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Herbert Reul

05.11.2025 Sitzungen 18/105

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Dass wir in Nordrhein-Westfalen nach über 30 Jahren ein neues Verfassungsschutzgesetz brauchen, ist unbestritten, das haben heute alle bestätigt. Denn das derzeitige stammt aus Zeiten, in denen es noch kein TikTok oder Instagram gab, kein Smartphone, kein Google. Die Notwendigkeit ist also unbestritten. Deswegen hätte ich mir eine breite Unterstützung im Parlament gewünscht. Wir haben uns auch darum bemüht. Wir haben versucht, den Fraktionen frühzeitig die Beteiligung zu ermöglichen. Hinzu kommt, dass die Sachverständigenanhörung, wenn ich sie richtig auswerte, sehr viel Gutes zu dem Gesetzentwurf beigetragen hat. Ich will eine neutrale Stelle zitieren. Der WDR hat berichtet – ich zitiere –: Dafür, dass der Gesetzentwurf mehrere Hundert Seiten umfasst, hat sich die Kritik eigentlich in Grenzen gehalten. – Zitat Ende. Deswegen bin ich schon irritiert, wenn in der Debatte im Innenausschuss und auch heute teilweise ein anderes Bild gezeichnet wird. Das ist Ihr parlamentarisches Recht, aber ich glaube, das hat mit den Tatsachen recht wenig zu tun. Denn: Kein Sachverständiger hat geäußert, dass der Gesetzentwurf offensichtlich verfassungswidrig oder unverhältnismäßig sei. Im Gegenteil, der Entwurf wurde als guter Vorschlag und verfassungskonformer Entwurf bewertet. Was aber auch deutlich geworden ist – das stimmt –: Es gibt für unterschiedliche rechtliche Probleme unterschiedliche Lösungsansätze. Das ist allerdings nicht neu, wenn sich mehrere Juristen mit einem Thema befassen. Die angestrebten Regelungen habe ich schon vorgestellt, will deswegen heute nur noch ein paar Schlaglichter benennen. Erstens. Der Entwurf ist durch Transparenz und Kontrolle geprägt. Es steht klar darin, was der Verfassungsschutz darf. Insbesondere den Katalog nach-Landtag richtendienstlicher Mittel haben die Sachverständigen ausdrücklich gelobt. Es gibt außerdem mehr Berichtspflichten gegenüber dem Parlament. Die G 10- Kommission wird gestärkt. Erstmals werden bestimmte eingriffsintensive Maßnahmen unter eine richterliche Kontrolle gestellt – auch neu. Zweitens: Quellen-TKÜ und KI-Einsatz, zwei elementare Punkte, die mir sehr wichtig sind. Wenn jetzt auf Urteile zu polizeilichen Rechtsgrundlagen verwiesen wird, um diese Regelungen anzugreifen, dann greift das zu kurz. Auch die Sachverständigen haben uns da wiederholt gestützt und darauf hingewiesen, dass der Verfassungsschutz keine Polizeibehörde ist. Das bedeutet, die Rechtsetzung muss sich an den Besonderheiten nachrichtendienstlicher Tätigkeit ausrichten. Deshalb ist nicht jedes Urteil zu polizeilichen Rechtsgrundlagen einfach so auf den Verfassungsschutz übertragbar. Drittens. Der Gesetzentwurf ist nicht nur repressiv ausgerichtet, sondern stärkt auch die Prävention. Nur zu beobachten reicht nicht, wir müssen auch darüber sprechen, informieren, auffangen. Deshalb kennt der Gesetzentwurf keine Altersgrenze mehr. Der Wirtschafts- und Wissenschaftsschutz wird endlich klar als Aufgabe ausgewiesen. Auch das haben die Sachverständigen ausdrücklich begrüßt und sogar noch Ergänzungen gefordert. Viertens. Zur teilweise heftig kritisierten Regelung zum Zugriff auf Daten aus Videoüberwachungsanlagen möchte ich daran erinnern, dass das Land Rheinland-Pfalz gerade eine fast wortgleiche Regelung ins Verfassungsschutzgesetz aufgenommen hat. Wenn ich mich richtig erinnere, regiert da nicht die CDU. Unter einem SPD-Ministerpräsidenten und einem SPD-Innenminister wurde das beschlossen. Übrigens haben auch Baden-Württemberg, Berlin und Schleswig-Holstein Regelungen zum Zugriff auf solche Daten in ihren Gesetzgebungsverfahren. Aber vielleicht hat der eine oder andere da etwas falsch gelesen oder falsch interpretiert. Ich bin dankbar für den Änderungsantrag von den Fraktionen der Grünen und der CDU, die jetzt nachschärfen und damit sicherlich helfen, Missverständnisse zu vermeiden. Ich bin sicher, das Gesetz wird dem Verfassungsschutz bessere Arbeitsmöglichkeiten geben. Mit diesem Verfassungsschutzgesetz wird Nordrhein-Westfalen nicht zum Überwachungsstaat. Diese Debatte ist völlig fehl am Platz, und sie hilft auch nicht den Menschen in diesen schwierigen Zeiten. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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