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Dr. Marcus Optendrenk

05.11.2025 Sitzungen 18/105

Vielen Dank für die Frage, Frau Abgeordnete. Ich habe in der Tat an der Stelle noch keine Antwort gegeben, gebe aber gerne folgenden Mechanismus noch einmal wieder. Es ist nicht so, dass wir jetzt 21,1 Milliarden Euro vereinnahmen. Der Mechanismus ist so: Weil der Bund selbst die Notwendigkeit hat, über seine Kreditermächtigungen sehr damit zu wirtschaften, auch in Bezug auf die europäischen Vorgaben des Stabilitätsrates, kann er nur das an Mitteln zur Verfügung stellen, was tatsächlich zur Abrechnung eingereicht wird. Das heißt, egal, ob wir als Land das tun oder zukünftig eine Kommune, bis zu drei Monate vor Fälligkeit einer Rechnung kann das durch die entsprechenden Stellen zur Bewilligung – sprich: Auszahlung – beantragt werden. Wir haben im Entwurf der Ergänzungsvorlage jetzt vorgesehen, dass wir die eben schon mal angesprochene Titelstruktur schaffen wie seinerzeit beim Sondervermögen zur Bewältigung der Ukraine-Krise. Das bedeutet, dass es ausschließlich bezogen auf Landtag den Landesarm eine virtuelle Zuweisung von Mittelverwendungsmöglichkeiten und Zuweisungen von Geldern zur Verbuchung in den Einzelplan gibt. Aber bezogen auf die Kommunen – da wird es über den Einzelplan 20 abgewickelt werden – läuft das dann über die Bezirksregierungen auf Mittelabruf der Kommunen. Das hat dann im Grunde genommen nicht den Effekt, dass wir jetzt in Jahresscheiben Investitionsausgaben quasi im Haushalt darstellen würden, also auch nicht bezogen auf unsere einzelnen angenommenen Scheiben. Frau Kollegin Müller-Rech hat eben über die 800 Millionen rechnerisch an die Kommunen gesprochen. Das ist dann jetzt nicht eine Scheibe, die wir dann im Haushalt als Zuweisung an die Kommune für dieses Jahr darstellen würden.

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