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Dr. Benjamin Limbach

05.11.2025 Sitzungen 18/105

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es war meine Aufgabe, die Große Anfrage 32 der Fraktion der AfD nach Beteiligung der Staatskanzlei und der übrigen Ressorts zu beantworten. Die Große Anfrage betraf das Verhältnis zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und der persönlichen Ehre eines jedes Menschen. Die Antwort zeigt im Wesentlichen die in der Praxis gelebte rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit auf, dass nordrhein-westfälische Gerichte ihre Entscheidungen in verfassungsrechtlich verbürgter Unabhängigkeit treffen. Sie zeigt weiter, dass die Staatsanwaltschaften das Legalitätsprinzip wahren und inhaltlich unabhängig sowie ohne Ansehen der Person ermitteln. Durchsuchungsmaßnahmen wegen Beleidigungsdelikten werden, wie auch bei allen anderen Straftaten, frei von politischer Einflussnahme ausschließlich nach Recht und Gesetz und insbesondere unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit angeordnet und durchgeführt. Eine unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit findet nicht statt. Diesen Befund tragen die in der Antwort mitgeteilten Daten und Informationen. Die Ergebnisse der Großen Anfrage passen aber so gar nicht zur Rede des abwesenden Abgeordneten Landtag Röckemann. Er schilderte ein Problem, das es gar nicht gibt, und er verhetzt dieses Problem. (Beifall von den GRÜNEN und Dr. Werner Pfeil [FDP]) „Die Stimmung in diesem Land wird rauer“, hat eine meiner Vorrednerinnen gesagt, und wenn die AfD mal was Produktives beitragen will, dann wäre sie am besten dazu aufgerufen, diese Stimmung zu verbessern, indem sie von Hass und Hetze ablässt. (Beifall von Dr. Werner Pfeil [FDP] – Christian Loose [AfD]: Schauen Sie mal in Ihren Spie- gel, Herr Dr. Limbach!) Meine Damen und Herren, ich möchte den Anlass nutzen und mich bei den Kolleginnen und Kollegen meines Geschäftsbereichs für den großen Einsatz bei der Erarbeitung der Antwort ausdrücklich bedanken. Er ging mit einer ganz erheblichen Belastung für alle Staatsanwaltschaften einher und belegt einmal mehr eindrucksvoll das beispielhafte Engagement der Justizbediensteten unseres Landes für den Rechtsstaat und eine demokratisch verfasste Gesellschaft. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN)

Protokoll ↗