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Jochen Ritter

CDU 05.11.2025 Sitzungen 18/105

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Stoltze, über den Antrag sollte ursprünglich in einer Block-II-Debatte gesprochen werden. Anscheinend haben Sie selbst gemerkt – gleich ist Mittagszeit –, dass die Suppe doch etwas dünn ist, um das Thema über eine Stunde lang zu strecken. (Sarah Philipp [SPD]: Das gilt bisher eher für Ihren Beitrag!) Downgegradet haben Sie offensichtlich auch Ihre Flughöhe. Bisher ging es regelmäßig um die Landeswohnungsbaugesellschaft. Jetzt ist es das kommunale Wohnungsbauamt. Aber wie zuletzt bei der Landeswohnungsbaugesellschaft fragt sich der geneigte Leser erst einmal: Was soll es denn genau sein? In der Überschrift wird suggeriert, es gehe um ein Amt, das Wohnungen baut. Das ist aber nicht so. Es geht um die unteren Bauaufsichtsbehörden, über die Sie sich Gedanken machen, und um deren bekanntestes Produkt, nämlich die Baugenehmigungen. So weit, so gut! Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden in Nordrhein-Westfalen 20.489 Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt. Das waren immerhin 3,5 % mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres und im Übrigen ein halbes Prozent mehr als im Bundesdurchschnitt. So viel zur vermeintlich unzureichenden Bautätigkeit in Nordrhein-Westfalen. (Sarah Philipp [SPD]: Donnerwetter! Ein hal- bes Prozent mehr als im Bund!) Bundeskanzler Olaf Scholz hat am 24.02.2022 die Zeitenwende ausgerufen. Um Freiheit, Demokratie und Wohlstand zu sichern – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin – „werden wir mehr tun, um eine sichere Energieversorgung unseres Landes zu gewährleisten.“ Was hat das mit Bauen zu tun? Der Gebäudesektor benötigt viel Energie. Er kann allerdings auch Energie liefern. Bundesbauministerin Geywitz hat mehrere Anläufe unternommen, die Programmatik, die der Bundeskanzler aufgerufen hat, ins Baurecht zu übersetzen. Allein, sie ist von der Ampelkoalition im Deutschen Bundestag ein ums andere Mal ausgebremst worden, manchmal glücklicherweise. Allerdings wäre die eine oder andere Änderung des Bauoder auch des Zivilrechts – Stichwort „Gebäudetyp E“ – durchaus hilfreich gewesen. In dieser Hinsicht waren wir erfolgreicher, zuletzt beispielsweise mit der Novelle der Landesbauordnung zum 01.01.2024. Solarpflicht auf Dächern, geringere Grenzabstände betreffend Wärmepumpen, erste 05.11.2025 Schritte in Richtung Wasserstoffwirtschaft: Das alles sind Beiträge aus dem Gebäudesektor und – damit komme ich auf den Punkt von vorhin zurück – zur Energiesouveränität unseres Landes. Will sagen: Wir ändern Gesetze nicht um des Änderns willen. (Christian Dahm [SPD]: Den Eindruck kann man schon haben!) Dahinter stehen hehre Absichten, die Sie offenbar ebenso verfolgen, auch wenn Sie sie im Bund zuletzt nicht umgesetzt bekommen haben. Aber das kann ja nicht stilbildend für uns in Nordrhein-Westfalen sein. In Nordrhein-Westfalen sind unter anderem Vereinfachungen von Baugenehmigungen hinzugekommen. Sie können jetzt bis Gebäudeklasse 4 ohne Genehmigung bauen, müssen das aber nicht; die Bauherrschaft hat die Wahl. Die Bauaufsicht kann mittlerweile auch Private mit der Prüfung des Brandschutzes beauftragen und damit Belastungsspitzen abfedern. Die Bauordnung so oder so ähnlich weiter zu flexibilisieren, das können wir uns auch zukünftig vorstellen. Wenn Sie das schon neoliberal oder neoliberalistisch – in Ihrem Antrag überbieten Sie sich geradezu mit Wortungetümen – nennen, (Sarah Philipp [SPD]: Weil Sie nicht wissen, was das heißt!) möchte ich nicht wissen, wie Sie intern über den Bau-Turbo sprechen, den Ihre bzw. unsere Bundesbauministerin Hubertz sozusagen mit der Brechstange einführen wollte. Nicht nur im Vergleich dazu ist das, was wir hier in Nordrhein-Westfalen betreiben, nicht undifferenziert. Keine Frage, die Bauaufsichtsbehörden müssen bei jeder Änderung der Bauordnungen nachziehen. Auch deshalb treten die neuen Vorschriften immer mit einem gehörigen Vorlauf von teils mehreren Monaten in Kraft. Dadurch bekommen die Kommunen ausreichend Zeit für die nötigen Umstellungen, genauso wie die Hersteller der Softwareprodukte, mit denen die Verfahren bearbeitet werden. In dem Kontext noch ein Blick auf das Bauportal: Dieses entwickelt sich mittlerweile gut, wie jedenfalls Sebastian Klöppel von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung des Bauausschusses am 2. Oktober mitgeteilt hat. Die Städte, Gemeinden und Kreise sind anscheinend weiter als die SPD. Angesichts der seit Montag neuen Aufstellung in den Räten und in den Rathäusern bin ich zuversichtlich, dass die Kommunen auch in den nächsten Jahren die ambitionierte Baupolitik, die wir machen, mitgehen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag

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