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Silvia Gosewinkel

SPD 05.11.2025 Sitzungen 18/105

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute über die Wiedereinsetzung des § 47 Abs. 1b des Asylgesetzes. Diese Regelung wurde bereits 2018 05.11.2025 hier im Haus beschlossen, damals befristet auf fünf Jahre. Nun soll sie erneut in Kraft treten. Der Kern des Gesetzes ist die Verlängerung der Unterbringungsdauer von Geflüchteten in Landeseinrichtungen von 18 Monaten auf 24 Monate. Das heißt konkret: Wer keine Bleibeperspektive hat, soll länger im Landessystem verbleiben. Rückführungen sollen direkt aus den Einrichtungen erfolgen, ohne Umwege über die kommunalen Unterbringungen. Besonders Schutzbedürftige – das ist uns sehr wichtig – werden von dieser Regelung ausgenommen. Das ursprüngliche Gesetz ist im September 2024 ausgelaufen. Nun liegt diese Wiedereinsetzung bzw. Verlängerung vor, erneut befristet. Doch unter dem Deckmantel der gezielten Steuerung wird hier ein Gesetz wiederbelebt, das mehr Fragen aufwirft, als es beantwortet. Unsere Kritik hat sich seit 2018 auch nicht geändert. Erstens. Je länger Menschen isoliert sind, desto größer ist die psychische Belastung und desto geringer sind die Integrationschancen. Das kritisieren übrigens jetzt auch erneut die kommunalen Spitzenverbände. Zweitens. Das Gesetz institutionalisiert einen Ausnahmezustand, als wären alle Betroffenen automatisch ausreisepflichtig. Drittens. Es ist Symbolpolitik statt nachhaltiger Entlastung. Die strukturellen Probleme, zum Beispiel die Dauer der Asylverfahren, bleiben ungelöst. Viertens. Menschenwürde ist unteilbar. Auch abgelehnte Asylsuchende verdienen eine faire Behandlung. Fünftens. Menschenwürdige Alternativen wie „Spurwechsel“ oder freiwillige Ausreisen werden nicht ausreichend genutzt. Was hat sich eigentlich seit 2018 wirklich geändert? Damals haben die Grünen hier im Landtag dieses Gesetz vehement abgelehnt. Mit Erlaubnis zitiere ich einmal die Kollegin Berivan Aymaz vom 12. Dezember 2018: „Das ist ein klarer Bruch international verankerter Menschenrechte und absolut nicht hinnehmbar. Die schwarz-gelben Pläne zur Isolation von Schutzsuchenden führen langfristig zur Verschärfung von Problemen. Sie sind kein Ansatz für Lösungen und auch keineswegs eine Entlastung für Kommunen. Das ist eine Mogelpackung. Sie wird nicht aufgehen, sondern sie wird Ihnen so richtig auf die Füße fallen.“ Heute, 2025, verantwortet eine grüne Fluchtministerin genau dieses Gesetz und auch die Wiedereinsetzung. Hat sich da also grundlegend etwas in der Haltung der Grünen geändert? Damals – wie heute – endete das Gesetz mit einem Evaluierungsauftrag. Diese Ergebnisse haben wir Landtag leider im Ausschuss nicht gesehen. Das haben wir auch kritisiert. Dabei müsste längst klar sein, ob das Gesetz tatsächlich zur Entlastung der Kommunen beigetragen hat. Diese Analyse fehlt uns leider, und das ist für uns auch nicht hinnehmbar. Wir haben alle im Ausschuss auch die Kritik der Freien Wohlfahrtspflege erhalten. Sie fordert nämlich eine klare Abgrenzung auf definierte Personengruppen, verbindliche Ausnahmen für vulnerable Gruppen wie zum Beispiel Schwangere, die systematische Identifizierung von Schutzbedarfen und auch eine Anerkennung von medizinischen Attesten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Kommunen in NRW stehen unter Druck. Das ist unbestritten. Aber dieser Gesetzentwurf ist keine nachhaltige Lösung. Er verlängert Probleme, statt sie zu lösen. Deshalb werden wir uns heute wie im Ausschuss enthalten – nicht aus Unentschlossenheit, sondern weil wir eine Asylpolitik wollen, die Ordnung mit Menschenwürde verbindet. Wir fordern daher eine ehrliche Debatte über strukturelle Lösungen und nicht über Symbolpolitik, wie gerade beschrieben. Ein kleiner Kommentar zum Änderungsantrag, der hier vor wenigen Minuten seitens der AfD eingegangen ist. Sie zielen ganz klar darauf ab, die Menschen mit besonderen Schutzbedarfen, zum Beispiel Menschen mit Behinderung, Menschen, die älter als 65 sind, Schwangere oder die, die psychisch erkrankt sind, von dieser Regelung auszuschließen. Ganz ehrlich, Menschenrechte sind global. Die gelten für alle Menschen, auch für Geflüchtete. Wir werden diesen Antrag entschieden ablehnen. – Herzlichen Dank und Glück auf. (Vereinzelt Beifall von der SPD)

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