Dr. Marcus Optendrenk
Herr Abgeordneter, wenn ich da ein wenig ausholen darf, weil Sie zu Recht die Frage stellen, wie es mit den kommunalen Haushalten insgesamt aussieht: Wir haben die große Herausforderung, dass die kommunalen Haushalte strukturell unter großem Druck stehen. Genau aus diesem Grund sind wir vonseiten der Länder derzeit mit dem Bund bis zum 19. Dezember in Verhandlungen über eine Form neuer Konnexität. Denn wir wollen zukünftig vermeiden, dass Kommunen durch den Bund Aufgaben bekommen, die sie nicht finanzieren können und die laufende Ausgaben produzieren, sowohl bei den Sozialausgaben als auch bei Verwaltungsausgaben. Dieses gehört mit in den Kontext der gesamten Betrachtung, wie wir die kommunale Finanzsituation in Nordrhein-Westfalen und bundesweit strukturell verbessern können. Es ist nun die erkennbare Aufgabe des Bundes, dafür zu sorgen, dass er sich an das Gleiche hält wie 15 von 16 Bundesländern. Wir haben, wie Sie wissen, seit einigen Jahren eine Konnexitätsklausel in der Landesverfassung stehen und halten uns daran. Wer die Musik bestellt, muss sie also auch bezahlen. Der Bund hat das bisher nicht so gesehen. Die meisten Ausgaben, die die Kommunen belasten und die sie zusätzlich belasten, sind aber Ausgaben, die aus Bundesgesetzen resultieren. Das ist der eine Arm des Entlastens der Kommunen, an dem wir – auch meine Person gemeinsam mit der Staatskanzlei und anderen – in Arbeitsgruppen und Gremien gerade auf der Bundesratsebene und mit dem Bund arbeiten. Der zweite Punkt ist, dass es strukturell einen Entlastungsarm bei der Altschuldenthematik gibt. Wir arbeiten daran, dass der Bund auch seinen Teil der Altschulden übernimmt, damit wir zu dem Entlastungspaket kommen, das wir hier im Landtag im Grundsatz wohl alle für richtig gehalten haben und das sich jetzt in der Umsetzung befindet, und die strukturelle Belastung durch Kassenkredite deutlich zurückgeführt wird. Der dritte Punkt ist, dass das Geld – deshalb glaube ich, dass Sie mit dieser Wahrnehmung der kommunalen Spitzenverbände im Moment noch nicht richtig liegen – für Investitionen ausgegeben werden wird. Es wird aber auch unter dem Gesichtspunkt des Landtag juristischen Kriteriums der Zusätzlichkeit schwer sein. Da teile ich die Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände. Denn es wäre nicht für 396 Städte und Gemeinden plus Kreise plus Landschaftsverbände sicherzustellen, weil es niemanden gibt, der ermitteln könnte, was auf welchem Sachstand denn dann pro Jahr zusätzlich wäre. Wenn Sie als Kommune in einem Schulentwicklungsplan Projekte stehen haben, die Sie dringend durchführen müssen, zum Beispiel den Ausbau von Infrastruktur im Bereich von Kitas, Ganztag und Ähnlichem oder die Sanierung einer Schule, dies aber sonst nicht tun könnten, weil es haushaltsmäßig nicht geht, dann können Sie sagen: Eine Investition aus diesen Mitteln ist nicht zusätzlich, weil sie schon im Schulentwicklungsplan steht. Da sage ich Ihnen: Wenn wir das Problem, das die Kommune selbst nicht lösen könnte, durch die Zuweisung dieser Mittel lösen können, dann ist das für mich ein Quantensprung in der Schulausstattung. Ich halte so etwas sowohl für ökonomisch zusätzlich, weil es sonst nicht stattgefunden hätte, als auch unter dem Gesichtspunkt der Schulinfrastruktur für wichtig. Daher stehen wir jetzt im Grunde genommen vor der Frage, ob wir das juristisch, ökonomisch, pragmatisch oder unter allen drei Gesichtspunkten sehen. Deshalb glaube ich, dass die kommunalen Spitzenverbände zu Recht auf die Nöte hinweisen, die sie haben. Das ist aber auch der Grund, warum wir glauben, dass es an der Stelle notwendig ist, den Kommunen Mittel in einem solchem Umfang über Förderbudgets zuzuweisen.
