Dr. Marcus Optendrenk
Ich würde Ihren letzten Satz vor Ihrer Frage ein wenig anders formulieren, aber dann haben Sie den Punkt richtig erwischt. Wir haben eine relativ genaue Vermutung bezüglich der Notwendigkeit von kommunalen Investitionen insgesamt. Einen Schwerpunkt gibt es gerade im Bereich von Schulen, Bildungseinrichtungen und Ähnlichem. Weil wir dort eine landespolitische Priorität auch bei uns im Haushalt haben, wie Sie wissen, wollen wir dort im Schwerpunkt investieren. Wir wollen Ihnen auch empfehlen, eine politische Vorgabe zu machen, das in Höhe dieser Quote prioritär einzusetzen. Ich mache mal ein Beispiel. Für den Fall, dass eine Kommune aus Gründen, die sehr unterschiedlich sein können, sagt: „Wir haben dafür überhaupt nicht 50 %, sondern nur 30 % nötig“, ist diese Relativierung, auf die Sie eingegangen sind, auch dazu gedacht, dass der Bürgermeister der Bezirksregierung dann ein Schreiben schicken kann: „Alle meine Schulen sind in Ordnung. Ich habe keinen weiteren Bedarf bei Kitas und möchte den Rest des Förderbudgets gerne dafür einsetzen, die anderen Ziele umzusetzen“. Es gibt deshalb keine harte Bindung, weil es dann im Einzelfall möglicherweise ungerecht wäre, in den Gestaltungshorizont von Kommunen einzugreifen. Deshalb ist der Vorschlag eine weiche Formulierung, die aber deutlich macht, wo unsere politische Priorität als Landesgesetzgeber liegt. Das ist der Hintergrund dieser Aufteilungsregelung. Sie als Landesgesetzgeber dürfen das natürlich auch härter oder gar nicht formulieren, aber unser Vorschlag wäre, zu sagen: Im Prinzip ist das unser Schwerpunkt. Wenn aber alles erledigt und das Geld noch für anderes frei ist, dann soll das entsprechend auch anders genutzt werden können. Da muss nichts verfallen.
