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Thomas Röckemann

AfD 05.11.2025 Sitzungen 18/105

Schönen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Wenn mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, dann ruft das die Alternative für Deutschland auf den Plan. Folgender Sachverhalt. In einem kleinen Ort in Unterfranken wurde ein Frührentner von der Polizei aus dem Bett geklingelt: Hausdurchsuchung um 6:00 Uhr morgens. Sein Verbrechen? Er hatte im Internet ein Meme geteilt, in welchem ein grüner Minister als „Schwachkopf“ bezeichnet wurde. Man muss sich das vorstellen: Für eine Wortkombination, für eine Meinungsäußerung wird heutzutage die Wohnung durchsucht, als handele es sich um einen Schwerverbrecher. Auch beim Chefredakteur des COMPACT-Magazins wurde um 6:00 Uhr morgens durchsucht – offiziell wegen Desinformation. Vor wenigen Tagen traf es dann den Publizisten Norbert Bolz wegen der Wiedergabe eines falschen Zitats im Internet. Drei verschiedene Fälle, drei unterschiedliche Personen, drei verschiedene Orte, aber ein gemeinsames Muster: Es geht stets um die Internetäußerungen von Regierungskritikern. 05.11.2025 Was anfangs wie Einzelfälle aussah, lässt den Verdacht aufkommen, dass dahinter möglicherweise System steckt. Nun wollten wir wissen, ob ähnliche Vorgänge auch in Nordrhein-Westfalen stattfinden. In der Tat wurden wir fündig. Im Zeitraum von 2021 bis 2024 gab es im Bereich der Beleidigungsdelikte in NRW insgesamt neun Hausdurchsuchungen, davon fünf bei Verstößen wegen Politikerbeleidigung gemäß § 188 StGB. Aufgrund unserer Großen Anfrage wissen wir zudem, dass Verstöße gegen § 188 StGB lediglich 0,76 % aller Beleidigungsdelikte ausmachen. Ins Verhältnis gesetzt bedeutet dies, dass 55 % aller Hausdurchsuchungen auf einen Tatbestand entfallen, der weniger als 1 % der Beleidigungsdelikte ausmacht. Da wir weder an die alleinige russische Kriegsschuld noch an Zufälle glauben, haben wir weiter ermittelt. Von den fünf Hausdurchsuchungen nach § 188 StGB wurden zwei aufgrund von Internetäußerungen angeordnet, die sich unter anderem gegen Frau Strack-Zimmermann von der FDP und Frau Baerbock von den Grünen richteten. Damit kein falscher Eindruck entsteht: Die betreffenden Kommentare waren sicherlich beleidigend und unter der Gürtellinie. Aber: Hausdurchsuchungen! Eine Hausdurchsuchung ist einer der schwersten Eingriffe, die unser Rechtsstaat kennt. Morgens steht die Polizei vor der Tür und durchsucht die Wohnung. Was sagen die Nachbarn? Was steht in der Tageszeitung? „Welch eine Schande“, denken sich die Betroffenen. „Mit denen will man nichts mehr zu tun haben“, denken sich die ordentlichen Bürger. Im Ergebnis kam es zu Geldstrafen. Genau dort setzt unsere Kritik an. Es geht nicht um Waffen, um Drogen, um Organisierte Kriminalität, sondern um beleidigende Internetäußerungen. Ist das alles noch verhältnismäßig, oder geht es nicht in Wahrheit um die Diskreditierung Einzelner, frei nach dem Motto von Mao Tse-tung: „Bestrafe einen, erziehe Hundert“? Diese Frage ist berechtigt, da in Tausenden – ich habe darüber gesprochen – ähnlich gelagerten Fällen keine Hausdurchsuchung angeordnet wurde. Es geht bei diesen speziellen Hausdurchsuchungen also vorrangig darum, Zeichen zu setzen. Die Bürger sollen mundtot gemacht werden. Das Muster ist doch nicht neu. Denken wir kurz nach. Wir haben in der Coronazeit gelernt, wohin dieser Weg führt. Wer Fragen stellte, wurde verdächtigt. Wer widersprach, galt als Feind der Vernunft. Auch damals gab es Hausdurchsuchungen, Strafverfahren und öffentliche Stigmatisierungen – nicht, um Recht durchzusetzen, sondern um Abschreckung zu erzeugen. So wurden Hausdurchsuchungen zum Mittel staatlicher Erziehung. Landtag Ein selbstbewusster Rechtsstaat erträgt Kritik. Selbstbewusste Politiker ertragen Kritik. Ein gerechter Staat braucht keine Sonderparagrafen für Politiker. Ein freier Staat darf seine Bürger nicht mit Durchsuchungsbeschlüssen erziehen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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