Dr. Marcus Optendrenk
Okay. – Das habe ich mir fast gedacht, aber ich wollte Ihnen eine sachgerechte Antwort geben und nicht spekulieren, was gemeint ist. Wir haben Ihnen zu den 8,4 Milliarden Euro in dem Gesetzentwurf einen Verteilungsvorschlag den Themen nach, die das Bundesgesetz vorgibt, gemacht. Zunächst geht es darum, ob Sie im Gesetzgebungsverfahren diesem Vorschlag zur Aufteilung dieser 8,4 Milliarden Euro folgen. Wenn wir eine Vorstellung davon haben, ob das so sein wird, dann werden wir uns Gedanken darüber machen, in welchen Schritten die Ressorts mit den entsprechenden Mitteln, die es ja zusätzlich zu dem geben wird, was wir bisher an Investitionen aus dem Landeshaushalt haben, die Umsetzung gestalten können. Zur Systematik ist, glaube ich, ganz wichtig, dass in dem Gesetz keine Zwölftelung vorgesehen ist. Weder der Bund noch wir streben eine Verteilung der Gesamtsumme quotal auf jeweils zwölf Haushaltsjahre in Zwölftelschritten an. Vielmehr ist Sinn der ganzen Operation gerade, dass man über diesen Mechanismus in der Lage ist, die Investitionsbedarfe, bei denen man schon eine Planreife und Umsetzungsreife hat, flexibel zu decken. Es kann also durchaus sein, dass die Mittelabrufe sehr disquotal sowohl aus den Kommunen als auch aus dem Bereich der Landesministerien erfolgen. Insofern hängt es wesentlich von den zusätzlichen Themen ab, die die Kommunen und auch wir aus den Ressorts abrufen, wie der jeweilige Investitionsumsetzungsplan aussieht. Diesen würden wir bezogen auf die Landesressorts deshalb erarbeiten, wenn wir wissen, ob das, was den Landesarm, also diese 40 %, angeht, auch die Zustimmung des Parlaments findet.
