Berivan Aymaz
Für die Landesregierung hat nun der Minister und Chef der Staatskanzlei Herr Liminski das Wort. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Medienpolitik hat zurzeit Hochkonjunktur, und das ist auch gut so. Man sieht das nicht nur an der Zahl der Anträge, die in dieser Legislatur in diesem Hohen Haus zu dem Thema schon beraten worden sind. Es ist längst kein Spezialthema mehr. Medienpolitik ist Gesellschaftspolitik, Medienpolitik ist Demokratiepolitik. Die drei Verträge, die hier heute zur Abstimmung stehen, sind so etwas wie die Leitplanken einer Medienordnung, die den tiefgreifenden technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen nicht nur folgt, sondern sie im Sinne von Demokratie, Vielfalt und Transparenz mitgestaltet. Was Ihnen zur Abstimmung vorliegt, ist das Ergebnis harter Arbeit, intensiver Diskussionen und vieler guter Ideen auf dem Weg dahin. (Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Herr Witzel hat an den Ursprung erinnert: den rbb-Skandal. Wir haben uns seinerzeit intensiv dafür eingesetzt, in das übliche Miteinander von Sendern und Ländern strukturiert auch einmal Expertise von außen hinzuzuziehen. Vom Zukunftsrat sind uns wichtige Impulse zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegeben worden, die wir anschließend in unzähligen Gesprächen mit den Sendern, der Branche, Experten weiterberaten haben. Auch der Landtag hat mit seiner Anhörung, wie ich finde, einen wichtigen Beitrag geleistet. Dabei wurde deutlich, dass man über Einzelpunkte natürlich unterschiedlicher Auffassung sein kann. Das ist normal. Das zeigt im Übrigen auch der aktuelle Entschließungsantrag der FDP, mit dem nochmals eine Einzelmeinung beleuchtet wird. Dabei tun Sie allerdings – das will ich in der Offenheit sagen – in vermeintlicher Robin-Hood-Manier so, als seien Sie die Einzigen, die sich für die Beitragszahler und Landtag die privaten Medien einsetzen. Wir alle wissen, dass das nicht die volle Realität abbildet; das muss ich dann doch sagen. Es war nicht zuletzt diese Landesregierung, die sich in dem Sinne eingesetzt hat. Das hätte man in einem solchen Entschließungsantrag ruhig schreiben können. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Deutlich ist, dass die vorliegenden Staatsverträge in ihrer Gesamtheit ein stimmiger, wesentlicher und dringlicher Baustein für unsere Medienordnung sind. Sie bzw. wir beraten heute abschließend darüber. Dabei ist es mir wichtig, zwei Dinge zu betonen: Erstens. Diese Verträge werden nicht alle Probleme lösen. Sie werden aber sicherstellen, dass der Jugendmedienschutz gestärkt wird, um Kindern Freiheiten, aber zugleich Schutzräume zu bieten, dass die Medienaufsicht schlagkräftiger wird und konsequenter gegen unzulässige Angebote vorgehen kann und dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk effizienter und bürgernäher ausgestaltet wird. Ich finde, das ist schon etwas. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Zweitens. Diese Verträge sind ein Signal. Sie beweisen, dass wir als Länder im Föderalismus handlungsfähig sind. Den Krimi in Sachsen haben wahrscheinlich Sie alle, so wie ich, mitverfolgt. Er hat gezeigt, wie fragil medienpolitische Entscheidungsprozesse mittlerweile geworden sind. Ohne die Unterstützung aus der Mitte der Parlamente ist eine demokratiesichernde, zukunftsorientierte und mutige Medienpolitik nicht möglich. Deshalb ist diese Arbeit hier so wichtig. Wir als Landesregierung haben drei Staatsverträge in den Landtag eingebracht. Wir selbst haben an den Reformen maßgeblich mitgearbeitet. Aber – es wurde eben bereits erwähnt – bei einem der Verträge fehlen Unterschriften. (Ralf Witzel [FDP]: Ja!) Die Beschwerden von ARD und ZDF in Karlsruhe sind weiterhin anhängig. Wie es aussieht, kann man in diesem Jahr nicht mehr mit Entscheidungen rechnen. Damit ist klar: Der Achte Medienänderungsstaatsvertrag kann nicht wie vorgesehen zum 1. Dezember dieses Jahres wirksam werden. Ich will ganz explizit sagen, dass die Vorbehalte aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern durchaus nachvollziehbar sind. Ich würde sogar sagen, dass sie von den allermeisten, wenn nicht von allen Ländern geteilt werden. Diese Vorbehalte beziehen sich aber auf die zwischenzeitlich eingegangene Verfassungsklage, nicht auf die Staatsverträge als solche. Deshalb kommen wir als Landesregierung zu einer anderen Schlussfolgerung, dass man nämlich sehr 05.11.2025 wohl das Zeichen setzen kann: Wir wollen, dass die Reform des Beitragsverfahrens gelingt, damit die Finanzierung gesichert ist und parlamentarische Mitbestimmung auch in Zukunft konstruktiv gewahrt wird. – Dazu wollen wir aus Nordrhein-Westfalen heute ein klares Signal senden. Drei Medienänderungsstaatsverträge, drei Schwerpunkte, drei Weichenstellungen, doch damit nicht genug. Der digitale Wandel geht mit besonderer Wucht weiter. Deswegen will ich abschließend darauf eingehen, was in diesen Staatsverträgen nicht Thema ist, uns in der Rundfunkpolitik aber längst beschäftigt, nämlich die privaten Medien. Sie bilden zusammen mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk das Fundament freier Meinungsbildung und demokratischer Teilhabe. Um die Vielfalt zu sichern, müssen wir die Rahmenbedingungen in den nun anstehenden Staatsverträgen, die bereits in Erarbeitung sind, gewährleisten. Wir werden das tun. Die Arbeit dazu läuft auf Hochtouren, zuletzt im Oktober in Mainz und in diesem Monat wieder in Berlin. Damit zeigen wir, dass wir bereit sind, für Medienpolitik Verantwortung zu übernehmen. Es geht darum, nicht als Dagegen-Pinguin von Uli Stein am Rand zu stehen, sondern sich selbst hineinzubegeben, eine Position zu beziehen, für Mehrheiten zu werben und – ja, auch das ist notwendig – Kompromisse zu machen. Nur davon lebt am Ende unsere Demokratie. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
