Peter Blumenrath
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir unseren Weg für Humanität und Ordnung in herausfordernden Zeiten weiter. Damit kommen wir unserer Pflicht nach, pragmatische Lösungen zu schaffen, die sowohl den Schutzbedürf-Landtag tigen gerecht werden als auch die Leistungsfähigkeit unserer Kommunen sicherstellen. Genau das leistet dieser Gesetzentwurf. Nordrhein-Westfalen übernimmt Verantwortung, indem Asylsuchende mit geringer Bleibeperspektive künftig bis zu 24 Monate in Landeseinrichtungen verbleiben können. Diese Maßnahme ist ein sinnvoller Puffer. Die Kommunen werden spürbar entlastet und können sich gezielt um Integration von Menschen mit guten Bleibeperspektiven kümmern. Durch die Gespräche im gesamten Verfahren wissen wir, dass die Kommunen diesen Schritt befürworten. Denn die Kommunen leisten bei der Aufnahme, Unterbringung und Integration Geflüchteter einfach Herausragendes – und das unter großem Druck, etwa bei der Bereitstellung von Wohnraum, aber auch bei der Bereitstellung von Bildungsangeboten. Auch Integrationsangebote können gezielter auf Menschen mit guter Bleibeperspektive ausgerichtet werden – ein Ansatz, den wir ausdrücklich begrüßen. Die neue Regelung setzt klare Standards. Besonders schutzbedürftige Gruppen bleiben geschützt, darunter Familien mit minderjährigen Kindern, Menschen ab 65, Schwangere, Menschen mit Behinderung und Schwerkranke. Auch für den Rechtsstaat ist das Gesetz ein Gewinn. Wir stellen die Zuständigkeiten klar, machen Verfahren schneller und effizienter und schließen sie schnell und rechtssicher ab. Gleichzeitig hat die Landesregierung die Aufnahmeund Versorgungskapazitäten in NRW durch eine langfristige Planung auf stabile Füße gestellt. Mit dauerhaft 35.000 Plätzen, davon 7.000 als Stand-by-Kapazitäten, und einer kontinuierlichen Beobachtung der Zugangszahlen bleibt NRW auf alle Szenarien vorbereitet und verfügt über ausreichend Handlungsspielraum. Das fördert Sicherheit, Planbarkeit und einen professionellen Umgang mit jeder neuen Herausforderung, auch für unsere Kommunen. Dieser Gesetzentwurf trägt zur Verfahrensbeschleunigung bei, entlastet Verwaltung und Kommunen und stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat, ohne Abstriche beim Schutz der Schwächsten zu machen. Wir bitten daher um Ihre Zustimmung. Den Änderungsantrag brauchen wir nicht. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
