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Dirk Wedel

FDP 05.11.2025 Sitzungen 18/105

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, die Landeszentrale für politische Bildung als eine Institution, die zur Stärkung unserer Demokratie beiträgt, zukunftsfest zu organisieren. Den Kern des Gesetzentwurfs bildet neben der Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Landeszentrale mittels eines formellen Gesetzes die Neuverortung der Landeszentrale beim Landtag. Auch wird ein Kuratorium geschaffen, das besetzt aus Mitgliedern aus Politik sowie sachverständigen Personen sicherstellt, dass das Angebot der Landeszentrale überparteilich bleibt. (Beifall von der FDP) Dass diese Maßnahmen nötig sind, zeigt der Vergleich zu den Landeszentralen anderer Bundesländer. So verzichtet Nordrhein-Westfalen als einziges Bundesland bisher auf ein Kuratorium bzw. ein vergleichbares Aufsichtsgremium für die Landeszentrale. Dabei ist es gerade in den aktuellen Zeiten, in denen die politischen Ränder bei Wahlen zunehmend erstarken, von entscheidender Bedeutung, dass die Pluralität der Angebote im Bereich der politischen Bildung sichergestellt wird. Dazu soll auch die Ansiedlung der Landeszentrale beim Landtag beitragen. Bisher ist die Landeszentrale als Gruppe in einer Abteilung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft verortet. Die Eingliederung in ein Ministerium steht jedoch in einem Spannungsverhältnis zum Ideal eines überparteilichen politischen Bildungsangebots der Landeszentrale. Aus Landtag diesem Grund sind Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein bereits dazu übergegangen, die politische Bildung beim Landtag anzusiedeln. Unabhängig von politischen Mehrheitsverhältnissen, Richtungswechseln und der Weisungsgebundenheit innerhalb der Ministerialhierarchie kann politische Bildungsarbeit dort unabhängig und eigenständig erfolgen. Die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Landeszentrale durch ein formelles Gesetz ist ebenfalls eine Maßnahme, die andere Bundesländer, namentlich Bayern, Berlin und Schleswig-Holstein, bereits ergriffen haben. Ähnlich zum bayerischen Modell sieht § 1 Abs. 1 des vorliegenden Gesetzentwurfes eine Teilrechtsfähigkeit der Landeszentrale vor. Dies ermöglicht, dass die Landeszentrale nach außen, etwa bei der Veröffentlichung von Inhalten in den sozialen Medien, eigenverantwortlich handelt, im Innenverhältnis allerdings dem Landtag zugeordnet ist. Mit Blick auf die gewünschte Stärkung der Eigenständigkeit der Landeszentrale ist dieser Aspekt des Gesetzentwurfs besonders hervorzuheben. Die Landeszentrale wird nicht zum Bestandteil der Landtagsverwaltung, sondern ist lediglich beim Landtag angesiedelt und in einem gewissen Maße rechtlich selbstständig. Neben der Angleichung an den Stand der anderen Bundesländer bringt der vorliegende Gesetzentwurf auch neue Impulse für die Arbeit der Landeszentrale mit sich. Insbesondere ist das Aufgabenspektrum der Landeszentrale nun klarer ausdifferenziert. Die bisher bestehende Lücke bei der Erfüllung des Förderauftrags für die Erwachsenenbildung aus Art. 17 der Landesverfassung wird hierdurch geschlossen, wie Herr Prof. Dr. Kluth in seiner Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zum Gesetzentwurf im Hauptausschuss betonte. Der nun präzisierte Auftrag der Landeszentrale sorgt dafür, dass klarer messbar wird, wo ihre politische Bildungsarbeit erfolgreich ist und an welchen Stellen durch Kuratorium und Leitung auf Verbesserungen hingewirkt werden muss. Die politische Bildungsarbeit der Landeszentrale in Nordrhein-Westfalen hat eine besondere Tradition. So war die im Jahr 1946 als „Staatsbürgerliche Bildungsstelle“ gegründete Landeszentrale die erste Einrichtung ihrer Art bundesweit. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchten wir erreichen, dass Nordrhein-Westfalen im Bereich der politischen Bildung wieder seine einstige Vorreiterrolle einnimmt. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten die Ergebnisse des zweiten Demokratieberichts für das Land Nordrhein-Westfalen Motivation genug sein. So unterstützt laut dem Bericht ein Drittel der Menschen in Nordrhein-Westfalen die Demokratie nicht vollumfänglich. Vor diesem Hintergrund bin ich der 05.11.2025 Überzeugung, dass die Neuaufstellung der Landeszentrale sinnvoll ist, um Angebote der politischen Bildung zu schaffen, die dieser Entwicklung entgegenwirken können. Abschließend möchte ich den Fraktionen von CDU, SPD und Grünen für die gute Zusammenarbeit danken. Der Gesetzentwurf ist im Rahmen der Anhörung im Hauptausschuss auf eine durchweg positive Resonanz gestoßen. Wir haben gezeigt, dass wir insbesondere bei grundsätzlichen Fragen unserer Demokratie in der Lage sind, lösungsorientiert zusammenzuarbeiten. Mit unserem gemeinsamen Änderungsantrag bringen wir nunmehr das Gesetzgebungsverfahren durch die Anpassung letzter Details erfolgreich zum Abschluss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

Protokoll ↗