Angela Freimuth
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir verzeichnen in Nordrhein-Westfalen einen zu geringen Wohnungsbau, sowohl im Neubau als auch im Bestand, bei der Sanierung, bei der Aufstockung und in der Nachverdichtung. Wer wollte das leugnen? Das Phänomen ist keineswegs neu, sondern es ist schon zu Zeiten aktuell gewesen, als die SPD im Land und im Bund Verantwortung für den Wohnungsbau getragen hat, wenn ich das richtig recherchiert habe. Wir alle diskutieren bei verschiedenen Gelegenheiten im Ausschuss. Wir haben fast in jeder Plenarsitzung die Gelegenheit, über die vielfältigen Ursachen für die fehlenden Investitionen in den Wohnungsbau zu sprechen. Der Vorwurf der – so heißt es in dem Antrag – „neoliberalistischen Umformung“ der Landesbauordnung verwundert vor dem Hintergrund, dass wir in allen 05.11.2025 Sachverständigenanhörungen zu der Frage, wie man den Wohnungsbau beschleunigen kann, von fast allen Experten bzw. Praktikern immer wieder hören, dass weniger Regulierung und mehr Möglichkeiten für innovative und einfachere Komfortstandards den Wohnungsbau ausdrücklich fördern und unterstützen würden. Deswegen muss man schon die Frage stellen, wie wir der Lebenswirklichkeit der Kommunen, Projektentwickler und Bauherren angesichts der vielfältigen Faktoren, die sie regulatorisch und wirtschaftlich unter Druck setzen, begegnen und keine ideologisch aufgeladenen Scheindebatten führen. Der Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen ist angespannt. Es ist die Aufgabe der Landespolitik, die Rahmenbedingungen für die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum zu verbessern – zielgerichtet, praxistauglich und zukunftsorientiert. Natürlich wäre es gut – ich bin ganz bei dem Kollegen Klocke –, wenn Bund und Land Hand in Hand vorgingen, damit wir einen kohärenten Regelungsrahmen erhalten. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen leisten trotz – auch das wurde schon gesagt – an vielen Stellen fehlender Digitalisierung und großer Nachfrage nach Fachkräften, nämlich qualifizierten Architekten, Stadtplanern und Bauingenieuren, ganz Außerordentliches. Deswegen wäre es bei wachsenden und immer komplexer werdenden Auflagen, überbordenden Komfortstandards und mangelnder Digitalisierung ein Zeichen der Erkenntnis, die Gründe für den Investitionsstau zu sehen und keine monokausalen Schuldzuweisungen zu betreiben. Den Antragstellern ist in einem Punkt allerdings ausdrücklich zuzustimmen: Es wäre wünschenswert, wenn wir für langfristige Investitionsentscheidungen auch langfristig geltende rechtliche Rahmenbedingungen hätten. Hilfreich wäre es auch, wenn die untergesetzlichen Regelungen zeitnah, zum Beispiel zur Verabschiedung der Gesetze, auf den Weg gebracht würden. Das würde Bauordnungs- und Bauaufsichtsbehörden genauso wie Architekten und Bauherren sicherlich vieles vereinfachen. Jeder kann ins Gesetz schauen, aber wenn auch die Anwendungsbeispiele und die untergesetzlichen Rechtsgrundlagen rasch geklärt wären, wäre das hilfreich. Gerade wurde schon darauf hingewiesen: Die Landesbauordnung wurde im Laufe der letzten Jahre angefasst, weil es dafür Handlungsnotwendigkeiten gab, und nicht deshalb, weil man irgendwie Spaß am Gesetzgebungsprozess hatte. Wir wollen eine Landesbauordnung, die auf innovative Entwicklungen Antworten gibt. Ich sage ausdrücklich „wir“, weil auch ich als Oppositionsabgeordnete mir diese Möglichkeiten der Landesbauordnung ausdrücklich wünsche; weil es Sinn macht. Insofern freue ich mich auf die weiteren Diskussionen und den Gesetzentwurf zur nächsten Novelle der Landtag Landesbauordnung. Vielleicht finden wir dann Ansatzpunkte, die Dinge, die wir noch besser machen können. Und dazu zählt beispielsweise auch, die untergesetzlichen Regelungen zeitnah zur Verabschiedung des Gesetzes auf den Weg zu bringen. Wenn es tatsächlich den Bedarf gibt, dass die Landesregierung die Kommunen mit einer Beratungshotline oder Ähnlichem stärker unterstützen kann – eine Best-Practice-Hotline haben die Kommunen in Teilen schon eigenständig organisiert –, dann können diese Punkte sicherlich aufgegriffen werden. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Wir stimmen der Überweisung selbstverständlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und Arndt Klocke [GRÜNE])
