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Herbert Reul

05.11.2025 Sitzungen 18/105

Zuerst einmal möchte ich mich entschuldigen, dass ich nicht pünktlich hier war. Das ist nicht meine Art. Ganz besonders möchte ich mich beim Jörg Geerlings entschuldigen, dessen Rede ich nicht hören konnte. Aber wenn Sie unten bei den Johannitern mitten in einer Rede sind, und werden angerufen, dass Sie raufkommen sollen, dann muss man sich in der Sekunde entscheiden, ob man die Rede abbricht und hier heraufkommt oder ob man später kommt. Ich habe mich entschieden, aus Achtung vor dieser Organisation und den Menschen, die dort arbeiten, die Rede zu Ende zu halten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das ist der Grund, aber das kann man auch anders sehen. Ich habe es entschieden, ich muss es auch verantworten. Landtag Wir haben ein Gesetz vorgelegt, das jetzt in die Endrunde geht. Es geht dabei um Menschen im öffentlichen Dienst, auf die Angriffe gestartet werden. Das ist alles richtig beschrieben worden. Vielleicht nur ein kleiner Zusatz: Dies ist eine kleine Maßnahme, ein Mosaikstein – nicht mehr. Also bitte nicht versuchen, alles da hineinzulegen. Es geht um Menschen, die Tag für Tag zur Arbeit gehen, damit Ausweise ausgestellt, Fahrzeuge zugelassen, Kinder betreut, Häuser gebaut, Regeln eingehalten werden; auf gut Deutsch: damit dieses Land funktioniert. Eigentlich müsste dieser Dienst Dankbarkeit hervorrufen. Das ist das Normale. Es ist aber nicht mehr normal, weil sich bei uns in der Gesellschaft offensichtlich etwas verändert hat, und darum muss man sich kümmern. Ich glaube, dass kein Gesetz der Welt Dankbarkeit in dieser Art verordnen kann oder so etwas. Das geht nicht. Man kann auch nicht verordnen, dass es keine Gewalt mehr geben kann. Das ist wahr. Aber wir können – und das ist die Idee dieses Gesetzes – den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Möglichkeit geben, besser darauf vorbereitet zu sein. Das ist genau die Idee bei der Einrichtung des sogenannten Melde- und Auskunftsregisters mit Daten zu gefährdenden Personen. Auf gut Deutsch habe ich das damals Gefährderdatei genannt – vielleicht ist das ein bisschen übertrieben, aber darum geht es. Dort kommt keiner hinein, der sich lauter und vernünftig benimmt, sondern nur, wenn er zu laut wird. Wenn ein Bürger in einer Dienststelle beispielsweise eine Straftat begeht, kann das in die Datei aufgenommen werden, und der Kollege in einem anderen Bereich könnte vorgewarnt sein, wenn er auf diesen Menschen trifft. Hierfür braucht es eine spezielle Rechtsgrundlage; das ist der Grund. Mich freut, dass die Sachverständigen dieses Gesetz begrüßt haben. Es wird die Art und Weise, wie wir mit der Gefährderdatei umgehen, für gut befunden. Das ist nicht ganz einfach, denn die gewonnenen Daten an andere staatliche Stellen und außerhalb anderer Behörden weiterzugeben, ist ein sehr umstrittener Vorgang. Darauf ist auch schon hingewiesen worden. Denn wir sind mitten in der Debatte, die wir sehr häufig haben: Datenschutz versus Schutz der Beschäftigten. Für den einen geht der beabsichtigte Eingriff zu weit, für den anderen geht er noch nicht weit genug. Das ist ein Konflikt, den es immer wieder gibt, wenn es um Datenverarbeitung geht. Wir haben versucht, eine ausgewogene Regelung zu finden. Ich bin deswegen der Landesdatenschutzbeauftragten sehr dankbar, dass sie uns dabei ein Stückchen geholfen hat. Sie hat nicht nur das Vorhaben unterstützt, sondern 05.11.2025 auch eine Reihe von praktischen Anregungen gemacht, die von der Landesregierung übernommen wurden, damit das Gesetz auch in der Praxis umsetzbar ist. Also: Herzlichen Dank. Herzlichen Dank auch an die Fraktionen, dass dieses Gesetz mit breiter Unterstützung verabschiedet werden kann. Ich glaube schon, dass es nur ein Mosaikstein ist, aber es ist schon ein beispielhaftes Gesetz, weil es eine Frage regelt. Aus dem Problem, wie wir damit umgehen, sind wir damit noch lange nicht heraus. – Danke schön. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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