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Dr. Marcus Optendrenk

05.11.2025 Sitzungen 18/105

Herzlichen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Das Infrastruktursondervermögen des Bundes ist die richtige Antwort zur richtigen Zeit, um Deutschland als Investitionsstandort wieder auf Erfolgskurs zu bringen. Jetzt muss das Geld so verwendet werden, dass jeder Euro seine Wirkung entfaltet. Mit dem Inkrafttreten des Länder- und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes am 24. Oktober 2025 sind die Weichen entsprechend gestellt worden. Innerhalb eines Bewilligungszeitraums von zwölf Jahren werden den Ländern 100 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung stehen. Durch diese Mittel können alle staatlichen Ebenen einschließlich der Kommunen gezielt Wachstumsimpulse initiieren. Die Handlungsfähigkeit des Staates wird so nachhaltig gestärkt. Auch die Bundesländer haben entscheidend daran mitgewirkt, dass das Verfahren so schnell wie möglich durchlaufen wird, damit die Mittel zügig verwendet werden können. Es zeigt sich, dass Bund und Länder einiges bewegen können, wenn sie sich über die Richtung einig sind und gemeinsam an einem Strang in die gleiche Richtung ziehen. Jetzt muss der Anteil des Sondervermögens für die Länder und Kommunen in Höhe von insgesamt 100 Milliarden Euro schnell und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden. Denn eine verstärkte Investitionstätigkeit in Deutschland, auch über die öffentlichen Haushalte angeregt, ist notwendig, um insgesamt positive Impulse für ein strukturelles wirtschaftliches Wachstum zu erzeugen und die deutsche Volkswirtschaft wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu bringen. Klar ist, dass die Investitionen in die Infrastruktur von hoher Dringlichkeit sind. Es ist an der Zeit, dass wir dem Investitionsstau, der sich über Jahrzehnte aufgebaut hat, jetzt entgegenwirken und dadurch eine wirtschaftliche Dynamik möglich machen. Dies setzt die Landesregierung nun mit Kraft und Zielstrebigkeit um. Mit dem „Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur“ hat die Landesregierung das größte Infrastruktur- und Investitionsprogramm in der Geschichte des Landes auf den Weg gebracht. In den kommenden zwölf Jahren stellen wir 31,2 Milliarden Euro bereit – eine Summe, die zeigt, dass wir es mit der Modernisierung, dem Aufbruch und der Erneuerung Nordrhein-Westfalens ernst meinen. Zur Umsetzung haben wir Ihnen bereits einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036“ vorgelegt Er wird freundlicherweise durch das Parlament bereits übermorgen in erster Lesung beraten und soll dann zur weiteren Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen werden. Landtag Jetzt sind Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Beratungsverfahren am Zug. Die Landesregierung hat ihre Hausaufgaben gemacht. Dem weiteren anstehenden Beratungsverfahren will ich an dieser Stelle deshalb nicht vorgreifen. – Herzlichen Dank. (Vereinzelt Beifall von der CDU)

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