Dr. Marcus Optendrenk
Okay. Sie wissen, dass der Bund mit den Ländern eine Verabredung getroffen hat, dass die Kommunen genauso wie das Land aus diesem Sondervermögen des Bundes Mittel abrufen können, und zwar in dem Maße, dass bestimmte Dinge angerechnet werden können – sprich: förderfähig sind – und andere nicht. Eigene Personalkosten sind nicht förderfähig, andere Planungskosten sind förderfähig, sodass von den Projektkosten tatsächlich kein Eigenanteil verbleibt. Wir haben es eben schon mal thematisiert: Den Aufwand, den es in der eigenen Verwaltung gibt, muss aber natürlich sowohl die Landesseite als auch die kommunale Seite selbst erbringen. Wir werden auf der Seite des Landes sicherstellen, dass diejenigen, die das überprüfen müssen – die Bezirksregierungen –, und diejenigen, die das in den entsprechenden Behörden ausführen müssen, über entsprechende Kapazitäten im Haushaltsplan verfügen, sodass über Verstärkungsmittel auch Personalressourcen bezahlt werden können.
