Dr. Marcus Optendrenk
Herr Abgeordneter, Sie stellen zu Recht die Frage, wie bürokratiearm eine Abwicklung von Programmen sein kann. Eine der großen Aufgaben, die die Länder in den letzten Wochen und Monaten auch im Interesse der Kommunen wahrgenommen haben, war es – das habe ich hier und auch im Haushaltsausschuss bereits mehrfach dargestellt –, einen sehr bürokratielastigen Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung des Bundesfinanzministeriums auf ein Maß zurückzustutzen, dass auf der einen Seite das Interesse des transparenten Nachvollziehens der Mittelverwendung durch diejenigen, die auf das Geld der öffentlichen Hand aufpassen, seien es der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, der Bundesrechnungshof oder andere, angemessen berücksichtigt wird, auf der anderen Seite aber vermieden wird, dass eine überbordende Bürokratie und ein überbordendes Berichtswesen in Gang gesetzt werden. Ich glaube, dass es mit der Verwaltungsvereinbarung, die gestern endlich unterzeichnet werden konnte, im Kern gelungen ist, die entsprechende Grundlage zu schaffen. Der Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt, enthält keine zusätzlichen Berichtspflichten über das hinaus, was in der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern enthalten ist. Insofern ist das eine Eins-zueins-Umsetzung dessen, was bundesgesetzlich und untergesetzlich beschlossen worden ist. Ich halte diese Prozentzahl für sehr unwahrscheinlich und für weit überzogen, weil ich mir überhaupt nicht vorstellen kann, dass man bei einer pauschalen Förderbudgetzuweisung auch nur ansatzweise die gleiche Bürokratie hätte wie dann, wenn Fördermittelmanager in Kommunen danach suchen müssen, welche Komplementärfinanzierung von irgendeinem kommunalen Programm es denn sonst gibt. Das ist ja gerade der Sinn dieser überjährigen und überjährlichen Zuweisung eines Budgets: dass man auch in der kommunalen Planung Aufgaben verstetigen kann. Sie haben sowieso bei jedem Projekt, ob 05.11.2025 Sie nun eine Schule neu bauen oder umbauen, ob Sie eine andere kommunale Infrastruktur in Angriff zu nehmen haben oder ob wir als Land etwas tun, immer Planungskosten und immer Verwaltungskosten. Ein Teil dieser Planungskosten ist in dem Budget abrechenbar, die eigenen Verwaltungskosten nicht. Diese hätten Sie aber bei jedem einzelnen Projekt, das Sie selbst machen, sowieso auch. Insofern versuchen wir, es möglichst schlank zu halten. Wir gehen aber mit öffentlichem Geld um. Wir gehen mit Steuergeld um, und wir gehen – das ist aus Sicht Ihrer Fraktion ja noch viel schlimmer – mit Schulden der öffentlichen Hand um. Insofern gehen wir damit auch sorgfältig um. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Deshalb halte ich solche Quotenberechnungen einerseits für sehr spekulativ und andererseits für nicht zielführend.
