Thomas Röckemann
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt eine Vielzahl gewichtiger Gründe, den Verfassungsschutz als Inlandsgeheimdienst aufzulösen. Zu nennen sind dabei vor allem seine fehlende Unabhängigkeit und die politische Einflussnahme, die sich aus der unmittelbaren Anbindung an die Landesregierung ergibt. Zweitens besteht eine unzureichende parlamentarische Kontrolle. Drittens hat er bei zentralen sicherheitsrelevanten Aufgaben wiederholt versagt, sei es im Bereich des Linksextremismus, des sogenannten Islamismus oder bei Fällen von Sabotage. Viertens ist der tiefgreifende Vertrauensverlust innerhalb der Bevölkerung zu nennen. Damit könnten wir es eigentlich auf sich bewenden lassen. Trotzdem haben wir uns entschieden, wie folgt weiter Stellung zu beziehen. Mit dem heutigen Gesetzentwurf zur Änderung des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes will die Landesregierung nach eigener Darstellung Landtag mehr Sicherheit und Transparenz schaffen. In Wahrheit legt sie damit auf einer rechtlich unsicheren, handwerklich fehlerhaften und politisch überhasteten Grundlage den Grundstein für tiefgreifende Eingriffe in die Grundrechte der Bürger. Die Anhörung hat es deutlich gezeigt: Dieser Entwurf ist mit Fallstricken und verfassungsrechtlichen Risiken gespickt. Unter dem Deckmantel vermeintlicher Transparenz wird der Verfassungsschutz mit Befugnissen ausgeschattet, die weit über das hinausgehen, was ein freiheitlicher Rechtsstaat verantworten kann. Das sogenannte Stufenkonzept, das angeblich die Voraussetzungen und Grenzen staatlicher Eingriffe regeln soll, ist vage und willkürlich. Niemand – weder Bürger noch Behörden – weiß, wann welche Eingriffe erlaubt sind. Das Ergebnis ist ein Freibrief für staatliche Eingriffe und Rechtsunsicherheit für alle anderen. Besonders bedenklich ist das System zur Einstufung der sogenannten Beobachtungsbedürftigkeit. Es bleibt unbestimmt und öffnet der politischen Beliebigkeit Tür und Tor. Wer für die Regierung als delegitimierend oder verächtlich machend gilt, kann künftig ohne klare rechtliche Grundlage ins Visier des Verfassungsschutzes geraten. Das ist keine Verteidigung der Demokratie, das ist ein Angriff auf die Meinungsfreiheit. (Beifall von der AfD) Noch gravierender sind die neuen Überwachungsinstrumente. Die geplante Videoüberwachung mit Echtzeitzugriff auf öffentliche und private Kameras ist nichts anderes als ein Schritt in Richtung Totalüberwachung. Die vorgesehene Quellen-Telekommunikationsüberwachung – allein der Begriff ist furchtbar – bereits im sogenannten Gefahrenvorfeld bedeutet: Der Staat darf in private Kommunikation eingreifen, bevor überhaupt eine konkrete Gefahr besteht. Damit wird der Ausnahmefall zur Regel. Das steht in ganz klarem Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das derartige Eingriffe nur unter engen Voraussetzungen zulässt. Auch die Kontrolle des Verfassungsschutzes bleibt ein schwaches Feigenblatt. Wir kennen das aktuell. Die enge Bindung an das Innenministerium verhindert zudem echte Unabhängigkeit. Die parlamentarische Aufsicht ist lückenhaft, weil nämlich eine ganze Oppositionspartei vom Kontrollgremium ausgeschlossen ist. Damit ist jede Rede von Transparenz pure Augenwischerei. Wer wirklich Sicherheit will, darf die Freiheit nicht opfern. Ein starkes Verfassungsschutzgesetz muss daher klare Grenzen ziehen, statt sie zu verwischen. Dieser Entwurf aber verwischt sie bewusst, und das ist gefährlich. 05.11.2025 Wir sagen daher klar und deutlich: Dieser Entwurf ist unausgereift, verfassungsrechtlich bedenklich und politisch verantwortungslos. Er gehört nicht beschlossen, er gehört zurückgezogen oder überarbeitet – mit Sorgfalt, mit Transparenz und unter echter parlamentarischer Kontrolle. Echte Sicherheit entsteht nicht durch Überwachung, sondern durch Vertrauen in einen Staat, der seine Macht maßvoll einsetzt. Deshalb lehnen wir diesen Entwurf entschieden ab. – Guten Tag. (Beifall von der AfD)
