Ralf Witzel
Vielen Dank für die Worterteilung, Herr Präsident. Ich hatte mich frühzeitig vormerken lassen. Herr Minister, vielen Dank für Ihre bisherigen Antworten. Ich will an einer Stelle mit einer Nachfrage nachhaken, bei der Sie mir sicherlich noch einmal weiterhelfen können. Sie haben eben gesagt, wenn ich es richtig aufgenommen habe, werthaltig sei eine Garantie, die das Land abgebe, also die Bindungswirkung als Wachstumsimpuls für die Zukunft. So hatte ich es mir notiert. Sie haben das an Zusagen für GFG-Anteile festgemacht, die als Garantie des Landes für die nächsten Jahre fest vorgesehen sind. Ich stelle mir die Frage, ob diese Werthaltigkeit vor dem Hintergrund gegeben ist, dass ein neuer Gesetzgeber einerseits natürlich immer frei ist, in zukünftigen Haushaltsjahren anderes zu tun, Sie das andererseits aber nicht mit der Inflationsrate korrelieren lassen und wir in der Vergangenheit keine rückläufigen, absoluten Beträge von GFG-Auszahlungen hatten, jedenfalls keine, die mir bekannt wären. Deshalb ist meine Frage an Sie: Welche Werthaltigkeit für zukünftige Jahre, gerade bei einem Planungszeitraum, der mit zwölf Jahren sehr in die Länge reicht, ist bei den Zusagen tatsächlich gegeben, die Sie in Ihren Gesetzentwurf hineinschreiben?
