Andrea Stullich
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die drei Medienänderungsstaatsverträge, die wir heute abschließend beraten, bilden ein kraftvolles Paket für besseren Jugendmedienschutz, für umfassende Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und für ein transparentes Beitragsmodell. Vor allem der Staatsvertrag für mehr Jugendmedienschutz und der Reformstaatsvertrag zeigen, dass die Länder gemeinsam Verantwortung für eine moderne Medienpolitik übernehmen. Landtag Der sechste Medienänderungsstaatsvertrag stärkt und modernisiert den technischen Jugendmedienschutz. Erstmals müssen mobile Betriebssysteme eine Jugendschutzfunktion bereitstellen. Zudem wird die Medienaufsicht gestärkt, um zum Beispiel gegen Gewaltdarstellungen oder extremistische Inhalte effektiver vorgehen zu können. Die Landesmedienanstalten erhalten nämlich mit dem „Follow-the-Money“-Ansatz ein neues wirksames Werkzeug: Sie können Banken und Kreditkartenunternehmen untersagen, Zahlungen an Plattformen mit jugendgefährdenden Inhalten weiterzuleiten. Anbieter, die sich nicht an geltendes Recht halten, können Sperrverfügungen künftig nicht mehr umgehen, indem sie einfach ihre Internetadresse wechseln, denn die Mirror-Domain-Regelung erlaubt es, identisch gespiegelte Seiten sofort mitzusperren. Das ist ein Fortschritt für einen wirksamen Jugendmedienschutz. Der neue Staatsvertrag beseitigt bislang bestehende Schwächen bei der Rechtsdurchsetzung, weil die neuen Regelungen an genau der richtigen Stelle ansetzen, nämlich direkt bei den Verursachern. Das hebt den Jugendmedienschutz auf ein neues Niveau. Beim Siebten Medienänderungsstaatsvertrag stehen die Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Mittelpunkt. Er stärkt Verantwortlichkeit, Transparenz und Wirtschaftlichkeit, baut Doppelstrukturen ab und schärft das Verbot presseähnlicher Onlineangebote. Der Reformstaatsvertrag begrenzt Spartenkanäle und Sportrechte und fördert die Kooperation mit privaten Anbietern. All das macht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk moderner, schlanker und effizienter. In der Anhörung kündigte WDR-Intendantin Katrin Vernau an, mit den Reformen Vielfalt und Regionalität stärken und zugleich schneller, transparenter und wirtschaftlicher werden zu wollen. Jetzt kommt es darauf an, dass der WDR, aber natürlich auch die anderen Anstalten die Reformen tatsächlich zügig und entschlossen umsetzen. Gerade als beitragsfinanziertes Angebot muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine hohe Qualität, ein vielfältiges Angebot und regionale Präsenz zeigen und dabei unterschiedliche Meinungen umfassend abbilden und politische Balance gewährleisten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Deshalb ist für mich die wichtigste Aussage aus der Anhörung von WDR-Intendantin Vernau – Zitat –: „Wir begreifen den Reformstaatsvertrag […] als Chance, uns zu erneuern, bevor andere es für uns tun […].“ Medienpolitik ist Ländersache. Deshalb müssen die Länder eine klare Perspektive zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geben. Allerdings 05.11.2025 kann die geplante Reform für ein neues Beitragsverfahren im Achten Medienänderungsstaatsvertrag nicht wie geplant auch zum 1. Dezember umgesetzt werden. Das ist schade, weil sich die Länderchefs über das neue Beitragsmodell im Grundsatz einig sind, aber drei Länder noch Vorbehalte haben. Deshalb sendet Nordrhein-Westfalen heute mit unserer Zustimmung auch zu diesem Staatsvertrag ein unmissverständliches Zeichen zur Handlungsbereitschaft. Die hohe Schlagzahl, mit der wir in den letzten Monaten hier im Hohen Haus Medienthemen und Staatsverträge beraten haben, zeigt: Die Bundesländer gestalten den medialen Wandel selbstbewusst, um unsere Demokratie, unseren Journalismus und unsere Informationsfreiheit zu schützen und zu stärken, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk und private Medienangebote stabile Pfeiler unserer vielfältigen demokratischen Medienlandschaft bleiben. Die Rundfunkkommission der Länder hat bereits das nächste Projekt auf den Weg gebracht. Im Staatsvertrag für digitale Medien geht es um Spielregeln für Verlässlichkeit, Vielfalt und Verantwortung in der digitalen Medienwelt. Auch hierbei handeln die Länder entschlossen, gemeinsam und zukunftsorientiert. Für heute bitten wir um Zustimmung zum Sechsten, Siebten und Achten Medienänderungsstaatsvertrag. Den Entschließungsantrag der FDP lehnen wir ab, weil er weder die Vielfalt noch die Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten stärkt und dabei pauschal und einseitig argumentiert. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
