu fordern, um weniger Ärztinnen und Ärzte mit ausländischen Abschlüssen im Land zu haben. Das Ziel muss doch sein, die Versorgung zu sichern. Wer krank ist, braucht echte Hilfe – Punkt. (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Darum muss es doch gehen. (Beifall von der SPD, Raphael Tigges [CDU], Gönül Eğlence [GRÜNE] und Susanne Schneider [FDP]) Herr Dr. Vincentz, Sie richten sich damit übrigens auch gegen deutsche Studierende in Wien und Budapest – das muss Ihnen dabei klar sein –, denn die erzielen ja auch Abschlüsse in Österreich oder in Ungarn. Und was haben Sie eigentlich gegen die französische Ärztin oder gegen den polnischen Arzt hier in Deutschland? Ich habe nichts dagegen. (Zurufe von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] und Dr. Martin Vincentz [AfD]) – Darum sage ich es. Noch nicht einmal bei so einem Antrag können Sie auf den Punkt mit den Ausländerinnen und Ausländern verzichten. Wahrscheinlich können Sie allein schon aus innerparteilichen Gründen wirklich nicht darauf verzichten, weil ansonsten, wenn Sie es nicht erwähnen, Menschen in Ihren Reihen der AfD wie Herr Tritschler verschnupft sind. Ich kann Ihnen aber Landtag sagen – glauben Sie mir –: Der wird sowieso verschnupft sein, ob Sie es erwähnen oder nicht. (Lachen von Dr. Martin Vincentz [AfD] und Christian Loose [AfD]) Daher rate ich Ihnen: Versuchen Sie doch einfach mal, bei sachlichen Anträgen zu bleiben und nicht immer wieder irgendetwas künstlich hineinzubringen. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Das ist ja süß!) Mit dem Fehlen von Vorschlägen für kurzfristige Maßnahmen gegen den Mangel und mit dem unangebrachten Hinweis gegen Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland macht die AfD die sachlichen Punkte ihres eigenen Antrags kaputt. Wir von der SPD lehnen ihn deshalb ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD – Zuruf und Lachen von Christian Loose [AfD])

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Klute. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Eisentraut.

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Julia Eisentraut GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen! Die AfD hat mal wieder einen Antrag vorgelegt, in dem sie vorgibt, die medizinische Versorgung in NRW verbessern zu wollen. Wenn man genau hineinschaut, erkennt man, was sie wirklich tut, nämlich Lücken und echte Probleme wie den Ärztemangel zu nutzen, um rassistische und nationalistische Stimmung zu machen. Der AfD-Antrag zeigt auch mal wieder, wie wenig die AfD-Fraktion arbeitet und weiß. Dass die AfD die Faktenlage ignoriert, dürfte zu diesem Zeitpunkt eigentlich niemanden mehr überraschen. In diesem Fall ignoriert sie ganz konkret den aktuellen Bericht der Landesregierung zum Ausbau der Medizinstudienplätze, denn dieser passt nicht in das rückwärtsgewandte Märchen, das die AfD erzählen will. Dort steht schwarz auf weiß: NRW baut Studienplätze auf fast 2.750 Plätze aus. Die Uni Witten/Herdecke wurde bei den Daten der AfD nicht berücksichtigt. Auch sie unterstützt und verdoppelt ihre Kapazitäten. (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Die Landarztquote wurde erfolgreich eingeführt und ausgebaut. Die AfD verschweigt das alles natürlich in ihrem Antrag, um vorzutäuschen, dass die Landesregierung nicht arbeite, deckt aber eigentlich nur ihre eigene Unfähigkeit auf. Stattdessen fordert sie im Einklang mit ihrem nationalistischen Denken, den Anteil ausländischer Ärzt*innen zu senken, obwohl wir einen Ärztemangel haben. 05.11.2025 Eben hat die AfD-Fraktion in ihrer Rede auch über Braindrain gesprochen. Wenn man mal ehrlich ist: Die hier hoch ausgebildeten Leute gehen wegen der AfD und der Stimmungsveränderung in Deutschland, die die AfD verursacht hat. Das lässt sich einfach niemand gerne gefallen. Deshalb verlieren wir viele hoch ausgebildete Fachkräfte, egal ob in der Medizin oder in der Wissenschaft, ins Ausland. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Die AfD legt keine Gesundheitspolitik vor. Das ist völkisches Denken. Deshalb lassen Sie es doch einfach mit Ihren rassistischen Anträgen, denn das ist menschenfeindlich und keine kluge Gesundheitspolitik. Den Antrag lehnen wir also ab. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Frau Kollegin, auch wenn es nicht angezeigt war, wurde von Herrn Dr. Vincentz eine Kurzintervention noch rechtzeitig angemeldet. – Sie haben jetzt für eine Minute das Wort.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Eisentraut, Sie haben gerade gesagt, dass vor allen Dingen eine Erkenntnislücke in der AfD-Fraktion vorliege. Sie haben durchaus etwas mit Mathematik studiert. Dann werden Sie die Medizinstudienzahlen, die Sie gerade zusammengerechnet haben, sehr gut summieren können. In Nordrhein-Westfalen bräuchte ein Mediziner mindestens bis 2035 – das ist in zehn Jahren –, um überhaupt in die Mitte seiner Facharztzeit zu kommen. Erklären Sie mir mal, wie Sie darauf kommen, dass 35.000 bis dahin fehlende Mediziner durch die von Ihnen aufgestockten Medizinstudienplätze kompensiert werden. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD – Heiterkeit von Christian Loose [AfD])

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Rainer Schmeltzer

Frau Kollegin Eisentraut, Sie haben für eine Erwiderung jetzt eine Minute Zeit. Bitte schön.

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Julia Eisentraut GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich finde, dass das sehr gut das völkische und nationalistische Denken der AfD aufdeckt, weil … (Christian Loose [AfD]: Völkisch und nationa- listisch? Mathematik!) – Nein! Mathematik ist zum Glück relativ schön, aber zuhören hilft. Sie wollen ausländische Ärzte rausschmeißen und ekeln sie mit Ihrer Stimmungsmache und Ihrer Hetze aus Deutschland raus. Die Frage ist: Landtag Wie wollen Sie damit die Lücke schließen? Überhaupt nicht! Wir sind darauf angewiesen, Medizinstudierende auszubilden und gut ausgebildete Fachkräfte aus dem Ausland zu bekommen. Letzteres wird wegen der völkischen und nationalistischen Hetze der AfD zunehmend schwierig. Da hilft Ihnen auch Mathematik nicht weiter. (Beifall von den GRÜNEN, der SPD und Raphael Tigges [CDU])

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Frau Kollegin Eisentraut. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt die Abgeordnete Schneider.

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Susanne Schneider FDP

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe bei den vorherigen Redebeiträgen recht gut zugehört, auch dem Kollegen Klute. Lieber Thorsten Klute, ich habe die ganze Zeit gedacht: Woran erinnert mich dieser Antrag? Richtig: Er erinnert mich an den SPD-Antrag, zu dem es noch letzte Woche eine Anhörung gab. (Thorsten Klute [SPD]: Richtig!) Es kam mir also in weiten Teilen sehr bekannt vor. Ich habe auch der CDU und Frau Eisentraut zugehört. Manche Dinge muss man wiederholen, denn in Bezug auf Ärzte und mehr Hausärzte wurde einiges an den Start gebracht. „Und wer hat es erfunden?“, muss ich wirklich einmal fragen. Das war in der letzten Wahlperiode die CDU zusammen mit der FDP. Wir haben Bielefeld an den Start gebracht und gesagt: Wir brauchen dort wegen des Klebeeffektes eine medizinische Fakultät, sodass wir Hausärzte in die ländliche Region bekommen. Wir haben – das steht gar nicht im Antrag – die Studienplätze in Witten/Herdecke verdoppelt. Warum hat man das in Witten/Herdecke getan? Weil man weiß: In Witten/Herdecke werden überproportional viele Hausärzte und Hausärztinnen ausgebildet. Wir haben die Prämie für Ärzte erhöht, die sich im ländlichen Raum, in unterversorgten Gebieten, niederlassen wollen. Wir haben dafür gesorgt, dass Quereinsteiger, die sagen: „Ich war lange genug im Krankenhaus und habe lange genug Notfallmedizin gemacht“, in einer Hausarztpraxis einsteigen können. Wir haben auch eine – das hat den Liberalen wehgetan; glauben Sie mir – Landarztquote eingeführt. Wir haben damals gesagt: Dieses Problem ist so drängend, dass wir einen ganz großen Strauß zusammenbinden und die Maßnahmen zumindest einmal ausprobieren müssen. – Die eingeführte Landarztquote war schon in der ersten Runde zehnfach über-05.11.2025 zeichnet. Das heißt: So schlecht kann dieses Instrument nicht sein. Es wurde dann wieder kritisiert, die jungen Leute müssten sich verpflichten. Vorhin sprachen wir über meinen wunderbaren Bundeswehrantrag. Da müssen sich die Menschen auch verpflichten; das war schon immer so. Das alles hat also funktioniert. Jetzt möchte die AfD die Landarztquote auf 15 % erhöhen. Es gibt aber verbindlich vorgesehene Vorabquoten, zum Beispiel für Sanitätsoffiziersanwärter, Härtefälle oder besondere Hochschulzugangsberechtigungen. Angesichts dieser Quoten dürften kaum mehr als 10 % der Studienplätze für eine Landarztquote in Frage kommen. 15 % halte ich also schlicht für unmöglich. Auch das vorgeschlagene Rückkehrprogramm wird kaum greifen. Ärztinnen und Ärzte gehen doch nicht ins Ausland, weil es ihnen an Heimatverbundenheit fehlt. Die verlassen Deutschland aufgrund hoher Steuern und Sozialabgaben, wegen massiver Bürokratie und wegen hoher Arbeitsbelastung. Das lässt sich dann auch nicht mit einer Prämie kompensieren. Besonders bezeichnend ist natürlich wieder mal die Forderung nach der Reduzierung des Anteils ausländischer Ärzte im Gesundheitswesen. Das zeigt die üblichen Ressentiments der AfD. Ohne ausländische Ärztinnen und Ärzte, ohne ausländische Pflegekräfte würde doch das gesamte Gesundheitssystem der Bundesrepublik Deutschland längst zusammenbrechen. (Beifall von der FDP und der SPD) Ich bin sehr, sehr froh, dass diese Menschen uns helfen, dass sie hier bei uns im Land sind und dass sie uns unterstützen. Was noch mehr helfen würde, wäre, wenn wir es endlich mal hinkriegen würden, dass die Anerkennung der ausländischen Abschlüsse aus Drittstaaten deutlich schneller erfolgt. (Beifall von der FDP und der SPD) Das wäre mir so ein Herzensanliegen. Wir haben in der letzten Wahlperiode gesagt: Kommt, wir packen das alles nach Münster. Wenn nur Münster das macht, dann geht das schneller. – Bisher ist es nicht so. Die Menschen warten ewig auf Antwort. Da brauchen wir endlich mehr Standards. Wir brauchen auch Digitalisierung, auch wenn die Landesregierung das für Teufelszeug hält. Und jetzt wird es noch schlimmer: KI dazu wäre perfekt. Mit so etwas können wir arbeiten, mit so etwas müssen wir arbeiten. Was wir nicht brauchen, ist der vorliegende Antrag. – Ich danke Ihnen fürs Zuhören. (Beifall von der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Brandes. Landtag

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Ina Brandes

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie wissen, dass eine gute medizinische Versorgung eines der wichtigsten Ziele dieser Landesregierung ist. Ich bin froh, sagen zu können, dass wir dafür schon in der Vergangenheit sehr, sehr viel getan haben und auch in der Zukunft sehr, sehr viel tun werden. Wir unterstützen – das ist schon gesagt worden – den Aufbau der neuen medizinischen Fakultät in Bielefeld. Wir haben dort schon 120 zusätzliche Medizinstudienplätze geschaffen. Bis zum Wintersemester 2026/2027 werden weitere 180 planmäßig hinzukommen. Wir haben auch den Aufbau von Medizinstudienplätzen an der privaten Uni in Witten/Herdecke unterstützt. Dort haben wir die Zahl auf 168 verdoppeln können. Damit stehen zukünftig 2.750 Medizinstudienplätze in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Das sind mehr als 20 % der insgesamt in Deutschland verfügbaren Studienplätze. (Beifall von der CDU) Zum Thema „Ärztemangel“ ist es gerade schon gesagt worden: Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland die Landarztquote eingeführt. Erstmalig wurde damit in Deutschland eine bedarfsorientierte Vergabe von Studienplatzressourcen geschaffen. Die Landarztquote ist inzwischen fest etabliert. Sie ist erfolgreich und auch bei ihren bisherigen Kritikern, wie wir gerade gehört haben, anerkannt. Wir sind sehr froh, dass es inzwischen so ein fester Baustein unserer Studienplatzvergabe ist und entsprechend gut funktioniert. Gleichwohl ruhen wir uns darauf nicht aus, sondern kümmern uns ganz gezielt um die Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in unterversorgten Gebieten. Das unterstützen wir mit jeweils 60.000 Euro, um ein weiteres starkes Signal für die medizinische Versorgung zu senden, und das insbesondere im ländlichen Raum. Ich bin sehr froh, dass wir als Standort in Nordrhein-Westfalen für Medizinerinnen und Mediziner aus dem Ausland so attraktiv sind. Die Ärztinnen und Ärzte in unseren Krankenhäusern und Arztpraxen, die aus dem europäischen oder auch aus dem außereuropäischen Ausland zu uns gekommen sind, sind ein unverzichtbarer Teil unserer Gesundheitsversorgung, und sie sind uns alle herzlich willkommen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Insofern bin ich froh, sagen zu können, dass wir diese Aufgabe, diese Herausforderung für unser Gesundheitssystem zum einen verstanden und nachvollzogen haben und zum Zweiten über Parteigrenzen hinweg sehr gute Lösungen gefunden haben, um dem beizukommen. Ich bin froh, wenn wir in dieser 05.11.2025 Hinsicht weiterarbeiten. Dann ist mir um die medizinische Versorgung in Nordrhein-Westfalen nicht bange. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD und der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin Brandes. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/16217. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/16217 abgelehnt. Wir kommen zu: 10 Heimatstahl sichern – Zukunft gestalten: wofür sich das Industrieland NRW beim Stahlgipfel im Bund einsetzen muss Eilantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/16299 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPD-Fraktion deren Vorsitzendem Ott das Wort. Bitte schön.

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Jochen Ott SPD

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir alle wissen um die Bedeutung der Stahlindustrie für Deutschland und im Besonderen für Nordrhein-Westfalen. Aber die Lage ist ernst. Die Stahlindustrie steht unter Druck. Die Krise in Abnehmerbranchen, hohe Energiepreise, Dumpingstahl aus China, die Kosten für den Umbau hin zu einer klimafreundlicheren Stahlproduktion und Zölle auf Stahlimporte in die USA machen der Branche zu schaffen. Es geht nicht nur um 50.000 Arbeitsplätze. Es geht nicht nur um 50 Milliarden Euro Umsatz. Es geht um die Existenz von Wertschöpfungsketten. (Beifall von der SPD) Vier Millionen Menschen arbeiten in stahlintensiven Industrien. Es geht um die Arbeitsplätze im Maschinenbau, der Autoindustrie bis hin zu Energienetzen und Verteidigung. Stahl ist das Fundament von Wachstum, Wohlstand und Sicherheit. Stahl ist Zukunft, und dafür müssen wir kämpfen. (Beifall von der SPD) Deshalb ist es gut, dass die Bundesregierung jetzt zu einem Stahlgipfel einlädt. Hier muss NRW mit kon-Landtag kreten Vorschlägen für unsere Stahlindustrie kämpfen. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch. Jetzt kommt es darauf an, dass Sie sich dafür in Berlin auch stark machen – mit aller Kraft –, denn NRW ist der größte Stahl- und Chemiestandort in Deutschland. Der Ministerpräsident und seine Wirtschaftsministerin müssen die Wort- und Meinungsführer in der industriepolitischen Debatte sein. Doch das sind sie nicht. Das sind andere. Das ist Anke Rehlinger aus dem Saarland. Das ist Christiane Benner von der IG Metall. Das sind Michael Vassiliadis von der IGBCE, Christian Kullmann von Evonik. Die Regierung Wüst verwechselt wie immer Geräuschlosigkeit mit Tatenlosigkeit. (Beifall von der SPD) Auf eine kraftvolle und innovative Industriepolitik können sich nämlich Grüne und CDU in diesem Land nicht einigen. Das ist der Zustand dieser Koalition. Deshalb packen sie das gar nicht erst an. Erst wenn es nicht mehr anders geht, einen Tag vor dem Stahlgipfel, meldet sich der Ministerpräsident zu Wort und fordert Dinge, die sowieso beschlossen werden. Herr Wüst und Frau Neubaur sind Teil der Kulisse, aber sie sind keine Gestalter, und das ist für Nordrhein-Westfalen zu wenig. (Beifall von der SPD) Im Industrieland NRW sollte die Industriepolitik der Zukunft formuliert werden. Das sind wir den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Stahl schuldig, aber nicht nur im Stahl, sondern auch in der Chemie, im Maschinenbau, im Automotive. Wenn die Landesregierung ihnen schon nichts zu sagen hat, dann muss es eben der Landtag tun. Deshalb setzen wir mit diesem Eilantrag ein starkes Signal. Wir sagen ganz konkret, was jetzt zu tun und was morgen zu entscheiden ist. Zuallererst brauchen wir Schutzzölle vor Dumpingstahl. Wir brauchen einen Industriestrompreis. Setzen Sie sich dafür ein, dass der Beihilferahmen auf EU-Ebene erweitert wird, also auf mehr als 50 % für drei Jahre, und dass der Strompreis so schnell wie möglich bei den Unternehmen ankommt. Jede weitere Verzögerung gefährdet in Nordrhein-Westfalen Investitionen, Arbeitsplätze und die Zukunft der Stahlindustrie. Im nächsten Schritt muss in die Infrastruktur für klimafreundliche Produktion investiert werden: in den Wasserstoffhochlauf, in die Energieinfrastruktur und in die CO -Speicherung. Erst diese Investitionen schaffen die nötige Planungssicherheit. Sie sind unverzichtbar. Noch wichtiger ist allerdings eine gesicherte Nachfrage. Es gibt keine privaten Investitionen in grünen Stahl, keine Investitionen in Heimatindustrie ohne verlässlichen Absatz. Das heißt: Wir brauchen einen Buy-European-Pakt, „Kauft europäisch!“, Verbindliche 05.11.2025 Quoten für grünen europäischen Stahl bei öffentlichen Aufträgen, europäischen Stahl für europäische Autos, gezielte Förderung von Elektromobilität „Made in Europe“! Kauft europäisch. Kauft europäisch – das ist die Losung der Stunde für unsere Industrie und für unsere Souveränität. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Der Herr Ministerpräsident hat angedeutet, dass er den Zertifikatehandel mit Blick auf die energieintensive Industrie in den Blick nehmen will und reformieren will. Das halte ich für richtig. Aber ist das auch die Haltung der schwarz-grünen Landesregierung? Sind Sie sich mit Ihrer Wirtschaftsministerin da einig? Stellen Sie das endlich klar. Wenn ja, dann erwarte ich von Ihnen konkrete Initiativen und nicht nur vage Andeutungen in Interviews. Jeden Tag hören wir von neuen Werkschließungen und Entlassungen in Nordrhein-Westfalen. Aber von dieser Landesregierung hören wir nicht, was sie dagegen unternimmt. Die Rezession in der Industrie ist kein Schicksal, kein Naturgesetz. Es gibt Wege zu neuem Wachstum und neuer Stärke. Unsere Vorschläge für eine starke Stahlindustrie in NRW liegen vor. Daran werden wir Sie messen.

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Rainer Schmeltzer

Herr Kollege, die Redezeit.

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Jochen Ott SPD

Ich komme zum Ende. – Nicht das, was Sie von anderen fordern, ist entscheidend, sondern entscheidend ist: Was tun Sie ganz konkret für die Stahlindustrie und die Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen? Das haben die Menschen verdient. Wenn Sie die unterstützen, dann haben Sie auch unsere Unterstützung. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Ott. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Untrieser.

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Dr. Christian Untrieser CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal finde ich es gut, dass wir das Thema „Stahl“ heute zum wiederholten Male besprechen. Ich finde es auch ausgesprochen gut, dass morgen der Stahlgipfel in Berlin beginnt. Erklärungsbedürftig finde ich nur Ihre Strategie und Ihre Rhetorik, lieber Herr Ott und liebe SPD-Fraktion. Sie changieren hier stets zwischen Oppositionsrhetorik auf der einen Seite und Verteidigung von Bundesregierungspolitik andererseits. Ihnen ist dabei die schnelle Schlagzeile, auch wenn sie falsch ist, immer wichtiger als die Sache; denn wer hat – das frage ich Sie – den Stahlgipfel schon vor langer Zeit gefordert? Landtag (Sarah Philipp [SPD]: Die SPD!) Das können Sie nachlesen. Das war diese Landesregierung. Anfang Juli haben sich die stahlproduzierenden Länder (Sarah Philipp [SPD]: In jedem Jahr!) Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Saarland und Bremen in einem Antrag im Bundesrat genau dafür eingesetzt. Deswegen ist es gut, dass er jetzt kommt. In diesem Antrag, den Sie heute vorlegen, schreiben Sie als ersten Satz: „Auf Initiative von Bundesfinanzminister Klingbeil ist im Bund ein Stahlgipfel geplant.“ (Sarah Philipp [SPD]: Ja! – Jochen Ott [SPD]: Das ist ja auch so!) – Na ja, ich habe gerade gesagt, dass es anders ist. Wenn Sie aber schon im ersten Satz schreiben, Herr Klingbeil habe das gemacht, dann verstehe ich etwas nicht. Jetzt sind Sie da, Frau Philipp. Sie haben heute Morgen einen Instagram-Post mit den Worten gemacht: Irgendwann ist genug gegipfelt. – Ja, was gilt denn jetzt? Soll man einen Gipfel einberufen, (Sarah Philipp [SPD]: Sie müssen das ganze Zitat lesen!) soll man darüber sprechen oder ist Ihnen das zu viel Gipfel? (Sarah Philipp [SPD]: Sie müssen das ganze Zitat lesen! Das würde helfen!) Klären Sie doch mal, was Ihre Strategie ist. Das alles passt nicht zusammen. Ihnen wäre heute wirklich kein Zacken aus der Krone gebrochen, wenn Sie sich einmal eingereiht hätten, um mit der Landesregierung gemeinsam im Schulterschluss in Düsseldorf, in Berlin und in Brüssel für die Stahlbranche zu kämpfen. Das wäre für die Branche und für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer viel, viel besser. Dann wären wir als Nordrhein-Westfalen viel, viel stärker. Natürlich sind wir in vielen Dingen absolut einer Meinung, was die Relevanz von Stahl für Nordrhein-Westfalen, aber auch für Deutschland betrifft. Deutschland ist das Land in Europa mit der größten Stahlerzeugung. Nordrhein-Westfalen ist wiederum unter den Bundesländern ein ganz, ganz wichtiger Stahlstandort. Unseren Wohlstand, unsere wirtschaftliche Entwicklung verdanken wir der Stahlproduktion. Stahl ist die DNA dieses Landes. Stahl steht am Anfang von vielen Wertschöpfungsketten. Es gibt keine Schiene, es gibt keine Brücke, es gibt kein Auto, es gibt kein Windrad ohne Stahl. Deswegen hat Stahl Zukunft in diesem Land. Wir dürfen uns nicht darauf verlassen, dass uns in Zukunft andere Welt-05.11.2025 gegenden mit Stahl beliefern. Das wäre eine törichte Herangehensweise. Das dürfen wir nicht machen. Stahl steht für viele Arbeitsplätze und Wertschöpfung. Rund 80.000 Menschen in diesem Land kochen Stahl. Nach Zahlen des Europäischen Stahlverbands EUROFER zieht ein Beschäftigter in der Stahlbranche fünf weitere Arbeitsplätze nach sich. Stahl ist aber auch enorm CO -intensiv. In Deutschland fallen dafür rund 50 bis 55 Millionen Tonnen CO -Treibhausgasemissionen jährlich an. Das ist ein Drittel der gesamten CO -Emissionen. Daran sieht man schon, dass wir einen großen Hebel haben. Deswegen ist es vollkommen richtig, dass wir mit der größten Einzelfördermaßnahme dieses Landes in Höhe von 700 Millionen Euro in Duisburg die Direktreduktionsanlage fördern; denn wir glauben, dass grüner Stahl künftig da sein muss. Das ist ein wichtiger Klimaschutzaspekt, aber auch wichtig für Arbeitsplätze und für die Wertschöpfung. Es ist aber auch richtig, dass wir darüber hinaus der kriselnden Stahlbranche mit weiteren Beschlüssen unter die Arme greifen. Ein ganz wichtiger Beitrag ist hier der Industriestrompreis. Wie oft haben wir das an dieser Stelle schon thematisiert? Wie oft haben der Ministerpräsident und die Wirtschaftsministerin gesagt: „Wir brauchen diesen Industriestrompreis, nicht nur für die Stahlbranche, sondern auch für andere Industrien“? Jetzt können wir erfreut feststellen, dass die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche die Einführung des Industriestrompreises zum 1. Januar 2026, also in wenigen Wochen, bekannt gegeben hat. Das ist ein sehr, sehr großer Schritt nach vorne. Dazu kommen noch der Zuschuss zu den Netzentgelten in Höhe von 6 Milliarden Euro, die Strompreiskompensation und die Abschaffung der Gasspeicheranlagen. Das sind alles wichtige Schritte in Richtung Wettbewerbsfähigkeit der Industrie. Dazu möchte ich noch zwei Dinge ansprechen. Erstens zur Stärkung der Nachfrageseite. Wenn wir als Gesellschaft wollen, dass Unternehmen sich aufmachen und grünen Stahl produzieren, dann wäre es auch gut, wenn der Staat selbst diese Produkte nachfragte. Deswegen ist es ein gutes Zeichen, dass die Deutsche Bahn jetzt mit einem Unternehmen einen Vertrag über klimaneutralen Stahl abgeschlossen hat. Davon darf es gerne mehr geben. Das ist ein erster Schritt. Wenn man beispielsweise nach Frankreich guckt, stellt man fest, dass die französische Bahn schon wesentlich weiter mit solchen Aufträgen ist. Zweitens stimmen wir darin überein, dass wir im internationalen Wettbewerb nicht blauäugig sein dürfen, sondern die europäischen Vorhaben unterstützen müssen, unsere heimische Industrie in Form von Zöllen oder mit anderen Maßnahmen zu schützen. Landtag Ich freue mich auf den Gipfel morgen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Untrieser. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Röls-Leitmann.

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Michael Röls-Leitmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die Stahlindustrie steht vor einer Vielzahl von Herausforderungen: Dumpingstahl aus China; ein Strompreis für die energieintensivste Industrie, der noch nicht genug unterstützt wurde, bei dem die Strompreismaßnahmen noch nicht genug durchgeschlagen haben. Wir haben die hohen Investitionsbedarfe für den klimaneutralen Umbau dieser Industrie, und die US-Importzölle kommen erschwerend hinzu. Es ist also kein leichtes Umfeld, aber eine starke heimische Stahlindustrie betrifft auch die Frage von Resilienz und Unabhängigkeit. Die Beschäftigten der Stahlindustrie erwarten zu Recht eine klare Perspektive, und deswegen stehen wir an ihrer Seite. Die Stahlindustrie ist der klimaintensivste Sektor der Industrie in Deutschland. 6,5 % aller nationalen Gesamtemissionen entfallen nur auf die Stahlindustrie. Deswegen lässt sich festhalten: Resilienz, Beschäftigung und Klimaschutz – die Transformation der Stahlindustrie ist too big to fail. Deswegen ist es gut, dass morgen im Kanzleramt der Stahlgipfel stattfindet. Schon im August forderten Ministerin Neubaur und Minister Laumann in einem Brief gemeinsam einen Stahlgipfel. Duisburg als Tagungsort hätte ich auch besser gefunden, dennoch ist es gut, dass er morgen im Kanzleramt stattfindet. Wir brauchen eine starke Stahlindustrie in NRW, und dafür braucht es morgen bei diesem Gipfel die richtigen Entscheidungen. Was wir in NRW zur Unterstützung der Stahlindustrie bereits machen, ist vielseitig. Ich möchte ein paar Punkte nennen: Vor gut einem Jahr ist mit dem nationalen Aktionsplan „Stahl“ von den Stahlländern der Stahlallianz in Duisburg gemeinsam ein wichtiges Schriftstück verabschiedet worden, in dem sich viele der Forderungen, die wir auch heute noch diskutieren, wiederfinden. Jetzt geht es eben darum, diese Forderungen zum Fliegen zu bringen. Wir fördern den Wasserstoffhochlauf, unter anderem mit der Einzelförderung der Direktreduktionsanlage in Duisburg, aber auch mit Unterstützung beim Aufbau der Infrastruktur für den Wasserstoff. Schon im industriepolitischen Leitbild der Landesregierung hat es einen sehr klaren Blick darauf gegeben, was es braucht, 05.11.2025 damit eine starke Stahlindustrie in Nordrhein-Westfalen künftig klimaneutral produzieren kann. Als Koalition, als Landesregierung fordern wir in Nordrhein-Westfalen schon lange gemeinsam, dass die Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass günstige Strompreise langfristig und verlässlich bestehen. Gute Schritte dahin zeichnen sich jetzt ab. Es braucht aber auch den Einsatz der Bundesregierung bei der EU-Kommission, damit an der Stelle über 2030 hinaus Klarheit besteht. Das betrifft auch Punkte wie die Strompreiskompensation, zudem müssen die Netzentgelte gedeckelt werden. All das muss zusammengehen, weil das das Fundament bezahlbarer Strompreise für die energieintensivste Industrie ist. Es braucht aber auch einen Schutz vor dem importierten Dumpingstahl aus China. Die Landesregierung ist in ihrer Position hierzu klar und geeint. Noch nicht klar positioniert, Herr Ott, hat sich die Bundesregierung, das heißt, es ist an der Bundesregierung, sich endlich hinter den Vorschlag der EU-Kommission zu stellen, diesen mit zu unterstützen, damit wir das Problem auch auf dieser Ebene angehen. Wenn man sagt, „Wir wollen auch künftig, dass Stahl in Deutschland, in Nordrhein-Westfalen produziert wird“, wenn man sagt, „Das soll klimaneutral erfolgen“, muss man sich auch dagegen zur Wehr setzen, dass Dumpingstahl aus China unsere Unternehmen aus strategischen Gründen plattmacht. Da müssen wir an der Seite der Unternehmen und der Beschäftigten stehen, auch die Bundesregierung muss das. Ein wichtiger Punkt: Es braucht endlich die Umsetzung von grünen Leitmärkten, damit Unternehmen Investitionssicherheit haben, indem es Klarheit darüber gibt, dass grüner Stahl auch abgenommen werden wird. Wer, wenn nicht die öffentliche Hand in ihren Ausschreibungen sollte als Erstes auf grünen Stahl setzen, um so eine resiliente Wertschöpfungskette, eine resiliente Lieferkette für grünen Stahl in Nordrhein-Westfalen, in Deutschland zu ermöglichen? Sie fordern in Ihrem Antrag, Klimaschutzfahrpläne bei Verschmutzungszertifikaten oder der Umstellung auf Wasserstoff kurzsichtig und auf unbestimmte Zeit aufzuweichen. Auf Bundesebene wird das Gelingen des Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft, zum Beispiel, was die Kraftwerksstrategie angeht, immer wieder sabotiert. Dazu muss man sagen: Da wird nicht die Stahlindustrie gestützt, sondern zusätzliche Unsicherheit geschaffen, und das hilft am Ende nicht beim Erhalt von Industriearbeitsplätzen in unserem Land. Von diesem Stahlgipfel muss eine deutliche Botschaft ausgehen: Wir wollen den grünen Stahl. Wir wollen das langfristig unterstützen. – Wenn diese Rahmenbedingungen klar sind, wird deutlich, dass natürlich auch die Unternehmen eine Verantwortung Landtag haben, nämlich diese Transformation von den Konzernspitzen aus gemeinsam mit den Beschäftigten verlässlich und vertrauensvoll zu organisieren. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Röls-Leitmann. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Abgeordnete Brockes.

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Dietmar Brockes FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Stahlindustrie ist Kern unserer Industriegeschichte, Motor unserer Wertschöpfung und zugleich Prüfstein für unsere Wettbewerbsfähigkeit in einer globalen kostenbewussten Transformationswelt. Der Stahlgipfel am 6. November muss klare Positionen beziehen. Wir brauchen marktwirtschaftliche Reformen für eine zukunftsfähige Stahlindustrie. Die SPD schlägt mit ihrem Antrag einige Maßnahmen vor, die wir als Liberale mittragen können. Es sind aber auch Positionen dabei, die aus unserer Sicht nicht zielführend sind. Die Stahlindustrie in Nordrhein-Westfalen braucht verlässliche Rahmenbedingungen, die vor allen Dingen wettbewerbsfähig sein müssen. Dazu gehört ein effizienter, fairer Handelsschutz gegen subventionierte Billigstahlimporte, aber ohne neue mineralische Protektionismen, die unsere exportorientierte Wirtschaft abwürgen. Ein starker EU-Grenzausgleich, auch CBAM genannt, ist sinnvoll, muss aber pragmatisch gestaltet werden, damit deutsche Stahlbetriebe nicht gegenüber subventionierten Konkurrenten aus Drittländern ins Hintertreffen geraten. Ebenso wichtig ist eine zielgerichtete Energiepolitik. Wir brauchen Entlastungen in der Energiepolitik für alle Bereiche, für alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die Absenkung der Stromsteuer, der Netzentgelte und auch weitere Maßnahmen. (Beifall von der FDP) Wir stehen in Nordrhein-Westfalen vor der großen Herausforderung, die Stahlproduktion klimafreundlicher zu machen. Dies hat aber mit Augenmaß zu erfolgen und nicht mit der Brechstange. Wir müssen die Transformation gezielt gestalten und vor allem technologieoffen angehen. Der Einsatz aller Farben des Wasserstoffs muss als Übergangstechnologie möglich sein. CCS sowie der Ausbau der Infrastruktur für Wasserstoff und CO -Speicher gehören aus unserer Sicht dazu. Ein offener Rechtsrahmen ermöglicht Unternehmen, die geeigneten Technologien dort einzusetzen, wo sie wirtschaftlich sinnvoll sind. Gleichzeitig sichern wir Qualifikation, Beschäftigung und Wertschöpfung 05.11.2025 in Nordrhein-Westfalen, indem wir Weiterbildung, duale Studiengänge und Fachkräfteprogramme stärken. Nordrhein-Westfalen kann so zu einem führenden Standort für eine moderne, emissionsarme Stahlerzeugung werden. Dauerhafte Subventionen oder harte Importbarrieren können den globalen Freihandel weit über den Stahlbereich hinaus gefährden und so zu Gegenreaktionen führen. Die Folgen wären höhere Kosten, ineffiziente Strukturen und Behinderungen beim Marktzugang für alle unsere Unternehmen, egal aus welcher Branche. Wir plädieren deshalb für einen kooperativen marktwirtschaftlichen Ansatz, das heißt funktionierende faire Regeln, klare Korridore und flexible Instrumente statt dauerhafter Protektion. (Beifall von der FDP) Wir müssen Bürokratie abbauen, Planungsbarrieren und Wettbewerbsverzerrungen vermeiden, hier unsere Hausaufgaben machen und starre Rahmenbedingungen auflösen, da sie Investitionen in Nordrhein-Westfalen behindern. Wir brauchen schnelle, schlanke rechtsstaatliche Verfahren, klare Kriterien für Förderungen und verbindliche Fristen. Ohne diesen Pragmatismus riskieren wir, dass sich die Investitionen einem anderen Ort als Nordrhein-Westfalen zuwenden. Hier müssen wir endlich schnell handeln. Zu dem Antrag der SPD-Fraktion werden wir uns enthalten. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Loose.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst zertrümmert die SPD der Industrie die Kniescheiben, um ihr jetzt einen klapprigen Rollstuhl hinzustellen. Anders kann man sich, liebe SPD, solche Anträge von Ihnen wirklich nicht mehr erklären. Sie wollen weiter auf die Industrie einprügeln, die Industrie weiter gängeln. Sie wollen weiter teure CO - Zertifikate, die den Strom teuer machen. Sie wollen weiter die Stahlindustrie auf teure Wasserstofftechnologie umstellen. Sie wollen weiter die Stromnetze mit Windindustrieanlagen und PV-Anlagen aus dem Takt bringen und die Preise damit in die Höhe treiben. Weil die Industrie jetzt aber durch Ihre politischen Zwangsneurosen pleitegehen würde, kommen Sie nun mit dem Vorschlag, dass all die Bürger, dass all die Malocher diese ganzen Mehrkosten bezahlen sollen. Landtag Herr Untrieser hat es gerade gesagt. 6 Milliarden Euro sollen für die Entlastung von Netzkosten irgendwoher kommen. Aus welchem Kartoffelsack nehmen Sie denn die 6 Milliarden Euro? Die nehmen Sie am Ende den Malochern, den Arbeitern weg, Herr Untrieser, statt einfach die Gebühren, die zusätzlichen Kosten zu reduzieren, indem Sie das gesamte System in ein ordentliches System überführen. (Zurufe von der CDU) Lieber Herr Stinka, Ihr Antrag ist eine Kopie der kommunistischen Planwirtschaft der DDR. Sie wollen Zölle für die bösen kapitalistischen Länder, für Länder, die bei Ihrem Klimaschwindel nicht mitmachen. Es soll zudem Quoten geben. Das heißt, die Bürger werden gezwungen, den teuren deutschen grünen Stahl zu kaufen statt des qualitativ gleichwertigen, günstigen Stahls aus dem Ausland. Das ist reiner Protektionismus. Das ist die nationalistische Mottenkiste, die Sie hier ausgepackt haben. Aber schauen wir uns doch an, wie die Industrie über Ihre Planwirtschaft denkt. ArcelorMittal lehnt Ihre Milliardensubventionen für den Umbau auf Ihre grünen Wasserstoffträumereien schlicht ab. Uniper hat alle Wasserstoffprojekte auf Eis gelegt. LEAG sagt das Wasserstoffkraftwerk im sächsischen Boxberg ab. RWE zieht sich aus dem namibischen Wasserstoffprojekt zurück. Statkraft, Shell, BP und Equinor steigen aus ihren Wasserstoffprojekten aus. Dänemark und Norwegen haben entschieden, keine Wasserstoffpipelines nach Deutschland zu bauen. Der Bundesrechnungshof warnt davor, dass grüner Wasserstoff auf absehbare Zeit nicht in relevanten Mengen und zu vertretbaren Preisen verfügbar sein wird. Immerhin gibt es ein Unternehmen in Deutschland, und zwar thyssenkrupp in Duisburg, das Ihre Subventionen für Heimatstahl nimmt, um dann Tausende Mitarbeiter zu entlassen, wie sie es jetzt schon machen. Das ist Ihr Heimatstahl. Es ist ein Arbeitsplatzvernichtungsprogramm, was Sie uns hier liefern. (Beifall von der AfD) Unsere deutsche Industrie braucht auch immer weniger Stahl. Die Autoindustrie als einer der großen Stahlabnehmer sucht ihr Glück nämlich im Ausland und zieht nach Ungarn oder Tschechien. Diese Länder wissen aber, wie man die eigene, die Autoindustrie schützen muss. So passierte es, dass die neue Autofahrerpartei in Tschechien auf Anhieb bei der letzten Wahl vor wenigen Wochen ins Parlament eingezogen ist. Wissen Sie, warum die Menschen in diesen Ländern solche Parteien wählen? Die Menschen in diesen Ländern haben Erfahrung mit dem Kommunismus und der Planwirtschaft gemacht. Sie erkennen in der EU die Wiedergeburt der kommunistischen Planwirtschaft und wehren sich. 05.11.2025 Beide Länder bekämpfen den sogenannten Green Deal von Frau von der Leyen, CDU. Beide Länder schützen ihre Autoindustrie. Beide Länder vertreten die Interessen ihrer Industrie und damit auch die Interessen ihrer Arbeiter. Das ist etwas, was die deutschen Arbeiter eigentlich von einer ehemals sozialen Partei wie der SPD erwarten würden. Doch die Interessen der Arbeiter vertritt inzwischen in Deutschland nur noch eine Partei, nämlich die AfD. (Beifall von der AfD) Lassen wir zum Schluss jemand anderes reden. Der indische Physiker Mayukh Panja wanderte vor neun Jahren nach Deutschland ein. Er kommentierte das Video der Sprengung des Kühlturms des Kernkraftwerks Gundremmingen wie folgt: „Und nun, innerhalb von neun Jahren, hatte ich die unglaubliche Gelegenheit, mitzuerleben, wie sich ein Industrieland […] durch eine Reihe schlechter politischer Maßnahmen […] systematisch selbst dezimierte.“ Panja beschwerte sich über die „selbst kastrierenden“ Richtlinien der EU und schloss damit, dass unser Land – Zitat – „von einem Haufen tugendhafter, selbstgefälliger Idioten ruiniert wird“. Tja, und dann kommen Sie, Herr Stinka, und bestätigen mit Ihrem Antrag, dass Herr Panja mit jedem Wort recht hat. Sie glauben ernsthaft, man könnte Stahl, Strom und Wohlstand per Regierungsbeschluss herbeisubventionieren – nach der Devise: vorwärts immer, rückwärts nimmer. Wir brauchen allerdings keine weiteren kommunistischen Ideen des letzten Jahrtausends, sondern wir brauchen verlässliche Energie zu vernünftigen Preisen. Wir brauchen technologische Freiheit und echten Wettbewerb. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Genau die Klientel wählt euch!) Wir brauchen eine Politik für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Für die Landesregierung hat nun Ministerin Neubaur das Wort. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stahl und Metall sind Herzstück unserer industriellen Wertschöpfung in NRW, in Deutschland und in Europa. Sie sichern unseren Wohlstand, hochwertige Arbeitsplätze und technologische Souveränität. Gleichzeitig stehen wir vor einer dreifachen Herausforderung: Diese Industrien müssen wettbewerbsfähig Landtag gehalten werden, schnell dekarbonisiert werden, und geopolitische Risiken im Welthandel müssen minimiert werden. Unsere Industrie steht massiv unter Druck. Dumpingimporte fluten die Märkte, die Energiekosten sind zu hoch, und die Investitionen geraten in der Tat ins Stocken. Deswegen erwarte ich vom Stahlgipfel kein weiteres Abwarten, keine Rhetorik, sondern Entscheidungen. Wir brauchen endlich den wirksamen europäischen Handelsschutz, wettbewerbsfähige und planbare Strompreise sowie eine Industriepolitik, die Haltung und nicht nur Überschriften produziert. Die Bundesregierung kann mit dem Stahlgipfel beweisen, dass sie verstanden hat, was auf dem Spiel steht. Es geht um das Rückgrat unserer Wirtschaft. Als Landesregierung Nordrhein-Westfalen sind wir uns der Tragweite bewusst und deswegen seit Langem dabei, diese Herausforderungen anzugehen. Im Juli haben die Länder in der Länderkammer, dem Bundesrat, auf Initiative Nordrhein-Westfalens beschlossen, zentrale Vorhaben des europäischen Aktionsplans für Stahl und Metalle zu konkretisieren, und die Bundesregierung aufgefordert, ihn in Deutschland entsprechend umzusetzen. Inhaltlich haben wir dabei auf die bewährten Erfolgspunkte abgestellt, die wir im September 2024 in Duisburg beim Nationalen Aktionsplan Stahl vorgestellt haben – ein Schulterschluss von Bund, Ländern, Gewerkschaften, Verbänden und Industrie auf Initiative der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, lieber Jochen Ott. Ich möchte die Kernforderungen, die an die Bundesregierung adressiert wurden, gerne noch einmal aufzeigen. Es geht um wettbewerbsfähige Stromkosten. Der Brückenstrompreis muss beihilferechtlich abgesichert und zielgerichtet umgesetzt werden. Dazu gehört die vollständige Ausschöpfung bestehender Entlastungen und eine Senkung der Übertragungsnetzentgelte. Es geht um den Schutz vor unfairen Handelspraktiken. Die jetzigen Safeguards laufen Mitte 2026 aus. Deswegen brauchen wir einen lückenlosen Anschlussmechanismus und eine Bundesregierung, die sich gegenüber den EU-Mitgliedstaaten dafür starkmacht. Es geht um Leitmärkte für die emissionsarmen Produkte. Öffentliche Beschaffung und Nachhaltigkeitskriterien können den Markt für klimafreundliche Grundstoffe stärken. Die Bundesregierung sollte EU-Vorhaben wie den Low Emission Steel Standard unterstützen und dazu den nationalen Rechtsrahmen prüfen. Für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft für kohlenstoffarmen und grünen Wasserstoff brauchen wir eine pragmatische Regulatorik und vor allem eine grenzübergreifende Infrastruktur, damit es zügig eine 05.11.2025 Marktentwicklung geben kann. Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern der Nationalen Stahlallianz habe ich deswegen im September gegenüber der EU-Kommission und Frau Bundesministerin Katherina Reiche einen verbesserten Schutz vor unfairen Handelspraktiken schriftlich eingefordert. Die Kommission hat am 7. Oktober einen konkreten Vorschlag veröffentlicht – die Post-Safeguards –, den wir aus Nordrhein-Westfalen heraus uneingeschränkt unterstützen. Ein solches Bekenntnis zur Unterstützung ist leider seitens der Bundesregierung noch nicht erfolgt. Die Länder der Stahlallianz, zu denen wir in Nordrhein-Westfalen gehören, erwarten ein konkretes und klares Signal vom Stahlgipfel, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, den Kommissionsvorschlag Realität werden zu lassen. Entscheidend ist, dass das neue Instrument ausgewogen gestaltet wird. Es muss Europas industrielle Stärke und Resilienz festigen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der weiterverarbeitenden Branchen zu gefährden. Auch darum geht es für das Anlagenund Maschinenbauland Nordrhein-Westfalen. Wir sind als führender Stahlstandort in Europa auch im weiteren Verfahren wie immer bereit, uns konstruktiv einzubringen. Die große Frage des vermeintlichen Widerspruchs zwischen CBAM und ETS-Zuteilung werden wir lösen können, weil wir den Rahmen gestalten und es nicht einseitig abschlagen können. Dabei gibt es keinen Widerspruch zwischen dem Ministerpräsidenten und mir. Ich bin mir sicher, dass wir auch unsere innovationsgetriebenen Vertreterinnen und Vertreter der Grundstoffindustrien dazu bewegen können. Ich komme zum Schluss. Lieber Jochen Ott, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, anstatt den Ministerpräsidenten oder mich zu etwas aufzufordern, was wir tun sollten – (Sarah Philipp [SPD]: Das ist schon auch un- sere Aufgabe!) wie gerade dargestellt sind wir nachweislich für die Interessen des nordrhein-westfälischen, deutschen und europäischen Stahls unterwegs und bringen uns ein –, wäre meine herzliche Bitte: Erinnern Sie Ihre Kollegen im Bund daran, dass sie die Verantwortung dafür mittragen, (Sarah Philipp [SPD]: Das ist viel weniger Ihre Aufgabe als unsere! Viel weniger!) dass Stahl Zukunft ist und auch bleiben wird. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir gehen über zur Abstimmung. Über einen Eilantrag ist direkt abzustimmen. Wir stimmen deshalb über den Inhalt des Eilantrags Drucksache 18/16299 ab. Wer stimmt dem Eilantrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. (Ralf Witzel [FDP]: Wir haben nichts ge- macht! – Jochen Ott [SPD]: Er hat nichts ge- macht! – Christian Loose [AfD]: Die FDP ist jetzt auch gegen Zölle!) – Entschuldigung, wir haben das übersehen. Dann frage ich noch einmal: Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Jetzt ist es deutlich. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Somit ist der Eilantrag Drucksache 18/16299 abgelehnt. Wir kommen zu: 11 Fragestunde Mündliche Anfragen Drucksache 18/16294 Mit der Drucksache 18/16294 liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 72 und 73 vor. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Fragestellerin bzw. der Fragesteller bis zu drei Zusatzfragen stellen kann. Nach Beantwortung der Mündlichen Anfrage kann jedes andere Mitglied des Landtages bis zu zwei Zusatzfragen stellen. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne, nicht unterteilte Frage enthalten. Ich rufe somit die Mündliche Anfrage 72 der Herren Abgeordneten Ralf Witzel und Dirk Wedel von der Fraktion der FDP auf. Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Dr. Optendrenk antworten wird. – Ich danke Ihnen schon im Voraus, Herr Minister Dr. Optendrenk. Sie haben das Wort. 05.11.2025

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Dr. Marcus Optendrenk

Herzlichen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Das Infrastruktursondervermögen des Bundes ist die richtige Antwort zur richtigen Zeit, um Deutschland als Investitionsstandort wieder auf Erfolgskurs zu bringen. Jetzt muss das Geld so verwendet werden, dass jeder Euro seine Wirkung entfaltet. Mit dem Inkrafttreten des Länder- und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes am 24. Oktober 2025 sind die Weichen entsprechend gestellt worden. Innerhalb eines Bewilligungszeitraums von zwölf Jahren werden den Ländern 100 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung stehen. Durch diese Mittel können alle staatlichen Ebenen einschließlich der Kommunen gezielt Wachstumsimpulse initiieren. Die Handlungsfähigkeit des Staates wird so nachhaltig gestärkt. Auch die Bundesländer haben entscheidend daran mitgewirkt, dass das Verfahren so schnell wie möglich durchlaufen wird, damit die Mittel zügig verwendet werden können. Es zeigt sich, dass Bund und Länder einiges bewegen können, wenn sie sich über die Richtung einig sind und gemeinsam an einem Strang in die gleiche Richtung ziehen. Jetzt muss der Anteil des Sondervermögens für die Länder und Kommunen in Höhe von insgesamt 100 Milliarden Euro schnell und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden. Denn eine verstärkte Investitionstätigkeit in Deutschland, auch über die öffentlichen Haushalte angeregt, ist notwendig, um insgesamt positive Impulse für ein strukturelles wirtschaftliches Wachstum zu erzeugen und die deutsche Volkswirtschaft wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu bringen. Klar ist, dass die Investitionen in die Infrastruktur von hoher Dringlichkeit sind. Es ist an der Zeit, dass wir dem Investitionsstau, der sich über Jahrzehnte aufgebaut hat, jetzt entgegenwirken und dadurch eine wirtschaftliche Dynamik möglich machen. Dies setzt die Landesregierung nun mit Kraft und Zielstrebigkeit um. Mit dem „Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur“ hat die Landesregierung das größte Infrastruktur- und Investitionsprogramm in der Geschichte des Landes auf den Weg gebracht. In den kommenden zwölf Jahren stellen wir 31,2 Milliarden Euro bereit – eine Summe, die zeigt, dass wir es mit der Modernisierung, dem Aufbruch und der Erneuerung Nordrhein-Westfalens ernst meinen. Zur Umsetzung haben wir Ihnen bereits einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036“ vorgelegt Er wird freundlicherweise durch das Parlament bereits übermorgen in erster Lesung beraten und soll dann zur weiteren Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen werden. Landtag Jetzt sind Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Beratungsverfahren am Zug. Die Landesregierung hat ihre Hausaufgaben gemacht. Dem weiteren anstehenden Beratungsverfahren will ich an dieser Stelle deshalb nicht vorgreifen. – Herzlichen Dank. (Vereinzelt Beifall von der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Es liegt eine Nachfrage vor, und zwar von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Witzel.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin, für die Gelegenheit, an dieser Stelle eine erste Nachfrage zu stellen. – Herr Finanzminister, für unser Verständnis der Wirkungsmechanismen ist uns erst einmal wichtig, das Zahlenwerk nachvollziehen zu können. Wir haben uns Ihre Unterlagen, auf die Sie eben Bezug genommen haben, gründlich angeschaut und sehen dort Folgendes: Laut Zusammensetzung der Finanzierung handelt es sich bei 8,4 Milliarden Euro um Haushaltsmittel des Landes, die Sie ausweisen und die schon im Haushalt 2025 in Form von Förderprogrammen auch für Folgejahre festgeschrieben werden sollen. Andererseits ist in Ihrer Aufstellung der Mittel für die Kommunen nur von 7,2 Milliarden Euro die Rede, die für bestehende Förderprogramme für Kommunen ausgegeben werden sollen. Herr Finanzminister, mich interessiert: Wo kann man den Differenzbetrag in Höhe von 1,2 Milliarden Euro, der sich aus dem Vergleich beider Größen ergibt, finden? Wie erklärt sich das?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk

Ich glaube, dass Sie möglicherweise einem Irrtum unterliegen, weil es sich bei den 8,4 Milliarden Euro um die fortgeschriebenen Mittel handelt, die wir jetzt garantieren, um insbesondere – vielleicht ist das als Vorbemerkung noch einmal besonders wichtig und macht es Ihnen deutlich – dem Thema, das Sie besonders umtreibt – die Frage, ob das jenseits der juristischen Betrachtung ein zusätzlicher ökonomischer Impuls ist –, Rechnung zu tragen. Damit nicht nur Sie als Opposition sicher sein können, sondern auch wir eine gewisse Bindung, eine Verlässlichkeit haben, dass es bei zukünftigen Regierungen nicht zum Drehtüreffekt kommt, haben wir uns verpflichtet – und bitten Sie, dies mitzutragen –, die Mittel, die es heute gibt, auf diesem Niveau festzuschreiben. So kann man später nicht auf die Idee kommen, dass es ja noch Mittel aus den vom Bund zur Verfügung gestellten 21,095 Milliarden Euro gibt 05.11.2025 und, wenn es einmal schlecht läuft, bei den Investitionsmitteln von Ressorts kürzen. Eine solche spätere Kürzung wollen wir sehr klar ausschließen, indem wir auf zwei Wegen, nämlich bei bestehenden Förderprogrammen und bei den Investitions- und sonstigen Pauschalen des GFG, eine Festschreibung quasi im Sinne einer politischen Garantie vornehmen. Das hat durchaus einen psychologischen, aber auch einen sehr grundsätzlichen Effekt. Es kommt uns darauf an, die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur entschlossen anzugehen und dies auch mit Nachlesbarem zu unterlegen. Das ist exakt so geschehen. Das bedeutet auf der einen Seite, dass wir Investitionspauschalen und -mittel innerhalb des GFG der Höhe nach aus den Steueranteilen garantieren, und auf der anderen Seite, dass wir aus dem Landeshaushalt finanzierte Förderprogramme garantieren. Insofern müssen Sie das bitte auseinanderhalten.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Freimuth.

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Angela Freimuth FDP

Herr Finanzminister, vielen Dank. – Die Landesregierung hat in den letzten Jahren oft ihre Investitionsziele nicht erreichen können. Sie haben unlängst auch berichtet, dass nicht alle bisher geplanten Haushaltsansätze für Investitionen überhaupt verausgabt worden sind. Vor diesem Hintergrund frage ich: Wird die Landesregierung jetzt für die kommenden Landeshaushalte eine Mindestinvestitionsquote festschreiben, die aus dem Kernhaushalt geleistet werden muss, um zumindest auf der Landesebene sicherzustellen, dass die Infrastrukturmittel on top zum bisherigen Investitionsniveau eingesetzt werden und eingesetzt werden können? – Vielen Dank.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk

Das ist in der Tat eine spannende Frage, wobei es mit Blick auf die Haushaltsentwicklung ehrlicherweise nicht auf Quoten ankommt, sondern auf tatsächliche Geldzahlungen. Investitionsquoten sind immer in Relation zum Haushaltsvolumen zu sehen. Sie wissen, dass wir in den letzten Jahren in allen öffentlichen Haushalten an verschiedenen Stellen inflationsbedingt Haushaltsausweitungen gehabt haben, die auch dazu führen, dass man möglicherweise selbst bei einem Anstieg der Ausgaben zu einer niedrigeren Quote kommt. Das gilt für Zinsausgaben, Personalausgaben und Ähnliches. Landtag Ich will Ihnen beispielhaft erläutern, wie sich Investitionsquoten tatsächlich entwickelt haben. Wenn wir nachher noch einmal auf die Zahl schauen, was wir Ihnen an politischer Garantie abzugeben vorschlagen, dann ist im Grunde sehr klar, dass wir das Zahlenwerk meinen. Beispielsweise hatten wir in den Jahren 2013 bis 2016 bei sehr viel niedrigerem Haushaltsvolumen als jetzt Investitionsquoten des Landes zwischen 8,3 % und 8,8 %. Im Moment liegen wir bei einem Sollansatz von 10,4 % für dieses Jahr. In der Haushaltsklausur und öffentlich habe ich Ihnen vorgestellt, dass wir trotz Ausweitung des Haushaltsvolumens einen weiteren Anstieg der Investitionsquote für den Haushalt 2026 planen. Das, was Ihre Intention ist, nämlich dass wir eine Verstetigung von Investitionsausgaben aus dem Landeshaushalt sicherstellen, ist gerade der Sinn des NRW-Plans. Dadurch wollen wir gewährleisten, dass in Zukunft nicht weniger, sondern tendenziell mehr Geld aus dem Landeshaushalt für Investitionsausgaben sowohl des Landes als auch der Kommunen zur Verfügung steht.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Pfeil.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Frau Präsidentin, vielen Dank. – Herr Finanzminister, den bislang vorliegenden Dokumenten konnten wir noch keinen Investitionsplan für den angestrebten Zwölfjahreszeitraum entnehmen. Wie sollen die 10 Milliarden Euro, die die Landesregierung selbst investieren will, über die kommenden zwölf Jahre jeweils jährlich verteilt werden und abfließen? – Vielen Dank.

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Herr Minister.

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Dr. Marcus Optendrenk

Ich muss einmal zurückfragen, Entschuldigen Sie, weil ich das gerne einordnen möchte. Geht es Ihnen um den Anteil, den wir nach dem eingereichten Vorschlag im Gesetzgebungsverfahren als Landesinvestitionen aus diesen Bundesmitteln machen? Oder geht es Ihnen um das, was wir aus dem Landeshaushalt als Garantie für die Fördermittel machen? (Dr. Werner Pfeil [FDP]: Um den ersten Punkt!)

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Berivan Aymaz

Zum ersten Punkt, hörte ich. Ich wiederhole das für das Protokoll noch einmal. 05.11.2025

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Dr. Marcus Optendrenk

Okay. – Das habe ich mir fast gedacht, aber ich wollte Ihnen eine sachgerechte Antwort geben und nicht spekulieren, was gemeint ist. Wir haben Ihnen zu den 8,4 Milliarden Euro in dem Gesetzentwurf einen Verteilungsvorschlag den Themen nach, die das Bundesgesetz vorgibt, gemacht. Zunächst geht es darum, ob Sie im Gesetzgebungsverfahren diesem Vorschlag zur Aufteilung dieser 8,4 Milliarden Euro folgen. Wenn wir eine Vorstellung davon haben, ob das so sein wird, dann werden wir uns Gedanken darüber machen, in welchen Schritten die Ressorts mit den entsprechenden Mitteln, die es ja zusätzlich zu dem geben wird, was wir bisher an Investitionen aus dem Landeshaushalt haben, die Umsetzung gestalten können. Zur Systematik ist, glaube ich, ganz wichtig, dass in dem Gesetz keine Zwölftelung vorgesehen ist. Weder der Bund noch wir streben eine Verteilung der Gesamtsumme quotal auf jeweils zwölf Haushaltsjahre in Zwölftelschritten an. Vielmehr ist Sinn der ganzen Operation gerade, dass man über diesen Mechanismus in der Lage ist, die Investitionsbedarfe, bei denen man schon eine Planreife und Umsetzungsreife hat, flexibel zu decken. Es kann also durchaus sein, dass die Mittelabrufe sehr disquotal sowohl aus den Kommunen als auch aus dem Bereich der Landesministerien erfolgen. Insofern hängt es wesentlich von den zusätzlichen Themen ab, die die Kommunen und auch wir aus den Ressorts abrufen, wie der jeweilige Investitionsumsetzungsplan aussieht. Diesen würden wir bezogen auf die Landesressorts deshalb erarbeiten, wenn wir wissen, ob das, was den Landesarm, also diese 40 %, angeht, auch die Zustimmung des Parlaments findet.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt vom Abgeordnetenkollegen Herrn Brockes.

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Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, da die Landesregierung explizit eine Zusätzlichkeitserfordernis für das neue Schuldenpaket des Bundes ablehnt, ist für uns fraglich, welche Investitionswirkung tatsächlich von den historischen Rekordschulden ausgeht. Deshalb würde mich interessieren, wie die Landesregierung überprüfbar zusichern will, dass die Mittel aus dem sogenannten Sondervermögen, die das Land selbst investiert, die Investitionsquoten der Landeshaushalte der kommenden zwölf Jahre auch eins zu eins erhöhen. Landtag

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Herr Minister.

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Dr. Marcus Optendrenk

Herr Abgeordneter, Sie haben eben von mir schon einen Einblick in die Grundphilosophie unseres NRW-Plans bekommen. Dieser hat gerade den Zweck, dass wir den Drehtüreffekt ausschließen, und zwar nicht nur für uns, sondern auch für den Zwölfjahreszeitraum. Wir verpflichten uns als Land Nordrhein-Westfalen, dass wir in Summen sowohl das festschreiben, was wir den Kommunen für Investitionen aus dem Steuerverbund geben, als auch das, was wir aus den Förderhaushalten für Investitionen ausgeben. Das ist eine sehr hohe Summe. Damit ist relativ klar, dass die rechnerische Tranche von 1,75 Milliarden Euro pro Jahr – über die Jahre hinweg insgesamt 21,1 Milliarden Euro – tatsächlich zusätzlich im ökonomischen Sinne ist. Uns eint ja die Einsicht, dass wir an vielen Stellen einen Rückstand in der öffentlichen Infrastruktur haben, ob das nun bei kommunalen Schulbauten, bei Kitas, bei kommunalen Straßen, bei öffentlichen Gebäuden oder bei Infrastruktur in der Zuständigkeit des Landes Nordrhein-Westfalen ist. Dort, wo wir Landesinvestitionen aus diesem Bereich tätigen, werden wir auch darauf achten, dass wir die entsprechenden strukturellen Effekte erzielen. Diese strukturellen Effekte kommen wiederum der kommunalen Ebene zugute. Denn beispielsweise eine kommunale Krankenhausinfrastruktur ist für die Kommune auch dann eine bedeutsame Infrastruktur, wenn nicht die Kommune selbst oder eine kommunale Gesellschaft der Träger dieser Infrastruktur ist, sondern vielleicht ein privater oder kirchlicher Träger oder Ähnliches. Das heißt: Das, was wir Ihnen hier vorschlagen, führt dazu, dass wir das Geld wirklich für Investitionen ausgeben und nicht für konsumtive Ausgaben. Der NRW-Plan umfasst einen Mechanismus, der Ihnen, wenn Sie sich daran gebunden fühlen, und uns auch selbst eine gewisse Bindung auferlegt, dass wir das Geld wirklich dafür nutzen, den Wachstumsimpuls zu geben, den wir strukturell brauchen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Der nächste Zusatzfrage kommt vom Abgeordnetenkollegen Herrn Wedel.

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Dirk Wedel FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – In den Sachverständigenanhörungen zum Haushalt 2026 und zum GFG 2026 haben die kommunalen Spitzenverbände sowie auch kommunale Praktiker bereits öffentlich bestätigt, dass die Kommunen die Infrastrukturschuldenmittel aufgrund ihrer desolaten 05.11.2025 Finanzlage keineswegs überwiegend für zusätzliche Investitionen einsetzen werden. Wie bewerten Sie, Herr Minister, diese ganz offen geäußerten Ankündigungen vor dem Hintergrund der von Ihnen angekündigten Investitionsoffensive vor Ort?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk CDU

Herr Abgeordneter, wenn ich da ein wenig ausholen darf, weil Sie zu Recht die Frage stellen, wie es mit den kommunalen Haushalten insgesamt aussieht: Wir haben die große Herausforderung, dass die kommunalen Haushalte strukturell unter großem Druck stehen. Genau aus diesem Grund sind wir vonseiten der Länder derzeit mit dem Bund bis zum 19. Dezember in Verhandlungen über eine Form neuer Konnexität. Denn wir wollen zukünftig vermeiden, dass Kommunen durch den Bund Aufgaben bekommen, die sie nicht finanzieren können und die laufende Ausgaben produzieren, sowohl bei den Sozialausgaben als auch bei Verwaltungsausgaben. Dieses gehört mit in den Kontext der gesamten Betrachtung, wie wir die kommunale Finanzsituation in Nordrhein-Westfalen und bundesweit strukturell verbessern können. Es ist nun die erkennbare Aufgabe des Bundes, dafür zu sorgen, dass er sich an das Gleiche hält wie 15 von 16 Bundesländern. Wir haben, wie Sie wissen, seit einigen Jahren eine Konnexitätsklausel in der Landesverfassung stehen und halten uns daran. Wer die Musik bestellt, muss sie also auch bezahlen. Der Bund hat das bisher nicht so gesehen. Die meisten Ausgaben, die die Kommunen belasten und die sie zusätzlich belasten, sind aber Ausgaben, die aus Bundesgesetzen resultieren. Das ist der eine Arm des Entlastens der Kommunen, an dem wir – auch meine Person gemeinsam mit der Staatskanzlei und anderen – in Arbeitsgruppen und Gremien gerade auf der Bundesratsebene und mit dem Bund arbeiten. Der zweite Punkt ist, dass es strukturell einen Entlastungsarm bei der Altschuldenthematik gibt. Wir arbeiten daran, dass der Bund auch seinen Teil der Altschulden übernimmt, damit wir zu dem Entlastungspaket kommen, das wir hier im Landtag im Grundsatz wohl alle für richtig gehalten haben und das sich jetzt in der Umsetzung befindet, und die strukturelle Belastung durch Kassenkredite deutlich zurückgeführt wird. Der dritte Punkt ist, dass das Geld – deshalb glaube ich, dass Sie mit dieser Wahrnehmung der kommunalen Spitzenverbände im Moment noch nicht richtig liegen – für Investitionen ausgegeben werden wird. Es wird aber auch unter dem Gesichtspunkt des Landtag juristischen Kriteriums der Zusätzlichkeit schwer sein. Da teile ich die Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände. Denn es wäre nicht für 396 Städte und Gemeinden plus Kreise plus Landschaftsverbände sicherzustellen, weil es niemanden gibt, der ermitteln könnte, was auf welchem Sachstand denn dann pro Jahr zusätzlich wäre. Wenn Sie als Kommune in einem Schulentwicklungsplan Projekte stehen haben, die Sie dringend durchführen müssen, zum Beispiel den Ausbau von Infrastruktur im Bereich von Kitas, Ganztag und Ähnlichem oder die Sanierung einer Schule, dies aber sonst nicht tun könnten, weil es haushaltsmäßig nicht geht, dann können Sie sagen: Eine Investition aus diesen Mitteln ist nicht zusätzlich, weil sie schon im Schulentwicklungsplan steht. Da sage ich Ihnen: Wenn wir das Problem, das die Kommune selbst nicht lösen könnte, durch die Zuweisung dieser Mittel lösen können, dann ist das für mich ein Quantensprung in der Schulausstattung. Ich halte so etwas sowohl für ökonomisch zusätzlich, weil es sonst nicht stattgefunden hätte, als auch unter dem Gesichtspunkt der Schulinfrastruktur für wichtig. Daher stehen wir jetzt im Grunde genommen vor der Frage, ob wir das juristisch, ökonomisch, pragmatisch oder unter allen drei Gesichtspunkten sehen. Deshalb glaube ich, dass die kommunalen Spitzenverbände zu Recht auf die Nöte hinweisen, die sie haben. Das ist aber auch der Grund, warum wir glauben, dass es an der Stelle notwendig ist, den Kommunen Mittel in einem solchem Umfang über Förderbudgets zuzuweisen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Müller-Rech.

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Franziska Müller-Rech FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister, die 10 Milliarden Euro, die das Land investieren soll, bedeuten gemessen an der Laufzeit von zwölf Jahren lediglich ein Investitionsvolumen von etwas mehr als 800 Millionen Euro pro Jahr. Zugleich plant das Land reguläre Investitionen im Landeshaushalt in Höhe von rund 12 Milliarden Euro. Herr Minister, ich frage Sie deshalb: Wieso ist das, wenn Sie die 800 Millionen Euro zu den 12 Milliarden Euro in Bezug setzen, dann in Ihren Augen eine Investitionsoffensive oder „Investitionsoffensive“ der richtige Begriff dafür? – Danke.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben das Wort. 05.11.2025

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Dr. Marcus Optendrenk

Gestatten Sie mir zunächst einen Hinweis. Dafür noch mehr Geld zu haben, ist theoretisch immer richtig. Ich glaube aber, dass insbesondere Ihre Fraktion eigentlich bis in die letzte Plenardebatte hinein immer die grundsätzliche tatsächliche Schuldenaufnahme des Bundes zu einem katastrophalen Fehler erklärt hat. Insofern frage ich mich, an welcher Stelle Sie Ihre Einsicht bezüglich der Fragestellung verändert haben, dass es – wie wir das auch sehen – in dieser Situation eine notwendige Ausgabe ist, die wir tätigen. Ich habe sehr frühzeitig darauf hingewiesen, dass die gesamte Investition, die möglich ist, nicht die Probleme des Landes Nordrhein-Westfalen, nicht die Investitionsprobleme der öffentlichen Hand und sicherlich auch nicht die öffentlichen Probleme, die wir insgesamt bei der Infrastruktur haben, löst. Wir müssen es schaffen, dass neben der öffentlichen Finanzierung in weitem Umfang auch private Investitionen stattfinden. Wir wissen, dass in Deutschland 90 % aller Investitionen private Investitionen sind. Aus den Gesprächen mit Unternehmen und mit vielen Bürgerinnen und Bürgern wissen wir aber auch, dass es schon entscheidend ist, ob die öffentliche Hand ihre Infrastruktur jedenfalls so weit in Ordnung bringt, dass die Privaten sagen: Es lohnt sich wieder, auch zu investieren. Daher ist dieses Programm in einer sozialen Marktwirtschaft durchaus ein klassischer, typischer Stimulus für zusätzliche private Investitionen. Insofern haben Sie recht: Wir lösen damit nicht das Investitionsproblem generell. – Wir glauben aber, dass wir in der Ausgestaltung, die wir Ihnen vorschlagen, eine große Chance haben, dass auch andere sagen: Ja, es lohnt sich, in Nordrhein-Westfalen eigenes Geld zu investieren, und zwar über das hinaus, was im Rheinischen Revier schon an eigenem Geld von Microsoft, Quantum und anderen investiert wird. Die 800 Millionen Euro sind eine heruntergebrochene jährliche Zahl. Ich habe eben versucht, darzustellen, dass ich fest davon ausgehe, dass das nicht in Jahresscheiben passieren wird. Die Jahresscheiben sind eine rein rechnerische Größe. Ich hoffe und gehe auch davon aus, dass es nach einem Anlaufzeitraum, den es sowohl bei uns in den Haushalten der Länder als auch bei den Kommunen braucht, deutlich schnellere, disquotale – sprich: größere – Mittelabrufe gibt. Wenn es zwölf Jahre dauern würde, bis das alles in Scheiben wirksam wird, wäre mir persönlich das zu langsam. Diese Investition wird aber auch deutlich schneller erfolgen, glaube ich, wenn die Konzepte einmal da sind. Außerdem wird man sich, da die Räte sich gerade neu gebildet haben, bei den Haushaltsplanungen 2026 und den Finanzplanungen der nächsten Landtag Jahre sicher auch angesichts der kommunalen Finanzsituation Gedanken darüber machen, wo man solche Mittel prioritär abrufen kann. Der Mechanismus, wie das geht, ermöglicht es, dass das nicht quotal erfolgt. Insofern müssen wir nicht damit rechnen, dass es in den kommenden Jahren jeweils nur 800 Millionen Euro sind. Ein letzter Satz: Trotzdem ist richtig, dass das zu wenig ist, wenn es nicht auch andere gibt, die investieren. Es muss aber nicht alles die öffentliche Hand leisten. Darin sind wir uns, glaube ich, einig.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Gebauer.

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Yvonne Gebauer FDP

Frau Präsidentin! Herr Minister Optendrenk, die Landesregierung hat erst unlängst – vielleicht auch ein Stück weit auf Drängen der FDP – die Aussage getätigt, dass Förderprogramme zurückgeführt würden und sie bereits plane, 300 Programme als Fördermaßnahmen zu reduzieren. Ich frage Sie: Wie passt es zur Logik Ihrer bisherigen Argumentation, wenn Sie jetzt die Auflegung neuer Programme in einer Größenordnung von ca. 3,4 Milliarden Euro planen?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Herr Minister, Sie dürfen darauf antworten.

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Dr. Marcus Optendrenk

Was wir in den letzten Monaten bezogen auf Förderprogrammstrukturen miteinander diskutiert haben, hatte zwei Elemente. Zum einen haben wir festgestellt, dass wir bei den Förderprogrammen häufig relativ viel Bürokratie und viel Kleinteiligkeit haben. Zum anderen haben wir uns genau angeschaut, wo kleinteilige Programme wirklich erforderlich und effektiv sind. Wir haben festgestellt, dass es kleinteilige Programme gibt, die sehr sinnvoll sind. Es gab hier in einer Plenardebatte schon mal einen gewissen Dissens bei der Frage, ob beispielsweise Umweltschecks und Heimatförderung als relativ kleinteilige Förderprogramme erforderlich und sinnvoll sind. Wir als Landesregierung sind der Auffassung: Ja, das ist sinnvoll, weil vor Ort damit viel stimuliert und angeregt wird. Bei der Zahl der Förderprogramme insgesamt haben wir aber festgestellt, dass man vieles an Doppelförderstrukturen reduzieren könnte. Wir haben Ihnen dann auch mitgeteilt, dass das in einem erheblichen Umfang schon gemacht wurde und dass wir eine 05.11.2025 Bündelung von Förderprogrammen anstreben, damit man weniger Bürokratie hat. Das passt durchaus damit zusammen, dass man dann auch die Freiheit hat, zu sagen: „In dem einzelnen Programm wird mehr Geld gebündelt“, und zwar unabhängig davon, ob man bestehende Programme zusammenlegt und sie als gemeinsame Bewirtschaftung macht oder in ein Programm mehr Geld hineingibt, weil es erforderlich ist, da etwas zu tun. Man könnte ein Programm zum Beispiel komplementär mit den Bundesmitteln ergänzen. Im Gesetzgebungsverfahren wird ja noch zu diskutieren sein, inwieweit Sie das auch so sehen. Wir sind der Überzeugung, dass wir damit auf der einen Seite die bestehenden Fördervolumina garantieren und einen Drehtüreffekt ausschließen können. Auf der anderen Seite sind wir an manchen Stellen, an denen wir von vornherein gerne mehr Geld ausgegeben hätten, das aber aufgrund der Rahmenbedingungen, die wir im dritten Jahr der Rezession so nicht haben, im Moment nicht können, gut beraten, wenn wir die Mittel sehr gezielt einsetzen, um zusätzlich in Themen zu investieren, die uns allen wichtig sind. Ich nenne ein konkretes Beispiel. Beim Hochwasserschutz haben wir in unseren Planungen Mittel auf hohem Niveau verstetigt. Wenn wir die Hochwasserresilienz aber in der Zeitachse noch weiter stärken können, sodass wir dem Kollegen Krischer ermöglichen, die eine oder andere Planung zusätzlich auf den Weg zu bringen, weil er zwölf Jahre Zeit hat, bis alles umgesetzt ist, und damit auch mehr für Klimaresilienz an den Flüssen tun können, ist es sehr sinnvoll, dass wir dieses Förderprogramm zum einen erhalten und zum anderen ausbauen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Hafke.

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Marcel Hafke FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister, der Gesetzentwurf der Landesregierung nennt explizit den Investitionsschwerpunkt Wirtschaftswende. Daher frage ich Sie: Was genau ist mit den Finanzmitteln für eine Wirtschaftswende im Einzelnen gemeint?

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Dr. Marcus Optendrenk

Gestatten Sie bitte, dass wir hier in einer Fragestunde nicht die parlamentarischen Beratungen vorwegnehmen. Wir haben einen Vorschlag gemacht, in welchen Themenclustern das gebündelt werden soll. Das entspricht den Themenclustern des Bundesgesetzes. Die Frage, wie das ausgestaltet wird, hat aus unserer Sicht zwei konkrete Komponenten. Landtag Auf der einen Seite werden wir im Gesetzgebungsverfahren miteinander beraten, ob Sie die Themenschwerpunkte und Gewichtungen von den Summen her bezogen auf die zwölf Jahre genauso sehen. Auf der anderen Seite haben wir in der Ergänzungsvorlage, die Ihnen demnächst zugeht – das hatte ich schon im Ausschuss erläutert –, schon in der Haushaltsklausur vorgesehen, dass wir eine entsprechende Zuordnung ähnlich den Mittelstrukturzuweisungen bei den Coronahilfen bzw. bei den Sondervermögen für die Ukraine machen, dass wir die Themen den Einzelplänen zuweisen und dass das Parlament damit die Gelegenheit hat, Größenordnung und Titelstruktur bzw. Titelausfüllung wesentlich mit zu beeinflussen. Insofern würde ich jetzt ungern der parlamentarischen Beratung und auch der Beratung in den nächsten Jahren vorgreifen. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP])

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste und somit ihre letzte Zusatzfrage kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Freimuth.

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Angela Freimuth FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Entschuldigung, dass ich Sie bei der ersten Nachfrage nicht angesprochen habe. Deswegen jetzt doppelt: Vielen Dank. – Ich habe noch eine Nachfrage an den Finanzminister. Die Landesregierung hat angekündigt, wenn ich das richtig verstanden habe, zusätzliche Förderprogramme für die Kommunen in Höhe von 3,4 Milliarden Euro aufsetzen zu wollen, während die Kommunen im Landtag seit Jahren die Reduktion von Förderprogrammen fordern und stattdessen eine pauschale Bereitstellung von Mitteln klar bevorzugen. Wenn ich das richtig verstanden habe, haben Sie das damit begründet, dass vor Ort von höchst unterschiedlichen Bedarfslagen auszugehen ist und Sie sich deshalb für diesen Weg entschieden haben. Mich würde interessieren, warum Sie die kommunale Entscheidungshoheit für die lokalen Investitionsbedarfe nicht akzeptieren, sondern wieder auf milliardenschwere Förderprogramme setzen, die gar nicht überall vor Ort – so jedenfalls die Stellungnahmen – sinnvoll eingesetzt werden können.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk

Wir haben in den Kommunen sehr unterschiedliche Bedarfe. Es gibt insbesondere Bedarfe, die in allen Kommunen ähnlich sind, und es gibt Bedarfe, die 05.11.2025 sehr unterschiedlich sind und vielleicht auch nur ein einziges Mal vorkommen. Ich will Ihnen ein ganz praktisches Beispiel aus Nordrhein-Westfalen nennen, das uns wesentlich dazu bewegt hat, zu überlegen, ob es wirklich möglich ist, dieses Problem über eine pauschale Zuweisung zu lösen. Wir haben eine Reihe von größeren Flüssen in Nordrhein-Westfalen. Diese Flüsse werden klassischerweise, wenn sie nicht mit Schiffen befahren werden, mit Brücken überquert. Wir haben eine Reihe von Brücken, die wir als Land ertüchtigen, und eine Reihe von Brücken, die der Bund ertüchtigen muss und bei denen wir aufgrund der Altregelung zum Teil die Planungsleistungen zu erbringen haben, bei denen wir im Haushalt von Herrn Krischer Geld eingestellt haben und bei denen wir Planfeststellungsverfahren durchführen. Es gibt aber auch über unsere großen Flüsse in Nordrhein-Westfalen – über Ruhr, Lippe, Weser und Rhein – eine Vielzahl von kommunalen Brücken, die sich in einem nicht viel besseren Zustand befinden als die Brücken, die in Landes- und Bundesträgerschaft sind. Wenn eine Kommune aus diesen pauschal zugewiesenen Mitteln, die wir dann möglicherweise einfach auf die 10 Milliarden Euro draufrechnen würden, den Eigenanteil erbringen müsste, hätte ich eine gewisse Vorstellung davon, dass sie diese Einmalausgabe, die zu tätigen wäre und die meistens eine eher dreistellige Millionengrößenordnung des gesamten Investitionsvolumens ausmacht, vielleicht nicht unbedingt erbringen kann, insbesondere mit Blick auf ihre eigene Haushaltslage. Herr Kollege Wedel hat ja darauf hingewiesen, dass das strukturell schwierig ist. Wir wollen den Kommunen, die den Bedarf haben, mit einer entsprechend hohen Landesförderung schon die Möglichkeit geben, ihren eigenen Anteil zu erbringen, damit man diese Probleme konkret lösen kann. Zum Beispiel haben wir in Nordrhein-Westfalen auch kommunale Brücken, die in den größten Binnenhafen Europas führen. Da könnte ich mir schon vorstellen, dass man mit einer Pauschalzuweisung an die Kommune, in der dieser Hafen liegt, wahrscheinlich die Probleme eines solchen Brückenbaus nicht lösen kann. Insofern kommt es immer darauf an, zwischen dem, was für alle in gleicher Weise schwierig ist, und dem, was bei anderen in unterschiedlichen Themenfeldern vielleicht in besonderer Weise förderwürdig ist, zu differenzieren. Dann ist das auch eine zielgerichtete Investition in die Gesamtinfrastruktur; denn auch diejenigen, die nicht in dieser Kommune wohnen, nutzen diese Infrastruktur.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste und somit auch seine letzte Zusatzfrage kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Brockes. Landtag

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Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, die neue Förderprogrammbürokratie wird zusätzliche administrative Ausgaben und Personalstellen für die Beantragung, die Verwaltung und den Verwendungsnachweis der Schuldenmittel erfordern, unter anderem auch aufgrund der Auflage zusätzlicher Förderprogramme. Hier rechnen Experten damit, dass die Förderprogramme einen Bürokratieeffekt von bis zu 40 % des Fördervolumens auslösen würden. Deshalb die Frage: Mit welchem prozentualen Anteil oder auch absoluten Betrag für Bürokratiekosten beim Management der vielen neuen Förderprogramme rechnen Sie?

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Dr. Marcus Optendrenk

Herr Abgeordneter, Sie stellen zu Recht die Frage, wie bürokratiearm eine Abwicklung von Programmen sein kann. Eine der großen Aufgaben, die die Länder in den letzten Wochen und Monaten auch im Interesse der Kommunen wahrgenommen haben, war es – das habe ich hier und auch im Haushaltsausschuss bereits mehrfach dargestellt –, einen sehr bürokratielastigen Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung des Bundesfinanzministeriums auf ein Maß zurückzustutzen, dass auf der einen Seite das Interesse des transparenten Nachvollziehens der Mittelverwendung durch diejenigen, die auf das Geld der öffentlichen Hand aufpassen, seien es der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, der Bundesrechnungshof oder andere, angemessen berücksichtigt wird, auf der anderen Seite aber vermieden wird, dass eine überbordende Bürokratie und ein überbordendes Berichtswesen in Gang gesetzt werden. Ich glaube, dass es mit der Verwaltungsvereinbarung, die gestern endlich unterzeichnet werden konnte, im Kern gelungen ist, die entsprechende Grundlage zu schaffen. Der Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt, enthält keine zusätzlichen Berichtspflichten über das hinaus, was in der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern enthalten ist. Insofern ist das eine Eins-zueins-Umsetzung dessen, was bundesgesetzlich und untergesetzlich beschlossen worden ist. Ich halte diese Prozentzahl für sehr unwahrscheinlich und für weit überzogen, weil ich mir überhaupt nicht vorstellen kann, dass man bei einer pauschalen Förderbudgetzuweisung auch nur ansatzweise die gleiche Bürokratie hätte wie dann, wenn Fördermittelmanager in Kommunen danach suchen müssen, welche Komplementärfinanzierung von irgendeinem kommunalen Programm es denn sonst gibt. Das ist ja gerade der Sinn dieser überjährigen und überjährlichen Zuweisung eines Budgets: dass man auch in der kommunalen Planung Aufgaben verstetigen kann. Sie haben sowieso bei jedem Projekt, ob 05.11.2025 Sie nun eine Schule neu bauen oder umbauen, ob Sie eine andere kommunale Infrastruktur in Angriff zu nehmen haben oder ob wir als Land etwas tun, immer Planungskosten und immer Verwaltungskosten. Ein Teil dieser Planungskosten ist in dem Budget abrechenbar, die eigenen Verwaltungskosten nicht. Diese hätten Sie aber bei jedem einzelnen Projekt, das Sie selbst machen, sowieso auch. Insofern versuchen wir, es möglichst schlank zu halten. Wir gehen aber mit öffentlichem Geld um. Wir gehen mit Steuergeld um, und wir gehen – das ist aus Sicht Ihrer Fraktion ja noch viel schlimmer – mit Schulden der öffentlichen Hand um. Insofern gehen wir damit auch sorgfältig um. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Deshalb halte ich solche Quotenberechnungen einerseits für sehr spekulativ und andererseits für nicht zielführend.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Müller-Rech.

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Franziska Müller-Rech FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister, ich frage Sie jetzt trotzdem noch einmal zu Quoten. Die Landesregierung sieht bei einem Betrag von nur 10 Milliarden Euro in Form von Pauschalen vor, dass weniger als die Hälfte des NRW-Anteils am sogenannten Sondervermögen pauschal allen Kommunen zugutekommt. Das werfen Ihnen die Kommunen auch vor. Deswegen frage ich Sie: Aus welchen Gründen haben Sie die Aufteilung in genau dieser Relation entschieden? (Dr. Christian Untrieser [CDU]: Sind das ei- gentlich eigene Fragen, oder hat Ihnen das je- mand aufgeschrieben?)

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Dr. Marcus Optendrenk

Frau Abgeordnete, ich bin ein wenig überrascht, weil ich gerade eben bei der Beantwortung der Frage der Kollegin Freimuth exakt das berichtet hatte. Ich hatte exakt das zum Thema meiner Antwort gemacht, was da auch gefragt war, nämlich dass wir zum einen vergleichbare Bedarfe überall im Land in den 396 Städten und Gemeinden und in den Kreisen haben – sie sind möglicherweise unterschiedlich ausgeprägt, weil bei der einen Kommune vielleicht die Schule schon saniert worden ist und an einer anderen Stelle die kommunale Straße noch kaputt ist – und dass es zum anderen an manchen Stellen auch überproportionale Investitionsbedarfe gibt. Ich hatte eben versucht, am Beispiel der Brücken zu erläutern, dass nicht jede der 396 Kommunen eine Rheinbrücke hat und deshalb auch nicht jede einen Investitionsbedarf Landtag hat, den sie aus einer pauschalen Zuweisung niemals bezahlen könnte. Insofern haben wir eine Aufteilung vorgenommen, die sich in einer Relation von den eben genannten 10 Milliarden zu 2,7 bewegt. Damit haben wir tatsächlich 60 % unabhängig von dem, was wir sonst aus Landesmitteln zuweisen und aus den Mitteln, die wir uns über die Steuererstattung vom Bund erarbeitet haben … Hierbei haben wir die Kommunen übrigens durch unseren Einsatz als Länder komplett in den Ausgleich des Investitionsboosters gebracht, was öffentlich vielleicht auch noch ein bisschen mehr gewürdigt werden sollte. Das sind 16 Milliarden Euro, die über diesen Vierjahreszeitraum sonst fehlen würden. Und dann kommen wir im Grunde immer an den gleichen Punkt: Wie setzen wir es so ein, dass es für das Ziel, das wir erreichen wollen, nämlich die öffentliche Infrastruktur so zu ertüchtigen, dass daraus strukturelles Wachstum entstehen kann, am besten hilft? Nicht jeder hat eine Lippebrücke, eine Ruhrbrücke, eine Weserbrücke oder eine Rheinbrücke. Diese kosten aber ganz schnell dreistellige Millionenbeträge. Über eine Pauschalförderung würde ich keine der betroffenen Kommunen in die Situation bringen, das ansatzweise bezahlen zu können, selbst wenn der Fördersatz in der Pauschalförderung noch deutlich höher angesetzt werden würde.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Wedel.

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Dirk Wedel FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, meine Frage geht in folgende Richtung: Die kommunalen Spitzenverbände hatten als Quote für die Weitergabe der 21,1 Milliarden Euro angelehnt an die Investitionsquote zwischen Land und Kommunen in den letzten fünf Jahren eine Weitergabe von 78 % dieser 21,1 Milliarden Euro gefordert. Laut dem Gesetzentwurf ist ausweislich des Vorblatts vorgesehen, dass den Kommunen von diesen 21,1 Milliarden Euro nur 60 % zur Verfügung gestellt werden. In anderen Bundesländern – ich habe beispielsweise Baden-Württemberg herausgesucht – werden pauschal zwei Drittel des Geldes aus dem Infrastruktursondervermögen an die Kommunen weitergegeben. Wie sind Sie auf die 60 % gekommen? Weshalb werden in Nordrhein-Westfalen 60 % weitergegeben? Gibt es dafür irgendeinen Parameter? Oder ist das einfach irgendeine gegriffene Zahl, weil Sie noch mehr für den Landeshaushalt zur Verfügung haben wollen? (Franziska Müller-Rech [FDP]: Das war auch meine Frage eben!) 05.11.2025

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Dr. Marcus Optendrenk

Nein. Wenn Sie die Herleitung des Nordrhein-Westfalen-Plans, den Sie am Freitag als Gesetzentwurf beraten … (Ralf Witzel [FDP]: Die Herleitung fehlt!) – Die steht in der Gesetzesbegründung drin. Ich bin gerne bereit, Ihnen das noch einmal systematisch herzuleiten. Es gibt mehrere Elemente, aus denen die Kommunen ihre 78 % Investitionsanteil herleiten. Der kleinere Teil sind eigene Investitionen aus eigenem Geld. Der größere Teil kommunaler Investitionen sind verbaute Bundes-, EU- und Landesmittel. Deshalb sind es nicht 78 % eigenes Geld, sondern eher die Hälfte. Das heißt, wenn Sie allein das nähmen, hätten Sie eine Begründung, um deutlich geringere Zuweisungen vorzunehmen, weil für eigenes Geld beispielsweise auch die Anteile aus dem GFG gedacht sind. Deshalb haben wir, damit auch eigenes Geld eingesetzt werden kann, im Nordrhein-Westfalen-Plan eine Garantie der Höhe nach für die fünf Investitionsquoten, die es heute im GFG gibt, vorgesehen. Das ist eigenes, frei verfügbares Geld der Kommunen, wie deren Gewerbesteuereinnahmen, Grundsteuereinnahmen und vieles mehr. Daneben haben wir garantiert, dass es für zwölf Jahre, also parallel zur Zeit dieses Sondervermögens des Bundes, aus den Förderprogrammen des Landes, von denen der überwiegende Teil auch an die Kommunen geht, eine Garantie dieser Höhe nach gibt. Damit gibt es auch Planungssicherheit für alle kommunalen Kämmerer, die sich die Frage stellen, was sie jetzt möglicherweise aus den 100-%-Förderungen beantragen und was sie weiterhin wie bisher, zum Beispiel durch Bewerbungen um Förderprogramme des kommunalen Straßenbaus und Ähnliches, nach den klassischen Regeln, die das Ressort vorgibt, beantragen. Dann gibt es einen dritten Punkt. Wir haben Folgendes definiert. Was sind unsere eigenen Investitionsbedarfe, die wir als Land Nordrhein-Westfalen für unsere eigene Zuständigkeit haben, beispielsweise bei Krankenhäusern? Welche Themen müssen wir bei der Hardware für Digitalisierung, bei der Resilienzsteigerung für Digitalisierung selbst leisten? Welche Themen liegen in unserer eigenen Zuständigkeit, und brauchen wir dafür vielleicht auch Geld, auch wenn das ebenfalls den Bürgerinnen und Bürgern, die alle in Kommunen leben, zugutekommt? Dann kommen Sie zu einem Mix entsprechender Quoten und Beträgen, und die Landesregierung hat Ihnen auf dieser Basis einen Vorschlag dazu gemacht, was wir glauben, wie das sinnvoll verwendet werden könnte. Umgekehrt wissen wir – Sie selbst sind auch kommunaler Praktiker; uns eint ja das Interesse, dass es Landtag unseren Kommunen gutgeht; uns eint, dass wir das in der kommunalen Ratstätigkeit viele Jahre gemacht haben, und Sie tun das auch weiterhin –, wie schwer es zum Teil für die Kommunen ist, ihre Personalplanungen umzusetzen. Das heißt, dass wir nicht nur schauen müssen, dass wir irgendwohin große Beträge zuweisen, sondern auch realistisch betrachten müssen, wer diese Aufgabe tatsächlich umsetzen kann: Haben wir an den Stellen, an denen es hakt, auch die Menschen, die zum Beispiel ein kommunales Planungsverfahren durchführen können? Überfordern wir die möglicherweise, wenn wir jetzt an einer Stelle eine Zuweisung machen, mit der wir eine Erwartungshaltung in der Bevölkerung generieren? Das alles sind die Abwägungsparameter, die Ihnen jetzt letztlich zur Verfügung stehen, um während Ihrer gesetzlichen Beratung zu überlegen, ob Sie dem folgen wollen oder ob Sie dazu andere Überlegungen haben.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt kommen wir zur nächsten Frage vom Kollegen Marcel Hafke, der jetzt das Wort hat. Bitte.

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Marcel Hafke FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, nach den uns vorliegenden Informationen scheint es so, als ob das einzige Geld, das wirklich neu investiert wird, lediglich den Mitteln entspricht, die der Bund zur Verfügung stellt. Deswegen frage ich Sie, Herr Minister: Mit welcher Berechtigung verkauft die Landesregierung den sogenannten NRW-Plan als Investitionsoffensive und als Kraftanstrengung des Landes? Was ist Ihr tatsächlicher Anteil daran? (Kirsten Stich [SPD]: Sehr gut! – Christian Dahm [SPD]: Gute Frage!)

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Christof Rasche

Herr Minister, bitte.

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Dr. Marcus Optendrenk

Lassen Sie die Diskussionen, die wir in der letzten halben Stunde miteinander geführt haben, noch mal Revue passieren. Wir haben schon darüber gesprochen, dass das Land Nordrhein-Westfalen über die 21,095 Milliarden Euro hinaus weitere erhebliche Mittel – sowohl zur Finanzierung des Steuerverbundes, der Investitionspauschalen, als auch der Förderprogramme, die im Wesentlichen den Kommunen zugutekommen – für zwölf Jahre garantiert und dass wir zusätzlich die Mittel, die wir vom Bund als Kompensationsmittel, für die Erstattung von Steuerausfällen aufgrund des Investitionsboosters, bekommen – Thema „degressive AfA-Steuerausfälle und Körperschaftssteuerabsenkungen“ –, (Christian Dahm [SPD]: Das steht den Kom- munen doch zu!) 05.11.2025 einsetzen, um entsprechende Stärkungen dieser Investitionen vorzunehmen. Insofern setzen wir eigenes Geld, eigene Prioritäten dafür ein, das komplementär zu finanzieren, und das in einem erheblichen Umfang. Schauen Sie sich noch mal an, was das im Gesamtvolumen ausmacht: Sie kommen da auf Summen, die weit über denen liegen, die Sie eben genannt haben, und die über den Zahlen aus Ihrer Mündlichen Anfrage liegen.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt kommen wir zur nächsten Frage vom Kollegen Dahm. Bitte sehr.

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Christian Dahm SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben eben umfangreich ausgeführt, wie Sie die Förderprogrammstruktur entwickeln wollen. Häufig ist bei Förderprogrammen ein kommunaler Anteil erforderlich. Ist vorgesehen, dass die Kommunen auch in diesem Fall einen kommunalen Anteil erbringen müssen?

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Christof Rasche

Herr Minister.

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Dr. Marcus Optendrenk

Ich beziehe Ihre Frage auf die Mittel aus dem Sonderprogramm. Richtig?

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Christian Dahm SPD

Selbstverständlich.

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Dr. Marcus Optendrenk

Okay. Sie wissen, dass der Bund mit den Ländern eine Verabredung getroffen hat, dass die Kommunen genauso wie das Land aus diesem Sondervermögen des Bundes Mittel abrufen können, und zwar in dem Maße, dass bestimmte Dinge angerechnet werden können – sprich: förderfähig sind – und andere nicht. Eigene Personalkosten sind nicht förderfähig, andere Planungskosten sind förderfähig, sodass von den Projektkosten tatsächlich kein Eigenanteil verbleibt. Wir haben es eben schon mal thematisiert: Den Aufwand, den es in der eigenen Verwaltung gibt, muss aber natürlich sowohl die Landesseite als auch die kommunale Seite selbst erbringen. Wir werden auf der Seite des Landes sicherstellen, dass diejenigen, die das überprüfen müssen – die Bezirksregierungen –, und diejenigen, die das in den entsprechenden Behörden ausführen müssen, über entsprechende Kapazitäten im Haushaltsplan verfügen, sodass über Verstärkungsmittel auch Personalressourcen bezahlt werden können.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Zimkeit. Bitte sehr. Landtag

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Stefan Zimkeit SPD

Nach dem Gesetzentwurf sollen 10 Milliarden Euro pauschal an die Kommunen gezahlt werden. Danach werden aber Förderschwerpunkte festgelegt – sechs, wenn ich es richtig in Erinnerung habe –, die eine Aufteilung der Mittel für bestimmte Themen vorsehen. Das wird am Ende dieses § 2 aber wieder infrage gestellt. Deswegen würde mich interessieren: Welche rechtliche Verbindlichkeit haben die Festlegungen und Aufteilungen dieser 10 Milliarden Euro für die Kommunen?

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Christof Rasche

Herr Minister, bitte.

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Dr. Marcus Optendrenk

Ich würde Ihren letzten Satz vor Ihrer Frage ein wenig anders formulieren, aber dann haben Sie den Punkt richtig erwischt. Wir haben eine relativ genaue Vermutung bezüglich der Notwendigkeit von kommunalen Investitionen insgesamt. Einen Schwerpunkt gibt es gerade im Bereich von Schulen, Bildungseinrichtungen und Ähnlichem. Weil wir dort eine landespolitische Priorität auch bei uns im Haushalt haben, wie Sie wissen, wollen wir dort im Schwerpunkt investieren. Wir wollen Ihnen auch empfehlen, eine politische Vorgabe zu machen, das in Höhe dieser Quote prioritär einzusetzen. Ich mache mal ein Beispiel. Für den Fall, dass eine Kommune aus Gründen, die sehr unterschiedlich sein können, sagt: „Wir haben dafür überhaupt nicht 50 %, sondern nur 30 % nötig“, ist diese Relativierung, auf die Sie eingegangen sind, auch dazu gedacht, dass der Bürgermeister der Bezirksregierung dann ein Schreiben schicken kann: „Alle meine Schulen sind in Ordnung. Ich habe keinen weiteren Bedarf bei Kitas und möchte den Rest des Förderbudgets gerne dafür einsetzen, die anderen Ziele umzusetzen“. Es gibt deshalb keine harte Bindung, weil es dann im Einzelfall möglicherweise ungerecht wäre, in den Gestaltungshorizont von Kommunen einzugreifen. Deshalb ist der Vorschlag eine weiche Formulierung, die aber deutlich macht, wo unsere politische Priorität als Landesgesetzgeber liegt. Das ist der Hintergrund dieser Aufteilungsregelung. Sie als Landesgesetzgeber dürfen das natürlich auch härter oder gar nicht formulieren, aber unser Vorschlag wäre, zu sagen: Im Prinzip ist das unser Schwerpunkt. Wenn aber alles erledigt und das Geld noch für anderes frei ist, dann soll das entsprechend auch anders genutzt werden können. Da muss nichts verfallen.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Wir sind noch bei der Mündlichen Anfrage 72. Ich frage in die Runde der Kolleginnen und Kollegen, ob es weitere Fragen gibt. 05.11.2025 (Ralf Witzel [FDP]: Na klar!) – Die gibt es. Das habe ich übersehen; Entschuldigung. Der Kollege Witzel, bitte sehr.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank für die Worterteilung, Herr Präsident. Ich hatte mich frühzeitig vormerken lassen. Herr Minister, vielen Dank für Ihre bisherigen Antworten. Ich will an einer Stelle mit einer Nachfrage nachhaken, bei der Sie mir sicherlich noch einmal weiterhelfen können. Sie haben eben gesagt, wenn ich es richtig aufgenommen habe, werthaltig sei eine Garantie, die das Land abgebe, also die Bindungswirkung als Wachstumsimpuls für die Zukunft. So hatte ich es mir notiert. Sie haben das an Zusagen für GFG-Anteile festgemacht, die als Garantie des Landes für die nächsten Jahre fest vorgesehen sind. Ich stelle mir die Frage, ob diese Werthaltigkeit vor dem Hintergrund gegeben ist, dass ein neuer Gesetzgeber einerseits natürlich immer frei ist, in zukünftigen Haushaltsjahren anderes zu tun, Sie das andererseits aber nicht mit der Inflationsrate korrelieren lassen und wir in der Vergangenheit keine rückläufigen, absoluten Beträge von GFG-Auszahlungen hatten, jedenfalls keine, die mir bekannt wären. Deshalb ist meine Frage an Sie: Welche Werthaltigkeit für zukünftige Jahre, gerade bei einem Planungszeitraum, der mit zwölf Jahren sehr in die Länge reicht, ist bei den Zusagen tatsächlich gegeben, die Sie in Ihren Gesetzentwurf hineinschreiben?

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Christof Rasche

Herr Minister, bitte.

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Dr. Marcus Optendrenk

Sehr verehrter Herr Abgeordneter Witzel, aus Sicht dieser Landesregierung, die sich im übernächsten Jahr der Wiederwahl stellen wird, ist die Werthaltigkeit hoch. Wir sind davon überzeugt, dass wir mit der politischen Garantie auf zwölf Jahre, bezogen auf die Volumina der Förderungen des Landes und der Investitionspauschalen, Sicherheit dafür geben, dass entsprechende Mittel für solche Investitionen und nicht für konsumtive Zwecke im Landeshaushalt oder durch Umstrukturierung innerhalb des GFG in andere Mittel vorhanden sind, was in der Aufteilung denkbar wäre. Sie kennen noch die Zeiten, in denen Investitionspauschalen deutlich niedriger im Anteil am GFG waren. Das sollte man politisch binden. Natürlich ist jeder Haushaltsgesetzgeber frei. Wir sind aber der Überzeugung, dass es im Beratungsverfahren sicherlich eine Möglichkeit für Sie gibt, sich Gedanken darüber zu machen, ob Sie sich dem stellen und sich politisch daran binden wollen, zu sagen: Weil es um diesen hohen Wert von Investitionen und Landtag um die strukturelle Verlässlichkeit für Investitionen geht, wollen wir diese zur Verfügung stellen. Das ist sicherlich ein Gegenstand der parlamentarischen Beratung, auf den auch andere blicken.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Pfeil. Bitte sehr.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, die Landesregierung verfolgt gar nicht das Ziel, eine Zusätzlichkeit von Investitionen vorzusehen, und hat sich auch im Bund gegen entsprechende Zweckbindungen ausgesprochen. Ich frage Sie: Weshalb verkauft die Landesregierung den sogenannten NRW-Plan dann als große Investitionsoffensive, wenn sie sich gleichzeitig weigert, Mechanismen zu schaffen, um die Zusätzlichkeit der Investitionen aus den Schuldenmitteln gesetzlich festzuschreiben?

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Christof Rasche

Herr Minister.

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Dr. Marcus Optendrenk

Bei der Zusätzlichkeit des Grundgesetzes handelt es sich nicht um eine Regelung, die Länder und Kommunen bindet. Deshalb haben wir beim einfachgesetzlichen Regelwerk Wert daraufgelegt, dass wir das formaljuristische Kriterium der Zusätzlichkeit aus Sicht des Landes dann für nicht erforderlich halten, wenn entsprechende Regelungen den Bund in Bezug auf eine Investitionsquote von 10 % binden, was übrigens weniger als das ist, was wir in den letzten Jahren in den Haushalten hatten und was wir über die entsprechenden Bindungen über den NRW-Plan erreichen werden. Ich habe eben in Bezug auf eine Frage des Kollegen Wedel schon ausgeführt, dass die rein praktische Umsetzbarkeit des Zusätzlichkeitskriteriums für die kommunale Familie letztlich einen Bürokratiewahn erster Güte auslösen würde. Es gibt in Rheinland-Pfalz mehr als 2.000 Kleingemeinden. Dort existiert also eine andere Struktur als bei uns. Wir haben 396 plus Landkreise, Landschaftsverbände und Landesverband Lippe. Jetzt stellen Sie sich bitte einmal vor, Sie müssten für alle zwölf Jahre und den Nachlaufzeitraum für jeden einzelnen Haushaltsplan jeder einzelnen Kommune, die jetzt auch noch doppisch bucht nach NKF und nicht wie wir nach Kameralistik, ein Berichtswesen aufbauen, bei dem im Vorgriff auf einen Haushaltsplanbeschluss jede Kommune dem Land und dem Bund berichten muss, ob das jetzt zusätzlich gegen was denn ist: gegen die eigene Finanzplanung, gegen das Ist des Vorjahres, gegen das Ist des laufenden Jahres oder gegen was – oder gegen eine Investitionsquote, die in jeder Kommune unterschiedlich ist? 05.11.2025 Ich sage nur einmal das Beispiel: Sind Sie in der Haushaltssicherung, haben Sie eine ganz andere Investitionsquote, als wenn Sie es nicht sind. Von daher haben wir sehr deutlich mit Blick auf Kommunalfreundlichkeit und halbwegs überschaubarer Bürokratie bei der Abwicklung – das war auch eine Frage des Kollegen Brockes, ob das bürokratiearm ist oder nicht – uns dafür entschieden, uns sehr energisch zugunsten der kommunalen Familie gegen eine Absicherung des Terminus „Zusätzlichkeit“ in den Verwaltungsvorschriften und im LuKIFG auszusprechen.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt die Kollegin Gebauer. Bitte sehr.

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Yvonne Gebauer FDP

Vielen lieben Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Optendrenk, es ist bestimmt nicht mein Spezialthema, aber Haushalt gehört ja nun auch in diesen Fragen dazu. Deswegen meine Frage an Sie. Die 21,1 Milliarden Euro werden zunächst im Landeshaushalt vereinnahmt. Ich frage: Inwiefern werden die dadurch getätigten Ausgaben als Investitionen verbucht, bzw. werden auch die an die Kommunen weitergeleiteten Mittel, insbesondere natürlich die 10 Milliarden Euro, als Investitionen berücksichtigt? Ich habe Ihnen sehr gelauscht. Ich hoffe, dass Sie die Frage zwischenzeitlich noch nicht beantwortet haben. Ich konnte es jedenfalls nicht erkennen. – Vielen lieben Dank.

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Christof Rasche

Herr Minister.

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Dr. Marcus Optendrenk

Vielen Dank für die Frage, Frau Abgeordnete. Ich habe in der Tat an der Stelle noch keine Antwort gegeben, gebe aber gerne folgenden Mechanismus noch einmal wieder. Es ist nicht so, dass wir jetzt 21,1 Milliarden Euro vereinnahmen. Der Mechanismus ist so: Weil der Bund selbst die Notwendigkeit hat, über seine Kreditermächtigungen sehr damit zu wirtschaften, auch in Bezug auf die europäischen Vorgaben des Stabilitätsrates, kann er nur das an Mitteln zur Verfügung stellen, was tatsächlich zur Abrechnung eingereicht wird. Das heißt, egal, ob wir als Land das tun oder zukünftig eine Kommune, bis zu drei Monate vor Fälligkeit einer Rechnung kann das durch die entsprechenden Stellen zur Bewilligung – sprich: Auszahlung – beantragt werden. Wir haben im Entwurf der Ergänzungsvorlage jetzt vorgesehen, dass wir die eben schon mal angesprochene Titelstruktur schaffen wie seinerzeit beim Sondervermögen zur Bewältigung der Ukraine-Krise. Das bedeutet, dass es ausschließlich bezogen auf Landtag den Landesarm eine virtuelle Zuweisung von Mittelverwendungsmöglichkeiten und Zuweisungen von Geldern zur Verbuchung in den Einzelplan gibt. Aber bezogen auf die Kommunen – da wird es über den Einzelplan 20 abgewickelt werden – läuft das dann über die Bezirksregierungen auf Mittelabruf der Kommunen. Das hat dann im Grunde genommen nicht den Effekt, dass wir jetzt in Jahresscheiben Investitionsausgaben quasi im Haushalt darstellen würden, also auch nicht bezogen auf unsere einzelnen angenommenen Scheiben. Frau Kollegin Müller-Rech hat eben über die 800 Millionen rechnerisch an die Kommunen gesprochen. Das ist dann jetzt nicht eine Scheibe, die wir dann im Haushalt als Zuweisung an die Kommune für dieses Jahr darstellen würden.

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Christof Rasche

Herr Minister, vielen Dank. – Ich frage jetzt noch einmal – eine Stunde ist in der Fragestunde bereits um –: Gibt es noch weitere Fragen? – Herr Kollege Witzel. Die dritte Frage, bitte.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich hatte mich in der Tat für meine letzte Frage noch einmal eingedrückt. Vielen Dank für die Gelegenheit, noch einmal hierauf zurückzukommen. Ich möchte, Herr Finanzminister, gerne nachhaken zur letzten Antwort, die Sie Kollegin Gebauer gegeben haben – zu den Zahlungsströmen, die mir in Ihren Vorstellungen und nach der bisherigen Kommunikation der Landesregierung noch nicht klar sind. Ich nehme Bezug auf die von Ihnen eben mehrfach geäußerte Darstellung, dass Sie kein Modell von Jahresscheiben wählen, wie Sie es gerade formuliert haben, und bitte Sie, mir die Zahlungsströme vom Bund über das Land an die Kommunen darzustellen. Gerade wenn Sie sagen, es ist keine quotale Weiterleitung von Mitteln, wäre es ja theoretisch möglich, dass nach sechs Jahren kein Geld mehr da ist, wenn alle überproportional zu Beginn abgerufen haben. Und dann haben wir uns über einen Zwölfjahresplan unterhalten, aber nach sechs Jahren ist das Budget bereits verausgabt. Deshalb meine Frage an Sie: Wie läuft in den nächsten Jahren der Zahlungsstrom, den der Bund dem Land zur Verfügung stellt und von dem wiederum an die Kommunen bis zum Aufbrauchen der Mittel, und wie verteilt sich das über zwölf Jahre?

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Christof Rasche

Herr Minister, bitte.

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Dr. Marcus Optendrenk

Sie haben eben zutreffend beschrieben, dass wir keine Quotierungen haben, und der Gesetzgeber auf Bundesebene geht davon aus, dass es sich um einen maximalen Zeitraum der Verausgabung handelt mit 05.11.2025 einem Nachlaufzeitraum. Vor dem Hintergrund, weil es dann eben keine Quotierungen gibt im Sinne von Jahresscheiben, ist es in der Zuständigkeit derjenigen, die dann eben diese Mittel zugewiesen bekommen, sie dann auch so abzurufen, wie sie sie in der Sache abrufen können, wie sie es für erforderlich halten und wollen. Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen nur sehr abstrakt den Mechanismus beschreiben. Der wird sich aber im Gesetzeswerk der Ergänzungsvorlage, wie ich schon einmal dargestellt hatte, auch haushaltstechnisch abbilden, aber der ist im Gesetz auch angelegt, dass wie üblich für die Kommunen die Bezirksregierungen der Ansprechpartner sind für das, was sie an Abrechnung machen, nur eben in der Weise, dass sie sich nicht um ein Förderprogramm bewerben, also im Sinne von Städtebauförderung oder anderem, und dann eine Bewilligung für eine bestimmte Quote bekommen, sondern dass es sich um einen quotierten Anspruch handelt auf Zuweisung von Mitteln gegen Vorlage der Unterlagen, die erforderlich sind, die man braucht, um das dem Bund gegenüber nachzuweisen. Das heißt, sie haben dann im Regelfall eine hundertprozentige Kostenerstattung bis auf die eigenen Verwaltungskosten. Das hatten wir eben auch schon einmal. Insofern ist der Mechanismus relativ einfach. Die Bezirksregierungen buchen dann im Kern gegen das Budget, das wir als Land vom Bund erstattet bekommen. Insofern benutzt der Bund das Land – und deshalb brauchen wir ein Umsetzungsgesetz – als Abwickler auch gegenüber den Kommunen in den klassischen Mechanismen, die Sie aus Förderprogrammen kennen und über Bezirksregierungen abgewickelt werden, nur eben mit dem Unterschied, dass sie im Regelfall dann nicht den kommunalen Eigenanteil haben, und in der Weise, dass es nicht letztlich eine Auswahlentscheidung der Bewilligungsbehörde, des Landesgesetzgebers oder anderer ist, wofür sie es konkret einsetzen.

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Christof Rasche

Herr Minister, vielen Dank. Zu der Mündlichen Anfrage 72 liegen keine weiteren Fragen vor. Wir haben auch bereits die 60 Minuten der Fragestunde überschritten. Ich rufe die Mündliche Anfrage 73 des Abgeordneten Thomas Röckemann von der Fraktion der AfD auf und frage ihn, ob er eine schriftliche Antwort möchte oder ob wir sie beim nächsten Mal mündlich behandeln sollen. (Thomas Röckemann [AfD]: Herr Präsident, eine schriftliche Antwort reicht aus!) Landtag – Die Mündliche Anfrage 73 wird schriftlich beantwortet. Damit ist Tagesordnungspunkt 11 beendet. Wir kommen zu: 12 Gesetz zur Stärkung der Unabhängigkeit und Überparteilichkeit der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/14527 Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 18/16229 zweite Lesung Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/16304 – Neudruck Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der CDU hat der Kollege Daniel Hagemeier das Wort. Bitte sehr.

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Daniel Hagemeier CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf, der ein deutliches Signal für mehr politische Bildung, für stabile demokratische Strukturen und für eine Landeszentrale setzt, die organisatorisch wie inhaltlich zukunftsfest aufgestellt ist. Das ist wichtig, denn je mehr Menschen über politische Bildung verfügen, desto mehr können sie sich aus Überzeugung für unsere Demokratie starkmachen. Leider sind wir alle Zeitzeugen von Desinformation, einer Verrohung der politischen Streitkultur und Versuchen der Polarisierung und Isolation, um die Demokratie zu schwächen. Gerade in einer solchen Zeit ist politische Bildung besonders und muss einen zentralen Platz in unserer Gesellschaft einnehmen. Genau das erreichen wir mit dem vorliegenden Gesetz. Dabei ist es besonders erfreulich, dass dieser Gesetzentwurf von den Fraktionen der demokratischen Mitte gemeinsam getragen wird. Dieser breite Konsens der demokratischen Kräfte lässt mich hoffnungsvoll in die Zukunft blicken, weil wir geeint für die Demokratie und damit für Menschenwürde, Menschenrechte und die Freiheit eintreten und den Gegnern der Demokratie erfolgreich entgegentreten. Gleichzeitig 05.11.2025 ist es Ausdruck der sehr guten, konstruktiven Zusammenarbeit, die wir in den vergangenen Monaten erlebt haben. Dafür spreche ich im Namen der CDU-Fraktion und auch ganz persönlich unseren Dank aus. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Meine Damen und Herren, auch die Stellungnahmen der Sachverständigen im Rahmen der Anhörung haben gezeigt: Wir gehen hier einen richtigen, einen durchdachten Schritt. Die Empfehlungen der Expertenkommission wurden im Kern übernommen und finden sich nun in Gesetzesform wieder. Das wurde auch von den Sachverständigen ausdrücklich begrüßt. Zugleich haben wir Kritikpunkte aufgenommen und lösungsorientiert weiterentwickelt. Die anfängliche Begrenzung der Amtszeit auf zwei Wahlperioden, wie sie unter anderem von Dr. Helle Becker und Professor Goll kritisiert wurde, wird durch unseren Änderungsantrag aufgehoben. Künftig ist eine Wiederwahl auch über zwei Amtszeiten hinaus möglich. Das schafft Flexibilität und ermöglicht Kontinuität. Die Neuaufstellung der Landeszentrale schafft klare und verlässliche Strukturen. Sie verankert die politische Bildung noch tiefer in unserem demokratischen Gemeinwesen, und das mitten im Herzen des Parlaments, beim Landtag selbst. Damit ist für die Zukunft auch institutionell sichergestellt, dass die Arbeit unabhängig und frei von tagespolitischer Einflussnahme bleibt, getragen von einem breiten Konsens. Gleichzeitig stärken wir die Landeszentrale durch die begleitende Unterstützung des Kuratoriums. Das schafft Vertrauen, Transparenz und eine dauerhafte Anbindung an die gesellschaftliche Debatte. Mir ist wichtig, an dieser Stelle noch einmal festzuhalten: Die unabhängige politische Bildung ist eine notwendige Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie. Gerade in Zeiten von Desinformation, Extremismus und Antisemitismus braucht es Haltung, Orientierung und Wissen. Die Bürgerinnen und Bürger werden mit den Informationen, mit dem Vermitteln der Inhalte politischer Bildung urteils- und kritikfähig. Das ist mehr als Wissen. All das leistet die politische Bildungsarbeit. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir dafür die richtigen Rahmenbedingungen. Heute ist ein guter Tag für die politische Bildung in unserem Land, ein guter Tag für unsere Demokratie. Davon bin ich fest überzeugt. Ich spreche zum Schluss noch einmal den Dank an die Fraktionen der politischen Mitte aus und danke für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Elisabeth Müller-Witt das Wort. Bitte sehr.

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Elisabeth Müller-Witt SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Mit dem heutigen Tag macht das Land Nordrhein-Westfalen einen großen, einen bedeutenden Schritt. Durch die Herauslösung der Landeszentrale für politische Bildung zusammen mit der Stabsstelle aus dem für sie derzeit verantwortlichen Haus wird nicht nur die Unabhängigkeit und die Überparteilichkeit der Landeszentrale für politische Bildung NRW gestärkt. Nein, mit dem heutigen Tag wollen wir die Bedeutung der Landeszentrale noch einmal deutlich hervorheben. Dies ist das Ergebnis überparteilicher Zusammenarbeit der demokratischen Fraktionen in diesem Hause auf der Basis einer Empfehlung eines Expertengremiums. Dafür möchte ich allen Beteiligten auch von unserer Seite aus ausdrücklich danken; denn unsere Demokratie verdient es, durch eine unabhängige Landeszentrale noch deutlicher vermittelt und wahrgenommen zu werden. Mehr noch: In Zeiten, in denen die Feinde der Demokratie diese Demokratie sowohl von außen als auch mitten unter uns in den Parlamenten immer unverfrorener angreifen, infrage stellen, rundweg ablehnen, ist unsere heutige Entscheidung ein klares Bekenntnis zu unserer parlamentarischen Demokratie. Nach vielen Jahren, in denen die Landeszentrale für politische Bildung entweder einem Ministerium oder der Staatskanzlei untergeordnet und damit weisungsgebunden war, wird sie jetzt als teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts in die Eigenständigkeit überführt. Mehr noch: Die Ansiedlung beim Landtag führt zu einer Win-win-Situation. Die Landeszentrale ist einerseits nahe an den Menschen, die alljährlich, alltäglich unser Parlament besuchen. Andererseits können unsere Besucher zusätzliche Impulse aus der Landeszentrale erhalten, sei es über Informationen zu Publikationen oder auch zu Veranstaltungen. Der Landtag ist ein Zentrum der Demokratie und wird mit der Landeszentrale zusätzlich zu dem bestehenden Haus der Parlamentsgeschichte und dem Haus der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen einen wichtigen Baustein hinzugewinnen. Hier schlägt das Herz der Demokratie. Dabei ist es von großer Bedeutung, dass die bisherige Stabsstelle zur Prävention gegen Antisemitismus, politischen und religiösen Extremismus, Rassismus und Demokratiefeindlichkeit zusammen mit der Landeszentrale und ihrer Bildungsarbeit für unsere Demokratie kämpft, Impulse setzt und einen Leuchtturm bei der Stärkung der Demokratie darstellt. Mithilfe der Erkenntnisse des periodischen 05.11.2025 Demokratieberichts werden sich die Landeszentrale und die Präventionsarbeit permanent weiterentwickeln. Das nächste Ziel soll die Schaffung von Außenstellen in allen Regierungsbezirken des Landes sein. Es wäre für das bevölkerungsstarke Flächenland NRW gut, wenn die Landeszentrale für politische Bildung vor Ort, in der Fläche wirken könnte. Im Rahmen der Anhörung zum Gesetzentwurf haben wir aus den Reihen der Sachverständigen unisono Zuspruch für das Gesetz erhalten, aber auch einige Anregungen, wie mein Kollege schon ausgeführt hat. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag der antragstellenden Fraktionen wird der Gesetzentwurf deshalb final abgerundet und erfährt seinen letzten Schliff. Ich stelle fest: Heute machen wir einen ersten und entscheidenden Schritt, aber weitere sollten noch folgen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Verena Schäffer das Wort. Bitte sehr.

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Verena Schäffer GRÜNE

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist heute eine wirklich wichtige Entscheidung. Zweite Lesung, das Gesetz wird beschlossen – das fühlt sich immer ein bisschen wie der Abschluss eines Prozesses an, aber das ist es an dieser Stelle nicht. Eigentlich geht die Arbeit, was die Landeszentrale angeht, hier im Parlament erst jetzt so richtig los, denn mit diesem Gesetz wird die Landeszentrale für politische Bildung zum 1. Januar 2026 beim Landtag angesiedelt werden. Jetzt könnte man sagen: Na ja, gut, es ist eine Umorganisation. Was soll das denn schon bedeuten? – Ich glaube, dass es sehr viel bedeutet. Ich glaube, dass darin große Chancen stecken, die wir nutzen sollten. Wir wollen ja schließlich, dass die politische Bildungsarbeit möglichst viele Bürgerinnen und Bürger erreicht. Die letzten Demokratieberichte haben uns immer wieder Hinweise darauf gegeben, dass das heute noch nicht vollständig der Fall ist. Wir müssen uns darum kümmern, möglichst niedrigschwellige Angebote zu schaffen, sowohl online wie offline, damit wir viele Bürgerinnen und Bürger erreichen. Was ist das Ziel dabei? Das Ziel der politischen Bildungsarbeit ist es natürlich, Menschen zu befähigen, dass sie sich politisch einbringen können, dass sie mitmischen, dass sie sich in Organisationen, in Initiativen einbringen, dass sie vielleicht eines Tages sagen: Auch ich möchte mich in einer Partei engagieren und für den Landtag kandidieren. – Es wäre toll, wenn die politische Bildung, die Landeszentrale das Landtag erreichen. Demokratie lebt genau davon: vom Mitmachen, vom Partizipieren möglichst vieler Menschen. Wir haben in dem Gesetzentwurf und durch die Umstrukturierung mittels unseres Änderungsantrages sehr viele Aufgaben festgelegt, die die Landeszentrale alle machen soll. Eigentlich tut sie das auch heute schon. Ich will hier deutlich sagen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeszentrale für politische Bildung auch heute schon gute Arbeit machen. Aber jetzt geht es darum, diese Arbeit weiterzuentwickeln, und ich glaube, dass wir dafür eine gute Grundlage bieten. Ich möchte an dieser Stelle auch sagen, dass die Anhörung, die wir hatten, wirklich gut war. Wir haben viele gute Anregungen bekommen und einiges davon auch übernommen. Eine Anregung wurde von meinen Vorrednern gerade schon genannt, nämlich dass wir die Möglichkeit geben, dass die Leitung der Landeszentrale nicht nur einmal, sondern mehrfach wieder ernannt werden kann, sodass es dort Kontinuität geben kann. Noch etwas – und das war schon im Gesetzentwurf enthalten – finde ich persönlich sehr wichtig: Obwohl wir die älteste Landeszentrale haben, sind wir sind das einzige Bundesland, das bisher kein Kuratorium und keinen Beirat hatte. Das ändern wir jetzt. Wir schaffen ein Kuratorium, in dem auch externe Sachverständige sind, weil wir diesen externen Input gerne haben wollen. Wir machen in der Begründung unseres Änderungsantrags sehr deutlich, dass das Kuratorium sich entscheiden kann, auch weitere Gremien einzurichten. Wenn das Kuratorium noch mehr externen Input will, ist es frei darin, runde Tische oder einen Beirat zu schaffen. Ich halte es für sehr wertvoll, sich diesen Input von Sachverständigen von außen dazuzuholen. Was wir mit dem Gesetzentwurf auch noch machen: Es ist nicht nur die Landeszentrale, die zum Landtag kommt, sondern auch die heutige Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus und Rassismus, die gerade in der Stabsstelle beim Ministerium angesiedelt ist. Auch die wird jetzt also zum Landtag kommen, und zwar mit dem Namen „Demokratiezentrum Nordrhein-Westfalen“. Ich finde, das ist ein sehr schöner Name. Natürlich macht die ganze Landeszentrale Demokratiebildung und Demokratiearbeit. Wir haben diesen Strang, diesen Teil der Landeszentrale aber „Demokratiezentrum“ genannt, weil es an das Bundesprogramm angelehnt ist und weil es darum geht, die Förderprojekte des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, also zum Beispiel die Beratungsstellen, zukünftig darüber zu fördern. Wir wissen alle, wie hoch der Handlungsbedarf ist, um gegen Rechtsextremismus, Rassismus, gegen Antisemitismus und andere menschenfeindliche Einstellungen vorzugehen. 05.11.2025 Somit bleibt mir zum Abschluss nur noch, einmal Danke an das abgebende Haus, an Ina Brandes als Ministerin zu sagen. Sie gibt ja die Landeszentrale ab. Ich möchte auch dem Landtagspräsidenten, der die Landeszentrale aufnimmt, Danke sagen, und ich will all den Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen Danke sagen. Ich finde, es ist ein Beispiel dafür, wie wertvoll die Zusammenarbeit unter den demokratischen Fraktionen ist und dass wir gemeinsam wirklich richtig viel schaffen können. Das haben wir im Hauptausschuss schon mehrfach unter Beweis stellen können, und das ist nun ein weiteres Highlight. Ich freue mich auf die Landeszentrale beim Landtag. Wie gesagt, ich bin davon überzeugt, dass sich daraus viele Chancen ergeben und wir diese Chancen für die politische Bildungsarbeit in NRW gut nutzen können. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Dirk Wedel das Wort. Bitte sehr.

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Dirk Wedel FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, die Landeszentrale für politische Bildung als eine Institution, die zur Stärkung unserer Demokratie beiträgt, zukunftsfest zu organisieren. Den Kern des Gesetzentwurfs bildet neben der Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Landeszentrale mittels eines formellen Gesetzes die Neuverortung der Landeszentrale beim Landtag. Auch wird ein Kuratorium geschaffen, das besetzt aus Mitgliedern aus Politik sowie sachverständigen Personen sicherstellt, dass das Angebot der Landeszentrale überparteilich bleibt. (Beifall von der FDP) Dass diese Maßnahmen nötig sind, zeigt der Vergleich zu den Landeszentralen anderer Bundesländer. So verzichtet Nordrhein-Westfalen als einziges Bundesland bisher auf ein Kuratorium bzw. ein vergleichbares Aufsichtsgremium für die Landeszentrale. Dabei ist es gerade in den aktuellen Zeiten, in denen die politischen Ränder bei Wahlen zunehmend erstarken, von entscheidender Bedeutung, dass die Pluralität der Angebote im Bereich der politischen Bildung sichergestellt wird. Dazu soll auch die Ansiedlung der Landeszentrale beim Landtag beitragen. Bisher ist die Landeszentrale als Gruppe in einer Abteilung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft verortet. Die Eingliederung in ein Ministerium steht jedoch in einem Spannungsverhältnis zum Ideal eines überparteilichen politischen Bildungsangebots der Landeszentrale. Aus Landtag diesem Grund sind Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein bereits dazu übergegangen, die politische Bildung beim Landtag anzusiedeln. Unabhängig von politischen Mehrheitsverhältnissen, Richtungswechseln und der Weisungsgebundenheit innerhalb der Ministerialhierarchie kann politische Bildungsarbeit dort unabhängig und eigenständig erfolgen. Die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Landeszentrale durch ein formelles Gesetz ist ebenfalls eine Maßnahme, die andere Bundesländer, namentlich Bayern, Berlin und Schleswig-Holstein, bereits ergriffen haben. Ähnlich zum bayerischen Modell sieht § 1 Abs. 1 des vorliegenden Gesetzentwurfes eine Teilrechtsfähigkeit der Landeszentrale vor. Dies ermöglicht, dass die Landeszentrale nach außen, etwa bei der Veröffentlichung von Inhalten in den sozialen Medien, eigenverantwortlich handelt, im Innenverhältnis allerdings dem Landtag zugeordnet ist. Mit Blick auf die gewünschte Stärkung der Eigenständigkeit der Landeszentrale ist dieser Aspekt des Gesetzentwurfs besonders hervorzuheben. Die Landeszentrale wird nicht zum Bestandteil der Landtagsverwaltung, sondern ist lediglich beim Landtag angesiedelt und in einem gewissen Maße rechtlich selbstständig. Neben der Angleichung an den Stand der anderen Bundesländer bringt der vorliegende Gesetzentwurf auch neue Impulse für die Arbeit der Landeszentrale mit sich. Insbesondere ist das Aufgabenspektrum der Landeszentrale nun klarer ausdifferenziert. Die bisher bestehende Lücke bei der Erfüllung des Förderauftrags für die Erwachsenenbildung aus Art. 17 der Landesverfassung wird hierdurch geschlossen, wie Herr Prof. Dr. Kluth in seiner Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zum Gesetzentwurf im Hauptausschuss betonte. Der nun präzisierte Auftrag der Landeszentrale sorgt dafür, dass klarer messbar wird, wo ihre politische Bildungsarbeit erfolgreich ist und an welchen Stellen durch Kuratorium und Leitung auf Verbesserungen hingewirkt werden muss. Die politische Bildungsarbeit der Landeszentrale in Nordrhein-Westfalen hat eine besondere Tradition. So war die im Jahr 1946 als „Staatsbürgerliche Bildungsstelle“ gegründete Landeszentrale die erste Einrichtung ihrer Art bundesweit. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchten wir erreichen, dass Nordrhein-Westfalen im Bereich der politischen Bildung wieder seine einstige Vorreiterrolle einnimmt. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten die Ergebnisse des zweiten Demokratieberichts für das Land Nordrhein-Westfalen Motivation genug sein. So unterstützt laut dem Bericht ein Drittel der Menschen in Nordrhein-Westfalen die Demokratie nicht vollumfänglich. Vor diesem Hintergrund bin ich der 05.11.2025 Überzeugung, dass die Neuaufstellung der Landeszentrale sinnvoll ist, um Angebote der politischen Bildung zu schaffen, die dieser Entwicklung entgegenwirken können. Abschließend möchte ich den Fraktionen von CDU, SPD und Grünen für die gute Zusammenarbeit danken. Der Gesetzentwurf ist im Rahmen der Anhörung im Hauptausschuss auf eine durchweg positive Resonanz gestoßen. Wir haben gezeigt, dass wir insbesondere bei grundsätzlichen Fragen unserer Demokratie in der Lage sind, lösungsorientiert zusammenzuarbeiten. Mit unserem gemeinsamen Änderungsantrag bringen wir nunmehr das Gesetzgebungsverfahren durch die Anpassung letzter Details erfolgreich zum Abschluss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Keith das Wort. Bitte sehr.

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Andreas Keith AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Raider heißt jetzt Twix, sonst ändert sich nichts.“ Treffender als dieser Werbeslogan könnte man diesen Gesetzentwurf nicht beschreiben. Sie wollen die Landeszentrale für politische Bildung, die bisher beim Ministerium für Wissenschaft angesiedelt war, jetzt an das Landtagspräsidium andocken, also bei einem Gremium, von dem die AfD bewusst ausgeschlossen wird. Schon bei der ersten Lesung habe ich das als einen rein machtpolitischen Transfer bezeichnet. Schließlich wird eine scheinbar überparteiliche Behörde unter die Aufsicht eines Gremiums gestellt, das selbst einseitig besetzt ist und oft parteipolitisch agiert. Erschwerend kommt hinzu, dass die Landeszentrale fortan von einem Kuratorium, das Abgeordnete der etablierten Fraktionen dominieren, welche Sachverständige jederzeit und ohne Aussprache abwählen können, unterstützt wird. Kritische Stimmen? Fehlanzeige. Das ist Ihr Verständnis von politischer Meinungsvielfalt. Da dieses Kuratorium auch über das Budget entscheidet, werden vor allem die bekannten freien Träger profitieren, welche seit Jahren mit immer neuen fragwürdigen Projekten gegen rechts Millionen Euro abgreifen. Liebe selbsternannte Demokraten, das ist keine Unabhängigkeit, sondern Selbstbedienung unter dem Deckmantel der Demokratie. In der ersten Lesung habe ich bereits die Mittelzuweisung kritisiert. Auch im Jahr 2026 erhält die Landeszentrale 3,75 Millionen Euro gegen Rechtsextremismus und Rassismus – oder vielmehr gegen das, was Landtag Sie darunter verstehen. Auch wenn jeder weiß, dass Sie uns bei diesem Thema absichtlich falsch verstehen wollen, betone ich hier noch einmal: Jeder Extremist, egal von welcher Seite, ist ein riesengroßer Mist. (Beifall von Sven Werner Tritschler [AfD] – Thorsten Klute [SPD]: Das stimmt!) Umso unverständlicher ist es, dass Sie auch 2026 keinen müden Cent im Kampf gegen den Linksextremismus ausgeben – nicht einen Cent, obwohl NRW das Land mit den meisten linksextremistischen Straftaten ist. Und im Gegensatz zur rechten Gewalt handelt es sich dabei meist nicht um Meinungsdelikte. Nein, ich spreche von Anschlägen auf Bahnanlagen, von Brandstiftung und von brutaler Gewalt gegen Menschen. Ich zitiere aus dem Bundesverfassungsschutzbericht: „Es ist eher dem Zufall geschuldet, dass bisher noch kein Todesfall eingetreten ist.“ Eine Veränderung gibt es bei der Mittelzuweisung inzwischen aber doch. Ich spreche von der Beratungsleistung gegen Islamismus. Diese stockt Schwarz-Grün im nächsten Jahr auf, jedoch gerade mal um mickrige 50.000 Euro. Die Summe für Islamismusprävention erhöht sich somit auf gerade einmal 370.000 Euro, und das nach den schrecklichen islamistischen Attentaten von Solingen, Bielefeld und jüngst Paderborn. Ich erinnere: Für den Kampf gegen rechts bekommt die Landeszentrale über 3 Millionen Euro mehr. Demgegenüber stehen die mickrigen 50.000 Euro für die Bekämpfung des islamistischen Terrors. Deutlicher können Sie es nicht zeigen: Nein, nicht die Stadtfest-Dschihadisten und Weihnachtsmarkt-Raser von morgen sollen gestoppt werden, sondern die Bürger, die für eine demokratische, rechtskonservative Regierung unter der Führung der Alternative für Deutschland kämpfen. (Beifall von Sven Werner Tritschler [AfD] – Zu- ruf von Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE]) Es ist mehr als traurig, dass der Sumpf aus linken bis linksextremen NGOs, Vereinen und Projektträgern auch unter der CDU-Bundesministerin Prien prächtig weitergedeiht. 191 Millionen Euro gibt es im nächsten Jahr mehr als unter der grünen Ampelministerin Paus. Das sind 191 Millionen Euro für die Garanten der linken Macht, ausgestellt mit freundlichen Grüßen der CDU, einer längst selbst linken Partei, gerade hier in Nordrhein-Westfalen. Daher fordern wir: Die Landeszentrale für politische Bildung darf nicht mehr Selbstbedienungsladen für die linksradikale bis linksextreme Lobby sein. Wir wollen echte Überparteilichkeit statt einer Einheitsfront der Etablierten sowie den Schutz kritischer Experten, die nicht willkürlich abgewählt werden können. 05.11.2025 „Links ist vorbei“, so hatte Friedrich Merz noch im Bundestagswahlkampf groß getönt. Heute wissen wir, dass Merz die Bürger nicht nur bei diesem Thema schamlos belogen hat. Nur die AfD wird die Sehnsucht der Wähler nach einer echten konservativen Politik erfüllen, den linken Fördersumpf trockenlegen und Institutionen wie die Landeszentrale für politische Bildung von einer Waffe des Linkstaats (Lachen von der SPD und den GRÜNEN) in einen Schutzschild des Rechtsstaats verwandeln. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Fraktion der SPD hat nun noch einmal die Kollegin Elisabeth Müller-Witt das Wort. Bitte sehr.

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Elisabeth Müller-Witt SPD

Danke sehr. – Herr Präsident! Kollegen – falls noch einer übrig bleibt – von der AfD: Dass die Demokratiefeinde sich hier so vehement gegen die Stärkung der Landeszentrale aussprechen, verwundert hier im Saal, glaube ich, niemanden. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP – Christian Dahm [SPD]: So ist das!) Damit haben wir quasi gerechnet. Denn woher kommt die Anfeindung der Demokratie? Von mitten unter uns, hier aus dem Parlament, von Ihrer Seite. Ein kleiner Hinweis – vielleicht sind Sie aufnahmebereit –: Die Landeszentrale macht übrigens nächste Woche eine Veranstaltung gegen den Linksextremismus. (Andreas Keith [AfD]: Eine! Eine einzige! – Zu- rufe von der SPD und Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE]) Sie sollten vielleicht mal regelmäßig das Programm verfolgen und hier nicht Ihre üblichen polemischen Reden halten. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Im Übrigen beweist Ihre Rede von vorhin, dass jeder einzelne Euro, der für die Landeszentrale ausgegeben wird, gutes Geld ist. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP – Christian Dahm [SPD]: So ist das!)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Aussprache. Wir kommen zu zwei Abstimmungen, erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, Landtag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Drucksache 18/16304 – Neudruck. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Die Fraktionen von FDP, CDU, Grünen und SPD. Wer stimmt dagegen? – Die AfD. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Änderungsantrag angenommen. Zweitens stimmen wir ab über den Gesetzentwurf. Der Hauptausschuss empfiehlt in Drucksache 18/16229, den Gesetzentwurf Drucksache 18/14527 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst in der soeben geänderten Fassung und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? – Die Fraktionen von FDP, CDU, Grünen und SPD. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Somit ist dieser Gesetzentwurf beschlossen. Wir verlassen Tagesordnungspunkt 12 und kommen zu: 13 Strategie ohne Mittel, Planung ohne Termin – Landeswasserstrategie endlich konkretisieren Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/16208 Für die antragstellende Fraktion hat der Kollege Dietmar Brockes das Wort. Bitte sehr.

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Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute über Wasser und damit über ein Thema, das nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch und gesellschaftlich von existenzieller Bedeutung ist. Wir sprechen aber auch über eine Landesregierung, die es seit fast zwei Jahren nicht schafft, aus einer Ankündigung eine belastbare Strategie zu machen. Seit Dezember 2023 arbeiten Sie, Herr Minister Krischer, angeblich an der sogenannten Zukunftsstrategie Wasser. Die Auftaktveranstaltung fand im Juni 2024 statt – mit großem Anspruch. Doch schon der nächste Schritt, die offizielle Beteiligungsrunde, ließ lange auf sich warten und folgte erst neun Monate später. Bis heute fehlt jede belastbare Vorlage, geschweige denn eine echte Strategie. Dabei ist die Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen alles andere als ein weißes Blatt Papier. Im Gegenteil: Sie ist das Ergebnis einer über 150-jährigen Geschichte und Entwicklung, die eng mit der industriellen Geschichte unseres Landes verknüpft ist. So sind auch die Wasserverbände in Nordrhein-Westfalen entstanden. Sie leisten bis heute einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgungssicherheit, zum Gewässerschutz, zur Klimaanpassung und zur nachhaltigen Entwicklung unserer Regionen. Sie 05.11.2025 betreiben hochkomplexe Infrastrukturen, investieren in Digitalisierung, entwickeln innovative Lösungen zur Wasserwiederverwendung und engagieren sich in der Forschung. Sie sind Partner der Industrie, der Kommunen und der Wissenschaft. Und sie sind bereit, Verantwortung zu übernehmen. Umso unverständlicher ist es, dass der grüne Umweltminister dieses Know-how bisher nicht systematisch einbindet. Neun Monate vergingen seit der Beteiligung, und auch zwischen der Auftaktveranstaltung und der Beteiligung ist immens viel Zeit verstrichen – viel Zeit, in der wertvolles Vertrauen verloren gegangen ist. Das ist ehrlich gesagt sehr unklug von Ihnen, Herr Minister, wenn nicht sogar fahrlässig. (Beifall von der FDP) NRW ist zudem ein bedeutender Forschungs- und Innovationsstandort im Bereich „Wasser“. Doch diese Innovationskraft wird bislang nicht genutzt. Im Haushaltsplan 2026 finden sich unter dem Titel „Zukunftsfragen der Wasserwirtschaft“ 775.000 Euro – genauso viel wie im Vorjahr. Ob dieses Geld überhaupt für die Umsetzung der Strategie vorgesehen ist, bleibt offen; wenn ja, ist es viel zu wenig, wenn nein, fehlt jede Grundlage. Das ist ehrlich gesagt reine Symbolpolitik, aber keine Strategie. Dabei ist Wasser nicht nur ein Umwelt-, sondern auch ein Standortthema. Ohne Wasser keine Rechenzentren, ohne Wasser kein Wasserstoff, ohne Wasser keine industrielle Transformation und ohne Wasser keine hochwertigen landwirtschaftlichen Produkte. Wer über Zukunftsthemen spricht, muss auch über Wasser sprechen, und zwar strategisch. Herr Minister, es ist Zeit, dass Sie sich endlich erklären – nicht hinter verschlossenen Türen, nicht in internen Runden, sondern hier im Parlament der Öffentlichkeit. Wasserpolitik ist kein Verwaltungsakt. Sie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb, Herr Minister – es wäre schön, wenn Sie zuhören –, (Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Natur- schutz und Verkehr: Immer!) fordern wir Sie auf: Legen Sie endlich ein verbindliches Veröffentlichungsdatum für die Landeswasserstrategie vor. Priorisieren Sie die Maßnahmen, und hinterlegen Sie diese mit einem klaren Fahrplan. Schaffen Sie Transparenz über die Finanzierung und verankern Sie die Strategie in der europäischen Resilienzpolitik mit Substanz und nicht nur mit leeren Worten. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Stephan Wolters das Wort. Bitte sehr. Landtag

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Stephan Wolters CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landeswasserstrategie setzt den übergeordneten Rahmen für Vorsorge, Mengenbewirtschaftung, Gewässerökologie, Spurenstoffe und Digitalisierung. Zugleich läuft die Umsetzung des 10-Punkte-Arbeitsplans „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ als operatives Programm mit konkreten Verbesserungen bei Waren-, Informations- und Schutzsystemen. Beides gehört zusammen: strategische Orientierung und laufende Umsetzung. Erstens: Vorhersage- und Warnarchitektur. Die Hochwasserzentrale am Standort Duisburg bündelt landesweit Daten und Warnungen nach dem Single-Voice-Prinzip. Zuständig ist das LANUK. Das Pegelund Messnetz wird auf der Basis von Standort- und Ausstattungskonzepten verdichtet, und externe Pegeldaten werden über eine Datendrehscheibe standardisiert eingebunden. Zweitens: Meldewege und Lageinformationen. Der Runderlass „Hydrologischer Lagebericht“ ist in Kraft und verkürzt die Meldewege. Parallel wird ein Dashboard für Gefahrenabwehrbehörden umgesetzt, das Pegel-, Radar- und Vorhersagedaten lagebezogen zusammenführt. Drittens: die Daten der Infrastruktur. Pegel- und Niederschlagsdaten Dritter werden in der landesweiten Datendrehscheibe integriert. Tests mit Wasserverbänden und Kommunen laufen bereits. Ziel ist die schnelle, standardisierte Einbindung externer Daten, Vorhersagen und Lagebilder. Viertens: kommunale Handlungsfähigkeit. Die Kommunal Agentur NRW ist als zentrale Beratungsstelle für alle 396 Kommunen zuständig. Sie unterstützt bei Alarm- und Einsatzplänen sowie Risiko- und Schutzkonzepten und stärkt damit die Umsetzung vor Ort. Fünftens: Schritte und Kapazitäten. Der Landtagsbericht des Umweltministeriums nennt als erledigt bzw. im Betrieb den Vorhersage-Testbetrieb, die GISgestützte Standortoptimierung, die Standort- und Ausstattungskonzepte für das Messnetz, den Runderlass „Hydrologischer Lagebericht“ und die Beauftragung der Kommunal Agentur NRW. Zusätzlich wurden über 100 Stellen in der Wasserverwaltungswirtschaft aufgebaut – als Basis für Planung, Genehmigung und Betrieb. Sechstens: die Praxis. Das Umweltministerium bilanziert rund 500 geförderte Hochwasserschutzprojekte seit 2021 – unter anderem den Retentionsraum Köln-Worringen, die Deichsanierungen Wallach–Wesel-Büderich und Rees–Bienen, den Deichverteidigungsweg Oberhausen und viele andere Maßnahmen. Siebtens: Landeswasserstrategie. Liebe FDP, in den Antworten vom 16.05.2025 und 14.07.2025 auf Ihre Kleinen Anfragen ist festgehalten, dass die Konsultationen zur Fortentwicklung der Landeswasserstrategie 05.11.2025 im Frühjahr 2025 mit rund 100 Organisationen stattfanden. Die Dokumentation der Workshops wurde den Teilnehmern inklusive der teilnehmenden Abgeordneten bereitgestellt. Die Auswertung der Handlungsempfehlung läuft. Eine Priorisierung der Maßnahmen wird erarbeitet. In der Antwort vom 14.07.2025 heißt es zudem, eine Veröffentlichung der Strategie werde für Ende dieses Jahres anvisiert. (Dietmar Brockes [FDP]: Ja, bis Ende des Jah- res!) – Das Jahr ist zum Zeitpunkt der Plenardebatte noch nicht beendet, lieber Herr Kollege Brockes. So nimmt der vorliegende Antrag der FDP Bewertungen vor der abgeschlossenen Auswertung und ohne ein Abwarten der angekündigten Veröffentlichung vor. Wir haben es selber nachgucken müssen. Vielen Dank für den Hinweis bezüglich der 775.000 Euro. Im Haushaltsplan sind es 755.000 Euro. Die von der FDP hervorgehobenen 755.000 Euro entstammen dem Titel „Zukunftsfragen der Wasserwirtschaft“. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Das ist ein kleiner Einzeltitel und kein Maßstab für den Gesamtaufwand. (Dietmar Brockes [FDP]: Aha!) Der tatsächliche Mitteleinsatz für Hochwasserschutz und -vorsorge liegt seit 2021 bei rund 390 Millionen Euro und finanziert mess- und datenbasierte Infrastruktur, die Hochwasserzentrale des LANUK, technische Schutzmaßnahmen sowie kommunale Projekte. Fazit: Die Menschen erwarten, dass Warnketten funktionieren und Deiche halten, aber keine Debatte über solche Einzeltitel. NRW finanziert genau diese Aufgaben. Wir konzentrieren uns auf das, was uns schützt und was wirkt. Selbstverständlich stimmen wir der Überweisung an den Fachausschuss zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Julia Kahle-Hausmann das Wort. Bitte sehr.

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Julia Kahle-Hausmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über die Zukunftsstrategie Wasser. Es ist eine Strategie, die dieses Land dringend braucht, weil Wasser zur zentralen politischen Ressource des 21. Jahrhunderts wird. Landtag Genau deshalb ist es so problematisch, dass die Strategie seit zwei Jahren angekündigt, aber nicht geliefert wird. Wir haben zwar Eckpunkte, aber keine Entscheidungen. Die veröffentlichten Eckpunkte des Ministeriums klingen richtig. Beispiele: Wasser als strategische Ressource sichern, Niedrigwassermanagement aufbauen, Wasser in der Fläche halten, Schadstoffeinträge reduzieren. Das sind sinnvolle Ziele. Es bleibt aber bei Zielen – keine Maßnahmen, kein Zeitplan, keine Finanzierung, keine Verantwortlichkeiten. Die Strategie existiert als Überschrift, nicht als Steuerungsinstrument. Währenddessen passiert in NRW genau das, was diese Eckpunkte eigentlich verhindern sollen: tendenziell sinkende Grundwasserstände in Teilen des Münsterlands und am Niederrhein, Konflikte zwischen Trinkwassernutzern, Landwirtschaft und Industrie ohne geregelte Prioritätensysteme, überlastete Wasser- und Abwasserinfrastruktur, die seit Jahren modernisiert werden müsste, Hochwasser und Dürre im Wechsel, verschärft durch Klimawandel. Kurz: Wir haben kein Zukunftsproblem, wir haben ein Gegenwartsproblem. Außerdem gibt es noch PFAS – das Beispiel, das alles offenlegt. Bei Leverkusen werden PFAS in relevanten Mengen in den Rhein eingeleitet. PFAS sind eine Gruppe von Ewigkeitschemikalien, die sich in der Natur und natürlich auch im Menschen anreichern, die gesundheitlich teilweise höchstproblematisch sind. Sie reichern sich an, sie gehen nicht weg. Sie betreffen Millionen von Menschen. Der Punkt ist, dass Handlungsmöglichkeiten dafür längst existieren, auch ganz ohne Wasserstrategie, nämlich durch das Wasserhaushaltsgesetz. § 57 Wasserhaushaltsgesetz: Stand der Technik verpflichtend machen. So könnte man Nachrüstungen erzwingen. § 58 Wasserhaushaltsgesetz: Indirekteinleitungen streng begrenzen. Auch die Einleitungen wären drosselbar. § 100 Wasserhaushaltsgesetz: Gefahrenabwehr. Sofortige Maßnahmen wären möglich. Das Wasserhaushaltsgesetz ist ein Bundesgesetz, das auch auf Landesebene verschärft werden kann. Das Land hätte also handeln können. Das Land könnte heute handeln, tut es aber nicht. Was aber wäre, wenn die Wasserstrategie schon stünde? Dann gäbe es hoffentlich schon jetzt verbindliche PFAS-Grenz- und -Frachtvorgaben für NRW, eine landesweit abgestimmte Nachrüstpflicht für Kläranlagen und industrielle Vorbehandlung, ein landesweites Monitoring- und Meldeverfahren für PFAS in Roh- und Trinkwasser, einen Förderrahmen für Aktivkohle- und Membrantechnik statt kommunaler Einzelkämpfe sowie klare Prioritäten im Nutzungskonflikt Trinkwasser versus industrielle Einleitung. Kurz 05.11.2025 gesagt: Mit einer funktionierenden Wasserstrategie wäre das PFAS-Problem nicht weg, aber es wäre besser unter Kontrolle. Das führt zu der offenen Frage, warum der Minister nicht handelt. Wir haben eine Enquetekommission, die diese Fragen strukturiert bearbeitet. Wir haben Kommunen und Versorger, die mitgehen wollen. Wir haben Bundes- und EU-Strategien, an die NRW nahtlos andocken könnte. Der Minister aber wartet – vielleicht auf Ergebnisse, die andere für ihn erarbeiten; ich weiß es nicht. Dieses Warten hat aber ein Muster. Das Bibermanagement wurde genauso angekündigt und bis jetzt nicht geliefert. Die Radwegeoffensive wurde gefeiert und verweht nun im Verwaltungsstaub. Und jetzt die Wasserstrategie! Es ist eine Strategie, die angekündigt wurde, um später verwertet zu werden, statt jetzt Probleme zu lösen. Es ist doch deutlich, dass die Wasserstrategie kein weiteres Projekt des Irgendwann sein darf. Sie muss kommen, und sie muss wirken – mit Entscheidungen, mit Prioritäten, mit Verantwortlichkeiten und mit echten Konsequenzen für den Schutz unserer Lebensgrundlagen. Der vorliegende Antrag geht genau in diese Richtung. Er fordert Verbindlichkeit, er fordert Tempo, er fordert Klarheit. Deshalb stimmen wir diesem Antrag zu. Ich sage ausdrücklich, dass ich mich darauf freue, das Thema in der nächsten Umweltausschusssitzung weiter zu behandeln – mit konkreten Fragen, konkreten Erwartungen und mit der klaren Haltung, dass Wasserpolitik nicht verwaltet, sondern geführt werden muss. Wasser ist schließlich Daseinsvorsorge, und Daseinsvorsorge duldet keinen Aufschub. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und der FDP)

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André Kuper

Danke, Frau Kahle-Hausmann. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Frau Vogelheim das Wort.

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Astrid Vogelheim GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben es fast jedes Jahr: auf der einen Seite Dürren, sinkende Grundwasserstände und trockene Böden und auf der anderen Seite Starkregen, der Keller und Straßen überflutet. Daher finde ich es bemerkenswert, lieber Kollege Brockes, dass Sie das Thema „Rechenzentren und Industrie“ so nach vorne stellen. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Klar ist, dass es bei Wasser um eine der großen Zukunftsfragen auch für Nordrhein-Westfalen geht. Deshalb ist es richtig, dass wir darüber sprechen – bestenfalls über Antworten auf die Herausforderungen. Insofern muss ich Ihnen dankbar sein, dass Sie diesen Antrag eingereicht haben – eigentlich. Denn Landtag ich muss zugeben, lieber Kollege Brockes, ich habe nachgeschaut, ob ein zweiter Teil des Antrags fehlt, nämlich der mit den Inhalten. (Beifall und Heiterkeit von den GRÜNEN) Wer über eine Zukunftsstrategie Wasser diskutieren will, sollte wenigstens andeuten, in welche Richtung er das Wasser denn lenken möchte, und mehr liefern als eine Mischung aus Kalendernotiz und Presseschau. Ihr Antrag bleibt deutlich hinter dem Anspruch zurück, den dieses Thema verdient. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Dietmar Brockes [FDP]: Soll ich die Strategie schreiben?) Das Umweltministerium hat bereits im Frühjahr 2024 die Eckpunkte der Zukunftsstrategie Wasser vorgestellt. Es handelt sich um 17 Themenbereiche und reicht von der Trinkwassersicherung über klimaresiliente Gewässer bis hin zum Hochwasserschutz. Über 100 Akteure aus Wasserwirtschaft, Kommunen, Landwirtschaft, Industrie und Umweltverbänden sind seitdem eingebunden. Ziel ist es, Ende 2025 eine tragfähige, abgestimmte Strategie vorzulegen – ganzheitlich, fachübergreifend und praxisnah. Deshalb ist es richtig, dass diejenigen, die in diesen Bereichen Verantwortung tragen, von Anfang an mit am Tisch sitzen. (Dietmar Brockes [FDP]: Ja, sehr richtig!) Denn nur so wird aus einer Strategie nachher auch gelebte Praxis. Das Umweltministerium hat den Prozess so gestaltet, dass die Ergebnisse tragfähig und langfristig wirksam sind. Nun liegt uns der Antrag der FDP vor. Sehen Sie es mir nach, liebe Kolleginnen und Kollegen, den kann ich Ihnen so nicht durchgehen lassen. Man merkt dem Antrag an, dass er schnell geschrieben worden ist, wahrscheinlich zwischen zwei Pressemitteilungen. Er arbeitet mit unpräzisen Daten. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Er verwechselt konzeptionelle Ansätze mit Investitionsmitteln und konstruiert Widersprüche, wo keine sind. Sie schaffen es, gleichzeitig den Dialogprozess zu kritisieren und mehr Beteiligung zu fordern. Das ist politische Quantenphysik. (Heiterkeit von Wibke Brems [GRÜNE]) Der Antrag bleibt an der Oberfläche: kein Vorschlag zur Wasserspeicherung, keine Idee zur besseren Datenlage, kein Wort zur Frachtkräftegewinnung oder zur Digitalisierung in der Wasserwirtschaft. Wer den Anspruch erhebt, eine Strategie fordern zu können, sollte doch vielleicht selbst eine haben. Ihr Antrag ist kein Beitrag zur Lösung, bestenfalls ein Zwischenruf oder, um es mit Ihren eigenen Worten zu sagen, ein Papiertiger. 05.11.2025 Für uns ist klar: Wasserpolitik ist mehr als Hochwasserschutz oder Trinkwasserversorgung. Genauso versteht auch das Umweltministerium seine Aufgabe. Es denkt Wasserpolitik integriert über Ressortgrenzen hinweg und entlang der gesamten Wasserund Landnutzungskette. Die Eckpunkte der Zukunftsstrategie Wasser zeigen das deutlich: Trinkwasserschutz zuerst, Wasser für Mensch und Natur qualitativ und mengenmäßig sichern, natürliche Speicher stärken – Böden, Moore, Auen und Stadtgrün sind unsere besten Schwammlandschaften –, Hochwasser- und Dürreprävention zusammendenken als zwei Seiten derselben Medaille, Kommunen und Wasserwirtschaft befähigen; sie brauchen Daten, Planungssicherheit und Fachkräfte, keine Schnellurteile von der Seitenlinie. Das ist die Richtung, in die wir gehen müssen. Das Umweltministerium zeigt damit, wie gute Umweltpolitik funktioniert: faktenbasiert, mit breiter Beteiligung, abgestimmt auf Europa und mit Blick auf die nächsten Generationen. Der Überweisung an den Fachausschuss stimmen wir zu, denn dort können wir das tun, was diesem Antrag fehlt: sachlich und fachlich über Inhalte sprechen. Das Thema „Wasser“ verdient eine breite, ernsthafte Diskussion und keine Schlagzeilenlogik. Wasserpolitik braucht Geduld, wissenschaftliche Grundlage und dann politische Entschlossenheit. Nordrhein-Westfalen geht diesen Weg – gründlich, vernetzt, langfristig. Um es in der Sprache der FDP zu sagen: Wir machen nachhaltige Standortpolitik, nur eben mit Substanz. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Danke, Frau Vogelheim. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Schalley.

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Zacharias Schalley AfD

Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Wasser ist schon ein tolles Element. Man kann viele wunderbare Dinge damit machen, zum Beispiel Bier. Das würde ich jetzt auch lieber trinken, als zu diesem Thema sprechen zu müssen. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Aber auch die Landesregierung hat sich gedacht, dass man mit Wasser viele wunderbare Dinge machen kann. Darum hier eine kleine Auswahl: Im Januar 2022 stellte das Umweltministerium den 10-Punkte-Arbeitsplan „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ vor. Worum geht es darin? Um Hochwasserschutz und Starkregenvorsorge. Zur Umsetzung des 10-Punkte-Arbeitsplans wurde noch im selben Jahr eine Hochwasserschutzkommission als Beratungsgremium einberufen. Landtag Im Mai 2024 folgten dann die 17 Eckpunkte zur Landeswasserstrategie. Worum geht es diesmal? Wiederum Hochwasserschutz, Starkregenvorsorge, Gewässerrenaturierung und weitere Themen mit Wasserbezug. Im Juni 2024 konstituierte sich auf Antrag der Grünen die Enquetekommission „Wasser in Zeiten der Klimakrise“. Dreimal dürfen Sie raten, womit diese sich beschäftigt. Richtig, mit Hochwasserschutz, Starkregenvorsorge und auch allen anderen Dingen, mit denen sich die Landeswasserstrategie ohnehin befassen soll. Das erwartbare Ergebnis wird sein: Tausende Seiten Abschlussbericht mit Lösungsvorschlägen, die auch in der Landeswasserstrategie vorkommen werden. Um es kurz zu machen: Während die Bürger Sandsäcke schleppen, gründen Politiker den zehnten Arbeitskreis, der diskutiert, was längst jeder weiß. Da stellt sich doch die Frage, was Sie eigentlich mit all diesen Laberrunden, Kommissionen, Plänen und Eckpunktepapieren erreichen wollen. Geht es überhaupt darum, endlich funktionierende Deiche zu bauen oder das Kanalsystem zu sanieren? Natürlich nicht. Wie so oft geht es um die zwei wesentlichen Dinge in der Politik: um Geld und um Macht. Zum Geld: All diese Gremien, Experten, Beamten und Kommissionen arbeiten nicht für Gotteslohn, sie werden gut bezahlt. Allein das Gutachten in der Enquetekommission hat mehrere 10.000 Euro gekostet. Und wofür? Für die bahnbrechende Erkenntnis, dass der Klimawandel ganz schlimm ist und der Bürger darum noch mehr zahlen muss, damit wir ihn aufhalten können. Damit sind wir beim Thema „Macht“: All diese Expertenkommissionen, Strategiepapiere und runden Tische sollen das Narrativ von der drohenden Klimaapokalypse weiter am Laufen halten, damit die Deutschen ja nicht auf die Idee kommen, dass es vielleicht dringlichere Probleme gibt. Doch dummerweise haben die Deutschen das längst gemerkt. Laut einer Ipsos-Umfrage von 2023 war noch mehr als die Hälfte der Deutschen der Meinung, dass unser Land mehr gegen den Klimawandel tun müsse. Zwei Jahre und eine wirtschaftliche Rezession später sind es nur noch zwei von fünf Bürgern. Die Leute wenden sich ab, weil sie merken, dass hier mehr geredet als gehandelt wird. Dabei wissen wir doch längst, was zu tun ist. Ich erinnere an die zahlreichen Papiere. Oder muss ich Ihnen etwa erklären, dass unsere Wasserinfrastruktur vielerorts marode ist, dass das Wasserdargebot regional schwankt oder dass Hochwasserschutz nicht durch PowerPoint-Folien, sondern durch Hochwasserschutzmaßnahmen gemacht wird? Es wird Zeit, dass die Landesregierung endlich konkret wird, statt immer nur neue Arbeitskreise zu 05.11.2025 gründen, deren einziges greifbares Ergebnis ein weiterer Schriftsatz ist. Daher können wir uns dem vorliegenden Antrag gerne anschließen. Die Landeswasserstrategie muss zeitnah konkretisiert werden. Statt Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in Form von Doppelstrukturen braucht es ein flächendeckendes und konkretes Handeln. Zusammenfassend lässt sich sagen: Ohne Terminplan, ohne Finanzrahmen und ohne Verbindlichkeit bleibt die sogenannte Landeswasserstrategie das, was viele Strategien sind – ein Papierdeich, der weggespült wird, wenn die Flut kommt. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Schalley. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Krischer. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Warum braucht es eine neue Landeswasserstrategie? Dafür gibt es einen ganz klaren Grund. Wir haben erhebliche Veränderungen im Wasserhaushalt als Folge der Klimakrise. Das ist an allen Stellen in unserem Land zu spüren. Die Landesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, all das, was sich seit Jahrzehnten, teilweise seit Jahrhunderten, seit Menschen in Nordrhein-Westfalen leben und arbeiten an Wassermaßnahmen, an Wasserpolitik, an Wassermanagement entwickelt hat, zu überprüfen und darauf abzuchecken, ob das in Zeiten der Klimakrise noch passt. (Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Ist ja alles rich- tig!) Deshalb erarbeiten wir eine neue Wasserstrategie und haben dazu Eckpunkte vorgelegt. Wir haben auch einen Stakeholder-Dialog und öffentliche Veranstaltungen durchgeführt. Das ist selbstverständlich für eine Landesregierung. Die Kritik wäre genau umgekehrt. Wenn wir die Menschen, die zuständigen Institutionen nicht einbinden würden, dann würden Sie völlig zu Recht sagen, dass hier etwas am grünen Tisch ohne die Einbindung von Experten gemacht wird. Deshalb haben wir das getan. Das hat eine gewisse Zeit gedauert, aber das ist selbstverständlich. Es war auch richtig, das in Ruhe zu machen. Bis Ende des Jahres 2025 – so war es von Anfang an angekündigt – werden wir die Strategie vorlegen. Ich verstehe also gar nicht, was der Sinn des Antrags der FDP ist. Wir tun genau das, was die Landesregierung angekündigt hat, was wir verabredet haben. Sie kritisieren das und stellen es infrage. Sie sagen, wir würden keine Beteiligung machen und keine Zeitpläne vorlegen. Das ist völlig absurd, denn das lässt Landtag sich auf unserer Internetseite und in allen Anträgen und Anfragen nachlesen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Die Kollegin Vogelheim hat es völlig richtig ausgeführt. Sie nehmen sich des Themas an – mich freut es, dass sich die FDP für die Wasserstrategie interessiert, darauf wäre ich gar nicht gekommen – und fragen nach. Man würde aber erwarten, dass Sie wenigstens ein bisschen andeuten, wohin Sie wollen. Schaut man sich den Antrag an, dann sieht man: Da ist nichts. Das ist dünner als das Papier, auf dem er gedruckt ist. Das ist gar nichts. Ich verstehe den Sinn dieses Antrags überhaupt nicht, auch weil wir das, was Sie fordern, längst machen. Sie könnten jetzt natürlich sagen, dass vonseiten der Landesregierung in Bezug auf die Wasserstrategie nichts getan wird. Das stimmt nicht, denn wir erledigen parallel zur Erarbeitung der Wasserstrategie unsere ganz normale Arbeit. Die Landesregierung handelt. Wir haben 500 Maßnahmen in Sachen „Hochwasserschutz“ umgesetzt. Wir haben – Marcus Optendrenk hat es eben erläutert – im NRW-Plan festgelegt, dass wir in den nächsten Jahren Hunderte von Millionen in den Hochwasserschutz investieren können. Wir kümmern uns um Abwassertechnik. Wir reden mit den Wasserverbänden über die Organisation der Talsperren. Wir kümmern uns darum, dass die Energiewende in den Flüssen mit Wärmepumpen, mit Großwärmepumpen wie in Köln stattfinden kann. Wir schauen, wie man im Rheinischen Revier den Kohleausstieg und die Folgen für das Wassermanagement organisiert. All das findet statt. Es bleibt nichts liegen, es wird nicht nichts gemacht. Es kommt der Punkt, an dem wir das zusammengefasst für einen längeren Zeitraum als Wasserstrategie vorlegen. Das ist entscheidend. Genauso kümmern wir uns selbstverständlich um das Thema „PFAS“, Frau Kahle-Hausmann. Schauen Sie sich den Rückgang der PFAS-Belastung des Rheins in den letzten Jahren an. Schauen Sie sich die zahlreichen Berichte der Landesregierung an, die wir im Umweltausschuss zum Thema „PFAS“ vorgelegt haben, in denen sich die Belastungen und Schäden wiederfinden, die aus der PFAS-Nutzung resultieren. Wir kümmern uns um ein Phase-out bei „PFAS“. Wir sind unterwegs, um am Ende auch auf der europäischen Ebene aktiv zu sein. Last, not least: Herr Brockes, Sie erwähnen eine von zahlreichen Haushaltsstellen und tun so, als sei das die einzige Haushaltsstelle im Bereich „Wasser“. Wir haben Hunderte von Millionen im Haushalt für den Bereich „Wasser“. Schauen Sie sich an, was wir allein für den Hochwasserschutz ausgeben. Man kann nicht eine Haushaltsstelle mit gut 700.000 Euro als Beleg nehmen und behaupten, diese stehe für die komplette Wasserpolitik der Landesregierung. 05.11.2025 Meine Damen und Herren, das ist genauso absurd wie der gesamte Antrag. Dennoch ist es schön, darüber im Ausschuss zu diskutieren. Meine Redezeit ist zu Ende. Ich kann im Ausschuss gerne noch sehr viel mehr und ausführlich darüber berichten. Ich freue mich sehr darauf. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Herzlichen Dank, Herr Minister Krischer. – Für die FDP spricht noch einmal ihr Abgeordneter Herr Brockes. Er nutzt seine restlichen 40 Sekunden, und er hat gerade über den Minister noch 20 Sekunden hinzugeschenkt bekommen.

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Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister und Frau Vogelheim, das war jetzt der Versuch, von Ihrem Nichthandeln abzulenken und uns als Freien Demokraten vorzuwerfen, dass wir keine konkreten Punkte nennen würden. Wir warten seit zwei Jahren auf Ihre angekündigte Strategie, aber bis heute liegt nichts vor. Wir gehen dann sehr gerne mit Ihnen ins Detail und reden über die Priorisierung der einzelnen Punkte. Wir sind sehr gespannt darauf, Herr Minister, aber bisher ist von Ihrer Seite noch gar nichts gekommen. Sie haben ein paar Eckpunkte geliefert – das ist ein Sammelsurium –, aber Sie haben nicht gesagt, wo Ihre Schwerpunkte liegen, auch heute nicht. Sie haben noch genau 46 Tage Zeit. Wir werden darauf achten, dass Sie dann endlich liefern, was Sie schon lange angekündigt haben. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Danke, Herr Brockes. – Jetzt liegt mir keine weitere Wortmeldung mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 19/16208 an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Auch das ist nicht der Fall. Dann darf ich feststellen, dass der Antrag einstimmig überwiesen wurde. Ich rufe auf: 14 CO -Zertifikatehandel (ETS) abschaffen – Industriestandort NRW sichern! Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/16218 Landtag Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion der AfD hat der Abgeordnete Loose das Wort.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Klimaschwindel ist vorbei. Trump sagt es, Elon Musk sagt es, und die Wirtschaft in den USA steigt aus dem Klimaschwindel ebenfalls aus. Sechs Großbanken in den USA haben die Klimabündnisse verlassen. Auch BlackRock – schöne Grüße an Herrn Merz – tritt aus dem Klimabündnis aus. Die Autoindustrie in den USA fordert mildere CO -Regeln. Tenor: Klimaschutz ja, aber bitte nur, wenn er nichts kostet. China baut Jahr für Jahr neue Kohlekraftwerke. Allein die Kohlekraftwerke, die China jetzt neu baut, würden für eine Vollversorgung in Deutschland reichen, aber das wollen Sie alle nicht. Indien erhöht seine Kapazität sogar um fast 50 %. Von globalem Klimaschutz kann also keine Rede sein. Nur Deutschland hält weiter am teuersten Kurs der Welt fest. Die sogenannten demokratischen Parteien ruinieren unsere Industrie, während andere Billigenergie verbrennen. Das ist kein Umweltschutz, das ist Standortvernichtung. Inzwischen erkennen das auch immer mehr Menschen in Deutschland. Evonik-Chef Kullmann fordert ein Ende des CO -Kults. Er sagte – Zitat –: „Die CO -Gebühr für Europa muss weg. Sie gefährdet in Deutschland mindestens 200.000 gut bezahlte Industrie-Arbeitsplätze.“ Die Papierindustrie leidet. Unternehmen wie Zanders in Bergisch Gladbach machen zu, ebenso die Papierfabrik Kabel in Hagen. Die Glasindustrie leidet. Ritzenhoff schloss im Hochsauerlandkreis, noch einmal Grüße an Herrn Merz. Ein anderes Glaswerk wird jetzt in Herzogenrath geschlossen. Die Chemieindustrie leidet, seien es Venator in Krefeld, LANXESS in Leverkusen und Evonik in Essen. Ich könnte Ihnen zahlreiche Industrien, zahlreiche Firmen aufzählen. Der industrielle Niedergang ist nicht vorbei, nein, er geht immer weiter, denn die Firmen werden nun über die EU gezwungen, CO -Zertifikate zu kaufen. Das verteuert allein die Stahlproduktion in Duisburg jetzt schon um satte 30 %, Tendenz steigend. Was ist die Antwort von thyssenkrupp darauf? Sie entlassen Tausende Mitarbeiter. Ihr Transformationspfad, liebe Kollegen, ist in Wahrheit für unsere Industrie der Highway to Hell. Während hier in Deutschland Betriebe schließen, feiern sich Politiker auf Klimakonferenzen selbst. Früher war das mal eine Veranstaltung, bei der sich wenige Hundert Leute getroffen haben, jetzt kommen Tausende an. Der nächste Klimagipfel findet in Brasilien statt. Die Gäste reisen mit ihren Privatjets an. 05.11.2025 Damit sie auch bequem mit dem klimatisierten Auto zur Konferenz kommen, wurde eine Autobahn mitten durch den Regenwald gebaut. Das ist die Realität der internationalen Klimapolitik. Hierzulande wird jede Tonne CO verteuert, jedes Kraftwerk abgeschaltet, und anderswo werden neue Straßen durch Urwälder geschlagen. Jetzt wissen aber inzwischen auch die dümmsten Politiker in Deutschland, dass sie der Industrie mit diesen Zertifikaten einen Mühlstein umgelegt haben. Durch die hohen Zusatzkosten sind die deutschen Firmen nicht mehr wettbewerbsfähig. So fordern jetzt einige Politiker nicht etwa, die deutschen Firmen zu entlasten, nein, jetzt sollen die Produzenten aus anderen Ländern ebenfalls belastet werden. Deren Produkte sollen teurer gemacht werden, damit die deutschen Industrien wettbewerbsfähig werden. Ein Klimazoll, CBAM, den Herr Brockes heute noch so glühend gefordert hat, soll her, und die Firmen aus dem Ausland sollen ihn zahlen. Andere Politiker rudern jetzt sogar noch weiter zurück. So fordert der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Ott, neuerdings eine Begrenzung des CO - Zertifikatehandels. Sehr geehrter Herr Ott, heute haben Sie die Möglichkeit, den CO -Ablasshandel ganz abzuschaffen, Sie müssen nur unserem Antrag zustimmen. Ich werde schauen, wie mutig Sie später bei der Abstimmung sind. Den CO -Ablasshandel in der EU gibt es jetzt seit 20 Jahren. Jede Klimasünde soll bezahlt werden. Der Ablasshandel für die Sünden im Mittelalter dauerte rund 70 Jahre, bis er durch den Reformer Martin Luther zu Fall gebracht wurde. Wir sollten nicht so lange wie im Mittelalter warten. Lassen Sie uns heute gemeinsam beschließen, den Klimaablasshandel abzuschaffen. Ich freue mich auf Ihre Zustimmung und verbleibe mit dem Wunsch für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Loose. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Okos.

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Thomas Okos CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist eigentlich wie immer: Die AfD will Probleme abschaffen, indem sie die Werkzeuge der Lösung zerstört. Mit dem vorliegenden Antrag will die AfD den europäischen Emissionshandel abschaffen. Der Ansatz ist simpel und Social-Media-tauglich, aber im Ergebnis für Wirtschaft, Natur und Mensch brandgefährlich. Natürlich wissen wir, dass die energieintensive Industrie massiv unter Druck steht: hohe Energiepreise, internationale Konkurrenz, steigende CO - Kosten. Das trifft auch uns in Nordrhein-Westfalen Landtag hart. Jetzt aber als Allheilmittel den Emissionshandel abzuschaffen, ist der falsche Weg. Der Emissionshandel ist ein Steuerungsinstrument. Er dient als Kompass im Wandel, um CO mit marktwirtschaftlichen Anreizen zu reduzieren. Wer in klimafreundliche Technologien investiert, kann langfristig planen. Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit gehören zusammen. Deshalb ist klar: Wir brauchen nicht die Abschaffung des Emissionshandels, sondern seine Weiterentwicklung. Ein CO -Preis kann nur dann wirken, wenn er international wettbewerbsfähig bleibt. Der europäische Grenzausgleichsmechanismus CBAM ist ein Mittel. Allerdings brauchen wir Nachbesserungen; das ist klar. Er bezieht den Export von EU-Produkten nicht ein, gilt nicht für weiterverarbeitete Waren, ist komplex und bietet auch Schlupflöcher. Deshalb müssen wir ihn anpassen. Man hat auf Bundes- und auf Landesebene erkannt, dass es Herausforderungen im Emissionshandel gibt. Bundeskanzler Merz hat sich für eine verlängerte Übergangsphase ausgesprochen, in der CO - Zertifikate weiter kostenlos zugeteilt werden sollen. Die energieintensiven Industrien werden dadurch entlastet. Auch Ministerpräsident Wüst fasste es kürzlich mit Blick auf den Stahlgipfel richtig zusammen. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Die deutsche Industrie war in den letzten Jahren im Klimaschutz überaus innovativ und erfolgreich. Diesen Weg gilt es fortzusetzen. Dafür ist es nötig, länger als bisher geplant kostenlose CO - Zertifikate zuzuteilen. […] Besser das Geld fließt in moderne Technologien als in staatliche Abgaben.“ Genau das ist der Unterschied zur AfD. Wir wollen die Mechanismen anpassen, um die Industrie zu stärken, und sie nicht mit populistischen Schnellschüssen verunsichern. Wir sind davon überzeugt: NRW soll klimaneutrales Industrieland werden. Wer kann das, wenn nicht wir? Ein Drittel der energieintensiven Industrie in Deutschland hat hier ihren Sitz. Über 1,2 Millionen Menschen arbeiten fleißig in der Industrie und sichern Wohlstand, Innovation und soziale Stabilität für unser Land. Diese Kompetenz müssen wir nutzen. Wir schaffen den Rahmen, damit die Industrie Gas gibt. Wenn der Motor stottert, repariert man ihn, damit er wieder beschleunigt. Die AfD will stattdessen vom Auto zurück zum Pferd. Das wäre das industriepolitische Aufsatteln auf einen totgerittenen Gaul. Deshalb müssen wir handeln, mit Augenmaß und marktwirtschaftlichem Kompass. Wir brauchen realistische Übergangsfristen, eine Verlängerung der Frei-05.11.2025 zuteilung, einen wirksamen Industriestrompreis und ein System, das Investitionen in moderne, klimafreundliche Produkte belohnt und sie nicht bestraft. (Beifall von der CDU, Wibke Brems [GRÜNE], Michael Röls-Leitmann [GRÜNE] und Dietmar Brockes [FDP]) Unser Industriestandort braucht keinen Rückschritt, sondern Fortschritt. Wir wollen nicht weniger Industrie, um das Klima zu schützen. Wir wollen auch nicht weniger Klimaschutz, um die Industrie zu schützen. Wir wollen die Enkelfähigkeit unserer Wirtschaft, um Wohlstand und Umwelt zu erhalten. Dafür gilt es, nach vorne zu blicken, ja sogar vorwegzugehen. Deutschland ist seit Langem ein Nettoexporteur von grünen Technologien. NRW ist da spitze. Deshalb müssen wir die Bedingungen schaffen, um genau diesen Markt zu bedienen. Noch einmal ganz klar gesagt: Wir müssen uns Klimaschutz leisten. Es bedarf eines Kulturwandels zugunsten von Transformationsinvestitionen und nicht eines Rückschritts zulasten nachfolgender Generationen. Wir sehen doch heute, dass der CO -Preis über den Emissionshandel seit 20 Jahren im System wirkt. Nun gilt es vielmehr, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, beispielsweise auch durch Bürokratieabbau, durch Steuerentlastungen, durch den Ausbau von erneuerbaren Energien. Darum sagen wir klar Nein zum AfD-Antrag. Wir sagen Ja zu einer starken, wettbewerbsfähigen Industrie. Sie muss enkelfähig sein, also Arbeitsplätze für nachfolgende Generationen schaffen und die Wertschöpfung bewahren. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, Michael Röls-Leitmann [GRÜNE] und Dietmar Brockes [FDP])

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André Kuper

Danke, Herr Okos. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Vogt.

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Alexander Vogt SPD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Loose, was Sie hier gemacht haben, erleben wir bei ganz vielen Themen: Sie stellen ein Stück der Realität dar und blenden einen ganz großen Teil aus. Sie stellen sich hier hin und tun so, als ob weltweit kein Klimaschutz mehr stattfinden würde. Das ist einfach großer Quatsch. Wenn Sie sich die Ausbauzahlen in China anschauen, was erneuerbare Energien, was Solarenergie angeht, dann werden Sie sehen, dass sie dort im letzten Jahr im Vergleich zu Deutschland das 25-Fache ausgebaut haben. Hier so zu tun, als ob Klimaschutz in der gesamten Welt keine Rolle mehr spiele, ist völliger Blödsinn, Herr Loose. (Beifall von der SPD und Dr. Patricia Peill [CDU] – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Landtag In der Debatte haben Sie doch heute bei verschiedenen Punkten mitgekriegt, dass die verschiedenen demokratischen Fraktionen darum ringen, auch wir heute beim Thema „Stahl“, wie man Klimaschutz und Industriepolitik zusammendenken kann. Sehen wir uns die Zahlen an. Das UNHCR hat ausgerechnet, dass im Jahr 2024 nur aufgrund von klimabedingten Ereignissen wie Dauerregen, Naturkatastrophen und Ähnlichem weltweit rund 45,8 Millionen Menschen ihre Heimat verlassen mussten. (Christian Loose [AfD]: Aber wenn Sie eine Luftsteuer einführen, wandern die nicht ab? – Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD] – Christian Loose [AfD]: Das machen Sie mit einer Steuer auf Luft, Herr Zimkeit?) Gucken Sie sich das an. Das Thema „Klimawandel“ wird doch immer größer. Sie sagen dann einfach – Sie haben ja immer wieder das Thema „Flucht und Integration“ –: Diese Realität gibt es gar nicht; (Christian Loose [AfD]: Die gehen nicht, wenn Sie eine Steuer auf Luft einführen! Klar!) es gibt in anderen Ländern überhaupt keine Probleme, aufgrund derer Menschen fliehen müssen. – Das ist doch genauso Quatsch wie das, was Sie vorhin hier erzählt haben. Wir alle gemeinsam ringen darum, wie man den Emissionshandel so gestalten kann, dass wir auf der einen Seite Klimaschutz bekommen und auf der anderen Seite die Industrie und die Wirtschaft hier nicht so belasten, dass es zu großen Ausfällen kommt. Das ist ein Ringen untereinander. Sehen wir uns den EU-ETS 1 an: In diesem Mechanismus sind genau die Branchen drin, die besonders viel CO emittieren. Gleichzeitig gibt es den Klimatransformationsfonds, der aus den Einnahmen gespeist wird, die über den EU-ETS eingenommen werden. Natürlich sind wir gemeinsam in einer Diskussion darüber, wie man da Verbesserungen vornehmen kann. Sie sagen, dass Sie das alles abschaffen wollen. Das ist der Unterschied: Alle demokratischen Fraktionen ringen darum, streiten auch manchmal darüber, wie wir hier zu vernünftigen Lösungen kommen, und Sie stellen sich einfach hin und sagen, diese Realität, was das Thema „Klimasituation“ angeht, gebe es gar nicht. Deswegen haben wir das Problem, in eine vernünftige Diskussion miteinander zu kommen. Wenn es hier im Haus eine Fraktion gibt, die die Realität leugnet, dann ist das ein Problem, wenn es darum geht, vernünftige Lösungen zu finden. (Beifall von der SPD und Michael Röls-Leit- mann [GRÜNE]) 05.11.2025

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André Kuper

Herr Vogt, ich muss Sie unterbrechen. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus den Reihen der AfD.

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Alexander Vogt SPD

Nein.

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André Kuper

Okay.

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Alexander Vogt SPD

Es gibt doch eine ganze Reihe von Maßnahmen: das, was unser Fraktionsvorsitzender Herr Ott heute Morgen angekündigt hat; das Thema „CBAM“, das gerade durch Herrn Okos angesprochen wurde. Alle gemeinsam überlegen miteinander, wie man hier zu Lösungen kommt, mit denen man allen Sichtweisen und Notwendigkeiten gerecht wird. Die demokratischen Parteien, die die Realität sowohl der Industrie als auch der Industriepolitik sehen, aber auch den Klimawandel ernst nehmen, ringen gemeinsam darum. Wenn Sie bei dieser Diskussion nicht mitmachen wollen und einen Teil der Realität ausblenden, ist das Ihre Sache. Sie werden aber sehen, dass Sie davon eingeholt werden. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und Michael Röls-Leit- mann [GRÜNE])

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André Kuper

Danke, Herr Vogt. – Es ist eine Kurzintervention aus den Reihen der AfD angemeldet worden, und zwar vom Abgeordneten Loose.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vogt, ein Emissionshandel funktioniert nur, wenn er weltweit eingeführt ist. Weltweit lagen die Preise bei 2 oder 3 Euro für ein CO - Zertifikat; früher gab es ja weltweite Zertifikate. Wenn der Preis in Deutschland oder in der EU bei 80 Euro liegt, funktioniert das Ganze einfach nicht. Sie können natürlich ein ETS-System machen, bräuchten dann aber eigentlich keine weiteren flankierenden Maßnahmen, keine Subventionen für PV-Anlagen und Windindustrieanlagen, weil das ETS-System ja funktionieren würde. Dass es nicht funktioniert, zeigt aber, dass Deutschland in 20 Jahren nur 0,5 Millionen Tonnen CO eingespart hat; denn das ist die einzige Menge an ETS-Zertifikaten, die Deutschland in den letzten 20 Jahren gelöscht hat. Alles, was ansonsten an CO nicht in Deutschland emittiert wurde, wurde einfach in einem anderen europäischen Land, zum Beispiel in Polen oder in Frankreich, emittiert. Das heißt, dass Sie Ihr ETS-System am Ende gar nicht in dieser Form genutzt haben bzw. dass Sie die Kohlekraftwerke hätten weiterlaufen lassen können, Landtag weil das ja über das ETS-System abgefangen worden wäre. – Vielen Dank. (Beifall von Dr. Martin Vincentz [AfD])

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André Kuper

Danke, Herr Loose. – Zu einer Entgegnung hat der Kollege Vogt das Wort.

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Alexander Vogt SPD

Herr Loose, Ihre Ausführungen sind wir in ähnlicher Art und Weise gewohnt. Ich nehme jetzt nur zur Kenntnis, dass Sie zumindest, was das ETS-System und den Zertifikatehandel angeht, anscheinend doch ein bisschen offener sind und sagen, dass man zumindest irgendwas machen könnte. Wenn das der Fall ist, verwundert mich aber Ihr Antrag; denn darin steht neben dem Punkt, alles abzuschaffen, kein einziger zukunftsgewandter Punkt, durch den man gemeinsam in eine vernünftige Diskussion kommen könnte.

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André Kuper

Danke, Herr Vogt. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun ihr Abgeordneter Herr Röls-Leitmann.

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Michael Röls-Leitmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der europäische Emissionshandel ist eine riesige Erfolgsgeschichte für den Klimaschutz. In den 20 Jahren, seitdem er in Kraft ist, hat er dazu beigetragen, dass die Emissionen in den Sektoren „Industrie“ und „Energiewirtschaft“ quasi halbiert wurden. Damit ist er innerhalb der Europäischen Union ein zentrales Instrument für Klimaschutz. Das sieht man natürlich nicht als Erfolg, wenn man komplette Realitätsverweigerung betreibt und die Klimakrise leugnet, wie es die AfD tut. Wir anderen Fraktionen in diesem Haus wissen aber, dass die Klimakrise real ist. Kein Klimaschutz ist das Allerteuerste, was wir uns überhaupt vorstellen können. Deswegen ist es richtig, sich zu überlegen, wie wir Klimaschutz effektiv organisieren können. Dabei ist dieses zentrale Instrument des Zertifikatehandels in der Europäischen Union wirklich entscheidend. Darauf, dass wir auf dem Irrweg wären und die ganze Welt beim Klimaschutz auf einem anderen Weg wäre, ist der Kollege Vogt eben schon eingegangen. Ich möchte seine Worte aber noch verstärken. Die UN hat bekannt gegeben, dass sich die Welt auf dem Kurs befindet, 2,8 Grad wärmer zu werden. Erst einmal sind das keine guten Neuigkeiten, weil „2,8 Grad wärmer“ nicht der Zustand ist, zu dem wir kommen dürfen, wenn wir die Auswirkungen der Klimakrise noch in irgendeiner Form ansatzweise beherrschbar halten wollen. Es ist aber eine bessere Aussicht als die vorherige Berechnung durch die UN. Das zeigt doch, dass sich 05.11.2025 die Welt hin zu mehr Klimaschutz bewegt. Sie tut es noch nicht schnell genug. Aber das ist der Weg, und zwar auch vor dem Hintergrund des Irrläufers USA, von Donald Trump. Wir haben auf der Welt also eine breite Allianz für mehr Klimaschutz. Wir als Europäische Union sind als Industriestaaten natürlich in der Verantwortung, an der Stelle voranzugehen, damit Klimaschutz auch global gelingt. Den Unternehmen gegenüber, die in Europa vorangegangen sind, haben wir auch eine Verantwortung. Sie haben sich auf dieses System eingestellt und sich darauf verlassen; sie haben sich überlegt, wie sie ihren Betrieb transformieren. Für diejenigen, bei denen es Probleme gibt und der Emissionshandel an die wirtschaftliche Substanz zu gehen droht, sind bei der EU-Kommission tatsächlich Lösungen innerhalb des Systems im Gespräch, mit denen man einerseits die Lenkungswirkung des Emissionshandels, den wir ausweiten müssen, erhalten kann, aber andererseits auch die industrielle Basis schützen und stärken kann, die wir dann transformieren wollen. Ich möchte auf einen weiteren Punkt eingehen. Sie stellen es immer so dar, als würden hier Arbeitsplätze aufgrund des Klimaschutzes wegfallen. Wir in Nordrhein-Westfalen waren und sind nicht der Standort mit den günstigsten Arbeitskraftkosten. Auch vor dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hatten wir hier nicht die allergünstigsten Energiekosten. Es war immer auch ein Teil der Industrie in Nordrhein-Westfalen, dass sie bei ihren Produkten gewisse Dinge schlicht und ergreifend besser gemacht hat als andere. In einer Welt, in der in immer mehr Ländern Industriebetriebe über die konventionellen Verfahren gute Produkte produzieren können, muss sich die Industrie in Nordrhein-Westfalen doch stets fragen: Was ist das Nächste, bei dem wir besser sind? Wie ich eben skizziert habe, ist die Welt auf dem Weg hin zu mehr Klimaschutz. Diesen Weg müssen wir beschleunigen. Man kann sich von anderen dadurch unterscheiden, dass man der Erste ist, der diese Produkte klimaneutral anbieten kann. Deswegen müssen wir den Weg hin zur Klimaneutralität gemeinsam mit der Industrie verantwortungsvoll beschreiten. Am Ende ist das der einzige Weg, der Arbeitsplätze in der Industrie in Nordrhein-Westfalen sichern kann. Sprich: Dem, der glaubt, die Forderungen der AfD würden zur Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes in der Industrie führen, muss ich sagen, dass das zu kurz gedacht ist. Nur eine Transformation hin zur Klimaneutralität, bei der wir uns unterhaken und es die nötige Unterstützung gibt, aber auch Klarheit für den Weg, den wir einschlagen, wird Industriearbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen sichern. Das ist unser Ziel. Daran arbeiten wir gemeinsam. – Herzlichen Dank. Landtag (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Danke, Herr Röls-Leitmann. – Für die FDP hat der Abgeordnete Brockes das Wort.

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Dietmar Brockes FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In ihrem Antrag fordert die AfD wieder einmal die Abschaffung des europäischen Emissionshandels und damit die Abschaffung des zentralen Instruments der europäischen Klimapolitik. Das ist kein Beitrag zu einer verantwortungsvollen Industrie- und Energiepolitik, sondern der Versuch, wissenschaftliche Erkenntnisse zu ignorieren und internationale Verpflichtungen infrage zu stellen. (Olaf Lehne [CDU]: Das machen die doch im- mer so!) Wer so argumentiert, leugnet letzten Endes den menschlichen Einfluss auf den Klimawandel. Das ist nicht nur unwissenschaftlich; das ist gefährlich. (Beifall von Olaf Lehne [CDU]) Wir Freien Demokraten bekennen uns klar zu den europäischen Klimazielen und zum Emissionshandel als marktwirtschaftliches und wirksames Instrument. Klimaschutz gelingt nur, wenn er effizient, technologieoffen und international anschlussfähig ist. Genau dies leistet der Emissionshandel. Er setzt auf marktwirtschaftliche Steuerung statt auf Verbote und Detailregulierung. Er sorgt dafür, dass Emissionen dort eingespart werden, wo es volkswirtschaftlich am günstigsten möglich ist. Das ist ökonomisch vernünftig und ökologisch effektiv.

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André Kuper

Herr Kollege, ich muss Sie einmal unterbrechen, weil es aus den Reihen der AfD den Wunsch nach einer Zwischenfrage gibt. Lassen Sie sie zu?

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Dietmar Brockes FDP

Bitte schön.

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André Kuper

Herr Loose.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Brockes, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie sagten sinngemäß, dass die AfD wissenschaftliche Aspekte und wissenschaftliche Folgen ignoriere. Ist Ihnen der wissenschaftliche Aspekt bekannt, dass unsere energieintensive Industrie aufgrund der hohen Energiekosten, die auch aus der Klimapolitik resultieren, das Land verlässt und Arbeitsplätze abbaut?

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André Kuper

Herr Brockes. 05.11.2025

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Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank für die Frage. Ich brauche keine Wissenschaft, um zu sehen, dass sich Unternehmen aus Kostengründen andere Standorte suchen. Hätten Sie bis zum Schluss meiner Ausführungen gewartet, dann hätten Sie auch gewusst, wie man dem begegnen kann. Das werde ich Ihnen in meinen Ausführungen gleich erläutern. (Christian Loose [AfD]: Da bin ich gespannt! Subventionen?) Wir haben … Wir Freien … Wo war ich jetzt? (Heiterkeit von Thomas Okos [CDU] – Thomas Okos [CDU]: Fang noch mal an!) Klimaschutz gelingt nur, wenn er effizient, technologieoffen und international anschlussfähig ist. Genau das leistet der Emissionshandel. Er setzt auf marktwirtschaftliche Steuerung statt auf Verbote und Detailregulierung. Er sorgt dafür, dass Emissionen dort eingespart werden, wo es volkswirtschaftlich am günstigsten möglich ist. Das ist ökologisch vernünftig und ökologisch effektiv. – So weit habe ich mich jetzt wiederholt. (Heiterkeit von der CDU und den GRÜNEN – Zuruf von Thomas Okos [CDU]) Unsere Unternehmen investieren seit Jahren in Wasserstoff, in Kreislaufwirtschaft und in CO - Reduzierungstechnologien. Diese Innovationskraft macht unseren Standort stark – nicht das Leugnen von Zukunftsaufgaben, wie es die AfD tut. Wir müssen unsere Unternehmen auf diesem Weg unterstützen. Dafür brauchen wir keine Abschaffung, sondern die Weiterentwicklung des Emissionshandels, das heißt: ein einheitliches europäisches Klimaziel bis 2050. Nationale Alleingänge schaden unserer Wirtschaft und nutzen dem Klima nicht. Entscheidend ist die europäische Gesamtbilanz. Wir brauchen eine sektorübergreifende Betrachtung, weil sektorscharfe Einzelziele zu Ineffizienzen und Doppelbelastungen führen. Wir brauchen Technologieoffenheit; denn jede Emissionen senkende Innovation muss möglich sein, seien es Wasserstoff, synthetische Kraftstoffe, Carbon Capture und was es sonst noch alles gibt. Wir brauchen keine Überreglementierung. Der Emissionshandel muss das zentrale Klimaschutzinstrument bleiben. Weitere Verbote und Detailvorhaben verzerren den Markt und gefährden die Wettbewerbsfähigkeit. Um es klar zu sagen: Wir brauchen aber auch internationale Kooperation. Europa darf beim Klimaschutz nicht allein handeln. (Beifall von der FDP) Landtag Wir brauchen gemeinsame Standards mit den großen Wirtschaftsräumen, etwa den G20. Nur so wird Klimaschutz global wirksam. Klimaneutralität bis 2050 ist unser Ziel, aber ohne den Verlust industrieller Wertschöpfung. Dafür brauchen wir Marktwirtschaft, Innovation und Wettbewerb, nicht aber verblendete Ideologie, Bürokratie und schon gar nicht populistische Scheinlösungen wie diese von der AfD. Der Emissionshandel ist das Instrument, das marktwirtschaftlich den Weg in eine klimaneutrale Zukunft weist. Wir müssen ihn aber richtig gestalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und Dr. Patricia Peill [CDU])

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André Kuper

Danke, Herr Brockes. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Neubaur. (Christian Loose [AfD]: Lösungen waren aber nicht dabei! – Dietmar Brockes [FDP]: Zuhö- ren!) Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Nordrhein-Westfalen arbeiten über 170.000 Menschen in den Bereichen „Green Tech“ und „Clean Tech“. (Zuruf von der AfD-Fraktion) Über 20 % der Patente aus den Bereichen von Green Tech stammen aus Nordrhein-Westfalen. Die Unternehmen aus den Bereichen „Green Tech“ und „Clean Tech“ haben im Jahr 2023 ungefähr 27,9 Milliarden Euro Umsatz erwirtschaftet. Nordrhein-Westfalen ist globaler Innovationsführer in den Zukunftstechnologien, die Klimaschutz zum weltweit erfolgreichen Marktsegment machen. Unsere Industrie steht – das ist richtig – durch internationale Handelskonflikte enorm unter Druck. Wir brauchen deswegen gezielte Entlastungen unserer energieintensiven Industrie. Wir müssen Wettbewerbsnachteile ausgleichen und – daran arbeiten wir in der Zukunftskoalition – Klimaneutralität zu einem ökonomischen Erfolgsmodell machen, das international Nachahmung erfährt. Die Frage, ob wir es schaffen, Klimaschutz weltweit umzusetzen, entscheidet sich über die Bereitschaft Nordrhein-Westfalens, nicht lockerzulassen, sich anzustrengen und aus Innovationen neue, nachhaltige Geschäftsmodelle zu entwickeln, damit Länder wie Indien oder China das zu ihrem Modell machen und anpacken und damit wir unseren Globus für die nachfolgenden Generationen so hinterlassen, dass sie noch frei und sicher leben können. 05.11.2025 Wir dürfen aber unsere Industrie nicht alleine lassen; denn Klimaschutz braucht Industrie, und Industrie braucht faire Wettbewerbsbedingungen. Solange der Außenschutz CBAM – er wurde von den Vorrednern mehrfach erwähnt – nicht verlässlich greift, braucht es einen funktionierenden innereuropäischen Schutz durch verlängerte Freizuteilungen von Emissionszertifikaten, damit Produktion, Wertschöpfung und Arbeitsplätze nicht abwandern. Das bedeutet nicht, dass wir an alten Strukturen festhalten und diese konservieren wollen. Vielmehr wollen wir die industrielle Basis für die Transformation sichern. Gerade große und energieintensive Branchen von Stahl bis Chemie können und werden auch Teil der Lösung sein. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Frau Ministerin Neubaur. – Ich habe keine weiteren Wortmeldungen vorliegen und schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Daher kommen wir zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/16218. Wer stimmt dem Antrag zu? – Die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Enthaltungen gibt es demnach nicht. Damit ist der Antrag Drucksache 18/16218 wie gerade festgestellt abgelehnt. Ich rufe auf: 15 Gesetz zur Ausführung von § 47 Abs. 1b des Asylgesetzes (Ausführungsgesetz Asylgesetz – AG AsylG) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/15922 Beschlussempfehlung des Integrationsausschusses Drucksache 18/16228 zweite Lesung Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/16322 Ich eröffne die Aussprache. Als Erster spricht für die CDU-Fraktion ihr Abgeordneter Herr Blumenrath.

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Peter Blumenrath CDU

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir unseren Weg für Humanität und Ordnung in herausfordernden Zeiten weiter. Damit kommen wir unserer Pflicht nach, pragmatische Lösungen zu schaffen, die sowohl den Schutzbedürf-Landtag tigen gerecht werden als auch die Leistungsfähigkeit unserer Kommunen sicherstellen. Genau das leistet dieser Gesetzentwurf. Nordrhein-Westfalen übernimmt Verantwortung, indem Asylsuchende mit geringer Bleibeperspektive künftig bis zu 24 Monate in Landeseinrichtungen verbleiben können. Diese Maßnahme ist ein sinnvoller Puffer. Die Kommunen werden spürbar entlastet und können sich gezielt um Integration von Menschen mit guten Bleibeperspektiven kümmern. Durch die Gespräche im gesamten Verfahren wissen wir, dass die Kommunen diesen Schritt befürworten. Denn die Kommunen leisten bei der Aufnahme, Unterbringung und Integration Geflüchteter einfach Herausragendes – und das unter großem Druck, etwa bei der Bereitstellung von Wohnraum, aber auch bei der Bereitstellung von Bildungsangeboten. Auch Integrationsangebote können gezielter auf Menschen mit guter Bleibeperspektive ausgerichtet werden – ein Ansatz, den wir ausdrücklich begrüßen. Die neue Regelung setzt klare Standards. Besonders schutzbedürftige Gruppen bleiben geschützt, darunter Familien mit minderjährigen Kindern, Menschen ab 65, Schwangere, Menschen mit Behinderung und Schwerkranke. Auch für den Rechtsstaat ist das Gesetz ein Gewinn. Wir stellen die Zuständigkeiten klar, machen Verfahren schneller und effizienter und schließen sie schnell und rechtssicher ab. Gleichzeitig hat die Landesregierung die Aufnahmeund Versorgungskapazitäten in NRW durch eine langfristige Planung auf stabile Füße gestellt. Mit dauerhaft 35.000 Plätzen, davon 7.000 als Stand-by-Kapazitäten, und einer kontinuierlichen Beobachtung der Zugangszahlen bleibt NRW auf alle Szenarien vorbereitet und verfügt über ausreichend Handlungsspielraum. Das fördert Sicherheit, Planbarkeit und einen professionellen Umgang mit jeder neuen Herausforderung, auch für unsere Kommunen. Dieser Gesetzentwurf trägt zur Verfahrensbeschleunigung bei, entlastet Verwaltung und Kommunen und stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat, ohne Abstriche beim Schutz der Schwächsten zu machen. Wir bitten daher um Ihre Zustimmung. Den Änderungsantrag brauchen wir nicht. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Blumenrath. – Für die SPD spricht ihre Abgeordnete Frau Gosewinkel.

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Silvia Gosewinkel SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute über die Wiedereinsetzung des § 47 Abs. 1b des Asylgesetzes. Diese Regelung wurde bereits 2018 05.11.2025 hier im Haus beschlossen, damals befristet auf fünf Jahre. Nun soll sie erneut in Kraft treten. Der Kern des Gesetzes ist die Verlängerung der Unterbringungsdauer von Geflüchteten in Landeseinrichtungen von 18 Monaten auf 24 Monate. Das heißt konkret: Wer keine Bleibeperspektive hat, soll länger im Landessystem verbleiben. Rückführungen sollen direkt aus den Einrichtungen erfolgen, ohne Umwege über die kommunalen Unterbringungen. Besonders Schutzbedürftige – das ist uns sehr wichtig – werden von dieser Regelung ausgenommen. Das ursprüngliche Gesetz ist im September 2024 ausgelaufen. Nun liegt diese Wiedereinsetzung bzw. Verlängerung vor, erneut befristet. Doch unter dem Deckmantel der gezielten Steuerung wird hier ein Gesetz wiederbelebt, das mehr Fragen aufwirft, als es beantwortet. Unsere Kritik hat sich seit 2018 auch nicht geändert. Erstens. Je länger Menschen isoliert sind, desto größer ist die psychische Belastung und desto geringer sind die Integrationschancen. Das kritisieren übrigens jetzt auch erneut die kommunalen Spitzenverbände. Zweitens. Das Gesetz institutionalisiert einen Ausnahmezustand, als wären alle Betroffenen automatisch ausreisepflichtig. Drittens. Es ist Symbolpolitik statt nachhaltiger Entlastung. Die strukturellen Probleme, zum Beispiel die Dauer der Asylverfahren, bleiben ungelöst. Viertens. Menschenwürde ist unteilbar. Auch abgelehnte Asylsuchende verdienen eine faire Behandlung. Fünftens. Menschenwürdige Alternativen wie „Spurwechsel“ oder freiwillige Ausreisen werden nicht ausreichend genutzt. Was hat sich eigentlich seit 2018 wirklich geändert? Damals haben die Grünen hier im Landtag dieses Gesetz vehement abgelehnt. Mit Erlaubnis zitiere ich einmal die Kollegin Berivan Aymaz vom 12. Dezember 2018: „Das ist ein klarer Bruch international verankerter Menschenrechte und absolut nicht hinnehmbar. Die schwarz-gelben Pläne zur Isolation von Schutzsuchenden führen langfristig zur Verschärfung von Problemen. Sie sind kein Ansatz für Lösungen und auch keineswegs eine Entlastung für Kommunen. Das ist eine Mogelpackung. Sie wird nicht aufgehen, sondern sie wird Ihnen so richtig auf die Füße fallen.“ Heute, 2025, verantwortet eine grüne Fluchtministerin genau dieses Gesetz und auch die Wiedereinsetzung. Hat sich da also grundlegend etwas in der Haltung der Grünen geändert? Damals – wie heute – endete das Gesetz mit einem Evaluierungsauftrag. Diese Ergebnisse haben wir Landtag leider im Ausschuss nicht gesehen. Das haben wir auch kritisiert. Dabei müsste längst klar sein, ob das Gesetz tatsächlich zur Entlastung der Kommunen beigetragen hat. Diese Analyse fehlt uns leider, und das ist für uns auch nicht hinnehmbar. Wir haben alle im Ausschuss auch die Kritik der Freien Wohlfahrtspflege erhalten. Sie fordert nämlich eine klare Abgrenzung auf definierte Personengruppen, verbindliche Ausnahmen für vulnerable Gruppen wie zum Beispiel Schwangere, die systematische Identifizierung von Schutzbedarfen und auch eine Anerkennung von medizinischen Attesten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Kommunen in NRW stehen unter Druck. Das ist unbestritten. Aber dieser Gesetzentwurf ist keine nachhaltige Lösung. Er verlängert Probleme, statt sie zu lösen. Deshalb werden wir uns heute wie im Ausschuss enthalten – nicht aus Unentschlossenheit, sondern weil wir eine Asylpolitik wollen, die Ordnung mit Menschenwürde verbindet. Wir fordern daher eine ehrliche Debatte über strukturelle Lösungen und nicht über Symbolpolitik, wie gerade beschrieben. Ein kleiner Kommentar zum Änderungsantrag, der hier vor wenigen Minuten seitens der AfD eingegangen ist. Sie zielen ganz klar darauf ab, die Menschen mit besonderen Schutzbedarfen, zum Beispiel Menschen mit Behinderung, Menschen, die älter als 65 sind, Schwangere oder die, die psychisch erkrankt sind, von dieser Regelung auszuschließen. Ganz ehrlich, Menschenrechte sind global. Die gelten für alle Menschen, auch für Geflüchtete. Wir werden diesen Antrag entschieden ablehnen. – Herzlichen Dank und Glück auf. (Vereinzelt Beifall von der SPD)

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André Kuper

Danke, Frau Gosewinkel. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun ihr Abgeordneter Herr Rauer.

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Benjamin Rauer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Als ehemaliger Sozialarbeiter in einer kommunalen Unterbringung für geflüchtete Menschen weiß ich aus beruflicher und politischer Erfahrung, vor welchen logistischen, personellen sowie finanziellen Schwierigkeiten die Kommunen in den letzten Jahren standen und immer noch stehen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf übernimmt die Landesregierung Verantwortung den Kommunen gegenüber. Die Gesetzesänderung soll zu deren Entlastung beitragen. Neben der Verantwortung gegenüber den Kommunen darf man aber nicht die Verantwortung gegenüber den schutzsuchenden Menschen vergessen, welche hier in Nordrhein-Westfalen von einer Wohn-05.11.2025 verpflichtung von bis zu 24 Monaten betroffen sein werden. Das Ziel darf nicht nur sein, diese Menschen so lange wie möglich in Landesunterkünften unterzubringen, sondern Ziel muss sein, ihnen durch schnelle, effiziente Verfahren Klarheit zu geben – natürlich ohne Einbußen der Rechtsstaatlichkeit der Entscheidung. Dafür braucht es aber endlich schnellere Asylverfahren, welche insbesondere die Rechtssicherheit gewährleisten; denn häufig sind die Klagen gegen die Ablehnung eines Asylverfahrens erfolgreich. Dazu hat NRW seine Möglichkeiten genutzt und die verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach den Asylverfahren durch Spezialisierung der Verwaltungsgerichte gekürzt. Anders als bei den vorangegangenen Entwürfen der FDP sind in diesem Gesetzentwurf der Landesregierung eine zeitliche Befristung sowie Evaluierungen und Ausnahmen für besonders schutzbedürftige Personen festgelegt, welche nach spätestens sechs Monaten den Kommunen zugewiesen werden. Dies schließt folgende Personengruppen ein: ältere Menschen ab 65, Menschen mit Behinderung, Schwangere, Personen mit schweren physischen Erkrankungen und, wie es richtigerweise schon seit Langem der Fall ist, natürlich Familien mit minderjährigen Kindern, die nicht länger als sechs Monate im Landessystem untergebracht werden dürfen. Hierfür danke ich der Ministerin Josefine Paul; denn diese Ausnahmen bedeuten eine wichtige humanitäre Rücksicht auf vulnerable Gruppen. Die Aufnahme- und Verfahrensrichtlinien der EU weisen die Mitgliedstaaten an, spezielle Maßnahmen zu ergreifen, um den Bedürfnissen vulnerabler Gruppen gerecht zu werden. Dass die Landesregierung dem nachkommt und die eben aufgezählten Gruppen nach spätestens sechs Monaten den Kommunen zuweist, begrüße ich sehr. Dennoch bedauere ich, dass nicht alle besonders schutzbedürftigen Gruppen, welche in den EU-Richtlinien klar benannt sind, in diesem Gesetzentwurf Beachtung gefunden haben. Politik ist geprägt von Kompromissen. Dennoch erhoffe ich mir, dass wir zu gegebener Zeit, vielleicht im Rahmen der verpflichtenden Evaluierung, auch diese Gruppen aufnehmen werden. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun die Kollegin Susanne Schneider das Wort. Bitte sehr.

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Susanne Schneider FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Es gibt sie immer wieder, diese Déjà-vu-Momente. Heute ist so ein Tag; denn das, worüber wir hier abstimmen, ist im Kern nichts anderes als die Wiederbelebung eines Gesetzentwurfes der FDP-Fraktion, den Schwarz-Grün gerade erst im Juli dieses Jahres abgelehnt hat. Landtag Damals war diese gesetzliche Regelung angeblich nicht nötig, Hauptsache, Sie konnten sich von der FDP absetzen. Das war wohl der einzige politische Mehrwert, den Sie in der Ablehnung gesehen haben; denn auf konkrete Änderungsanträge zu unserem Gesetzentwurf konnten sich die Koalitionsfraktionen anscheinend nicht verständigen. Inzwischen ist ihnen offensichtlich die Verständigung gelungen, und es sieht so aus, als ob sich in dieser Frage einmal der größere Koalitionspartner durchgesetzt hätte. Die jetzt im Vergleich zu unserem Gesetzentwurf vorgelegten Ergänzungen zu den vulnerablen Gruppen, zur Evaluation und zur Befristung hätten wir aber auch schon vor ein paar Monaten verabschieden können. Wir waren offen für konstruktive Gespräche gewesen, aber da kam von Ihrer Seite nichts. Wir reden hier über ein Instrument, das Kommunen entlastet und Rückführungen erleichtert, und zwar, indem Menschen ohne Bleibeperspektive bis zu 24 Monate in den Landesunterkünften bleiben können und nicht bereits vorher in die ohnehin überlasteten Kommunen verteilt werden. Genau das war der Kern des Asyl-Stufenplans, den 2018 das FDP-geführte Landesministerium auf den Weg gebracht hat. Das Land hatte die bundesrechtliche Option zur Verlängerung der Aufenthaltszeit seinerzeit genutzt und, wie bei den neuen Landesgesetzen üblich, auch befristet. Was ist dann passiert? Schwarz-Grün hat dieses Ausführungsgesetz vor kaum mehr als einem Jahr auslaufen lassen, und zwar ohne Evaluation und ohne öffentliche Diskussion, aber mit viel ideologischer Selbstsicherheit, also ganz ohne Plan, ganz ohne Ersatz. Damit trat das Gesetz ausgerechnet wenige Tage nach dem islamistischen Anschlag von Solingen außer Kraft, nach dem Anschlag, der in anderen Fragen wie der zweiten Abschiebehaftanstalt bei Schwarz-Grün endlich Anlass zum Umdenken war. In der Frage von längeren Aufenthaltszeiten in den Landesunterkünften hat eine solche Kurskorrektur allerdings über ein Jahr gebraucht. Jetzt darf die FDP-Lösung plötzlich doch wieder ins Gesetzblatt. Willkommen in der Realität, liebe Regierungskoalition, schön, dass Sie da sind! (Beifall von der FDP) Es waren die Freien Demokraten, die schon in den letzten Jahren immer wieder gesagt haben: Wir müssen die Kommunen von den Herausforderungen bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung derjenigen Asylsuchenden entlasten, die voraussichtlich kein Bleiberecht bekommen. Städte und Gemeinden sollen sich auf die Integration der Menschen konzentrieren können, die tatsächlich eine Bleibeperspektive haben. Hingegen sollen jene Personen, die nach Prüfungen in einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht schutzberechtigt sind, möglichst konsequent und schnell direkt aus den Landeseinrichtungen zurück-05.11.2025 geführt werden, ohne Umzüge, ohne Verwaltungschaos und ohne Verfestigung eines sozialen Umfeldes vor Ort. Wir brauchen Klarheit im Verfahren und Konsequenz in der Rückführung. Genau deshalb hatten wir 2018 die Wohnsitzauflage eingeführt. Genau deshalb hatten wir im Dezember 2024 erneut einen Entwurf für ein entsprechendes Ausführungsgesetz eingebracht, nicht aus Härte, sondern aus Rechtsstaatlichkeit. Klarheit im Verfahren, Fairness im Ergebnis – das ist unser Ziel. Schwarz-Grün wollte sich hingegen klammheimlich vom Asyl-Stufenplan verabschieden, und heute tun sie so, als hätten sie Klarheit im Verfahren und Konsequenz neu erfunden. Das ist das Problem dieser schwarz-grünen Koalition: Sie akzeptieren die FDP-Lösung erst, wenn es nicht mehr anders geht – aber gut, besser spät als nie. (Beifall von der FDP) Wir stimmen heute zu, nicht, weil wir Sie für besonders einsichtsfähig halten, sondern weil die Sache richtig ist und richtig bleibt. Die FDP steht wie immer auf der Seite des Rechtsstaats und der Kommunen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Loose das Wort. Bitte sehr.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf wäre überflüssig, wenn Sie die Asylverfahren in Deutschland einfach beschleunigen würden, doch stattdessen dauert es Jahre, bis entschieden wird, ob die Asyleinwanderer abgeschoben werden sollen oder bleiben dürfen. Weil die Regierung wieder mal nicht gehandelt hat, muss am bestehenden Gesetz herumgedoktert werden. Es geht darum, ob Asylbewerber bis zur Entscheidung über ihr Verfahren bzw. ihre Ausreise in der Aufnahmeeinrichtung bleiben sollen, und zwar für 24 oder 18 Monate. Als AfD waren wir immer dafür, dass die Asylbewerber bis zum Ende des Verfahrens in der Einrichtung verbleiben sollen, so haben wir dem ersten Gesetzentwurf aus der letzten Legislaturperiode zugestimmt. Allerdings hatte der damalige FDP-Minister Stamp das Gesetz leichtfertig befristet – ein klarer Fehler. Nach dem Regierungswechsel und der Machtübernahme durch die grüne CDU wollte die FDP das korrigieren – keine Befristung mehr, klare Regelungen, Entlastung der Kommunen –, doch CDU und Grüne haben blockiert, aus Prinzip, nicht aus Vernunft. Landtag Und jetzt, wenige Monate später, kommt derselbe Entwurf, diesmal aus der Feder der grünen Ministerin Josefine Paul, allerdings nun mit unnötiger Befristung und zudem mit weiteren Ausnahmetatbeständen. Damit wird der Zweck des Gesetzes verwässert. Die CDU lässt sich dabei von ihrer Koalitionspartnerin wieder mal auf der Nase herumtanzen. Seit drei Jahren spielt die CDU in der Migrationspolitik nur noch als Statist – ein bemitleidenswertes Schauspiel, werte Kollegen. Ihr Ziel, abgelehnte Asylbewerber direkt aus den Landeseinrichtungen abzuschieben, ist krachend gescheitert. Sie nannten das einst Asyl-Stufenplan, geblieben ist nur der Name. Die Zahlen sprechen für sich: Von Januar bis Juli dieses Jahres gab es 94.702 abgelehnte Asylanträge. Da könnten wir jetzt sagen: Okay, 94.702 abgelehnt. Die müssen ja schon freiwillig ausreisen, die sind gar nicht mehr hier. – Nein, es gab nur 13.839 Abschiebungen, das heißt, sechs von sieben bleiben einfach hier. Wenn die Asylverfahren endlich schneller laufen würden, meine Damen und Herren, müssten wir gar nicht diskutieren, ob jemand 18 oder 24 Monate in der Einrichtung bleibt, dann wären die Menschen längst anerkannt oder abgeschoben. Ich empfehle Ihnen mal einen Blick in andere Länder wie zum Beispiel Dänemark: Da herrscht eine sozialdemokratische Regierung, und die greift hart durch. Das Problem hier ist also nicht die Aufenthaltsdauer, das Problem ist die fehlende Konsequenz von Ihnen. Die grüne Ministerin Paul hat das sogar noch verschlimmert. Erste Amtshandlung: ein Vorgriffserlass auf das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht, das ausreisepflichtige Personen plötzlich zu Bleibeberechtigten macht. So schönt man Statistiken. Man muss nichts mehr tun, niemanden mehr abschieben. Es gibt keine unschönen Bilder, und man verkauft das Ganze dann auch noch als Erfolg – Untätigkeit als Erfolg. Während in den Kommunen Wohnraum fehlt, laufen die Landeseinrichtungen zu 80 % leer. Sechs Erstaufnahmeeinrichtungen: durchschnittliche Auslastung nur 20 %. Vier könnten sofort geschlossen werden, der Steuerzahler, der Bürger, würde es danken. Doch was macht Ministerin Paul? Sie schließt keine einzige und unterschreibt stattdessen in Bochum einen Zehnjahresvertrag für die Einrichtungen. Das ist Steuergeldverschwendung im großen Stil, und die CDU schaut zu. Diese Regierung betreibt Symbolpolitik auf Kosten unserer Bürger, der Kommunen und der Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates. Der Gesetzentwurf ist im Kern richtig, aber in dieser grünverwässerten Form völlig unbrauchbar. Deshalb legt die AfD einen Änderungsantrag vor. Wir streichen die Befristungen und die unnötigen Ausnahmen, denn wer hier kein Bleiberecht hat, muss bis zur Rückführung konsequent in der Einrichtung bleiben. 05.11.2025 Nur so schaffen wir Ordnung, Entlastung und Glaubwürdigkeit – für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat nun Ministerin Josefine Paul das Wort. – Bitte sehr. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank! – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine maßgebliche Säule unserer Rechtsordnung ist das Recht auf Asyl. Das Grundrecht auf Asyl ist ein hohes Gut. Deshalb stehen wir als Nordrhein-Westfalen zu unserer Verantwortung, Menschen hier Zuflucht zu bieten, die vor Krieg, Gewalt und Verfolgung fliehen müssen. Neben der Unterbringung und Versorgung sind es vor allem Integration und Teilhabe, die gesellschaftlich gestaltet werden müssen, und genau diese Teilhabe findet vor Ort in unseren Kommunen statt. Wir als Landesregierung sind uns aber auch sehr bewusst, dass die Kommunen vor großen Herausforderungen stehen, weshalb es unsere Verantwortung als Landesregierung ist, die Kommunen an dieser Stelle zu unterstützen und zu entlasten. Mit dem Ausführungsgesetz zu § 47 Abs. 1b des Asylgesetzes kommt die Landesregierung dieser Verantwortung nach, nämlich die Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten weiter zu entlasten. Dies ist ein weiteres wichtiges Signal, dass Land und Kommunen die Herausforderungen bei der Migration nur gemeinsam bewältigen können. Die Entlastung gelingt durch das ausgebaute Landessystem zur Unterbringung von Geflüchteten, das heute und in Zukunft als Puffer und Steuerungsfunktion bei der Unterbringung von Schutzsuchenden wirkt. Wir als nordrhein-westfälische Landesregierung garantieren ein auf Dauer angelegtes System mit 35.000 Plätzen, mit dem wir in Zukunft in der Lage sein werden, auf unterschiedliche Herausforderungen zu reagieren und die Kommunen in einem System, das heute auch eine steuernde und ordnende Funktion hat, dauerhaft zu unterstützen. Immer wieder ist in den Diskussionen insbesondere vonseiten der SPD der Aufbau eines Landessystems zu den Größen von 2015/2016 dargestellt worden. Nur zur Erinnerung: Damals hatten wir nicht die Möglichkeiten der Steuerung, die wir heute im Landessystem haben. Damals hatten wir nicht die Verbesserung mit all den unterschiedlichen Möglichkeiten innerhalb des Landessystems. Deswegen ist es gut und richtig, dass wir an dieser Stelle ein Landessystem aufgebaut haben, bei dem sich die Kommunen Landtag auf Entlastung verlassen können, aber die Menschen auch gut untergebracht sind. Die nun von uns eingebrachten gesetzlichen Regelungen zum § 47 Abs. 1b Asylgesetz schließen an bisherige Regelungen an. Darüber hinaus präzisieren sie die Regelung. Aber insbesondere bei der Frage der Schutzbedürftigkeit und den besonderen Bedarfen von vulnerablen Gruppen ist es daher also mitnichten ein Déjà-vu-Erlebnis, sondern es ist eine notwendige und wichtige Präzisierung, die mit diesem Gesetzentwurf vorgenommen wird. Klar ist und bleibt natürlich, dass weiterhin Familien mit minderjährigen Kindern ausgenommen sind, da diese nach längstens sechs Monaten zugewiesen werden müssen. Darüber hinaus ist es der Landesregierung wichtig, vulnerable Gruppen im Blick zu behalten. Diese Personen haben besondere Anforderungen bei der Unterbringung und Versorgung. Das sind ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Schwangere oder Personen mit schweren Erkrankungen, die von einer längeren Wohnverpflichtung ausgenommen werden, genauso wie minderjährige Kinder und ihre Eltern. Wir gehen mit diesem Gesetz einen weiteren Schritt zur Unterstützung und Entlastung der Kommunen. Wir sind ein verlässlicher Partner an der Seite der Kommunen bei der Frage der Unterbringung, Versorgung, aber eben auch der Integration von Menschen, die hier Zuflucht suchen. Mit diesem Gesetzentwurf tragen wir dem auch weiterhin Rechnung. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Aussprache. Wir kommen zu zwei Abstimmungen, und zwar erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/16322. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der AfD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von FDP, CDU, Grünen und SPD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Zweitens stimmen wir über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/15922 ab. Der Integrationsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/16228, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Genau über diesen Gesetzentwurf stimmen wir jetzt ab. Wer stimmt diesem zu? – Die Fraktionen von CDU, Grünen und FDP. Wer lehnt diesen Gesetzentwurf ab? – Niemand. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen von SPD und AfD. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen. Wir verlassen Tagesordnungspunkt 15 und kommen zu: 05.11.2025 16 Gesetz zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Schutz der Beschäftigten öffentlicher Stellen vor gefährdenden Personen (Beschäftigtenschutzgesetz NRW – BSchG NRW) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/13700 Beschlussempfehlung des Innenausschusses Drucksache 18/16230 zweite Lesung Ich eröffne die Aussprache. Dr. Jörg Geerlings hat jetzt für die Fraktion der CDU das Wort. Bitte schön.

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Dr. Jörg Geerlings CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich mit drei erschütternden Beispielen beginnen, die uns alle betroffen machen sollten. Im Jahr 2012 kam es im Jobcenter Neuss zu einem entsetzlichen Angriff. Eine 32-jährige Sachbearbeiterin wurde in ihrem Büro von einem Klienten mit einem Messer getötet. Sie war Mutter eines kleinen Kindes. Was hat sie getan? Sie hat ihre Arbeit gemacht, Entscheidungen im Rahmen des Rechts getroffen, stellvertretend für unseren Staat. Im April 2020 wurde in Gelsenkirchen ein Polizeibeamter des Spezialeinsatzkommandos Münster erschossen, während er einen Durchsuchungsbeschluss vollstreckte. Er hat sein Leben im Dienst für die Sicherheit anderer verloren. Das ist ein tragisches Beispiel dafür, welche Gefahren Menschen in Uniform täglich auf sich nehmen, um uns zu schützen. Und im September 2025 wurde in Essen eine Lehrerin an einem Berufskolleg von einem Schüler mit einem Messer schwer verletzt. Eine Tat, die uns einmal mehr vor Augen führt: Gewalt gegen Beschäftigte öffentlicher Einrichtungen kann überall und jederzeit passieren, im Klassenraum, im Jobcenter, im Ordnungsamt oder im Gerichtssaal. Diese Ereignisse sind keine Einzelfälle mehr. Immer häufiger werden Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, ob Lehrkräfte, Polizisten, Jobcentermitarbeiter oder Verwaltungsangestellte, beleidigt, bedroht, angegriffen. Sie stehen an vorderster Front dort, wo der Staat mit den Bürgerinnen und Bürgern in direkten Kontakt tritt.

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Christof Rasche

Herr Kollege Geerlings.

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Dr. Jörg Geerlings CDU

Und Sie dürfen dabei nicht schutzlos bleiben. Landtag

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Christof Rasche

Es gibt trotzdem von der Kollegin Freimuth den Wunsch nach einer Zwischenfrage.

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Dr. Jörg Geerlings CDU

Von Frau Freimuth selbstverständlich.

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Christof Rasche

Ja, dann bitte sehr.

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Angela Freimuth FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Kollege Geerlings. Stimmen Sie mir zu, dass Ihre Ausführungen es wert wären, dass auch Mitglieder der Landesregierung ihnen folgen? (Beifall von der FDP – Ralf Witzel [FDP]: We- nigstens einer!)

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Dr. Jörg Geerlings CDU

Es gibt, liebe Frau Kollegin, viele Möglichkeiten zu folgen: digital, online oder anderes. Aber meine Ausführungen haben das selbstverständlich immer verdient. Genau hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf an. Mit dem Gesetz zur Verarbeitung personenbezogener Daten zum Schutz der Beschäftigten öffentlicher Stellen vor gefährdenden Personen schaffen wir endlich eine klare datenschutzrechtliche Grundlage, damit öffentliche Stellen diejenigen Personen erfassen dürfen, von denen nachweislich eine Gefahr ausgeht, etwa nach einem tätlichen Angriff, einer Bedrohung oder einem Hausverbot. Damit ermöglichen wir es Behörden, Informationen über solche Vorfälle strukturiert und rechtssicher zu verarbeiten, nicht aus Misstrauen, sondern aus Verantwortung. Denn wer einmal eine Kollegin oder einen Kollegen angegriffen hat, soll nicht einfach unbemerkt wieder in derselben Behörde vorstellig werden können. Zugleich gilt: Dieses Gesetz ist maßvoll und verhältnismäßig. Es erlaubt keine pauschale Datensammlung, keine schwarzen Listen, keine Stigmatisierung. Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn ein konkreter Anlass besteht, etwa ein Hausverbot oder eine Strafanzeige. Die Nutzung ist zweckgebunden, ausschließlich zum Schutz der Beschäftigten und zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung. Zugriffe werden dokumentiert, auf notwendige Bereiche beschränkt, und die Speicherung ist zeitlich begrenzt auf maximal fünf Jahre. Damit bleibt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt. Das Ziel ist klar: Wir wollen, dass Beschäftigte im Dienst des Landes und der Kommunen ihre Arbeit sicher, respektiert und ohne Angst verrichten können. 05.11.2025 Wir wollen Behörden, die handlungsfähig bleiben, auch in schwierigen Situationen. Und wir wollen ein System, das Schutz und Datenschutz miteinander verbindet, statt sie gegeneinander auszuspielen. Die Anhörung hat gezeigt: Die kommunalen Spitzenverbände, die Gewerkschaften und auch die Landesdatenschutzbeauftragte erkennen den Bedarf an. Sie alle bestätigen, dass es dieser gesetzlichen Grundlage bedarf. Es herrscht Einigkeit über das Ziel: mehr Sicherheit für diejenigen, die täglich Verantwortung für unser Gemeinwesen tragen. Wer Beschäftigte öffentlicher Stellen angreift, greift unseren Staat an. Deshalb setzen wir mit diesem Gesetz ein klares Zeichen: Wir schützen diejenigen, die uns schützen. Wir sorgen für Respekt gegenüber Menschen, die Verantwortung übernehmen, ob im Klassenzimmer, auf der Straße, im Rathaus oder vor Gericht. Wir stärken den Rechtsstaat, indem wir ihn wehrhaft machen – nicht durch Misstrauen, sondern durch klare Regeln und Verantwortung. Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu – für Sicherheit, für Respekt und für eine starke Verwaltung in Nordrhein-Westfalen; für die Menschen, die Tag für Tag für uns alle ihren Dienst tun. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Christina Kampmann … (Ralf Witzel [FDP]: Ich habe einen Geschäfts- ordnungsantrag gestellt!) – Herr Kollege Witzel zur Geschäftsordnung. Bitte sehr.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich beantrage, namens der FDP-Landtagsfraktion, den Innenminister herbeizuzitieren. Wir halten es für eine absolute Respektlosigkeit, dass bei einem Gesetzentwurf, in dem es um Leib und Leben von Landesbeamten geht, der Innenminister nicht anwesend ist. Wir liegen mitten im Zeitplan und sind exakt zum angekündigten Termin bei der Behandlung des Gesetzentwurfs. Da ist nichts überraschend gewesen. Wir erwarten, dass der Innenminister dieser Debatte beiwohnt und dass wir so lange die Debatte unterbrechen, bis der Innenminister bereit ist, sich dieser Diskussion über sein Gesetz zu stellen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Zu diesem Geschäftsordnungsantrag nun der Kollege Landtag Matthias Kerkhoff aus der Fraktion der CDU. Bitte sehr. (Herbert Reul, Minister des Innern, betritt den Saal. – Zurufe von der SPD: Ah!)

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Matthias Kerkhoff CDU

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich mit Ihnen gemeinsam, dass der Innenminister anwesend ist (Ralf Witzel [FDP]: Seit drei Sekunden! Seit drei Sekunden! – Christian Loose [AfD]: Wo Herr Limbach heute noch so eine große Klappe hatte!) und wir die Debatte jetzt, glaube ich, fortsetzen können. Sie haben natürlich recht, dass es nicht der Idealfall war, dass zu Beginn der Debatte niemand aus der Landesregierung hier war. (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) Dennoch ist es so, dass hier im Hause auch andere Dinge stattfinden, bei denen auch Abgeordnete und Mitglieder der Landesregierung gefragt und gern gesehen sind. Das gehört eben auch dazu. Aber, ich glaube, jetzt, mit Anwesenheit des Ministers, ist der Antrag erledigt. Zumindest verstehe ich es so. – Danke sehr. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Herr Kollege Witzel, jetzt haben wir zwei Minister hier. Minister Herbert Reul ist auch da. Wir machen jetzt weiter mit der Debatte und der Aussprache, einverstanden? (Ralf Witzel [FDP] nickt.) – Vielen Dank. Die Kollegin Christina Kampmann hat das Wort für die Fraktion der SPD. – Bitte sehr.

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Christina Kampmann SPD

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Innenminister, wir sprechen heute über ein wichtiges Thema, und zwar über den Schutz derjenigen, die für unseren Staat arbeiten – im Ordnungsdienst, in der Verwaltung, in den Sozialdiensten, beim Rettungsdienst und bei der Feuerwehr. Wir sprechen über Menschen, die für unseren Staat arbeiten, Tag für Tag Verantwortung übernehmen und dafür sorgen, dass unser Gemeinwesen funktioniert. Wir wissen – darüber diskutieren wir oft im Innenausschuss –: Diese Menschen erleben immer häufiger Respektlosigkeit, Beleidigungen, Drohungen, bis hin zu körperlichen Übergriffen. Die Zahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik zeigen das jedes Jahr, insbesondere bei Gewalttaten gegenüber der Polizei. Und das zeigt deutlich: Wir reden hier nicht nur über 05.11.2025 Einzelfälle, sondern wir reden inzwischen über ein strukturelles Problem. Deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung sich mit diesem Thema beschäftigt und einen Entwurf für ein Beschäftigtenschutzgesetz vorlegt. Aber wenn wir ehrlich sind, dann wissen wir alle, dass dieses Gesetz allein das Problem nicht lösen wird. Der Entwurf sieht vor, dass Behörden künftig personenbezogene Daten von Menschen speichern dürfen, die bereits durch Übergriffe oder Hausverbote aufgefallen sind. Das mag im ersten Moment sinnvoll erscheinen und auch in bestimmten Situationen helfen. Aber ein Register schafft keine Sicherheit, ein Register ersetzt keine Prävention, und es verhindert auch keine unmittelbare Gewalt. Denn das Problem, über das wir heute reden, ist sehr viel größer. Die Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist Ausdruck einer gesellschaftlichen Entwicklung, in der der Respekt vor staatlichen Institutionen und ihren Vertreterinnen und Vertretern immer stärker schwindet. Dagegen helfen keine Formulare, keine Excel-Tabellen und auch keine weiteren Datensätze. Was uns an der Politik des Innenministers stört, ist die Einseitigkeit. Denn wenn wir im Innenausschuss immer wieder über diese Übergriffe sprechen, dann listen Sie, Herr Reul, immer wieder dieselben Maßnahmen auf: Kampagnen mit „Respekt“ im Titel, Imagebroschüren und Ansteckpins. Die finde ich durchaus sinnvoll – wir haben gerade darüber gesprochen –, reichen alleine aber nicht aus. Denn diese Maßnahmen sind seit Jahren unverändert, während die Zahl der Übergriffe immer weiter steigt. Deshalb müssen wir doch endlich fragen: Wie wirksam sind die Maßnahmen, die es gibt, eigentlich? Was hat sich dadurch verbessert, und warum nimmt die Zahl der Angriffe trotzdem immer weiter zu? Die Anhörung zu diesem Gesetzentwurf hat sehr deutlich gemacht: Ja, es gibt Zustimmung zu dem Ziel, die Beschäftigten besser zu schützen. Aber viele Expertinnen und Experten aus Gewerkschaften, Kommunen und Verbänden haben auch deutlich gemacht, dass die Lösung, die in diesem Entwurf vorgesehen ist, viel zu kurz greift. Denn wenn Daten nicht einmal zwischen Behörden ausgetauscht werden dürfen, dann bleibt der praktische Nutzen gering. Und wenn die betroffenen Beschäftigten selbst kaum merken, dass sich ihre Arbeitssituation wirklich verbessert, dann ist das am Ende auch ganz viel Symbolpolitik. Wir als SPD-Fraktion sagen deshalb ganz klar: Wir befürworten diesen Entwurf, weil es ein erster Schritt ist. Aber wir erwarten von Ihnen, dass weitere Schritte folgen. Wir brauchen nicht nur eine Datenbank, sondern wir brauchen einen echten Schutzrahmen für die Beschäftigten. Nur so entsteht Vertrauen. Landtag Nur so entsteht wieder Sicherheit. Und nur so zeigen wir den Menschen im öffentlichen Dienst, dass wir an ihrer Seite stehen, und zwar nicht nur mit Worten, sondern vor allem mit Taten. Herr Minister, Sie haben oft betont, dass Sie selbst an der Seite der Beschäftigten stehen. Dann lassen Sie uns das doch mal gemeinsam unter Beweis stellen. Ich wünsche mir eine ernsthafte Debatte darüber, was der Staat tatsächlich leisten kann, um mehr Sicherheit für seine Beschäftigten zu schaffen. Beschäftigtenschutz darf kein Feigenblatt sein, das die Hilflosigkeit der Landesregierung überdeckt. Es muss Ausdruck echter Verantwortung sein. Daran möchten wir mit Ihnen gemeinsam weiterarbeiten. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Dr. Julia Höller das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Julia Höller GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzt Nordrhein-Westfalen einen wichtigen Schritt zum Schutz der Beschäftigten in der Verwaltung um. Wir schaffen damit nicht nur Regeln, sondern durchaus konkrete Sicherheit für die Menschen, die in unseren Verwaltungen arbeiten, aber so ja nie im Fokus stehen, wie es beispielsweise auch Einsatzkräfte tun. In den letzten Jahren haben wir leider immer wieder beobachten müssen, dass Beschäftigte öffentlicher Stellen bei der Ausübung ihres Amtes Opfer von Gewalt werden. Zunächst beginnt es häufig mit verbalen Auseinandersetzungen, es folgen Beleidigungen und Sachbeschädigungen. In manchen Fällen mündet es in körperlicher Gewalt. Diese Gewalt ist nicht hinnehmbar, nicht entschuldbar und wird nicht geduldet. Diese Angriffe treffen nicht nur die einzelnen Beschäftigten, sondern auch die Verwaltung als Institution selbst. Sie untergraben die Funktionsfähigkeit unserer öffentlichen Stellen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Dieses Gesetz schafft nun verbindliche Schutzmechanismen. Es ermöglicht die Verarbeitung personenbezogener Daten von gefährdenden Personen in einem Register. So können wir gezielt diejenigen identifizieren, die zum Beispiel für Außendienstmitarbeiter*innen, Beschäftigte im Publikumsverkehr oder beim Bürgerdienst ein Risiko darstellen, und wirklich präventiv handeln. Ich konnte in der Zeitung lesen und Kollegin Kampmann, Sie haben es eben auch noch einmal gesagt, dass Sie sich eine ernsthafte Debatte wünschen. Sie wissen, dass wir Grünen wirklich immer sehr gerne 05.11.2025 debattieren. Debattieren ist gut, aber Handeln ist in diesem Fall besser. (Ina Blumenthal [SPD]: Herzliche Einladung, das zu tun!) Es geht bei diesem Gesetzentwurf doch ganz konkret um ein Stück mehr Sicherheit. Dann zu sagen: „Wir wollen aber lieber debattieren“, wird der Sache nicht gerecht. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Dieses Gesetz ist nämlich ein konkreter Schritt; ein Schritt, der wirklich notwendig ist. Ich stimme Ihrer Aussage komplett zu, dass das nicht die einzige Maßnahme sein kann und darf. Das finde ich total selbstverständlich. Denn so ein einzelnes Gesetz schützt natürlich nicht, und es löst nicht das Problem, das wir mit Gewalt gegenüber unseren Beschäftigten haben. Ich finde aber, das schlechtzureden, weil es nur ein erster Schritt ist, ist zu wenig. Immer zu sagen: „Das reicht nicht, das reicht nicht“, ist wenig hilfreich in der Sache. Man muss beachten – auch wenn man immer sagt, das reiche nicht –, dass wir ganz tief in die Datenschutzrechte derjenigen eingreifen, die gefährdend handeln können. Deshalb muss man Maß und Mitte finden. Die Abwägung zwischen Schutz, Sicherheit und Datensparsamkeit ist schwierig, ist an dieser Stelle aber gelungen. Gute Verwaltung braucht nicht nur Gesetze und Verfahren, sie braucht Menschen, die unter sicheren Bedingungen arbeiten können. Darüber sind wir uns hier zum Glück alle einig. Dieses Gesetz sorgt dafür, dass unsere Beschäftigten wissen, dass, wenn sie ihre Aufgaben erfüllen, wir als Staat unser Bestes geben, sie zu schützen. Mit dem Gesetz handeln wir. Wir stärken die Sicherheit unserer Verwaltung. Wir handeln, während andere debattieren. Wir setzen Zeichen für Schutz und Sicherheit für die Menschen, die unsere Verwaltung tragen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Ralf Witzel das Wort. Bitte sehr.

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Ralf Witzel FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst vor wenigen Wochen hat es die aktuelle Umfrage des Deutschen Beamtenbunds wieder einmal gezeigt: Gewalt gegen Bedienstete im öffentlichen Dienst hat die letzten Jahre leider kontinuierlich zugenommen. Landtag Mehr als die Hälfte der Staatsdiener hat diese höchst unangenehme Erfahrung bereits persönlich gemacht. In Bereichen mit direktem Publikumskontakt und Außeneinsätzen liegen die Zahlen noch deutlich höher. Sie sind leider in etlichen Tätigkeitsfeldern der Regelfall. Gewalt äußert sich nicht nur verbal durch ehrabschneidende Beschimpfungen, sondern zunehmend auch durch konkrete physische Gewalthandlungen. Diese Entwicklung darf weder den Dienstherrn der Betroffenen noch uns als Politik kaltlassen. Gewalt erfordert entschlossene Gegenmaßnahmen. Beamte, die in Erfüllung ihres Dienstes die eigene Gesundheit und schlimmstenfalls sogar ihr Leben riskieren, machen dies, da sie die Gesetze, die wir als Parlament beschließen, zur Umsetzung bringen. Ein Angriff auf unsere Staatsdiener ist ein Gewaltakt gegen uns alle und richtet sich gegen die gesamte Gesellschaft. Beamte, die Konflikte mit bestimmten Gruppen oder in besonderen Quartieren vermeiden, gefährden die Funktionsfähigkeit des Staates. Deshalb dürfen sie das nicht tun. Der Staat muss 24/7 überall funktionierend Recht und Gesetz durchsetzen. Kein Bürger darf darunter leiden, dass Polizei oder Feuerwehr, Gerichtsvollzieher und andere Bereiche der Justiz wie Schulen und Finanzbehörden nur eingeschränkt ihren Dienst verrichten können. Das Beschäftigtenschutzgesetz erlaubt zukünftig die Erfassung von Personen, die aufgrund bereits begangener Handlungen gegen Bedienstete ein Gefährdungsrisiko auch für ihre Kollegen darstellen. Das ist ein Ansatz, der auch unsere Unterstützung und Zustimmung findet. Zugleich stellen sich bei der konkreten Ausgestaltung aber Fragen, die zu Recht auch von den Berufsverbänden im Rahmen des Anhörungsverfahrens kritisch angesprochen worden sind. Da ist zum einen der Aspekt „Datenschutz“. Es ist gerade für meine Partei ein überragend wichtiges Anliegen, dass kein unbescholtener Bürger unbegründet unter Verdacht gestellt wird, beispielsweise deshalb, weil er unbeteiligter Unfallzeuge ist. Diese Gefahr besteht bei diesem Gesetz aber gar nicht, da erst eine konkret verübte, unerlaubte Handlung, die aktenkundig geworden ist, eine Erfassung erlaubt. Umgekehrt gilt deshalb auch für uns: Das Datenschutzinteresse von festgestellten Tätern darf nicht der Verhinderung folgender weiterer Gewalthandlungen im Wege stehen. Die Kritik mehrerer Berufsverbände ist daher nachvollziehbar, dass die Datenweitergabe zwischen Behörden für rein behördliche Zwecke der Gewaltprävention zu defensiv ausgestaltet ist. Beamte von Land und Kommunen arbeiten oft eng zusammen, beispielsweise bei Doppelstreifen von Polizei und 05.11.2025 Kommunalem Ordnungsdienst. Sie sollten deshalb denselben Kenntnisstand bei sicherheitsrelevanten Dingen haben. Erkenntnisse zu Gewalttätern beim Leistungsbezug sollten anderen Behörden, die ähnliche Dienstleistungen erbringen, ebenfalls zur Verfügung stehen. Die gewonnenen Erkenntnisse zu zweifelsfrei nachgewiesenen Gewalthandlungen dürfen nicht dadurch verloren gehen, dass Gewalttätige in eine Nachbarstadt umziehen. Entscheidend ist zweierlei. Das Gesetz muss nun konsequent umgesetzt werden und danach hinsichtlich seiner Wirksamkeit gründlich evaluiert werden. Wenn die praktischen Erfahrungen bei der Anwendung Verbesserungsbedarf nahelegen, sollten wir diesen parteiübergreifend in Angriff nehmen. Entscheidend ist aber nicht nur, was in diesem Gesetz steht, sondern auch, welche Bereiche im Beschäftigtenschutzgesetz leider ausgeklammert worden sind. Völlig zu Recht fordern die Berufsverbände einen leichteren und länger andauernden Schutz der Privatsphäre von Bediensteten über eine leichtere und länger anhaltende Gewährung einer Auskunftssperre. Eine klassische Einschüchterung von Tätern lautet doch oft: Wir wissen, wo du wohnst. Wir finden dich und deine Familie. – Diese Drohungen sind schrecklich und müssen konsequent abgestellt werden. Wichtig ist auch, dass Gewalthandlungen gegen Beamte bei der Verrichtung von Dienst auch vom Dienstherrn selbst zur Anzeige gebracht werden und von diesem verfolgt werden. Es darf doch nicht Privatsache von Geschädigten sein, sich als Beamte darum kümmern zu müssen. Der Dienstherr selbst muss aus Fürsorge heraus handeln. Das alles sind Aspekte, die man sich in der Folgezeit angucken muss. Deshalb sagen wir, dass das Beschäftigtenschutzgesetz eine Verbesserung ist, aber zugleich Zweifel angebracht sind, ob es der große Wurf ist, der es sein sollte. Vieles spricht dafür, dass wir das Thema leider bald auf Wiedervorlage haben werden, um nachzubessern. Deshalb stimmen wir diesen moderaten Neuregelungen als erstem Schritt heute zu. (Beifall von Dr. Julia Höller [GRÜNE]) Frau Kollegin Dr. Höller, zugleich sage ich zu Ihrem Appell: Es ist nicht unsere Aufgabe als Abgeordnete – so verstehen es jedenfalls wir von der FDP-Landtagsfraktion –, durchzunicken, was eine Regierung vorlegt, sondern es ist unsere Aufgabe, dies zu prüfen, mit externen Sachverständigen zu debattieren und, wenn wir Verbesserungsbedarf identifizieren, uns das Recht zu nehmen, im Verfahren darauf hinzuweisen. Das ist jedenfalls unser Selbstverständnis. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und Christina Kampmann [SPD]) Landtag

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Röckemann das Wort. Bitte sehr.

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Thomas Röckemann AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer im Bürgeramt oder im Schulsekretariat sitzt oder als Gerichtsvollzieher arbeitet, der weiß, was es bedeutet, wenn nicht nur der Ton rauer wird. Was früher Ausnahme war, ist heute oft Alltag. Noch vor wenigen Jahren war Sicherheitspersonal in Verwaltungsgebäuden schlicht überflüssig. Bedrohung und Gewalt waren die Ausnahme. Doch das hat sich grundlegend geändert. Heute häufen sich Berichte über randalierende Besucher, Drohungen, Beleidigungen und körperliche Übergriffe auf Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Was früher selbstverständlich war, nämlich ein sicherer Arbeitsplatz, ist es längst nicht mehr. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst berichtet, schon einmal angegriffen oder bedroht worden zu sein. Darum ist das Anliegen dieses Gesetzentwurfs, Gefährder aufzuschreiben, im Kern richtig. Ein Gesetz muss allerdings halten, was es verspricht. Es hapert bereits am Wortlaut. Ein zentrales Problem ist nämlich, dass sich der Gesetzentwurf auf die sogenannte Verwaltungstätigkeit beschränkt. Dieser Begriff ist eng gefasst. Denken wir an Lehrer, Erzieher, Feuerwehrleute und Rettungskräfte. Sie alle erleben täglich Bedrohungen. Sie alle glauben, sie wären mit umfasst. Tatsächlich werden diese Mitarbeiter durch das Gesetz nicht geschützt. Da frage ich den Minister: Ist das Absicht? – Und ich gebe einen kleinen Rat: Vielleicht sollte noch eine Legaldefinition für „Verwaltungstätigkeit“ ins Gesetz eingefügt werden. Ebenso unklar bleibt, was als öffentliche Stelle gilt. Die kommunalen Strukturen sind vielfältig: Eigenbetriebe, Zweckverbände, rechtlich unselbstständige Organisationseinheiten. Wenn keine eindeutige Definition erfolgt, entstehen Schutzlücken. Genau das darf bei einem Beschäftigtenschutzgesetz nicht passieren. Ein weiterer Schwachpunkt ist die beschränkte Datenverarbeitung. Der Gesetzentwurf überlässt es jeder Behörde selbst, ob sie Personendaten verarbeitet. Das führt zwangsläufig zu einem uneinheitlichen Schutzniveau. Manche Behörden werden die technische und personelle Kapazität dafür haben, andere nicht. Damit entsteht ein Flickenteppich statt flächendeckendem Schutz. Die kommunalen Spitzenverbände NRW haben deshalb zu Recht gefordert, den Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen etwa bei einem Zuständigkeitswechsel gesetzlich zu ermöglichen. Wenn ein bekannter Gefährder von einer Gemeinde in die nächste zieht, dürfen Daten zu seinem Risiko nicht 05.11.2025 einfach verschwinden, nur weil sie nicht übermittelt werden dürfen. Dies begünstigt zum Beispiel rotierende Bevölkerungsgruppen. Herr Minister, ist das beabsichtigt? Auch beim Zweck „Datenspeicherung“ gibt es Klärungsbedarf. Das Gesetz erlaubt zwar die Speicherung, legt aber nicht eindeutig fest, wie die Daten verwendet werden dürfen. Damit wird der Grundsatz der Zweckbindung aus der Datenschutz-Grundverordnung verletzt. Es braucht eine präzise Festlegung, welche Daten gespeichert, genutzt und wann gelöscht werden dürfen. Ein weiteres Manko ist, dass der Entwurf überwiegend reaktiv ist. Er greift erst, wenn etwas passiert ist – nach einem Hausverbot oder einer Strafanzeige, nach einem Messerstich, einem Schlag. Ein echter Schutz müsste dagegen präventiv wirken, also frühzeitig eingreifen, bevor Bedrohung in Gewalt umschlägt. Dafür wäre eine zentrale, vernetzte Datenbank sinnvoll, die präventiv warnt, den Informationsaustausch zwischen Behörden erleichtert und möglicherweise mit dem Bundeszentralregister verbunden ist. Dort werden begangene Straftaten schließlich festgestellt. Dieses Gesetz will Sicherheit schaffen, aber es schafft in großen Teilen Unsicherheit. Es will helfen und produziert am Ende nur etwas mehr Bürokratie. Da muss dringend nachgebessert werden. Allerdings erkennen wir ausnahmsweise die gute Absicht an und werden uns deshalb – auch ausnahmsweise – enthalten. – Ich wünsche Ihnen einen schönen guten Abend. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat nun Minister Herbert Reul das Wort. Bitte sehr.

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Herbert Reul

Zuerst einmal möchte ich mich entschuldigen, dass ich nicht pünktlich hier war. Das ist nicht meine Art. Ganz besonders möchte ich mich beim Jörg Geerlings entschuldigen, dessen Rede ich nicht hören konnte. Aber wenn Sie unten bei den Johannitern mitten in einer Rede sind, und werden angerufen, dass Sie raufkommen sollen, dann muss man sich in der Sekunde entscheiden, ob man die Rede abbricht und hier heraufkommt oder ob man später kommt. Ich habe mich entschieden, aus Achtung vor dieser Organisation und den Menschen, die dort arbeiten, die Rede zu Ende zu halten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das ist der Grund, aber das kann man auch anders sehen. Ich habe es entschieden, ich muss es auch verantworten. Landtag Wir haben ein Gesetz vorgelegt, das jetzt in die Endrunde geht. Es geht dabei um Menschen im öffentlichen Dienst, auf die Angriffe gestartet werden. Das ist alles richtig beschrieben worden. Vielleicht nur ein kleiner Zusatz: Dies ist eine kleine Maßnahme, ein Mosaikstein – nicht mehr. Also bitte nicht versuchen, alles da hineinzulegen. Es geht um Menschen, die Tag für Tag zur Arbeit gehen, damit Ausweise ausgestellt, Fahrzeuge zugelassen, Kinder betreut, Häuser gebaut, Regeln eingehalten werden; auf gut Deutsch: damit dieses Land funktioniert. Eigentlich müsste dieser Dienst Dankbarkeit hervorrufen. Das ist das Normale. Es ist aber nicht mehr normal, weil sich bei uns in der Gesellschaft offensichtlich etwas verändert hat, und darum muss man sich kümmern. Ich glaube, dass kein Gesetz der Welt Dankbarkeit in dieser Art verordnen kann oder so etwas. Das geht nicht. Man kann auch nicht verordnen, dass es keine Gewalt mehr geben kann. Das ist wahr. Aber wir können – und das ist die Idee dieses Gesetzes – den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Möglichkeit geben, besser darauf vorbereitet zu sein. Das ist genau die Idee bei der Einrichtung des sogenannten Melde- und Auskunftsregisters mit Daten zu gefährdenden Personen. Auf gut Deutsch habe ich das damals Gefährderdatei genannt – vielleicht ist das ein bisschen übertrieben, aber darum geht es. Dort kommt keiner hinein, der sich lauter und vernünftig benimmt, sondern nur, wenn er zu laut wird. Wenn ein Bürger in einer Dienststelle beispielsweise eine Straftat begeht, kann das in die Datei aufgenommen werden, und der Kollege in einem anderen Bereich könnte vorgewarnt sein, wenn er auf diesen Menschen trifft. Hierfür braucht es eine spezielle Rechtsgrundlage; das ist der Grund. Mich freut, dass die Sachverständigen dieses Gesetz begrüßt haben. Es wird die Art und Weise, wie wir mit der Gefährderdatei umgehen, für gut befunden. Das ist nicht ganz einfach, denn die gewonnenen Daten an andere staatliche Stellen und außerhalb anderer Behörden weiterzugeben, ist ein sehr umstrittener Vorgang. Darauf ist auch schon hingewiesen worden. Denn wir sind mitten in der Debatte, die wir sehr häufig haben: Datenschutz versus Schutz der Beschäftigten. Für den einen geht der beabsichtigte Eingriff zu weit, für den anderen geht er noch nicht weit genug. Das ist ein Konflikt, den es immer wieder gibt, wenn es um Datenverarbeitung geht. Wir haben versucht, eine ausgewogene Regelung zu finden. Ich bin deswegen der Landesdatenschutzbeauftragten sehr dankbar, dass sie uns dabei ein Stückchen geholfen hat. Sie hat nicht nur das Vorhaben unterstützt, sondern 05.11.2025 auch eine Reihe von praktischen Anregungen gemacht, die von der Landesregierung übernommen wurden, damit das Gesetz auch in der Praxis umsetzbar ist. Also: Herzlichen Dank. Herzlichen Dank auch an die Fraktionen, dass dieses Gesetz mit breiter Unterstützung verabschiedet werden kann. Ich glaube schon, dass es nur ein Mosaikstein ist, aber es ist schon ein beispielhaftes Gesetz, weil es eine Frage regelt. Aus dem Problem, wie wir damit umgehen, sind wir damit noch lange nicht heraus. – Danke schön. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Herr Minister, es gibt noch eine Kurzintervention vom Kollegen Ralf Witzel. Der hat jetzt für 60 Sekunden das Wort. Bitte sehr.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich komme gerne auf das zurück, was Sie zuletzt gesagt haben. Sie haben auch Bezug auf die Expertenanhörung genommen, und in dieser sind diejenigen, die am meisten Betroffene vertreten, nämlich die Kommunalbeamtengewerkschaft komba und der Deutsche Beamtenbund, sehr klar gewesen. Niemand hat parlamentarisch etwas dagegen, das Gesetz zu verabschieden, weil es ein Schritt in die richtige Richtung ist. Aber zwei Probleme sind deutlich geworden. Erstens die Umzugsproblematik: Sobald Sie in der Nachbargemeinde sind, haben Sie die Kenntnisse über tatsächlich praktizierte Gewalthandlungen nicht mehr. Deshalb geht es hier nicht um eine anlasslose Datenspeicherung, sondern um die Dokumentation bei Menschen, die durch eine Gewalttat in Erscheinung getreten sind. Warum haben Sie dafür keine Lösung geschaffen? Zweitens: Warum entsprechen Sie nicht dem Wunsch der Beamtenverbände, leichter zu einer Auskunftssperre zu kommen, damit Betroffene nicht auch noch persönlich zu Hause heimgesucht werden?

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Christof Rasche

Herr Minister, bitte sehr.

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Herbert Reul

Sie weisen auf Fragen hin, die wirklich berechtigt gestellt werden. Aber ab und an muss man sich entscheiden, eine ausgewogene Regelung zu treffen. Wir haben uns für „ausgewogen“ entschieden in den berühmten Fragen: Wo ist die Grenze und wo beginnt der Datenschutz? Wie weit gehen wir und wie weit gehen wir nicht? Landtag Dass Sie als FDP-Fraktion diese Frage stellen, überrascht mich ein klein wenig, aber das ist nicht meine Baustelle. (Ralf Witzel [FDP]: Nein!) Wir haben uns entschieden, ausgewogen zu entscheiden und auch die Landesdatenschutzbeauftragte einzubeziehen. Kein Mensch verbietet uns, wenn wir merken, dass das nicht ausreichend ist, noch weiterzuarbeiten und das Gesetz weiterzuentwickeln.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 18/16230, den Gesetzentwurf Drucksache 18/13700 unverändert anzunehmen. Somit kommen wir jetzt zur Abstimmung über diesen Gesetzentwurf. Wer stimmt diesem zu? – Die Fraktionen von CDU, Grünen, SPD und FDP. Wer lehnt den Gesetzentwurf ab? – Niemand. Wer enthält sich? – Die Fraktion der AfD. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Nein, wir stim- men auch zu!) In der Rede wurde gerade von Herrn Röckemann gesagt, er enthalte sich. Es ist interessant, dass wir jetzt erleben können, wie einig sich die AfD ist. (Mehrere Zurufe von der AfD) Wie stimmt jetzt die AfD ab? (Andreas Keith [AfD]: Wir enthalten uns!) – Prima. Also, vier Fraktionen haben zugestimmt und die AfD hat sich enthalten. Niemand hat dagegen gestimmt, und somit ist dementsprechend beschlossen. Wir kommen zu: 17 Sechster Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Sechster Medienänderungsstaatsvertrag, 6. MÄStV) Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 18/14093 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien Drucksache 18/16231 zweite Lesung In Verbindung mit: 05.11.2025 Siebter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag, 7. MÄStV) Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 18/14094 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien Drucksache 18/16232 zweite Lesung In Verbindung mit: Achter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages, 8. MÄStV) Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 18/14095 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien Drucksache 18/16233 zweite Lesung Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/16344 Ich darf die Aussprache eröffnen. Die Kollegin Andrea Stullich hat das Wort für die Fraktion der CDU. Bitte sehr.

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Andrea Stullich CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die drei Medienänderungsstaatsverträge, die wir heute abschließend beraten, bilden ein kraftvolles Paket für besseren Jugendmedienschutz, für umfassende Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und für ein transparentes Beitragsmodell. Vor allem der Staatsvertrag für mehr Jugendmedienschutz und der Reformstaatsvertrag zeigen, dass die Länder gemeinsam Verantwortung für eine moderne Medienpolitik übernehmen. Landtag Der sechste Medienänderungsstaatsvertrag stärkt und modernisiert den technischen Jugendmedienschutz. Erstmals müssen mobile Betriebssysteme eine Jugendschutzfunktion bereitstellen. Zudem wird die Medienaufsicht gestärkt, um zum Beispiel gegen Gewaltdarstellungen oder extremistische Inhalte effektiver vorgehen zu können. Die Landesmedienanstalten erhalten nämlich mit dem „Follow-the-Money“-Ansatz ein neues wirksames Werkzeug: Sie können Banken und Kreditkartenunternehmen untersagen, Zahlungen an Plattformen mit jugendgefährdenden Inhalten weiterzuleiten. Anbieter, die sich nicht an geltendes Recht halten, können Sperrverfügungen künftig nicht mehr umgehen, indem sie einfach ihre Internetadresse wechseln, denn die Mirror-Domain-Regelung erlaubt es, identisch gespiegelte Seiten sofort mitzusperren. Das ist ein Fortschritt für einen wirksamen Jugendmedienschutz. Der neue Staatsvertrag beseitigt bislang bestehende Schwächen bei der Rechtsdurchsetzung, weil die neuen Regelungen an genau der richtigen Stelle ansetzen, nämlich direkt bei den Verursachern. Das hebt den Jugendmedienschutz auf ein neues Niveau. Beim Siebten Medienänderungsstaatsvertrag stehen die Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Mittelpunkt. Er stärkt Verantwortlichkeit, Transparenz und Wirtschaftlichkeit, baut Doppelstrukturen ab und schärft das Verbot presseähnlicher Onlineangebote. Der Reformstaatsvertrag begrenzt Spartenkanäle und Sportrechte und fördert die Kooperation mit privaten Anbietern. All das macht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk moderner, schlanker und effizienter. In der Anhörung kündigte WDR-Intendantin Katrin Vernau an, mit den Reformen Vielfalt und Regionalität stärken und zugleich schneller, transparenter und wirtschaftlicher werden zu wollen. Jetzt kommt es darauf an, dass der WDR, aber natürlich auch die anderen Anstalten die Reformen tatsächlich zügig und entschlossen umsetzen. Gerade als beitragsfinanziertes Angebot muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine hohe Qualität, ein vielfältiges Angebot und regionale Präsenz zeigen und dabei unterschiedliche Meinungen umfassend abbilden und politische Balance gewährleisten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Deshalb ist für mich die wichtigste Aussage aus der Anhörung von WDR-Intendantin Vernau – Zitat –: „Wir begreifen den Reformstaatsvertrag […] als Chance, uns zu erneuern, bevor andere es für uns tun […].“ Medienpolitik ist Ländersache. Deshalb müssen die Länder eine klare Perspektive zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geben. Allerdings 05.11.2025 kann die geplante Reform für ein neues Beitragsverfahren im Achten Medienänderungsstaatsvertrag nicht wie geplant auch zum 1. Dezember umgesetzt werden. Das ist schade, weil sich die Länderchefs über das neue Beitragsmodell im Grundsatz einig sind, aber drei Länder noch Vorbehalte haben. Deshalb sendet Nordrhein-Westfalen heute mit unserer Zustimmung auch zu diesem Staatsvertrag ein unmissverständliches Zeichen zur Handlungsbereitschaft. Die hohe Schlagzahl, mit der wir in den letzten Monaten hier im Hohen Haus Medienthemen und Staatsverträge beraten haben, zeigt: Die Bundesländer gestalten den medialen Wandel selbstbewusst, um unsere Demokratie, unseren Journalismus und unsere Informationsfreiheit zu schützen und zu stärken, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk und private Medienangebote stabile Pfeiler unserer vielfältigen demokratischen Medienlandschaft bleiben. Die Rundfunkkommission der Länder hat bereits das nächste Projekt auf den Weg gebracht. Im Staatsvertrag für digitale Medien geht es um Spielregeln für Verlässlichkeit, Vielfalt und Verantwortung in der digitalen Medienwelt. Auch hierbei handeln die Länder entschlossen, gemeinsam und zukunftsorientiert. Für heute bitten wir um Zustimmung zum Sechsten, Siebten und Achten Medienänderungsstaatsvertrag. Den Entschließungsantrag der FDP lehnen wir ab, weil er weder die Vielfalt noch die Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten stärkt und dabei pauschal und einseitig argumentiert. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Ina Blumenthal das Wort. Bitte sehr.

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Ina Blumenthal SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den drei Medienänderungsstaatsverträgen, über die wir heute beraten, entwickeln wir einmal mehr den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiter. Seien wir mal ehrlich: Menschen informieren sich schon längst nicht mehr nur über Fernsehen und Radio, sondern auch über Plattformen, über Streamingdienste und natürlich über soziale Netzwerke. Gerade dort brauchen wir verlässliche, unabhängige und überprüfte Informationen. Auch deshalb muss sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk immer wieder anpassen. Er braucht neue Möglichkeiten, um im digitalen Raum das zu leisten, was ihn ausmacht: journalistische Qualität, Vielfalt sowie die Unabhängigkeit von Filterblasen, Algorithmen und Konzerninteressen. Mit dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag schließen wir eine Lücke beim Jugendschutz im Landtag Internet. Das ist dringend überfällig. Bisher konnten Anbieter jugendgefährdender Inhalte verbotene Seiten einfach spiegeln und unter neuem Namen online stellen. Das wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Ein Urteil gilt künftig auch für alle identischen Seitenkopien. Das ist ein kleiner, aber ein sehr wirksamer Schritt für mehr Schutz im Netz und auch ein klares Signal: Jugendschutz darf nicht durch technische Tricks umgangen werden. Hier geht der Staat endlich mit der Realität des Internets mit. Das begrüßt die SPD-Landtagsfraktion ausdrücklich. (Beifall von der SPD) Von diesem Punkt aus führt der Weg direkt weiter: Wenn wir den digitalen Raum ernst nehmen, müssen wir auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf die Zukunft vorbereiten. Darum geht es dann im Siebten Medienänderungsstaatsvertrag. Die Debatte der letzten Monate hat gezeigt: Ja, der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht Reformen. Sie hat aber auch gezeigt, wie schnell aus einer Diskussion über Modernisierung eine Diskussion über Demontage werden kann. Die SPD-Fraktion sagt ganz klar: Reformen ja, Rückbau nein. Denn ein Blick in die USA zeigt, wie es aussehen kann, wenn öffentlich-rechtliche Strukturen fehlen. Wir sehen Polarisierung, wir sehen Desinformation, wir sehen massive Vertrauensverluste. Das wollen wir hier nicht. Mit dem WDR in Nordrhein-Westfalen haben wir einen der stärksten und vielfältigsten Sender in Europa. Ein starker WDR bedeutet auch gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ein schwacher WDR würde genau diesen schwächen. Das können wir uns nicht leisten. Darum sage ich ganz deutlich: Wir müssen ehrlich darüber sprechen, wer hier im Land noch verlässlich zu einem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk steht. In anderen Ländern sehen wir, dass die Verlässlichkeit bröckelt. Auch hier im Haus hören wir immer schärfere Töne, nicht nur von rechts, sondern auch von einer Partei, die sich eigentlich der Mitte zugehörig fühlt. Ein wichtiger Punkt in dem Reformstaatsvertrag ist die sogenannte Presseähnlichkeit. In einer Welt, in der sich Text, Bild und Ton längst vermischen, ist es nicht mehr zeitgemäß, künstliche Grenzen zu ziehen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss auch im Netz journalistische Inhalte anbieten dürfen, und zwar in einer Form, die Menschen, die unsere Bürgerinnen und Bürger wirklich erreicht, denn gerade die Jüngeren unter uns informieren sich doch mehr digital. Da muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk sichtbar bleiben. Mit dem geplanten KI-Kodex wird zudem ein verbindlicher Rahmen geschaffen, wie der Einsatz der Künstlichen Intelligenz erfolgen kann. 05.11.2025 Lassen Sie mich noch kurz zum Achten Medienänderungsstaatsvertrag sprechen, der die Finanzierung betrifft. Der Rundfunkbeitrag bleibt ein sensibles Thema. Aber egal, ob er bei 18,36 Euro oder bei 1 Euro läge, er würde immer politisch diskutiert. Deshalb sage ich sehr bewusst: Der Rundfunkbeitrag ist kein Zwang, (Sven Werner Tritschler [AfD]: Nein?) er ist eine Investition in unsere Demokratie. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Ah!) Herr Liminski, wir sind sehr froh, dass Sie in NRW an dieser Stelle eine staatstragende Haltung einnehmen, aber vielleicht könnten Sie das beim nächsten Gespräch mit Herrn Weimer noch einmal betonen, denn „Zwangsabgabe“ sollte nicht zu unserem Wortschatz gehören. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zu- ruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Die drei Staatsverträge zeigen: Wir können Reform und Stabilität zusammendenken. Wir stärken den Jugendschutz, wir modernisieren Strukturen, und vor allem schaffen wir finanzielle Sicherheit, alles mit einem Ziel: Wir wollen einen starken, einen zukunftsfähigen, aber auch einen unabhängigen öffentlichrechtlichen Rundfunk. Deswegen stimmen wir zu. Bleiben Sie informiert! – Vielen Dank. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat nun Abgeordnetenkollegin von Marenholtz das Wort.

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Anja von Marenholtz GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen der demokratischen Fraktionen! Man muss längst keine medienpolitische Expertise besitzen, um zu wissen, welch gravierenden Einfluss eine Zersetzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hätte. Staatsoberhäupter wie Orban, Putin und Trump machen es vor und liefern erschreckende Beispiele. Deswegen ist es umso wichtiger, den öffentlichrechtlichen Rundfunk in Deutschland nicht nur vor den Kräften zu schützen, die bereits jetzt in unseren Parlamenten ihren autokratischen Vorbildern nacheifern. Zu diesem Zweck entscheiden wir uns heute für drei Medienänderungsstaatsverträge, die jeder für sich Teil eines verlässlichen deutschen Mediensystems sind und es stützen. Wir haben diese Medienänderungsstaatsverträge heute nicht zum ersten Mal auf der Tagesordnung, dennoch möchte ich noch einmal auf die wichtigsten inhaltlichen Punkte verweisen. Landtag Kinder und Jugendliche wachsen in einer digitalen Welt heran. Sie sind mit ständig neuen Herausforderungen und Gefahren konfrontiert. Deshalb beinhaltet der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag elementare Neuerungen im Jugendmedienschutz. Anbieter werden zu wirksamen Jugendschutz- und Transparenzmaßnahmen verpflichtet, und Datenschutzvorgaben werden ebenfalls verschärft. Gerade weil täglich neue mediale Entwicklungen stattfinden, steht nach drei Jahren eine Evaluierung dieses Vertrages an. Der Siebte Medienänderungsstaatsvertrag strebt einen strafferen ÖRR an. Insgesamt wird das Programmangebot schlanker gestaltet und der Kernauftrag der Sendeanstalten geschärft. Die Wichtigkeit einer informierten politischen Teilhabe für alle kann nicht oft genug unterstrichen werden. Wir haben im Zuge dieses Medienänderungsstaatsvertrags die öffentliche Debatte um die Thematik der Presseähnlichkeit intensiv verfolgt und begleitet. Wir sind aber mittlerweile sicher, dass die Anstalten Wege finden werden, um die Bevölkerung auch weiterhin umfassend zu informieren. Zu guter Letzt reformiert und modernisiert der Achte Medienänderungsstaatsvertrag das Finanzsystem des ÖRR. Er schafft Planungssicherheit und Verlässlichkeit durch ein nachvollziehbar gestaltetes Widerspruchsrecht für die Länder. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist eine tragende Stütze unserer Demokratie. Er dient der Bevölkerung als unabhängige und verlässliche Quelle faktenbasierter Informationen und trägt zur politischen Meinungsbildung bei. Mehr denn je werden heutzutage systematische Kampagnen gefahren, die diese wertvolle Stütze anzugreifen versuchen. Daher ist es umso wichtiger, nicht nur sinnvolle gesetzliche Anpassungen vorzunehmen. Das Parlament hat die Aufgabe, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gegen populistische Angriffe zu verteidigen. Auch vor dem Hintergrund der positiven Ergebnisse in den umfangreichen Anhörungen zu den Medienänderungsstaatsverträgen stimmen wir zu. Jetzt noch kurz zu dem Entschließungsantrag von Herrn Witzel und der FDP-Fraktion: Ich verstehe ehrlich gesagt nicht – wir haben diesen Antrag vor Monaten eingebracht, hatten eine vierstündige Anhörung dazu und haben letzte Woche noch einmal ausführlich im Ausschuss darüber gesprochen –, warum Sie heute um 18:37 Uhr einen Entschließungsantrag eingereicht haben, den ich auch noch ernst nehmen soll. Es entzieht sich jeder Logik, anderthalb Stunden vor dem Aufruf des Tagesordnungspunktes einen umfassenden Antrag dazu zu stellen, der auch noch inhaltlich falsch ist. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Ver- einzelt Beifall von der CDU) 05.11.2025

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun Abgeordnetenkollege Herr Witzel das Wort.

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Ralf Witzel FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist der weltweit teuerste, verliert aber seit Jahren an Akzeptanz. Immer mehr Bürger stellen sowohl die Qualität und inhaltliche Ausgewogenheit des Angebots als auch den hohen Pflichtbeitrag infrage. Seit Jahren sinken Reichweite und Relevanz öffentlich-rechtlicher Programme, insbesondere bei jüngeren Menschen. Diese abnehmende Relevanz und Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie die wachsende Distanz zwischen Zuschauern und Programmangeboten sind Ausdruck eines Vertrauensverlustes. Den vorläufigen Höhepunkt der Legitimationskrise hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch den rbb-Skandal um seine Intendantin Patricia Schlesinger erlangt. Als unmittelbare Reaktion hielt der frühere WDR-Intendant und ARD-Leiter Tom Buhrow seine viel beachtete und diskutierte Rede im Hamburger Übersee-Club. Darin sprach er sich zum Erhalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für eine radikale Reform ohne Denkverbote aus. Der Zukunftsrat und der vorliegende Siebte Medienänderungsstaatsvertrag sind die politische Reaktion auf die Missstände beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Reformziele waren seinerzeit ehrgeizig. Der heute vorliegende Staatsvertrag ist aber leider viel zu unambitioniert und kann die Strukturprobleme des öffentlich-rechtlichen Systems nicht lösen. Viele Forderungen sind nicht verkehrt. Sie gehen auch in die richtige Richtung, bleiben aber bereits auf einem kleinen Teil der notwendigen Wegstrecke stehen. Es soll künftig ein paar Programme weniger und etwas mehr organisatorische Kooperationen zwischen den Anstalten geben. Das alles ist nicht der große Wurf, den die Zuschauer erwarten und der den Rundfunkbeitrag stabilisiert. Was beispielsweise fehlt, ist Folgendes: die Zusammenlegung von ARD und ZDF; die Fusion kleinerer Sender zu mehr Länderanstalten; die Fokussierung auf echte Grundversorgung statt Vollkaskomentalität; ein Pfad zur Senkung des Rundfunkbeitrags; mehr Rechte für Belange der Beitragszahler; eine unabhängige externe Aufsicht, beispielsweise das BBC-Modell; eine Werbereduzierung für einen fairen Wettbewerb privater und öffentlich-rechtlicher Medienhäuser; die Schaffung von innerer Rundfunkfreiheit für journalistische Ausgewogenheit und echte Multiperspektivität im öffentlich-rechtlichen Programm. Was unser Land eigentlich braucht, finden Sie als Betriebsanleitung seit drei Jahren im Antrag der FDP-Landtagsfraktion „Für einen starken, aber schlanken öffentlich-rechtlichen Rundfunk“, Drucksache 18/2565. Landtag Mit diesem schwarz-rot-grünen Minireförmchen hat die Politik die Chance auf eine echte Rundfunkwende, die den Namen auch verdient, vertan. Herr Minister Liminski, Sie haben wichtige Themen auf die Agenda gesetzt und waren selbst sicherlich kein Bremser in diesem Prozess, aber am Ende haben Sie auch mit anderen Bundesländern zusammen zu wenig erreicht. Die aktuellen Vorgänge der letzten Wochen zeigen eindrucksvoll, wie öffentlich-rechtlicher Einordnungsjournalismus wirkt. Redakteure erhalten eine sprachliche Umerziehung von staatlich finanzierten sogenannten NGOs; von früher kennen wir bereits das Framing Manual der ARD. Kritische Berichterstattung über Impfschäden und negative Folgen der Migration werden unterdrückt. Viele Journalisten, die selbst kein wokes Weltbild propagieren, werden gecancelt und kaltgestellt. Immer mehr aufrechte Journalisten haben sich in den letzten Wochen dazu zu Wort gemeldet: Alexander Teske, Peter Welchering, Joe Sperling, Julia Ruhs und nun auch Andreas Halbach hier im Landtag. Das ist die Spitze eines großen Eisbergs. Ein aktuelles Bundesverwaltungsgerichtsurteil zeigt, wie folgenreich ein einseitiges Programm ist. Denn es verliert seinen Anspruch auf einen Pflichtbeitrag. Der Achte Medienänderungsstaatsvertrag zeigt zugleich deutlich, dass die versprochene Konsolidierung im Reformstaatsvertrag scheitert. Sonst bräuchten Sie mit Blick auf den Rundfunkbeitrag keinen geheimen Erhöhungsmechanismus am Parlament vorbei. Sie wollen zukünftig hier im Landtag keine demokratische Debatte zur Angemessenheit des Pflichtbeitrags mehr. Die von der KEF bereinigten Bedarfsanmeldungen der Sender sollen dann einfach so vollzogen werden. Eine Mehrheit hat angekündigt, den Beitragsstaatsvertrag gleich verabschieden zu wollen. Dabei wissen wir, dass dieser Staatsvertrag durch das robust angekündigte bayerische Veto nicht in Kraft treten wird. Herr Minister Liminski, ich hatte Sie auch darauf letzte Woche im Ausschuss hingewiesen. Sie sind intelligent genug, um zu wissen, dass das vorliegende Paket den notwendigen Anforderungen für einen zukunftsfesten öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht gerecht wird und dass der Beitragsstaatsvertrag so auch nicht zustande kommen wird. (Zuruf von Anja von Marenholtz [GRÜNE]) Trotzdem bitten Sie als Regierung uns heute darum, dem so zuzustimmen. Das finden wir nicht konsequent. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) Wir glauben, dieser Reformstaatsvertrag gehört in die Montagehalle zurück. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. 05.11.2025 (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Tritschler.

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Sven Werner Tritschler AfD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlichen Glückwunsch, Herr Witzel! So viel Schnappatmung bei den Grünen schaffe sonst nicht einmal ich. (Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Beim Blick in die Geschichte fragt man sich ja immer wieder: Wie kann sich ein Parlament freiwillig entmachten? Hier sitzen 200 gut bezahlte Damen und Herren mit eigenem Mitarbeiterstab, Büros, Immunität, Freifahrkarte usw. Gerade haben Sie noch beschlossen, diesem Landtag einen prächtigen Anbau hinzuzufügen, weil die politische Arbeit hier ja so wichtig sei und immer mehr Sitzungen, Mitarbeiter und Büros benötigt würden. Sie werden nicht müde, immer wieder Ihre eigene vermeintliche Bedeutung zu betonen, von der vermeintlichen Würde dieses Hauses zu sprechen und sich selbst zu loben. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Vermeintliche Würde?) Kommt es aber wie heute einmal darauf an, die wenigen Handlungsspielräume, die man in der Landespolitik noch hat, zu schützen, zu erhalten und so echten politischen Einfluss zu sichern, dann drücken Sie sich vor Ihrer Verantwortung, meine Damen und Herren. Sie wollen überhaupt keine Verantwortung übernehmen. Das zeigen die Staatsverträge, die Sie uns hier vorlegen. Sie wissen, wie unbeliebt ARD und ZDF inzwischen sind. Und Sie wissen im Besonderen, wie unbeliebt der Rundfunkbeitrag ist. Sie wissen, dass nach einer aktuellen YouGov-Umfrage 76 % der Bürger eine weitere Erhöhung des Rundfunkbeitrags ablehnen. Sie wissen natürlich auch – das gilt besonders für Sie, meine Damen und Herren von der CDU –, dass ARD und ZDF mit ihrem Seniorenprogramm – junge Leute schauen das ja kaum noch – ihre Kernwählergruppe bei Laune halten. Deshalb haben Sie sich einen Weg erdacht, den Rundfunkbeitrag zu erhöhen, um die Staatsfunker weiter zu päppeln, ohne dafür Verantwortung übernehmen zu müssen. Wie machen Sie das? Wie so oft lagern Sie die Entscheidung aus. Schon vor längerer Zeit haben Sie die KEF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, gebildet, ein angeblich neutrales Expertengremium, das so neutral ist, dass es von den 16 Landesregierungen besetzt wird und in dem gerne auch mal ein CDU-Bürgermeister Landtag vertreten ist – oder Leute, die direkt Geld vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk bekommen. Diese Kommission macht Finanzierungsverschläge, die wenig überraschend immer auf eine Erhöhung hinauslaufen. Bisher konnte bzw. musste jedes einzelne Bundesland den entsprechend geänderten Staatsverträgen in seinem Landtag oder Landesparlament zustimmen. Dieses Recht möchten Sie uns heute nehmen. Zukünftig sollen mehrere Landtage einen Vorschlag ablehnen müssen, um die Erhöhung eines Rundfunkbeitrags zu verhindern. Das hat für Sie den angenehmen Nebeneffekt, dass eine AfD-geführte Landesregierung, wie sie beispielsweise in Sachsen-Anhalt vor der Tür steht, keinen Einfluss mehr auf den Rundfunkbeitrag nehmen könnte. (Frank Jablonski [GRÜNE]: Ach!) Sie, meine Damen und Herren, die selbsternannten Demokraten, schaffen die Demokratie ab. Aber machen Sie sich keine Sorgen! Ich bin äußerst zuversichtlich, dass es nicht bei einer AfD-geführten Landesregierung bleiben wird. (Ralf Witzel [FDP]: Oh! Hilfe!) Wir werden das verkommene Rundfunksystem mit Ihnen oder ohne Sie grundlegend reformieren, das verspreche ich Ihnen. Mit „Reform“ meine ich nicht das halbgare Reförmchen, das Sie uns hier als Arbeitsnachweis vorlegen. Herr Witzel hat das gerade schon sehr weit ausgeführt. Das ist ein bisschen weiße Salbe für die 76 % der Bürger, die es inzwischen ablehnen. Nicht einmal im Ansatz legen Sie etwas vor, was den Beitragszahler entlastet. Nicht einmal im Ansatz haben Sie eine Idee, wie man die politische Schlagseite der Anstalten beheben kann. Sie wollen das auch gar nicht. „Reform“ heißt bei Ihnen: Wir richten mit dem Medienrat erst einmal noch ein weiteres Gremium ein, als gäbe es nicht schon genug. Er soll, so heißt es, die Angebote von ARD und ZDF fortentwickeln, prüfen und den Gesellschaftsdialog fördern. Dieses Gremium soll aus sechs unabhängigen Experten bestehen. Wo kommen diese unabhängigen Experten her? Vier kommen von den Anstalten selbst, also von ARD, ZDF und vom Deutschlandradio, zwei werden von den Ministerpräsidenten ausgewählt. Das ist, als würde man sechs Metzger bitten, ein vegetarisches Menü vorzubereiten. (Heiterkeit von Andreas Keith [AfD]) Das ist absurd. Wenn Sie schon keine Lust haben, den Staatsfunk ernsthaft zu reformieren, ersparen Sie uns doch wenigstens dieses traurige Schauspiel. Wir lehnen Ihre Staatsverträge jedenfalls ab. Zum Schluss noch ein Wort zur FDP. Herr Witzel, ich hätte fast jedes Wort Ihrer Rede unterschreiben können, aber ich kann es Ihnen einfach nicht glauben. 05.11.2025 Ihre Kollegen in Rheinland-Pfalz, Ihre Kollegen in Sachsen-Anhalt haben dem Staatsvertrag zugestimmt. So ist das immer mit Ihnen: Wenn Sie in der Regierung sind, machen Sie alles brav mit, und wenn Sie in der Opposition sind, sind Sie die großen Gegner des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Das ist nicht glaubhaft. Deshalb werden wir uns zu Ihrem Antrag enthalten. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Für die Landesregierung hat nun der Minister und Chef der Staatskanzlei Herr Liminski das Wort. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Medienpolitik hat zurzeit Hochkonjunktur, und das ist auch gut so. Man sieht das nicht nur an der Zahl der Anträge, die in dieser Legislatur in diesem Hohen Haus zu dem Thema schon beraten worden sind. Es ist längst kein Spezialthema mehr. Medienpolitik ist Gesellschaftspolitik, Medienpolitik ist Demokratiepolitik. Die drei Verträge, die hier heute zur Abstimmung stehen, sind so etwas wie die Leitplanken einer Medienordnung, die den tiefgreifenden technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen nicht nur folgt, sondern sie im Sinne von Demokratie, Vielfalt und Transparenz mitgestaltet. Was Ihnen zur Abstimmung vorliegt, ist das Ergebnis harter Arbeit, intensiver Diskussionen und vieler guter Ideen auf dem Weg dahin. (Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Herr Witzel hat an den Ursprung erinnert: den rbb-Skandal. Wir haben uns seinerzeit intensiv dafür eingesetzt, in das übliche Miteinander von Sendern und Ländern strukturiert auch einmal Expertise von außen hinzuzuziehen. Vom Zukunftsrat sind uns wichtige Impulse zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegeben worden, die wir anschließend in unzähligen Gesprächen mit den Sendern, der Branche, Experten weiterberaten haben. Auch der Landtag hat mit seiner Anhörung, wie ich finde, einen wichtigen Beitrag geleistet. Dabei wurde deutlich, dass man über Einzelpunkte natürlich unterschiedlicher Auffassung sein kann. Das ist normal. Das zeigt im Übrigen auch der aktuelle Entschließungsantrag der FDP, mit dem nochmals eine Einzelmeinung beleuchtet wird. Dabei tun Sie allerdings – das will ich in der Offenheit sagen – in vermeintlicher Robin-Hood-Manier so, als seien Sie die Einzigen, die sich für die Beitragszahler und Landtag die privaten Medien einsetzen. Wir alle wissen, dass das nicht die volle Realität abbildet; das muss ich dann doch sagen. Es war nicht zuletzt diese Landesregierung, die sich in dem Sinne eingesetzt hat. Das hätte man in einem solchen Entschließungsantrag ruhig schreiben können. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Deutlich ist, dass die vorliegenden Staatsverträge in ihrer Gesamtheit ein stimmiger, wesentlicher und dringlicher Baustein für unsere Medienordnung sind. Sie bzw. wir beraten heute abschließend darüber. Dabei ist es mir wichtig, zwei Dinge zu betonen: Erstens. Diese Verträge werden nicht alle Probleme lösen. Sie werden aber sicherstellen, dass der Jugendmedienschutz gestärkt wird, um Kindern Freiheiten, aber zugleich Schutzräume zu bieten, dass die Medienaufsicht schlagkräftiger wird und konsequenter gegen unzulässige Angebote vorgehen kann und dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk effizienter und bürgernäher ausgestaltet wird. Ich finde, das ist schon etwas. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Zweitens. Diese Verträge sind ein Signal. Sie beweisen, dass wir als Länder im Föderalismus handlungsfähig sind. Den Krimi in Sachsen haben wahrscheinlich Sie alle, so wie ich, mitverfolgt. Er hat gezeigt, wie fragil medienpolitische Entscheidungsprozesse mittlerweile geworden sind. Ohne die Unterstützung aus der Mitte der Parlamente ist eine demokratiesichernde, zukunftsorientierte und mutige Medienpolitik nicht möglich. Deshalb ist diese Arbeit hier so wichtig. Wir als Landesregierung haben drei Staatsverträge in den Landtag eingebracht. Wir selbst haben an den Reformen maßgeblich mitgearbeitet. Aber – es wurde eben bereits erwähnt – bei einem der Verträge fehlen Unterschriften. (Ralf Witzel [FDP]: Ja!) Die Beschwerden von ARD und ZDF in Karlsruhe sind weiterhin anhängig. Wie es aussieht, kann man in diesem Jahr nicht mehr mit Entscheidungen rechnen. Damit ist klar: Der Achte Medienänderungsstaatsvertrag kann nicht wie vorgesehen zum 1. Dezember dieses Jahres wirksam werden. Ich will ganz explizit sagen, dass die Vorbehalte aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern durchaus nachvollziehbar sind. Ich würde sogar sagen, dass sie von den allermeisten, wenn nicht von allen Ländern geteilt werden. Diese Vorbehalte beziehen sich aber auf die zwischenzeitlich eingegangene Verfassungsklage, nicht auf die Staatsverträge als solche. Deshalb kommen wir als Landesregierung zu einer anderen Schlussfolgerung, dass man nämlich sehr 05.11.2025 wohl das Zeichen setzen kann: Wir wollen, dass die Reform des Beitragsverfahrens gelingt, damit die Finanzierung gesichert ist und parlamentarische Mitbestimmung auch in Zukunft konstruktiv gewahrt wird. – Dazu wollen wir aus Nordrhein-Westfalen heute ein klares Signal senden. Drei Medienänderungsstaatsverträge, drei Schwerpunkte, drei Weichenstellungen, doch damit nicht genug. Der digitale Wandel geht mit besonderer Wucht weiter. Deswegen will ich abschließend darauf eingehen, was in diesen Staatsverträgen nicht Thema ist, uns in der Rundfunkpolitik aber längst beschäftigt, nämlich die privaten Medien. Sie bilden zusammen mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk das Fundament freier Meinungsbildung und demokratischer Teilhabe. Um die Vielfalt zu sichern, müssen wir die Rahmenbedingungen in den nun anstehenden Staatsverträgen, die bereits in Erarbeitung sind, gewährleisten. Wir werden das tun. Die Arbeit dazu läuft auf Hochtouren, zuletzt im Oktober in Mainz und in diesem Monat wieder in Berlin. Damit zeigen wir, dass wir bereit sind, für Medienpolitik Verantwortung zu übernehmen. Es geht darum, nicht als Dagegen-Pinguin von Uli Stein am Rand zu stehen, sondern sich selbst hineinzubegeben, eine Position zu beziehen, für Mehrheiten zu werben und – ja, auch das ist notwendig – Kompromisse zu machen. Nur davon lebt am Ende unsere Demokratie. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Herr Minister. Wie Sie schon bemerkt haben, liegt eine Kurzintervention von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Witzel vor.

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Ralf Witzel FDP

Herr Minister Liminski, die FDP-Landtagsfraktion hat nie gesagt, dass sie diesen Reformstaatsvertrag ablehnt, sondern wir haben erklärt, dass wir ihn angesichts der bestehenden Herausforderungen bei Weitem nicht für ausreichend halten. Ich bin bei der Einordnung an anderer Stelle und auch hier im Hohen Hause nicht müde geworden, klar zu sagen, dass Sie bundesweit zu den Medienministern gehört haben, (Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales so- wie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Das stimmt!) die in der richtigen Richtung unterwegs waren. Ich glaube, das gehört zu einer fairen Einordnung dazu. Ich danke Ihnen dafür, dass Sie den bei der Anhö-Landtag rung vorgetragenen Missständen in den Gremien nachgehen, zu denen Sie Zugang haben. Das, was wir ablehnen, ist der Achte Medienänderungsstaatsvertrag, weil er Makulatur ist und gar keine Rechtswirkung entfaltet. Ich finde, Sie sind es dem Hohen Hause schon schuldig, darzustellen, wie Ihre Vorstellung von dem Umgang mit dem Thema „Rundfunkbeitrag“ ist, nachdem wir am 30. November 2025 wissen werden, dass der Achte Medienänderungsstaatsvertrag gescheitert ist. Wie gehen Sie in den nächsten Monaten weiter vor?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Sie haben das Wort, Herr Minister. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Witzel, erst einmal zum Rundfunkbeitrag: Indem wir heute die Zustimmung empfehlen, beziehen wir klar Position. Uns kann niemand vorwerfen, dass wir nicht bereit wären, Farbe zu bekennen, (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Genau!) übrigens in eine öffentliche Debatte hinein, in der Sie dafür einen Preis bezahlen, nicht nur als Beitragszahler, sondern auch als politische Kraft, als Regierung, als Partei. Dazu sind wir bereit, weil wir anerkennen, dass nach Jahren der relativ stabilen Entwicklung des Beitrags, um nicht zu sagen: keiner Erhöhung, in Zeiten von Teuerung den Realitäten entsprochen werden muss, im Übrigen auf einem sehr niedrigen Niveau. Deshalb weiß jeder, spätestens nach heute Abend, wie sich diese Regierung und die sie tragenden Parteien in der Frage verhalten. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Natürlich werden wir nach dem 30. November weiter nach einer Lösung suchen. Jetzt hat – so hat es die Klage der Anstalten gebracht – aber erst einmal Karlsruhe das letzte Wort. – Das zum Ersten. Zum Zweiten: In der Tat haben Sie häufig zum Ausdruck gebracht, dass Sie in vielen Teilen die Richtung dieser Regierung und mitunter meine Arbeit unterstützen. Dafür bin ich dankbar. Ich weiß, dass sich die FDP anders als andere Kräfte in diesem Haus um eine konstruktive Medienpolitik bemüht. Auch das weiß ich zu schätzen. Wir unterscheiden uns in einem einzigen Punkt: Damit Ideen am Ende Wirksamkeit entfalten und die Realität tatsächlich prägen, muss man bereit sein, einen Kompromiss zu machen. Deswegen sage ich Ihnen ganz ehrlich: Die reine Lehre fühlt sich häufig gut an, 05.11.2025 aber sie ist politisch deutlich weniger wert als der Kompromiss, für den man hier und da zwar Federn lassen muss, aber dafür die Dinge in diesem Land zum Besten wendet. Das ist manchmal notwendig. Deshalb werbe ich dafür, auch an der Stelle diesen Weg zu gehen. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, weise ich darauf hin, dass die Landesregierung ihre Zeit beim Redepart um 54 Sekunden und bei der Kurzintervention um ungefähr die gleiche Redezeit überzogen hat. (Dr. Günther Bergmann [CDU]: Unglaublich! – Zuruf und Heiterkeit von Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten – Zuruf von Jens-Peter Nettekoven [CDU]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Zeit steht natürlich auch Ihnen zur Verfügung. – Jetzt hat sich für Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnetenkollege Herr Jablonski zu Wort gemeldet.

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Frank Jablonski GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. – Ich bin bass erstaunt. Ich bin bass erstaunt über den Entschließungsantrag der FDP. Sie erheben extrem schwere Vorwürfe, nicht nur in dem Antrag. Sie reden von struktureller Einseitigkeit und von fehlender Objektivität. In Ihrer Rede sprachen Sie von Umerziehungsmaßnahmen und von Cancel-Culture. Das erstaunt mich sehr. Ich bin seit drei Jahren Mitglied im WDR-Rundfunkrat, dem Kontrollgremium des WDR. Der WDR-Rundfunkrat ist nicht nur ein Spiegel der Gesellschaft, sondern alle im Landtag vertretenen Parteien entsenden Vertreterinnen und Vertreter in den Rundfunkrat – so auch die FDP. Allerdings wurden diese schweren Vorwürfe in den letzten drei Jahren, soweit mir bekannt, im WDR-Rundfunkrat niemals von Ihren Vertreterinnen erhoben. Ihre Vertreterinnen sitzen in den zahlreichen Kontrollgremien des WDR. Das geht einfach nicht zusammen. Entweder haben Ihre Vertreterinnen – das ist ja möglich – nicht in Ihrem Sinne agiert, oder Sie behaupten, dass der WDR-Rundfunkrat schlicht nicht funktioniert und überflüssig sei. Da stellt sich mir wirklich die Frage: Wollen Sie Kontrollgremien wie den WDR-Rundfunkrat abschaffen, oder wollen Sie Ihre Mitglieder entsenden? – Das ergibt keinen Sinn. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD) Ihre Mitglieder haben jede Möglichkeit, konstruktiv mitzuarbeiten. Tun Sie es doch endlich. Es wäre Landtag wirklich gut, wenn die FDP wieder konstruktiv – und da möchte ich ausnahmsweise dem Minister widersprechen – in der Medienpolitik mitarbeiten würde und nicht solche Schaufensteranträge hier im Parlament in Nordrhein-Westfalen stellen würde. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. (Frank Jablonski [GRÜNE] bleibt am Redepult stehen.) – Nein, es liegt keine Kurzintervention vor. Sie können sich also wieder zu Ihrem Platz begeben. – Es liegt eine Wortmeldung von der Fraktion der FDP vor, und zwar wieder von Herrn Witzel. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Die Zeit ist abgelaufen! Er hat keine Redezeit mehr! – Un- ruhe) – Er hat noch die 54 Sekunden von Minister Liminski. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Die hat er vorhin schon überzogen!) Sie haben das Wort, Herr Witzel.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, dass Sie die Redezeit hier korrekt nachhalten, Frau Präsidentin. – Kollege Jablonski, weil Sie mich ganz unmittelbar angesprochen haben: Ich habe es sehr bedauert, dass Sie bei der Sachverständigenanhörung zu diesem großen Paket nicht anwesend waren. Dann hätten Sie nämlich gehört, dass dort auch Journalisten aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesessen haben, die diese Missstände und den Reformbedarf vorgetragen haben. Das nehmen wir ausgesprochen ernst, weil es keine Einzelfälle sind, sondern man in den letzten Wochen merkt, dass Menschen, die jahrzehntelang in dem System gearbeitet haben, sagen: Hier gibt es strukturelle Defizite. – Das, was wir notiert haben, sind auch mit Zitatbelegen aus dem Anhörungsprotokoll vorgetragene Kritikpunkte von Menschen, die seit Jahrzehnten dort arbeiten. Ich bin – ich wiederhole es hier noch einmal – dem Medienminister dieses Landes dankbar, dass er nach den Hinweisen, die ich ihm letzte Woche dazu gegeben habe, gesagt hat, er greife diese Themen auf und verfolge sie weiter. Das ist auch angemessen. – Vielen Dank.

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Berivan Aymaz

Die Redezeit ist auch für Sie abgelaufen. Okay. Ich danke Ihnen. – Für die Fraktion der AfD hat sich noch der Abgeordnete Herr Tritschler zu Wort gemeldet. 05.11.2025

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Sven Werner Tritschler AfD

Weil Herr Jablonski hier gerade das Hohelied auf die Rundfunkräte und die Bürgerbeteiligung gesungen hat, mal ein paar Dinge zur Klarstellung: Dort ist überhaupt keine Bevölkerung repräsentiert. Das sind Lobbyverbände, die Sie sich hier ausgekungelt haben. Streuen Sie den Leuten keinen Sand in die Augen. Dort wird keine Gesellschaft repräsentiert. Sie haben da Ihre Freundeskreise und kungeln vorher aus, wer welchen Posten bekommt. Das wissen Sie auch. Sie sitzen ja auch darin. Außerdem wird dem einzelnen Mitglied nicht einmal zugestanden, dass ihm die Zuschriften, die der Rundfunkrat bekommt, zugänglich sind, außer während der Sitzung. Das ist also kein demokratisches Organ, sondern Fassadendemokratie. Was Sie erzählen, ist Blödsinn. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

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Berivan Aymaz

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zum Schluss der Aussprache und gehen zu den Abstimmungen über. Wir stimmen erstens über die Zustimmung zum Staatsvertrag Drucksache 18/14093 ab. Der Ausschuss für Kultur und Medien empfiehlt in Drucksache 18/16231, dem Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag zu entsprechen. Wir stimmen somit über den Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag Drucksache 18/14093 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist die Zustimmung gemäß Art. 66 Satz 2 der Landesverfassung erteilt. Wir stimmen zweitens über die Zustimmung zum Staatsvertrag Drucksache 18/14094 ab. Der Ausschuss für Kultur und Medien empfiehlt in Drucksache 18/16232, dem Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag zu entsprechen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag Drucksache 18/14094 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist die Zustimmung gemäß Art. 66 Satz 2 der Landesverfassung erteilt. Wir kommen drittens zur Abstimmung über die Zustimmung zum Staatsvertrag Drucksache 18/14095. Der Ausschuss für Kultur und Medien empfiehlt in Drucksache 18/16233, dem Antrag der Landesregie-Landtag rung auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag zu entsprechen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag Drucksache 18/14095 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der FDP und der AfD. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist die Zustimmung gemäß Art. 66 Satz 2 der Landesverfassung erteilt. Viertens stimmen wir über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/16344 ab. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/16344 abgelehnt. Wir kommen zu: 18 Sechstes Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/16225 – Neudruck erste Lesung Herr Minister Reul hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 2). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/16225 – Neudruck – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Hauptausschuss. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 19 Gesetz zur Änderung des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/16226 erste Lesung Herr Minister Dr. Benjamin Limbach hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 3). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. 05.11.2025 Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/16226 an den Rechtsausschuss – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 20 Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Rundfunkrats des Westdeutschen Rundfunks Köln Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/16306 Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Die AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/16306 angenommen. Wir kommen zu: 21 In den Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 35 gemäß § 82 Abs. 2 GO Drucksache 18/16266 Die Übersicht 35 enthält Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse aus den Ausschüssen. Ich lasse nun über die Bestätigung der Übersicht 35 abstimmen. Wer stimmt der Übersicht zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit sind die in Drucksache 18/16266 enthaltenen Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse bestätigt. Wir kommen zu: 22 Beschlüsse zu Petitionen Übersicht 18/31 gemäß § 97 Abs. 8 GO Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung Landtag vorzulegen. Ihnen liegen mit der Übersicht 31 die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir abstimmen. Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Wer stimmt den Beschlüssen des Petitionsausschusses zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in Übersicht 31 bestätigt. Meine Damen und Herren, wir sind somit am Ende unserer heutigen Sitzung. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. – Vielen Dank. Schluss: 20:40 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. 05.11.2025 Landtag Anlage 1 Namentliche Abstimmung zu TOP 6: Gesetz zu Nordrhein-Westfalen und zur Änderung weiterer G Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 1 Achtermeyer, Tim 2 Andrieshen, Nina 3 Aymaz, Berivan 4 Baer, Alexander 5 Bakum, Rodion 6 Baran, Volkan 7 Berger, Christian 8 Dr. Bergmann, Günther J. 9 Besche Krastl, Ina 10 Dr. Beucker, Hartmut 11 Bialas, Andreas 12 Blask, Inge 13 Dr. Blex, Christian 14 Blöming, Jörg 15 Blondin, Marc 16 Blumenrath, Peter 17 Blumenthal, Ina 18 Börner, Frank 19 Bongers, Sonja 20 Bostancıeri, İlayda 21 Brandes, Ina 22 Braun, Florian 23 Brems, Wibke 24 Brockes, Dietmar 25 Brüntrup, Tom 26 Dr. Bunse, Anette 27 Busche, Andrea 28 Butschkau, Anja 29 Clemens, Carlo 30 Cordes, Frederick 31 Creuzmann, Norika 05.11.2025 ur Neuverkündung des Verfassungsschutzgesetzes Gesetze – Drucksache 18/14557 Abstimmung Stimm-Fraktion entja nein haltung GRÜNE X SPD X GRÜNE X SPD X SPD X SPD nicht abgestimmt CDU X CDU X GRÜNE X AfD X SPD X SPD X AfD entschuldigt CDU X CDU X CDU X SPD X SPD X SPD X GRÜNE X CDU X CDU X GRÜNE X FDP X CDU X CDU X SPD X SPD entschuldigt AfD X SPD X GRÜNE X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 32 Dahm, Christian 33 Deppermann, Dorothea 34 Dudas, Gordan 35 Durdu, Tülay 36 Eggers, Matthias 37 Eğlence, Gönül 38 Eisentraut, Julia 39 Engin, Dilek 40 Engstfeld, Stefan 41 Erwin, Angela 42 Esser, Klaus 43 Falszewski, Benedikt 44 Fohn, Annika 45 Franken, Björn 46 Freimuth, Angela 47 Fuchs-Dreisbach, Anke 48 Ganzke, Hartmut 49 Gebauer, Katharina 50 Gebauer, Yvonne 51 Dr. Geerlings, Jörg 52 Göddertz, Thomas 53 Goeken, Matthias 54 Görtz, Guido 55 Golland, Gregor 56 Gosewinkel, Silvia 57 Grothus, Antje 58 Grunwald, Jonathan 59 Hafke, Marcel 60 Hagemeier, Daniel 61 Hansen, Klaus 62 Hanses, Dagmar 63 Dr. Hartmann, Bastian 64 Haug, Sebastian 05.11.2025 Abstimmung Stimm-Fraktion entja nein haltung SPD X GRÜNE entschuldigt SPD X SPD X CDU X GRÜNE X GRÜNE X SPD X GRÜNE X CDU X AfD X SPD X CDU X CDU X FDP X CDU X SPD X CDU X FDP X CDU X SPD X CDU X CDU X CDU X SPD X GRÜNE X CDU nicht abgestimmt FDP X CDU X CDU X GRÜNE X SPD X CDU X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 65 Hausmann, Wilhelm 66 Dr. Heinisch, Jan 67 Dr. Höller, Julia 68 Höne, Henning 69 Höner, Markus 70 Hoppe-Biermeyer, Bernhard 71 Hovenjürgen, Josef 72 Jablonski, Frank 73 Jörg, Wolfgang 74 Kahle-Hausmann, Julia 75 Dr. Kaiser, Gregor 76 Kaiser, Klaus 77 Kamieth, Jens 78 Kämmerling, Stefan 79 Kampmann, Christina 80 Kapteinat, Lisa-Kristin 81 Dr. Katzidis, Christos 82 Kavena, Anna 83 Keith, Andreas 84 Kerkhoff, Matthias 85 Kirsch, Carolin 86 Klenner, Jochen 87 Klocke, Arndt 88 Klute, Thorsten 89 Dr. Korte, Robin 90 Korth, Wilhelm 91 Krauß, Oliver 92 Krückel, Bernd 93 Kuper, André 94 Kutschaty, Thomas 95 Laumann, Karl-Josef 96 Lehne, Olaf 97 Lienesch, Sascha 98 Liminski, Nathanael 05.11.2025 Abstimmung Stimm-Fraktion entja nein haltung CDU X CDU X GRÜNE X FDP X CDU X CDU X CDU X GRÜNE X SPD X SPD X GRÜNE X CDU X CDU entschuldigt SPD X SPD X SPD X CDU entschuldigt SPD nicht abgestimmt AfD X CDU X SPD X CDU entschuldigt GRÜNE X SPD X GRÜNE nicht abgestimmt CDU X CDU CDU X CDU X SPD X CDU X CDU X CDU X CDU X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 99 Löcker, Carsten 100 Löttgen, Bodo 101 Loose, Christian 102 Lucke, Martin 103 Lüders, Nadja 104 Dr. Maelzer, Dennis 105 von Marenholtz, Anja 106 Matzoll, Jan 107 Meinhardt, Sandy 108 Metz, Martin 109 Moor, Justus 110 Mostofizadeh, Mehrdad 111 Müller, Frank 112 Müller-Rech, Franziska 113 Müller-Witt, Elisabeth 114 Nettekoven, Jens-Peter 115 Nettelstroth, Ralf 116 Neubaur, Mona 117 Neumann, Josef 118 Nückel, Thomas 119 Obrok, Christian 120 Odermatt, Vanessa 121 Oellers, Britta 122 Okos, Thomas 123 Dr. Optendrenk, Marcus 124 Osei, Christina 125 Ott, Jochen 126 Paul, Josefine 127 Dr. Peill, Patricia 128 Dr. Pfeil, Werner 129 Philipp, Sarah 130 Plonsker, Romina 131 Postma, Laura 132 Quik, Charlotte 05.11.2025 Abstimmung Stimm-Fraktion entja nein haltung SPD X CDU entschuldigt AfD X CDU X SPD X SPD X GRÜNE X GRÜNE entschuldigt SPD X GRÜNE X SPD X GRÜNE X SPD X FDP X SPD X CDU X CDU X GRÜNE X SPD nicht abgestimmt FDP nicht abgestimmt SPD X CDU entschuldigt CDU X CDU nicht abgestimmt CDU X GRÜNE X SPD X GRÜNE X CDU X FDP X SPD nicht abgestimmt CDU X GRÜNE X CDU X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 133 Rasche, Christof 134 Rauer, Benjamin 135 Reh, Andrea 136 Reul, Herbert 137 Ritter, Jochen 138 Rock, Simon 139 Röckemann, Thomas 140 Röls-Leitmann, Michael 141 Rüße, Norwich 142 Schäffer, Verena 143 Schalley, Zacharias 144 Scharrenbach, Ina 145 Scheen-Pauls, Daniel 146 Schick, Thorsten 147 Schlottmann, Claudia 148 Schmeltzer, Rainer 149 Schmitz, Hendrik 150 Schmitz, Marco 151 Schneider, René 152 Schneider, Susanne 153 Schnelle, Thomas 154 Scholz, Rüdiger 155 Schrumpf, Fabian 156 Schulze Föcking, Christina 157 Seli-Zacharias, Enxhi 158 Siebel, Christin 159 Sonne, Dennis 160 Stamm, Christin-Marie 161 Stich, Kirsten 162 Stinka, André 163 Stock, Ellen 164 Stoltze, Ralf 165 Sträßer, Martin 05.11.2025 Abstimmung Stimm-Fraktion entja nein haltung FDP X GRÜNE X SPD entschuldigt CDU X CDU X GRÜNE X AfD X GRÜNE X GRÜNE X GRÜNE X AfD X CDU X CDU X CDU X CDU X SPD X CDU nicht abgestimmt CDU entschuldigt SPD X FDP X CDU X CDU X CDU X CDU X AfD X SPD X GRÜNE X SPD entschuldigt SPD X SPD entschuldigt SPD X SPD X CDU X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 166 Stullich, Andrea 167 Sundermann, Frank 168 Tarner, Hedwig 169 Teschlade, Lena 170 Thoms, Meral 171 Tigges, Raphael 172 Tritschler, Sven W. 173 Troles, Heike 174 Dr. Untrieser, Christian 175 Dr. Vincentz, Martin 176 Vogelheim, Astrid 177 Vogt, Alexander 178 Vogt, Petra 179 Voussem, Klaus 180 Wagner, Markus 181 Watermeier, Sebastian 182 Wedel, Dirk 183 Wendland, Simone 184 Weng, Christina 185 Wenzel, Jule 186 Wermer, Heike 187 Dr. Wille, Volkhard 188 Winkelmann, Bianca 189 Witzel, Ralf 190 Woestmann, Eileen 191 Wolters, Stephan 192 Wüst, Hendrik 193 Zimkeit, Stefan 194 Zimmermann, Marc 195 Zingsheim-Zobel, Lena 05.11.2025 Abstimmung Stimm-Fraktion entja nein haltung CDU X SPD X GRÜNE X SPD X GRÜNE X CDU X AfD X CDU X CDU X AfD X GRÜNE X SPD X CDU X CDU X AfD entschuldigt SPD entschuldigt FDP X CDU X SPD X GRÜNE X CDU X GRÜNE X CDU X FDP X GRÜNE X CDU X CDU X SPD X GRÜNE X GRÜNE X 102 68 0 Landtag Anlage 2 Zu TOP 18 – Sechstes Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes – zu Protokoll gegebene Rede

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Herbert Reul

Wie vor jeder Landtagswahl überprüfen wir auch dieses Mal – gewissermaßen standardmäßig – das Landeswahlgesetz. Dabei berücksichtigen wir natürlich Änderungen beim Bundeswahlrecht, Erfahrungen aus der Praxis und auch die aktuelle Rechtsprechung. Und wir haben uns mit Blick auf die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen auch selbst einiges vorgenommen, was wir nun einfließen lassen. Die Landesregierung hat damit rechtzeitig die Grundlage für den Beginn der Vorbereitungen rund um die Landtagswahl im Frühjahr 2027 geschaffen. Das Wichtigste in Kürze. Erstes Stichwort: Wahlkreiseinteilung. Wir setzen bei der Wahlkreiseinteilung die absolute Obergrenze für Abweichungen von der durchschnittlichen Wahlberechtigtenzahl herauf; von bisher 20 auf 25 %, also wie bei der Kommunalwahl auch. Das sorgt für mehr Stabilität bei den Wahlkreiszuschnitten und wird deshalb beispielsweise von den kommunalen Spitzenverbänden ausdrücklich unterstützt. Zweites Stichwort: Vorlauf. Wir sorgen dafür, dass die Kommunen bei der Wahlorganisation etwas mehr Zeit haben, und zwar, indem wir den Stichtag für die Einreichung von Wahlvorschlägen vom 59. auf den 69. Tag vor der Wahl verlegen. Auch das begrüßen die kommunalen Spitzenverbände übrigens sehr; schon weil damit die Wahlzettel früher gedruckt und verschickt werden können. Das ist wichtig in einer Zeit, in der sich immer mehr Menschen für die Briefwahl entscheiden. Drittes Stichwort: Unterstützungsunterschriften. Sie wissen: Wer mit einer neuen Partei, einer Wählergruppe oder als Einzelbewerber zur Wahl antreten will, muss im Vorfeld Unterstützer nachweisen. Diesbezüglich übernehmen wir nun die Regelungen zur Bundestagswahl. Das heißt konkret: Für Kreiswahlvorschläge von neuen Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern braucht man zukünftig 200 statt bisher 100 Unterstützungsunterschriften. Für Landeslisten neuer Parteien sind es zukünftig 2.000 statt bisher 1.000. Viertes Stichwort: Geschlechterparität. Wir fordern die Parteien und Wählergruppen in Zukunft durch die Appellklausel auf, bei der Auf-05.11.2025 stellung der Wahlvorschläge Geschlechterparität anzustreben. Es ist nur ein Appell, der aber dafür sorgen kann, dass es im nächsten Landtag zwischen Männern und Frauen zahlenmäßig ausgeglichener zugeht. Und schließlich – fünftens –: das Wahlalter. Der Landtag berät gerade über eine Verfassungsänderung und will das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre heruntersetzen. Das setzen wir im Landeswahlgesetz ebenfalls um. Der Gesetzentwurf sieht im Übrigen keine Veränderungen bei der Wahlkreiseinteilung vor. Hier zahlen sich die umfangreichen Anpassungen vor der Landtagswahl 2022 aus. Die Überschreitungen der Abweichungswerte liegen nur in 8 unserer 128 Wahlkreise zum Stichtag 31.12.2024 über 15 % und in keinem Fall bei mehr als 20 %. In allen 8 Fällen gibt es auch aus verfassungsrechtlicher Sicht gute Gründe, auf eine Neueinteilung zu verzichten. Und nur vorsichtshalber und zum Abschluss: Auch nach einer Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre – und der Tatsache, dass damit mehr junge Menschen wahlberechtigt sind – ändert sich daran nichts. Die Kandidatenaufstellung für die nächste Landtagswahl 2027 kann schon ab dem 1. März 2026 beginnen. Daher sind wir sicher alle an einer zügigen parlamentarischen Beratung zum Gesetzentwurf interessiert. Landtag Anlage 3 Zu TOP 19 – Gesetz zur Änderung des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes – zu Protokoll gegebene Rede

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Dr. Benjamin Limbach

Während die Regelaltersgrenze für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Nordrhein-Westfalen einheitlich bei 67 Jahren liegt, gehen nach derzeitiger Rechtslage die Möglichkeiten zu ihrer freiwilligen Verlängerung auseinander. Während Beamtinnen und Beamte freiwillig auch über das 67. Lebensjahr hinaus im Dienst bleiben können, ist dies Richterinnen und Richtern in Nordrhein-Westfalen bislang verwehrt. In bereits sieben anderen Bundesländern gibt es jedoch auch für Richterinnen und Richter die Möglichkeit, freiwillig den Ruhestand über das 67. Lebensjahr hinaus zu verschieben. Vor diesem Hintergrund hatten Sie, meine Damen und Herren, Anfang Juli die Landesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um auch in Nordrhein-Westfalen die Berufserfahrung und Expertise lebensälterer Richterinnen und Richter für die Justiz und im Interesse der Rechtsschutzsuchenden besser als bislang zu nutzen. Dabei sollte auch geprüft werden, ob die Verlängerungsmöglichkeit – wie in anderen Ländern – vom Vorliegen eines dienstlichen Interesses oder dem Nichtentgegenstehen zwingender dienstlicher Gründe abhängig gemacht werden sollte. Der nun eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes sieht vor, dass bei Richterinnen und Richtern der Eintritt in den Ruhestand zukünftig bis zum 69. Lebensjahr hinausgeschoben werden kann, wenn dem nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. Die Ausdehnung der freiwilligen Verlängerungsmöglichkeit trägt vor dem Hintergrund einer weiter steigenden Lebenserwartung insgesamt zur Stärkung und Stabilität der Justiz in einem sich wandelnden gesellschaftlichen Umfeld bei, indem sie die wertvolle Expertise und Erfahrung hochqualifizierter Fachkräfte im Interesse der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger länger nutzbar macht. Sie trägt zudem entsprechenden Wünschen aus der Richterschaft Rechnung und erhöht die Attraktivität des Richterberufs. Nach dem Gesetzentwurf steht Richterinnen und Richtern ein gebundener Anspruch auf Verlängerung zu, der vom Dienstherrn nur dann abgelehnt werden kann, wenn zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. Mit dieser einschränkenden 05.11.2025 Voraussetzung schafft die Neuregelung einerseits die Möglichkeit, bei der Verlängerungsentscheidung personalwirtschaftliche Belange zu berücksichtigen. Mit dem Terminus des Nichtentgegenstehens zwingender dienstlicher Gründe stellt der Gesetzentwurf andererseits sicher, dass ein Verlängerungsantrag nur unter sehr engen Voraussetzungen abgelehnt werden kann, und schützt damit die für unseren Rechtsstaat so wichtige richterliche Unabhängigkeit. Zur weiteren Absicherung der richterlichen Unabhängigkeit unterwirft der Gesetzentwurf sowohl die ablehnende als auch die bewilligende Entscheidung des Dienstherrn der Mitbestimmung der Personalvertretungen der Richterinnen und Richter. Das nordrhein-westfälische Mitbestimmungsmodell hat sich in der Vergangenheit bewährt und wird auch hier einen wertvollen Beitrag für sachgerechte und ausgewogene Personalentscheidungen leisten. Schließlich nimmt der Gesetzentwurf in den Blick, dass Richterinnen und Richter möglicherweise – etwa wegen geänderter Lebensumstände – nicht an ihrer Verlängerungsentscheidung festhalten wollen. Hier hält der Entwurf zunächst an der bisherigen Regelung fest, dass Richterinnen und Richter im Verlängerungszeitraum jederzeit ihre Versetzung in den Ruhestand beantragen können. Um eine rechtzeitige Nachbesetzung sicherzustellen, führt der Gesetzentwurf allerdings erstmals eine dreimonatige Mindestfrist für die Zurruhesetzung ein. Aus zwingenden dienstlichen Gründen kann die Versetzung zudem um bis zu drei weitere Monate hinausgeschoben werden. Diese Fristenregelungen gewährleisten die nötige Planungssicherheit bei der richterlichen Geschäftsverteilung und stellen damit die Funktionsfähigkeit der Rechtsprechung sicher. Ich bin überzeugt, dass der eingebrachte Gesetzentwurf einen wichtigen Beitrag zur weiteren Stärkung und Stabilität der Justiz leistet, und freue mich auf die weiteren parlamentarischen Beratungen.

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