Dr. Marcus Optendrenk
Das ist in der Tat eine spannende Frage, wobei es mit Blick auf die Haushaltsentwicklung ehrlicherweise nicht auf Quoten ankommt, sondern auf tatsächliche Geldzahlungen. Investitionsquoten sind immer in Relation zum Haushaltsvolumen zu sehen. Sie wissen, dass wir in den letzten Jahren in allen öffentlichen Haushalten an verschiedenen Stellen inflationsbedingt Haushaltsausweitungen gehabt haben, die auch dazu führen, dass man möglicherweise selbst bei einem Anstieg der Ausgaben zu einer niedrigeren Quote kommt. Das gilt für Zinsausgaben, Personalausgaben und Ähnliches. Landtag Ich will Ihnen beispielhaft erläutern, wie sich Investitionsquoten tatsächlich entwickelt haben. Wenn wir nachher noch einmal auf die Zahl schauen, was wir Ihnen an politischer Garantie abzugeben vorschlagen, dann ist im Grunde sehr klar, dass wir das Zahlenwerk meinen. Beispielsweise hatten wir in den Jahren 2013 bis 2016 bei sehr viel niedrigerem Haushaltsvolumen als jetzt Investitionsquoten des Landes zwischen 8,3 % und 8,8 %. Im Moment liegen wir bei einem Sollansatz von 10,4 % für dieses Jahr. In der Haushaltsklausur und öffentlich habe ich Ihnen vorgestellt, dass wir trotz Ausweitung des Haushaltsvolumens einen weiteren Anstieg der Investitionsquote für den Haushalt 2026 planen. Das, was Ihre Intention ist, nämlich dass wir eine Verstetigung von Investitionsausgaben aus dem Landeshaushalt sicherstellen, ist gerade der Sinn des NRW-Plans. Dadurch wollen wir gewährleisten, dass in Zukunft nicht weniger, sondern tendenziell mehr Geld aus dem Landeshaushalt für Investitionsausgaben sowohl des Landes als auch der Kommunen zur Verfügung steht.
