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Dr. Jörg Geerlings

CDU 05.11.2025 Sitzungen 18/105

Es gibt, liebe Frau Kollegin, viele Möglichkeiten zu folgen: digital, online oder anderes. Aber meine Ausführungen haben das selbstverständlich immer verdient. Genau hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf an. Mit dem Gesetz zur Verarbeitung personenbezogener Daten zum Schutz der Beschäftigten öffentlicher Stellen vor gefährdenden Personen schaffen wir endlich eine klare datenschutzrechtliche Grundlage, damit öffentliche Stellen diejenigen Personen erfassen dürfen, von denen nachweislich eine Gefahr ausgeht, etwa nach einem tätlichen Angriff, einer Bedrohung oder einem Hausverbot. Damit ermöglichen wir es Behörden, Informationen über solche Vorfälle strukturiert und rechtssicher zu verarbeiten, nicht aus Misstrauen, sondern aus Verantwortung. Denn wer einmal eine Kollegin oder einen Kollegen angegriffen hat, soll nicht einfach unbemerkt wieder in derselben Behörde vorstellig werden können. Zugleich gilt: Dieses Gesetz ist maßvoll und verhältnismäßig. Es erlaubt keine pauschale Datensammlung, keine schwarzen Listen, keine Stigmatisierung. Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn ein konkreter Anlass besteht, etwa ein Hausverbot oder eine Strafanzeige. Die Nutzung ist zweckgebunden, ausschließlich zum Schutz der Beschäftigten und zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung. Zugriffe werden dokumentiert, auf notwendige Bereiche beschränkt, und die Speicherung ist zeitlich begrenzt auf maximal fünf Jahre. Damit bleibt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt. Das Ziel ist klar: Wir wollen, dass Beschäftigte im Dienst des Landes und der Kommunen ihre Arbeit sicher, respektiert und ohne Angst verrichten können. 05.11.2025 Wir wollen Behörden, die handlungsfähig bleiben, auch in schwierigen Situationen. Und wir wollen ein System, das Schutz und Datenschutz miteinander verbindet, statt sie gegeneinander auszuspielen. Die Anhörung hat gezeigt: Die kommunalen Spitzenverbände, die Gewerkschaften und auch die Landesdatenschutzbeauftragte erkennen den Bedarf an. Sie alle bestätigen, dass es dieser gesetzlichen Grundlage bedarf. Es herrscht Einigkeit über das Ziel: mehr Sicherheit für diejenigen, die täglich Verantwortung für unser Gemeinwesen tragen. Wer Beschäftigte öffentlicher Stellen angreift, greift unseren Staat an. Deshalb setzen wir mit diesem Gesetz ein klares Zeichen: Wir schützen diejenigen, die uns schützen. Wir sorgen für Respekt gegenüber Menschen, die Verantwortung übernehmen, ob im Klassenzimmer, auf der Straße, im Rathaus oder vor Gericht. Wir stärken den Rechtsstaat, indem wir ihn wehrhaft machen – nicht durch Misstrauen, sondern durch klare Regeln und Verantwortung. Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu – für Sicherheit, für Respekt und für eine starke Verwaltung in Nordrhein-Westfalen; für die Menschen, die Tag für Tag für uns alle ihren Dienst tun. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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