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Dr. Werner Pfeil

FDP 05.11.2025 Sitzungen 18/105

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegen und Kolleginnen! An die antragstellende Fraktion: Ihnen geht es nicht um Meinungsfreiheit. Das wurde vorher schon gesagt, und wir können das bestätigen. Ihr Sprecher ist auch gar nicht mehr da; er hat den Plenarsaal verlassen. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Eigentlich muss man auch gar nicht mehr sagen als das, was bereits gesagt wurde. Nordrhein-Westfalens Gerichte treffen ihre Entscheidungen … (Zuruf von Christian Loose [AfD]) – Hören Sie mal zu! Sie können am Ende dazwischenreden. – Nordrhein-westfälische Gerichte treffen ihre Entscheidungen in verfassungsrechtlich verbürgter Unabhängigkeit: Art. 97 Grundgesetz. Die Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen sind, auch wenn sie massiv überlastet sind, dem Legalitätsprinzip verpflichtet, inhaltlich unabhängig, und sie ermitteln ohne Ansehen der Person. Durchsuchungsmaßnahmen wegen Beleidigungsdelikten erfolgen frei von politischer Einflussnahme und ausschließlich nach Recht und Gesetz und insbesondere unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Im Bundestag hat die AfD gerade den Gesetzesvorschlag zur Einschränkung der Zulässigkeit der Hausdurchsuchung bei Ehrverletzungsdelikten eingebracht. Dieser wurde von allen anderen Fraktionen zurückgewiesen. Heute haben wir hier über dieses Thema gesprochen, und es hat sich ein eindeutiges Meinungsbild aller Fraktionen herausgebildet. Eigentlich müsste man nicht mehr dazu sagen, aber dennoch ein paar Ausführungen: Hausdurchsuchungen bei möglichen Beleidigungsdelikten sind in dieser Masse gar nicht angefallen, wie das eben vorgetragen wurde. Demgegenüber haben aber Beleidigungsdelikte und Anzeigen zugenommen. Das hat aber mit einem geänderten Anzeigeverhalten, mit mehr Hass und Hetze im Netz und mit mehr Personal bei der Polizei zu tun, die die ganzen Sachen aufgenommen hat. Wenn Beleidigungen im Netz über einen PC ausgesprochen wurden, kann die ermittelnde Polizei an diesen PC bzw. an diese Festplatte kommen. In dem Zusammenhang kann dann manchmal eine Hausdurchsuchung notwendig sein. Daher ergibt sich aus der Großen Anfrage der AfD eigentlich nichts Außergewöhnliches oder Neues. 05.11.2025 Die Antworten der Landesregierung auf diese Große Anfrage belegen, dass die Gerichte in Nordrhein-Westfalen ihre Entscheidungen ohne politische Einflussnahme und unabhängig treffen. Durchsuchungen werden unter Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften und insbesondere unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes angeordnet. Die Staatsanwaltschaften erledigen einfach ihren Job. Eine Hausdurchsuchung wird dann durchgeführt, wenn neben einem Anfangsverdacht eine Wahrscheinlichkeit des Auffindens von Beweismitteln besteht, und zwar unabhängig davon, um wen es sich hier handelt. Unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit einen rechtsfreien Raum im Netz zu fordern, wie die AfD das hier macht, und die Türen für straflose Hasspropaganda zu öffnen – nur darum geht es eigentlich –, hat nichts mit einer vermeintlich freiheitsliebenden Einstellung zu tun. Es geht schlicht darum, den Rechtsstaat auszuhöhlen und die Möglichkeiten einer effizienten Rechtsverfolgung von Straftaten einzuschränken. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der CDU und den GRÜNEN)

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