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Dr. Marcus Optendrenk

05.11.2025 Sitzungen 18/105

Nein. Wenn Sie die Herleitung des Nordrhein-Westfalen-Plans, den Sie am Freitag als Gesetzentwurf beraten … (Ralf Witzel [FDP]: Die Herleitung fehlt!) – Die steht in der Gesetzesbegründung drin. Ich bin gerne bereit, Ihnen das noch einmal systematisch herzuleiten. Es gibt mehrere Elemente, aus denen die Kommunen ihre 78 % Investitionsanteil herleiten. Der kleinere Teil sind eigene Investitionen aus eigenem Geld. Der größere Teil kommunaler Investitionen sind verbaute Bundes-, EU- und Landesmittel. Deshalb sind es nicht 78 % eigenes Geld, sondern eher die Hälfte. Das heißt, wenn Sie allein das nähmen, hätten Sie eine Begründung, um deutlich geringere Zuweisungen vorzunehmen, weil für eigenes Geld beispielsweise auch die Anteile aus dem GFG gedacht sind. Deshalb haben wir, damit auch eigenes Geld eingesetzt werden kann, im Nordrhein-Westfalen-Plan eine Garantie der Höhe nach für die fünf Investitionsquoten, die es heute im GFG gibt, vorgesehen. Das ist eigenes, frei verfügbares Geld der Kommunen, wie deren Gewerbesteuereinnahmen, Grundsteuereinnahmen und vieles mehr. Daneben haben wir garantiert, dass es für zwölf Jahre, also parallel zur Zeit dieses Sondervermögens des Bundes, aus den Förderprogrammen des Landes, von denen der überwiegende Teil auch an die Kommunen geht, eine Garantie dieser Höhe nach gibt. Damit gibt es auch Planungssicherheit für alle kommunalen Kämmerer, die sich die Frage stellen, was sie jetzt möglicherweise aus den 100-%-Förderungen beantragen und was sie weiterhin wie bisher, zum Beispiel durch Bewerbungen um Förderprogramme des kommunalen Straßenbaus und Ähnliches, nach den klassischen Regeln, die das Ressort vorgibt, beantragen. Dann gibt es einen dritten Punkt. Wir haben Folgendes definiert. Was sind unsere eigenen Investitionsbedarfe, die wir als Land Nordrhein-Westfalen für unsere eigene Zuständigkeit haben, beispielsweise bei Krankenhäusern? Welche Themen müssen wir bei der Hardware für Digitalisierung, bei der Resilienzsteigerung für Digitalisierung selbst leisten? Welche Themen liegen in unserer eigenen Zuständigkeit, und brauchen wir dafür vielleicht auch Geld, auch wenn das ebenfalls den Bürgerinnen und Bürgern, die alle in Kommunen leben, zugutekommt? Dann kommen Sie zu einem Mix entsprechender Quoten und Beträgen, und die Landesregierung hat Ihnen auf dieser Basis einen Vorschlag dazu gemacht, was wir glauben, wie das sinnvoll verwendet werden könnte. Umgekehrt wissen wir – Sie selbst sind auch kommunaler Praktiker; uns eint ja das Interesse, dass es Landtag unseren Kommunen gutgeht; uns eint, dass wir das in der kommunalen Ratstätigkeit viele Jahre gemacht haben, und Sie tun das auch weiterhin –, wie schwer es zum Teil für die Kommunen ist, ihre Personalplanungen umzusetzen. Das heißt, dass wir nicht nur schauen müssen, dass wir irgendwohin große Beträge zuweisen, sondern auch realistisch betrachten müssen, wer diese Aufgabe tatsächlich umsetzen kann: Haben wir an den Stellen, an denen es hakt, auch die Menschen, die zum Beispiel ein kommunales Planungsverfahren durchführen können? Überfordern wir die möglicherweise, wenn wir jetzt an einer Stelle eine Zuweisung machen, mit der wir eine Erwartungshaltung in der Bevölkerung generieren? Das alles sind die Abwägungsparameter, die Ihnen jetzt letztlich zur Verfügung stehen, um während Ihrer gesetzlichen Beratung zu überlegen, ob Sie dem folgen wollen oder ob Sie dazu andere Überlegungen haben.

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