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Ralf Witzel

FDP 05.11.2025 Sitzungen 18/105

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst vor wenigen Wochen hat es die aktuelle Umfrage des Deutschen Beamtenbunds wieder einmal gezeigt: Gewalt gegen Bedienstete im öffentlichen Dienst hat die letzten Jahre leider kontinuierlich zugenommen. Landtag Mehr als die Hälfte der Staatsdiener hat diese höchst unangenehme Erfahrung bereits persönlich gemacht. In Bereichen mit direktem Publikumskontakt und Außeneinsätzen liegen die Zahlen noch deutlich höher. Sie sind leider in etlichen Tätigkeitsfeldern der Regelfall. Gewalt äußert sich nicht nur verbal durch ehrabschneidende Beschimpfungen, sondern zunehmend auch durch konkrete physische Gewalthandlungen. Diese Entwicklung darf weder den Dienstherrn der Betroffenen noch uns als Politik kaltlassen. Gewalt erfordert entschlossene Gegenmaßnahmen. Beamte, die in Erfüllung ihres Dienstes die eigene Gesundheit und schlimmstenfalls sogar ihr Leben riskieren, machen dies, da sie die Gesetze, die wir als Parlament beschließen, zur Umsetzung bringen. Ein Angriff auf unsere Staatsdiener ist ein Gewaltakt gegen uns alle und richtet sich gegen die gesamte Gesellschaft. Beamte, die Konflikte mit bestimmten Gruppen oder in besonderen Quartieren vermeiden, gefährden die Funktionsfähigkeit des Staates. Deshalb dürfen sie das nicht tun. Der Staat muss 24/7 überall funktionierend Recht und Gesetz durchsetzen. Kein Bürger darf darunter leiden, dass Polizei oder Feuerwehr, Gerichtsvollzieher und andere Bereiche der Justiz wie Schulen und Finanzbehörden nur eingeschränkt ihren Dienst verrichten können. Das Beschäftigtenschutzgesetz erlaubt zukünftig die Erfassung von Personen, die aufgrund bereits begangener Handlungen gegen Bedienstete ein Gefährdungsrisiko auch für ihre Kollegen darstellen. Das ist ein Ansatz, der auch unsere Unterstützung und Zustimmung findet. Zugleich stellen sich bei der konkreten Ausgestaltung aber Fragen, die zu Recht auch von den Berufsverbänden im Rahmen des Anhörungsverfahrens kritisch angesprochen worden sind. Da ist zum einen der Aspekt „Datenschutz“. Es ist gerade für meine Partei ein überragend wichtiges Anliegen, dass kein unbescholtener Bürger unbegründet unter Verdacht gestellt wird, beispielsweise deshalb, weil er unbeteiligter Unfallzeuge ist. Diese Gefahr besteht bei diesem Gesetz aber gar nicht, da erst eine konkret verübte, unerlaubte Handlung, die aktenkundig geworden ist, eine Erfassung erlaubt. Umgekehrt gilt deshalb auch für uns: Das Datenschutzinteresse von festgestellten Tätern darf nicht der Verhinderung folgender weiterer Gewalthandlungen im Wege stehen. Die Kritik mehrerer Berufsverbände ist daher nachvollziehbar, dass die Datenweitergabe zwischen Behörden für rein behördliche Zwecke der Gewaltprävention zu defensiv ausgestaltet ist. Beamte von Land und Kommunen arbeiten oft eng zusammen, beispielsweise bei Doppelstreifen von Polizei und 05.11.2025 Kommunalem Ordnungsdienst. Sie sollten deshalb denselben Kenntnisstand bei sicherheitsrelevanten Dingen haben. Erkenntnisse zu Gewalttätern beim Leistungsbezug sollten anderen Behörden, die ähnliche Dienstleistungen erbringen, ebenfalls zur Verfügung stehen. Die gewonnenen Erkenntnisse zu zweifelsfrei nachgewiesenen Gewalthandlungen dürfen nicht dadurch verloren gehen, dass Gewalttätige in eine Nachbarstadt umziehen. Entscheidend ist zweierlei. Das Gesetz muss nun konsequent umgesetzt werden und danach hinsichtlich seiner Wirksamkeit gründlich evaluiert werden. Wenn die praktischen Erfahrungen bei der Anwendung Verbesserungsbedarf nahelegen, sollten wir diesen parteiübergreifend in Angriff nehmen. Entscheidend ist aber nicht nur, was in diesem Gesetz steht, sondern auch, welche Bereiche im Beschäftigtenschutzgesetz leider ausgeklammert worden sind. Völlig zu Recht fordern die Berufsverbände einen leichteren und länger andauernden Schutz der Privatsphäre von Bediensteten über eine leichtere und länger anhaltende Gewährung einer Auskunftssperre. Eine klassische Einschüchterung von Tätern lautet doch oft: Wir wissen, wo du wohnst. Wir finden dich und deine Familie. – Diese Drohungen sind schrecklich und müssen konsequent abgestellt werden. Wichtig ist auch, dass Gewalthandlungen gegen Beamte bei der Verrichtung von Dienst auch vom Dienstherrn selbst zur Anzeige gebracht werden und von diesem verfolgt werden. Es darf doch nicht Privatsache von Geschädigten sein, sich als Beamte darum kümmern zu müssen. Der Dienstherr selbst muss aus Fürsorge heraus handeln. Das alles sind Aspekte, die man sich in der Folgezeit angucken muss. Deshalb sagen wir, dass das Beschäftigtenschutzgesetz eine Verbesserung ist, aber zugleich Zweifel angebracht sind, ob es der große Wurf ist, der es sein sollte. Vieles spricht dafür, dass wir das Thema leider bald auf Wiedervorlage haben werden, um nachzubessern. Deshalb stimmen wir diesen moderaten Neuregelungen als erstem Schritt heute zu. (Beifall von Dr. Julia Höller [GRÜNE]) Frau Kollegin Dr. Höller, zugleich sage ich zu Ihrem Appell: Es ist nicht unsere Aufgabe als Abgeordnete – so verstehen es jedenfalls wir von der FDP-Landtagsfraktion –, durchzunicken, was eine Regierung vorlegt, sondern es ist unsere Aufgabe, dies zu prüfen, mit externen Sachverständigen zu debattieren und, wenn wir Verbesserungsbedarf identifizieren, uns das Recht zu nehmen, im Verfahren darauf hinzuweisen. Das ist jedenfalls unser Selbstverständnis. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und Christina Kampmann [SPD]) Landtag

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