Christina Kampmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Verfassungsschutz braucht ein Update. Das jetzige Gesetz stammt aus dem Jahr 1994. Damals steckte das Internet, so wie wir es heute kennen, noch in seinen Kinderschuhen. Es war also höchste Zeit, das endlich zu ändern und nach den islamistischen Anschlägen von Solingen, Duisburg und Bielefeld ein Verfassungsschutzgesetz auf der Höhe der Zeit auf den Weg zu bringen. Heute diskutieren wir, ob und inwieweit das gelungen ist, und ob der vorliegende Entwurf mitsamt den eingebrachten Änderungen tatsächlich zustimmungswürdig ist. Die Sachverständigen haben in der Anhörung zum großen Teil ein ungewöhnlich eindeutiges Urteil gefällt und dem Entwurf des Innenministeriums handwerkliche und verfassungsrechtliche Mängel bescheinigt. Landtag Darauf haben Sie mit einem Änderungsantrag reagiert. Das ist erst einmal auch gut so. Die entscheidende Frage, die wir heute klären müssen, lautet aber, ob die angesprochenen Defizite damit aus dem Weg geräumt werden konnten. Und da ist unser Fazit ein eindeutiges Nein. Damit wir nicht nur theoretisch diskutieren, will ich hier einige Beispiele darlegen. Zwei der Sachverständigen, die jeweils eigene Bücher über das Recht von Nachrichtendiensten geschrieben haben und damit ausgewiesene Experten sind, und die Landesdatenschutzbeauftragte haben allesamt kritisiert, dass das System zur Einstufung der Beobachtungsbedürftigkeit nach § 5 – das ist für den Verfassungsschutz ja nun nicht ganz unwichtig –, nicht hinreichend bestimmt sei, was zu großer Unsicherheit in der Rechtsanwendung führe. Frau Deppermann hat letzte Woche im Ausschuss gesagt, das Problem werde durch den Änderungsantrag behoben. Sie ist heute vermutlich krank oder aus anderen Gründen nicht anwesend, aber ich frage mich: Wo ist es denn behoben? Wir haben uns das noch mal angeschaut und finden so gut wie nichts, was jetzt zu einer hinreichenden Bestimmtheit der Einstufung führen würde. Die Tatsache, dass die regierungstragenden Fraktionen den Antrag der FDP auf eine erneute Anhörung, um diese Änderungen zu prüfen, abgelehnt haben, zeigt, dass Ihnen offensichtlich bewusst ist, dass Sie die Kritik der Sachverständigen mit diesem Antrag nicht wirklich abräumen können. (Beifall von der SPD und der FDP – Zuruf von Matthias Kerkhoff [CDU]) Ich sage Ihnen: Das ist fahrlässig in einer Zeit multipler Herausforderungen und in der unser Verfassungsschutz ein Gesetz braucht, mit dem seine Arbeit gestärkt und nicht geschwächt wird. Das zweite Beispiel ist die Videoüberwachung nach § 20. Das Entsetzen stand Professor Zöller ins Gesicht geschrieben, und auch die Landesdatenschutzbeauftragte hält die Regelung für viel zu weitgehend. Professor Zöller hat ganz klar gesagt, dass er eine Regelung, die den Echtzeitzugriff auf sämtliche öffentliche und private Kameras im öffentlichen Raum ermöglicht, für verfassungswidrig halte und dass eine solche Regelung einem totalen Überwachungsstaat gleichkommen würde. Er hat die vollständige Streichung gefordert. Ich frage mich, wie die Grünen als ehemalige Bürgerrechtspartei diese Regelung mittragen können. Das geht für uns gar nicht. Wir schließen uns dieser Kritik eindeutig an. (Beifall von der SPD und der FDP) Zur Quellen-TKÜ gab es in diesem Jahr ein Urteil, und auch dazu lautete das Ergebnis der Sachver-05.11.2025 ständigen, dass das zumindest im Gefahrenvorfeld nicht erlaubt sei. Hierzu gab es noch eine ergänzende Erklärung im Änderungsantrag. Die hätte ich gerne in einer erneuten Anhörung prüfen lassen, weil ich nicht glaube, dass mit dieser Erklärung die verfassungsrechtlichen Mängel abgeräumt werden können. Ich könnte noch zahlreiche weitere Beispiele nennen, die allesamt belegen, dass der uns hier vorgelegte Entwurf auf mehr als wackeligen Beinen steht. Dabei möchte ich in aller Deutlichkeit sagen, dass es uns als SPD nicht darum geht, die Befugnisse des Verfassungsschutzes nicht zu erweitern; vielmehr ist das in dieser Zeit wichtig. Wir als SPD sind uns der angespannten Sicherheitslage sehr bewusst. Deshalb finden wir es zum Beispiel auch richtig, dass die Altersgrenze für die Speicherung personenbezogener Daten Minderjähriger abgesenkt werden soll. Ein solches Gesetz aber, dem die Experten bescheinigen, an mehreren Stellen mindestens verfassungsrechtlich bedenklich bis verfassungswidrig zu sein, macht unseren Verfassungsschutz nicht stärker; es schürt erhebliche Unsicherheit in der Rechtsanwendung und kann damit gar nicht den Fortschritt bringen, den es bräuchte. (Beifall von der SPD und der FDP) Ich möchte auch noch kurz etwas zum Verfahren sagen. Uns wurden acht Tage eingeräumt, um an diesem Gesetz mitzuarbeiten – acht Tage für ein Gesetz von 259 Seiten. Wir als SPD wären gerne gesprächsbereit gewesen, aber dazu hätten wir auch die notwendige parlamentarische Zeit gebraucht.
