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Dr. Marcus Optendrenk

05.11.2025 Sitzungen 18/105

Ich glaube, dass Sie möglicherweise einem Irrtum unterliegen, weil es sich bei den 8,4 Milliarden Euro um die fortgeschriebenen Mittel handelt, die wir jetzt garantieren, um insbesondere – vielleicht ist das als Vorbemerkung noch einmal besonders wichtig und macht es Ihnen deutlich – dem Thema, das Sie besonders umtreibt – die Frage, ob das jenseits der juristischen Betrachtung ein zusätzlicher ökonomischer Impuls ist –, Rechnung zu tragen. Damit nicht nur Sie als Opposition sicher sein können, sondern auch wir eine gewisse Bindung, eine Verlässlichkeit haben, dass es bei zukünftigen Regierungen nicht zum Drehtüreffekt kommt, haben wir uns verpflichtet – und bitten Sie, dies mitzutragen –, die Mittel, die es heute gibt, auf diesem Niveau festzuschreiben. So kann man später nicht auf die Idee kommen, dass es ja noch Mittel aus den vom Bund zur Verfügung gestellten 21,095 Milliarden Euro gibt 05.11.2025 und, wenn es einmal schlecht läuft, bei den Investitionsmitteln von Ressorts kürzen. Eine solche spätere Kürzung wollen wir sehr klar ausschließen, indem wir auf zwei Wegen, nämlich bei bestehenden Förderprogrammen und bei den Investitions- und sonstigen Pauschalen des GFG, eine Festschreibung quasi im Sinne einer politischen Garantie vornehmen. Das hat durchaus einen psychologischen, aber auch einen sehr grundsätzlichen Effekt. Es kommt uns darauf an, die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur entschlossen anzugehen und dies auch mit Nachlesbarem zu unterlegen. Das ist exakt so geschehen. Das bedeutet auf der einen Seite, dass wir Investitionspauschalen und -mittel innerhalb des GFG der Höhe nach aus den Steueranteilen garantieren, und auf der anderen Seite, dass wir aus dem Landeshaushalt finanzierte Förderprogramme garantieren. Insofern müssen Sie das bitte auseinanderhalten.

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