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Christof Rasche

05.11.2025 Sitzungen 18/105

Für die Landesregierung hat nun Ministerin Josefine Paul das Wort. – Bitte sehr. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank! – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine maßgebliche Säule unserer Rechtsordnung ist das Recht auf Asyl. Das Grundrecht auf Asyl ist ein hohes Gut. Deshalb stehen wir als Nordrhein-Westfalen zu unserer Verantwortung, Menschen hier Zuflucht zu bieten, die vor Krieg, Gewalt und Verfolgung fliehen müssen. Neben der Unterbringung und Versorgung sind es vor allem Integration und Teilhabe, die gesellschaftlich gestaltet werden müssen, und genau diese Teilhabe findet vor Ort in unseren Kommunen statt. Wir als Landesregierung sind uns aber auch sehr bewusst, dass die Kommunen vor großen Herausforderungen stehen, weshalb es unsere Verantwortung als Landesregierung ist, die Kommunen an dieser Stelle zu unterstützen und zu entlasten. Mit dem Ausführungsgesetz zu § 47 Abs. 1b des Asylgesetzes kommt die Landesregierung dieser Verantwortung nach, nämlich die Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten weiter zu entlasten. Dies ist ein weiteres wichtiges Signal, dass Land und Kommunen die Herausforderungen bei der Migration nur gemeinsam bewältigen können. Die Entlastung gelingt durch das ausgebaute Landessystem zur Unterbringung von Geflüchteten, das heute und in Zukunft als Puffer und Steuerungsfunktion bei der Unterbringung von Schutzsuchenden wirkt. Wir als nordrhein-westfälische Landesregierung garantieren ein auf Dauer angelegtes System mit 35.000 Plätzen, mit dem wir in Zukunft in der Lage sein werden, auf unterschiedliche Herausforderungen zu reagieren und die Kommunen in einem System, das heute auch eine steuernde und ordnende Funktion hat, dauerhaft zu unterstützen. Immer wieder ist in den Diskussionen insbesondere vonseiten der SPD der Aufbau eines Landessystems zu den Größen von 2015/2016 dargestellt worden. Nur zur Erinnerung: Damals hatten wir nicht die Möglichkeiten der Steuerung, die wir heute im Landessystem haben. Damals hatten wir nicht die Verbesserung mit all den unterschiedlichen Möglichkeiten innerhalb des Landessystems. Deswegen ist es gut und richtig, dass wir an dieser Stelle ein Landessystem aufgebaut haben, bei dem sich die Kommunen Landtag auf Entlastung verlassen können, aber die Menschen auch gut untergebracht sind. Die nun von uns eingebrachten gesetzlichen Regelungen zum § 47 Abs. 1b Asylgesetz schließen an bisherige Regelungen an. Darüber hinaus präzisieren sie die Regelung. Aber insbesondere bei der Frage der Schutzbedürftigkeit und den besonderen Bedarfen von vulnerablen Gruppen ist es daher also mitnichten ein Déjà-vu-Erlebnis, sondern es ist eine notwendige und wichtige Präzisierung, die mit diesem Gesetzentwurf vorgenommen wird. Klar ist und bleibt natürlich, dass weiterhin Familien mit minderjährigen Kindern ausgenommen sind, da diese nach längstens sechs Monaten zugewiesen werden müssen. Darüber hinaus ist es der Landesregierung wichtig, vulnerable Gruppen im Blick zu behalten. Diese Personen haben besondere Anforderungen bei der Unterbringung und Versorgung. Das sind ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Schwangere oder Personen mit schweren Erkrankungen, die von einer längeren Wohnverpflichtung ausgenommen werden, genauso wie minderjährige Kinder und ihre Eltern. Wir gehen mit diesem Gesetz einen weiteren Schritt zur Unterstützung und Entlastung der Kommunen. Wir sind ein verlässlicher Partner an der Seite der Kommunen bei der Frage der Unterbringung, Versorgung, aber eben auch der Integration von Menschen, die hier Zuflucht suchen. Mit diesem Gesetzentwurf tragen wir dem auch weiterhin Rechnung. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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