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Dirk Wedel

FDP 05.11.2025 Sitzungen 18/105

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, meine Frage geht in folgende Richtung: Die kommunalen Spitzenverbände hatten als Quote für die Weitergabe der 21,1 Milliarden Euro angelehnt an die Investitionsquote zwischen Land und Kommunen in den letzten fünf Jahren eine Weitergabe von 78 % dieser 21,1 Milliarden Euro gefordert. Laut dem Gesetzentwurf ist ausweislich des Vorblatts vorgesehen, dass den Kommunen von diesen 21,1 Milliarden Euro nur 60 % zur Verfügung gestellt werden. In anderen Bundesländern – ich habe beispielsweise Baden-Württemberg herausgesucht – werden pauschal zwei Drittel des Geldes aus dem Infrastruktursondervermögen an die Kommunen weitergegeben. Wie sind Sie auf die 60 % gekommen? Weshalb werden in Nordrhein-Westfalen 60 % weitergegeben? Gibt es dafür irgendeinen Parameter? Oder ist das einfach irgendeine gegriffene Zahl, weil Sie noch mehr für den Landeshaushalt zur Verfügung haben wollen? (Franziska Müller-Rech [FDP]: Das war auch meine Frage eben!) 05.11.2025

Protokoll ↗