landtag.nrw.de ↗

Marco Schmitz

CDU 05.11.2025 Sitzungen 18/105

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Union sagen wir klar, was wir wollen. Wir setzen auf starke Prävention, auf frühe Aufklärung und auf konsequente Ordnungspolitik. Gegen den Handel mit Drogen und gegen den offenen Konsum gehen wir mit der ganzen Härte des Rechtsstaats vor, denn das sind keine Kavaliersdelikte. Wer mit Drogen handelt, gefährdet Menschenleben und wird wirksam verfolgt und sanktioniert. Diese klare Kante gehört zu unserem Verständnis von Verantwortung und Sicherheit im öffentlichen Raum. Genauso klar ist unser Kompass aber auch bei der Mitmenschlichkeit. Gerade als Union ist uns die Unterstützung schwerstkranker Menschen wichtig. Es gehört zu unserem christlichen Selbstverständnis, dort zu helfen, wo die Not am größten ist. Wir lassen Menschen in schwerer Abhängigkeit nicht allein. Wir schaffen Schutz in einem eng begrenzten Rahmen, damit Leben gerettet werden kann und Beratung und Behandlung möglich bleibt. Die aktuelle Situation in Nordrhein-Westfalen ist erschreckend und zeigt, wie dringend diese Hilfe ist. Im Jahr 2023 sind in Nordrhein-Westfalen über 870 Menschen im Zusammenhang mit Drogenkonsum verstorben. Hinter jeder Zahl steht ein Mensch, eine Familie, eine Geschichte. Diese Zahl mahnt uns, entschlossen und zielgenau dagegen zu handeln. Worum geht es konkret in unserem Antrag? In Nordrhein-Westfalen gibt es zwölf Drogenkonsumräume. Ausschließlich dort wollen wir Drug-Checking erproben – nur dort und ausschließlich für schwer suchterkrankte Menschen, die ohne ihre Drogen ihren Alltag nicht mehr bewältigen können. Es geht ausdrücklich nicht um Drogentests auf Partys. Es geht nicht um Clubs. Es geht nicht um Festivals, Landtag nicht um Gelegenheitskonsum. Es geht um den Schutz vor akuten Gesundheitsgefahren in einem geschützten Setting mit medizinischer und sozialer Begleitung. Was leistet Drug-Checking? Substanzen werden auf gefährliche Beimengungen und ungewöhnliche Wirkstoffkonzentrationen geprüft. Ziel ist, Vergiftungen und Überdosierungen zu verhindern, Risiken transparent zu machen und Menschen unmittelbar zu warnen. Dies geschieht eingebettet in Beratung, in Safer-Use-Informationen, in medizinische Hilfe und in die aktive Ansprache zu Therapie und Ausstieg. Drug-Checking verharmlost nichts, es normalisiert nichts, es ist Schadensminimierung für schwerste Verläufe und ein Türöffner für Hilfen. Die rechtliche Grundlage ist vorhanden. Der Bund hat uns mit § 10 des Betäubungsmittelgesetzes die Möglichkeit geschaffen, Drug-Checking im Rahmen von Modellvorhaben zu ermöglichen. Nordrhein-Westfalen hat diese Idee aufgegriffen. Das Kabinett hat am 30.09. eine Verordnung auf den Weg gebracht, damit Substanzanalysen in Drogenkonsumräumen durchgeführt werden können. Damit geben wir den Trägern Rechtssicherheit und schaffen den verbindlichen Rahmen dafür. Wichtig ist, dass die wissenschaftliche Begleitung verpflichtend und auch unser Anspruch ist. § 10 Abs. 3 des Betäubungsmittelgesetzes verlangt eine Evaluation. Wir werden eine landeseinheitliche, qualitätsgesicherte Evaluation beauftragen und finanzieren. Das senkt die Hürden für die Einrichtungen, sorgt für Vergleichbarkeit der Standorte und liefert belastbare Erkenntnisse zur Wirksamkeit und zur Zielgruppenerreichung. Unser Anspruch ist, zu prüfen, zu lernen und nachzusteuern, damit Schutz dort ankommt, wo er gebraucht wird. Zum Schutzpaket gehört auch Naloxon. Schon in diesem Jahr fordern wir Schulungen für Mitarbeitende in Einrichtungen der niedrigschwelligen Drogenhilfe. Sobald ein rezeptfreies Produkt verfügbar ist, prüfen und ermöglichen wir die Breitstellung in den Einrichtungen nach den bundesrechtlichen Vorgaben. Damit ist zugleich klar, was unser Ansatz nicht tut: Er lockert keine Regeln, er verharmlost nichts und er erweitert auch keinen Drogenkonsum in der Breite. Tests finden nicht im Freizeitbereich statt. Es bleibt bei einem eng abgegrenzten Schutzraum in den zwölf Drogenkonsumräumen – verbunden mit Beratung, Medizin und dem Ziel, Menschen aus der Sucht herauszuführen. Parallel dazu bleibt unsere Ordnungspolitik unmissverständlich: Prävention an erster Stelle, Handel konsequent bekämpfen und öffentlichen Konsum eindämmen. Unser Kurs verbindet klare Ordnung mit gelebter Mitmenschlichkeit. Nordrhein-Westfalen schützt junge Menschen durch Prävention. Nordrhein-Westfalen schützt schwerstkranke Menschen 05.11.2025 in einem klar definierten Rahmen. Nordrhein-Westfalen verfolgt den Handel entschlossen. So entstehen Sicherheit im öffentlichen Raum, Gesundheitsschutz für die besonders Verletzlichen und echte Chancen auf einen Ausstieg. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Alle Reden von Marco Schmitz Protokoll ↗