Henning Höne
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jede Zeit muss Freiheit und 05.11.2025 Sicherheit immer wieder neu austarieren – mit Augenmaß und im Geiste unseres Grundgesetzes. Digitale Räume, neue Bedrohungen, die gerade in den letzten Jahren entstanden sind, und rasante Entwicklungen der Technologie fordern unseren Rechtsstaat unbestritten heraus. Deshalb braucht es auch aus Sicht der Freien Demokraten ein Update für das Verfassungsschutzgesetz. Wir haben dazu an unterschiedlichsten Stellen immer wieder Gesprächsbereitschaft signalisiert. Ich sage aber auch sehr deutlich: So groß die aktuellen Herausforderungen auch sein mögen, sind sie kein Freifahrtschein für eine Regierung, so weit übers Ziel hinauszuschießen, wie von CDU und Grünen geplant. (Beifall von der FDP, Christian Dahm [SPD] und Christina Kampmann [SPD]) Ich kann jedem nur empfehlen, sich das Protokoll der Anhörung anzuschauen. Wie bei jeder Anhörung sind sich nicht alle Sachverständigen einig – zum Glück; wir laden ja mehrere ein. (Zuruf von Dr. Julia Höller [GRÜNE]) Es gab aber doch eine hohe Anzahl an Sachverständigen, die diesen Gesetzentwurf der Landesregierung geradewegs auseinandergenommen haben: Er sei unausgewogen; er sei übergriffig; er sei in Teilen mindestens verfassungsrechtlich fragwürdig. Das ist ein Alarmsignal gewesen, auf das Sie mit Ihrem Änderungsantrag auch nur unzureichend eingehen. (Dr. Julia Höller [GRÜNE]: Das stimmt über- haupt nicht!) Ich will auf ein paar Punkte genauer eingehen. Erstens. Der Zugriff auf die Videoüberwachung ist eben schon angesprochen worden. Zukünftig darf der Verfassungsschutz auf sämtliche Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum zugreifen – auf private, öffentliche, legale wie übrigens auch auf illegale –, (Zuruf von Ina Besche-Krastl [GRÜNE]) und zwar schon bei einer sehr niedrigen Eingriffsschwelle. Schon bei diesem Beispiel kippt die Balance von gezielter Gefahrenvorsorge zu einer großflächigen Beobachtbarkeit. Das Ergebnis ist ein Klima des Generalverdachts. Das ist rechtsstaatlich höchst problematisch, und wir lehnen das entschieden ab. (Beifall von der FDP, Christina Kampmann [SPD] und Justus Moor [SPD]) Zweitens: die automatisierte Datenverarbeitung. Der Gesetzentwurf erlaubt dem Verfassungsschutz erstmals die Nutzung automatischer Datenanalyse. Bislang war das der Polizei vorbehalten, und zwar ausschließlich bei konkreten Gefahrenlagen. Bei der präventiven, algorithmischen Auswertung ohne konkrete Gefahr, Landtag (Zuruf von Dr. Julia Höller [GRÜNE]) ohne hinreichende Kontrolle und in diesem Bereich übrigens auch ohne Richtervorbehalt werden zukünftig Algorithmen persönliche Profile ziehen – auch wenn es dazu nur wenig Anlass gibt. Wir lehnen das entschieden ab. (Beifall von der FDP) Drittens: die Erfassung Unbeteiligter. Unwissende Dritte können zukünftig ins Visier, unter Beobachtung geraten, nur weil sie zu einer Person Kontakt haben, die schon beobachtet wird. Das ist viel zu schwammig; das geht zu weit. Wir lehnen das ab. (Beifall von der FDP) Viertens. Es gibt aus guten Gründen besondere Schutzräume für das Vertrauensverhältnis zu Rechtsanwälten, zu Ärzten, zu Journalisten und übrigens auch zu Abgeordneten. Der vorliegende Gesetzentwurf greift in genau diese Schutzräume ein. Mit Ihrem Änderungsantrag haben Sie ein wenig nachgebessert. Ich sage Ihnen: Das geht uns aber nicht weit genug bzw. das, was bleibt, geht immer noch viel zu weit. Die Eingriffe in genau diese sensiblen Schutzräume lehnen wir ab. (Beifall von der FDP) Die Beziehung von Sicherheit und Freiheit wird durch dieses Gesetz aus der Balance gebracht. Das wundert mich bei der Union nicht. Sie kündigt das vor jeder Wahl an. Bei den Grünen sieht das aber etwas anders aus. Im Koalitionsvertrag – ich gehe davon aus, das war auf Ihre Initiative hin – wollten Sie den Einsatz von V-Leuten noch besonders in den Blick nehmen, haben also eher Signale gesendet, dass Sie Befugnisse zurücknehmen wollen. (Dr. Julia Höller [GRÜNE]: Haben Sie ihn ge- lesen?) Jetzt kommt aber eine massive Ausweitung der Befugnisse. Zu der Wahrheit in dieser Geschichte gehört übrigens auch dazu: Bis zum Anschlag in Solingen wollte diese Koalition dem Verfassungsschutz Gelder in erheblicher Höhe streichen. Damals war Ihnen das alles noch gar nicht so wichtig. Eigentlich haben Sie also Signale zu weniger Befugnissen gesendet. Jetzt kommt eine massive Ausweitung. Die Kollegin Kampmann hat eben gefragt: Wie können die Grünen das eigentlich mitmachen? Ich habe die Antwort für Sie. Der Gesetzentwurf enthält all die Maßnahmen aus dem sogenannten Sicherheitspaket nach dem Anschlag von Solingen. Mit dieser Verknüpfung wird klar, was hier passiert: Die Grünen opfern die eigenen Grundsätze nicht für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Land, sondern für die Sicherheit einer angeschlagenen Fluchtministerin Josefine Paul. 05.11.2025 (Beifall von der FDP und der SPD – Zuruf von Dr. Julia Höller [GRÜNE]) Freiheit ist kein Schönwetterprinzip, sondern es braucht Rückgrat gerade dann, wenn es unpopulär ist. Der Landesregierung hätte ein bisschen mehr Souveränität gutgetan. Schreckliche Taten wie die in Solingen zeigen Handlungsbedarf auf, sie mahnen uns auch, aber sie dürfen uns nicht treiben. Der Rechtsstaat bleibt nur dann stark, wenn er Maß hält. Wer Freiheit wirklich schützen will, der darf diese Freiheit nicht schrittweise immer mehr abbauen, so wie es hier passiert. Der liberale Rechtsstaat muss immer beides tun: entschlossen gegen die Täter vorgehen, aber besonnen in der Wahl seiner Mittel sein. (Beifall von der FDP)
