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Plenarprotokoll 18/95

09.10.2025 · 279 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (36)CDU (34)GRÜNE (23)AfD (20)FDP (16)fraktionslos (4)

Hendrik Hering

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie zur 95. Plenarsitzung begrüßen. Schriftführende Abgeordnete sind Kollegen Thoma sowie Dr. Reuber, der auch die Redeliste führen wird. Entschuldigt haben sich heute Kollege Hartenfels, Kollegin Jeckel, Kollegin Klinkel, Kollege Moskopp, Kollege Noss sowie Kollegin Rauschkolb und Kollegin Schneider. Seitens der Landesregierung haben sich entschuldigt Staatsministerin Katrin Eder in der Zeit von 13.30 bis 16 Uhr sowie ab 17.30 Uhr, Staatsministerin Schmitt ab 18 Uhr sowie Staatssekretär Dr. Alt und Staatssekretärin Brück. Wir fahren mit der Aktuellen Debatte fort. Wir beginnen mit dem Antrag der SPD-Fraktion unter Punkt 11 a) der Tagesordnung: Erster Teil der AKTUELLEN DEBATTE „Common Heritage – Shared Security – Joint Future“: Die Delegationsreise der Landesregierung in die USA und die Bedeutung der transatlantischen Freundschaft für Rheinland-Pfalz auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/13138 – Für die antragstellende Fraktion spricht Kollegin Dr. Köbberling.

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Dr. Anna Köbberling SPD

Guten Morgen, Herr Präsident, guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die transatlantischen Beziehungen, also die Freundschaft zwischen Europa und Nordamerika ist seit über sieben Jahrzehnten eine tragende Säule unserer Demokratie, unserer Sicherheit und unseres Wohlstands. Nach dem Zweiten Weltkrieg haben die Vereinigten Staaten erst mit dem Marshallplan und dann durch ihren maßgeblichen Beitrag zur Gründung der NATO entscheidend dazu beigetragen, dass Europa Stabilität, Frieden und Sicherheit zurückbekommen hat. Dieses Bündnis war dabei nie nur militärischer Natur, sondern immer auch ein Bündnis der Werte, gegründet auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und dem Vertrauen in Fortschritt durch Zusammenarbeit. Heute erleben wir eine Zeit großer Unsicherheit durch Kriege, Desinformation und geopolitische Machtansprüche, die unsere gemeinsame Grundlage infrage stellen. Umso wichtiger ist es, Stabilität in den transatlantischen Beziehungen dort zu suchen, wo sie tragfähig ist. Da gibt es viele Orte. Rheinland-Pfalz trägt für diese Verbindung eine besondere Verantwortung. Rund 50.000 US-Bürgerinnen und -Bürger leben in unserem Land. Die meisten davon sind Angehörige der US-Streitkräfte. Die größte amerikanische Militärgemeinde außerhalb der USA ist in Kaiserslautern, und das größte Militärkrankenhaus außerhalb der USA steht ebenfalls in Rheinland-Pfalz. Diese Präsenz steht nicht nur für Sicherheit, sondern auch für Vertrauen und die gelebte Verbundenheit zwischen unseren Ländern. Auch wirtschaftlich sind die Beziehungen zwischen Rheinland-Pfalz und den Vereinigten Staaten ein tragendes Fundament unserer Partnerschaft. Die USA gehören zu den wichtigsten Handelspartnern außerhalb Europas. Zahlreiche rheinland-pfälzische Unternehmen, von der Pharma- und Chemieindustrie über den Maschinenbau bis zum Mittelstand und Hightech, exportieren erfolgreich in die USA und wollen das auch weitermachen. Umgekehrt investieren amerikanische Unternehmen wie zum Beispiel AbbVie oder Eli Lilly in Rheinland-Pfalz und schaffen damit Arbeitsplätze und Innovationskraft. Vom 27. bzw. 28. September bis zum 2. Oktober fand eine Delegationsreise unter Führung von Ministerpräsident Alexander Schweitzer in die USA statt, bei der auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus diesem Landtag mitgefahren sind. Ziel war, die offiziellen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in der Deutschen Botschaft zu begleiten, aber daneben standen auch Gespräche mit Partnerorganisationen, Mitgliedern des Kongresses und Wirtschaftsorganisationen auf dem Programm. Ziel der Reise war es, die bilateralen Beziehungen noch mal zu stärken, sich dieser zu versichern, wirtschaftliche Themen zu erörtern und neue Impulse für die Partnerschaft zu setzen. Wir sind relativ häufig dort in Washington durch die Stadt gefahren. Bei all diesen Fahrten vorbei an den Monumenten von George Washington, Abraham Lincoln, Thomas Jefferson oder auch Martin Luther King wurden wir daran erinnert, dass die USA die älteste bestehende Demokratie sind und jeden Tag Menschen dafür eintreten, Freiheit und Gerechtigkeit zu unterstützen. Die USA sind einfach mehr als eine Regierung und ein Präsident. In den wirtschaftspolitischen Gesprächen, an denen ich teilnehmen durfte, etwa beim Verband der Automobil- oder der Chemieindustrie, wurden uns ganz konkrete Ansatzpunkte für die Zusammenarbeit aufgezeigt: eine stärkere Fokussierung auf die Einzelstaaten und ihre Regierungen, der Ausbau von Unternehmensnetzwerken, Fachkräfteaustausch, zum Beispiel durch Workand-Travel-Programme, durch Ausbildungspartnerschaften oder Studierendenaustausche. Das sind Dinge, die wir hier in Rheinland-Pfalz ganz konkret tun können, unabhängig von der Bundes- oder Europaebene. Auf die Weise sichern wir Arbeitsplätze, fördern Innovationen und leisten einen Beitrag zu den transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen; denn transatlantische Beziehungen sind mehr als nur Außenpolitik. Sie sind Ausdruck einer gemeinsamen Haltung zur Welt, der Überzeugung, dass Freiheit, Demokratie und Menschenrechte jeden Tag gemeinsam verteidigt werden müssen. Rheinland-Pfalz wird dabei weiter Brückenbauer sein – zwischen Menschen, Kontinenten und Ideen, aber auch zwischen Märkten, Technologien und Zukunftschancen. Die Freundschaft über den Atlantik ist nicht nur ein prägender Teil unserer Vergangenheit, sondern auch Aufgabe für die Zukunft. Vielen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Klein.

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Marcus Klein CDU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, guten Morgen! Vor wenigen Tagen sind wir aus Washington, D.C. zurückgekehrt – ohne Frage mit vielen Eindrücken, und doch spürt man im Vergleich zu früheren Aufenthalten, die transatlantischen Beziehungen stehen derzeit auf einem schwierigen Fundament – stabil, aber herausfordernd. Seit der Rückkehr von Donald Trump ins Präsidentenamt hat sich vieles verändert; nicht erst seitdem. Diplomatie funktioniert anders, Gesprächsformate sind weniger berechenbar, selbst altbewährte Partner wie Deutschland und besonders Rheinland-Pfalz merken, dass Verlässlichkeit und Partnerschaft in diesen Zeiten keine Selbstverständlichkeit sind. Für die Delegation war es in Washington nicht leicht, offene Gesprächspartner zu finden, vor allem solche, die bereit waren, über die innenpolitische Lage der USA zu sprechen, geschweige denn öffentlich. Bemerkenswert, ja fast bedrückend ist es, wenn ein Hochschullehrer im Mutterland der Meinungsfreiheit an seiner Universität in Georgetown betont, dass er noch sagen könne, was er möchte. Das ist wirklich nicht leicht zu ertragen, wenn man dabei ist. Es war ein sehr beeindruckender Gesprächspartner, aber dieser Satz ist der, der hängen geblieben ist. Entscheidend als Vertreter einer Standortgemeinde ist für mich natürlich auch etwas anderes – und das freut mich –, nämlich dass im Bereich der Verteidigung und Stationierung die Signale überwiegend positiv waren. Das ist eine gute Nachricht. Ramstein, Baumholder, Spangdahlem, Landstuhl, der Neubau in Weilerbach – sie alle genießen in den USA einen hervorragenden Ruf. Die guten Beziehungen vor Ort, Nachbarschaften, Common Heritage und Freundschaften tragen auch in diesen schwierigen Zeiten. Das sollte uns freuen. Entscheidend ist und bleibt aber, dass wir bei Themen wie dem Neubauprojekt des LBB – wie gesagt, in Weilerbach –, aber auch bei anderen Dingen wie zum Beispiel der Zusammenarbeit unserer Polizei mit den Streitkräften zum Schutz der Liegenschaften, etwa beim Thema Drohnenabwehr – das ist ein Thema, das uns alle sehr beschäftigt –, verlässliche und auch fähige Partner bleiben. Das ist unsere Aufgabe. Das ist aus Sicht von Rheinland-Pfalz die Shared Security für die Zukunft. Schon anders sieht es im Bereich Handel aus, etwa bei den Zöllen, die auch Thema von Gesprächen waren. Die Kollegin hat eben bei Automotive darauf hingewiesen, aber wir haben auch ein Gespräch zur Vermarktung von Agrarprodukten in den USA geführt, insbesondere mit Blick auf unsere Weinwirtschaft – ein Thema, das uns hier immer wieder betrifft. Frau Schmitt war dabei. Hier war die Gesprächsbereitschaft schon deutlich geringer und der Ton weniger partnerschaftlich. Auch das ist wohl ein Zeichen dieser Zeit. DIE RHEINPFALZ hat zu Recht darauf hingewiesen, dass offizielle Kontakte in Washington derzeit mehr von Pragmatismus als von Leidenschaft geprägt sind. Gerade deshalb ist es wichtig, dass wir, auch vor Ort, Präsenz zeigen und Brücken halten wollen und neue bauen. Rheinland-Pfalz steht wie kaum ein anderes Bundesland für diese gelebte transatlantische Partnerschaft über Jahrzehnte hinweg. Hier sind die amerikanischen Streitkräfte zu Hause – ihr „Home far away from home“. Hier leben und arbeiten die Menschen zusammen. (Zuruf von der AfD) Hier ist über Generationen hinweg Vertrauen geschaffen worden. – Manche hier im Haus wissen davon nichts und rufen trotzdem rein, aber das macht es nicht weniger wertvoll. Es sind Freundschaften entstanden – echte Freundschaften, keine politischen Zweckpartnerschaften. Das braucht Offenheit, das braucht auch manchmal Geduld, und das lebt auch davon, dass man schwierige Themen ansprechen kann, ohne dass gleich der Gesprächsfaden reißt oder man sich auf beiden Seiten beleidigt zurückzieht. Trotz dieser Herausforderungen gibt es in den USA viele tolle Menschen in Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur, die an dieser, die an unserer Partnerschaft festhalten. Ihre Stimmen sind vielleicht leiser geworden, aber sie sind da. Auch das haben wir gehört. Diese verdienen unsere volle Unterstützung. Ich bin überzeugt, unsere Freundschaft mit den Vereinigten Staaten ist kein Relikt vergangener Jahrzehnte. Rheinland-Pfalz ist – das betonen wir oft – das amerikanischste Bundesland Deutschlands. Das darf dann aber nicht nur ein dahingesagter Satz sein, sondern es ist vielmehr ein Auftrag, den wir haben. Dieser endet nicht mit bunten Bildern aus den USA, sondern er beginnt mit ehrlicher, kontinuierlicher Arbeit in den kommenden Jahren für unsere Joint Future; denn die Stärke einer Freundschaft zeigt sich nicht in guten Zeiten, sie zeigt sich, wie im richtigen Leben, auch hier in den schwierigen. Gehen wir das an. Vielen Dank. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete Schellhammer.

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Pia Schellhammer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleg:innen! Ja, der persönliche Austausch ist für unsere transatlantischen Beziehungen wichtiger denn je. Deshalb war auch die Delegationsreise in der vergangenen Woche gerade für uns aus Rheinland-Pfalz mit unserer spezifischen Perspektive, die wir hier einnehmen, eine besonders wichtige Delegationsreise, aber auch mich haben die Gespräche vor Ort in meinen Sorgen bestätigt – meine Sorgen über die Entwicklung in den USA. Es ist eine herausfordernde Situation, und diese herausfordernde Situation hat natürlich Auswirkungen auf unsere transatlantischen Beziehungen. Das ist für Rheinland-Pfalz von besonderer Bedeutung; denn Entscheidungen in den USA können direkte Auswirkungen auf den Alltag hier in RheinlandPfalz haben. Wie kaum ein anderes Bundesland sind wir mit den USA verbunden. Mehr als 50.000 US-Soldat:innen, ihre Angehörigen, aber auch zahlreiche Zivilbeschäftigte leben hier. Ramstein, Kaiserslautern, Spangdahlem sind eben NATO-Drehscheibe in Europa. Gerade der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat uns diese Rolle und die besondere Herausforderung noch einmal verdeutlicht. Es wurde schon erwähnt, die USA ist zweitwichtigster Handelspartner nach Frankreich, und deshalb blicken wir aktuell mit Sorgen auf die Entwicklung in Frankreich. 2024 betrug der Wert unserer Exporte in die USA mehr als 5 Milliarden Euro, aber die transatlantische Partnerschaft – das ist bereits angeklungen – ist mehr als Militär und Wirtschaft. Sie wächst im Alltag zwischen den Menschen, in deutsch-US-amerikanischen Familien, in Freundschaften, in den Beziehungen zwischen den Beschäftigten in den Unternehmen. Das Vertrauen über den Atlantik hinweg entsteht im Dialog zwischen den Menschen. Dieses Netz trägt, auch wenn die politische Großwetterlage mal stürmisch ist, und das ist sie. Unsere Partnerschaft lebt auch von dem zivilgesellschaftlichen Engagement auf beiden Seiten des Atlantiks. In diesen Tagen blicken wir besonders auf all jene in den USA – das ist auch schon angeklungen –, die für die gemeinsamen Werte Tag für Tag eintreten, für Demokratie, für Vielfalt, für Menschenrechte. Auch deshalb schauen wir mit großer Sorge auf die Entwicklung in den USA. Was erleben wir nämlich? Die aktuelle Trump-Regierung schwächt demokratische Institutionen. Sie betreibt gezielt den Abbau von Gleichberechtigung und sozialer Sicherheit. Donald Trump droht mit dem Einsatz und setzt das Militär in den US-Städten als politisches Machtinstrument ein, um Stärke zu demonstrieren und Proteste zu unterdrücken. Politische Gegner werden pauschal diskreditiert, gesellschaftliche Vielfalt bewusst zurückgedrängt. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Das Ausmaß an Druck auf die Medien und den freien Journalismus konnten wir vor Ort spüren. Gerade in dem persönlichen Austausch – das wurde auch schon geschildert – berichten Wissenschaftler:innen von der Sorge um weitere Einschränkungen. Museen und kulturelle Einrichtungen müssen sich um ihre Existenz sorgen. Während wir in den USA waren, haben wir einen kleinen Einblick bekommen in die innenpolitische Lage. Während wir dort waren, fand gleichzeitig die Einberufung der US-Generäle statt, um Stärke zu demonstrieren und weitere Drohungen gegen die Bevölkerung stattfinden zu lassen. (Abg. Joachim Paul, AfD: War super! War sehr gut!) Der Haushaltsshutdown hat begonnen, weshalb wir einen Termin nicht wahrnehmen konnten, weil dadurch staatliche Institutionen handlungsunfähig gemacht werden. Gerade jetzt braucht es mehr Austausch und mehr Dialog. Deshalb will ich nicht nur ein düsteres Bild zeichnen, sondern auch zeigen, was wir konkret machen können. 45 Millionen US-Amerikaner:innen haben deutschsprachige Wurzeln, und da haben wir eine direkte Möglichkeit anzudocken. Was können wir also konkret machen? Ein Ansatz kann sein, die vorhandenen Städtepartnerschaften in RheinlandPfalz zu intensivieren. Ich nenne beispielsweise Ludwigshafen/Pasadena, aber auch Kaiserslautern/Davenport oder Mainz/Louisville. Hierzu hat beispielsweise das Goethe-Institut schon konkrete Ideen, wie wir diese Städtepartnerschaften, die Partnerschaft zwischen den Menschen, intensivieren können. Bei dem Termin, den unsere stellvertretende Ministerpräsidentin Katharina Binz wahrgenommen hat, wurden konkrete Ideen vorgestellt. Beispielsweise durch den Austausch von Theatergruppen, aber auch durch den Austausch von Laienorchestern in den verpartnerten Städten kann dieser persönliche Austausch über den Atlantik gestärkt werden. Gemeinsam plant das Land beispielsweise eine Kooperation zwischen dem Hirshhorn Museum Washington und dem Arp Museum, auch das bietet wieder die Möglichkeit zum Austausch. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Das ist ein Beispiel für konkrete Initiativen, die über den Atlantik hinweg entstehen oder verstärkt werden können; denn gerade jetzt ist die Notwendigkeit größer, diese Verbindung zu stärken. Die Zivilgesellschaft ist es doch, die dieses Bild, diese Schieflage, die teilweise in den USA über Europa gezeichnet wird, über zivilgesellschaftlichen Austausch zurechtrückt und hier Freundschaften stärkt, wenn auf der anderen Seite Populismus waltet. Die Freundschaften sind es, die Städtepartnerschaften, die kulturelle und persönliche Begegnung. Rheinland-Pfalz kann Vorbild sein, diese Brücken zu intensivieren, gerade aufgrund der Vielzahl deutschsprachiger Wurzeln von US-Amerikaner:innen. Es geht darum, das Trumpsche Falschbild, das von Europa gezeichnet wird, zu korrigieren. Es ist unsere Chance, und deshalb haben wir positive Ansätze im Gepäck, wenn wir aus den USA zurückkommen. Ja, die Sorgen sind groß, aber wir haben gemeinsam eine Verantwortung, dieses Vertrauen über den Atlantik hinweg zu stärken. Fangen wir an bei den Menschen, die im Austausch sind. Danke. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Lohr.

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Damian Lohr AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss jetzt erst einmal vorwegsagen, ich freue mich eigentlich, über diese Debatte oder über dieses Thema Vereinigte Staaten zu sprechen, aber ich muss jetzt doch schon feststellen, dass Sie mit Ihren Redebeiträgen eigentlich gar nichts zur Verbesserung der Verhältnisse zu den Vereinigten Staaten beigetragen haben. (Beifall bei der AfD –

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Dr. Oliver Kusch SPD

Aber Sie werden das jetzt tun! –

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Benedikt Oster SPD

Er richtet es jetzt!) Sie wollen über das gemeinsame Erbe sprechen, Common Heritage, das wurde bisher noch gar nicht gemacht. Rund 400.000 Amerikaner sprechen Pennsylvania Dutch, eine Sprachvariante, die auf dem Pfälzischen basiert. (Abg. Joachim Paul, AfD: So ist es!) Es handelt sich bei diesen Personen um Nachfahren derjenigen, die im 18. und 19. Jahrhundert vor allem aus der Pfalz auswanderten. (Abg. Andreas Rahm, SPD: Das sind die Trumps!) Der zweiteilige Dokumentarfilm „Hiwwe wie Driwwe“ zeichnet ein hervorragendes Bild dieser pfälzisch-pennsylvaniadeutschen Verbindung, die weiterhin gepflegt wird. (Abg. Daniel Schäffner, SPD: Gefördert durch die Medienförderung! – Zuruf des Abg. Markus Kropfreiter, SPD) So findet am 19. Oktober 2025 in Kaiserslautern der 19. Deutsch-Pennsylvanische Tag statt. Ferner hat Bad Dürkheim eine Städtefreundschaft in Pennsylvania, und der Landkreis Kaiserslautern hat eine Partnerschaft mit Lancaster County. Übrigens wurde der Großvater des heutigen US-Präsidenten Trump, wie allen bekannt ist, in Kallstadt geboren. Friedrich Trump starb 1918 als Frederick Trump in New York. Als Unternehmer betrieb er mehrere Restaurants. (Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) Es wanderten auch Deutsche aus anderen Gegenden des heutigen Rheinland-Pfalz in die USA ein. Zu nennen sind die Eifel, der Hunsrück und der Westerwald. Sie wollen über Shared Security sprechen, über die gemeinsame Sicherheit. Vizepräsident Vance zeigte sich im Februar auf der Sicherheitskonferenz in München sehr irritiert über die Einschränkung von demokratischen Grundrechten, beispielsweise der Meinungsfreiheit. (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Das wundert mich nicht!) Auch die undemokratischen Vorgänge in Ludwigshafen haben die US-Administration sehr irritiert. (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Der Hausmeister im Weißen Haus hat, glaube ich, mit Ihnen gesprochen!) Sie reiht sich mit der Kritik in eine lange Reihe ein. So hat beispielsweise Harald Martenstein zur Posse um die OB-Wahl in Ludwigshafen bei Welt Online geschrieben – ich zitiere –: (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Der Hausmeister im Weißen Haus war es!) „Was tun, wenn die Wähler weglaufen, und man trotzdem an der Macht bleiben will? Man entmachtet die Wähler.“ Das ist Ihre Agenda, und mit dieser Agenda gefährden Sie die Partnerschaft mit den Vereinigten Staaten. Das kann man nicht anders sagen. (Beifall bei der AfD –

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Dr. Oliver Kusch SPD

Sie können sie gar nicht gefährden, weil keiner mit Ihnen spricht!) Sie überwachen die Opposition, und das wird in einem freiheitlichen Land wie den Vereinigten Staaten nicht gerne gesehen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Bild vor dem Zaun gemacht!) Sie wollen über die gemeinsame Zukunft sprechen, und es amüsiert mich wirklich, wie Sie alle hier reinplärren. Das zeigt wieder, dass getroffene Hunde bellen. (Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) Wir als AfD wollen eine gemeinsame Zukunft und ein gutes Miteinander mit den Vereinigten Staaten. Wenn für den Ministerpräsidenten die deutschamerikanischen Beziehungen oberste Prioritäten genießen, stellt sich die Frage, wie man Herrn Teuber zum Bildungsminister ernennen kann. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Guter Mann!) Was Herr Teuber am 6. November, also nach der demokratischen Wahl von Trump zum Präsidenten, auf Facebook von sich gab, ist Hass und Hetze. (Abg. Joachim Paul, AfD: Wahnsinn!) Titel des kurzen Videos: „Der Horror 2.0 ist da – Donald Trump ist Präsident.“ (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Im Moment steht der gerade am Pult!) So viel zur Wertschätzung des US-amerikanischen Volks und seiner demokratischen Entscheidung, so viel zur Wertschätzung demokratischer Wahlergebnisse. Doch es wird noch schlimmer. (Beifall der AfD –

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Dr. Oliver Kusch SPD

Sie sind so lächerlich!) Ich zitiere Herrn Minister Teuber: „Der Horror hat jetzt 2.0 erfunden.“ „Notorischer Lügner, Autokrat“, gemeint ist der Präsident des Landes, (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Sie sprechen über sich!) mit dem wir eine gemeinsame Zukunft haben wollen. Und dann? „Es ist unser Job, dagegen anzugehen, hier im Netz und jeden Tag auf der Straße.“ Meine Damen und Herren, entweder wir wollen eine Partnerschaft, oder Sie suchen die Konfrontation. Wenn man sich diese Zitate anhört, dann sieht man, Sie wollen eine Konfrontation. Es kann jeder seine Meinung über einen Präsidenten haben; das steht jedem frei, (Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) aber wenn man sich auf dem diplomatischen Parkett bewegt, muss ein Grundanstand da sein. Da muss man sagen, bei Minister Teuber war der definitiv nicht da. Daran erkennt man dann auch, wie die Amerikaner uns momentan sehen. Der Kollege Markus Frohnmaier, unser außenpolitischer Sprecher in der Bundestagsfraktion – während wir da waren, war er auch da –, wurde protokollarisch drei Stufen höher empfangen als das Land Rheinland-Pfalz. Das muss man festhalten. (Beifall des Abg. Joachim Paul, AfD –

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Florian Maier SPD

Herr Paul wurde gar nicht empfangen!) Die Amerikaner nehmen solche Aussagen wie von Minister Teuber zur Kenntnis. Man hat aber bei allen Rednern vor mir gemerkt, Sie wollen eigentlich gar keine richtige Partnerschaft. Dann wird so ein bisschen über Kultur gesprochen. Da ist ein schönes Theater. Das sind die richtigen Kontakte und die wichtigen Kontakte. (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Seien Sie froh über unsere Demokratie, in der Sie so dummes Zeug labern können! – Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Die US-Administration bekommt sehr vieles mit, wie Sie über Amerika reden. Das wird dort negativ zur Kenntnis genommen. Begeben Sie sich wieder auf einen diplomatischen Pfad. Ich kann es Ihnen empfehlen. Es wäre schön, wenn wir weiterhin eine gute Partnerschaft mit Amerika hätten. Mehr in der zweiten Runde. Danke schön. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordnete Schmitt.

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Daniela Schmitt FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den diffusen Ausführungen im letzten Beitrag (Abg. Benedikt Oster, SPD: So kann man es nur bezeichnen! Unglaublich!) komme ich wieder zum Kernpunkt dieser wichtigen Debatte, den transatlantischen Verbindungen von Rheinland-Pfalz zu den Vereinigten Staaten von Amerika zurück. Es ist gut so, dass die anderen Redner das in den Mittelpunkt ihrer Beiträge gestellt haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Michael Wagner, CDU, und Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) Wir Freie Demokraten glauben an die Kraft von Freiheit, die Verantwortung des Einzelnen und die Chancen, die dann entstehen, wenn Menschen über Grenzen hinweg zusammenarbeiten. Darum setzen wir auf die transatlantische Freundschaft, weil sie uns Sicherheit gibt, Wohlstand schafft und Innovation möglich macht. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, die Reise nach Washington kam zum richtigen Zeitpunkt. Sie war ein starkes und wichtiges Signal. Deswegen war es gut, dass wir mit dieser starken Delegation in den Vereinigten Staaten waren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, drei Botschaften bringe ich persönlich mit zurück nach Hause. Die wichtigste Botschaft: Die amerikanischen Truppen bleiben in Rheinland-Pfalz. Das ist nicht nur ein sicherheitspolitisches, sondern auch ein wirtschaftliches Bekenntnis zu den Regionen, in denen die Menschen wie in Kaiserslautern, in Baumholder, in Spangdahlem und vielen anderen Orten eng mit den Amerikanern verbunden sind. Zehntausende Arbeitsplätze hängen an dieser Partnerschaft, und diese Präsenz steht für Stabilität, wirtschaftlich und gesellschaftlich. Das ist, wie ich finde, eine gute Nachricht für unser Land, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der FDP, der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der zweite Punkt: Sicherheit alleine reicht nicht, wir brauchen auch wirtschaftliche Stärke. Rheinland-Pfalz ist ein Exportland. Die USA sind einer unserer wichtigsten Märkte. Es ist das zweitstärkste Exportland für unsere Unternehmen in Rheinland-Pfalz. Denken wir an den Maschinenbau, denken wir an die chemische und pharmazeutische Industrie, die Medizintechnik und – nicht zu vergessen – auch den Wein. Doch was wir derzeit erleben, sind in der Tat neue Handelshemmnisse, sind Zölle, und es sind auch alte Denkweisen. Freihandel schafft Wohlstand. Protektionismus zerstört ihn. Wir Freie Demokraten haben immer gesagt, wir brauchen mehr Offenheit im Handel, nicht weniger. Ein modernes Freihandelsabkommen mit den USA hätte klare Regeln geschaffen und Barrieren abgebaut. Stattdessen sprechen wir heute über Strafzölle, die niemandem nützen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so schwierig das nun aber ist, so wichtig ist es aber in der Tat, ins Gespräch zu gehen. Liebe Frau Kollegin Köbberling, Sie haben es angesprochen. Die Gespräche waren sehr ehrlich, sie waren sehr intensiv. Da denke ich an den Chemieverband, den Automobilverband, aber auch die Außenhandelskammer. Unser Mittelstand lebt nicht von Abschottung, sondern von offenen Märkten. Deswegen ist es gut, dass wir uns als Landesregierung gemeinsam dafür einsetzen, mit dem Signal dieser Reise und mit unseren Außenwirtschaftsaktivitäten. Wenn ich an die junge Generation denke – wir sind vor zwei Jahren mit einer Delegation Start-ups in New York gewesen, haben dort erkundet, wie man neue Märkte erschließen kann –, wenn ich an den Wein denke – im Mai mit einer großen Delegation Winzer bei der VINEXPO in Miami –, dann sind das Signale, dass die junge Generation auch künftig an den amerikanischen Markt glaubt. Genau das müssen wir unterstützen, und das werden wir auch weiter tun. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Der dritte Punkt, der mir wichtig ist: Wir sehen aktuell, dass in den USA die Freiheit zunehmend unter Druck steht, besonders auch die Freiheit der Wissenschaft. Universitäten geraten in politische Auseinandersetzungen. Forschung wird hinterfragt, Lehrpläne werden ideologisch beeinflusst. (Abg. Joachim Paul, AfD: Also wie hier!) Das ist gefährlich. Wer unsere Wissenschaft knebelt, (Abg. Joachim Paul, AfD: Das kenne ich aus Rheinland-Pfalz!) der lähmt Fortschritt. Freiheit der Wissenschaft ist die Grundlage jeder modernen Gesellschaft. Sie schafft Innovation, Wissen und Wohlstand. Rheinland-Pfalz profitiert enorm vom Austausch mit amerikanischen Universitäten, Start-ups und Forschungsnetzwerken. Diese Offenheit ist unser Kapital, und deswegen müssen wir sie schützen gegen ideologische Enge und nationalistische Abschottung, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich zum Schluss sagen, die USA bleiben ein starker, ein zentraler Partner für Rheinland-Pfalz, wirtschaftlich, kulturell und politisch. Doch Partnerschaft ist kein Selbstläufer. Sie braucht Dialog und Vertrauen. Deswegen war es gut, dass wir die Gespräche dort geführt haben, dass wir angeknüpft und intensiviert haben. Genau das sollten wir auch in Zukunft fortsetzen. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Partnerschaft zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA wurzelt in der Nachkriegszeit. Amerikanische Präsenz und Unterstützung haben aus der Besatzungszeit heraus den demokratischen Neubeginn begleitet und gegenseitiges Vertrauen wachsen lassen. In Rheinland-Pfalz ist diese Geschichte sehr gut sichtbar: von gelebter Nachbarschaft in der Kaiserslautern Military Community bis zur Rolle als Standort transatlantischer Zusammenarbeit. Aus dieser historischen Erfahrung ist ein verlässliches und belastbares Miteinander entstanden, das Sicherheit, Austausch und Respekt verbindet. Sinnbildlich hierfür stand für mich die unlängst stattgefundene Delegationsreise nach Washington, an der ich als Abgeordneter teilnehmen durfte. Bei all den politischen Differenzen, die es beispielsweise in Bezug auf den Handel geben mag und natürlich auch adressiert wurden, hatte ich immer den Eindruck, zu Gast bei Freunden zu sein. Im Hinblick auf die derzeitigen Krisenherde der Welt und mit Blick auf ein immer aggressiver agierendes Russland muss es unser aller Ziel bleiben, mit dem immer noch herausragenden Akteur der NATO engste Verbindungen zu unterhalten und diese gemeinsam weiterzuentwickeln. Es muss auch klar sein, dass diese Partnerschaft auf Augenhöhe stattfinden muss. Für uns heißt das, dass wir – für manche Wohl, für andere Übel – auch eng mit einer Regierung Trump zusammenarbeiten müssen. Persönliche Eindrücke und Ressentiments sollten hierbei außen vor bleiben, es geht schließlich um uns alle – es geht um Europa, um Deutschland und um Rheinland-Pfalz. Umgekehrt haben Deutschland und Europa keinen Grund, sich selbst zu verzwergen, ganz im Gegenteil. Trotz aller Schwierigkeiten bietet unser Europa immer noch viele interessante Standorte. Das wissen auch die Amerikaner. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die USA der mit Abstand wichtigste Handelspartner für Deutschland war und ist. Die Europäische Union darf sich nicht verstecken. Ich bin überzeugt, wer nicht bereit ist, im Konzert der Großen mitzuspielen, wird perspektivisch in der Bedeutungslosigkeit landen. Wir müssen ganz ehrlich analysieren, wo es derzeit Nachholbedarf gibt, und wir dürfen bei der Lösung von Problemen die grundsätzlich gut funktionierende Partnerschaft mit den USA nicht ausblenden. Dazu gehört ganz besonders auch das Militär. Ich denke, wir sind uns fast alle einig, dass wir in diesem Bereich aufholen müssen. Ob man dies mag oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Wir müssen uns auf neue Realitäten einstellen. Mehr dazu in der zweiten Runde. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Jetzt hat fraktionsloser Abgeordneter Schmidt das Wort.

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Martin Louis Schmidt fraktionslos

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich betonen, welch außerordentlich hohen Stellenwert die deutsch-amerikanischen Beziehungen aus meiner Sicht, aber auch aus der der Kollegen der Gruppe „Drei Farben – mehr Freiheit!“ besitzen. (Vereinzelt Unruhe im Hause) Sie sind von enormer Bedeutung, unabhängig davon, wer jeweils in Washington oder auch in deutschen Landen regiert. Sie sind für Rheinland-Pfalz unheimlich wichtig, sie sind für ganz Deutschland unheimlich wichtig. Die Wurzeln dieser guten transatlantischen Beziehungen sind vielfältig. Sie reichen übrigens viel weiter zurück als in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts. Eine wesentliche Wurzel wurde heute schon sozusagen von Antipoden des politischen Spektrums jeweils genannt, das ist die große Zahl an Deutschstämmigen in den Vereinigten Staaten. Sowohl von grüner Seite als auch von AfD-Seite wurde darauf aus guten Gründen hingewiesen. Ich selbst habe wiederholt über Anträge im Ausschuss und auch schon im Plenum die Idee einer Themenstraße „Auf den Spuren der Amerikaauswanderung“ betont. Ich möchte das heute erneut tun, weil ich glaube, dass in dieser Idee enorme Chancen liegen, gerade für Rheinland-Pfalz. Wir wissen alle, dass sehr, sehr viele dieser in die USA Ausgewanderten ihre Wurzeln hier bei uns haben, in unserem Raum, speziell auch in der Pfalz. Eine Themenstraße, die man ausweisen würde, die quer durch die Pfalz und auch den Hunsrück, für die Brasilienauswanderung, führen würde, würde diese Wurzeln breitenwirksam betonen und ins Blickfeld rücken. Das hätte für alle Beteiligten große Vorteile. Ich appelliere, diese Idee aufzugreifen, fraktionsübergreifend. Ich möchte an dieser Stelle noch eine Reihe von Namen nennen, von bedeutenden Auswanderern, die die USA wesentlich mitgeprägt haben und an die es zu erinnern gilt. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Da wäre zum Beispiel die Familie Chrysler zu nennen, deren Wurzeln in Herrnsheim, heute Stadt Worms liegen, der sogenannte Eisenbahnkönig Heinrich Hilgard Villard aus Speyer, der Ketchup-König Henry John Heinz aus Kallstadt, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) ebenso wie die Trump-Vorfahren, das Lederstrumpf-Vorbild Johann Adam Hartmann aus dem südpfälzischen Edenkoben, Thomas Nast aus Landau, Friedelsheim im Kreis Bad Dürkheim als Wohnort der Vorfahren des Schokoladenfabrikanten Milton Hershey, der Pionier der Datenverarbeitung Herman Hollerith aus Großfischlingen bei Landau (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Alle 10.000 Palatines! – Zuruf aus dem Hause: Genau!) – ja –, Hochstadt als Herkunftsort der Vorfahren von Elvis Presley, eigentlich Pressler, und nicht zuletzt die Vorfahren des Schauspielers Kevin Costner, die ebenfalls aus Edenkoben in der Südpfalz stammen. (Unruhe im Hause) Es würde mich – das möchte ich zum Schluss sagen – sehr, sehr freuen, wenn hier in nicht so ferner Zukunft eine Initiative des Landes gestartet würde, natürlich unter wesentlicher Beteiligung (Unruhe im Hause) – warum ist es eigentlich jetzt so unruhig? – der Kommunen, die daraus viele Vorteile ziehen könnten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD –

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Hendrik Hering

Jetzt hat der Ministerpräsident das Wort.

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Alexander Schweitzer

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren, guten Morgen! Ich bin sehr froh, dass endlich einmal in das Plenum des Landtags getragen wurde, was ich schon seit geraumer Zeit versuche, unter die Menschen zu bringen: Elvis Presley war ein Südpfälzer, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER – Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Das ist jetzt auch in dem letzten Beitrag noch einmal zum Ausdruck gekommen. Ich habe mit Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass insbesondere der Redner der AfD (Abg. Damian Lohr, AfD: Ja!) in den Mittelpunkt seiner Aussagen gesetzt hat, wie wichtig es ist, die positive Wirkung von Migration, von Ein- und Auswanderung für die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes wahrzunehmen. (Heiterkeit und starker Beifall der SPD, des BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und der FDP) Lieber Herr Lohr, da ist Ihnen ein wahrscheinlich unbeabsichtigter Zufallstreffer gelungen, aber manchmal macht man ein Eigentor, und dann freut sich jemand, in diesem Fall sind es wir. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Sie verkennen uns! – Weitere Zurufe von der AfD) Ich will aber ganz ernsthaft anfügen, es ist tatsächlich ein durchgehendes Motiv unserer Gespräche in den Vereinigten Staaten, in Washington gewesen, dass es ganz viele Menschen gab und gibt und wahrscheinlich auch noch bei unseren nächsten Besuchen geben wird, die sagen: Wir kennen Rheinland-Pfalz. Wir mögen Rheinland-Pfalz. Wir lieben Rheinland-Pfalz. Wir haben in Rheinland-Pfalz eine Weile gelebt, aus ganz unterschiedlichen Gründen. Wir haben uns in eine Rheinland-Pfälzerin, in einen Rheinland-Pfälzer verliebt. Wir haben uns in das Land verliebt, und wir beziehen uns positiv auf dieses Land. Das haben wir sehr stark gespürt, und das ist die Grundlage des Dialogs heute und in Zukunft. Das haben wir aus Washington wieder sehr klar als Botschaft mit nach Hause nehmen können, meine Damen und Herren. Lassen Sie mich sagen, dass wir vor einigen Monaten, als das Land Rheinland-Pfalz gebeten wurde, den Tag der Deutschen Einheit zusammen mit der Deutschen Botschaft auszurichten, gesagt haben, diese Reise ist eine gute Pflicht, der man sich gerne stellt als Bundesland, dass man Deutschland repräsentieren kann im Vorfeld unseres Feiertags und wir darüber hinaus die Gelegenheit haben, die besonderen Eigenschaften unseres Landes und der Menschen unseres Landes zu repräsentieren. Natürlich hat sich in den letzten Monaten manche Debatte zugespitzt, auch manche innenpolitische Debatte in den Vereinigten Staaten so zugespitzt, dass unserer Reise eine wirklich sehr starke, auch politische Bedeutung zugekommen ist. Ich finde, der Delegation, die ich anführen durfte – ich will natürlich Katharina Binz, Daniela Schmitt und Michael Ebling nennen, und ich möchte mich bedanken für die Anwesenheit der Abgeordneten, stellvertretend nenne ich unseren Landtagspräsidenten –, uns ist es gelungen, ein gutes Bild von Rheinland-Pfalz zu zeigen. Wir haben Gespräche geführt. Es war ein intensiver Arbeitsbesuch, und die Gespräche waren sehr stark davon geprägt, dass wir die Themen Deutschlands, die Themen unseres Landes im Gepäck hatten und darüber in den Austausch kommen wollten. Das sind die Themen der Stationierung. Lassen Sie mich daher mit einem Bekenntnis anfangen: Ich bin froh, dass die amerikanischen Streitkräfte, ihre Beschäftigten und ihre Familien, in Rheinland-Pfalz sind. Das Ziel unseres Besuchs war, dass das auch in Zukunft so sein möge und so sein soll. Genau das Ergebnis haben wir erreicht, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ich glaube, ich muss hier niemandem erklären, wie wichtig es ist in den Regionen für die Kommunen, die ein großes Interesse daran haben, dass das auch so bleibt. Deshalb war es auch gut, dass wir zwei kommunale Vertreter dabeihatten, die Oberbürgermeisterin von Kaiserslautern, K-Town, die für die ganze Region Westpfalz steht, aber auch für Regionen in Rheinland-Pfalz insgesamt, die für Stationierungskommunen stehen, und der Bürgermeister von Kallstadt war dabei, der natürlich eine besondere Rolle in den Vereinigten Staaten, in Washington spielen konnte. Ich will aber auch sagen, es war gut, dass wir sowohl im Pentagon als auch im State Department waren und mit einem Vertreter des National Security Council (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau!) sprechen konnten, insbesondere auch, um über all das zu sprechen, was wir in Rheinland-Pfalz tun, und um deutlich zu machen, wir stehen an der Seite der amerikanischen Streitkräfte, was Infrastrukturfragen angeht, was Fragen des tatsächlichen und emotionalen Willkommens angeht, was Partnerschaft angeht. Das Hospital in Weilerbach ist schon genannt worden. Ich glaube, es ist gar nicht allen bewusst, vielleicht noch nicht einmal in Rheinland-Pfalz, dass das größte US-Militärhospital außerhalb der Vereinigten Staaten in diesen Tagen, Wochen und Monaten in Rheinland-Pfalz entsteht und wir da gut im Plan liegen. Das sind natürlich enorme Investitionen. Wir haben ebenfalls gespürt – das ist eine Position, die Rheinland-Pfalz schon fast traditionell hat und für die ich auch persönlich mit unserer Landesregierung stehe –, dass die Tatsache, dass wir in Deutschland vorankommen, was das Engagement innerhalb der NATO und die Verteidigungsausgaben angeht, jetzt wahrgenommen wird und wir inzwischen nach den Vereinbarungen von Den Haag und dem NATO-Gipfel mit großen Schritten und hohem Tempo dem 5‑%-Ziel nahekommen. Das ist wahrgenommen worden, und das wird auch in Zukunft sehr stark wahrgenommen. Ich will auch hinzufügen, dass die Frage der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, liebe Daniela Schmitt – ich schaue zur Abgeordneten Daniela Schmitt, die eben gesprochen hat –, ein ganz wesentliches Thema ist. Es ist für uns immer eine Aufgabe, der wir uns stellen. Wir machen Außenwirtschaftskontakte, wir begleiten Delegationen, wir unterstützen die Unternehmen, die natürlich, weil sie rheinland-pfälzische Unternehmen sind, gut und erfolgreich sind, starke Produkte, starke Dienstleistungen haben und tollen Wein produzieren. Wir unterstützen sie auf dem Weg in die Märkte. Wir müssen aber schon auch sagen, das Land, das uns einmal den freien Handel versucht hat näherzubringen, ist inzwischen nicht mehr das Land des Freihandels. Da will ich deutlich unterstreichen, was schon gesagt wurde. Die Politik, die wir in Rheinland-Pfalz unterstützen können und wollen, ist: Lasst doch Qualität sich durchsetzen, lasst doch das bessere Produkt, die bessere Dienstleistung sich durchsetzen. Darum brauchen wir auf Ebene der Europäischen Union, der Europäischen Kommission einen klaren Kurs für Verhandlungen, die am Ende in ein Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten münden. Das ist die klare Position unserer Landesregierung, die wir dort auch deutlich gemacht haben. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wenn man sich dann anhört, wie das ist, wenn man ein deutsches Unternehmen führt und in den Vereinigten Staaten unterwegs ist, dann glaubt man nicht mehr all denen, die immer schnell und leichtfertig erzählen, nehmt Euch doch mal ein Beispiel an den Vereinigten Staaten, wenn es um Bürokratieabbau geht; denn was da passiert mit den Tariffs, mit den Zöllen, ist das Gegenteil von Bürokratieabbau. Es ist das Gegenteil von Verlässlichkeit. Es ist das Gegenteil von Sicherheit. Das belastet die Unternehmen, und es führt dazu, dass sie nachdenklich werden. Natürlich können sie diesen großen amerikanischen Markt nicht einfach preisgeben, aber die Hürden sind höher geworden, und das treibt uns mit Sorge um. Ich will Ihnen auch sagen, meine Damen und Herren, dass ich am Tag der Deutschen Einheit, wieder zurück in Deutschland, mit dem Kanzler die Gelegenheit hatte, über unsere Reise zu sprechen. Ich habe gesagt, es bleibt noch eine Aufgabe für die Bundesregierung, sich innerhalb der Europäischen Union starkzumachen für eine Zoll- und Handelspolitik, die auch den rheinland-pfälzischen Unternehmen den Weg besser geleitet. Lassen Sie mich noch etwas sagen zum Thema Kultur. Ich habe das eben am Beispiel Elvis Presley gemeint, und Sie denken vielleicht, ich scherze darüber. Nein, es ist kein Scherz. Wir sind aufs Engste verbunden, meine Generation ist aufs Engste verbunden mit einer westlichen, politischen, gesellschaftlichen, aber insbesondere kulturellen Prägung. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber den allermeisten im Raum wird es so gehen. Ich bin aufgewachsen mit amerikanischer und englischsprachiger Musik. Filme, die ich bis heute liebe, sind dort produziert worden. Der amerikanische Way of Life, der hat mich natürlich geprägt, meine Generation. Nicht alles, was da politisch gelaufen ist – zur Wahrheit gehört übrigens auch, schon vor der Administration Trump –, hat mir immer gut gefallen, aber die grundsätzliche Orientierung war, diese Vereinigten Staaten sind ein Land, an dem wir uns kulturell ausrichten wollen und das uns kulturell prägt. Darum müssen wir auch mit Sorge dorthin schauen, wenn Kultur, wenn öffentliche Kultur, wenn private Kultur, wenn Medien nicht mehr in dem Rahmen tätig werden können, wie sie das eigentlich in dem Mutterland der Freiheit gewöhnt waren. Das ist etwas, was uns nicht einfach ruhig schlafen lassen kann. Wir brauchen die Orientierung des großen demokratischen Partners Vereinigte Staaten für nicht nur die westliche Welt, sondern als Gegenmodell zum Autoritarismus, den wir in anderen Regionen der Welt inzwischen wahrnehmen. Das ist eine Hoffnung, die ich nicht aufgebe, weil ich ganz klar westlich orientiert bleibe. Da ist meine Bindung an die Vereinigten Staaten emotional, auch weit über die aktuelle Administration von Donald Trump hinaus, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Zur Kultur gehört auch eine politische Kultur. Niemand kann – das ist nicht eine Frage von parteipolitischer Zuordnung, ich glaube, da sind die hier anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der demokratischen Mitte in einer Übereinstimmung – diese zunehmende, bewusst gesteuerte Polarisierung, die man dort wahrnimmt, die unsere Gesprächspartner uns auch mitgeben, übersehen. Das kann auch kein Modell sein. Das muss uns völlig klar sein. Wir brauchen auch weiterhin einen Dialog der Gleichen, der Freien, wo völlig klar wird, der politische Dialog zwischen politischen Wettbewerbern, der darf mal hart geführt werden, aber er muss immer in einem demokratisch-sportlichen Konsens geführt werden. Niemals darf man sich an denen, die in den Vereinigten Staaten versuchen, aus politischen Wettbewerbern Gegner oder sogar Feinde zu machen, ein Beispiel nehmen. (Zurufe von der AfD) Lassen Sie mich das sagen, lassen Sie mich das sagen, meine Damen und Herren, niemand sollte deshalb die Vereinigten Staaten und diese vitale Demokratie unterschätzen. Niemand sollte unterschätzen, wie stark die Zivilgesellschaft dort ist. Niemand sollte unterschätzen, wie stark die Regionen, die Staaten dort sind. Niemand sollte unterschätzen, wie stark ebenso Medienvertreterinnen und -vertreter sein können. Darum gibt es keinen Grund – ich bin danach gefragt worden – zu sagen, in den Vereinigten Staaten existiert keine Demokratie. Das ist nicht so, meine Damen und Herren. Man hat Grund zu mancher Sorge, aber wir werden immer Grund zur Hoffnung haben, wenn es um die Vereinigten Staaten geht. Wir werden als Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer immer Grund haben zu sagen, die Vereinigten Staaten sind Partner von uns, in RheinlandPfalz und natürlich in vielen weiteren Bezügen. Sie sind Partner, sie sind Nachbarn, sie sind Freunde. Wir wollen, dass das so bleibt. Darum ist eine der Lehren aus diesem Besuch, wir bleiben im Gespräch. Wir müssen im Gespräch bleiben. Es braucht Menschen und Vertreterinnen und Vertreter der Politik in Deutschland – Rheinland-Pfalz kann da auch in Zukunft weiterhin federführend sein –, die einen Brückenkopf darstellen, auch im transatlantischen Bündnis. Das wollen wir gerne sein. Wir müssen das Gespräch intensivieren. Wir werden auch in Zukunft mit Blick auf die Interessen der stationierten Streitkräfte und unsere Interessen, mit Blick auf den wirtschaftlichen und mit Blick auf den kulturellen Austausch weiterhin in Deutschland das Land sein, das sagt, es gibt kein transatlantischeres Land als Rheinland-Pfalz. Dieser Besuch hat es unterstrichen, und die nächsten Besuche werden es genauso unterstreichen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Wir kommen zur zweiten Runde. Aufgrund der Redezeit der Regierung hätte jede Fraktion noch weitere vier Minuten. Das ist eine Option, die kann man, muss man aber nicht in Anspruch nehmen. Ich kann auch aufgrund der weiteren Tagesordnung nicht empfehlen, es zu tun. Gibt es weitere Wortmeldungen für die zweite Runde? – Mir liegt eine von Herrn Lohr und eine von Herrn Klein vor. Dann beginnen wir mit Abgeordnetem Klein.

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Marcus Klein CDU

Meine Damen und Herren! Ich habe bereits zu den Eindrücken und den Gesprächen in Washington ausgeführt und berichtet, und wir haben auch von den Kolleginnen und Kollegen einiges gehört. Ich bin in Ramstein nicht nur mit amerikanischer Musik und amerikanischen Filmen aufgewachsen. Ich bin in Ramstein vor allem auch mit ganz vielen amerikanischen Menschen aufgewachsen, in meiner Straße, in der Nachbarschaft, im selben Haus mit denen gelebt, auf der Straße mit denen gespielt. Von denen haben wir auch sehr viele in Washington getroffen und mit ihnen sprechen können. Insofern schließe ich mich dieser Einschätzung, dass es dort sehr viele gibt, die Rheinland-Pfalz kennen und schätzen, Deutschland schätzen, unsere Kultur schätzen, ausdrücklich an. Ich führe bis zum heutigen Tag ganz viele Gespräche, nicht nur in der Nachbarschaft, die inoffiziellen, die gibt es natürlich auch, aber auch ganz viele offizielle Gespräche. Ich bin immer wieder bei Terminen mit den Streitkräften – viele andere, die hier meinen, sie sind die engsten Freunde der USA, die sehe ich dort nur sehr selten oder eigentlich gar nicht –, bei ganz vielen Gesprächen mit denen dabei. Ich kann Ihnen nur sagen, Herr Lohr, wenn man die Position seines Gesprächspartners meint, eins zu eins übernehmen zu müssen, dann ist das nicht ein Zeichen von Stärke, es ist auch nicht ein Zeichen von Freundschaft, das ist ein Zeichen von Schwäche, (Zuruf des Abg. Ralf Schönborn, AfD) vielleicht auch von Rückgratlosigkeit, und die wird in den USA gerade nicht geschätzt, das kann ich Ihnen sagen. (Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Es muss aber mehr kommen als dieser Besuch. Wir können natürlich in bunten Bildern – das haben wir alle auch gemacht – und danach auch bei Facebook und Instagram die Landesregierung in bunten Bildern zeigen, wo wir überall waren und dass vor dem Weißen Haus das Pfalzlied gesungen wurde, das ist natürlich nett und lustig, aber das ist es doch nicht, um was es geht. Wichtiger ist es, dass wir hier zu Hause unsere Hausaufgaben in Zukunft machen. Ich habe es eben schon gesagt, der eindrücklichste Befund, den ich mitnehme, ist, dass man uns als verlässlichen Partner immer noch schätzt, und das bedeutet auch als verlässlichen Standort. Diese Verlässlichkeit ist ein Pfund, mit dem wir wuchern können, auch für Kultur, auch für Wissenschaft, auch für den Wirtschaftsstandort, aber es ist vor allem auch ein Auftrag. Herr Minister Ebling, Sie haben meines Wissens nach Gespräche, ganz viele Gespräche zu Standortfragen geführt, auch erfolgreich, finde ich gut, und Ihren Aufenthalt auch dazu genutzt, über Schutzmaßnahmen für die Liegenschaften insgesamt zu sprechen, über die gemeinsamen Herausforderungen. Das ist auch ein Auftrag für uns als Landtag, in den nächsten Wochen und Monaten tätig zu werden. Wir wissen, wir sind gefordert bei der Drohnenabwehr. Dabei geht es um den Schutz unserer zivilen Einrichtungen in Deutschland, in Rheinland-Pfalz. Es geht um den Schutz unserer militärischen Liegenschaften der Bundeswehr. Es geht um unsere Industrieanlagen, aber es geht auch um den Schutz der Standorte der Gaststreitkräfte. Da können wir zeigen, wie ernst wir es meinen mit unserer Rolle, guter Partner sein zu wollen. Wenn wir das aus der Reise mitnehmen und in die Zukunft fortentwickeln, dann beweisen wir, dass diese Freundschaft einen echten Wert auch für die Zukunft hat. Das wünsche ich mir. Vielen Dank. (Beifall der CDU sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Lohr.

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Damian Lohr AfD

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, da Sie meinen Punkt zum Thema Einwanderung angesprochen haben, möchte ich Ihnen jetzt einmal den Unterschied erklären (Heiterkeit des Abg. Michael Hüttner, SPD) und sagen, was der Unterschied ist zwischen unserer Migrationsproblematik und dem 18. und 19. Jahrhundert in den Vereinigten Staaten. Im 18. und 19. Jahrhundert sind Pfälzer legal in Amerika eingereist (Beifall des Abg. Joachim Paul, AfD) und haben erfolgreiche Unternehmen gegründet. Der Kollege Schmidt hat viele Beispiele genannt. Das ist etwas Positives. Wenn jemand hierherkommt, legal hierherkommt aus einem anderen Land und etwas zur Gesellschaft beiträgt, ist das super. Damit haben wir als AfD gar kein Problem. Hier in diesem Haus aber reden wir immer über die Leute, die illegal hierherkommen, (Abg. Michael Hüttner, SPD: Remigration!) die massenhaft hierherkommen und die Sie nicht abschieben wollen. (Beifall der AfD –

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Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr gut!) Der Kollege Klein hat von seinen Besuchen in Ramstein gesprochen. (Abg. Marcus Klein, CDU: Ich wohne dort!) Ja, es gibt vielseitige Möglichkeiten. Ich bin zum Beispiel Mitglied der Young Republicans. Ich kann Ihnen sagen, wir haben nicht eins zu eins dieselben Positionen wie die Republikaner in Amerika. Es gibt viele Schnittmengen, aber wir plappern nichts nach. Wir haben die Auseinandersetzung mit Ihnen schon seit Jahren. Wir als AfD haben im Gegensatz zu Ihnen immer schon kritische Positionen hinsichtlich der illegalen Migration vertreten. Die haben Sie nicht vertreten. Die Amerikaner hingegen haben dabei mit uns einen Common Sense, dass sie auch keine illegale Einwanderung haben wollen. Da haben wir eine große Schnittmenge. Beim Freihandel sieht es anders aus. Ich bin persönlich sehr stark für den Freihandel. Das sage ich auch meinen amerikanischen Kollegen, die ich treffe. Dann möchte ich noch auf einen Zwischenruf eingehen von der SPD, ich weiß nicht mehr, wer es war. Es kam ein Zwischenruf: Die AfD wird in Amerika vom Hausmeister empfangen. (Abg. Martin Haller, SPD: Warum sollte das jemand von uns rufen? Das macht doch überhaupt keinen Sinn!) – Es macht auch keinen Sinn, aber diese Frage müssen Sie Ihrem Abgeordnetenkollegen stellen, warum dieser Zwischenruf kam. (Abg. Martin Haller, SPD: Diese konstruierten Zwischenrufe wieder! Das ist so peinlich! – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD – Weitere Zurufe von der SPD – Glocke des Präsidenten) Während wir mit Kongressleuten an einem Round Table saßen – es wurde so angekündigt –, saßen von rheinland-pfälzischer Seite der Ministerpräsident, drei Minister und der Landtagspräsident auf der einen und auf der gegenüberliegenden Seite die Büromitarbeiter von Kongressabgeordneten. Das zeigt, wie Sie geschätzt werden in Amerika. (Abg. Florian Maier, SPD: Aber nicht Herr Paul!) Parallel dazu wurde der Kollege Frohnmaier, unser außenpolitischer Sprecher im Bundestag, vom Unterstaatssekretär für Diplomatie empfangen. (Abg. Florian Maier, SPD: Aber nicht Herr Paul!) Wenn das für die SPD der Hausmeister ist, dann tut es mir leid. (Beifall der AfD) Damit verbessern Sie die amerikanischen Beziehungen nicht. (Zuruf des Abg. Florian Maier, SPD) – Herr Paul war im Weißen Haus, im Gegensatz zu Ihnen. (Zurufe von der SPD) Ich finde es immer ein bisschen spannend, wobei man sagen muss, der Ministerpräsident hat es diplomatisch gemacht, aber Sie mit Ihren Redebeiträgen, wenn das in Amerika wahrgenommen wird, dann glaube nicht, wenn die Ihre Intention sehen, dass es da eine Freundschaft und eine Partnerschaft gibt. Da kann man nur mit dem Kopf schütteln, und was Rückgratlosigkeit angeht, Herr Klein, da ist die CDU absoluter Spitzenreiter in ganz Deutschland. Danke schön. (Beifall der AfD –

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete Schellhammer.

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Pia Schellhammer GRÜNE

Sehr geehrte Kolleg:innen, sehr geehrter Präsident! In der Debatte ist viel angeklungen, auch vom Kollegen Klein, dieses persönliche Erleben, das wir hier in Rheinland-Pfalz haben. Ich selbst bin ebenfalls in der Nähe einer US-Kaserne aufgewachsen, die inzwischen seit 2008 nicht mehr existiert, aber ich bin aufgewachsen mit regelmäßigen Besuchen vor Ort, mit dem gemeinsamen Feiern von Halloween. Das ist das, was angeklungen ist in der Debatte, das konkrete Wahrnehmen der jeweiligen Kultur und des Austausches. Das ist so wichtig. Gerade in den jetzigen Zeiten sind diese transatlantischen Beziehungen wichtig. Deswegen ist auch die Arbeit, die hier in Rheinland-Pfalz die Atlantische Akademie leistet, besonders wichtig. (Beifall des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) Das haben wir auch durch die Begleitung von Dr. Sirakov während der Delegation wahrnehmen können. Es ist eine ganz, ganz wichtige Arbeit, die auch weiterhin unsere Unterstützung haben sollte. Damit haben wir eine feste Bank, an der wir auch wieder arbeiten können. Ich will aber noch einmal einen Punkt betonen, den ich so nicht stehen lassen kann. Das, was Herr Lohr hier dargestellt hat, die AfD hätte nichts dagegen, wenn Menschen hier legal herkommen, dazu ist zu sagen, Sie möchten doch hier in der Gesellschaft ein Klima erzeugen, in dem Menschen nicht gerne nach Deutschland kommen, in dem sie Deutschland nicht als ein Land wahrnehmen, in das sie einwandern können, in dem sie arbeiten können, ihre Kinder zur Schule schicken können, eine Wohnung finden können. In dem gesellschaftlichen Klima, das Sie mit ihrer hasserfüllten Migrationspolitik erzeugen wollen, (Heiterkeit des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) ist es doch so, dass Menschen, wenn sie einen anderen Nachnamen haben, eben keine Wohnung finden, dass Menschen auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden, weil sie eben eine andere Herkunft haben. Sie wollen doch dieses gesellschaftliche Klima erzeugen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Sie sollten einmal nach Ludwigshafen gehen!) Deswegen kann ich diese Falschbehauptung, die Sie hier am Redepult geäußert haben, einfach nicht stehen lassen. Das stimmt einfach nicht. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie der Abg. Daniela Schmitt, FDP) Wir wollen diese offene, vielfältige und demokratische Gesellschaft. Dafür setzen wir uns in Rheinland-Pfalz ein, und dafür setzen wir uns auch in den transatlantischen Beziehungen ein. Demokratie übersteht auch stürmische Zeiten, davon bin ich überzeugt, auch das ist ein Take-away von dieser Reise. Danke. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

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Hendrik Hering

Wir dürfen Gäste begrüßen. Das sind Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums St. Katharinen aus Oppenheim, die 10. Jahrgangsstufe. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Weiterhin dürfen wir Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 32, RheinSelz/Wonnegau begrüßen. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Abgeordnete Dr. Köbberling.

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Dr. Anna Köbberling SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwei Dinge möchte ich richtigstellen. Einmal zum Thema Zuwanderung: Wir hatten eine Reihe wirklich ergiebiger und toller wirtschaftspolitischer Gespräche. Dabei sind wir auch mit dem Thema Zuwanderung konfrontiert worden. Vertreter deutscher Unternehmen in den USA, die nun von der Trumpschen Politik dazu angehalten werden, Produktion in den USA aufzubauen, statt zu exportieren, haben uns gesagt, wenn wir das wollten, dann stoßen wir aber an ein ganz großes Problem. Das ist der Arbeitskräftemangel. Wir haben nahezu Vollbeschäftigung. Menschen in den USA haben aus wirtschaftlichen Gründen drei oder vier Jobs. Wir bekommen gar keine Arbeitskräfte. Diejenigen, die wir bekommen können, sind vielleicht morgen von Deportation bedroht. Da sieht man, dass das Thema Zuwanderung ganz deutlich wirtschaftlichen Schaden anrichtet. Abgesehen davon ist das zweite große Problem, um Produktion in den USA aufzubauen, dass der Import von Produktionsmitteln, von Maschinen, auch ein großes Problem ist. Die Maschinen, die deutsche Unternehmen bräuchten, um vielleicht bestimmte Pharmazeutika oder so in den USA herzustellen, kommen durch die hohen Zölle gar nicht rein oder sind gar nicht mehr wirtschaftlich und sind in den USA nicht zu erreichen. Das Thema Zuwanderung richtet ganz großen Schaden an, wenn man es falsch anpackt. Das wollte ich nur sagen. In Deutschland brauchen wir genauso die Zuwanderung für unseren wirtschaftlichen Erfolg. Das Zweite ist das Thema der politischen Kontakte. Ja, wir waren an einem Tag im Weißen Haus – nicht im Weißen Haus, Entschuldigung, im Kongress, im Kapitol. Es war keine schöne Situation für uns, dass wir mit Mitarbeitern von Abgeordneten am Tisch saßen, auch wenn wir sie hoch schätzen, aber es war nicht gerade das, was wir erwartet haben. Das lag einfach daran, dass das der Tag des Shutdowns war und die Kongressabgeordneten nicht in Washington waren. Einer war aber da, der uns spontan über den Weg gelaufen ist und mit allergrößter Wertschätzung empfangen hat. Das war der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Tom Cole, wahrlich kein kleines Licht, mit dem wir noch ziemlich lange in seinem privaten Büro gesprochen haben. Die Wertschätzung ist durchaus vorhanden. Eines hat mich hier an der Debatte verstört und geschockt. Vier Abgeordnete und der Ministerpräsident haben die Bedeutung der transatlantischen Beziehungen für unsere Demokratie, für die Menschenrechte, für die Freiheit und auch für den wirtschaftlichen Erfolg betont und genau deshalb Gesprächspartner gesucht, die genau diese Werte bereit sind zu stärken und dazu beitragen, dass die Partnerschaft in dieser Richtung in Zukunft lebt. Ein Abgeordneter hat nicht nur hier am Pult, sondern auch in den USA die Kontakte zu denjenigen gesucht, die genau da die Axt anlegen wollen, (Heiterkeit bei der AfD – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) die unsere Demokratie infrage stellen, die es gerne hätten, wenn eine weiße Oberschicht besondere Privilegien genießt, die der Meinung sind, man müsste keine Minderheiten schützen, man könnte Frauenförderung auch weglassen. Sie stellen zum Beispiel die Wissenschaftlichkeit in der Gesundheit, bei der Impfpolitik infrage mit dem Ergebnis, dass Epidemien, bei denen man längst dachte, sie sind von diesem Planeten verschwunden, wieder auftreten, Masern zum Beispiel in den USA. (Zurufe der Abg. Dr. Jan Bollinger und Joachim Paul, AfD) Sie stellen insgesamt die Pressefreiheit infrage. Genau diese Kontakte sind Ihre Motivation, um die transatlantischen Beziehungen hochleben zu lassen. Fünf Abgeordnete und der Ministerpräsident sind allerdings der Meinung, wir müssen genau dort die transatlantischen Beziehungen stärken, wo diesen Kräften entgegengewirkt wird. Sie gibt es. Diese Kontakte haben wir gesucht, wir haben sie gefunden. Wir haben eine Reihe von Ansätzen gefunden, die wir in Zukunft ausbauen können und mit denen wir dagegen arbeiten können. Ich sage Ihnen, diese Kräfte sind in den USA vorhanden. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Sie wollen also gegen die US-Regierung arbeiten, interessant!) Wir hatten wunderbare, sehr differenzierte Gespräche. Das war auch eine schöne Erkenntnis der Reise, wie viele Menschen es gibt, die auf den unterschiedlichsten Ebenen, auf wirtschaftlicher Ebene, auf kultureller Ebene und im Wissenschaftsbetrieb diese Partnerschaft stärken wollen, die die Demokratie stärken wollen und mit denen man differenziert und klar über Zukunftsperspektiven reden kann. Das werden wir weiter tun, um nicht zuletzt unsere Demokratie in Deutschland und in Rheinland-Pfalz mit der Unterstützung der transatlantischen Partnerschaft zu stärken. Ich sage Ihnen eines: Wir sind mehr. Die Demokratie, die alte Demokratie der USA, hat ihre Resilienz über so viele Jahre bewiesen. Ich bin sehr, sehr zuversichtlich, dass sie das weiterhin tut. Wir jedenfalls werden das, was in unserer Macht steht, dazu beitragen, damit das so bleibt. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie des Abg. Marcus Klein, CDU)

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Hendrik Hering

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur noch einige Worte zu unserer viertägigen Delegationsreise an Sie richten. Als persönlichen bleibenden Eindruck möchte ich an dieser Stelle erwähnen, dass die stellenweise sehr persönlichen Gespräche mit Steven Phillips und Charlie Dent am Rande des offiziellen Delegationsprogramms und die damit vermittelten Einblicke in die Arbeitsprozesse im Kongress sowie die wirklich kurzen Wege im Kapitol meinen Horizont nachhaltig erweitert haben. Auch die erläuterte eigene Sicht des Kongressabgeordneten Tom Cole, Vorsitzender des Haushaltsausschusses, auf den am Folgetag angekündigten Shutdown wurde angesprochen und war für mich wirklich beeindruckend und gleichzeitig entzaubernd. Als Wermutstropfen: Es wäre schön gewesen, wenn wir als Oppositionsabgeordnete die Möglichkeit gehabt hätten, gemäß der eigenen Präferenzen an weiteren Programmpunkten der Delegationsreise teilnehmen zu dürfen. Ich danke an dieser Stelle allen, die an der Organisation und dem reibungslosen Ablauf dieser Delegationsreise beteiligt waren. Für unsere Zukunft wünsche ich uns, dass wir alle auch über den Atlantik hinweg wieder enger zusammenrücken, um auf Augenhöhe eine sichere und friedliche Zukunft für folgende Generationen zu schaffen. Dies sehe ich als meinen, als unser aller Auftrag. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER sowie des Abg. Marcus Klein, CDU)

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Hendrik Hering

Damit ist der erste Teil der Aktuellen Debatte beendet. Wir kommen zu Punkt 11 b) der Tagesordnung: Innere Sicherheit durch den Einsatz intelligenter Videosicherheitstechnik stärken Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13096 – Die CDU-Fraktion hat von ihrem Optionsrecht Gebrauch gemacht. Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Herber.

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Dirk Herber CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Sicherheit ist nicht nur ein Politikfeld neben vielen anderen. Sicherheit ist die Grundvoraussetzung für unsere Freiheit. Nur wer sicher lebt, kann auch Rechte und Möglichkeiten in unserer offenen Gesellschaft wahrnehmen. Wir begreifen die Gewährleistung dieser Sicherheit als die ureigenste Aufgabe unseres Staats. Weil sich die Welt verändert, müssen wir uns dieser Pfl icht immer wieder aufs Neue stellen, mit Klarheit, mit Entschlossenheit und vor allem einfach einmal mit dem Mut, Möglichkeiten, die unsere Zeit uns bringt, auch zu nutzen. (Beifall der CDU) Ich weiß aus eigener Erfahrung, was unsere Polizistinnen und Polizisten jeden Tag für unsere Sicherheit und damit auch für unsere Freiheit leisten. Dafür haben sie in jedem Augenblick unseren Respekt und unsere Dankbarkeit verdient, aber wir erleben auch immer öfter, wo sie an Grenzen stoßen. Es sind die Grenzen, die durch den mangelnden politischen Willen dieser Landesregierung gesetzt werden. Damit soll endlich Schluss sein. (Beifall bei der CDU) Wir geben mit unserem Antrag die Antwort auf eine der modernen Sicherheitsfragen. So funktioniert konservative Sicherheitspolitik: im Jetzt und mit direktem Blick in die Zukunft. Wir wollen bewahren, was uns wertvoll ist, die Sicherheit und die Freiheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Wir wollen gleichzeitig innovative Wege gehen. Das ist keine sicherheitspolitische Revolution, aber wir wollen endlich diesen trägen Stillstand beenden und moderne Grenzen setzen, damit wir die Freiheit der Menschen erhalten können und gleichzeitig unseren Sicherheitsbehörden die Luft zum modernen Arbeiten geben. Was wir Ihnen heute vorstellen, sind drei entscheidende Weichenstellungen. Erstens: Wir müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass im Kampf gegen Kriminalität und Terror bei Videoschutzanlagen intelligente Bildanalysesoftware in Einsatz gebracht werden kann. Die technischen Entwicklungen bieten uns Werkzeuge, die sich vor wenigen Jahren tatsächlich noch nach Science-Fiction angehört haben. Künstliche Intelligenz kann Videoaufnahmen an neuralgischen Punkten in Echtzeit analysieren. Sie kann auch dort noch verdächtige Bewegungsmuster erkennen, wo das menschliche Auge überfordert ist. Das entlastet unsere Polizei, weil sie uns zusätzliche Augen bietet. Während Rheinland-Pfalz schläft, gehen andere Bundesländer wie Hessen mit Augenmaß voran. (Zuruf von der CDU: So ist es! – Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Dort kommt ein rechtssicheres Stufenmodell zum Einsatz. Die KI erkennt nur anonymisierte Muster, und erst dann schaltet sich ein Mensch ein, um über weitere Maßnahmen zu entscheiden. Genau das muss aber auch Ewigkeitsgarantie haben, wenn wir über den Einsatz von künstlicher Intelligenz sprechen. Über Maßnahmen entscheiden darf nur ein Mensch. (Beifall bei der CDU) So wird Innovation mit den Vorgaben der europäischen KI-Verordnung in Einklang gebracht. Diesen Rechtsrahmen sollten wir zum Schutz der Menschen auch in Rheinland-Pfalz schaffen. Es ist doch keinem Menschen mehr zu erklären, der seine natürlich gegebene Intelligenz nutzt, dass wir künstliche Intelligenz in der Breite der Gesellschaft nutzen, dass auch kriminelle Energie künstliche Intelligenz nutzt, aber dass wir unsere Sicherheitsbehörden von der Nutzung dieser künstlichen Intelligenz ausschließen. (Beifall der CDU) Zweitens wollen wir die Angsträume für unsere Bürger zurückgewinnen. Um das zu tun, sollen Videoschutzanlagen an Örtlichkeiten dann eingesetzt werden können, wenn sie aufgrund von Tatgelegenheitsstrukturen, also der Lage, der Einsehbarkeit, der Frequentierung von Menschen, von der Bevölkerung gemieden werden. Sicherheit hat immer eine objektive und eine subjektive Komponente. Diese Angsträume sind keine diffuse Einbildung, sondern sie sind eine wissenschaftlich belegte soziologische Kategorie. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Es sind Orte wie dunkle Unterführungen, schlecht einsehbare Parks und Ecken oder abgelegene Gassen, Orte, die von Menschen als bedrohlich empfunden werden, auch wenn die Kriminalitätsstatistik vielleicht etwas anderes sagt. Das Einkaufszentrum in Kaiserslautern, der Exerzierplatz in Pirmasens, die Fußgängerunterführung unter der Balduinbrücke in Koblenz: Gemeinsam mit den Menschen und den kommunalen Sicherheitsbehörden und Räten müssen wir diese Angsträume erkennen, benennen und zielgerichtet gegen sie vorgehen; (Beifall der CDU) denn dieses Unsicherheitsgefühl ist ein Faktum, und das beeinträchtigt die Lebensqualität der Menschen massiv. Nicht zuletzt führt diese Angst, die die Menschen haben, zur Verunsicherung darüber, ob der Staat überhaupt in der Lage oder überhaupt noch Willens ist, für die Sicherheit und die Freiheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu garantieren. Diese Angst dürfen wir nicht unbeantwortet lassen. (Beifall bei der CDU) Wir müssen als Gesetzgeber den Willen haben, gegen diese Angsträume vorzugehen. Der gezielte Einsatz von intelligenter Videosicherheitstechnik kann hier das Sicherheitsgefühl der Menschen stärken und ihnen die öffentlichen Räume zurückgeben. Zu guter Letzt, lassen Sie uns die Regelungen schaffen, mit denen der Einsatz von Videoschutzanlagen zur Verhinderung von illegaler Müllablagerung und Vandalismus vereinfacht wird. Wer in unseren Gemeinden unterwegs ist, sieht illegale Müllablagerung an Containern, Schmierereien, mutwillige Zerstörungen an Spielplätzen und öffentlicher Infrastruktur. Ohne die Broken-Windows-Theorie näher erläutern zu wollen, ist das einfach eine Respektlosigkeit gegenüber der Allgemeinheit und gegenüber all denjenigen, die sich für lebenswerte Städte im Ehrenamt und in unseren Dörfern einsetzen. (Beifall der CDU) Der Ruf nach Videotechnik an diesen neuralgischen Punkten ist in den Kommunen laut, und er ist auch berechtigt, aber die einzige Antwort, die die Landesregierung für unsere Bürgermeister hat, ist: Sehr geehrte Damen und Herren, datenschutzrechtliche Hürden machen Ihr Anliegen nahezu unmöglich. – Seien Sie doch wenigstens ehrlich und sagen: Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben in dieser Landesregierung weder die Kraft noch den Willen, zukunftsweisende sicherheitspolitische Maßnahmen auf den Weg zu bringen. (Beifall bei der CDU) Dieses Totstellen, das Sie in sich haben, ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr zu vermitteln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Saarland hat hierzu bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt und im September in erster Lesung beraten – das Saarland, das tut mir als Pfälzer im Herzen wirklich weh, und in Rheinland-Pfalz herrscht weiter tatenloses Bedauern. Ich habe es zu Beginn schon einmal gesagt, diese Tatenlosigkeit schwächt das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat. Sie kostet unsere Gemeinden einen Haufen Geld. Wir müssen unseren Kommunen also endlich das Werkzeug in die Hand geben, um ihr öffentliches Eigentum wirksam schützen zu können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren von der Landesregierung, wir liefern in diesem Antrag tatsächlich eine Blaupause für eine sichere und zugleich freiheitliche Zukunft in Rheinland-Pfalz. Wir tragen unsere Argumente mit Verstand und Verantwortung vor. Ich stelle mich bzw. wir stellen uns gerne immer wieder den sicherheitspolitischen Diskussionen hier im Haus. Wir wollen aber auch einfach einmal ein entschlossenes Handeln sehen. Lassen Sie uns doch bitte die rechtlichen Grundlagen im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz schaffen, um mit intelligenter Videotechnik für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum zu sorgen. Lassen Sie uns den Balanceakt zwischen Sicherheit und Freiheit wagen, und zwar nicht mit blinder Technikeuphorie, sondern mit transparenten Regeln und dem notwendigen Augenmaß. Hinter diesem Antrag steht die echte Überzeugung, dass der Staat seiner wichtigsten Pflicht nachkommen muss, der Pflicht, die Freiheit der Menschen durch ein gerütteltes Maß an Sicherheit zu garantieren. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung und um Unterstützung für unseren Antrag. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Hüttner.

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Michael Hüttner SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich hatte ich gedacht, die CDU würde sich genauso mit dem Thema der öffentlichen Videoüberwachung und den diesbezüglichen Möglichkeiten der KI-Unterstützung auseinandersetzen, wie wir es tun, und hätte damit den gleichen Wissensstand. (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU – Weitere Zurufe von der CDU) Ich habe anscheinend aber zu optimistisch gedacht. Entweder lässt sie die Berichterstattung diesbezüglich außer Acht, oder – das wäre noch schlimmer, und das hat die Rede des Kollegen hier eindeutig bewiesen – es ist rein populistisch. (Zuruf von der CDU) Es geht um Aktionismus, mit dem mal eben alles Recht übertüncht wird. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie in den Antrag schauen und dann die Passage lesen „Unsere Sicherheitsbehörden brauchen […] klare Regelungen und mehr Handlungsfreiheit“ und das einmal übersetzen, heißt das in der Konsequenz, unsere Regelungen sind nicht klar, (Abg. Dirk Herber, CDU: Ja!) und unsere Beamten sollen machen können, was sie wollen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das geht eben nicht. Wir haben klare Regelungen, übrigens noch vor wenigen Wochen oder Monaten gemeinsam mit der CDU verabschiedet. (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU – Weitere Zurufe von der CDU) Darüber hinaus, wenn wir keine klaren Regelungen hätten, dann hätten wir auch letztendlich einen eigenen Gesetzesbruch, und das geht natürlich überhaupt nicht. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Dirk Herber CDU

Schade, dass die Kollegin Klinkel nicht redet!) Sie wissen doch selbst, aus der Anfrage des Kollegen Klein zu Kaiserslautern ist ausdrücklich hervorgegangen, wir haben keine Ermächtigung zu dem Thema KI-Unterstützung. (Abg. Dirk Herber, CDU: Die wollen wir doch schaffen!) Wir haben keine Ermächtigung. (Abg. Marcus Klein, CDU: Der Landtag kann das! – Weitere Zurufe von der CDU – Glocke des Präsidenten) Wir haben keine Ermächtigung. Sie wissen auch, in Mannheim, auch in Hessen gibt es Modellprojekte. (Abg. Dirk Herber, CDU: Nein, Hessen ist kein Modellprojekt!) Die Mannheimer sagen dabei selbst, die Kameras werden immer besser, die Kameras lernen dazu. Fehler werden immer weniger. Das bedeutet doch in der Konsequenz, wenn wir dies heute anwenden würden, dann wäre es juristisch absolut angreifbar. Das wäre doch fatal, etwas aufzubauen, das angreifbar ist. Deswegen gibt es eine solche Situation unter der jetzigen Rechtslage nicht mit der SPD und nicht mit dieser Koalition. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Dirk Herber CDU

Ah, nicht mehr Koalition!) Es gibt aber viele andere Maßnahmen. Wenn Sie einmal schauen, dass damit das Problem nicht beseitigt wird, wenn sie an einem gewissen Punkt – ich komme gleich noch mal dazu, dass es bei Ihnen nicht um einen gewissen Punkt geht – Kameras aufstellen, dann wird nämlich alles eigentlich nur verdrängt. Aus der Stadt Bingen zum Beispiel kann ich sagen, wir hatten einen Bereich eines sogenannten Angstraums. Nachdem a) das Ordnungsamt ein bisschen öfter da war und b) die Laternen mit ihren Leuchtmitteln ausgetauscht wurden, war die Situation schnell beseitigt. Drittens haben wir auch das Projekt „Urbane Sicherheit“. Sie wissen – sollten es wissen, ich habe festgestellt, dass Sie es anscheinend doch nicht wissen –, dass hierbei Kommunen gemeinsam mit dem Ministerium zusammenarbeiten, die verschiedenen Maßnahmen abarbeiten und dabei sowohl subjektiv als auch objektiv Verbesserungen hinbekommen. Nach § 30 ist es dann – Sie sollten das POG kennen, Kollege Herber –, wenn alles nicht mehr greift, sehr wohl möglich, Videotechnik einzusetzen. Das wird auch gemacht, zum Beispiel – auch als Modell und sogar bei Ordnungswidrigkeiten, weil andere Maßnahmen zu keinem Fall gegriffen haben – in Ludwigshafen. Auch hier gibt es aber, ähnlich wie in Mannheim und in Hessen, noch keine Auswertung. Dementsprechend ist noch keine sichere Lage vorhanden. Im Übrigen – das ist eigentlich das Fatale, wenn man es sich genau betrachtet –, was Sie eben auch hier noch gesagt haben: dort Kameras aufbauen zum Schutz vor Straftaten und Terrorismus. Bisher reden wir davon, dass wir dort, wo es eine Mehrung von Straftaten gibt, was bei Terrorismus definitiv nicht der Fall ist, überall dort Kameras aufstellen, wo das subjektive Empfinden der Menschen so ist und das Bedürfnis vorhanden ist, und überall dort Kameras aufstellen, wo Vandalismus, illegale Müllbeseitigung oder irgendwelche Verschmutzungen und Schmierereien an Containern stattfinden. Wenn Sie sich das einmal überlegen, was Sie hier gesagt haben, heißt das, Sie stellen in jeder Stadt Hunderte von Kameras auf. Das ist doch fatal. Wir kommen in Situationen hinein, die einen Überwachungsstaat in aller Konsequenz darstellen. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Marcus Klein CDU

Gerade nicht! – Zuruf des Abg. Markus Wolf, CDU) Einige Kollegen waren in Riga dabei, manche auch in Istanbul. (Abg. Marcus Klein, CDU: Sehr bemüht! –

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Gordon Schnieder CDU

Stets bemüht!) Manche von der CDU haben dabei auch die Vorführung geschwänzt. Wenn Sie das sehen, wie Hunderte von Kameras in einer Stadt stehen, dann wird Ihnen schon übel. Ich fasse einmal zusammen: Bleiben Sie cool, bleiben Sie sachlich, betreiben Sie keinen Populismus, sondern warten Sie die Auswertung der Modellprojekte ab. Wenn die Modellprojekte so ausgereift sind, dass es Sinn macht, sie fortzuführen, dann werden wir gemeinsam Ermächtigungen finden, diese auch durchzuführen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Zu einer Kurzintervention hat Abgeordneter Herber das Wort.

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Dirk Herber CDU

Lieber Kollege Hüttner, ich habe wirklich gedacht, es kommt ein Fachpolitiker, aber Nina Klinkel ist heute nicht da, und deswegen hat man Sie noch einmal bemüht. (Heiterkeit bei der CDU) Sie hätten sich den Antrag vielleicht noch einmal durchlesen sollen, weil das, was Sie hier vorgetragen haben, einfach sachlich falsch war. Erst einmal haben Sie es eingeschränkt, dass es mit dieser Koalition nicht zu machen ist. Das ist tatsächlich wahr, weil Ihre grünen und gelben Anhängsel diese Videoschutzeinrichtungen einfach nicht mögen. (Abg. Marcus Klein, CDU: Das ist das Problem!) Deswegen liegt es auch daran, dass Sie das heute ablehnen müssen. Wir reden vielleicht einnoch mal im Mai, mal sehen, wie sich die Lage dann darstellt. (Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von der FDP: Ah!) Herr Hüttner, Sie haben von Modellprojekten gesprochen, die man sich erst anschauen muss. In Hessen ist das kein Modellprojekt. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten – Der Redner dreht sich zum Präsidium)

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Hendrik Hering

Ich wollte nur für Ruhe sorgen. Das Läuten war etwas heftiger. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause)

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Dirk Herber CDU

– Ich bin etwas schreckhaft heute Morgen. In Hessen ist das kein Modellprojekt, in Hessen wird das landesweit umgesetzt. Das ist gesetzlich geregelt, und man geht mit den Kommunen in den Austausch. Das ist genau das, was ich hier vorgetragen habe. Man geht mit den Kommunen in den Austausch: Wo habt Ihr diese Angsträume? Wo habt Ihr diese Stellen, an denen Vandalismus oder Müllablagerungen stattfinden? Wo müssen wir gemeinsam agieren und können gemeinsam eine Kamera aufstellen? Das hat doch nichts mit Hunderten Kameras in allen Kommunen in Rheinland-Pfalz zu tun. Ich glaube, dass Sie einfach nicht begriffen haben, um was es hier und heute geht. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben gesagt Spielplätze! – Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Verhinderung von Terrorismus, Herr Hüttner, ernsthaft jetzt? Sie haben es nicht gelesen. Sie haben nicht gelesen, was wir wollen. Beim Einsatz von künstlicher Intelligenz geht es um Gesichtserkennung. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kurzintervention!) Da geht es um Menschen, die sich in einer Art und Weise in Räumen bewegen, die darauf hinweisen kann, dass es zu schweren terroristischen Straftaten kommt. (Abg. Marcus Klein, CDU: Bewegungsmuster!) Wenn uns dabei eine künstliche Intelligenz unterstützen kann, damit wir ein weiteres Auge draußen auf der Straße haben, wo wir eben nicht ständig und durchgehend Polizeibeamte oder ständig und durchgehend verdeckte Ermittler am Laufen haben, dann kann es uns das doch nur für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger wert sein, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: So ist es! –

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Marcus Klein CDU

Genau!) dass wir genau diesen Weg gehen und diese Maßnahmen umsetzen. Ich weiß, Sie haben die Bremsen dabei, die gelben und die grünen. Ich hoffe aber, vielleicht kommen Sie noch einigermaßen zu Verstand. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Abgeordneter Hüttner zur Erwiderung. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt hat Abgeordneter Hüttner das Wort und sonst keiner.

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Michael Hüttner SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Herber, Sie wissen doch, die Systeme sind noch nicht ausgereift. Sie wissen doch auch – als Polizist sollten Sie es zumindest wissen –, was, wenn Sie mit nicht sicheren Beweislagen vor Gericht gehen, dort passiert. Das, was gemacht wurde, scheitert vor Gericht nämlich kläglich. Deswegen ist es so, dass diese regierungstragenden Fraktionen dafür Sorge tragen, dass sichere Maßnahmen angewendet werden. Nichts anderes habe ich gesagt, als dass mit dieser Koalition nicht gegen Rechtsstaatlichkeit verstoßen wird. Das ist die Konsequenz, und das ist eine Konsequenz, die Sie machen wollen. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Markus Wolf CDU

Ist doch Quatsch!) Sie verkennen eines, weil Sie in Ihrer Form von Wahn nur noch die Kameras sehen. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Was?) Es gibt viele Möglichkeiten, und die werden auch in vielen Kommunen angewandt, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Hatte ich mal anders in Erinnerung!) indem ich über Stadtgestaltung sehr wohl einiges tun kann, damit es auch sichere Situationen gibt. Ich habe vorhin, als Sie von den Angsträumen und den dunklen Unterführungen sprachen, zwischendurch so gedacht, Licht aus, Kamera an, das ist genau die Situation. (Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nein, dann muss sich eine Stadt überlegen, wie gestalte ich meinen Raum, wie gestalte ich meine Stadt, wo stelle ich möglicherweise den Container auf, um auch an der Stelle nicht einfach fatal dafür zu sorgen, dass möglicherweise irgendetwas passiert. Sie können doch nicht ernsthaft erwarten – in der Stadt Bingen gibt es 40 Containerstandorte, und an jedem Container ist schon mal rumgeschmiert worden –, dass wir jeden Container im Einzelnen, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oder Spielplätze!) geschweige denn bei Straftaten, anfangen zu überwachen, nur weil dort einmal eine Schmiererei stattgefunden hat. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein. Also nochmal: cool bleiben, Rechtssituation abwarten, und dann reden wir weiter. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Einfach mal runterkommen!) Danke schön. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kollege von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU fordert in ihrem Antrag drei Dinge. Erstens: KI-unterstützte Videoanalyse auf öffentlichen Plätzen. Zweitens: Kameras in sogenannten Angsträumen, und drittens mehr Videoüberwachung bei Vandalismus und illegalem Müll. Das klingt nach Tatkraft. So, wie der Kollege Herber das hier immer vorträgt, klingt das nach Tatkraft, ist aber in Wahrheit Aktionismus mit hohem Grundrechtsrisiko und schwacher Evidenz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD –

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Michael Hüttner SPD

So ist es!) Ziel des Antrags ist mehr Innere Sicherheit. Lieber Kollege Herber, dieses Ziel verfolgt die Koalition, aber ohne auf flächendeckende Überwachung zu setzen. Mit der POG-Novelle, die Sie geflissentlich übersehen haben, haben wir in diesem Jahr entscheidende Instrumente eingeführt: Bodycams zur Eigensicherung in Wohnungen, automatisierte Datenanalyse im rechtlichen Rahmen, elektronische Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt, Monocam, Drohnenabwehr. (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Solche Dinge stärken die Polizei, aber auch unsere Freiheit. Wenn wir heute über intelligente Videoüberwachung reden, dann müssen wir auch ehrlich über den Stand der Dinge reden. In Mannheim läuft seit Jahren ein Pilotprojekt. Das wurde noch einmal verlängert. Eine wissenschaftliche Evaluation steht noch aus, weil das Projekt noch läuft. Ob das System überhaupt und wie es funktioniert, wissen wir noch nicht. (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Wer in dieser Lage flächendeckend Technik fordert, verwechselt politischen Aktionismus mit seriöser Innenpolitik. In Hamburg verwechselte die KI zuletzt eine Umarmung mit einer Schlägerei. Wollen Sie auf dieser Basis eine Videoüberwachung einführen? Ich nicht. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) In Hessen – das wissen Sie auch – führte ein Sicherheitsgesetz zur automatisierten Datenanalyse geradewegs in verfassungsrechtliche Konflikte, in Vertrauensverlust. Unser Grundsatz lautet daher: Evidenz, dann Entscheidung, nicht umgekehrt. Auch die neue KI-Verordnung der EU spricht eine klare Sprache. Systeme, die auch – das sind solche KI-Systeme – zur biometrischen Fernidentifikation genutzt werden können, gelten als hochriskant, weil sie nachweislich verzerrte, diskriminierende Ergebnisse liefern können, etwa bei Herkunft, Geschlecht oder Behinderung. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte warnt. Kameras verhindern keine Straftaten, weil viele Delikte im Affekt passieren. Die meisten Kameras – das müssten auch Sie zugestehen – sind gerade nicht live überwacht. Das können wir auch gar nicht leisten mit unserer Polizei. Was bringt eine Kamera, wenn die Tat schon vorbei ist? Technik kann unterstützen, aber sie ersetzt nicht Prävention. Kommen wir zu dem Thema Angsträume. Ja, das Gefühl von Unsicherheit ist real, und es ist wichtig, Menschen dieses Gefühl zu nehmen und ihnen zu sagen, sie leben in Sicherheit, aber das rechtfertigt keine Grundrechtseingriffe; denn Grundrechtseingriffe brauchen objektive Kriterien. Ein subjektives Angstempfinden darf kein Türöffner sein für flächendeck ende Überwachung. Gegen Angsträume und dunkle Unterführungen – das hat mein Kollege soeben gesagt – helfen eben keine Kameras. Es hilft aber mehr Beleuchtung, klare Sichtachsen, belebte Plätze und vor allem auch sichtbare, ansprechbare Menschen vor Ort. Der Bezirksdienst der Polizei ist hier zentral. Polizistinnen und Polizisten, die regelmäßig präsent sind, unbewaffnet, bürgernah, ansprechbar. (Abg. Dirk Herber, CDU: Unbewaffnet?) – Na ja, also, eben nicht schwer. Solche Dinge stärken das Sicherheitsgefühl. Die Bürgerpolizei stärkt das Sicherheitsgefühl, aber keine Kamera da oben. Zum Thema Vandalismus und Müll: Auch dagege helfen keine pauschalen Kameraüberwachungen. Ich war gerade eben sehr erschrocken, als Sie bei Vandalismus Spielplätze genannt haben. Ich dachte, wollen Sie jetzt Spielplätze überwachen? Ich nicht, sorry, sondern es hilft auch da gezielte Kontrolle, schnelle Beseitigung, Müllmelde-Apps in Kommunen helfen ebenso und proaktive Präsenz durch Ordnungsbehörden, aber Software hilft da keinesfalls. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, drei klare Leitlinien: Erstens: Wir brauchen belastbare Daten, bevor wir neue Systeme einführen. Ohne Beleg für die Wirkung keine Ausweitung. Zweitens: Wir brauchen in den Kommunen bessere Beleuchtung, belebte Orte, sichtbare Präsenz. Das stärkt das Sicherheitsgefühl der Menschen vor Ort. Wir brauchen Drittens eine ganz klare rote Linie, keine schwammigen Kategorien wie „Angstraum“ als Freifahrtschein für Grundrechtseingriffe und keine neuen Überwachungsmaßnahmen ohne eine unabhängige Evaluation. Meines Erachtens entsteht Sicherheit nicht durch mehr Kameras, sondern durch mehr Vertrauen und durch echte Präsenz vor Ort. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Hendrik Hering

Wir dürfen weitere Gäste im Landtag begrüßen. Das ist die SPD-Arbeitsgemeinschaft 60 plus aus dem Landkreis Trier-Saarburg. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Außerdem begrüße ich Senioren-Sicherheitsbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Für die AfD-Fraktion spricht nun Abgeordneter Stuhlfauth.

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Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über ein Thema, das den Kern staatlicher Verantwortung betrifft: die Gewährleistung der Inneren Sicherheit. Die CDU-Fraktion hat mit ihrem Antrag zum Einsatz intelligenter Video-Sicherheitstechnik einen Schritt in die richtige Richtung getan. Dieser Vorstoß ist nicht nur unterstützenswert, er ist überfällig. Die AfD-Fraktion steht uneingeschränkt hinter allen vertretbaren Maßnahmen, die der Kriminalitätsbekämpfung und Gefahrenabwehr dienen. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Sehr geehrte Damen und Herren, das polizeiliche Lagebild in Rheinland-Pfalz zeigt seit Jahren dieselbe Entwicklung: Zunahme von Sexualdelikten, Messerlagen, wiederkehrender Vandalismus in Innenstädten, zunehmende Aggressionsdelikte in öffentlichen Verkehrsmitteln, und das alles häufig in denselben Brennpunktbereichen. Hier ist der Einsatz von intelligenter Videosicherheit ein wirksames Instrument. Durch automatisierte Erkennungssysteme und KI-gestützte Bildanalyse lassen sich Auffälligkeiten im Echtzeitbetrieb identifizieren, bevor Straftaten eskalieren. So entsteht ein unmittelbarer Präventions- und Abschreckungseffekt, der Täterverhalten nachhaltig beeinflusst. Technik ersetzt nicht die Polizei, aber sie unterstützt die polizeiliche Lageführung. Videotechnik liefert wertvolle Daten für die Einsatzsteuerung, schafft belastbares Beweismaterial und ermöglicht eine bessere Nachverfolgung von Tatverläufen. Das ist eine erhebliche Effizienzsteigerung im Sicherheitsapparat. Wo klassische Präsenzstreifen an personelle Grenzen stoßen, kann der gezielte Einsatz moderner Systeme Eigensicherungen und Aufklärungsquoten wesentlich erhöhen. Gerade in Zeiten, in denen Polizeikräfte in vielen Bereichen überlastet sind, bietet intelligente Videosicherheit eine strategische Entlastung der Sicherheitsbehörden. Wenn Kameras mit intelligenter Auswertungssoftware beispielsweise in Unterführungen, Parkhäusern oder an Haltestellen installiert werden, können sogenannte Angsträume entschärft und Bürgern ihr Sicherheitsgefühl zurückgegeben werden. Das stärkt die öffentliche Ordnung, und genau das ist Auftrag staatlichen Handelns. Doch – das möchte ich auch betonen – Videosicherheit darf nicht wahllos eingesetzt werden. Die AfD-Fraktion fordert eine klare rechtliche Grundlage und den datenschutzkonformen Betrieb solcher Systeme. Es geht um den gezielten, lageangepassten Einsatz dort, wo ein erhöhtes Gefahrenpotenzial besteht. Polizeidienstvorschrift 100: An Brennpunkten sind Schwerpunkte zu bilden. Datenschutz und Freiheitsrechte bleiben dabei gewahrt, solange die Maßnahmen transparent, verhältnismäßig und zweckgebunden sind. Wir müssen uns von der ideologisch geprägten Skepsis gegenüber Technik verabschieden. Eine moderne Sicherheitsarchitektur braucht moderne Werkzeuge, und wer die Möglichkeiten der Technik nicht nutzt, handelt fahrlässig gegenüber den Menschen, die auf Schutz angewiesen sind. Wir unterstützen daher den flächendeckenden Ausbau intelligenter Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten, die rechtliche Anpassung zur effektiven Nutzung dieser Systeme und die Verzahnung mit polizeilichen Lagezentren, um eine unmittelbare Reaktionsfähigkeit zu gewährleisten. Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Polizeikräfte leisten täglich Hervorragendes unter zunehmend schwierigen Bedingungen. Sie verdienen die bestmögliche technische Unterstützung. Videosicherheit mit intelligenter Auswertung ist kein Ersatz für Präsenz, aber ein Multiplikator der polizeilichen Handlungsfähigkeit. Das ist ein Gewinn für die operative Einsatzführung und für die Sicherheit unserer Bürger. Ein Staat, der auf moderne Technik verzichtet, signalisiert Schwäche. Ein Staat, der sie verantwortungsbewusst nutzt, zeigt Entschlossenheit. Die AfDFraktion Rheinland-Pfalz wird dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen, weil wir überzeugt sind, dass intelligente Videosicherheit ein unverzichtbarer Bestandteil einer zukunftsorientierten Sicherheitsstrategie ist. Wir wollen ein Land, in dem Straftäter Konsequenzen fürchten und Bürger keine Angst vor der Dunkelheit haben. Sicherheit ist keine politische Option, sie ist Auftrag staatlichen Handelns. Es ist höchste Zeit, dass Rheinland-Pfalz dieser Pflicht wieder nachkommt. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion Fraktionsvorsitzender Steven Wink.

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Steven Wink FDP

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über eine Ausweitung von Videoüberwachung im Sinne von Nutzung der KI oder Bildanalyse. Nun haben wir zwei Interessen, die sich gegenüberstehen: Die eine ist natürlich die Technik, die wir nutzen wollen, um die Sicherheit objektiv und subjektiv zu erhöhen, auf der anderen Seite geht es aber auch um den Eingriff in die persönliche Freiheit und die persönlichen Rechte. Natürlich brauchen wir nicht darüber zu debattieren, dass wir Sicherheit gewährleisten wollen, und zwar – ich habe es gesagt – objektiv, aber auch subjektiv, was also das subjektive Empfinden der Menschen anbelangt. Wir reden aber ebenso über Grenzen für den Staat, die klar zu definieren sind. Rheinland-Pfalz ist eines der sichersten Bundesländer. Das sage nicht ich, das sagen nicht wir, das sagen die Statistiken. Das liegt ganz einfach daran, dass wir gut 10.000 engagierte Polizistinnen und Polizisten haben, die mit ihrer Präsenz, mit ihren Fähigkeiten Tag und Nacht dafür einstehen, für unsere Sicherheit zu sorgen und unsere Sicherheit zu gewährleisten. An dieser Stelle sage ich auch einmal ein Dankeschön an alle Polizeibeamtinnen und -beamten. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Natürlich klingt das zunächst einmal verlockend, und alles klingt auch richtig und korrekt. Wir haben gestern über das Thema Chat-Überwachung gesprochen, wenn auch erledigt. Heute reden wir über Videoüberwachung, KI-Nutzung, ein bisschen KI zum Echtzeitscannen aller Bewegungen; doch die Realität ist auch hier oftmals eine ganz andere. Es wurde vorhin schon angesprochen, nach dem POG ist Videoüberwachung in Teilen möglich, KI noch nicht, aber die Videoüberwachung. Jede anlasslose Kamera im öffentlichen Raum schafft aber auch einfach ein Gefühl von ständiger Überwachung für die Menschen. (Beifall der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dies ändert auch das persönliche Verhalten. Das Komische daran ist – darüber gibt es auch Studien –, es ändert nicht zwangsläufig ein kriminelles Verhalten, aber es ändert das Verhalten von anderen: zurückhaltender, ruhiger, weniger Bewegung, eher ein schüchternes Verhalten. Genau dieses Verhalten, meine freie Bewegung, wie ich mich bewege, ist ein Bürgerrecht einer liberalen Demokratie, und die Menschen haben ein Anrecht darauf, dass auch über dieses Thema diskutiert wird und über staatliche Grenzen, wenn wir über diesen Bereich sprechen. (Beifall der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben als einen Pro-Punkt auf die Angsträume angespielt. Die Frage ist: Wer definiert Angsträume, und was passiert, wenn sich sogenannte Räume durch Videoüberwachung und KI verlagern? Das heißt, die Kameraüberwachung erweitert sich dann zwangsläufig, wenn es eine Verlagerung geben sollte. Das wäre dann folgerichtig in diesem Punkt. Die Überwachung bekämpft aber zwangsläufig nicht auch die Ängste, wenn es solche Orte gibt. Da gibt es noch viele andere Punkte: Präsenz, Licht. Wir haben zum Beispiel Ängste von Frauen in Tiefgaragen, wenn es dort eine dunkle Ecke gibt. Jetzt gibt es die Frauenparkplätze mit viel Licht und Überwachung. Die meisten Frauen aber werden gar nicht Opfer einer Gewalttat in einer Tiefgarage, obwohl die Tiefgarage ein Angstraum für diese Frau ist. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Das ist ein Argument, dass nicht alle Taten zwangsläufig in diesen Räumen stattfinden. Wir haben Licht, wir haben die Stadtgestaltung angesprochen. Wir haben Sicherheitsbeamtinnen und Sicherheitsbeamte mit ihrer Präsenz angesprochen. Das ist immer noch ein Thema, das Eskalation verringert, verhindert. Kameras verhindern diese nicht zwangsläufig, und sie bauen auch nicht zwangsläufig Vertrauen auf, wie es hier argumentativ dargestellt wird. Ja, Pirmasens hat die Videoüberwachung für einen Ort geprüft. Ja, der Stadtrat hat es geprüft. Dann ging es zur Polizei, und dort wurde festgestellt, dass die Grenzen an diesem Ort eben nicht überschritten worden sind und dass die Videoüberwachung deshalb dort nicht stattfinden kann und man es stattdessen über Projekte wie die urbane Sicherheit lösen muss. Dann hatten wir das Beispiel Altglascontainer und Vandalismus. Also, Kameras an den Altglascontainern. Jetzt habe ich ihn da drüben, und dann kommt dort eine hin, dort eine hin und dort eine hin. Also, das Risiko von Fehlinterpretation, algorithmische Vorurteile bis zum Datenklau und -missbrauch besteht weiterhin. Die KI erkennt keine Angst, sie erkennt keine Emotionen. Sie erkennt keine Situation von Ironie oder ängstlichem Zustand. Sie erkennt Muster, und diese Muster müssen trainiert werden. Jetzt ist die Frage, wer trainiert diese Muster bei einer KI? (Glocke des Präsidenten) Dann löst sie Alarm aus, die Polizei kommt und ist präsent vor Ort. Genau das wollen wir doch: Präsenz vor Ort. Deshalb haben wir mehr Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, und wir wollen noch mehr. Das erhöht die Präsenz. Dies wird das Ergebnis letztendlich zeigen. Sicherheit ist wichtig, Freiheit ist wichtig, (Glocke des Präsidenten) eine starke Polizei und keine Maschinen, und deswegen können wir das so nicht mittragen. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Kern geht es im Antrag der Kollegen der CDU um das alte, immer aktuelle Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit. Freiheit ist kein Zustand im luftleeren Raum. Sie braucht Schutzräume, sichere Wege, sichere Bahnhöfe, sichere Plätze. Wo Menschen aus Angst Orte meiden, schrumpft Freiheit faktisch zusammen. Dunkle Unterführungen, schlecht einsehbare Ecken, verwahrloste Plätze, das sind Angsträume, in denen Staat und Kommune handeln müssen. Andererseits, Sicherheitsmaßnahmen greifen in Grundrechte ein. Darum gilt der Kompass der Verhältnismäßigkeit: geeignet, erforderlich, angemessen. Genau hier setzt der Antrag der CDU an. Er verlangt klare, transparente Regeln, ein Stufenmodell beim Einsatz von KI, zunächst eine Mustererkennung, dann eine menschliche Entscheidung sowie unabhängige Datenschutzaufsicht. Es geht nicht um flächendeckende Dauerüberwachung, sondern um gezielten, rechtsstaatlich kontrollierten Schutz an neuralgischen Orten. Zugleich adressiert der Antrag Alltagsprobleme wie Vandalismus und illegale Müllablagerungen, die Lebensqualität mindern und Gemeinwohlressourcen binden. Wir dürfen Technik nicht überschätzen. Intelligente Videoanalyse ersetzt weder die Polizeipräsenz noch Präventionsarbeit, gute Beleuchtung oder städtebauliche Maßnahmen. Sie ist aber ein Baustein, nicht ein Allheilmittel. Deshalb brauchen wir strikte Zweckbindung, kurze Speicherfristen, wirksame Transparenz, diskriminierungsfreie Verfahren und regelmäßige Evaluation. Nur so wahren wir die informationelle Selbstbestimmung und stärken zugleich das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Ehrlich ist aber auch, das größte Freiheitsrisiko entsteht dort, wo der Staat Gefahren nicht mehr wirksam begegnen kann, (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) sei es Gewalt an Verkehrsknotenpunkten, Organisierte Kriminalität oder fortgesetzte Zerstörung öffentlicher Infrastruktur. Rechtstreue Menschen haben Anspruch auf sichere, angstfreie Räume. Sicherheit schützt nicht nur Freiheit, sie ermöglicht sie. Mein Fazit ist klar: Sicherheit ist die Voraussetzung für die Freiheit. Wer Sicherheit schwächt, schwächt am Ende die Freiheit der Vielen. Der vorliegende Antrag findet die richtige Balance mit Augenmaß, rechtsstaatlichen Leitplanken und moderner Technik, die den Menschen dient. Deshalb stimmen wir dem Antrag der CDU zu. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER und bei der CDU sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen noch weitere Gäste bei uns begrüßen, und zwar Mitglieder aus dem Landesjagdverband, Kreisgruppe Bad Dürkheim/Neustadt. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Nächster Redner ist fraktionsloser Abgeordneter Michael Frisch. – Sie haben maximal 5 Minuten.

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Michael Frisch fraktionslos

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir zunächst eine grundsätzliche Anmerkung. Wörtliches Ziel des Antrags ist es, bisher gemiedene öffentliche Räume wieder zurückzugewinnen. Zurückgewinnen kann man nur etwas, das zuvor verloren gegangen ist, vor allem seit 2015 unter Verantwortung CDU-geführter Bundesregierung. Wieder einmal versuchen Sie, liebe Kollegen von der Union, Schäden zu reparieren, die Ihre Partei in wesentlichen Teilen selbst herbeigeführt hat. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Oh!) Auch wenn das notwendig ist, wollen wir nicht, dass es auf Kosten der Freiheit unserer Bürger geht. Zweifellos ist die Wahrung der richtigen Balance zwischen Sicherheit und Freiheit eine zentrale Aufgabe des freiheitlichen Rechtsstaats. Staatliche Maßnahmen und individuelle Freiheitsrechte müssen ständig neu justiert und abgewogen werden, um ein Gleichgewicht zwischen den Interessen des Einzelnen und dem Schutz der Allgemeinheit herzustellen; denn anders als es der CDU-Antrag explizit feststellt, ist Sicherheit nicht gleich Freiheit. Wer maximale Sicherheit haben will, der schließt sich zu Hause ein, besucht keine öffentlichen Veranstaltungen, unternimmt keine Reisen und vermeidet jeden Kontakt zu seinen Mitmenschen. Ein Staat, der seinen Bürgern das höchstmögliche Maß an Sicherheit gewähren will, kommt nicht umhin, durch umfassende Überwachungsmaßnahmen kriminelle Bedrohungen zu minimieren. Frau von der Leyens Orwell’sche Chatkontrolle und das kommunistische China lassen grüßen. Allein die Freiheit bleibt auf der Strecke. Wer unter dem Vorwand der Sicherheit die Menschen immer mehr überwacht, läuft Gefahr, am Ende die Freiheit zu beerdigen. Was aber ist Sicherheit ohne Freiheit? Möchten Sie in einem Land leben, in dem es größtmögliche Sicherheit gibt, gleichzeitig aber freie Entfaltung und Selbstbestimmung massiv eingeschränkt sind? Wir wollen das nicht. Für uns als „Drei Farben“ gilt auch hier: im Zweifel für die Freiheit. Genau deshalb sehen wir den CDU-Antrag kritisch. Natürlich unterstellen wir niemandem, einen Überwachungsstaat einführen zu wollen, aber im Kern läuft der Antrag auf eine permanente KI-unterstützte Videoüberwachung von Teilen des öffentlichen Raums hinaus – 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, präventiv und ohne konkreten Anlass. Natürlich kann eine solche Maßnahme die Sicherheit erhöhen. In Parkhäusern zum Beispiel sinken Eigentumsdelikte. Anderswo sind die Effekte geringer. Gewaltkriminalität wird kaum verhindert. Vieles verlagert sich nur. Auch das Sicherheitsgefühl steigt nicht automatisch. Manche fühlen sich sicherer, andere fühlen sich unter Dauerbeobachtung. Wenn der Antrag auf ein Stufenmodell verweist – zunächst lediglich Mustererkennung, anschließend gegebenenfalls Gesichtserkennung –, erscheint das zunächst sinnvoll. Doch genau an dieser entscheidenden Stelle bleibt er unklar. Wann und wie wird die nächste Stufe aktiviert? KI-Mustererkennung kann Schlägereien, Rudelbildung oder herrenlose Gegenstände identifizieren und melden. Das ist rechtlich möglich, da keine Gesichtserkennung erfolgt. Ein Mensch prüft diese Meldungen und entscheidet, ob Einsatzkräfte geschickt werden oder nicht. Gesichtserkennung ist etwas völlig anderes. Hier gleichen Kameras permanent alle Gesichter mit einem vorhandenen Register ab. Der europäische AI Act verbietet das grundsätzlich. Zulässig ist es nur bei schweren Straftaten, zeitlich eng begrenzt und mit richterlicher Genehmigung. Ein Mensch in der Leitstelle darf also nicht einfach selbst den Schalter umlegen. Diese klare Unterscheidung muss betont werden. Sie ist zentral, wenn man Grundrechte schützen und Rechtssicherheit gewährleisten will. Für Bagatellen wie illegale Müllablagerungen ist sie auf jeden Fall unverhältnismäßig. Weitere Kritikpunkte kommen hinzu. Objektive Kriterien für die D efinition von Angsträumen werden nicht genannt. Eine Strategie zur Evaluation von Wirkung und Fehlalarmen gibt es nicht, und besonders wichtig: Die Eingrenzung auf enge Fahndungslisten fehlt. Internationale Erfahrungen zeigen, je kleiner und präziser die Listen, desto verlässlicher und verhältnismäßiger der Einsatz. Breite Massenabgleiche sind rechtlich wie gesellschaftlich nicht akzeptabel. Nicht zuletzt besteht die grundsätzliche Gefahr, dass solche Instrumente immer auch missbraucht werden können. Meine Damen und Herren, in seiner jetzigen Form können wir diesem Antrag nicht zustimmen. Gleichzeitig ist das Anliegen berechtigt und wichtig, und deshalb sollten wir die Debatte fortsetzen. Eine Expertenanhörung könnte hier weiterhelfen und dazu beitragen, die von uns benannten Defizite zu beheben. Herr von Heusinger, wenn Sie eben das alte, verstaubte Freiheitsfähnchen wieder aus dem Schrank geholt und geschwenkt haben, kaufen wir Ihnen das nicht ab, jedenfalls so lange nicht, wie Sie an anderer Stelle Meldeportale und staatliche Eingriffe in die Freiheit fordern. (Glocke des Präsidenten) Die Grünen, die FDP und – das hat der Redebeitrag des Kollegen Stuhlfauth gezeigt – auch die AfD sind keine wirklich freiheitlichen Parteien. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos)

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung spricht Staatsminister Michael Ebling.

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Michael Ebling

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Sicherheitspolitische Debatten sind wichtige Debatten. Das Bedürfnis nach Sicherheit ist groß. Wahrscheinlich ist das Bedürfnis nach Sicherheit erst recht groß, weil sich die Welt um uns herum immer unsicherer anfühlt. Deshalb legen wir einen Schwerpunkt auf die Innere Sicherheit. Deshalb ist es ein Regierungsschwerpunkt, wenn wir jedes Jahr dafür sorgen, dass es mehr Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Rheinland-Pfalz gibt. Das ist eine der entscheidendsten Maßnahmen, um für Sicherheit zu sorgen. (Beifall bei der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es sind inzwischen über 14.000, die bei der rheinland-pfälzischen Polizei täglich dafür sorgen, dass wir in einem der sichersten Bundesländer in Deutschland leben. (Abg. Martin Haller, SPD: So sieht’s nämlich aus!) Mit Bayern und Baden-Württemberg ist Rheinland-Pfalz zusammen das sicherste Bundesland. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Wir können es auch ablesen, weil die Kriminalitätsentwicklung in RheinlandPfalz aktuell so niedrig wie seit 30 Jahren nicht mehr ist. Das ist ein großer Erfolg. Vielen Dank an alle, die von dieser Stelle aus gesagt haben – ich wiederhole das gerne –, unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, aber nicht nur die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, sondern alle, die für die Polizei in Rheinland-Pfalz arbeiten, machen einen tollen Job und sorgen täglich für Sicherheit. Vielen Dank dafür. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Martin Haller SPD

Sehr gut!) Sie tun das auch unter den guten Rahmenbedingungen einer hohen technischen Ausstattung. Während andere noch über Taser-Ausstattung diskutieren, haben wir sie in Rheinland-Pfalz seit Jahren flächendeckend. Während andere noch Bodycams suchen, haben wir sie. Wir haben zudem den Befugnisrahmen – das ist auch ein Stück Vertrauensarbeit dieses Parlaments in seine Polizei – in diesem Jahr deutlich erweitert und ermöglichen zum Beispiel Bodycameinsätze innerhalb von Wohnungen. Während zwischen zwei Weißwurstsemmeln angesichts der Drohnendebatte jemand aus dem Süden ruft, wir sollen doch die Drohnen abschießen, will ich darauf hinweisen, Rheinland-Pfalz hat dafür eine Ermächtigung. Im Falle des Falls sind wir selbst in diesen akuten hybriden Gefährdungslagen handlungsfähig. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Das zeichnet unsere Polizei und unsere Innere Sicherheit aus. Wir sind auf der Höhe der Zeit. Deshalb habe ich anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes auch deutlich gemacht, genauso anspruchsvoll, wie wir bisher technische Innovationen umgesetzt haben, werden wir auch in Zukunft technische Innovationen umsetzen. Wenn es technische Möglichkeiten gibt, mit denen wir Freiheit und Sicherheit in Balance bringen können, um zum Beispiel auch mit intelligenter Videoüberwachung zu arbeiten, werden wir dafür die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen. Das ist gesagt worden. Das gilt genauso wie für den nachträglichen biometrischen Bildabgleich. Dann gehört aber auch zur Vollständigkeit dazu, dass man nicht auf der halben Strecke hier am Pult hängen bleibt und uns Beispiele präsentiert, die am Ende kein Beispiel für das sind, was wir in Rheinland-Pfalz brauchen, Herr Abgeordneter Herber. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie erwähnen Beispiele, die nicht funktionieren. In Mannheim sind wir nach wie vor in einem Probebetrieb. (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Es gibt noch keinen Abschlussbericht, der belegt, dass wir in Bezug auf diese Anforderung an KI real effektiv ein Ergebnis haben. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Hessen! – Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) – Dann erwähnen Sie Hessen. Ihr Zwischenruf macht deutlich, die Geduld, dass ich es ausführe, haben Sie nicht. Dann komme ich gleich zu Hessen. Ich würde auch über Frankfurt sprechen, wenn Frankfurt eine Stadt in Rheinland-Pfalz wäre. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Martin Haller SPD

So sieht’s doch aus!) Ich würde auch in Frankfurt nicht über das reden wollen, was sie tun. 113.000 Straftaten in einer einzigen Stadt. Das ist die Hälfte des gesamten Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Da hätte ich auch Sorgen, meine Damen, meine Herren. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die müssen wir uns aber in Rheinland-Pfalz gar nicht machen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Aha! Ertappt!) Deshalb ist der Handlungsdruck natürlich groß. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Äpfel mit Birnen!) Deshalb, Herr Abgeordneter Herber – Äpfel mit Birnen, danke schön, Herr Abgeordneter Hüttner –, ist nämlich die hessische Regelung – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus der Pressemeldung des Hessischen Ministeriums –: „Seit kurzem wird die KI-gestützte Videoanalyse im Frankfurter Bahnhofsviertel bei der gezielten Suche nach Vermissten und Opfern von Entführungen, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung (Abg. Martin Haller, SPD: Ah! Das schränkt das doch erheblich ein!) sowie bei der Suche nach Gefahrenverursacher[n] einer terroristischen Straftat eingesetzt, sofern richterliche Beschlüsse vorliegen.“ (Zuruf aus dem Hause: Oh!) Wenn das Ihr Angebot an die allgemeine Sicherheitslage in Rheinland-Pfalz ist, halte ich hier fest, Sie veräppeln die Bevölkerung von Rheinland-Pfalz. Sie veräppeln die Bevölkerung von Rheinland-Pfalz, (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Michael Hüttner SPD

So ist es! – Zuruf von der SPD: Sehr gut!) weil diese Straftatbestände, die hiermit erfasst werden, mit der realen Gefahr in Rheinland-Pfalz nichts zu tun haben. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Aha!) Deshalb sollten wir uns überlegen, welches Beispiel wir heranziehen, und deshalb – – – (Zuruf aus dem Hause) – Nein, da braucht man sich nicht schämen. Er kann sich schämen für solch einen schlechten Vergleich. Das ist wirklich beschämend. Das sehe ich auch so. (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Meine Damen, meine Herren, lassen Sie uns aber über das reden, was eine Antwort darauf ist. Wir werden weiterhin unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten nicht nur auf der Höhe der Zeit ausstatten, wir werden auch dafür sorgen, dass es mehr Polizei gibt. Wir werden in der Kriminalitätsentwicklung weiterhin an der Spitze in Deutschland bleiben. Das ist unser Anspruch. (Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU) Ich sage es noch einmal: Wenn es technisch innovationsfähige Möglichkeiten gibt, dann werden wir sie selbstverständlich einsetzen, so wie wir es in der Vergangenheit bei anderen Beispielen getan haben. Das bleibt unsere Richtschnur, und das ist unser Anspruch, für Sicherheit zu sorgen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Matthias Lammert

Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Dirk Herber von der CDUFraktion das Wort.

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Dirk Herber CDU

Sehr geehrter Herr Staatsminister, wir reden doch nicht von einer Lex Frankfurt. Sie picken sich immer die Sachen heraus, die überhaupt nicht auf Rheinland-Pfalz passen. Sie haben aber unseren Antrag nicht gelesen. Ich habe Hessen als das Bundesland, das am innovativsten mit der künstlichen Intelligenz vorwärtsschreitet, beschrieben. (Abg. Martin Haller, SPD: Ja, aber dann ist das doch unverhältnismäßig, was Ihr wollt!) Das werden Sie vielleicht dem Kollegen Professor Dr. Poseck auch zugestehen wollen, dass genau in diesem Bereich die hessische Polizei ein Vorreiter im ganzen Bundesgebiet ist. Da geht es doch nicht um Frankfurt. Wir haben doch nicht beschrieben, dass wir hier in Mainz Frankfurter Verhältnisse haben. Gott sei Dank haben wir die nicht. Ich habe es genau beschrieben. Es geht um das Delta, das wir zwischen dem objektiven Sicherheitsempfinden und dem subjektiven Sicherheitsempfinden haben. (Abg. Martin Haller, SPD: Es geht doch dann um Verhältnismäßigkeit!) Genau dort ist ein Riesendelta, und das wissen Sie auch. Wir leben in einem sicheren Bundesland; ganz klar, (Beifall der Abg. Christoph Spies, SPD, und Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aber wir haben diese Angsträume definiert. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Diese Angsträume – die Hessen sind die ersten, die das Wort überhaupt einmal in den Mund genommen haben. Das Wort „Angsträume“ ist nicht irgendetwas, das wir erfunden haben, sondern das hat die Soziologie erfunden. Die Soziologie beschreibt ganz klar, was Angsträume mit den Menschen machen, mit dieser Unsicherheit. Genau das habe ich auch beschrieben. Diese Unsicherheit schafft Ängste. Die führt dann dazu – was Sie in Ihren großen Demokratiereden immer vorwärtstreiben –, dass die falschen Kräfte die Stimmen bekommen, weil die Menschen nämlich kein Vertrauen mehr in den Staat haben, (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weil die Menschen nicht mehr daran glauben, dass wir den Willen haben, für ihre Sicherheit zu sorgen. Genau deswegen stehen wir doch heute hier und debattieren. Dann hören Sie doch auf, mit Mannheim oder Frankfurt Beispiele vorzubringen, die wir Gott sei Dank in Rheinland-Pfalz nicht haben. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann seid doch zufrieden!) Wie gesagt, das ist keine Lex Frankfurt, sondern es ist eine Lex Hessen, wo mit allen Kommunen ins Gespräch gegangen wird. Da, wo es die Kommunen für notwendig erachten, werden Maßnahmen ergriffen, die im Sinne unseres Antrags tatsächlich greifend wären, auch für Rheinland-Pfalz. (Beifall der CDU)

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Matthias Lammert

Zur Erwiderung spricht Staatsminister Michael Ebling.

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Michael Ebling

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Herber, Ihre wohltuende Einlassung eben unterscheidet sich aber deutlich von dem, was Sie vorhin gesagt haben. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Nein! –

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Gordon Schnieder CDU

Zuhören hilft!) Darauf habe ich Bezug genommen, weil Sie vorhin von diesem Pult aus gesagt haben, in Rheinland-Pfalz wird der Einsatz von KI bei der Polizei ausgeschlossen. (Widerspruch und Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU: Sie können meinen Sprechvermerk haben!) Das haben Sie wörtlich vorhin hier gesagt. (Abg. Martin Haller, SPD: Eins zu eins! –

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Johannes Zehfuß CDU

Das entspricht Ihrer selektiven Wahrnehmung! – Heiterkeit bei der CDU – Unruhe bei der SPD) Ich halte noch einmal fest, dass der Satz „In Rheinland-Pfalz wird die KI in der Polizeiarbeit ausgeschlossen“ vorhin von Herrn Abgeordneten Herber hier an dieser Stelle gesagt wurde. Das habe ich wahrgenommen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja! –

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Michael Hüttner SPD

Im Protokoll lesen!) Deswegen sage ich an dieser Stelle noch einmal deutlich: Wir nutzen innovative Technologien, und wir nutzen auch künstliche Intelligenz. Wenn Ihre Feststellung ist, dass objektive und subjektive Sicherheit auseinanderfallen mögen – in Ihrer Beschreibung gebe ich Ihnen recht –, dann sollten wir vielleicht den Menschen auch nicht Antworten geben durch Beispiele, die Sie einführen; denn das Beispiel Frankfurt ist eben gerade nicht geeignet. (Abg. Dirk Herber, CDU: Das kam doch von Ihnen!) Das Beispiel Frankfurt aus Hessen, nur da gibt es das Beispiel. (Abg. Martin Haller, SPD: Richtig!) Das Gesetz in Hessen kennt nur eine Anwendung. (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Das ist das Frankfurter Beispiel. Deswegen habe ich es genommen, weil Sie es selbst eingeführt haben in die Diskussion. (Abg. Dirk Herber, CDU: Habe ich nicht! – Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Ich würde sagen, es hilft den Menschen bei dem Schließen des Sicherheitsverständnisses nicht, wenn wir sie mit Beispielen behelligen, die mit der rheinland-pfälzischen Wirklichkeit nichts zu tun haben. Die rheinland-pfälzische Wirklichkeit ist eine, in der wir in Kommunen in Netzwerken über urbane Sicherheit sprechen und über Sicherheitskonzepte reden. Die rheinland-pfälzische Wirklichkeit ist eine, in der wir gerade mit der Stadt Kaiserslautern eine Vereinbarung geschlossen haben, um sie bei dem Weg zur Sicherung ihrer Sicherheit in der Stadt zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten. Genau das ist unser Weg, und den werden wir auch weitergehen; denn das trägt zu den guten Erfolgen in Rheinland-Pfalz bei. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Dann wären wir am Ende der Debatte. Ich sehe gerade, es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Vorgeschlagen ist Überweisung an den Innenausschuss. Darüber würden wir zunächst abstimmen. Wer für die Ausschussüberweisung ist, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13096 –. Wer dem Antrag seine Zustimmung erteilen kann, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt, und wir sind am Ende der Tagesordnung. (Heiterkeit und Beifall im Hause –

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Martin Haller SPD

Sehr gut! – Weitere Zurufe aus dem Hause) – Nein, Entschuldigung! Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wäre schön, aber ich darf Ihnen nur mitteilen, dass wir, wenn wir uns an die Redezeiten halten, vielleicht keine Punktlandung machen werden. Wir hängen ziemlich, aber das ist kein Problem. (Heiterkeit im Hause) Wir werden schauen, wie die weiteren Beratungen sind. Da war der Wunsch Vater des Gedankens. Wir kommen jetzt zu Punkt 11 c) der Tagesordnung: Zweiter Teil der AKTUELLEN DEBATTE PV-Ausbau stärken statt abwürgen: Bundesregierung gefährdet dezentrale Energiewende auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/13127 – Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten, in der zweiten Runde 2 Minuten, das übliche Programm. Zur Begründung spricht die Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Pia Schellhammer.

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Pia Schellhammer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleg:innen! Nein, wir sind noch nicht am Ende der Tagesordnung, sondern wir müssen heute noch über eine Erfolgsgeschichte sprechen, nämlich über 65.000 Solaranlagen, die im letzten Jahr verbaut worden sind, 65.000 Anlagen hier in Rheinland-Pfalz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Das ist schon wirklich eine gehörige Summe, und das Tolle ist: zwei Drittel davon entfallen auf private Hausdächer, Gebäude und Fassaden. Das zeigt doch, Tausende Menschen packen an, investieren, installieren und produzieren ihren eigenen und sauberen Strom. Das ist wirklich gut. Bundesweit arbeiten, wenn man sich die Zahlen anschaut, mehr als 100.000 Beschäftigte in der Solarbranche mit einem Umsatz im Bereich der Solar- und Speichertechnologie von rund 30 Milliarden Euro, also ein Wirtschaftsfaktor, der gleichzeitig das Klima schützt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Das ist eine Erfolgsgeschichte dieser Landesregierung. Schauen wir uns doch mal den Zubau jährlich von vor vier Jahren an. Da waren wir unter 300 MW jährlich. Jetzt sind wir bei rund 1.000 MW jährlich angekommen. Das ist wirklich eine Erfolgsgeschichte, und es ist kein Zufall, sondern das ist bewusste Politik, und dem liegen bewusste politische Entscheidungen zugrunde. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Das hat dazu geführt, dass bereits 60 % des in Rheinland-Pfalz produzierten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Das ist wirklich ein Riesenerfolg. Diese Erfolgsgeschichte muss weitergehen; denn jede neue Wind- und Solaranlage, jeder Batteriespeicher stärkt unsere Energiesicherheit, senkt die Preise und schafft kommunale Wertschöpfung. Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass unsere Klimaschutzministerin diese Erfolgsgeschichte weiterschreiben möchte, nämlich durch eine Weiterentwicklung des Landessolargesetzes in der nächsten Legislaturperiode. Wir müssen nämlich noch mehr Flächen nutzen (Abg. Marco Weber, FDP: Nein!) für diese erneuerbaren Energien. Da ist es natürlich ein Thema, an bereits versiegelte Flächen zu gehen. Das sind die vorhandenen Dächer, (Beifall des Abg. Gerd Schreiner, CDU) aber es sind auch neue Dächer, die gebaut werden müssen. Es sind vor allem aber die Parkplätze. Wir haben so viele Flächen mit Parkplätzen, die bereits da sind. Frankreich macht es uns doch vor, seit 2023, dass auch Bestandsparkplätze mit Solar überbaut werden. Dahin müssen wir. Wir brauchen ein Solarpaket II für Rheinland-Pfalz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Was aber erleben wir? Während wir in Rheinland-Pfalz vorangehen und diese wunderbaren Zahlen haben, plant man in Berlin massive Rückschritte. Ausgerechnet die zuständige Bundesministerin ist eine dezidierte Gegnerin der Energiewende: Bremse beim Verbrenner-Aus, Bremse beim Klimaziel 2 040 oder 2045, (Abg. Marco Weber, FDP: Ei!) und vor allen Dingen soll der Ausbau der erneuerbaren Energien ausgebremst werden. (Abg. Lars Rieger, CDU: Die Frau ist realistisch!) Stattdessen ist die Antwort auf die Energiefrage Gas. Woher kommt denn dieses Gas? Katar, USA, Russland. (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) Katar, USA, Russland. Nun haben wir schon vernommen: Bundeskanzler Merz ist der Klimaschutz reichlich egal, aber was einem doch nicht egal sein kann, ist, dass ein fataler Fehler wiederholt wird – ein fataler Fehler –, nämlich sich wieder in die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu begeben, in die Abhängigkeit von Katar, von Russland und den USA, was das Gas anbelangt. Das ist erneut eine fatale Abhängigkeit, und das ist eine Gefährdung unseres Wirtschaftsstandorts. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Es ist ein kompletter Irrglaube, dass dadurch der Strom günstiger wird. Dadurch wird der Strom perspektivisch teurer. Diesem Irrglauben dürfen Sie doch nicht wirklich aufsitzen. Das ist eine Gefahr für unseren Wirtschaftsstandort. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Ich muss ganz ehrlich sagen, ich bedauere es sehr, dass der Kollege Schnieder jetzt draußen ist; denn das Arbeitsplatzargument ist doch immer so wichtig. Wir haben es beim Landesklimaschutzgesetz gehört: „Zig Zehntausende“ Arbeitsplätze in Gefahr. Immer noch kein Beleg dafür, aber immer noch sozusagen hier den Teufel an die Wand malen. Wenn doch aber Arbeitsplätze so wichtig sind, dann können Sie diese Politik Ihrer Bundesregierung auch nicht gut finden. Was passiert denn? Ich habe eben von mehr als 100.000 Arbeitsplätzen in der Solar- und Speichertechnologie gesprochen. Unter Peter Altmaier sind damals – die berühmte AltmaierDelle – 70.000 Arbeitsplätze in der Solarbranche weggebrochen. Interessant: Damals Staatssekretärin war Katherina Reiche. (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) Jetzt wird dieser fatale Fehler wiederholt. Wollen Sie diese zig Zehntausende Arbeitsplätze wirklich aufgeben? Das kann doch wirklich nicht Ihr Ernst sein. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Zurufe der Abg. Lars Rieger und Johannes Zehfuß, CDU) Ich appelliere an Sie. Ich nehme Sie ernst. Ich weiß, dass viele Bürgermeister:innen von Ihnen gerne Windkraftanlagen bauen und überzeugt sind von Solaranlagen. (Glocke des Präsidenten) Machen Sie doch diesen energie- und wirtschaftspolitischen Quatsch Ihrer Bundesregierung nicht mit. Setzen Sie hier und heute ein Zeichen, damit eben nicht die Förderung von Photovoltaik gestrichen wird. Wir wollen diese Erfolgsgeschichte weiterschreiben. Bremsen Sie die erneuerbaren Energien nicht aus. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Abg. Gerd Schreiner, CDU, geht zum Redepult)

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Matthias Lammert

Nächster Redner für die CDU-Fraktion – – – (Zuruf von der SPD) – Entschuldigung. Wir haben eine andere Reihenfolge, genau. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Ach so, Entschuldigung!) Sorry, er ist einfach so vorgekommen, alles gut. (Heiterkeit im Hause) Nächster Redner, zunächst einmal für die SPD-Fraktion, ist Abgeordneter Patric Müller.

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Patric Müller SPD

Sorry, Herr Schreiner. Von der Wasserkraft getrieben, hat’s ihn wieder ans Pult verschlagen. (Heiterkeit im Hause) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich jetzt zunächst einmal den sozialdemokratischen Pflock für Rheinland-Pfalz setzen. (Beifall bei der SPD –

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Lars Rieger CDU

Das ist aber ein schwacher Pflock!) – Ja, ja. Wir haben gezeigt, dass es möglich ist, wenn nämlich die Politik, die Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen gemeinsam anpacken. Deshalb haben wir unser Ziel für 2025 bei der PV bereits heute erreicht, nämlich über 500 MW installierte Leistung. Ich möchte auch beim PV-Ausbau bleiben, weil ich mich ein bisschen an der Überschrift orientieren will, und jetzt gar nicht über Gaskraftwerke oder so sprechen. Das Ganze ist aber auch kein Zufall. Das ist nämlich das Ergebnis einer klaren politischen Entscheidung für die Energiewende und natürlich auch für die Menschen hier in unserem Land. Rund 320 MW stammen von Dachanlagen, viele davon auf privaten Wohnhäusern. Das zeigt doch, die Energiewende lebt nicht nur von Großprojekten, sondern vor allem vom Engagement vor Ort. Fast 200 MW kommen von Freiflächenanlagen wie etwa dem beeindruckenden Solarpark in Karlshausen. Der kann über 60.000 Haushalte mit sauberem Strom versorgen. Das ist nicht nur ein Erfolg in Sachen Klimaschutz, es ist auch ein wirtschaftlicher Erfolg. PV schafft Arbeitsplätze – haben wir gehört –, stärkt regionale Wertschöpfung und macht uns unabhängiger von fossilen Energien. Jetzt aber stehen wir vor einer echten Herausforderung aus dem Zehn-Punkte-Plan der Bundesministerin, nämlich dem Wegfall der klassischen Einspeisevergütung. Das stellt viele Menschen vor Fragen, gerade die, die bislang auf eine verlässliche Förderung gesetzt haben. Deshalb dürfen wir nicht zulassen, dass jetzt nur noch Großinvestoren profitieren, während Familien, Handwerksbetriebe und Kleinunternehmen auf der Strecke bleiben. (Beifall bei der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb fordern auch wir von der Bundesregierung: Der dezentrale Ausbau der erneuerbaren Energien darf nicht gefährdet werden; denn die dezentrale Energiewende ist das Rückgrat unserer Energieversorgung. (Beifall des Abg. Heiner Illing, SPD, und des BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Die vielen Solardächer auf unseren Häusern, die kleinen Anlagen in Gemeinden und Dörfern: (Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist der Stoff, aus dem eine echte soziale und tragfähige Energiewende gemacht ist. Deshalb setzen wir auf konkrete Lösungen für die Menschen vor Ort, nämlich erstens den Eigenverbrauch durch Batteriespeicher und intelligente Stromsysteme zu stärken. So können Familien ihren Eigenstrom nutzen und dabei Geld sparen. Zweitens setzen wir darauf, dass Direktvermarktung und Marktprämien ausgebaut werden, damit Photovoltaikanlagen auch ohne die klassische Einspeisevergütung wirtschaftlich bleiben. Drittens wollen wir Investitionszuschüsse und steuerliche Anreize gezielt einsetzen, um insbesondere dem Mittelstand und privaten Haushalten den Einstieg in die Solarenergie zu erleichtern; denn für uns gilt: Klimaschutz darf kein Luxus sein. Wer in Solarenergie investiert, schützt das Klima, spart Kosten und stärkt unsere Regionen. So geht soziale Energiewende. Wir in Rheinland-Pfalz haben bewiesen, dass wir unsere Ziele erreichen können: dezentral, bürgernah und bodenständig. Darum sagen wir ganz klar: Die dezentrale Energiewende ist kein Auslaufmodell. Sie ist unser Zukunftsmodell. Wer jetzt die Bürgerinnen und Bürger ausbremst, wer die kleinen Player vom Markt drängt, handelt nicht zukunftsfähig, sondern kurzsichtig, und das dürfen wir nicht zulassen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Meine Damen und Herren, wir stehen für eine Energiewende, die sozial, dezentral und pragmatisch ist. Wir setzen auf Solardächer, statt auf neue Unsicherheiten, auf regionale Stärke, statt auf Abhängigkeit, und wir setzen auf Menschen, nicht nur auf die Märkte. Deshalb: „Weiter, immer weiter!“ – (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD –

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Benedikt Oster SPD

Das hat Olli Kahn gesagt!) für das Klima, für Rheinland-Pfalz, für die Zukunft unserer nachfolgenden Generationen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Matthias Lammert

Als nächster Redner Abgeordneter Gerd Schreiner für die CDU-Fraktion. (Abg. Gerd Schreiner, CDU, geht zum Redepult –

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Gerd Schreiner CDU

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin Frau Kollegin Schellhammer sehr dankbar, dass sie selbst dieses sehr zögerliche Solargesetz des Landes Rheinland-Pfalz in die Debatte eingeführt hat, weil so richtig es ist, die Zahlen zu nennen für den Solarausbau in Rheinland-Pfalz, es ist in Rheinland-Pfalz ausweislich der Debatten über das Solargesetz nicht auf politische Entscheidungen der Ampelregierung zurückzuführen, dass wir so viel Zubau haben. Sie wissen sehr genau, was in Ihrer Koalition möglich und was nicht möglich war. Hätten Sie einmal lieber dem Antrag der CDU zugestimmt. Es sind die wirtschaftlichen Entscheidungen von Bürgerinnen und Bürgern, die uns so erfolgreich machen. Aber ich finde es schon interessant. Das Bundeswirtschaftsministerium gibt beim Energiewirtschaftlichen Institut der Universität Köln ein Gutachten in Auftrag, (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) „Energiewende. Effizient. Machen.“, und schon tritt den Grünen und der Ampel in Abwicklung in Rheinland-Pfalz der Angstschweiß auf die Stirn. Ich frage Sie ganz ehrlich: Wovor haben Sie eigentlich so viel Angst? Welche Wahrheiten aus diesem Gutachten wollen Sie eigentlich nicht hören? Dass mit den Maßnahmen, die Habeck und die Grünen auf den Weg gebracht haben, die Klimaziele nicht erreicht werden? Ja, das würde ich an Ihrer Stelle nicht hören wollen. Wenn dann da steht: „Hinzu kommt die unzureichende Erschließung […] von Flexibilitätspotenzialen im Markt“ – Sie wissen, wie wichtig mir Flexibilitätspotenziale sind –, „da Preissignale […] bislang nicht […] umgesetzt wurden und Betreiber von Windkraft- und Photovoltaikanlagen aufgrund des Förderregimes keinen Anreiz haben, sich um die Flexibilität ihrer Kunden zu kümmern.“ Also, das würde ich an Ihrer Stelle nicht hören wollen. Das sind Hemmnisse für eine effiziente Umsetzung der Energiewende. Das sind Maßnahmen, die die CDU mit der SPD im Bund auf den Weg bringen wollen, damit eben die Energiewende gelingt. Ja, das würde ich an Ihrer Stelle, Frau Schellhammer, nicht hören wollen. Ich würde Sie aber einfach trotzdem dazu einladen, dass Sie sich dieses Gutachten nehmen und schauen: Was sind die Dinge, die das Bundeswirtschaftsministerium, die CDU und SPD auf Bundesebene umsetzen wollen? Dann ist es vielleicht gar nicht mehr geboten, an Ihrer Stelle, Schnappatmung zu bekommen. (Heiterkeit der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die fordern erstens: „Wir bauen nur so viel […], wie wir tatsächlich brauchen […].“ Alles andere wäre nicht nachhaltig, Frau Kollegin. Zweitens: „Das künftige Förderregime erfolgt […] marktorientiert.“ Ich weiß, damit fremdelt die SPD vielleicht ein bisschen, aber es ist sinnvoll, das habe ich eben schon ausgeführt. Drittens, weil Sie es angesprochen haben: „An dem Ziel, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms […] 2030 auf 80 % zu steigern, halten wir fest.“ Sagt Frau Reiche. „Mit einer Weiterentwicklung der Instrumente […] des Ausbaus von […] Speichern kann […] der Anschluss der Anlagen beschleunigt, die nutzbare Einspeisung erhöht und der Netzausbau […] optimiert werden.“ Genau das wollen Sie doch, und genau das haben Sie und die Ampelregierung mit Herrn Habeck nicht hinbekommen. Viertens: Die „Versorgungssicherheit ist zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten“. Sie reden darüber, dass Gaskraftwerke auch in Zukunft wichtig sind. Ich kann mich noch an die Bilder erinnern, wie Ihr Bundeswirtschaftsminister aus Gründen der Versorgungssicherheit bei den Scheichs war. Wir waren alle sehr dankbar, dass er da war. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, um die Versorgungssicherheit in der Energiekrise zu sichern! Also, diese Verzerrung ist absurd! Also bitte!) Fünftens: „[…] Nachfrageflexibilität und Digitalisierung sind […] Hebel für effiziente Synchronisierung von Netz-, erneuerbaren Energien-, Speicherund Elektrolyseur-Zubau. Verbraucher erhalten marktnahe Preissignale.“ Sehr richtig. Es wäre richtig gut, wenn uns das gelänge. Sechstens: Es gibt eine „einheitliche Stromgebotszone“. Großartig. Siebtens: „Alle Fördermaßnahmen und Subventionen werden auf Ihren […] Nutzen hin überprüft.“ Wer sollte dagegen sein? „Unterstützende Maßnahmen sind gezielt“ – da kommen wir gleich noch einmal auf das Land RheinlandPfalz – „auf energieintensive Unternehmen, Forschung und Innovation ausgerichtet und zeitlich befristet […].“ Also, eine Förderung, die zeitlich nicht befristet ist, verfehlt ihren Zweck. In Rheinland-Pfalz erbringen die ganz vielen Bürgerinnen und Bürger, die eine PV-Anlage haben, doch jeden Tag den Beweis, dass es wirtschaftlich geht und Anschubinvestitionen und Anschubförderung vielleicht braucht, aber dass wir über diesen Punkt langsam hinaus sind. Achtens: Es geht darum, die Forschung gezielt voranzutreiben. Wer wollte dagegen sein? Es geht neuntens um den Wasserstoffhochlauf, und es geht zehntens darum, dass „Sektoren mit schwer vermeidbaren Emissionen“, insbesondere Zementund Chemieindustrie, Zugang erhalten zu Investitionshilfen „für CO -Transport und -Speicherung“. Wollen Sie dagegen sein? Das sind die Erkenntnisse, die CDU und SPD aus diesem Gutachten des Energiewirtschaftlichen Instituts der Universität Köln ziehen. Ich finde, das bringt Deutschland weiter. (Abg. Pia Schellhammer und Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!) Ich finde es schade, dass Sie das nicht hören wollen. Ich frage mich so ein bisschen, wovor Sie eigentlich Angst haben, weil: (Glocke des Präsidenten) Genau so, genau so schaffen wir in Deutschland nachhaltigen Wohlstand, und die Energiewende gelingt. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Ralf Schönborn. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Oje! Jetzt weiß ich, was kommt! Atom!)

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Ralf Schönborn AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie so oft ist schon im Titel der Aktuellen Debatte das Gegenteil von dem richtig, was die Grünen behaupten. Ein Abwürgen der Energiewende, ein Ausbaumoratorium für Windkraft und große Solaranlagen, das wäre das, was wir in puncto Energieversorgung jetzt aktuell benötigen, um vor allen Dingen der Netzstabilität einen Dienst zu erweisen. Die Grünen hier im Haus aber sind wieder in heller Aufruhr. Freie Marktwirtschaft? Fehlanzeige. Mit diesem Antrag heute zeigen Sie doch vor allem eines: dass Sie lieber an planwirtschaftlichen Ausbauzielen festhalten, als es dem freien Markt zu überlassen. Die Wahrheit ist, Sie fürchten den freien Markt. Sie fürchten, dass Ihr Märchen von der angeblich billigen Energiewende platzt und immer mehr Bürger erkennen, wie sie von Ihnen hinters Licht geführt werden. Tatsächlich zeigen alle Fakten, dass Ihre Energiewende gescheitert ist. Seit 2017 ist der Strompreis für Bürger um mehr als 44 % gestiegen, und der Industriestrompreis sogar um 70 %. Deutschland hat inzwischen fast die höchsten Strompreise Europas, und die Netzstabilität ist gefährdet. Der Netzbetreiber Amprion warnt bei Überschuss wie bei Knappheit vor möglichen Lastabschaltungen als letztem Mittel. Vordefinierte Gruppen können in diesem Fall vorab informiert werden, dass bei ihnen am nächsten Tag vielleicht der Strom für einige Stunden abgeschaltet werden kann. Meine Damen und Herren, Zustände drohen uns wie in einem Dritte-Welt-Land, dank dem, was Sie „verantwortungsvolle Energiepolitik“ nennen. Nicht ohne Grund warnt also auch die Bundesnetzagentur vor fehlenden gesicherten Kapazitäten. Bis 2035 braucht Deutschland bis zu 35 GW steuerbare Leistung. Das bedeutet, dass eine gesicherte Versorgung mit Energie nur garantiert werden kann, wenn wir innerhalb der nächsten zehn Jahre zusätzlich bis zu 71 Gaskraftwerke der großen 500-MW-Klasse errichten lassen. Realistisch ist das kaum, und ich stelle fest: Kernkraft und Kohle überstürzt vom Netz genommen und uns mit wetterabhängigen Zufallsenergiequellen abhängig gemacht. (Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Ergebnis: Dunkelflauten, Überlastungen, Redispatchkosten von mehreren Milliarden Euro pro Jahr und unserem Standort Deutschland und RheinlandPfalz mit den aus Ihrer Politik resultierenden hohen Strompreisen massiv geschadet. Meine Damen und Herren, es ist wirklich kaum in Worte zu fassen, mit welcher Dreistigkeit Sie die Bürger bei der Energiewende täuschen und immer noch erzählen, dass Solarenergie die angeblich günstigste und effizienteste Form der Energieerzeugung sei. (Zuruf der Abg. Dr. Tamara Müller, SPD – Weitere Zurufe von der SPD) Wenn nun nach den zerstörerischen Ampeljahren endlich auf Bundesebene darüber diskutiert wird, die Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen zu beenden, um wenigstens etwas Marktwirtschaft in den planwirtschaftlichen Sumpf der Energiewende zu bringen, dann fällt Ihnen nichts Besseres ein, als sich in Larmoyanz zu üben. Meine Damen und Herren, die Altparteien haben es lange genug verstanden, (Unruhe im Hause) die wahren Kosten der Energiewende hinter Förderprogrammen und durch Verschleierungen im Bundeshaushalt zu verstecken. Doch damit ist jetzt Schluss. Immer mehr Bürger erkennen, dass die Sonne eben indirekt doch eine Rechnung schickt. (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) Meine Damen und Herren, noch einmal zur Erinnerung: Wir reden hier immer noch über einen bedeutenden Industriestandort. Während wir uns in moralischer Selbsterhöhung selbst fesseln, bauen andere Länder wie China ihre Industrien unbeirrt aus. (Zuruf der Abg. Dr. Tamara Müller, SPD) Deutschland ist sicher kein Vorbild, sondern ein warnendes Beispiel für eine gescheiterte Energiewende. Genau diesen Irrweg wollen die Grünen weiter beschreiten. Das ist heute wieder deutlich geworden. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion der Abgeordnete Marco Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! „PVAusbau stärken statt abwürgen“. Die Leistungszahlen in den letzten Jahren, die Rheinland-Pfalz erreicht hat, sind schon genannt worden. Sie sind auf der einen Seite bemerkenswert und auch würdig, in einer Aktuellen Debatte dementsprechend angesprochen zu werden. Ich glaube, ich bin einer derjenigen, der in den letzten 25 Jahren selbst einen Beitrag zum Thema erneuerbare Energien geleistet hat, etwa bei der Rapsölerzeugung und -verwendung, die dann durch steuerpolitische Dinge unter einer CDU-geführten Bundesregierung in Deutschland nahezu eingestellt worden ist. Wenn wir dann über den Ausbau erneuerbarer Energien reden, muss man schon ein paar Dinge ansprechen. Wenn Herr Schreiner hier steht, im Jahr 2025, mit einem Gutachten, mit einem dicken Katalog eines Gutachtens einer Institution aus Köln, muss ich schon ein bisschen schmunzeln und mir die Frage stellen: Herr Schreiner, ist das wirklich Ihr Ernst? Ist das wirklich Ihr Ernst? Meine sehr geehrten Damen und Herren, was ist denn momentan Stand der Dinge? Stand der Dinge ist, dass Klein-Photovoltaikanlagen auf Dächern mittlerweile Standard sind, dass die Leute es machen, wenn sie Geld im Portemonnaie haben, dass wir aber auch erleben, gerade bei der FreiflächenPhotovoltaik laufen doch ein paar Dinge momentan überhaupt nicht, und die sind darauf zurückzuführen, dass wir seit den letzten 15 Jahren durch bundespolitische Akteure und Einflüsse in Rheinland-Pfalz, wenn man das auf Rheinland-Pfalz bezieht, einen desolaten Zustand haben. Wir haben einen desolaten Zustand im Netzausbau und erleben, dass Anlagen gebaut werden, Flächen in Anspruch genommen werden, Flächenversiegelungen aus der Landwirtschaft heraus durchgeführt werden, Photovoltaikanlagen, die aber dann nicht ans Netz kommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe das eine Beispiel, und ich wiederhole es immer wieder gerne. An der A 48 erlebt man aktuell, wie Freiflächen-Photovoltaik installiert wird, die aber nicht ans Netz geht. Auf der anderen Seite stehen Logistikhallen im Industriegebiet Poll, die 1,2 MW produzieren könnten, aber es sind nur 400 kW freigegeben worden, weil die Netze nicht stimmen. Herr Schreiner, wenn ich dann noch erlebe, auch aus eigener Erfahrung und aus vielen Zeitungsberichten und von Betroffenen, die mich anrufen und anmailen, auch noch CDU-Mitglieder, die seit drei Jahren für ihre Bestandsanlagen vom Netzbetreiber kein Geld bekommen – wie gesagt, auch eigene Betroffenheit –, dass selbst das nicht funktioniert, dass Anlagenbetreiber investiert haben auf ihren Dächern, auf Hallen, auf Ställen, im Industriebereich und seit drei Jahren keine Einspeisevergütung bekommen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann ist das meiner Meinung nach schon ein starker Auftritt, den Sie hier zum Thema erneuerbare Energien hinlegen. Wenn das wirklich ernst gemeint ist von der CDU – der Name Altmaier ist schon genannt worden –, dann wäre in der Vergangenheit doch parallel zum Ausbau von erneuerbaren Energien – das, was Peter Altmaier einmal versprochen hatte – auch der Netzausbau erfolgt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich war vor zwei Wochen in einer kleinen Ortsgemeinde in der Nähe vom Militärflughafen Büchel. Die Ortsgemeinde will ein Batteriespeicherkraftwerk installieren. Der Investor hat von dem Netzbetreiber die Nummer 37 bekommen für Rheinland-Pfalz, die Nummer 37, eine E-Mail, die Nummer 37. Ansprechpartner, nicht erreichbar, nicht auffindbar. Der dortige Netzbetreiber hat mitgeteilt, der Investor ist auf Nummer 37, wie gesagt, Nachbarort des Flugplatzes Büchel. Die Ortsgemeinde Gevenich hat die Nummer 37 bekommen und bekommt keinen Ansprechpartner. Wo sind wir denn mittlerweile angelangt? Die CDU hat eine Solarpflicht gefordert und dazu beigetragen, verpflichte nd hier Solaranlagen zu installieren, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das, was momentan und in der Vergangenheit zum Thema erneuerbare Energien in Deutschland gelaufen und geliefert worden ist von der CDU, ist blamabel, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr, sehr blamabel. (Glocke des Präsidenten) Vielen Dank. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Patrick Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In den vergangenen Monaten wurde uns vor Augen geführt, die Bundesrepublik steckt in multiplen Krisen. Unsere Industrie wandert ab oder streicht massenhaft Stellen. Trotz Sondervermögens reicht das Geld vorne und hinten nicht, und die marode Infrastruktur wird nur getoppt von kommunalen Haushaltslöchern, die ihresgleichen suchen. Nicht alle, aber wesentliche Probleme, mit denen sich die neue Bundesregierung konfrontiert sieht, finden ihren Ursprung in der Ära Habeck, der unser Land auf eine Transformation eingeschworen hat, die von Beginn an zum Scheitern verurteilt war. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mein Gott! –

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Pia Schellhammer GRÜNE

Wer hat Ihnen das denn aufgeschrieben?) Mit dem Landesklimaschutzgesetz, gegen das die rheinland-pfälzischen Unternehmer Sturm gelaufen sind, haben sich Ministerin Eder und Co. nahtlos dieser wirtschaftsfeindlichen Politik angeschlossen. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Man muss nicht alles ablesen!) Meine Damen und Herren, natürlich bekennen wir FREIE WÄHLER uns zur Bedeutung der dezentralen Energiewende. (Zuruf aus dem Hause: Sehr gut!) Wir fordern seit jeher einen intelligenten Mix aus PV, Windkraft, Wasserkraft, Wasserstoff, herkömmlichen Kraftwerken sowie intelligenten Netzen, dem Netzausbau und den Speichersystemen. Das aber ändert alles nichts daran, dass sowohl personelle als auch finanzielle Ressourcen begrenzt sind. Unsere Prioritätenliste misst sich nun einmal an der Realität; denn zu den oben genannten Baustellen der Bundesregierung gesellen sich nicht nur minder akute Herausforderungen. Weiterhin verfügen wir über keine konkrete Antwort, wie die Rente in Zukunft gesichert werden kann. Die Sozialausgaben des Staates explodieren, was sich in gleicher Weise auf die Sozialabgaben der Arbeitnehmer auswirkt. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Nicht nur Brücken und die Bahn sind sanierungsbedürftig, auch unser Militär ist nur bedingt einsatzbereit, was sich letztlich auch an einem Mangel von 80.000 Soldaten ausdrückt. (Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) All das bedroht unmittelbar nicht morgen, sondern unmittelbar den Wohlstand und die Sicherheit unserer Bürger. Das darf nicht zur Folge haben, dass Klimaschutz im Allgemeinen ab sofort stiefmütterlich behandelt werden soll, aber wenn ein Kranker geradewegs auf den Abgrund zurast, muss er gebremst werden, (Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sonst braucht er sich um die Genesung keine Gedanken mehr zu machen. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER –

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung erteile ich Staatsministerin Katrin Eder das Wort.

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Katrin Eder

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich mit drei, wie ich finde, beeindruckenden Zahlen starten. Rund 121.000 Batteriespeicher stehen in den Kellern oder Garagen rheinland-pfälzischer Bürgerinnen und Bürger. 61.000 Balkonkraftwerke hängen an Balkonen oder stehen auf Garagen im Land. 245.000 PV-Anlagen schaffen dezentrale Energie auf den Dächern in Rheinland-Pfalz. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nackte Zahlen, die zeigen, PV ist ein Trend geworden. Die dezentrale Energiewende ist ein Projekt, getragen durch die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Herr Präsident, gestatten Sie mir zu zitieren aus einer Pressemitteilung von Herrn Schreiner aus dem Jahr 2021: (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Oh!) Bürgern zu sichern.“ Ja, die Akzeptanz ist laut unserer Forsa-Umfrage zur Akzeptanz der Energiewende in Rheinland-Pfalz besonders hoch bei Photovoltaik auf den Dächern. 93 % der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer sagen, dass sie Solarenergie auf Dächern zur Deckung des Strombedarfs begrüßen. Dachanlagen in Rheinland-Pfalz sind das Rückgrat des PV-Ausbaus. 70 % der Ausbauleistung im Bereich PV im Land stammt von Dachanlagen. Das ist doch im Verhältnis zur Debatte über den Flächenverbrauch in der Landwirtschaft genau der richtige Weg, dass wir die versiegelten Flächen nutzen. Gerade im ländlich geprägten Rheinland-Pfalz mit vielen Einfamilienhäusern und hohem Potenzial für Dach-PV-Anlagen profitieren die Menschen ganz besonders. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Herr Schreiner, Sie haben eben gefragt: Wovor haben Sie Angst? Ich sage es Ihnen. Ich habe Angst vor dem Signal. Schauen wir uns doch an, was bei der Elektromobilität im vorletzten Jahr passiert ist – Förderung weg, keiner hat mehr ein E-Auto gekauft, obwohl es am Ende des Tages wirtschaftlich ist. (Abg. Michael Ludwig, CDU: So ein Quatsch!) Insofern zeigt es doch, dass die Psychologie hier eine ganz, ganz große Rolle spielt. Wir haben es erlebt, das EEG 2014, das EEG 2017, (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) der Einbruch des Ausbaus der erneuerbaren Energien unter CDU-Ministern. Der Name Altmaier ist doch schon gefallen. Die Bürger machen im Moment mit. Die Dynamik besteht aufgrund der Bürgerinnen und Bürger. Es wäre fatal, hier den Bürgerinnen und Bürgern die Unterstützung zu entziehen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Kommen wir zu Ihren Ausführungen in Bezug auf das Energiewende-Monitoring. Ich weiß nicht, ob Sie es gelesen haben, weil die Schlussfolgerungen von Katherina Reiche überhaupt nichts mit dem, was in dem Monitoring steht, zu tun hat. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Es ist tatsächlich das Gegenteil von verlässlicher Politik. Fällt die Vergütung für Bürgerinnen und Bürger pauschal weg, könnten viele Haushalte den Schritt zur Solaranlage nicht mehr gehen, vor allen Dingen solche mit einer geringen Eigenverbrauchsquote. Damit entsteht eine soziale Schieflage, und die Energiewende in Bürgerinnen- und Bürgerhand wird gestoppt. Das ist der Plan von Katherina Reiche. Marco Weber hat es doch eben gesagt. Wo war sie denn vorher, wo die PV-Anlagen nicht ans Netz gehen? Bei welchem Netzbetreiber war sie? Wir gehen weg von der Energiewende in Bürgerinnen- und Bürgerhand, wieder hin zur Energie für die Großkonzerne. Ich möchte Fraunhofer ISE aus den letzten Wochen zitieren: Die Stromgestehungskosten von Photovoltaik liegen bei 5 bis 12 Cent pro Kilowattstunde, bei den Gaskraftwerken liegen sie bei 20 bis 30 Cent. – Wir wissen doch nicht, was passiert und woher wir das Gas bekommen. Machen Sie doch den Bürgerinnen und Bürgern nicht vor, dass Erdgas die billige Energie ist. Das ist falsch. Das sagt auch das Energiewende-Monitoring. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Ich erinnere zudem an die Konsequenzen. Damals ist die Solarindustrie nach China – das im Übrigen ein Drittel mehr in erneuerbare Energien investiert als die EU; im Jahr 2024 625 Milliarden Euro – – – Denken wir doch auch an die wirtschaftlichen Konsequenzen für die Handwerksbetriebe, die Dachdecker, die Elektriker und die kleinen Solateure in Rheinland-Pfalz, die dann Auftragsrückgänge zu verbuchen haben und bei denen Arbeitsplatzverluste drohen. Wir haben doch die Studie des LEE Rheinland-Pfalz gerade erst gelesen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien bringt 1 Milliarde Euro Wertschöpfung nach Rheinland-Pfalz. Der Ausbau der Solaranlagen ist dabei der wesentlichste Faktor. Deswegen müssen wir die Dachflächen belegen; denn wenn die Einspeisevergütung auf den Dächern wegfällt, dann haben wir wieder den Druck auf die landwirtschaftlichen Flächen. Das ist doch das, was wir alle gemeinsam nicht wollen. Wir müssen die versiegelten Flächen doppelt nutzen, um unsere Flächen zu schonen. So, wie das aber jetzt von Bundesebene konnotiert und betont wird, verunsichert man die Menschen. Deswegen lassen Sie uns gemeinsam die Aufgaben erledigen bei der Energiewende, die wir haben: Netzausbau, Netzausbau, Netzausbau, Digitalisierung, netzdienliche Speicherkapazität, dynamische Stromtarife. Wir haben nur 3 % Smart Meter in Deutschland. In Norwegen, die sind fertig, die Niederlande, die sind fertig. Warum wir nicht? Weil die CDU-Energieminister in der Vergangenheit der Energiewende den Stecker gezogen haben und immer wieder auf die Großindustrie, Großtechnologie im Energiebereich gesetzt haben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Tamara Müller, SPD) Machen Sie den Bürgerinnen und Bürgern diesen Trend nicht kaputt und die Möglichkeit, selbst Strom zu erzeugen. Nutzen Sie alle Ihren Einfluss, dass das nicht passiert. Wir werden dagegen kämpfen und stehen weiter für die Einspeisevergütung. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

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Matthias Lammert

Nächste Rednerin ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordnete Pia Schellhammer.

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Pia Schellhammer GRÜNE

Kollege Schreiner, eben haben wir eine Energieministerin erlebt, die für die dezentrale Energiewende kämpft. Ihre Bundesenergieministerin aber möchte diese dezentrale Energiewende abwürgen. Das geht einfach nicht. (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: Natürlich geht das!) Sie haben sich hinter ganz vielen blumigen Worten versteckt, aber konkrete Aussagen, wohin es denn nach Ihrer Meinung gehen soll, sind Sie schuldig geblieben. Wir haben schon Antworten gegeben, wie es in der nächsten Wahlperiode weitergehen soll, Stichwort Solar. Das hat unsere Klimaschutzministerin in den letzten Tagen getan. Das haben Sie nur zum Anlass genommen, unser Solargesetz, unser Solarpaket hier wieder zu kritisieren. Es war eben nicht zögerlich, sondern wir sind einen Schritt gegangen, und wir wollen in der nächsten Wahlperiode den nächsten Schritt gehen. Das unterscheidet uns diametral von Ihnen. Sie kritisieren hier rum, aber machen im Endeffekt, wenn Sie dann an der Macht sind – das sehen wir auf Bundesebene – das Gegenteil. Sie würgen die Energiewende ab. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Tamara Müller, SPD) Sie ziehen die absolut falschen Schlussfolgerungen. Sie haben eben von Flexibilität gesprochen. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Ja!) Wenn Sie wirklich Flexibilität wollen, was ganz wichtig ist für die dezentrale Energiewende, dann können Sie doch nicht das Geld in neue Gaskraftwerke investieren, sondern Sie müssen das Geld in den Netzausbau, in den Ausbau von Speichertechnologien stecken. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Tamara Müller, SPD) Das ist der falsche Fokus, die falsche Schlussfolgerung. Ganz ehrlich, wenn ich dann immer wieder das Argument freie Marktwirtschaft höre, dann kann ich nur sagen, es wird Geld in Gaskraftwerke gesteckt, also Steuergeld. Wenn irgendwelche Atomkraftvorstellungen hier wabern, dann ist das auch keine freie Marktwirtschaft, da würde sich Atomkraft nie behaupten. Das ist absoluter Irrsinn. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Tamara Müller, SPD) Wenn ich dann höre, wir dürfen nur bauen, wie viel wir tatsächlich brauchen, dann frage ich: Wie ambitionslos ist denn Ihre Bundesregierung? Wenn man sich die Zahlen anschaut, dann gehen sie nicht von einer massiven Nutzung der E-Mobilität aus. Sie gehen nicht davon aus, (Glocke des Präsidenten) dass sich unsere Wirtschaft positiv entwickelt; denn dann brauchen wir mehr Strom aus erneuerbaren Energien. Das ist einfach eine völlig fehlgeleitete Politik. Noch einmal der Appell: Bekennen Sie sich hier ganz klar zur PV-Einspeisevergütung. Das habe ich von Ihnen nicht gehört. Jetzt haben Sie noch einmal die Chance, (Glocke des Präsidenten) Herr Schreiner, Ihrer Bundesregierung etwas mit auf den Weg zu geben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD – Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU)

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Matthias Lammert

Für die SPD-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Patric Müller das Wort.

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Patric Müller SPD

Eigentlich wollte ich gar nicht mehr, aber es fallen hier wieder Argumente, die ich einfach nicht mehr hören kann. Ich bleibe jetzt mal dabei, bei der ganzen Geschichte keine Panik zu verbreiten. (Abg. Martin Haller, SPD: Was?) Wenn uns jetzt hier speziell die AfD das Fürchten des freien Markts vorhält und wegen der gestiegenen Strompreise wieder ihre – – – Darum geht es immer, wenn es um Klimaschutz und Energiepolitik geht. Das möchte ich jetzt einmal sagen, gerade weil Sie komplett da sitzen: Immer wenn es um dieses Thema geht, erinnert Ihr mich an amerikanische Gasbeleuchtungsunternehmen im vorletzten Jahrhundert, (Heiterkeit des Abg. Michael Hüttner, SPD) die gerade erfahren haben, dass ein gewisser Thomas Alva Edison die elektrische Glühbirne erfunden hat. (Heiterkeit bei der SPD) Auch das war eine Revolution unter den technischen Erfindungen der letzten Jahrhunderte. Auch das war eine Energiewende, und auch sie ist gelungen. Deshalb nehmen Sie Abstand von Ihrer bescheuerten Kernkraftphilosophie, und ersparen Sie uns diese Thematik. Die Zukunft – das ist erwiesen – liegt im erneuerbaren Bereich. Es lohnt sich auch immer noch, PV-Anlagen anzuschaffen, (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) – Hören Sie zu, Herr Bollinger –, auch wenn die Einspeisevergütung aktuell bei 7 bis 8 Cent bis 10 kW Peak liegt, selbst wenn sogar tatsächlich die Einspeisevergütung wegfällt. Auch das gilt es festzuhalten, der Strompreis, der hier vor ein paar Jahren genannt worden ist, ist schon wieder definitiv stabil und günstiger. Das ist so, im Gegensatz zu der Entwicklung des Gaspreises. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Quatsch!) – Nicht mit dem Kopf schütteln, einfach einmal einem Fachmann zuhören, der ein bisschen aus der Branche erzählen kann. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Investitionskosten sind ebenfalls gefallen, (Glocke des Präsidenten) weil nämlich die Modulpreise attraktiver sind und Speicherpreise deutlich gefallen sind. Was wir auch nicht vergessen dürfen: Es gilt immer noch die sogenannte Mehrwertsteuerbefreiung. Deshalb ersparen Sie uns Ihre Kernkraftdebatte. Ich kann es nicht mehr hören. Vielleicht bleibt uns das ab dem nächsten Jahr erspart. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nächster Redner ist für die CDU-Fraktion Abgeordneter Gerd Schreiner.

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Gerd Schreiner CDU

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin Eder, Sie zitieren mich. Das ehrt mich. Das freut uns, dass Sie nicht nur zuhören, sondern augenscheinlich sogar nachlesen, was wir hier am Pult so alles über die Dauer einer Legislaturperiode hinweg an guten Vorschlägen machen. Markus Wolf und mich würde es zweifellos freuen, wenn Sie uns auch beim Solargesetz zitieren würden. Das können Sie gerne nachlesen, was wir hier an Beiträgen geleistet haben, was aber leider mit Ihnen nicht machbar war. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Meine Güte!) Ich möchte an einem Punkt ganz besonders auf Sie eingehen. Sie haben gesagt, Sie hätten Angst. Frau Ministerin, Angst ist immer ein schlechter Ratgeber. Ich würde mir wünschen, dass Sie, Ihr Haus und die regierungstragenden Fraktionen von dem Vertrauen in den Markt geleitet wären. (Zurufe der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das wäre ein guter Ratgeber; denn die Menschen in Rheinland-Pfalz zeigen uns doch – das erzählen Sie auch hier, wenn Sie die Zahlen vorlegen –, dass PV-Anlage auf dem Dach und Anhängerkupplung gut zusammenpasst. Die Menschen auf dem Land insbesondere wissen – das sind viel mehr Menschen als in Ihren grünen Wählerblasen in den Städten –, die Investitionen in erneuerbare Energien rechnen sich, und sie machen es deshalb. Deshalb verstehe ich es auch nicht. Lieber Herr Kollege Weber, ich würde durchaus recht geben, dass der Zustand in Rheinland-Pfalz desolat ist, wie Sie es formuliert haben. Agri-PV in Grafschaft, wir fahren da alle ganz ehrfürchtig hin, und sie kommt nicht ans Netz. Das ist Rheinland-Pfalz. Dass da aber der Stecker gezogen worden ist, liegt doch nicht an der CDU-Opposition. Das liegt an den von Grünen geführten Häusern in Berlin, von Herrn Habeck, und in Rheinland-Pfalz. Genau das ist das, was uns der Monitoringbericht sagt. Insofern würde ich mich freuen, wenn Sie ihn lesen würden. Das ist ein Monitoringbericht nicht von irgendeiner Institution. Das ist der Monitoringbericht der Universität Köln. Er geht ein bisschen differenzierter damit um als die grünen Pressemitteilungen, die augenscheinlich die Grundlage für diese Aktuelle Debatte von Frau Schellhammer waren. (Glocke des Präsidenten) – Das ist mein letzter Satz. Die zehn Punkte, die ich vorhin genannt habe, sind die Dinge, wie eine CDU-geführte Bundesregierung gemeinsam mit der SPD die Energiewende in Deutschland zum Erfolg führen wird. Lesen Sie es nach. Hören Sie uns zu. Machen Sie sich die Mühe, und haben Sie bitte keine Angst vor der Zukunft. Danke schön. (Beifall der CDU)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Ralf Schönborn.

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Ralf Schönborn AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin Eder, lassen Sie auch mich mit beeindruckenden Zahlen beginnen. Allein im September sind 50.000 Arbeitsstellen verloren gegangen. Bosch, BASF, SAP und viele weitere Konzerne bauen massiv Stellen ab oder verlagern ins Ausland. Ihre Energiewende ist dafür ein entscheidender Treiber. Herr Müller, ich stelle weiter fest, vom Wetter abhängige Energieerzeugungsformen wie Windräder und PV-Anlagen sind für die SPD Hochtechnologie. (Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für uns sind sie das sicher nicht. Wir setzen lieber auf Kernkraft, genau wie es der Rest der Welt tut. (Beifall bei der AfD –

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Markus Stein SPD

Das stimmt nicht!) Meine Damen und Herren, es wird also immer ersichtlicher, dass der Ausstieg aus der Kernenergie ein historischer Fehler war. So sehr es die Grünen auch versuchen, die Grenzen der Physik lassen sich nicht aushebeln. Ohne steuerbare Kraftwerke wird es nicht gehen. Das ist keine Meinung, das ist eine Tatsache. Da auch die großen Wasserstoffprojekte inzwischen vor dem Aus stehen, ist Deutschland heute entweder auf Gas oder auf Kohlekraftwerke oder auf beides angewiesen. Wir sehen also, keine der Parteien, von Rot-Grün bis CDU und auch die FDP, verfügt hier über ein dauerhaft tragfähiges, schlüssiges energiepolitisches Konzept. Alle zusammen tragen sie die Verantwortung für verschleuderte Kosten in Billionenhöhe, für eine zunehmend unsichere Energieversorgung und für die Versündigung an unserer Umwelt durch den ungezügelten Ausbau wetterabhängiger Zufallsstromquellen. (Heiterkeit der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, es ist aber besser, ein Feuer, das man selbst entfacht hat, noch zu löschen, auch wenn das Haus schon schwelt, als sich stolz in die Flammen zu stellen. (Glocke des Präsidenten) An diesem Punkt sind wir jetzt, und hier kommt die AfD ins Spiel. Unsere Vorschläge kennen Sie. Dazu stehen wir, und das werden wir weiter vorantreiben. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in der Redefolge fortfahren, darf ich Gäste bei uns im Haus begrüßen, und zwar Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 34, Alzey. Seien Sie herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Wir fahren, wie gesagt, in der Debatte fort. Für die FDP-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Marco Weber das Wort.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Schreiner, wir können einmal inhaltlich darüber diskutieren, welche Konsequenzen, welche Auswirkungen eine marktwirtschaftliche erneuerbare Energieproduktion hat. Mein Glaube ist, dass Kleinanlagen im Hausbereich gut mithalten können, aber bitte teilen Sie dann sofort allen Kommunalen Ihrer Familie in Ihrer Partei mit, dass jegliche Freiflächenanlage ein Desaster wird bzw. schon ein Desaster ist. Wenn ich mir nur die Preisentwicklung an der Leipziger Strombörse anschaue, sage ich nur: dieses Jahr Ostersonntag und Ostermontag. Das ist der Ansatz, wo die Bundes-CDU hin will, dass die Anlagenbetreiber selbst die negativen Marktpreise bedienen müssen. Ostersonntag, Ostermontag minus 25 Cent pro Kilowattstunde, die eingespeist worden ist. Wenn das der Weg der CDU ist, um damit unsere Energieerzeugung marktfähig zu machen, ohne Netzausbau und ohne Speichertechnologie, dann muss man die Story auch weitererzählen. Ich würde mir wünschen, die CDU würde die Privilegierung, die 2022 auf Bundesebene eingeführt worden ist, rückgängig machen. Privilegierung an Autobahnen und Eisenbahnstrecken würde sich nach dem Modell, das Sie vorstellen und Frau Reiche vorstellt, erübrigen, auch die Inanspruchnahme von hochwertigem Ackerland. Wir können gerne als Grünland kartierte Flächen nehmen, dann muss aber bundesgesetzlich und landesgesetzlich etwas verändert werden, was Naturschutzrecht anbelangt. Für die landwirtschaftliche Produktion sind die als Grünland kartierten Flächen Abfallprodukte. Sie sind nicht verwertbar, sie sind enteignet. Herr Schreiner, eines muss ich Ihnen bzw. der CDU-Fraktion noch mitgeben, als Landwirt bedanke ich mich beim Thema Stromsteuer. Als Landwirt bedanke ich mich, aber das Versprechen, im Koalitionsvertrag niedergeschrieben, 5 Cent Stromsteuer für alle in Deutschland, haben Sie nicht hinbekommen. Das ist sehr bedauerlich, gerade in Verbindung mit dem Wort Vertrauen, (Glocke des Präsidenten) das Ihr Fraktionsvorsitzender gestern in den Mittelpunkt gerückt hat. Selbst da hat die CDU mit ihren Wahlversprechen nicht geliefert. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Die Aktuelle Debatte ist damit beendet. Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung: …tes Landesgesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13082 – Erste Beratung Die Grundredezeit beträgt 3 Minuten. Zur Einbringung des Gesetzentwurfs durch die Landesregierung erteile ich Staatsminister Michael Ebling das Wort.

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Michael Ebling

Danke schön, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Ministerpräsident sprach gestern von einer historischen Entscheidung, und ich finde, das übertreibt es nicht. Wir setzen mit diesem Gesetz infolge des Beschlusses zum Nachtragshaushalt gestern 600 Millionen Euro in die kommunale Welt. Wir stärken die Kommunen, wir stärken sie bei ihrer Liquidität, wir stärken sie bei ihren Aufgaben, und das in schwierigen Zeiten. Das ist genau das richtige Signal, an der Seite der Kommunen zu sein. (Vereinzelt Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall bei der FDP) Es ist ein Beitrag zur Entlastung, es ist ein Beitrag zur besseren Aufgabenerfüllung, und vor allem ist es ein klares Signal, das sich in eine Reihe von Maßnahmen in den letzten Monaten einreiht. Um es in den letzten Monaten zu beschreiben: Es sind allein über das Regionale Zukunftsprogramm 200 Millionen Euro an die Kommunen gegangen. Im Übrigen ist es ein Programm, das in Rheinland-Pfalz im März gestartet ist, bei dem alle Kommunen, die antragsberechtigt sind, ihre Anträge bis Ende August vorgelegt haben und das wir sukzessive bewilligen können. Das heißt, wir starten mit der Investitionsdekade in Rheinland-Pfalz jetzt schon mit eigenen Leistungen des Landes. Wir unterstützen und flankieren es durch die Altschuldenübernahme von 3 Milliarden Euro, die ihre Wirkung nicht verfehlt. In gleicher Weise gibt es noch ein Zukunftsprogramm für Klimaschutzinvestitionen, das beliebte und genannte KIPKI. Auch das ist noch einmal ein dreistelliger Millionenbetrag. Damit machen wir in schwierigen Zeiten, die nach wie vor die kommunalen Haushalte fordern, und zwar sehr deutlich fordern – mehr als uns lieb ist –, deutlich: Wir lassen die Kommunen nicht allein. Meine Damen, meine Herren, wenn Sie diesem Gesetz zustimmen, geben wir damit eine Überbrückungshilfe von zweimal 300 Millionen Euro frei, sowohl in diesem Jahr schon 300 Millionen Euro als auch im nächsten Jahr 300 Millionen Euro. Wir wollen einen Verteilungsschlüssel anstreben, bei dem ein Sockelbetrag von 20 Euro je Einwohnerin und je Einwohner gewährt ist. Damit wollen wir eine Mindestunterstützung sicherstellen, aber im Kern geht das Geld dorthin, wo die Belastungen besonders groß sind. Woran machen wir das fest? Wir machen es an den Ausgaben im Bereich des Sozialen fest. Wir wollen es bedarfsorientiert verteilen, nämlich über die besondere Berücksichtigung der Sozial- und Jugendhilfekosten bei den Sozialhilfeträgern, bei den Landkreisen, bei den kreisfreien Städten, bei den großen kreisangehörigen Städten mit eigenem Jugendamt. Wir ziehen dazu die Zahlen der Jahre 2021 bis 2023 zusammen, um damit ein Stück weit gegebenenfalls Peaks zu nivellieren, falls sie vorliegen. Wir messen es aber auch an der jeweiligen Finanzkraft der Kommune, um am Ende einen Gerechtigkeitsmaßstab zu haben, wie sich die Mittel verteilen werden. Wir tragen damit den tatsächlichen Belastungen Rechnung, und das wird seine Wirkung nicht verfehlen. Das haben wir auch bei den kommunalen Spitzenverbänden gehört. Es wird weiter gehen mit den Kommunalfinanzen; denn in der Tat brauchen wir noch Antworten auf die strukturellen Unwuchten. Auch das ist ein großes Thema, und auch dem nähert sich die Landesregierung. Auch das hat der Ministerpräsident mehrfach deutlich gemacht, nicht zuletzt in der Rolle des gesamten Länderverbunds gegenüber dem Bund. Damit will ich schließen. Eine solche Überbrückung verknüpft sich mit Erwartungen. Es ist eine deutliche Steigerung von Ausgaben seitens des Landes. Wir haben eine klare Erwartung, dass sich in diesen Jahren 2025/2026 die wirtschaftliche Situation insbesondere in Deutschland deutlich verbessert, weil das die wichtigste Voraussetzung ist, damit sich die Kommunen auch in Zukunft selbst helfen können. Wir haben die klare Erwartung, dass der Bund auch bei den Altschulden endlich die Lücke schließt. Nachdem das Land die Hälfte übernommen hat, ist nun auch der Bund dran. Deswegen gehen wir hier klar als Land mit eigenen Mitteln deutlich in die Vorleistung zur Unterstützung der Kommunen, aber ein richtiger Schuh wird erst daraus, wenn der Bund diese zwei Jahre nutzt, um die anderen Erwartungen auch für eine nachhaltige Sicherung kommunaler Finanzen zu sichern. Vielen Dank, ich freue mich auf die Beratungen. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion Abgeordneter Markus Stein.

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Markus Stein SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Was gestern mit dem beschlossenen Nachtragshaushalt finanziell fundamentiert wurde, startet heute mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung in das weitere parlamentarische Verfahren. 600 Millionen Euro für unsere Kommunen, zu je 300 Millionen Euro aufgeteilt auf die beiden Haushaltsjahre 2025 und 2 026. Meine Damen und Herren, darum geht es, und das aus gutem Grund. Die Kommunen sehen sich – das wurde in den vergangenen Debatten mehr als deutlich – massiven finanziellen Belastungen ausgesetzt. Die geopolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen könnten durch äußere Einflüsse schwieriger kaum sein. Daher ist es umso wichtiger, dass alle – ich betone, alle – staatlichen Ebenen gemeinsam zusammenstehen und die richtigen Signale an unsere Gesellschaft senden. Bund, Länder und Kommunen werden auch diese Herausforderungen gemeinsam stemmen. Meine Damen und Herren, ja, die 600 Millionen Euro des Landes werden hierzu einen ganz deutlichen Beitrag leisten. Richtigerweise werden dabei vor allem die Kommunen mit eigenem Jugendamt besonders in den Fokus genommen; denn diese sind besonders von den Kostensteigerungen im Sozial- und Jugendhilfebereich betroffen. Um es noch einmal klar auszudrücken: Diese Überbrückungshilfe dient zur Überbrückung einer besonderen Lage unserer Kommunen, deren Ursachen deutlich über das Land Rheinland-Pfalz hinausgehen. Die Fragen der Evaluation des kommunalen Finanzausgleichs, auch mit Blick auf die strukturelle Finanzierung unserer Kommunen, werden, wie im LFAG vorgesehen, im Jahr 2026 aufgeworfen. Auch klar ist, wir können diese Überbrückungshilfe überhaupt nur deshalb vornehmen, weil Finanzministerin Doris Ahnen in der Vergangenheit mit einer soliden Haushalts- und Finanzpolitik dafür sorgte, dass die Haushaltssicherungsrücklage ausreichend angewachsen ist. Hätten wir die vielen Wünsche der Opposition in der Vergangenheit durch die stets als Deckungsvorschlag herangezogene Haushaltssicherungsrücklage finanziert, wäre das, was wir hiermit auf den Weg bringen, eine Hilfe in Not, nicht möglich. Anders gesagt: Es mag das gute Recht der Opposition sein, Wünsche nach Mehr aus den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen, auch der Kommunen, in politische Anträge münden zu lassen, aber den Eindruck zu erwecken, all diese strukturellen Mehrausgaben seien über eine Entnahme aus einer schier unerschöpflichen Rücklage zu finanzieren, ist nicht seriös, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Vielmehr wäre es verantwortungsbewusst, wenn auch Sie als größte Oppositionsfraktion Ihrer Aufgabe nachkämen, die Interessen des Landes im Blick zu halten und klar und fair anzuerkennen, dass auch ein Landeshaushalt, in dem im Übrigen bereits jetzt jeder dritte Euro an die Kommunen geht, an nominale Grenzen stößt. Erwartungen zu wecken, die haushaltswirtschaftlich nicht abbildbar sind, erfüllt Vorurteile jener Menschen, die meinen, dass in der Politik immer viel versprochen, aber wenig gehalten würde, meine Damen und Herren. Ich kann Ihnen sagen, mit dem gestern beschlossenen Nachtragshaushalt und dem heute auf den Weg gebrachten Änderungsgesetz zum LFAG setzen wir unseren Weg fort, unsere Kommunen nach Kräften zu unterstützen, solide, ausfinanziert und immer mit Blick auf das Interesse des gesamten Landes und des Landeshaushalts. (Abg. Martin Haller, SPD: Ja!) Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen zu diesem Gesetzentwurf und bedanken uns bei Ministerpräsident Alexander Schweitzer, Innenminister Michael Ebling und Finanzministerin Doris Ahnen für die Initiative. Danke schön. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist Abgeordneter Christof Reichert für die CDU-Fraktion.

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Christof Reichert CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung das Landesgesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes. Mit der Änderung werden die Regelungen zur Verteilung der Ergänzungszuweisungen zur Überbrückung besonderer Belastungen getroffen, die wir gestern durch den Nachtragshaushalt freigemacht haben. Zunächst möchte ich betonen, dass jeder Euro, den das Land den Kommunen zusätzlich zur Verfügung stellt, wichtig ist. Ich sage auch ganz deutlich, diese zusätzlichen Mittel sind keine Wohltat dieser Landesregierung. Nein, es ist ihre verfassungsgemäße Pflicht, die Kommunen auskömmlich auszustatten. (Beifall der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ergänzungszuweisungen sind – so haben es auch die kommunalen Spitzenverbände deutlich gemacht – auch nur ein erster Schritt in die richtige Richtung, bei dem in erster Linie die Symptome abgemildert werden. Auf keinen Fall führen die Mittel dazu, dass die kommunalen Haushalte ausgeglichen werden können oder dadurch gar Handlungsfähigkeit erreicht werden könnte. Wie die jetzt zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel letztendlich richtig an die Not leidenden Kommunen verteilt werden, darüber kann man je nach Betroffenheit unterschiedlicher Meinung sein, Herr Minister. Sie sehen mit Ihrem Gesetzentwurf vor, die Mittel nach einem komplexen Berechnungsschlüssel nach den Belastungen im Sozial- und Jugendhilfebereich an die Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte mit eigenem Jugendamt zu verteilen. (Zuruf von der SPD: Gute Idee!) Die Tabelle des Ergebnisses haben Sie auch nicht dem Gesetz angehängt, sondern bisher nur in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Durch den gewählten Verteilungsschlüssel gibt es, wie schon bei der Neufassung des KFA, zwangsläufig Gewinner. Es gibt aber auch Verlierer. Bezogen auf die Zuweisung pro Einwohner geht die Spanne entsprechend der von der Landesregierung veröffentlichten Übersicht bei den kreisfreien Städten von 20 Euro bis rund 140 Euro auf den Einwohner bezogen, bei den Landkreisen von rund 30 Euro bis 100 Euro pro Einwohner. Das Ergebnis der Verteilung wirft schon Fragen auf. Wieso driften die Zahlungen bei ähnlicher Belastung der Kommunen im Sozial- und Jugendbereich so weit auseinander? Wieso ist ausgerechnet der Landkreis, der durch die Neufassung des kommunalen Finanzausgleichs seit 2023 der größte Verlierer im System ist und gegen das Land klagt, auch mit dieser Verteilung erneut der größte Verlierer? (Zuruf des Abg. Markus Stein, SPD) Eines ist jetzt schon klar: Es werden dringend – das haben Sie vorhin angedeutet, Herr Minister – weitere Maßnahmen gebraucht, gerade auch für die Kommunen, die aufgrund ihrer Finanz- und Strukturschwäche außerhalb der Soziallasten besonders hart vom neuen KFA betroffen sind. Wir werden das weitere Verfahren positiv begleiten, sehen aber noch Aufklärungsbedarf. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen weitere Gäste bei uns begrüßen, und zwar zum einen den Seniorenarbeitskreis der IG Metall Mainz-Wiesbaden. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Zum anderen begrüßen wir Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 4 9, Südliche Weinstraße. Ebenfalls herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Nächste Rednerin ist Fraktionsvorsitzende Pia Schellhammer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Pia Schellhammer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleg:innen! Gestern haben wir entschieden, dass wir 600 Millionen Euro in die Hand nehmen, um sie an unsere Kommunen mit dem Nachtragshaushalt weiterzuleiten. Das haben wir deshalb gemacht, weil wir sehen, dass die finanzielle Not in unseren Kommunen groß ist. Ich habe gestern in der Debatte – ich werde auch nicht müde, das heute zu tun – darauf abgehoben, dass diese Entwicklung keine rein singuläre rheinland-pfälzische Entwicklung ist, sondern unsere Kommunen leider bundesweit mit einem Finanzierungsdefizit von 24,8 Milliarden Euro im letzten Jahr betrifft. Auch für dieses Jahr zeichnet sich keine positivere Entwicklung ab. Das zeigt, dass unsere Kommunen derzeit eine erhebliche Kostenentwicklung haben. Deshalb haben wir uns gemeinsam als Koalition entschieden, dieses Geld in die Hand zu nehmen. Ich bin sehr, sehr dankbar, dass das gestern auch eine breite Mehrheit der demokratischen Fraktionen hier im Raum gefunden hat. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Ich möchte mit einer Sache aufräumen, die Kollege Reichert von der CDU gesagt hat, nämlich, die kommunalen Spitzenverbände hätten gesagt, dass es ein erster richtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Es ist nicht der erste richtige Schritt in die richtige Richtung, den wir hier gemeinsam auch in dieser Wahlperiode gegangen sind. Wir sind viele richtige Schritte in die richtige Richtung für unsere Kommunalfinanzen in dieser Wahlperiode gegangen, (Abg. Markus Stein, SPD: So ist das! –

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Martin Haller SPD

Marathon!) und das wird auch von den kommunalen Spitzenverbänden anerkannt. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal die 3 Milliarden Euro Altschulden erwähnen, bei denen wir uns gemeinsam gesagt haben, wir übernehmen diese Altschulden, um die Kommunen von dieser Zinslast zu entlasten. Das war ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, (Abg. Markus Stein, SPD: Richtig!) und es zahlt sich auch in der jetzigen Situation weiterhin aus. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP –

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Martin Haller SPD

So ist das!) Denn hätten wir das nicht gemacht – – – Wir waren in einem guten Fahrwasser, wie sich unsere kommunalen Haushalte entwickelt haben. Dann kam aber die allgemeine Kostenentwicklung – Kollege Stein hat es eben schon erwähnt –, die Zuspitzung, Kriege und Krisen dieser Welt, die Corona-Pandemie und deren Auswirkungen, Energiekosten, Baukosten sind gestiegen, Personalkosten sind gestiegen und natürlich auch die Sozialausgaben. Ich habe gestern darüber gesprochen, was dahintersteckt. Das sind Dinge, die wir natürlich mit Überzeugung finanzieren wollen. Diese Entwicklung wäre aber wesentlich dramatischer für unsere rheinlandpfälzischen Kommunen, wenn wir diese richtigen Schritte in dieser Wahlperiode nicht gegangen wären. Das heißt, mit diesem Punkt möchte ich an dieser Stelle auch noch mal aufräumen, weil das Kollege Reichert eben schräg dargestellt hat. Es ist natürlich eine Überbrückungshilfe. Das hat Innenminister Ebling dargestellt. Das Wort „Überbrückungshilfe“ sagt schon, am Ende dieser Brücke muss dann auch eine neue Struktur vorliegen, sodass unsere Kommunen gut finanziert sind. Da habe ich auch gestern gesagt, es braucht eine Reformbereitschaft auf Bundesebene – Stichwort „Mehr Geld für die Kommunen über den Bund“ – sowie eine Altschuldenhilfe. Wir müssen uns hier im Land zusammensetzen und den KFA überarbeiten. (Glocke des Präsidenten) Die Kommunen brauchen ebenfalls eine Reformbereitschaft, und dann wird etwas daraus. Danke. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist der Fraktionsvorsitzende der AfD, Dr. Bollinger.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat unsere Kommunen über Jahre zu schlecht finanziert. Die Landesregierung hat all die Jahre nichts gegen die Massenzuwanderung getan. Die Landesregierung hat all die Jahre zugeschaut, wie die Kosten im Sozial- und Jugendbereich durch die Decke gingen. (Zurufe der Abg. Michael Hüttner und Markus Stein, SPD) Unsere Kommunen planen 2025 mit einem Defizit von mehr als 1 Milliarde Euro. Ein Großteil des kommunalen Defizits entsteht im Sozial- und Jugendhilfebereich. (Zuruf des Abg. Markus Stein, SPD) Das gibt die Landesregierung selbst zu. Darunter fallen zum Beispiel das Bürgergeld, Asylkosten, Hilfen zur Pflege und die Unterbringung von Jugendlichen aus nah und fern in Heimen. (Zuruf des Abg. Markus Stein, SPD) Das geplante Defizit von mehr als 1 Milliarde Euro ist bereits im ersten Halbjahr 2025 auf 1,5 Milliarden Euro angewachsen. Die angedachten 300 Millionen Euro sind also letztlich ein Tropfen auf den heißen Stein. Sie sind besser als nichts, aber nicht ausreichend. Das sehen auch die kommunalen Spitzenverbände so. Sie begrüßen zwar die 300 Millionen Euro in diesem und im nächsten Jahr, kritisieren aber, dass strukturelle Verbesserungen durch die Landesregierung nicht in Sicht sind. Ich füge hinzu, auch nicht durch die Bundesregierung. 300 Millionen Euro sind in etwa das Defizit im Sozial- und Jugendhilfebereich allein der Stadt Mainz in diesem Jahr. Wohlgemerkt nicht der Gesamtausgaben der Stadt Mainz im Sozialbereich, sondern nur das Defizit, das bislang nicht durch Gelder von Land und Bund gedeckt ist. Damit ordne ich die Dimension des milliardenschweren Problems ein. Nicht noch mehr Steuergeld löst die Probleme, sondern Reformen. Wir von der AfD fordern in den zehn Jahren, in denen wir in diesem Parlament sind, die Asylwende und Abschiebeoffensive. Die Landesregierung tut da nichts. Sie hat, im Gegenteil, kürzlich mal wieder eine der seltenen Abschiebungen aktiv verhindert. Die hohen Kosten der Sozial- und Jugendhilfe können aber nur durch eine Asylwende und Abschiebeoffensive massiv sinken. Das wäre eine strukturelle Verbesserung für unsere Kommunen und für unsere Bürger. Für diese strukturelle Verbesserung steht die AfD. Für diese Einsparung von Steuergeld steht die AfD. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Abschieben!) Für unsere Bürger und Kommunen steht die AfD. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist Steven Wink, Vorsitzender der FDP-Fraktion.

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Steven Wink FDP

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestern haben wir ausführlich über den Haushalt, dessen Notwendigkeit und Umsetzung gesprochen. Wir haben auch darüber gesprochen, was Sozialausgaben alles beinhalten. Jetzt wird wieder dargestellt, die Sozialausgaben wären rein migrationsgetrieben. Dazu gehört noch ein bisschen mehr – das habe ich gestern alles erläutert –, zum Beispiel auch die Hilfe für Menschen mit Behinderung. (Abg. Martin Haller, SPD: Das kann man im Protokoll nachlesen!) Auch das gehört zu Sozialausgaben; aber gut, das kann man im Protokoll nachlesen oder sich im Stream noch mal anschauen. Der heute vorliegende Gesetzentwurf setzt die notwendigen Voraussetzungen, die wir brauchen, damit das Geld natürlich ordnungsgemäß an die Kommunen zu deren Unterstützung fließen kann. Wenn hier an dem Pult wieder behauptet wird, von der Landesregierung passiere nichts, möchte ich auch diese Zahlen noch einmal wiederholen. Wenn ich RZN, KIPKI, die Altschuldenübernahme, das Zweimal-600-Millionen-Programm und das Sondervermögen zusammennehme, dann bin ich bei 7,5 Milliarden Euro. Auch diese Zahl möchte ich noch einmal nennen – 7,5 Milliarden Euro, neben dem KFA. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Der KFA plus sonstige Zuweisungen beträgt auch noch einmal 8,5 Milliarden Euro. Sich also hinzustellen und zu sagen, die Landesregierung tut nichts für die Kommunen und gibt ihnen kein Geld, ist schlichtweg falsch und an den Fakten vorbei. (Beifall der FDP und vereinzelt bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt verschiedene Beträge; denn der Gesetzentwurf berücksichtigt natürlich den demografischen Wandel, die Bevölkerungsstruktur, finanzielle Ströme, spezifische und individuelle Belastungen für die Kommunen selbst. Das heißt aber, dass diese Maßnahme die kommunalen Finanzen erst einmal stärkt. Natürlich gibt es noch weitere Probleme. Wir haben es eben schon gehört. Über die Reformen haben wir gestern schon gesprochen. Wir müssen uns auf allen politischen Ebenen dafür einsetzen, dass die Reformen eintreten. Es nutzt nichts, in der Vergangenheit zu kramen. Wir müssen jetzt nach vorne schauen, was das Thema betrifft; denn es betrifft letztendlich auch die Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger. Ich habe es gestern schon gesagt und sage es heute noch einmal: Die Kommune ist der Ort, an dem die Menschen als Allererstes sehen, ob der Staat für sie ordnungsgemäß funktioniert und ob er so funktioniert, wie sie sich einen Staat für sich persönlich vorstellen. Im ersten Paket fl ießen den Kommunen 300 Millionen Euro für 2025 und 2026, also die ersten 6 00 Millionen Euro, zu. Dafür werden sie aus der Haushaltssicherungsrücklage entnommen, die wir haben, weil wir ordentlich finanziert und solide Finanzen gehabt haben. Deshalb ist dem nur zuzustimmen. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Kommunen in Rheinland-Pfalz stehen mit dem Rücken zur Wand. Wir haben es schon mehrfach gesagt. Steigende Sozialausgaben, wachsende Personalkosten und sinkende Gewerbesteuereinnahmen bringen Städte und Landkreise an ihre Grenzen. Es ist beschämend, dass die Landesregierung trotz jahrelanger Warnungen der kommunalen Spitzenverbände und natürlich auch von uns FREIEN WÄHLERN erst jetzt handelt. Mit kurzfristigen Hilfen aus der Haushaltssicherungsrücklage lindert man Symptome, löst aber keine strukturellen Probleme. Dennoch ist der vorliegende Gesetzentwurf notwendig, um die akute Not abzufedern. Unsere Aufgabe bleibt, dauerhaft für eine solide und gerechte Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen, nicht nur für zwei Jahre. Daran sollten wir endlich gemeinsam arbeiten. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Vielen Dank. Damit sind wir am Ende der Redeliste angekommen. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13082 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 13 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landesenteignungsgesetzes und des Landesseilbahngesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13068 – Erste Beratung Wir haben eine Grundredezeit von 3 Minuten je Fraktion vereinbart. Es spricht Innenminister Michael Ebling. (Abg. Martin Haller, SPD: Jetzt muss die Enteignung einer Seilbahn endlich einmal geregelt werden!)

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Michael Ebling

Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes ist ein hohes Gut. Das Eigentumsgrundrecht ist unerlässlich für die selbstständige und für die eigenverantwortliche Daseinsgestaltung. Es gewährt uns notwendige Unabhängigkeit. Es gewährt uns Freiheit, mit unserem Leben autonom gestaltend umzugehen. Daher ist eine Enteignung in Deutschland nur unter strengen Voraussetzungen zulässig und bekanntermaßen – so steht es auch eingängig im Grundgesetz – nur zum Wohle der Allgemeinheit. Das Landesenteignungsgesetz regelt das durch die Enteignungsbehörden anzuwendende Verfahren bei der Durchführung von Enteignungen. Braucht es eine gesetzliche Grundlage für Enteignungen? Ja, die braucht es immer mal wieder. Wir denken beispielsweise an den Straßenbau, bei dem es Allgemeinwohlinteressen gibt und es im Zweifelsfall als Ultima Ratio notwendig ist, Enteignungen vornehmen zu müssen. Wir können das genauso beim Netzausbau nachvollziehen. In einer Gesellschaft, die zunehmend auf mehr Energie, Stromenergie angewiesen ist, hat auch das ein hohes Gemeinwohlinteresse. Die Anzahl der Fälle der Anwendung des Landesenteignungsgesetzes ist wahrlich überschaubar, und meistens, so sagt es die Praxis, reicht allein die Tatsache des Vorhandenseins einer gesetzlichen Grundlage, bis es schon zu einer Einigung kommen kann. Insofern aber braucht es im Kern natürlich einen solchen Rahmen auch weiterhin. Wir haben als Vorbild für das Landesenteignungsgesetz das damalige Bundesbaugesetz, den Vorgänger des heutigen Baugesetzbuchs. Die jetzt vorzuschlagenden Änderungen unseres zurzeit aktuellen Landesenteignungsgesetzes führen zu einer Angleichung an das Baugesetzbuch, keiner neuen Ermächtigungsgrundlage zur Vornahme einer Enteignung. Die Änderungen beschränken sich auf Verfahrensvorschriften. Sie tragen dem Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung Rechnung. Gleichzeitig sollen Regelungslücken geschlossen werden. Die dafür zuständigen Behörden in Rheinland-Pfalz – das ist die SGD Nord bzw. die SGD Süd – haben hierfür aufgrund ihrer praktischen Erfahrungen entsprechende Vorschläge zur Änderung unseres Landesenteignungsgesetzes unterbreitet. Exemplarisch möchte ich eine Regelung nennen, nämlich dass verhindert werden soll, dass die Verwirklichung des Enteignungszwecks durch gegenläufige Verfügung erschwert wird. Auch ist vorgesehen, dass im Grundbuch ein entsprechender Vermerk über das eingeleitete Enteignungsverfahren aus den vorgesehenen Verfahrensänderungen möglich wird. Das bedingt dann auch redaktionelle Änderungen am Landesseilbahngesetz, ein Gesetz, über dessen Existenz ich auch erst vor wenigen Wochen in Kenntnis gesetzt worden bin. (Heiterkeit des Staatsministers Michael Ebling und bei der SPD) Vielleicht ist das aber bei Ihnen anders der Fall. Ich glaube, es ist nicht so oft vorgekommen, dass wir es angefasst haben. Meine Damen, meine Herren, mir ist wichtig zu betonen, die Aufgabe des Gesetzgebers ist es, die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes zu schützen. Das wollen wir weiterhin tun. Die vorgesehene Verbesserung der Verfahrensvorschriften wird nicht nur der Tätigkeit der Enteignungsbehörden dienen, auch die Belange der Allgemeinheit werden dadurch aus unserer Sicht gestärkt. Wir freuen uns auf die Beratungen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion Abgeordneter Hüttner.

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Michael Hüttner SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Innenminister, mir hat das Landesseilbahngesetz, bevor ich diese Vorlage des Gesetzentwurfs gelesen habe, ebenfalls nichts gesagt. Daher geht es Ihnen nicht alleine so. Meine Damen und Herren, als ich den Tagesordnungspunkt zu einer Änderung des Landesenteignungsgesetzes gelesen habe – zumindest ging es mir so –, bin ich zumindest einmal ein bisschen zusammengezuckt und habe mich gefragt „Was steckt jetzt dahinter?“; denn die meisten von uns sind auch in irgendeiner Form kommunalpolitisch tätig, und das Thema einer Enteignung mag einem hier und dort schon begegnet sein. Manche haben in verschiedener Verantwortung gestanden, möglicherweise auch in Verfahren, bei denen es um die Grundstücke ging, und müssen sich mit diesem Begriff oder mit dieser Situation beschäftigen. Wir wissen alle, dass Grundstückseigentümer manchmal eine sehr differenzierte Auffassung zu dem haben, was dem Wohl der Allgemeinheit dienen könnte. Insoweit haben wir hier eine ganz besondere Situation. Herr Minister Ebling hat schon darauf hingewiesen, dass es im Kern eigentlich nur darum geht, dass wir nicht eine neue Ermächtigung an und für sich brauchen, sondern dass wir einfach Anpassungen benötigen, die das Verfahren besser und sicherer machen. Daher gestatten Sie mir, dass ich noch zwei, drei Sachen dazu nenne. Es geht dabei um Verweisungen auf das Baugesetzbuch. Es geht darum, dass ein Enteignungsbeschluss von der Behörde erlassen werden kann und nach Vorliegen der Vermessung möglicherweise ein Nachtragsbeschluss angepasst werden kann. Es geht um Ladefristen. Es geht aber auch – und das finde ich sehr interessant – um eine Regelung, nach der Vormerkungen zur Enteignung gelöscht werden können, welche nach dem preußischen Gesetz aus 1874 eingetragen waren. Ich glaube also, da ist in der Tat ein Anpassungsbedürfnis an ein Gesetz aus 1874 notwendig. Zusammengefasst: Die Änderungen des Gesetzentwurfs führen zu weiteren Angleichungen an das Baugesetzbuch. Zudem wird dem Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung Rechnung getragen. Es werden Regelungslücken geschlossen, keine neuen Ermächtigungen. Insoweit freue ich mich auf die wahrscheinlich relativ kurze Debatte im Ausschuss und die nächste Beratung im Plenum. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Nächster Redner ist für die CDU-Fraktion Dr. Martin. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Er ist schon mal Seilbahn gefahren!)

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Dr. Helmut Martin CDU

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es kommt nicht oft vor, aber ich bin froh, dass es manchmal vorkommt: Ich kann mich den Vorrednern durchaus anschließen, insbesondere auch den Ausführungen zur verfassungsrechtlichen Bedeutung der Eigentumsgarantie in Deutschland. Quasi parallel dazu muss man sich natürlich auch klarmachen, wenn es schon verfassungsrechtlich zulässig ist, zu enteignen, dann ist es letztlich auch dem Rechtsstaatsgebot entsprechend und geboten, dass auch ein möglichst effizientes Verfahren zur Umsetzung einer solchen Rechtslage Anwendung finden kann. Da der vorgelegte Gesetzentwurf keinen neuen Enteignungstatbestand oder keine neue Enteignungsgrundlage schafft, sondern sich ausschließlich auf eine Verfahrensverbesserung bezieht, unterstützen wir das ausdrücklich und werden das sehr konstruktiv und wohlwollend begleiten. Danke schön. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme aus der einzigen Stadt in Rheinland-Pfalz, in der es eine Seilbahn gibt. (Abg. Martin Haller, SPD: Der Seilbahn-Wahlkreis!) – Genau, der Seilbahn-Wahlkreis. Trotzdem muss ich gestehen, auch ich kannte dieses Gesetz nicht. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Wir haben eine Sesselbahn! Fällt die auch darunter?) – Eine Sesselbahn, aha. Nein, Sesselbahnen sind keine Seilbahnen. Nein, auf keinen Fall. Gut, ich komme zur Sache. Von meinen Vorrednern wurde eigentlich schon alles gesagt. Das Gesetz schafft keine neuen Eingriffstatbestände, es modernisiert die Verfahrensregeln. Ich kann mich kurzhalten, will aber auf zwei Punkte eingehen. Der eine Punkt ist mir nämlich in meiner juristischen Tätigkeit als Anwalt schon einmal begegnet. Es wird nämlich im Landesenteignungsgesetz hinzugefügt, dass keine Enteignung ohne eine finanzielle Entschädigung erfolgt und diese Entschädigung nunmehr auch der Verkehrswert sein soll. Das ist schon sehr lange Rechtsprechung, und ich habe das auch schon einmal vor Gericht so durchgesetzt. Daher ist es gut, dass das jetzt ins Gesetz aufgenommen wird. Ein weiterer Transparenzbaustein in dem Gesetz ist, dass es einen Enteignungsvermerk im Grundbuch geben wird. Ich glaube, auch das ist wichtig, gerade damit Zwischenverfügungen nicht erfolgen können bzw. auch der gute Glaube an das Grundbuch erhalten bleibt und transparent gemacht wird. Vor dem Hintergrund glaube ich, dass wir eine gute verfahrenstechnische Modernisierung haben. Auch wir werden die Ausschussberatungen positiv begleiten. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Ziegler.

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Eugen Ziegler AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Eigentum ist Freiheit. Die AfD steht uneingeschränkt zum Recht auf Eigentum, wie es in Artikel 14 des Grundgesetzes verbürgt ist. Artikel 14 Abs. 3 des Grundgesetzes sieht allerdings auch die Möglichkeit einer Enteignung vor. Typische Fälle, in denen eine Enteignung gerechtfertigt ist, sind der Bau von Straßen und Autobahnen, die Einrichtung von Stromleitungen oder der Bau von Deichen zum Schutz vor Hochwasser. In solchen Fällen ist es wichtig, dass der Eigentümer einerseits das dem Allgemeinwohl dienende Projekt nicht blockieren kann und andererseits eine gerechte Entschädigung gesichert ist. Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf schafft keine neuen Enteignungstatbestände. Er greift laut Landesregierung Vorschläge der Enteignungsbehörde auf, um wiederkehrende Probleme der Enteignungsverfahren zügig und mit großer Rechtssicherheit lösen zu können. Dabei hat sich die Landesregierung stark an der Bundesregelung aus dem Baugesetzbuch orientiert. Diesem Antrag können wir als AfD-Fraktion soweit folgen. Meine Damen und Herren, ich werde mich hier, zumal als Verkehrspolitiker und in erster Lesung, nicht mit den einzelnen Punkten des Gesetzentwurfs detailliert auseinandersetzen. Für die Fachdiskussion sind der Innenausschuss und der Rechtsausschuss da. Dort wird es dann sicherlich auch noch einige kritische Fragen von unserer Seite her geben. Wir empfehlen also die Überweisung an den Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall der AfD – Zurufe von der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Enteignung ist für einen Landwirt bzw. Grundstücksbesitzer immer ein Trigger-Begriff, bei dem man ein bisschen hellhörig wird und sich dann natürlich auch intensiv mit dem Thema beschäftigt. Auch wenn ich Kollegen Dr. Martin sehr selten Dank aussprechen will bzw. einer Meinung mit ihm bin, bin ich mit der Wortwahl, die er am Redepult zu diesem Tagesordnungspunkt gewählt hat, in kompletter Übereinstimmung. Ich würde die Worte genauso wählen, wie er sie gewählt hat. Die war zu dem Tagesordnungspunkt sehr angemessen, sehr differenziert, aber sehr inhaltsreich. Ich schließe mich diesen Ausführungen des Kollegen Dr. Martin in allen Punkten an. Da Kollege von Heusinger genau die inhaltlichen Punkte erwähnt hat, die ich mir als Positivansatz vermerkt hatte, will ich Bezug auf Kollegen von Heusinger nehmen. Wie gesagt, dass bei Enteignung das eine oder andere beim kleinen Landwirt und Interessenvertreter zu Befürchtungen führt: Bei diesem Entwurf ist ganz das Gegenteil der Fall. Hier wird ein guter Ansatz gewählt, um Transparenz und Schnelligkeit an den Tag zu legen. Daher wird die FDP-Fraktion auf mein Hinwirken hin (Heiterkeit bei der FDP, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Markus Wolf, CDU) und mit Überzeugungskraft diesem Verfahren und diesem Gesetz bzw. Ansatz folgen. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Benedikt Oster, SPD, und Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht unser Kollege Stephan Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme auch aus dem wunderschönen Seilbahn-Wahlkreis Koblenz. Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Ebling, hatten wir damit tatsächlich schon viele Jahre zu tun. Wir sind jetzt glücklich und froh, dass wir die Seilbahn nicht zurückbauen müssen. Ob wir allerdings im Rahmen der Neugestaltung der Talstation enteignen müssen, weiß ich nicht. Das ist auch Gelände der Katholischen Kirche. Schauen wir mal, wie die reagiert, ob wir sie brauchen oder nicht. (Heiterkeit des Abg. Benedikt Oster, SPD) Es ist aber gut zu wissen, dass wir am Ende die Möglichkeiten hätten, für die Talstation noch entsprechende Eingriffe vornehmen zu können. In der Sache selbst, was das Enteignungsgesetz betrifft, bin ich froh, dass die Änderungen jetzt kommen; denn jeder Kommunalpolitiker hatte schon einmal mit Enteignungen zu tun. Ich erinnere an unsere Aktion Blau. Da ging es um Renaturierung von Bachläufen, damals in Rübenach. Wir haben Enteignungsverfahren eingeleitet, aber es war nicht zum Ziel gekommen, weil letztlich das Grundstück übereignet wurde. Das sind genau die Fälle aus der Praxis, die auch vorkommen. Insofern glaube ich, ist es nicht schlecht, wenn jetzt Regelungen existieren, mit denen man als Kommune handlungsfähiger wird, um die Dinge umsetzen zu können. Danke schön. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER sowie der Abg. Carl-Bernhard von Heusinger und Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Vielen Dank. Damit sind wir mit dem Punkt am Ende der Debatte. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13068 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 14 der Tagesordnung: Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landesnachbarrechtsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13081 – Erste Beratung Für die Landesregierung spricht Staatsminister Philipp Fernis. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Die vorige Debatte hat Maßstäbe gesetzt!)

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Philipp Fernis

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die kurze Redezeit lässt mir keine Zeit, eine Rüge wegen einer Rede nicht zur Sache zu riskieren, indem ich Ihnen die humoreske Geschichte des Seilbahngesetzes Schleswig-Holstein erzähle. Insofern empfehle ich, die zur Erheiterung nachzulesen und spreche zur Sache über das Landesnachbarrechtsgesetz. Mit dem entsprechenden Vorhaben sollen zwei Bestandteile dieses Gesetzes verändert werden. Zum einen geht es darum, insbesondere um die energetische Sanierung von Gebäuden zu erleichtern, eine Grundlage zu schaffen, die für entsprechende Wärmedämmmaßnahmen einen Überbau auf ein Nachbargrundstück rechtlich ermöglicht. Bisher ist diese Frage von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. Das Landesnachbarrechtsgesetz gibt in Zukunft einen Anspruch auf einen entsprechenden Überbau, sofern die Interessen des Nachbarn nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Gleichzeitig geht es mit der gesetzlichen Vermutung davon aus, dass eine solche Interessenbeeinträchtigung vorliegt, wenn der Überbau größer als 25 cm ist. Das heißt, etwas einfacher formuliert, Dämmplatten bis zu 25 cm dürfen regelmäßig bei Grenzbebauung angebracht werden, sofern nicht aufgrund der besonderen Umstände, weil zum Beispiel eine Einfahrt dadurch unzumutbar begrenzt wird, die Interessen des Nachbarn auch in einem solchen Fall überwiegen. Selbstverständlich ist hierfür eine entsprechende Überbaurente zu zahlen. Das heißt, der Nachbar wird natürlich für die Nutzung seines Grundstücks entschädigt. Weiterhin sieht das Gesetz Instandhaltungs- und Reparaturpflichten vor, gegebenenfalls auch eine Rückbauverpflichtung, sofern die Verhältnisse auf dem Nachbargrundstück sich dergestalt verändern, dass der entsprechende Überbau doch nicht mehr zumutbar ist. Das ist ein weiterer Baustein, um Rechtssicherheit im Bereich der energetischen Gebäudesanierung zu schaffen. Der zweite Teil der Gesetzesänderung sieht vor, das Landesnachbarrechtsgesetz der Landesbauordnung anzupassen hinsichtlich Bauteilen, die in die entsprechenden Grenzflächen – typischerweise sind das nach der Landesbauordnung 3 m – hineinragen. Da ist es zum Beispiel zulässig, dass man vorstehende Bauteile – das sind häufig Balkone oder Erker – in diese Grenzfläche auf dem eigenen Grundstück hineinbaut. Gleichzeitig ist es aber so, dass derzeit die Landesbauordnung und das Landesnachbarrechtsgesetz unterschiedliche Zahlen vorsehen, was zulässig ist. Nach der Landesbauordnung ist es bisher so, dass sie nicht mehr als 1,5 m vortreten dürfen. Das wird jetzt glattgezogen, sodass Landesnachbarrechtsgesetz und Landesbauordnung synchronisiert sind und wir auf Landesebene im Baurecht und im Nachbarrecht einen einheitlichen Rechtsrahmen haben. Das schafft Rechtssicherheit, weil wir die Rechtsordnung an dieser Stelle vereinheitlichen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Wir treten in die Debatte ein. Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Spies.

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Christoph Spies SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Das Nachbarrecht lebt in erster Linie vom Miteinander der Menschen selbst. Die Regelung und Ordnung der nachbarlichen Verhältnisse ist deshalb vor allem Sache der Nachbarn. Unser Nachbarrechtsgesetz will nicht bevormunden, sondern Hilfestellung geben, und zwar nur dann, wenn die Beteiligten keine eigenen Absprachen treffen. Vereinbarungen der Nachbarn haben Vorrang vor den gesetzlichen Regelungen. Das Gesetz tritt nur ergänzend hinzu, wenn keine Einigung zustande kommt. Damit bleibt genügend Raum für eigenverantwortliche Lösungen. Gleichzeitig sorgt das Gesetz für Rechtssicherheit, wenn es doch einmal zu Konflikten kommt. Genau an diesem Punkt setzt der Gesetzentwurf an. Die Wärmedämmung von Gebäuden ist ein zentrales Element der Energiewende. Sie spart Energie, schützt das Klima und senkt die Kosten für die Menschen. Gerade bei älteren Häusern, die direkt auf der Grundstücksgrenze stehen, ist eine Außendämmung jedoch oft nur möglich, wenn sie geringfügig in das Nachbarschaftsgrundstück hineinragt. Nach heutiger Rechtslage kann der Nachbar dies selbst dann verhindern, wenn er kaum oder gar nicht beeinträchtigt ist. Damit blockieren wir unnötig energetische Sanierungen. Wir wollen deshalb unter engen Voraussetzungen eine Pflicht zur Duldung solcher Maßnahmen einführen, allerdings nur dann, wenn die Nutzung des Nachbarschaftsgrundstücks praktisch nicht oder nur minimal eingeschränkt ist. Gleichzeitig schaffen wir die Möglichkeit, Balkone, Terrassen und ähnliche Bauteile, die einen Ausblick zum Nachbargrundstück gewähren, unter genauen Grenzen zuzulassen. Unsere Regelung ist auch inhaltlich mit dem Grundgesetz und unserer Landesverfassung vereinbar. Sie schützt das Eigentum, verpflichtet uns aber zugleich, die Nutzungsmöglichkeiten der Eigentümer mit den Interessen der Allgemeinheit, hier also Klimaschutz, in Einklang zu bringen. Genau diesen Ausgleich schaffen wir mit klaren Schranken und einer Begrenzung der Duldungspflicht auf Fälle, in denen die Beeinträchtigung wirklich gering bleibt. Deshalb haben wir klare Schranken vorgesehen: Erstens: Die Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks muss geringfügig bleiben. Überschreitet die Dämmung die Grundstücksgrenze um mehr als 25 cm, wird vermutet, dass die Beeinträchtigung nicht mehr geringfügig ist. Zweitens: Eine Innendämmung darf nicht mit vertretbarem Aufwand möglich sein. Drittens: Der betroffene Nachbar hat Anspruch auf Schutz, Beseitigung bei eigenen Bauvorhaben und auf eine Geldrente als Ausgleich. Die weitere vorgeschlagene Regelung sorgt dafür, dass Bauherren beim Anbringen von Bauteilen wie Balkonen oder Terrassen nicht länger auf die Zustimmung des Nachbarn angewiesen sind, wenn ihr Vorhaben nach der Landesbauordnung rechtlich zulässig ist. Es handelt sich somit um einen Rechtsangleich von zwei Gesetzen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetz schließen wir eine Lücke im Landesnachbarrecht. Wir ermöglichen energetische Sanierung dort, wo sie bisher blockiert wurde. Wir tun dies in einer rechtlich soliden und ausgewogenen Weise. Ich bitte daher vorbehaltlich der Ausschussberatung um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Klein. (Abg. Martin Haller, SPD: Mit den Feinschmeckerthemen – – –)

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Marcus Klein CDU

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ja, Feinschmeckerthemen, tatsächlich. Wir haben eben schon vom Landesseilbahngesetz gehört, das jetzt endlich die gebührende Aufmerksamkeit bekommen hat, die ihm sicher zusteht. Alle Gesetze müssen von Zeit zu Zeit überarbeitet und angepasst werden. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Das gilt dann auch für das Landesnachbarrecht, das sicher eine größere Aufmerksamkeit per se und Bekanntheit hat. Ich will Ihnen auch nicht vorenthalten, dass die CDU-Fraktion diesen Punkt bereits im Juni 2022 auf die Tagesordnung des Rechtsausschusses gesetzt hat, explizit bezogen auf das Spannungsverhältnis im Nachbarrecht – Überbau gegen berechtigtes Interesse an einer entsprechenden Außendämmung. Wie immer freuen wir uns, wenn die Landesregierung, wenn auch mit einigem Verzug, eine unserer vielen guten Ideen aufgreift. Energetische Sanierungen sollen erleichtert werden, ohne dabei die berechtigten Interessen beider Nachbarn aus dem Blick zu verlieren. Gerade in dicht bebauten Ortskernen stehen viele Häuser direkt an der Grundstücksgrenze. Eine moderne Außendämmung, technisch meist sinnvoller als eine Innendämmung und für die Energieeinsparung entscheidend, scheitert dort bislang häufig an rechtlichen Hürden. Künftig sollen alle Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet sein, einen geringfügigen Überbau durch Wärmedämmung zu dulden, wenn ihr eigenes Grundstück dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Dies kann, meine Damen und Herren, natürlich nur unter engen Voraussetzungen gelten und muss die Eigentumsrechte des Nachbarn wahren, denn – auch das sei hier gesagt – es handelt sich hier um einen Eingriff in Grundrechte – Eigentumsgarantie – des betroffenen Nachbarn, und freilich muss dieser immer wohl abgewogen sein. Gleichzeitig arbeiten wir auch in diesem Gesetz mit einigen unbestimmten Rechtsbegriffen: geringfügige Beeinträchtigung, angemessene Wärmedämmung, anders vertretbarer Aufwand. Es wird also auch mit diesem Gesetz, das eine Grundlage schafft, weiter spannend bleiben. Davon darf man ausgehen. Bei einem weiteren Punkt, der hier geregelt wird, geht es um Balkone und Terrassen, die Angleichung von Nachbarrechtsgesetz und Bauordnung. Der Minister und der Vorredner haben schon dazu ausgeführt. Darauf kann ich Sie verweisen. Wir freuen uns zu beiden Punkten auf die weitere Beratung im Rechtsausschuss. Da wird sicher noch der eine oder andere Punkt zu erörtern und zu beleuchten sein, aber wir begleiten das mit einem sehr positiven Ansatz. Vielen Dank. (Beifall der CDU, bei der FDP, vereinzelt bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete Dr. Heidbreder

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Dr. Lea Heidbreder GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In RheinlandPfalz haben wir rund 1,2 Millionen Wohngebäude, und über die Hälfte davon sind vor 1980 gebaut. Mit Blick auf die Klimaschutzziele bräuchten viele dieser Häuser dringend eine energetische Sanierung. Wir wissen, der Gebäudesektor in Deutschland ist für rund 35 % des Endenergieverbrauchs und für 30 % der CO -Emissionen verantwortlich. Gerade bei älteren Häusern heißt die Antwort häufig: Wir brauchen eine bessere Wärmedämmung. Wir wissen also eigentlich, dass etwas zu tun ist. Wir wissen auch, was zu tun ist, aber manchmal scheitern Sanierungen dann doch an der Realität. Das heißt mancherorts, die Wärmedämmung ragt wenige Zentimeter nur über die Grundstücksgrenze hinaus, der Nachbar sagt Nein, und wenn das Recht im Weg steht, hilft an der Stelle auch kein guter Wille. Genau das wollen wir jetzt ändern. Mit dem Gesetzentwurf wollen wir dafür sorgen, dass Nachbarinnen und Nachbarn die nachträgliche Anbringung von Wärmedämmung dulden müssen, wenn sie minimal über die Grenze reicht. Wir räumen damit ein Hindernis aus dem Weg, das energetische Sanierung bislang entweder verzögert oder sogar ganz verhindert hat. Das ist gut für das Klima, das ist gut für den Geldbeutel, denn wer dämmt, spart langfristig viel Energie und damit Heizkosten. Gleichzeitig schützt es unser Klima und leistet einen Beitrag, die Klimaziele im Gebäudebereich zu erreichen. Das ist nicht die einzige Anpassung. Wir haben es schon gehört. Mit dem Gesetzentwurf sollen auch baurechtliche und nachbarrechtliche Regelungen zu Balkonen oder Terrassen harmonisiert werden; denn was baurechtlich schon erlaubt ist, braucht zum Teil trotzdem noch die Zustimmung der Nachbarinnen und Nachbarn. Diesen Widerspruch wollen wir auflösen. Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir also hier auch mehr Rechtsklarheit. Klimafitte Gebäude – das ist keine Vision für morgen. Das ist eine Entscheidung, die wir heute treffen. Ich freue mich auf die anstehenden Beratungen. Wir stimmen gerne zu. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Schönborn.

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Ralf Schönborn AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute über den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesnachbarschaftsgesetzes. Es geht dabei nicht um eine Nebensächlichkeit, sondern um die Frage, wie wir den Spagat zwischen privatem Eigentum und dem öffentlichen Interesse an Energieeinsparung meistern. Kern des Entwurfs ist, dass Nachbarn künftig verpflichtet werden sollen, geringfügig grenzüberschreitende Maßnahmen, insbesondere Wärmedämmungen, zu dulden. Überschreitungen bis zu 25 cm sollen pauschal als unwesentlich gelten. Damit will die Landesregierung energetische Sanierungen erleichtern und Widersprüche zwischen Nachbarrecht und Bauordnung auflösen. Diese Zielsetzung ist grundsätzlich nachvollziehbar. Gerade ältere Gebäude sind energetisch problematisch. Eine Sanierung spart Energie, senkt Kosten und entlastet die Umwelt. Die Angleichung an die Landesbauordnung sorgt ebenso für mehr Klarheit und mehr Rechtssicherheit. Diese Punkte sprechen für den Entwurf. Meine Damen und Herren, wir dürfen aber die Probleme nicht ausblenden. Erstens: das Eigentumsrecht. Eigentum ist grundsätzlich geschützt. Die Pflicht, Überbauten zu dulden, bedeutet einen Eingriff. Es muss genau geprüft werden, ob dieser in jedem Fall gerechtfertigt und verhältnismäßig ist. Zweitens: die Belastung der Nachbarn. Auch kleine Überstände können die Nutzung des Grundstücks einschränken oder Konflikte verschärfen. Was für den einen eine kleine Dämmung ist, kann für den anderen eine reale Beeinträchtigung sein. Drittens: die Frage der Verhältnismäßigkeit. Der Gesetzentwurf behandelt die Außendämmung als Regelfall. Es gibt aber auch Alternativen, etwa Innendämmungen, die zwar aufwendiger, aber auch eigentumsschonender sein können. Es braucht Abwägung statt Automatismus. Viertens: Risiko neuer Konflikte. Was der Entwurf eigentlich vermeiden will, nämlich Streit zwischen Nachbarn, könnte dann am Ende doch eskalieren. Wer zur Duldung gezwungen wird, ist selten begeistert. Solche Fälle landen dann schnell vor Gericht. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist in seiner Zielsetzung richtig, in der Umsetzung aber nicht unproblematisch. Wir sehen die Vorteile – Energie sparen, Kosten senken, Rechtssicherheit –, aber auch die Risiken für Eigentumsrechte und Nachbarschaftsfrieden. Die AfD-Fraktion wird dem Entwurf zustimmen, weil energetische Sanierungen notwendig sind und eine Harmonisierung mit der Bauordnung Sinn ergibt. Wir geben aber auch zu bedenken, dass diese Zustimmung kein Blankoscheck ist. Die Landesregierung muss die Auswirkungen sorgfältig beobachten, Missbrauch verhindern und sicherstellen, dass die Balance nicht kippt. Wir stimmen also zu, kritisch, aber konstruktiv. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Thoma.

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Stefan Thoma FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben jetzt schon genug über die juristischen Details gehört. Das heißt, die werde ich jetzt nicht noch einmal wiederholen, was die einzelnen Maßnahmen angeht. Ich möchte aber noch einmal einen Schwerpunkt auf das setzen, was ein bisschen im Widerspruch zu dem steht, was mein Vorredner gerade vorgebracht hat, nämlich die Frage der Nachbarschaftlichkeit. Die Idee, einen Nachbarn zu haben und in Nachbarschaftlichkeit zu leben, ist etwas, was die meisten Menschen hier in Rheinland-Pfalz als etwas Positives erleben, weil man im Normalfall eigentlich ein positives Verhältnis zum Nachbarn hat, das eher positiv wahrnimmt und deswegen etwas wie eine Duldung eigentlich gar nicht das große Problem ist, weil man sich schon einig wird. Wir wissen aber alle, dass es leider nicht immer so perfekt ist und es manchmal Probleme gibt. Wo Menschen aufeinandertreffen, da entstehen nun einmal Konflikte, Interessensdifferenzen, (Abg. Martin Haller, SPD: Haben wir auch hier beim Nachbarn!) und da kann es nun mal sein, dass man sich über irgendetwas streitet. Dieses Gesetz trägt vor allem einen Sinn in sich, nämlich dieses Streitpotenzial herunterzufahren, wo es um Nebensächlichkeiten geht. Wir sagen ganz deutlich, es geht um Kleinsteinschränkungen – es ist nicht so, dass man 2 m ins Nachbargrundstück hineinbaut, sondern wir reden über wenige Zentimeter –, wo eigentlich keine Provokation oder Ähnliches besteht, sondern wo man ganz deutlich sagen kann: Wir gönnen dem Nachbarn die Möglichkeit, dass er sich verbessern kann, dass er nachhaltig sein kann – nachhaltig in der CO -Bilanz, nachhaltig bei den Wärmekosten, auch für ihn selbst, nachhaltig, was den Wert der Immobilie, des Hauses beispielsweise, angeht, und zwar ohne dass der Nachbar in irgendeiner Weise davon ernsthaft beeinträchtigt ist; denn genau da gibt es dann die Ausnahme. Wenn er beeinträchtigt wäre, gilt es wiederum nicht. Dann ist es damit auch geregelt, bzw. so soll es dann jetzt im Gesetzentwurf sein. Wenn wir also überlegen, welche Nachhaltigkeit dort noch dazukommt, dann ist es die Nachhaltigkeit des gemeinsamen Zusammenlebens, des Gemeinschaftsaspekts und des allgemeinen Zwecks der Juristerei, nämlich dass man Konflikte vermeiden und herunterfahren, Streitigkeiten klären kann, bevor sie überhaupt erst auftreten, weil ich weiß: Ich brauche mich darum gar nicht kümmern; es ist bereits geregelt. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz trägt dazu bei, dass wir ein besseres Zusammenleben finden, dass wir Nachhaltigkeit in vielen Aspekten fi nden, und deswegen werden wir das selbstverständlich in jedweder Form unterstützen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die geplanten Änderungen des Landesnachbarschaftsgesetzes zeigen den Mut, drängende Themen des Klimaschutzes und der Energieeffizienz anzugehen. Das Ziel, Wärmedämmung zu fördern und damit Energieverbrauch und CO - Emissionen zu senken, unterstützen wir ausdrücklich. Gleichzeitig bitte ich darum, die Umsetzung so zu gestalten, dass Eigentumsrechte gewahrt bleiben und Nachbarschaftsverhältnisse gestärkt werden. Praktikable, transparente Regeln zur Bewertung und zur Festlegung einer fairen Geldrente sollten vorab entwickelt und regional abgestimmt werden, damit die Anwendung einheitlich und konfliktarm gelingt. Durch klare Bewertungsrichtlinien, standardisierte Gutachterverfahren und eine praxisnahe Übergangsregelung lassen sich Unsicherheiten reduzieren und Gerichtsverfahren vermeiden. Ich empfehle, vor Inkrafttreten der Regelung begleitende Informations- und Beratungsangebote für Bürgerinnen und Bürger sowie für Kommunen aufzubauen und Modellprojekte zur erprobten Umsetzung zu fördern. Solche Maßnahmen würden Akzeptanz schaffen, die Verwaltung entlasten und lokale Lösungen ermöglichen. Ein gesetzlicher Rahmen, der Klimaschutz und Verlässlichkeit verbindet, ist ein echter Fortschritt. (Glocke der Präsidentin) Wir werden den weiteren Gesetzgebungsprozess positiv begleiten. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER sowie des Abg. Martin Haller, SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13081 – an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 15 der Tagesordnung: Landesgesetz zu dem NOOTS-Staatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13069 – Erste Beratung Wir haben eine vereinbarte Redezeit von 3 Minuten pro Fraktion. Staatsministerin Schall, Sie haben das Wort zur Einbringung seitens der Landesregierung.

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Dörte Schall

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um den Staatsvertrag zum National-Once-Only-Technical-System, um es einmal gemeinsam ausgesprochen zu haben. Das Ziel dieses Staatsvertrags ist es, dass wir eine gemeinsame digitale Infrastruktur aufbauen. Es geht darum, nicht weniger als das Vorhaben der Digitalisierung der modernen öffentlichen Verwaltung zu ermöglichen. Das Ziel ist es, dass Verwaltungsdienstleistungen effizienter gestaltet werden. Es geht darum, dass bereits in der Verwaltung vorliegende Unterlagen und Registerdaten für die digitale Abwicklung von Verwaltungsprozessen automatisiert abgerufen werden können. Es geht im Once-Only-Prinzip darum, dass die Bürgerinnen und Bürger, aber natürlich auch Unternehmen, ihre notwendigen Angaben ein einziges Mal der Verwaltung übermitteln müssen. Mit der Zustimmung der Betroffenen können die Daten von den Behörden untereinander ausgetauscht werden, sodass die Effizienz der Verwaltung gesteigert wird, das Vertrauen in die Verhandlungen des Staates steigt, aber natürlich auch für die Bürgerinnen und Bürger eine große Vereinfachung entsteht. Es geht um ein digitales, medienbruchfreies Angebot. Es geht um komplett vernetzte Registermodernisierung, und es geht darum, dass Bund, Länder und Kommunen Daten aus einer Hand haben mit einem System aus ITSchnittstellen, Schnittstellen und Standards, die alle Abrufe und jede Übermittlung von elektronischen Nachweisen ermöglichen. Die Kosten für die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung tragen die Vertragsparteien gemeinsam. In den Jahren 2025 bis 2026 erfolgt die Finanzierung durch das FITKO-Budget ohne zusätzliche Belastung des Landeshaushalts. Ab dem Jahr 2027 teilen sich Bund und Länder die Kosten im Verhältnis 60 : 40. Es geht im Endeffekt trotzdem um erhebliche Entlastung, um die Einsparung durch die Vermeidung von Parallelstrukturen und verschiedenen Registern. Der NOOTS-Staatsvertrag wurde bereits am 11. Dezember 2024 von der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder unterzeichnet. Ich bitte daher um Zustimmung, damit die erforderliche Ratifizierung des Staatsvertrags erfolgen kann und wir die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Once-Only-Prinzips schaffen können. Vielen Dank. (Beifall der SPD, der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Schäffner. (Abg. Martin Haller, SPD: Oh, ein ganzer Zettel! Sehr gut!)

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Daniel Schäffner SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Wir stehen heute an einem entscheidenden Punkt für die digitale Zukunft unseres Landes. Mit dem Landesgesetz zu dem – Frau Staatsministerin, „Noots“, Frau Präsidentin, „Nuuts“; ich frage mich auch, wie wir es aussprechen, aber ich habe mir gesagt, wir sind in Deutschland, und wir bleiben bei „Noots“ – Staatsvertrag (Abg. Marcus Klein, CDU: De’ Notz!) entscheiden wir nicht nur über ein technisches System. Wir entscheiden über die Art und Weise, wie Bürgerinnen und Bürger künftig mit ihrer Verwaltung kommunizieren. Ich sage Ihnen, es ist höchste Zeit für diesen Schritt. Das National-Once-Only-Technical-System, kurz NOOTS, wenn man es dann so englisch ausspricht, ist mehr als ein IT-Projekt. Es ist ein Versprechen – das Versprechen, dass Menschen ihre Daten nicht immer und immer wieder neu eingeben müssen, dass Behörden miteinander sprechen, statt Bürgerinnen und Bürger zu Boten zu machen, dass Digitalisierung nicht nur ein Schlagwort bleibt, sondern spürbare Entlastungen für Familien, Unternehmen und unsere Verwaltung bringt. Rheinland-Pfalz hat sich in den vergangenen Jahren als engagierter Mitgestalter der Verwaltungsmodernisierung gezeigt. Mit der Zustimmung zu diesem Staatsvertrag setzen wir ein klares Zeichen. Wir wollen Teil einer föderalen Lösung sein, die den Datenaustausch sicher, effizient und bürgerfreundlich gestaltet. Wir wollen, dass unsere Kommunen, unsere Landesbehörden und unsere Ministerien von einer Infrastruktur profitieren, die bundesweit gedacht und europäisch anschlussfähig ist. Natürlich bringt jede neue Infrastruktur Fragen zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur konkreten Umsetzung mit sich. Ich will aber ausdrücklich sagen: Fragen sind zum Klären da. Das erwarten die Menschen, genauso wie sie zu Recht digitale Lösungen erwarten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin überzeugt, das NOOTS wird nicht nur Prozesse vereinfachen. Es wird Vertrauen schaffen – Vertrauen in eine Verwaltung, die mitdenkt, Vertrauen in einen Staat, der digitale Chancen nutzt, um den Alltag seiner Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern. Lassen Sie uns hier in Rheinland-Pfalz den Weg für dieses Vertrauen gemeinsam frei machen. Wir werden dem Landesgesetz dann auch in zweiter Beratung zustimmen, für ein modernes Rheinland-Pfalz, für eine digitale Verwaltung, für Menschen, die jeden Tag damit zu tun haben. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Aufmerksamkeit im Rund. Abgeordneter Fischer von der CDU-Fraktion hält seine erste Rede in diesem Haus, und es könnte durchaus sein, dass Sie als gewählter Kommunaler gar nicht mehr so oft hier im Haus sprechen werden. – Bitte schön, Sie haben das Wort. (Heiterkeit im Hause –

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Pierre Fischer CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Land braucht weniger Papier, weniger Formulare und mehr digitale Vernetzung. Daher ist der NOOTS-Staatsvertrag ein wichtiger und richtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen und digitalen Verwaltung. Der Staatsvertrag regelt, wie wir eben schon gehört haben, die Entwicklung, den Betrieb und den weiteren Ausbau des NOOTS und verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre registerführenden Stellen anzuschließen. Das OnceOnly-Prinzip wird damit endlich Realität. Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Daten nur einmal angeben, und Behörden können diese Informationen künftig sicher und rechtssicher untereinander austauschen. Das ist richtig und ehrlich gesagt überfällig. (Beifall der CDU sowie der Abg. Martin Haller, SPD, und Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb begrüßen wir als CDU-Fraktion, dass Bund und Länder gemeinsam Verantwortung übernehmen. Es ist gut, dass Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger dieses Thema aktiv vorantreibt. Bei der Umsetzung muss aber das Land seine Hausaufgaben machen. Rheinland-Pfalz muss Vorreiter sein. Meine Damen und Herren, so groß das Ziel ist, so entscheidend wird die Umsetzung sein. Hierzu haben wir einige berechtigte Fragen, auf die wir im Ausschuss klare Antworten erwarten. Erstens: Finanzierung und Verantwortung. Aus dem Staatsvertrag geht nicht hervor, welche konkreten Aufwände den registerführenden Stellen und damit auch den Kommunen durch den Anschluss und die Nutzung des NOOTS tatsächlich entstehen; denn ohne eine solide Finanzierung steht und fällt die Akzeptanz in der Kommunalverwaltung und letztendlich auch bei den Bürgerinnen und Bürgern. Zweitens: Einbindung der Kommunen. Die kommunalen Spitzenverbände haben bedauerlicherweise ohne Erfolg darauf gedrungen, dass die Einbindung der Kommunen im Staatsvertrag Berücksichtigung findet. Wir erwarten, dass die Kommunen in Rheinland-Pfalz hier schnell und konkret eingebunden werden. Nur so kann die Umsetzung realitätsnah und praxisgerecht gelingen. Da Rheinland-Pfalz im Vergleich zu anderen Bundesländern besonders viele registerführende Stellen hat, erwarten wir zudem eine gezielte Unterstützung der Kommunen bei dieser Aufgabe. Drittens: Umsetzung im Land. Wie genau soll die Umsetzung in RheinlandPfalz erfolgen? Wie werden die Register eingebunden? Welche Unterstützung erhalten die Kommunen und Fachbehörden konkret? Das sind Fragen, auf die wir im Ausschuss Antworten erwarten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das NOOTS ist ein grundlegender Baustein für eine moderne digitale Verwaltung, aber Erfolg wird es nur haben, wenn die Umsetzung konsequent, praxisnah und gemeinsam mit den Kommunen erfolgt. Wir begrüßen den Staatsvertrag und werden ihn im Ausschuss konstruktiv begleiten. Dabei ist klar, das darf keine Symbolpolitik sein, sondern muss echten Fortschritt bringen. Die Erwartungshaltung hinsichtlich einer digitalen und modernen Verwaltung ist bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen sehr hoch. Daher trägt das Land hier eine hohe Verantwortung. Wenn wir es richtig machen, wird NOOTS ein Symbol dafür, dass Verwaltung auch digital, bürgernah und effizient sein kann. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss. Vielen Dank. (Starker Beifall der CDU und Beifall bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete Pia Schellhammer.

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Pia Schellhammer GRÜNE

Kollege Fischer, es ist schön, einen künftigen VG-Bürgermeister so begeistert über die Digitalisierung der Verwaltung sprechen zu hören. Das stimmt optimistisch, dass wir die Umsetzung auch in Rheinland-Pfalz in unseren Kommunen gut hinbekommen. Es kommt nämlich darauf an, die Digitalisierung der Verwaltung als etwas Positives zu sehen; denn die Digitalisierung der Verwaltung ist schon längst keine Option mehr, sondern eine Notwendigkeit. Wir würden uns alle wünschen, dass wir schon einen Schritt weiter wären. Ich erinnere mich an die Informationsfahrt des Innenausschusses 2013 nach Estland, wo dieses Prinzip „Ich gebe meine Daten an einer zentralen Stelle ein und kann mich dann jeweils entscheiden, welche andere Stelle zum Beispiel Zugriff auf meine Adresse, auf meine E-Mail-Adresse etc. pp. bekommt“ gilt, wonach das gebündelt wird. Um nichts anderes geht es bei dem besagten Staatsvertrag. Es soll das Fundament der deutschen Registermodernisierung sein. Wir geben einmal die Daten ein – das ist kein Papierkrieg, das sind keine doppelten Amtsgänge –, und dann liegen die jeweiligen Dateien und Daten vor – spürbar, wirksam und ganz konkret. Was heißt das für Rheinland-Pfalz? Ich möchte ein Beispiel nennen. Wer zum Beispiel heute das Elterngeld oder eine Ummeldung beantragt, ein Gewerbe anmeldet oder eine Sondernutzung beantragt, muss immer wieder dieselben Nachweise einreichen, obwohl sie längst bei der öffentlichen Verwaltung gespeichert vorliegen. Das wird künftig verändert. Durch NOOTS verbindet man über ein Onlineportal die jeweiligen Daten, und das sicher, datensparsam und effizient. Wir Grüne unterstützen diesen Staatsvertrag ausdrücklich, aber natürlich auch unter klaren Bedingungen. Klar ist, wenn ich als Bürger:in meine Daten eingebe, steht der Datenschutz an erster Stelle. Wir wollen ein System, das unsere Daten schützt, statt sie unbegrenzt sammelt. Die Menschen sollen nachvollziehen können, wer auf ihre Daten zugreift. Das ist auch in Estland der Fall. Man kann nachvollziehen, welche staatliche Stelle auf welcher Grundlage auf meine Daten zugegriffen hat. Das ist transparent und nachvollziehbar, und das stärkt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Deswegen ist das ein wichtiger Schritt. Kurzum – ich fasse zusammen –: Das ist die erste Lesung dieses Staatsvertrags, aber ich kann schon an dieser Stelle ankündigen, wir werden selbstverständlich im Fachausschuss darüber sprechen und die angesprochenen offenen Fragen klären. NOOTS ist kein Experiment. Es ist der Schlüssel zu einer bürgerorientierten Verwaltung. Endlich sind wir auf diesem Weg. Dieser Staatsvertrag sollte deswegen nicht verzögert oder abgelehnt werden, sondern wir wollen, dass eine Verwaltung digital, bürger:innennah funktioniert. Dafür ist dieser Staatsvertrag ein wichtiger Weg. Danke. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Paul.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Heute sprechen wir über ein wichtiges und zukunftsweisendes Vorhaben, die Schaffung einer gemeinsamen Infrastruktur für den Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften. Wir stehen an einem Punkt, an dem die Effizienz und Transparenz der öffentlichen Verwaltung durch den intelligenten Einsatz von Technologie wesentlich verbessert werden können. Mit dieser Initiative soll sichergestellt werden, dass bereits vorhandene Daten nicht doppelt erhoben, sondern automatisiert und sicher weitergegeben werden können. Dies spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern verringert auch den bürokratischen Aufwand für Bürger und Unternehmen. Es ist ein Schritt in Richtung einer modernen und digital vernetzten Verwaltung. In den Jahren 2025 und 2026 wird diese Entwicklung für RheinlandPfalz keine zusätzlichen Kosten verursachen, da die Finanzierung über das Budget der FITKO erfolgt. Ab 2027 wird Rheinland-Pfalz gemäß FITKO-Wirtschaftsplan 1,92 % der Kosten tragen. Die schrittweise Umsetzung beginnt mit den Verwaltungsdienstleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz und wird nach einem gestuften Ansatz auf weitere Bereiche ausgeweitet. Ein bewusst gewählter Ansatz bei diesem Projekt ist es, den Begriff „Daten“ nicht explizit zu definieren, sondern sich nach allgemeinen Regelungen wie der DSGVO zu richten. Dies gewährt Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an neue Entwicklungen. Der IT-Planungsrat entscheidet über das Budget als Grundlage mittels einstimmiger Beschlussempfehlung. Unterstützt wird er von einer Steuerungsgruppe, bestehend aus sechs Bundesländern, die den IT-Planungsrat operativ entlastet. Falls der Zuständigkeitsbereich einer Fachministerkonferenz betroffen ist, wird eine entsprechende Vertretung hinzugezogen. Das Bundesverwaltungsamt übernimmt die technische Entwicklung und den Betrieb dieser Struktur, während die FITKO die fachliche und föderale Koordination sicherstellt, insbesondere im Bereich des Datenmanagements und bei der operativen Abstimmung mit den Fachministerkonferenzen. Eine Gesamtleitung NOOTS, die dem IT-Planungsrat weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig ist, wird zur Unterstützung eine Geschäftsstelle erhalten. Auch Wirtschaftsleistungen werden in diesen Prozess integriert. Unternehmen können sich über intermediäre Plattformen und den Access Point anschließen, um ihre rechtlichen Verpflichtungen gegenüber öffentlichen Stellen effizienter zu erfüllen. Das eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, sich an dieses zukunftsgerichtete Netzwerk anzuschließen. So ermöglicht NOOTS eine vernetzte, effiziente und transparente Verwaltung, die den Anforderungen der Zukunft gerecht wird. Wir begrüßen das ausdrücklich. Deutschland hat hier immer noch Nachholbedarf, aber wenn Schritte in die richtige Richtung gemacht werden, unterstützen wir die als AfD-Fraktion natürlich auf jeden Fall. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Wink.

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Steven Wink FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Mal reicht – dieses Versprechen muss in einem modernen Staat gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern stehen, damit sie nicht auf jedem Amt, bei jedem Vorgang nochmals neu die Daten abzugeben haben. Vorhandene Daten sollten erweitert, korrigiert, gestrichen oder ergänzt werden. Das sollte das Maximum sein. Der Staatsvertrag macht hier einen großen Schritt. Es entsteht die rechtliche Grundlage für das System zum Datenaustausch zwischen Behörden, Ländern, Land und Bund. So kann sich der Staat auf das Wesentliche konzentrieren: Bürokratie und Verwaltung abzubauen. Das Once-Only-Prinzip ist hier genau der richtige Schritt. Was aber nutzt uns das? Ein Unternehmen kann ein Gewerbe anmelden, ohne dabei drei verschiedene Ämter besuchen zu müssen. Eine Bürgerin muss nicht zum fünften Mal die Geburtsurkunde vorlegen, beispielsweise wenn sie Kindergeld beantragt, Elterngeld, bei der Krankenkasse, Rente, beim Arbeitgeber, später in der Kita, später in der Schule und immer wieder alle Daten neu eingeben muss. Solch eine Mutter wird mit einem solchen Verfahren entlastet. Dabei spart die Verwaltung Zeit und Geld, und sie spart die Nerven der Menschen. Weiter ist der Staatsvertrag natürlich die Umsetzung einer zwingenden EUVerordnung, aber wir stehen mit Überzeugung hinter dieser Vorgehensweise, Frau Ministerin; denn Föderalismus und Digitalisierung müssen kein Gegensatz sein. Es zeigt: Ein Mal reicht. Danke schön. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch das Once-Only-Prinzip werden unsere Bürger von Mehrfachnachweisforderungen befreit. Daten, die uns bereits vorliegen, werden automatisiert abgerufen und nicht erneut erhoben. Zunächst gilt das für sämtliche Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz, sodass Behördengänge spürbar kürzer und unbürokratischer werden. Der IT-Planungsrat wird nach Feststellung der technischen Voraussetzungen einen angemessenen Übergangszeitraum festlegen, in dem alle nachweisliefernden und -anfordernden Stellen an NOOTS angeschlossen sein müssen. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal auf das Onlinezugangsgesetz verweisen und darauf, dass dessen Umsetzung auf Landes- und kommunaler Ebene für die jetzige und die folgende Landesregierung eine hohe Priorität haben sollte. Einer schnellen und vollständigen Umsetzung darf nichts im Weg stehen. Gleichzeitig muss die Digitalisierung auf allen Verwaltungsebenen ausgeweitet werden. Moderne Portale, sichere Schnittstellen und einheitliche Standards sorgen für schnelle digitale Services. Bürokratieabbau ist genau unser Ding. Wir als FREIE WÄHLER finden es klasse, dass die Landesregierung Themen, die uns wichtig sind, aufnimmt und umsetzt. Ich kann hier nur sagen: Weiter so. Wir stimmen zu. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER –

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Kathrin Anklam-Trapp

Wir sind wir am Ende der Debatte. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13069 – an den Ausschuss für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 16 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (LBG) (Abschaffung der Kostendämpfungspauschale und Einführung einer optionalen pauschalen Beihilfe) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13095 – Erste Beratung Die Redezeit beträgt 5 Minuten. Die CDU hat weitere 3 Minuten Redezeit beantragt. Es spricht und bringt ein Abgeordneter Reichert für die CDU-Fraktion.

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Christof Reichert CDU

Sehr geehrte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Landesverwaltung und die Kommunalverwaltungen in Rheinland-Pfalz stehen vor großen Herausforderungen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt!) Ich nenne beispielhaft die Themen Digitalisierung – haben wir eben behandelt –, Verwaltungsmodernisierung, Bürokratieabbau oder auch die Umsetzung der Infrastrukturmilliarden des Bundes – alles wichtige Maßnahmen, die kurzfristig angegangen und kompetent umgesetzt werden müssen. Dazu braucht es viele kluge Köpfe, gerade in unseren Verwaltungen und öffentlichen Betrieben. Wir stehen auf dem Arbeitsmarkt in einem großen Wettbewerb mit der Bundesverwaltung, den benachbarten Bundesländern und auch der Privatwirtschaft – Mitbewerber, die oftmals mit besseren Rahmenbedingungen als wir in Rheinland-Pfalz werben können, was sich auch an den hohen Abwanderungszahlen schon lange bemerkbar macht. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Mehr als 10 % der Planstellen der Landesbehörden sind aktuell nicht besetzt, in den technischen Berufen sind es sogar 30 % unbesetzte Stellen. Mit Blick auf die großen Herausforderungen müssen wir dem mit allen Mitteln begegnen. Ja, wir müssen alle möglichen Stellschrauben drehen, um wettbewerbsfähiger zu werden. Dabei – das möchte ich deutlich sagen – gibt es nicht die einzige sinnvolle Maßnahme. Nein, es sind viele kleine Bausteine, die notwendig sind, um Rheinland-Pfalz als Arbeitgeber attraktiver zu machen. (Beifall bei der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestern haben wir bereits einige dazu behandelt. Mit unserem heutigen Gesetzesantrag möchten wir zwei weitere wichtige Bausteine in den Fokus rücken. Bereits vor drei Jahren haben wir in diesem Hohen Haus die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale gefordert. An unserer Forderung hat sich nichts geändert. Der Bund und zwischenzeitlich sieben Bundesländer haben die Kostendämpfungspauschale abgeschafft bzw. erst gar nicht eingeführt. Die Kostendämpfungspauschale, ein Relikt aus dem Jahr 2003, ist längst überholt, ist absolut nicht mehr zeitgemäß und führt zu Ungerechtigkeiten und damit auch zu Wettbewerbsnachteilen. (Beifall bei der CDU) Kurz gesagt, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kostendämpfungspauschale hat ausgedient und muss auch in Rheinland-Pfalz endlich abgeschafft werden. Das hatte auch damals die durchgeführte Expertenanhörung gezeigt. Bei dem gestrigen Gesetzgebungsverfahren zu verschiedenen Verbesserungen im öffentlichen Dienstbereich haben Sie einige von uns in dieser Legislaturperiode vorgeschlagene Anpassungen aufgegriffen. Dafür danken wir. Deshalb geben wir Ihnen mit unserer heutigen Gesetzesinitiative auch bei der Kostendämpfungspauschale Gelegenheit, Ihre bisherige Haltung zu überdenken und der Abschaffung zuzustimmen. (Beifall bei der CDU –

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Martin Haller SPD

Machen wir aus der Rücklage, würde ich sagen! – Zuruf aus dem Hause: Sehr gut!) Man kann auch schlauer werden mit der Zeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ein weiterer Baustein zur Verbesserung der Rahmenbedingungen ist die Einführung einer optionalen pauschalen Beihilfe auch in Rheinland-Pfalz. Mehr als die Hälfte der Bundesländer hat die pauschale Beihilfe bereits eingeführt, (Abg. Martin Haller, SPD: Deswegen haben wir die Rücklage!) und Rheinland-Pfalz sollte schnellstens folgen. Dabei geht es – das möchte ich deutlich machen – nicht um einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel von der privaten Krankenversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Nein, wir möchten ein Angebot schaffen, das sich insbesondere an die Beamtinnen und Beamten richtet, die aktuell benachteiligt sind. Das sind zum Beispiel Beamte, die mit Vorerkrankungen behaftet sind und bei der privaten Krankenversicherung mit Zuschlägen oder gar Ausschlüssen belastet werden. (Abg. Martin Haller, SPD: Das ist ein hartes Schicksal, aber das ist halt so!) Das sind Menschen, die als Quereinsteiger mit einem höheren Eintrittsalter in das Beamtenverhältnis kommen und deshalb bei der privaten Krankenversicherung mit höheren Monatsbeiträgen eingestuft werden. Das Angebot richtet sich auch an Beamte mit einer kinderreichen Familie oder Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen, für die das Privatversicherungssystem aktuell sehr teuer ist. (Beifall bei der CDU) Wichtig dabei ist uns eine Freiwilligkeit. Jeder Beamte soll die Möglichkeit haben, für sich zu entscheiden, welches System als das bessere zu seiner Lebenslage passt. Die Erfahrungen in den anderen Bundesländern zeigen, es ist ein geringer Anteil von rund 1 % der Beamtinnen und Beamten, die die pauschale Beihilfe dann tatsächlich nutzen, aber auch und gerade für diese betroffene Personengruppe brauchen wir gerechte Lösungen. Lassen Sie es mich an einem Beispiel festmachen. Ein Beamter unserer Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz, der tagtäglich einen tollen Job macht, hat durch einen Unfall in seiner Kindheit ein Bein verloren und ist seitdem auf eine Prothese angewiesen. Bei seinem Eintritt in die Beamtenlaufbahn vor circa zehn Jahren – er hat zusammen mit meinem Sohn die Ausbildung in Edenkoben absolviert – hat er keine private Krankenversicherung gefunden, die bereit war, künftige Kosten in Zusammenhang mit der Beinprothese zu übernehmen. Diese Behandlungen wurden von der Kostenübernahme ausgeschlossen. Trotzdem in die private Krankenversicherung zu gehen, wäre zu riskant gewesen. Dem jungen Mann blieb nichts anderes übrig, als sich freiwillig gesetzlich zu versichern. Das geht aktuell aber nur, wenn er die kompletten Krankenversicherungsbeiträge bezahlt, das heißt neben dem klassischen Arbeitnehmeranteil auch den Arbeitgeberanteil. Das entspricht für diesen jungen Mann eine monatliche Mehrbelastung von rund 300 Euro, 3.600 Euro im Jahr, über die Laufzeit als Beamter über 30.000 Euro als Mehraufwand. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht gerecht. Da haben wir auch eine soziale Verantwortung, gerade für Menschen mit Beeinträchtigungen alternative Lösungen anzubieten. (Beifall bei der CDU) Ich glaube, dieses Beispiel – ich habe es extra aufgegriffen – zeigt deutlich, die Einführung einer pauschalen Beihilfe als Option ist in Rheinland-Pfalz überfällig. Wir hatten das Thema bereits im April letzten Jahres im Haushalts- und Finanzausschuss aufgegriffen. Nach der Beratung im Ausschuss hatten wir eigentlich den Eindruck, dass fraktionsübergreifend Konsens herrscht, dass auch Rheinland-Pfalz den guten Beispielen anderer Länder mit einer optionalen pauschalen Beihilfe folgt. Wir hatten eigentlich erwartet, dass das gestern in dem Paket entsprechend mit dabei ist. Ich werbe deshalb dafür, dass wir hier eine gemeinsame Lösung finden. Eines sage ich auch zur Ausgestaltung im Detail: Wir haben uns an dem Muster eines anderen Bundeslandes orientiert. Hier sind wir gerne kompromissbereit, aber wir brauchen eine Lösung für die betroffenen Beamtinnen und Beamten in unserem Land. (Beifall der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Mit einer Zustimmung zu unserem Änderungsantrag zum Landesbeamtengesetz könnten wir gemeinsam die Rahmenbedingungen im öffentlichen Dienst durch zwei wichtige weitere Einzelbausteine verbessern. Gehen Sie bitte den Weg mit für mehr Gerechtigkeit, für mehr Wettbewerbsfähigkeit, für mehr Attraktivität als Arbeitgeber Rheinland-Pfalz. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Markus Stein das Wort.

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Markus Stein SPD

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Bereits zum zweiten Mal in diesem Oktoberplenum steht der öffentliche Dienst im Fokus der parlamentarischen Debatte. Gestern hatte die Landesregierung bereits Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Landesbeamtenversorgung eingebracht. Heute nun sprechen wir über den Entwurf der CDU-Fraktion zur Änderung des Landesbeamtengesetzes. Dass wir fortlaufend darüber diskutieren, wie wir den öffentlichen Dienst attraktiv halten können, auch in den entsprechenden Fachausschüssen, ist auf jeden Fall berechtigt; denn, meine Damen und Herren, der öffentliche Dienst und die Arbeit unserer Beamtinnen und Beamten sind gerade in Zeiten, in denen die Daseinsvorsorge unter Druck steht, unerlässlich für ein funktionierendes Gemeinwesen, ob es nun um Bildung, Sicherheit, Justiz, Verwaltung oder andere Bereiche geht, die unser tägliches Leben berühren. Zudem weisen Sie natürlich zu Recht auch auf die herausfordernde Fachkräftesituation und die Konkurrenz zu anderen Bundesländern hin, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion. Gleichzeitig reden Sie aber all das, was das Land seit Jahren für einen attraktiven öffentlichen Dienst tut, nur allzu gerne klein. Das ist aus unserer Sicht nicht besonders redlich; denn wenn das Land beispielsweise die Tarifergebnisse für die Beschäftigten des Landes bereits seit vielen Jahren zeitgleich und systemgerecht auf die rheinland-pfälzische Beamtenschaft überträgt, dann ist das nicht nichts, sondern eine echte Kraftanstrengung des Landes. Weitere Beispiele ließen sich nennen, unter anderem die deutliche Erhöhung der Zulagen für Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrbeamtinnen und -beamte und die sogenannte Gitterzulage für Beamtinnen und Beamte in Justizvollzugseinrichtungen. Auch die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie und die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung sind in diesem Zusammenhang anzuführen. Ihr Gesetzentwurf sieht nun zum einen die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale vor, zum anderen die Einführung der Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe. Was die Kostendämpfungspauschale anbelangt, so kann auch Ihr aktueller Gesetzentwurf einen Punkt nicht im Ansatz entkräften, nämlich den, dass eine grundsätzliche Abschaffung schlichtweg sozial ungerecht wäre; denn die Pauschale ist sozial gestaffelt. Bedienstete unterhalb der Besoldungsgruppe A 7 zahlen sie beispielsweise gar nicht, und dann wächst sie entsprechend stufenweise auf. Ich habe es an dieser Stelle schon das eine oder andere Mal ausdrücklich gesagt: Natürlich, liebe CDU, ist es einfach zu sagen, wir fordern die Abschaffung einer Kostendämpfungspauschale. Ich bin mir sicher, dass zahlreiche Bedienstete sich darüber sehr freuen könnten. Ich bin mir aber auch sicher, dass sich die vielen Beamtinnen und Beamten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Land auch der enormen Herausforderungen bewusst sind, vor denen wir aktuell als Gesellschaft insgesamt stehen. Zweiter Punkt Ihres Gesetzentwurfs ist die Einführung einer pauschalen Beihilfe als Alternative zur individuellen Beihilfe. Natürlich beobachten wir hier die Entwicklungen in anderen Bundesländern. Die bisherigen Erkenntnisse aus den Erfahrungen dieser Länder deuten zumindest darauf hin, dass das Angebot einer pauschalen Beihilfe für bestimmte Personengruppen eine Alternative sein kann. Allerdings möchte ich anmerken, dass sich auch hier ein etwas differenzierter Blick auf die Rahmenbedingungen und die konkrete Ausgestaltung der entsprechenden Bundesländer lohnt. Auch mit Ihren Ausführungen zu möglichen Kosten machen Sie es sich mal wieder, liebe CDU-Fraktion, ein wenig leicht, zumal das Finanzministerium Ihnen im vergangenen Jahr aufgrund Ihres Berichtsantrags sehr ausführlich dargelegt hat, dass, wenn man beispielsweise die Zahlen aus Baden-Württemberg zugrunde legen würde, sehr wohl von Mehrausgaben auszugehen ist. Daher erscheint uns Ihr Vorschlag ehrlicherweise einmal mehr etwas arg mit heißer Nadel gestrickt. Lassen Sie uns aber das gerne in den weiteren Beratungen diskutieren. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In dieser Wahlperiode haben wir schon wiederholt über die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale und die Einführung der pauschalen Beihilfe diskutiert, heute auf Initiative der CDU. Lassen Sie mich eines vorwegnehmen: Wir nehmen die Anliegen unserer Beamtinnen und Beamten sehr ernst. Die öffentliche Verwaltung ist das Rückgrat unseres demokratischen Gemeinwesens, und sie verdient faire, verlässliche und attraktive Rahmenbedingungen. Faire Rahmenbedingungen müssen aber finanzierbar sein, liebe CDU. Genau dort setzt unsere Kritik an Ihrem Gesetzentwurf an. Die vollständige Abschaffung der Kostendämpfungspauschale würde den Landeshaushalt mit jährlich 22 Millionen Euro zusätzlich belasten. Diese Summe taucht in Ihrem Gesetzentwurf auf, aber kein einziges Wort zur Gegenfinanzierung. (Abg. Martin Haller, SPD: Ein Klassiker! –

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Pia Schellhammer GRÜNE

CDU-Zaubereuro! – Heiterkeit des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Das ist zu wenig, wenn man verantwortungsvoll über Haushaltspolitik sprechen will. Auch inhaltlich bleiben Fragen offen. Die Kostendämpfungspauschale ist kein Sonderweg, sondern vergleichbar mit den Zuzahlungen, die gesetzlich Versicherte leisten müssen. Auch dort tragen Versicherte über Eigenanteile zur Kostendämpfung bei. Sie ist auch sozial gestaffelt; wir haben es eben gehört. Genau deshalb würde eine komplette Abschaffung vor allem die oberen Besoldungsgruppen entlasten. In der A 7 liegt die jährliche Pauschale lediglich bei 100 Euro, in B 7 bei 750 Euro. Ist das aus Ihrer Sicht sozial gerecht? Wollen wir dort entlasten, wo der Effekt am wenigsten spürbar ist? Ich bin der Meinung, nein. Was die Einführung der pauschalen Beihilfe betrifft, ist es in diesem Haus sehr bekannt, wir Grüne halten sie grundsätzlich für sinnvoll. Sie erhöht die Wahlfreiheit und macht den öffentlichen Dienst auch für gesetzlich versicherte Nachwuchskräfte attraktiver – ein Thema, das viele junge Menschen bewegt. Mehrere Bundesländer – wir haben es gehört – haben dieses Modell eingeführt, und die Erfahrungen sind überwiegend positiv. Sehr geehrte Damen und Herren, gute Beamtinnen- und Beamtenpolitik ist aber mehr als Überschriften. Sie braucht Verlässlichkeit, Augenmaß und vor allem finanzielle Solidität. Die Ampelkoalition hat in dieser Legislatur gezielt in die unteren Besoldungsgruppen investiert. Ich erinnere an die Streichung der untersten Besoldungsgruppe A 5, die Streichung der ersten Erfahrungsstufen bis A 14, die verbesserten kinderbezogenen Familienzuschläge und die vollständige Übertragung der Tarifergebnisse. Das sind gezielte, spürbare Verbesserungen für die, die sie am dringendsten brauchen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir sehen diesen Gesetzentwurf deshalb kritisch – inhaltlich, finanzpolitisch und auch sozialpolitisch. Genau so gehen wir in die weiteren Beratungen. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und vereinzelt bei der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Stuhlfauth.

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Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir nähern uns dem Wahlkampf, und wie jedes Mal, wenn es in Rheinland-Pfalz auf die heiße Phase zugeht, werden plötzlich Themen auf die Tagesordnung gesetzt, die jahrelang in der Schublade lagen. Dann entdeckt man urplötzlich das soziale Gewissen, und die Sorge um die Beamten unseres Landes steht wieder ganz oben auf der politischen Agenda; so auch heute. Die CDU möchte mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes zeigen, dass sie sich für unsere Beamtenschaft starkmacht. (Zuruf des Abg. Christof Reichert, CDU) Doch, meine Damen und Herren, wer die letzten Jahre aufmerksam verfolgt hat, weiß, diese plötzliche Fürsorge kommt nicht aus heiterem Himmel. Sie kommt aus der Wahlkampfzentrale; denn hätte die CDU tatsächlich ein langfristiges Interesse gehabt, die Situation der rheinland-pfälzischen Beamten zu verbessern, dann hätte sie längst Gelegenheit gehabt, konsequent zu handeln. (Heiterkeit des Abg. Christof Reichert, CDU) Sie hätte nur unseren mehrfach eingebrachten Antrag zur optionalen freien Heilfürsorge unterstützen müssen, ein Antrag, der nicht im Lichte des Wahlkampfs entstand, sondern aus ehrlicher Sacharbeit heraus sund dem Willen, den öffentlichen Dienst gerechter zu gestalten. (Beifall bei der AfD –

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Pia Schellhammer GRÜNE

„Ehrliche Sacharbeit“!) Sie haben unseren Antrag aus parteipolitischen Gründen im Plenum am 20. Juni 2022 und unseren Entschließungsantrag am 9. Dezember 2024 abgelehnt, nicht weil er fachlich schlecht war, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Doch!) sondern schlicht, weil er von uns kam. Genau das zeigt, wie sehr die CDU ihre Entscheidungen nach parteitaktischen und nicht nach sachlichen Erwägungen trifft. Nun aber, kurz vor der Wahl, kommt man mit einem Entwurf, der in die gleiche Richtung zielt, und verkauft ihn als Zeichen neu entdeckter Fürsorge. Das mag politisch geschickt sein, aber es ist durchsichtig. Wahlkampf mit dem berechtigten Anliegen unserer Beamten zu betreiben, ist kein Zeichen von Verantwortungsbewusstsein, sondern von Opportunismus. Meine Damen und Herren, doch wir sind anders. Wir als AfD haben immer gesagt, wenn ein anderer Antrag gut ist, dann unterstützen wir ihn, wenn dieser im Sinne unserer Bürger, unserer Beamten und ihrer Familien ist, egal von welcher Partei er kommt. Deshalb sagen wir auch heute ganz klar, dieser Antrag enthält sinnvolle Punkte. Ja, die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale ist überfällig. Ja, die Einführung einer pauschalen Beihilfe ist ein richtiger, wichtiger Schritt. Bei der bisherigen Regelung mit einer Kostendämpfungspauschale, die bis 750 Euro betragen kann, könnte man noch darüber reden, dass man es bis A 15 macht. Das sind dann 300 Euro. Auf jeden Fall ist es aber eine Gehaltskürzung, und andere Bundesländer haben diese Pauschale längst abgeschafft. Rheinland-Pfalz hinkt hier wieder hinterher. Auch die Einführung einer pauschalen Beihilfe ist sinnvoll. Sie ermöglicht es den Beamten, sich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu entscheiden. Gerade Berufsanfänger, Beamte im mittleren Dienst, Familien mit Kindern oder Menschen mit Vorerkrankungen profitieren davon. Wir wissen alle, in Bereichen wie Justizvollzug oder Berufsfeuerwehr arbeiten sehr viele in genau diesen Gruppen. Natürlich entstehen durch die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale Kosten, rund 22 Millionen Euro pro Jahr. Meine Damen und Herren, das ist aber gut investiertes Geld; denn die Beamten dieses Landes tragen Verantwortung für die Gesellschaft, und sie haben Anspruch auf faire Rahmenbedingungen. Diese Investition ist eine Frage des Respekts und nicht der Großzügigkeit. Wir stimmen also zu, aber nicht aus Wahlkampfgründen, sondern aus Überzeugung. Wir tun das, weil dieser Schritt längst überfällig ist. Wir tun es, weil unsere Beamten eine faire Behandlung verdienen. Doch an die CDU gerichtet bleibt festzuhalten, wer in der Vergangenheit konsequent alle sinnvollen Vorschläge anderer Fraktionen blockiert hat, sollte im Wahlkampf etwas leiser auftreten, wenn es um die eigene Fürsorge geht. Sehr geehrte Damen und Herren, wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen; nicht trotz, sondern wegen der Sache, weil wir hinter unseren Beamten stehen, weil wir Verantwortung ernst nehmen und weil wir wissen, gute Politik erkennt man nicht daran, wer sie beantragt, sondern wem sie nutzt. Danke. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Steven Wink.

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Steven Wink FDP

Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über zwei Punkte im Beihilferecht. Der erste Punkt ist die vollständige Abschaffung der Kostendämpfungspauschale, also des Eigenanteils von Beamtinnen und Beamten. Der zweite Punkt ist die Einführung einer pauschalen Beihilfe als Alternative zum bestehenden System. Kommen wir zu Punkt 1: Die Kostendämpfungspauschale ist kein willkürlicher Abzug. Beamte tragen hierbei einen zumutbaren Anteil an ihrer Versorgung, und die Pauschale trägt somit zu einem dämpfenden Faktor auch in der Beihilfe bei. Das ist die Realität. Die Pauschale ist dabei moderat und sozial gestaffelt. Wenn auch im System nicht vergleichbar, tragen aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Beispiel mit einem zumutbaren Anteil an der Einkommenssteuer einen Anteil an ihren Gesundheitskosten. Das ist nicht direkt vergleichbar, aber auch hier haben wir ein Stück weit Solidarität bei Beamtinnen und Beamten. Der zweite Punkt ist die Einführung einer pauschalen Beihilfe. Diese wird mit Wahlfreiheit begründet. Faktisch ist es aber eine Abweichung vom bisherigen System, das jahrzehntelang Stabilität aufweist. Faktisch führt es auch langfristig zu erhöhter Bürokratie, zu Doppelstrukturen und erheblichen Kosten; denn der Dienstherr muss jetzt immerhin zwei Säulen mit unterschiedlichen Liquiditätsabflüssen finanzieren. Das führt nicht zwingend zu mehr Gerechtigkeit. Sozialpolitisch finden wir es auch fragwürdig. Verlockend für junge Beamtinnen und Beamten, kurzfristig in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, ohne vielleicht einen langfristigen Blick auf das System zu werfen. Mit einem ausgeschlossenen Rückwechsel birgt es erhebliche Risiken, die in der Zukunft nicht zu unterschätzen sind. Die finanziellen Konsequenzen wurden aufgezeigt, weil die Abschaffung der Pauschale und das neue System jedes Jahr mehrere Millionen Euro kosten, ohne weitere Wettbewerbsfähigkeit zu schaffen. Wie wir es gehört haben, liegt die Attraktivität für Beamtinnen und Beamten nicht zwangsläufig nur darin. Wir haben gestern über einen anderen Punkt der Beamtenversorgung gesprochen. Es liegt auch an guten Arbeitsbedingungen, einer guten Versorgung, die wir gestern auf der Tagesordnung hatten, oder auch an einer modernen Verwaltung. Es ist also ein Mix aus mehreren Bausteinen im Gesamtpaket. Der Gesetzentwurf greift somit ohne eine klare Folgenabschätzung in ein stabiles System ein. Er kann auch zu Unsicherheiten führen – sie habe ich erwähnt –, und er belastet den Landeshaushalt immens, ohne tatsächliche Gegenfinanzierung aufzuzeigen. Daher brauchen wir eine sachorientierte Reformdebatte; das ist klar. Sie kann man immer führen. Das ist aber bisher das Maximum; denn wir wollen kein Herumbasteln, wir wollen eine ordentliche Debatte. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die sogenannte Kostendämpfungspauschale ist seit vielen Jahren ein ständiger Streitpunkt im Beihilferecht unseres Landes. Ursprünglich eingeführt, um den Landeshaushalt zu entlasten, bedeutet sie in Wirklichkeit nichts anderes als eine versteckte Sonderbelastung für unsere Beamtinnen und Beamten. Je nach Besoldungsgruppe werden ihnen jährlich bis zu 750 Euro abgezogen, obwohl sie bereits hohe Beiträge für ihre Versicherungen leisten. Gerade für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, für Familien mit mehreren Kindern und für Beamtinnen und Beamte mit Vorerkrankungen ist diese Regelung besonders belastend. Wir sprechen hier von Menschen, die in unseren Schulen unterrichten, die im Gerichtssaal Recht sprechen und die auf der Straße für Sicherheit sorgen. Sie leisten jeden Tag ihren Beitrag für das Gemeinwesen. Genau deshalb ist es richtig, ihnen diese finanzielle Hürde endlich zu nehmen. Vor nicht allzu langer Zeit wurde uns im Rahmen eines Anhörverfahrens verdeutlicht, es geht auch um die Anerkennung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Kostendämpfungspauschale abgeschafft und gleichzeitig eine pauschale Beihilfe eingeführt. Damit entsteht Wahlfreiheit. Wer möchte, kann sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, ohne seinen Anspruch auf Beteiligung durch den Dienstherrn zu verlieren. Das ist sozial gerecht, modern und stärkt Rheinland-Pfalz als attraktiven Arbeitgeber. Ich möchte an dieser Stelle auch erwähnen, die FREIEN WÄHLER haben dieses Thema seit Langem auf der Agenda. Schon in früheren Debatten haben wir auf die Ungerechtigkeit der Pauschale hingewiesen und die Notwendigkeit einer Reform betont. Umso mehr begrüßen wir, dass nun ein umfassender Vorschlag vorliegt, der unsere Beamten spürbar entlastet und das Beihilfesystem zukunftsfest macht. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, mit dieser Entscheidung setzen wir ein wichtiges Zeichen. Wir nehmen die Sorgen unserer Beamtinnen und Beamten ernst. Wir zeigen Ihnen Wertschätzung nicht nur in Worten, sondern ganz konkret im Portemonnaie. Die FREIEN WÄHLER sehen der weiteren Beratung positiv entgegen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Ahnen.

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Doris Ahnen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Dinge sind schon gesagt worden. Lassen Sie mich in aller Kürze noch einmal auf die zwei vorgeschlagenen Maßnahmen eingehen. Ich will es gleich zum Anfang sagen: Wir können dem Gesetzentwurf nicht folgen. Zur pauschalen Beihilfe: Die sogenannte pauschale Beihilfe wurde, das haben wir gehört, von mehreren Bundesländern als Alternative zum klassischen Beihilfesystem eingeführt. Sie soll Beamtinnen und Beamten ermöglichen, anstelle des individuellen Beihilfeanspruchs einen monatlichen Zuschuss zur Krankenversicherung zu wählen. Wir haben immer gesagt, wir werden die Entwicklung in den anderen Ländern aufmerksam beobachten. Wenn man sich das anschaut, dann wird man sagen müssen, dass das Angebot einer pauschalen Beihilfe zwar grundsätzlich angenommen wird, die Zahl der teilnehmenden Personen bleibt jedoch auch in den Ländern, die es eingeführt haben, hinter den Erwartungen zurück: in Baden-Württemberg knapp über 1 % der aktiven Beamtinnen und Beamten nach der Einführung. Ja, eine pauschale Beihilfe kann eine sinnvolle Alternative in Fällen von Vorerkrankungen und später Verbeamtungen, also spezifischen Konstellationen sein, aber sie birgt auch Risiken für die Betroffenen, zum Beispiel den unwiderruflichen Verzicht auf das bisherige Beihilfesystem, das heißt auch bei Wechsel der Lebensumstände. Deswegen sage ich, eine solche Einführung sollte wohlüberlegt sein. Dazu gehört es, die finanziellen und organisatorischen Folgen für die Bediensteten und den Aufbau eines neuen Systems und die Konsequenzen für die Verwaltung in den Blick zu nehmen. Es gehört dazu, die Folgen für den Landeshaushalt zu prüfen. All das, bei allem Verständnis, Herr Reichert, tut Ihr Gesetzentwurf nicht. Lassen Sie mich zu dem zweiten Punkt, der Kostendämpfungspauschale, ausführen. Die Kostendämpfungspauschale – dazu haben Sie kein Wort gesagt – ist und bleibt ein Instrument, um letztlich in einer allgemeinen Art und Weise die Zuzahlungsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die alle gesetzlich krankenversicherten Personen für Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel bezahlen, im Beihilferecht des Landes abzubilden. Wenn Sie von Gerechtigkeit reden, wäre es gut gewesen, auch an dieser Stelle diesen Vergleich zumindest in Ihre Abwägung miteinzubeziehen. Gesetzlich Versicherte leisten durch die Zuzahlungen ihren Beitrag zur Stabilität des Gesundheitssystems. Würde man einfach hingehen und die Kostendämpfungspauschale ersatzlos streichen, dann entstünde ein Ungleichgewicht, das gegenüber den gesetzlich Versicherten schwer zu begründen wäre. Auch vor diesem Hintergrund ist aus meiner Sicht nicht vermittelbar, im Bereich der Beihilfe die bestehende Form der Kostenbeteiligung gänzlich aufzuheben. Das sieht Ihr Gesetzentwurf vor. Die Kostendämpfungspauschale – das haben wir schon gehört – ist im Übrigen in der Höhe gestaffelt. Ich sage einmal, das geht von einem Betrag in Höhe von 100 Euro, beginnend ab den Besoldungsstufen A 7 und A 8, und dann wird gesagt, bis zu 750 Euro in den allerhöchsten Besoldungsgruppen. Dazwischen geht es in der Regel um 300 Euro für einen ganz großen Teil der Beschäftigten. Im Übrigen gilt auch, Ruhestandsbeamtinnen und -beamte sowie Teilzeitbeschäftigte trifft die Kostendämpfungspauschale nur anteilig. Sie wird um 40 Euro je berücksichtigungsfähigem Kind gemindert, und Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter sind gänzlich von der Kostendämpfungspauschale ausgenommen. Wir haben also hier ein System, das durchaus die soziale Situation in den Blick nimmt. Sie dagegen sagen, Sie wollen die komplette Streichung. Jetzt muss man zur Ehrlichkeit auch sagen, das würde alle Beamtinnen und Beamten betreffen, aber zur Wahrheit gehört, die Entlastung in den höchsten Besoldungsgruppen wäre auch am höchsten. Ich finde, damit muss man sich zumindest argumentativ auseinandersetzen. Ich sage gerne noch einmal an dieser Stelle, es ist uns ein großes Anliegen als Landesregierung, Verbesserungen für die Beamtinnen und Beamten, wo es sinnvoll und wo es finanzierbar ist, vorzusehen. Deswegen verweise ich noch einmal gerne auf unseren gestern eingebrachten Entwurf zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes, weil dieses Gesetz genau das tut. Es stellt dar, wie die finanziellen Belastungen sind. Es wägt die Auswirkungen auf die Betroffenen ab, und es trägt zu einem vernünftigen Verwaltungshandeln bei. Wie gesagt, das vermisse ich an Ihrem Gesetzentwurf. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13095 – an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam Gäste im Plenum begrüßen, und zwar die Schülerinnen und Schüler der Nicolaus-August-Otto-Schule Diez. Es ist die 12. Jahrgangsstufe aus dem Schulklassenprogramm. Willkommen! (Beifall im Hause) Wir dürfen Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 4, Neuwied bei uns begrüßen. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen im Plenum! (Beifall im Hause) Wir kommen zu Punkt 17 der Tagesordnung: Gesetz zur Förderung der direkten Demokratie (Direkte-Demokratieförderungsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 18/13110 – Erste Beratung Wir haben eine Redezeit von 5 Minuten vereinbart. Die AfD hat das Recht, 6 Minuten zu sprechen. Den Gesetzentwurf bringt Fraktionsvorsitzender Dr. Bollinger ein.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Die Gesetzgebung wird ausgeübt […] durch das Volk im Wege des Volksentscheids, […] durch den Landtag“. Das sagt Artikel 107 unserer Landesverfassung. Dennoch fristen Volksentscheide in Rheinland-Pfalz nicht einmal ein Nischendasein. Sie finden nicht statt. Bislang gab es keinen einzigen Volksentscheid in Rheinland-Pfalz. Das wird den Regelungen in der Verfassung nicht gerecht. Zum einen ist der Bürger der Souverän. Zum anderen stehen in unserer Verfassung Volksentscheide sogar noch vor dem Landtag zur Gesetzgebung. Der AfD-Gesetzentwurf zur Förderung der direkten Demokratie macht Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide einfacher und attraktiver. Durch den Gesetzentwurf senken wir hohe Unterschriftenquoren, verlängern die kurze Frist zum Sammeln der Unterschriften und erweitern das bislang stark eingeschränkte Themenspektrum. Diese Verbesserungen sind nötig. Derzeit braucht es 300.000 Unterschriften von stimmberechtigten rheinland-pfälzischen Bürgern, um ein Volksbegehren auf den Weg zu bringen. Um 300.000 Unterschriften zu sammeln, haben die engagierten Bürger eines Volksbegehrens nur zwei Monate Zeit. Die Zahl der Unterschriften ist zu hoch, die Zeit zu kurz. Nach unserem Gesetzentwurf wären nur noch 91.000 Unterschriften notwendig, für die ganze drei Monate Zeit wäre, um sie zu sammeln. Außerdem ist die thematische Einschränkung derzeit viel zu restriktiv. Finanzfragen und Abgabengesetze dürfen derzeit nicht Gegenstand direkter Demokratie sein. In anderen Bundesländern gibt es diese Einschränkung nicht. Beispielsweise war in Nordrhein-Westfalen eine Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge erfolgreich. Dank direkter Demokratie wurden in Nordrhein-Westfalen die ungerechten Straßenausbaubeiträge endgültig abgeschafft. Das war der Bürgerwille. Hingegen darf es in Rheinland-Pfalz keine solche Volksinitiative und keinen Volksentscheid geben, obwohl das Thema den Bürgern unter den Nägeln brennt. Blicken wir auf ein Nachbarland, in dem direkte Demokratie gelebt wird. Die Schweiz ist ein blühendes und erfolgreiches Gemeinwesen mit einer lebendigen direkten Demokratie. Es ist das Mutterland der direkten Demokratie. In der Schweiz beweisen Volksentscheide, wie groß das Potenzial der direkten Demokratie ist. Engagierte Bürger setzen Themen auf die politische Agenda und entscheiden, was gesetzt werden soll und was nicht. Direkte Demokratie führt dazu, dass die Schweizer Parlamente bessere Gesetze auf den Weg bringen. Schlechte Gesetze können vom Volk mittels Volksentscheiden wieder aufgehoben werden. Vor diesem Hintergrund ist es kein Wunder, dass die Schweizer mit ihrer Demokratie sehr zufrieden sind. Das ist in Deutschland leider nicht umfänglich so. Hier muss man unterscheiden zwischen der Idee der Demokratie, mit der 99 % der Deutschen zufrieden sind, und ihrer konkreten Umsetzung, mit der laut Deutschland-Monitor 2024 immerhin 39 % der Deutschen unzufrieden sind. Das zeigt ein Umsetzungsproblem. Wo das liegen könnte, zeigt uns der Rheinland-Pfalz-Monitor 2 023/2024. Demzufolge wünschen sich 79 % der Bürger in unserem schönen RheinlandPfalz mehr Möglichkeiten zur direkten politischen Beteiligung wie zum Beispiel Volksentscheide. Die Unzufriedenheit ist also dadurch zu erklären, dass sich die Bürger direkteren Einfluss auf politische Entscheidungen wünschen. Da kommt direkte Demokratie ins Spiel. Direkte Demokratie ist bürgernah, entscheidungsfreudig und zeigt urdemokratisch auf, was der Souverän, was das Volk mehrheitlich wünscht. Meine Damen und Herren, es ist Zeit für den ersten Volksentscheid in Rheinland-Pfalz. Der AfD-Gesetzentwurf schafft dafür die Voraussetzungen, indem wir die hohen Quoren senken, die kurzen Sammelfristen verlängern und die Themeneinschränkungen reduzieren. Über einzelne Punkte können wir im Ausschuss gerne diskutieren. Auch ausweislich Ihrer eigenen Äußerungen des Koalitionsvertrags der Ampel oder Äußerungen, die aus der CDU zu vernehmen waren, dass man dort auch einer Senkung der Quoren, einer Erleichterung der direkten Demokratie, offen gegenübersteht, hoffen wir aber darauf, dass wir jetzt gemeinsam einen Schritt gehen können, um für die Bürger mehr Mitsprache zu gewährleisten, um damit unsere Demokratie zu stärken. Wir wollen mehr Demokratie. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Koalitionsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP spricht SPD-Abgeordneter Jens Jenssen.

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Jens Jenssen SPD

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf den Gesetzentwurf der AfD eingehe, lassen Sie mich mit einem aktuellen Beispiel beginnen, das deutlich macht, worum es hier eigentlich geht. Vor wenigen Tagen mussten laut Medienberichten Bürgerinnen und Bürger in Gauersheim von der Polizei geschützt werden, weil sie von AfD-Anhängern bei einem ganz normalen Bürgerdialog bedroht und bedrängt wurden. Menschen, die miteinander ins Gespräch kommen wollen, werden eingeschüchtert. So entsteht ein Klima der Angst, das unsere demokratische Kultur belastet und einschränkt. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Es ist gut und richtig, dass Ministerpräsident Schweitzer mit seinem Besuch vor Ort ein klares Zeichen gesetzt hat. Er steht an der Seite der Bürgerinnen und Bürger, die sich für ein respektvolles Miteinander einsetzen. Das ist ein wichtiges Signal; denn Demokratie lebt davon, dass sich Menschen angstfrei miteinander austauschen können. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) Vor diesem Hintergrund ist es zynisch, dass ausgerechnet die AfD nun versucht, mit einem vermeintlichen Vorstoß zur direkten Demokratie den Eindruck zu erwecken, sie wolle Bürgerbeteiligung stärken. In Wahrheit ist das Gegenteil der Fall. Die AfD ist es, die systematisch versucht, unsere demokratischen Institutionen zu delegitimieren, unabhängige Medien zu diskreditieren und insbesondere gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu hetzen; (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) denn wer Demokratinnen und Demokraten einschüchtert, wer Journalistinnen und Journalisten diffamiert, führt die direkte Demokratie nur im Munde und nicht im Herzen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Daher debattieren wir heute einen Gesetzentwurf der AfD, der nur vorgibt, die direkte Demokratie in Rheinland-Pfalz zu stärken. Bei genauem Hinsehen übernimmt er nur in weiten Teilen Vorschläge, die bereits auf dem Tisch liegen, unter anderem aus der Enquete-Kommission „Bürgerbeteiligung“, und die wir als regierungstragende Fraktionen in vielen Punkten prüfen und unterstützen. Ein wichtiger Punkt in dem Zusammenhang wäre auch die Verfassungsänderung zur Stärkung der Bürgerbeteiligung mit einer Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Ein Ziel, das wir klar verfolgen, für das es aber in diesem Haus keine verfassungsändernde Mehrheit gibt. Auch das gehört zur Ehrlichkeit in der Debatte. Wir wollen mehr Beteiligung, wir wollen mehr Mitsprache, auch von jungen Menschen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ich möchte aber beispielhaft einen Punkt aus dem Antrag der AfD hervorheben, der wirklich von der AfD selbst stammt und nicht aus den Empfehlungen der Enquete-Kommission oder aus dem Koalitionsvertrag abgeschrieben wurde. (Heiterkeit des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) So schlägt die AfD ein sogenanntes fakultatives Referendum vor, mit dem per Volksentscheid bereits vom Parlament abschließend beschlossene Gesetze wieder aufgehoben werden sollen. Das ist kein Beitrag für eine Stärkung der Demokratie, sondern ein Angriff auf die Legitimation unseres Parlaments. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Um noch einen draufzusetzen, sollen nach dem Willen der AfD die Mindestbeteiligungsquoren bei Volksentscheiden völlig entfallen. Es soll künftig nur noch die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidend sein. Das zeigt deutlich, wer die Institutionen der repräsentativen Ordnung systematisch delegitimiert, wer Medien verächtlich macht und wer gegen die lebendige Zivilgesellschaft hetzt, der führt die Demokratie nur im Munde, um sie gegen unsere demokratischen Grundwerte zu wenden. Eine wehrhafte Demokratie darf darauf nicht hereinfallen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP sowie der Abg. Marcus Klein und Michael Wagner, CDU) Genau hier liegt der grundlegende Unterschied. Direktdemokratische Elemente brauchen ein starkes Fundament. Dazu gehören starke, handlungsfähige Institutionen, Parlamente, die abwägen, Minderheitenrechte schützen und in Verantwortung entscheiden, vielfältige, unabhängige Medien und eine politische Bildung, die Fakten von Fiktion unterscheidbar machen. Es braucht eine lebendige Zivilgesellschaft und das Ehrenamt, die den demokratischen Alltag tragen, von der freiwilligen Feuerwehr bis zum Jugendtreff. Rheinland-Pfalz ist ganz bewusst ein Land des Ehrenamts. Wer diese Säulen schwächt, kann weder demokratische Teilhabe noch unsere Demokratie stärken. Das ist der Kern unserer Ablehnung. Mit den Gegnern der Demokratie lässt sich Demokratie nicht stärken. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Marcus Klein.

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Marcus Klein CDU

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen, Vertrauen in die Demokratie entsteht dann und dort, wenn Menschen gehört werden, und wenn am Ende trotzdem klar ist, wer die Verantwortung trägt. Ich war selbst Mitglied der Enquete-Kommission „Bürgerbeteiligung“ in der (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Die Älteren, genau!) Das war damals eine sehr lange und intensive Arbeit. (Abg. Martin Haller, SPD: Ich erinnere mich!) Vieles davon hat aber bis heute Gültigkeit, Herr Kollege Haller. (Abg. Martin Haller, SPD: So ist das! War gut!) Damals ist klar geworden, und es war breiter Konsens, Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie ergänzen die repräsentative Ordnung. Sie sollen sie nicht ersetzen. Die Enquete-Kommission hat dafür eine Leitlinie gesehen, die auch bis heute, wie ich finde, trägt: Beteiligung ja, aber mit Qualität. Das heißt, frühzeitig informieren, Verfahren transparent machen, Ergebnisse begründen und neutrale Informationsgrundlagen schaffen, die Pro und Contra abwägen. Im abweichenden Votum, das wir damals als CDU-Fraktion abgegeben haben, haben wir klar gesagt, dass direkte Demokratie nur auf einer funktionsfähigen Repräsentativverfassung gelingen und gedeihen kann. Das ist der rote Faden, der uns bis heute leitet. In der Folge haben wir Vorschläge gemacht, auch in der jetzigen laufenden Wahlperiode; (Beifall bei der CDU) denn auch wir, die CDU-Fraktion, können uns eine Absenkung der Hürden für Volksbegehren vorstellen. Das haben wir auch jetzt noch einmal wiederholt. Eine Absenkung von 300.000 auf 200.000 erforderliche Unterschriften haben wir vorgeschlagen; denn natürlich können Volksbegehren einen Beitrag zur Förderung demokratischer Willensbildung und zum Erleben von demokratischer Selbstwirksamkeit leisten. Was hier als Gesetzesvorschlag auf dem Tisch liegt, ist aber etwas komplett anderes. Der Gesetzentwurf der AfD ist ein Schnellschuss. Er ist unüberlegt, er ist populistisch. Im Ergebnis ist er untauglich. Vielleicht ist er sogar gefährlich; denn er enthält eben kein verantwortliches Gesamtkonzept, sondern eine Sammlung von unüberlegten, dafür aber massiven Eingriffen an einzelnen Stellen, von der Einleitung eines Volksbegehrens – also das erforderliche Quorum, das massiv abgesenkt wird – bis zum Wegfall eines Beteiligungsquorums. Insbesondere das vorgesehene fakultative Referendum – der Kollege hat es eben angesprochen – über bereits beschlossene Gesetze ist alles andere als durchdacht, jedenfalls nicht, wenn es einem tatsächlich um eine Stärkung der Demokratie im Land geht; denn Korrektiv ja, aber Dauerplebiszit nein. Das läuft der Idee verantwortlicher Gesetzgebung zuwider. (Beifall der CDU) Allein durch das isolierte und massive Absenken von Hürden entsteht noch keine gute Beteiligung. Kurz: Wer direkte Demokratie wirklich stärken will, muss die repräsentative Demokratie mit stärken, nicht gegen sie sein. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das tun wir doch!) Der AfD-Entwurf tut das Gegenteil, und ich glaube nicht, dass Sie es selbst ernst meinen, wenn Sie kurz vor dem Ende der Wahlperiode noch ein verfassungsänderndes Gesetz mit dieser Tragweite aus dem Hut zaubern, das nahezu alle Erkenntnisse, die wir hier im Landtag, insbesondere in den letzten Jahren auch in der Enquete, gemeinsam diskutiert haben, ausblendet. Uns geht es um eine starke Demokratie im Land mit den Bürgerinnen und Bürgern. Das gehen wir jederzeit und an allen Stellen mit. Ihr Gesetzentwurf leistet dazu aber wirklich keinen Beitrag. Vielen Dank. (Beifall der CDU und vereinzelt bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Heute liegt uns ein Gesetzentwurf vor, der vermeintlich die direkte Demokratie stärken soll. Wir alle wissen, Volksgesetzgebung hat hohe Hürden. Wir FREIE WÄHLER wollen ebenfalls mehr direkte Demokratie und wollen, dass die vorhandenen Hürden abgesenkt und Bürgerbeteiligung erleichtert wird. Der vorliegende Entwurf ist aber nicht die Lösung. Er ist überzogen und aus meiner Sicht rechtlich riskant. Die Streichung der Mindestbeteiligung bei Volksentscheiden schwächt die demokratische Legitimation, statt sie zu stärken. Die Öffnung für Finanz- und Abgabengesetze mit Ausnahme des Haushaltsgesetzes ist problematisch. Sie berührt die Haushaltsklarheit und die Budgethoheit des Parlaments. Entscheidungen über einzelne Einnahmen oder Ausgaben lassen sich nicht isoliert betrachten. Sie müssen immer im Gesamtzusammenhang verantwortet werden. Es besteht die Gefahr von Widersprüchen und Verfahren, die rechtliche Klärung verlangen. Auch organisatorisch schafft der Entwurf Probleme. Verlängerte Fristen und sehr niedrige Quoren erhöhen zwar die Zahl möglicher Verfahren, belasten aber Verwaltung und Steuerzahler erheblich, ohne sicherzustellen, dass am Ende tatsächlich mehr Bürger aktiv mitgestalten. Uns fehlt im Entwurf zudem noch die Perspektive für Onlineinitiativen. Das ist für uns die Antwort auf die Mehraufwandsfrage, die Sie nicht beantworten. Werte Kolleginnen und Kollegen, die FREIEN WÄHLER sind überzeugt, direkte Demokratie braucht klare Regeln und Verlässlichkeit. Wir wollen Beteiligung fördern, aber mit Augenmaß, nicht mit Schnellschüssen. Wer echte Bürgerbeteiligung will, setzt auf tragfähige und langfristige Reformen. Wer nur laute Schlagzeilen will, reicht solche, auf den ersten Blick vielleicht gut gemeinten, Initiativen ein, die aber bei genauerer Betrachtung mehr versprechen, als sie jemals halten können. Wir FREIE WÄHLER lehnen diesen Entwurf entschieden ab, und wir stehen dafür, dass direkte Demokratie in Rheinland-Pfalz gestärkt wird – verantwortungsvoll, verfassungstreu und im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung spricht Staatsminister Michael Ebling.

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Michael Ebling

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Zur täglichen Missachtung der Demokratie durch die AfD hat Herr Abgeordneter Jenssen hilfreiche Ausführungen gemacht, wie ich finde. Zu dem Gesetzentwurf möchte ich mich auf zwei Bemerkungen beschränken. Er ist juristisch ein Schnellschuss – das ist hier schon gesagt worden –, und er ist politisch toxisch. Er ist politisch deshalb toxisch, weil es bedeuten kann, dass jedes Gesetz, das das Parlament beschließt, in der Schwebe bleibt, bis möglicherweise oder auch nicht ein Referendumsverfahren darüber entscheidet, ob es kommt oder nicht. Was bedeutet das für Gesetze für unsere Beamtinnen und Beamten? Dass sie monatelang in der Schwebe bleiben und man hofft oder bangt, dass sie nun zustande kommen oder nicht? Was bedeutet das für Rahmenbedingungen, die wir im Rahmen der Planungssicherheit brauchen, zum Beispiel in der Landesplanung, wenn es um Ansiedlungen geht, Investitionsentscheidungen in unserem Land, die dann nicht getroffen werden, sondern in der Schwebe bleiben, verzögert werden, herausgezögert werden? Am Ende ist die Unklarheit das Schlimmste, was gegen die Planungssicherheit spricht. Ein Feind der Planungssicherheit muss schon mit dem Gedanken spielen, mehr mit der demokratischen Ordnung insgesamt spielen zu wollen, als es die Mehrheit in diesem Haus mag, und das ist gut so; denn wir brauchen Planungssicherheit, wir brauchen Verlässlichkeit. Das bedeutet auch in Zukunft, dass Entscheidungen dieses Parlaments gelten, dass Menschen sich darauf verlassen können müssen, dass sie darauf Entscheidungen treffen, die unter Umständen ihr Leben, ihre Existenz, ihre wirtschaftlichen Betätigungsfelder berühren, und das soll auch in Zukunft so bleiben. Sonst verscheuchen wir all diejenigen, die auf die Zuversicht und den Mut in diesem Land setzen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es liegt eine Wortmeldung des Abgeordneten Dr. Bollinger vor. Er hat noch eine Redezeit von 1 Minute.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich bedauere diese Rückmeldung, aber es zeigt deutlich, dass Sie tatsächlich kein Interesse an direkter Demokratie haben. (Abg. Joachim Paul, AfD: So ist es!) Über alle inhaltlichen Punkte hätte man im Ausschuss sprechen können. Wir hatten angeboten, dass wir offen sind. Dass Sie das jetzt so rundheraus ablehnen, zeigt, dass Sie die Bürger nicht beteiligen wollen. Wenn ich den Verweis aufgreifen darf auf die Enquete-Kommission, so hat Herr Kollege Klein es dankenswerterweise selbst eingeräumt. Das war in der vorletzten Wahlperiode. Sie hätten jetzt fast zehn Jahre Zeit gehabt, das umzusetzen. Sich jetzt darauf zu berufen, ist einfach sehr schwach. Zum Thema der Unterschriften: Herr Schwab, ich greife Sie einmal heraus, weil Sie es als Letzter gesagt haben. Es sind immer noch 91.000 Unterschriften zu sammeln. Ich weiß nicht, ob Sie schon einmal Unterschriften gesammelt haben. Ich erinnere mich daran, dass wir das vor den Wahlen 2016 tun mussten. Das ist ein Riesenaufwand. Das bekommen Sie nicht einfach mal so hin. Wer das schafft in der kurzen Zeit – da braucht man dann kein Quorum mehr bei der Unterschrift. Über den Unsinn zu Gauersheim werden wir uns aber noch unterhalten. Da sind unsere Leute angegriffen worden. Sie haben eine Aufforderung zu einem offenen Bürgerdialog angenommen, (Glocke der Präsidentin) und die ausgestreckte Hand wurde ausgeschlagen. Deshalb haben wir die Verantwortlichen angezeigt. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 18/13110 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir kommen zu den Punkten 18 bis 21 der Tagesordnung, die gemäß der Absprache im Ältestenrat gemeinsam aufgerufen werden: Jahresbericht 2025 Unterrichtung durch den Rechnungshof – Drucksache 18/11500 – Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2023 Antrag der Landesregierung – Drucksache 18/11039 – Entlastung des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2023 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 18/11134 – Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2025 des Rechnungshofs (Drs. 18/11500) sowie Ergänzung des Schlussberichts der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2022 – Drucksache 18/12123 – dazu: Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 18/12875 – Dazu darf ich zunächst den Vorsitzenden der Rechnungsprüfungskommission, Christof Reichert, um Berichterstattung bitten. Kollege Reichert, nach langer Vorrede haben Sie das Wort.

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Christof Reichert CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Befassung des Landtags findet das Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2023 seinen formalen Abschluss. Die Landesregierung hat sich im Rahmen des Entlastungsverfahrens dafür zu verantworten, dass der Haushaltsplan ordnungsgemäß vollzogen sowie mit den bereitgestellten Mitteln wirtschaftlich und sparsam umgegangen wurde. Insoweit stellt die Entlastung als Kernstück demokratischer Staatskontrolle das Korrelat des parlamentarischen Budgetbewilligungsrechts dar. (Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz) Mit der Vorlage der Haushaltsrechnung 2023, der Vermögensübersicht und dem Antrag der Ministerin der Finanzen auf Entlastung der Landesregierung wurde das Verfahren eingeleitet. Der Rechnungshof hat die Haushaltsrechnung stichprobenweise geprüft und in seinem Jahresbericht Feststellungen zu den Prüfungsgegenständen getroffen und Maßnahmen für die Zukunft empfohlen. Auf dieser Basis sowie auf Grundlage der Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht hat die Rechnungsprüfungskommission zusammen mit dem Rechnungshof und Vertretern der Ministerien an drei Sitzungstagen Beschlussempfehlungen für den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags erarbeitet. Der Bericht und die Beschlussempfehlung liegen Ihnen als Drucksache 18/12875 vor. Die insgesamt fünf Punkte umfassende Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses inklusive der Entlastung der Landesregierung wurde in dessen Sitzung am 4. September 2025 einstimmig gefasst. Schwerpunkt der Beratungen war traditionell die Grundsatzaussprache zum Haushalt und hierbei insbesondere die Aussprache zu dem Beitrag „Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung“. Im Berichtsjahr 2023 erhöhten sich die bereinigten Einnahmen gegenüber dem Vorjahr um 2,2 %, die bereinigten Ausgaben um 3,3 %. Aufgrund der erfreulichen Haushaltslage im Berichtsjahr konnte trotz der gestiegenen Ausgaben ein Finanzierungsüberschuss von 990 Millionen Euro erzielt werden. Hiervon wurden unter anderem Schulden in Höhe von 200 Millionen Euro netto getilgt. Die Ausgabenreste erhöhten sich im Berichtsjahr 2023 um 958 Millionen Euro auf nunmehr 4,3 Milliarden Euro und erreichten damit einen neuen Höchststand. Der Rechnungshof weist in seinem Bericht auf die mit den Haushaltsresten verbundenen Risiken im zukünftigen Haushaltsvollzug hin. Hohe Restebestände stellen ein Verschuldensrisiko dar, gefährden die Transparenz des Haushalts und schwächen die Einflussmöglichkeiten des Parlaments. Der Rechnungshof empfiehlt, dass das Verfahren zur Bildung von Ausgaberesten so forciert werden sollte, dass die Restebestände uns Abgeordneten und den mittelbewirtschaftenden Stellen jeweils Anfang Oktober mitgeteilt werden können, sodass wir Abgeordnete sie bei der Haushaltsaufstellung mitberücksichtigen können. Das war im letzten Doppelhaushalt erstmals gelungen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, betrachten wir einige Haushaltskennziffern näher. Der konsumtive Teil des Haushalts, die sogenannte laufende Rechnung, schloss im Berichtsjahr 2023 mit einem Überschuss von 1,6 Milliarden Euro ab. Die Personalausgaben im Kernhaushalt stiegen gegenüber dem Vorjahr um 182 Millionen Euro auf 7,7 Milliarden Euro. Aufgrund der erfreulichen Gesamtentwicklung im Berichtsjahr blieb die Personalausgabenquote trotzdem gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 36,6 %. Für ein vollständiges Bild bei den Personalausgaben sind auch diejenigen in ausgelagerten Einheiten wie etwa in Landesbetrieben oder Hochschulen mit Globalhaushalt zu berücksichtigen. Bezieht man für 2023 diese Ausgaben von 994 Millionen Euro mit ein, erhöht sich die Personalausgabenquote auf 41 %. Die Steuerbelastungsquote steigt dann auf 51 %. Das heißt, mehr als die Hälfte der Steuereinnahmen war für Personalausgaben gebunden. Die Investitionsausgaben im Kernhaushalt lagen mit 1,125 Milliarden Euro etwa 12 % höher als im Vorjahr. Dies entspricht einer Investitionsquote von 5,3 % an den bereinigten Ausgaben. Damit liegt Rheinland-Pfalz aber auch 2023 deutlich unter der durchschnittlichen Quote der anderen Flächenländer von 11 %. Die Zinsausgaben verringerten sich um 36 Millionen Euro auf 336 Millionen Euro. Mit 80 Euro pro Einwohner lagen die Zinsausgaben des Landes damit um etwa 20 % unter dem Durchschnitt der anderen Flächenländer, der bei 100 Euro je Einwohner liegt. Der Gesamtschuldenstand des Landes einschließlich Landesbetrieben verringerte sich bis Ende 2023 um 206 Millionen Euro auf 30,8 Milliarden Euro. Die Pro-Kopf-Verschuldung ging auf 6.303 Euro zurück. Sie überstieg damit allerdings immer noch den Durchschnitt der anderen Flächenländer um 9,4 %. Ein Blick in die Haushaltsrechnung 2024: Die Haushaltsrechnung 2 024 schloss mit einem Finanzierungsüberschuss von 1,1 Milliarden Euro ab. Aufgrund der Übernahme der Liquiditätskredite für die Kommunen durch das Land von 3 Milliarden Euro stieg die Gesamtverschuldung allerdings 2 024 wieder auf nunmehr 32,9 Milliarden Euro an. Für die kommenden Jahre bestehen die bekannten finanziellen Belastungen fort. Zu nennen sind die steigenden Zinslasten, die Folgen der Übernahme der kommunalen Liquiditätskredite, der Wiederaufbau in den Hochwassergebieten und die Folgen des Angriffskriegs auf die Ukraine. Angesichts dessen empfiehlt der Rechnungshof für den Haushaltsvollzug eine strenge Ausgabendisziplin. Konkret empfiehlt er, mit Überschüssen vorzugsweise Kredite zu verringern. Des Weiteren sollte der Einsatz von Rücklagenbeständen zur Verringerung der Verschuldung geprüft werden, und Ausgabereste sollten nur restriktiv bewilligt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerne möchte ich nun auf einige Einzelfeststellungen eingehen, die in der Rechnungsprüfungskommission detailliert erörtert wurden. Im Detail hat sich der Rechnungshof mit dem Energiemanagement und Klimaschutz im staatlichen Hochschulbau beschäftigt. Der Rechnungshof hat das Energiemanagement und die Aktivitäten zum Klimaschutz von sieben staatlichen Hochschulen und der Universität Koblenz geprüft. Dabei stellte er fest, dass aufgrund mangelnden Energiecontrollings fast keine Hochschule ein Energiekonzept mit konkreten Einsparmaßnahmen erstellen konnte. Des Weiteren stellte er fest, dass, obwohl die Hochschulen fast 50 % der Treibhausgasemissionen der Landesverwaltung verursachen, die Mehrzahl der geprüften Hochschulen keine verbindlichen Konzepte und Maßnahmen entwickelt hatten, um zur angestrebten Klimaneutralität der Landesverwaltung beizutragen. Das Wissenschaftsministerium hat mitgeteilt, hierzu bereits Maßnahmen getroffen zu haben. Ob diese Maßnahmen zusammen mit der sogenannten 4+1-Strategie der Landesregierung genügen, um bei der angestrebten Klimaneutralität der Landesverwaltung Fortschritte zu erzielen, wurde in der Rechnungsprüfungskommission kontrovers diskutiert. Die RPK hat daher beschlossen, dass die Landesregierung über die weiteren Fortschritte der Hochschulen zur Förderung der angestrebten Klimaneutralität der Landesverwaltung berichten soll. Der Beitrag der Hochschulen bei diesem Ziel wird die Rechnungsprüfungskommission daher sicherlich auch in den kommenden Jahren intensiv beschäftigen. Des Weiteren hat der Rechnungshof die Stellenbesetzungsverfahren beim Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration geprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass das Ministerium in der weit überwiegenden Zahl der Stellenbesetzungsverfahren keine Auswahlvermerke erstellte und insbesondere der Inhalt der Gespräche nicht nachvollziehbar war. Bei Bewerbungen um ein Beförderungsamt erstellte das Ministerium jeweils nur Anlassbeurteilungen. Regelbeurteilungen waren nicht vorgesehen, obwohl das Bundesverwaltungsgericht eine höchstmögliche Vergleichbarkeit der Bewerber nur bei Regelbeurteilungen als gesichert ansieht. Der Rechnungshof forderte daher, grundsätzliche Regelbeurteilungen als Grundlage für Auswahlentscheidungen vorzusehen. Die Landesregierung hat hierzu erklärt, die Verfahren bereits angepasst zu haben und bei Vorstellungsgesprächen einzelfallbezogene Auswahlvermerke und für die Stellenbesetzung detaillierte Entscheidungsvermerke zu fertigen. Bei Bewerbungen auf Beförderungsämter seien seit Mitte dieses Jahres wieder Regelbeurteilung eingeführt und die Beurteilungsgrundsätze entsprechend angepasst worden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, erneut hat sich die RPK auch wieder mit einem Beitrag aus den Vorjahren beschäftigt, dem Zustand der Landkreisbrücken und deren Erhaltung durch den Landesbetrieb Mobilität RheinlandPfalz. Der Rechnungshof hat zum wiederholten Mal die Erhaltungsstrategie des Landes kritisiert und moniert, dass nicht landesweit dieselbe Erhaltungsstrategie angewendet werde, sondern eine kombinierte, den individuellen Rahmenbedingungen angepasste Erhaltungsstrategie. Die bislang landesweit einheitlich angewandte Brückenerhaltungsstrategie hat zu sehr unterschiedlichen Zustandsniveaus in den Kreisen geführt. Manche Kreise haben Brücken auf einem guten Durchschnittsniveau, andere hingegen Brücken in einem sehr schlechten Zustand. Der Rechnungshof forderte die Landesregierung auf, zu untersuchen, woran dies liegt, und gegebenenfalls die Erhaltungsstrategie anzupassen. Des Weiteren monierte der Rechnungshof eine nach seinem Empfinden mangelhafte Einbindung der Landkreise in die Entscheidung über die anzuwendende Erhaltungsstrategie. Im Übrigen verweise ich gerne auf den umfassenden Jahresbericht des Rechnungshofs und die Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss möchte ich auch in diesem Jahr darauf hinweisen, dass die aus vorherigen Prüfungen noch vorhandenen Restanten durch die zuständigen Ressorts der Landesregierung zeitnah abgearbeitet werden sollten. Lassen Sie mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit einigen Worten des Danks schließen. Herr Präsident Hürter ist, glaube ich, heute gar nicht da. Normalerweise ist der Rechnungshof immer bei der Entlastung da. Das wundert mich ein bisschen. Dann mache ich es in Abwesenheit. Ihnen, Herr Präsident Hürter, Ihrem Kollegium sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs gilt mein besonderer Dank. Ihre Arbeit und die Empfehlungen sowie die Ergebnisse der Rechnungsprüfung sind unverzichtbare Voraussetzungen für eine wirksame Budgetkontrolle durch den Landtag. Danken möchte ich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, die in gewohnter hervorragender Manier die Arbeit der Kommission unterstützt haben. Ein besonderer Dank gilt hier Herrn Dr. Hardt und dem Protokollarischen Dienst. Danken möchte ich selbstverständlich auch den Vertretern der Ressorts der Landesregierung, stellvertretend, weil er bei allen Punkten dabei war, gerne auch Herrn Staatssekretär Dr. Weinberg. Es wird seine letzte Runde bei der RPK gewesen sein, weil er ab nächstem Jahr auf jeden Fall andere Funktionen wahrnehmen wird. Stellvertretend also herzlichen Dank, Herr Dr. Weinberg, und auch Herr Ministerialdirektor Dr. Stahl vom Finanzministerium. (Beifall des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Außerdem gilt mein Dank den Kolleginnen und Kollegen der Rechnungsprüfungskommission sowie des Haushalts- und Finanzausschusses für das konstruktive, fraktionsübergreifende gute Miteinander. Bei allen unterschiedlichen Bewertungen in der Sache waren die Beratungen stets von Sachlichkeit, Ernsthaftigkeit und Kollegialität geprägt. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP, bei der Gruppe FREIE WÄHLER sowie des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Stein.

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Markus Stein SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Landtagsplenum steht eindeutig sehr stark im Fokus der Haushaltspolitik des Landes Rheinland-Pfalz. Während wir gestern sehr intensiv über den Nachtragshaushalt 2025/2026 debattierten und ihn letztlich mehrheitlich verabschiedeten, blicken wir bei der jetzt zu beratenden Entlastung der Landesregierung und des Rechnungshofs noch einmal zurück in das Jahr 2023. An insgesamt drei Tagen haben wir uns, lieber Herr Kollege und Vorsitzender der RPK, Christof Reichert, als Rechnungsprüfungskommission mit den Feststellungen des Rechnungshofs und dem Entlastungsverfahren beschäftigt. Der von mir eben erwähnte Blick in die Vergangenheit, also in das Jahr 2 023, steht auch in unmittelbarem Zusammenhang mit den aktuell beschlossenen Entscheidungen der Landesregierung und unseres Hohen Hauses mit Blick auf den eben erwähnten Nachtragshaushalt und die damit verbundene Unterstützung unserer Kommunen in Rheinland-Pfalz; denn die Finanzierungsrechnung 2023 schloss mit einem Überschuss – das haben wir eben schon einmal gehört – in Höhe von knapp 1 Milliarde Euro – um genau zu sein, in Höhe von 990 Millionen Euro – ab. Von diesem Überschuss wurden 200 Millionen Euro zur Nettotilgung von Schulden am Kreditmarkt verwandt. Der danach verbleibende Betrag wurde per Saldo für eine Zuführung in die Rücklage in Höhe von 790 Millionen Euro verwandt. Das Jahr 2023 – deswegen habe ich das eben gesagt – hat also einen erheblichen Beitrag zu den aktuell beschlossenen Maßnahmen und damit verbundenen Entnahmen aus der Haushaltssicherungsrücklage geleistet. Es ist eben genau diese solide Haushaltswirtschaft, die sich jetzt auch in der Jahresrechnung 2023 deutlich macht und die Grundlage, das Fundament auch für diese in diesem Plenum historisch getroffenen Entscheidungen liefert. Blickt man, meine Damen und Herren, in den konsumtiven Teil der Jahresrechnung 2023, also in die laufende Rechnung, kann festgestellt werden, dass ein Überschuss in Höhe von 1,6 Milliarden Euro entstanden ist. Eine wichtige Erkenntnis aus dieser laufenden Rechnung ist der auch beim Land entstandene Anstieg der Personalausgaben, welche gegenüber 2022 um 182 Millionen Euro auf 7,7 Milliarden Euro anstiegen. Damit ist zahlenmäßig dokumentiert, dass auch das Land Rheinland-Pfalz als Dienstherr und Arbeitgeber ebenso von gesteigerten Personalausgaben betroffen ist wie zum Beispiel die kommunale Familie. Ganze 46 % der Steuereinnahmen und allgemeinen Finanzzuweisungen werden für diese Personalausgaben beansprucht. Für das Jahr 2023 stand auch die Investitionsquote im Fokus der Beratungen der Kommission. Die Investitionsausgaben des Kernhaushaltes beliefen sich auf 1,1 Milliarden Euro, was, gemessen an den allgemein bekannten Rahmenbedingungen um Lieferkettenengpässe, eine herausfordernde Personalgewinnung und vielfältige Aufgabenbelastungen, nicht geringzuschätzen ist. Es muss erwähnt werden, dass sich gerade im Bereich des LBB und des LBM, also vorwiegend in den technischen Bereichen, die Gewinnung von entsprechendem Fachpersonal nicht einfach gestaltet. Hier steht der gesamte öffentliche Sektor in einem Wettbewerb um die Fachkräfte unserer Gesellschaft. Nichtsdestotrotz wird mit größtem Ehrgeiz und Einsatz von unseren Behörden und Dienststellen an der Realisierung und Umsetzung der Investitionsmittel unseres Landeshaushaltes gearbeitet. Die Vereinfachung von Verfahren und der Abbau von Bürokratie sind übrigens Maßnahmen, die dazu beitragen werden, die Realisierung von Investitionsvorhaben auch im landeseigenen Aufgabenbereich zu beschleunigen. Dass genau diese Vereinfachungen zur Chefsache erklärt wurden, hat Ministerpräsident Alexander Schweitzer nicht nur zu Beginn seiner Amtszeit deutlich gemacht, sondern mit den bereits auf den Weg gebrachten Vereinfachungen, beispielsweise im Bereich des Vergaberechts, in vielen Bereichen bereits bewiesen. Ebenfalls debattiert wurden Ausgabereste. Diese lagen im Jahr 2023 bei einer Höhe von 4,3 Milliarden Euro. Zur Klarstellung ist hier anzuführen, dass ein sehr großer Teil dieser Ausgabereste durch Einmaleffekte und Drittmittel verursacht wurde. Hier sind zum Beispiel Mittel für das Entschuldungsprogramm unserer Kommunen, PEK, anzuführen, die zwischenzeitlich abflossen. Erwähnenswert sind aber sicher auch die 200 Millionen Euro für die Abmilderung der Folgen des Ukraine-Kriegs, 180 Millionen Euro aus dem KFA oder 167 Millionen Euro für den Städtebau sowie 156 Millionen Euro an Drittmitteln für die soziale Wohnraumförderung. All diese und weitere Punkte zeigen, meine Damen und Herren, dass der Stand der Ausgabereste absolut erklärbar ist. Der Gesamtschuldenstand des Landes einschließlich der Landesbetriebe verringerte sich 2023 übrigens um 206 Millionen Euro auf 30,8 Milliarden Euro. Lassen Sie mich zusammenfassend klarstellen, dass es der Landesregierung um die damalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer und unsere Finanzministerin Doris Ahnen trotz der verschiedenen gesellschaftlichen Herausforderungen und der extrem anspruchsvollen finanziellen Rahmenbedingungen stets gelungen ist, mit einer soliden, vorausschauenden Haushaltspolitik die Grundlagen für die Zukunft zu sichern. Dass eine Übernahme von mehr als der Hälfte der Liquiditätskredite unserer Kommunen oder Förderprogramme wie KIPKI, RZN oder die gestern mit dem Nachtragshaushalt finanziell ermöglichte Überbrückungshilfe überhaupt möglich waren, ist das Ergebnis dieser soliden Haushaltspolitik. Dafür gebührt Finanzministerin Doris Ahnen und der gesamten Landesregierung unser herzlichster Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, wir werden als SPD-Fraktion der Entlastung selbstverständlich zustimmen. Ich schließe mich – jetzt mache ich es mir einfach – den Worten des Danks unseres RPK-Vorsitzenden Christof Reichert an. Allen Beteiligten vielen Dank für die sehr konstruktiven und sehr fairen und respektvollen Debatten, die wir in der RPK wie immer auf dem Niveau geführt haben. Vielen Dank dafür. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordnete Wächter

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Karina Wächter CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute die Entlastung der Landesregierung und des Landesrechnungshofs für das Haushaltsjahr 2023. Der Rechnungshof hat die Jahresrechnung stichprobenartig geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich intensiv mit den Ergebnissen befasst. Für die CDU-Fraktion danke ich allen Beteiligten, insbesondere Dir, lieber Christof, für Deine verlässliche Leitung der Rechnungsprüfungskommission, sowie den Mitarbeitenden der Landtagsverwaltung, allen voran Dr. Hardt, sowie dem Team des Rechnungshofs unter Präsident Hürter. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU, vereinzelt bei der SPD sowie des Abg. Stefan Thoma, FDP) Sehr geehrte Damen und Herren, es ist Zeit, auch in diesem Jahr eine ehrliche Bilanz zu ziehen. Wenn man genau hinschaut, dann ist die ernüchternd. Wenn wir eine Überschrift setzen müssten, dann müsste diese lauten: Weiter so, ohne Kurskorrektur. Eben genau dieses „Weiter so“ hat Konsequenzen: Schuldentilgung ja, aber eben nur aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben, Investitionen im Ländervergleich weiterhin unterdurchschnittlich, dafür die Pro-Kopf-Verschuldung weiter überdurchschnittlich und Haushaltsausgabereste, die auch in diesem Jahr ein weiteres Rekordniveau erreichen, und zwar mit 4,3 Milliarden Euro. Damit setzt sich eine sehr gefährliche Entwicklung fort. Einmal ist die Haushaltsklarheit dadurch gefährdet und wird untergraben. Das Budgetrecht des Parlaments wird entwertet, und die Risiken für künftige Generationen steigen. Seit Jahren warnen der Rechnungshof und auch wir als CDU-Fraktion vor dieser Entwicklung. Passiert ist allerdings nichts. Der Rechnungshof fordert nun, dass Berichtsfristen vor allen Dingen auch über die Reste vor der Haushaltsaufstellung weitergegeben werden. Wir unterstützen diese Forderung ausdrücklich; denn gerade diese Transparenz ist keine Option, sondern eine Pflicht gegenüber dem Parlament und gegenüber der Öffentlichkeit. (Beifall der CDU) Auch im Bereich des Energiemanagements zeigt sich, Strategiepapiere ersetzen keine Umsetzung. Besonders im Hochschulbereich ist der Rückstand eklatant. Es gibt kaum verbindliche Klimakonzepte, das Energiecontrolling ist lückenhaft oder gar nicht vorhanden, und Zielerreichungen werden weder dokumentiert noch nachgehalten. Fakt ist, die Hochschulen verursachen fast die Hälfte der Emissionen der Landesverwaltung, und dennoch fehlt eine echte Steuerung. Die sogenannte 4+1-Strategie klingt gut, liefert aber bislang zu wenig. Also, liebe Landesregierung: Papiere sparen eben keine Energie. Was sie brauchen, sind verbindliche Maßnahmen, kontinuierliches Monitoring. Dann sind wir auf einem guten Weg. Es ist Zeit, vom Reden ins Handeln zu kommen und nicht nur andere zu verpflichten, wie im Landesklimaschutzgesetz. Machen Sie es selbst, machen Sie sich auf den Weg. (Beifall bei der CDU) Letztes Thema ist die Personalausgabenquote. Ja, auch die: 41 %. Die Steuerbelastungsquote liegt bei 51 %. Das bedeutet, dass mehr als die Hälfte der Einnahmen des Landes Rheinland-Pfalz in Personalausgaben landen. Natürlich braucht ein funktionierender Staat kompetente Menschen. Doch wo soll das alles hinführen? Immer weiter steigende Ausgaben, immer weiter wachsende Bürokratie, Digitalisierung, Vereinheitlichung von Verfahren, Bürokratieabbau – das sind alles keine neuen Themen. Das sind Forderungen, die wir seit Jahren aufstellen. Die Umsetzung ist weiterhin mangelhaft. Noch im letzten Jahr hat das Parlament klare Vorgaben gemacht, etwa für einheitliche Standards für Fördermaßnahmen im Klimabereich. Was folgte? – Kein Fortschritt, keine weitere Standardisierung und kein Abbau von Doppelstrukturen. Stattdessen: mehr Personal, mehr Bürokratie und zum Teil sogar längere Verfahren. Auch hier: Die wiederholt geäußerte Kritik prallt ab – ein „Weiter so“ ohne Kurskorrektur. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Landesregierung, wir stimmen der Entlastung zu. Doch ein formal korrekter Jahresabschluss reicht nicht aus, um Vertrauen zu schaffen. Entscheidend ist, wie verantwortungsvoll mit dem Geld der Steuerzahler umgegangen wurde. Genau dort sehen wir auch in diesem Jahr weiterhin strukturelle Schwächen. Rheinland-Pfalz hat kein Einnahmeproblem. Rheinland-Pfalz hat mit dieser Landesregierung ein Ausgabeproblem. Auch deshalb wird es in RheinlandPfalz Zeit für eine politische Kurskorrektur; denn Rheinland-Pfalz braucht keine neuen Programme, keine unzähligen Ankündigungen. Es braucht mehr Umsetzung. Die CDU ist bereit, diese Verantwortung zu übernehmen – für eine verlässliche, ehrliche und zukunftsgerichtete Haushaltspolitik in Rheinland-Pfalz. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Dr. Braun.

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Dr. Bernhard Braun GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erst einmal darf ich allen danken, die daran gearbeitet haben, dass dieses Geld, das ausgegeben wurde, auch überprüft wurde. Das ist sehr wichtig für das Parlament. Wir haben das Budgetrecht, und deswegen müssen wir auch wissen, was mit dem Geld passiert, das wir freigegeben haben. Wir haben das Geld freigegeben, und dann müssen wir hinterher kontrollieren – auch das ist natürlich Bürokratie –, ob das Geld richtig und rechtzeitig ausgegeben wurde. Da teilen sich schon mal die Meinungen zwischen der Opposition und den Regierungsfraktionen. Das ist klar. Also, vielen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofs, Herrn Hürter in Abwesenheit heute, und natürlich an die Mitglieder der Landesregierung, insbesondere der Finanzverwaltung und des entsprechenden Ministeriums. Danke schön für die Arbeit, die Sie geleistet haben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD) Frau Wächter, Sie haben sich ein bisschen, wenn ich das richtig verstehe, darüber beschwert, dass sich zu wenig geändert hat. Ich muss aber sagen, wenn sich in einer Situation wenig ändert, in der wir mehr einnehmen als wir ausgeben und Schulden tilgen können – auch wenn es nicht so viele sind, wie Sie gerne tilgen wollten –, dann ist es mir gar nicht so unrecht, wenn es so weitergeht. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD) Wir sind auf einem Zinsniveau, das wir noch nie so erreicht hatten. Es ist toll, wenn das Zinsniveau niedrig ist – wir haben 2023 334 Millionen Euro für Zinsen ausgegeben –, dann haben wir mehr Geld für anderes. Jeder Euro für Zinsen ist natürlich ein verlorener Euro. Deswegen ist es gut, dass wir einerseits Schulden tilgen. Andererseits ist es auch gut – und da scheiden sich die Geister –, dass wir Rücklagen bilden; denn die Rücklagen brauchen wir dann irgendwann. Wir haben in den letzten zwei Tagen gehört, dass Sie immer tolle Ideen haben, was wir mit den Rücklagen alles finanzieren könnten und was wir machen könnten, aber Sie haben in dem Fall tatsächlich manchmal mehr Ideen als Rücklagen da sind. Ob Sie das dann in der Priorisierung übereinbringen, ist noch nicht gesagt. Meine Damen und Herren, deswegen ist es richtig. Wir haben die Rücklagen, aber es ist dann auch richtig, dass wir mit diesen Rücklagen Investitionen tätigen. Da kann man zu Recht sagen – ich glaube, man kann es echt zu Recht sagen –, da haben wir bei den Investitionen noch Luft nach oben. Da sind wir mit einem bisschen über 5 % nicht an der Spitze. Wir wollen aber natürlich in Rheinland-Pfalz in allen Bereichen an der Spitze sein. Deswegen wäre es gut, wir würden eine Investitionsbremse lösen. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Das ist zum einen die, die wir gerade mit der Entbürokratisierung lösen, damit Investitionen schneller gehen. Ich will die Windkraft erwähnen. Das sind keine Investitionen des Landes, sondern es sind Privatinvestitionen, aber das kann man natürlich auch in anderen Bereichen wie dem LBB – haben Sie schon gesagt – oder LBM. Da hätten wir tatsächlich Luft nach oben, Investitionsbremsen zu lösen. Das muss das Ziel sein. Gestern wurde gesagt: Investieren, investieren, investieren. – Ich weiß nicht, ob das jetzt ein Wort ist oder drei Worte sind, (Heiterkeit der Abg. Karina Wächter, CDU) aber auf jeden Fall ist es ein Auftrag, möglichst viel in die Infrastruktur zu investieren. Da streiten wir uns dann gleich als nächstes schon wieder. Ist die A 1 eine Infrastruktur, oder sind eben Glasfaserkabel eine Infrastruktur? Sind Schulen, sind Kindergärten Infrastruktur? Was ist die präferierte Infrastruktur? (Abg. Benedikt Oster, SPD: Beides!) Darüber müssen wir uns im Parlament streiten, aber einig sind wir uns, dass wir mehr investieren wollen. Es ist jetzt nun einmal so, dass es auch das Ziel der Landesregierung sein muss – insbesondere der Finanzministerin –, das Geld zusammenzuhalten. Wir sehen im Bund, wie schwierig das für Herrn Klingbeil ist. Jeder hat ein paar Ansprüche, (Heiterkeit des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) und das ist bei uns in den Ressorts natürlich auch so. Deswegen ist es gut, dass wir da jemanden haben, der die Führung übernimmt (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Ui, ui, ui!) und die Ausgaben steuert. Deswegen vielen Dank an Finanzministerin Ahnen, dass sie eine solche solide Finanzpolitik in Rheinland-Pfalz macht, meine Damen und Herren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Dann kann man sich natürlich darüber unterhalten, ob die Reste vielleicht zu viel sind. Wenn ich meine persönlichen Planungen zu Hause mache und am Schluss 4,3 Milliarden übrighaben würde, würde ich mich natürlich freuen. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Die Frage ist aber natürlich, wenn wir andererseits das Ziel haben zu investieren, muss mit den 4,3 Milliarden Euro mehr passieren. Das ist aber auch vorgesehen, und es wurde schon gesagt, warum sich diese Reste so angestaut haben. Es gibt Gründe dafür. Wenn sich die Reste anstauen, sich die Verschuldung aber verringert, kann das doch kein schlechtes Zeichen für die Zukunft sein. Daher bin ich sehr zufrieden. Deswegen – nicht nur, weil ich zufrieden bin, sondern auch meine Fraktion – stimmen wir der Entlastung der Regierung voller Überzeugung zu. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Bollinger.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf mich zunächst dem Dank anschließen an den Landesrechnungshof, dessen Präsidenten Herrn Hürter und an die in die Erstellung der Berichte involvierten Mitglieder des Landtags und der Landesregierung. Zum Inhaltlichen: Meine Damen und Herren, Anspruch und Wirklichkeit sind bei dieser Ampelregierung zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Am besten wird dies bei der niedrigen Investitionsquote deutlich. Rheinland-Pfalz hat die niedrigste Investitionsquote aller Bundesländer – magere 5,3 %. Das ist weniger als die Hälfte des Bundesschnitts der Flächenländer, der bei 11 % liegt. Die niedrigste Investitionsquote aller Bundesländer hat für alle Bürger und Unternehmen praktische Auswirkungen: kaputte Straßen, die treffend nur als Schlaglochpisten bezeichnet werden können, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Oh je, oh je! Quatsch!) marode Landesimmobilien, allen voran Hochschulgebäude wie in Trier oder Kaiserslautern. Die sind so kaputt, dass der Landesrechnungshof – Herr Oster – ihnen in seinen Jahresberichten jeweils eigene Kapitel widmete. Der Sanierungsstau von landeseigenen Immobilien ist immens. Meine Damen und Herren, die niedrigste Investitionsquote aller Bundesländer ist nicht nur wegen der schlimmen und teuren Folgen bemerkenswert. In diesem Jahr erhält Rheinland-Pfalz 4,8 Milliarden Euro schuldenfinanzierte Bundesmittel für Investitionen. Ursprünglich war die Regelung, diese Mittel sollen zusätzliche Investitionen zu ohnehin geplanten Investitionen ermöglichen. Jetzt ist die Landesregierung aber ausweislich ihrer bisherigen Tätigkeit gar nicht in der Lage, die Mittel zusätzlich zu investieren. In den vergangenen 15 Jahren hat die Landesregierung 5,9 Milliarden Euro im Haushaltsplan veranschlagte Investitionsmittel nicht verausgaben können. Das heißt, 22 % der veranschlagten Investitionen wurden nicht umgesetzt. Meine Damen und Herren, eine solche Landesregierung schadet unserem Land. (Beifall der AfD) Unterbleiben notwendige Investitionen, entsteht ein Sanierungsstau. Sanierungsstau heißt, dass Folgeschäden jedes Bauvorhaben teurer und teurer machen. Unterbleiben notwendige Investitionen, entgehen Handwerksbetrieben vor Ort wichtige Aufträge, Geld im regionalen Wirtschaftskreislauf fehlt. (Zuruf des Abg. Markus Kropfreiter, SPD) Unterbleiben notwendige Investitionen, werden unsere Straßen zu Schlaglochpisten. Die Unfallgefahr steigt, Autos verschleißen schneller, und die Fahrt wird unbequem. Wie will diese Landesregierung die zusätzlichen schuldenfinanzierten Milliarden des Bundes zusätzlich investieren, wenn sie es bereits nicht schafft, die regulären Mittel zu investieren? (Abg. Markus Stein, SPD: Fachkräfteeinwanderung wäre eine Maßnahme!) Diese Regierung bringt unser Land nicht voran. Stillstand wäre für diese Ampel bereits ein Erfolg, doch selbst dafür reicht es nicht. Meine Damen und Herren, der Landesrechnungshof hat zudem altbekanntes Gebaren der Landesregierung gerügt. Offenbar lernt die Landesregierung nicht aus ihren Fehlern. Es sind die negativen Klassiker, die regelmäßig im Jahresbericht erscheinen: fehlerhafte Einstellungen, fehlerhafte Beförderungen, unter anderem im Ministerium für Arbeit, Soziales und Transformation. Damaliger Minister, der unfähig war, rechtlich sauber Personal einzustellen und zu befördern, ist unser heutiger Ministerpräsident, Herr Schweitzer. Außerdem waren auch die Ersatzzahlungen bei Windenergieanlagen nicht zum ersten Mal im Rechnungshofbericht. Dieses Mal ging es um Ersatzzahlungen für Windräder, die in Landschaftsschutzgebieten aufgestellt werden. Das ist sowieso ein Unding, weil das Fundament eines Windrads dauerhaft im Boden bleibt und die Natur somit als Ewigkeitslast schädigt. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Stimmt auch nicht! – Zuruf des Abg. Markus Kropfreiter, SPD) Der Rechnungshof kritisiert, dass die Ersatzzahlungen zu niedrig angesetzt wurden. – Sie sollten mal lesen lernen, Herr Oster. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Den Nutzen haben Windradbetreiber. Den Schaden haben die Natur und der Steuerzahler. Die Beispiele zeigen: Anspruch und Wirklichkeit klaffen bei der Ampel weit auseinander. Sanierungsstau statt Investitionen und dabei mal wieder die niedrigste Investitionsquote aller Bundesländer. Rechtswidrige Personalpolitik statt rechtmäßiger Einstellungen und Beförderungen, und das sogar im damaligen Ministerium des heutigen Ministerpräsidenten, und natürlich kaputte Umwelt, sogar in Landschaftsschutzgebieten statt schönem, dichtem Wald und intakter Natur. Es ist Zeit für einen Wechsel an der Regierung, Zeit für die AfD. Vielen Dank. (Beifall der AfD – Unruhe der SPD)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich darf vonseiten der FDP-Fraktion Herrn Hürter und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofs unseren Dank aussprechen. Eine unabhängige und transparente Prüfung ist eine wichtige Säule der parlamentarischen Demokratie und liefert uns Abgeordneten wichtige Impulse für unsere Arbeit. Ebenso möchte ich dem Kollegen Reichert, aber auch dem stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Wansch, für die Beschlussempfehlung und die dazugehörigen Berichte danken. Wir haben heute vor allem über die Entlastung zu beschließen. Diese werden wir auf der Grundlage der vorliegenden Berichte natürlich erteilen. Dass natürlich die Opposition ein anderes Spiegelbild und eine andere Prioritätensetzung bei der Auswertung vorträgt als eine regierungstragende Fraktion, ist keine Besonderheit. Für verantwortungsvolle und solide Haushaltsführung genügt es jedoch nicht, nur auf einzelne Bereiche zu schauen, sondern man muss auch den gesamten Landeshaushalt in den Blick nehmen. Dieser umfasst eben beispielhaft nicht nur – das bestreitet auch keiner – sanierungsbedürftige Gebäude, hier und dort schlechte Verwaltungsorganisation, nicht nur auf Landesebene, oder auch fehlerbehaftete Verwaltungsverfahren. Gerade an der Stelle liefert uns der Bericht des Rechnungshofs wichtige Hinweise und Impulse. Dies ist unbestritten und wird von der Landesregierung ernst genommen. Es gibt den klaren und erkennbaren Willen, Missstände abzustellen. Dies wird auch in der Stellungnahme der Landesregierung sehr deutlich. Der Landeshaushalt umfasst aber auch viele andere bedeutende Themen, die Kollegin Wächter so direkt nicht anspricht, zum Beispiel Bildung, Umwelt, Infrastrukturpolitik, Integration, Justiz oder Innere Sicherheit. Wir vonseiten der FDP-Fraktion und der regierungstragenden Fraktionen in der Koalition sind aber stolz darauf, in dieser Legislaturperiode die Rahmenbedingungen für wichtige und erfolgreiche Projekte umgesetzt und in Angriff genommen zu haben. (Abg. Martin Haller, SPD: So sieht’s aus, Marco!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, man muss auch noch mal aktuell die Zahlen nennen. Kollege Fraktionsvorsitzender Wink hat es gestern beim Nachtragshaushalt noch einmal erwähnt. Ich möchte es noch einmal explizit machen. (Abg. Steven Wink, FDP: Sehr gut!) Wir haben beim kommunalen Finanzausgleich 2025 und 2026 rund 4 Milliarden Euro im Pott, bei der Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen ein Gesamtvolumen von 3 Milliarden – macht schon mal 7 Milliarden –, mit dem KIPKI-Programm weitere 250 Millionen und mit dem Regionalen Zukunftsprogramm weitere 200 Millionen Euro. Das macht knapp 7,5 Milliarden Euro, die eine Landesregierung zur Verfügung gestellt hat. Da ist es erwähnenswert, auch diese Zahlen noch einmal wiederholt darzustellen, weil es die Opposition nicht wahrhaben will. Daher der Dank, dass dieses Geld auf den Weg gebracht worden ist. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dazu kommen noch weitere 600 Millionen Euro, die gestern im Nachtragshaushalt den Kommunen zur Verfügung gestellt wurden. Hierfür ist die solide Haushaltspolitik der letzten Jahre verantwortlich. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann es auch verstehen. Es gibt einen Vorredner, der gesagt hat, die CDU hat mehr Ideen, als Rücklagen bestehen. Ich kenne es als Betriebsleiter und als Landwirt nicht anders, als dass man Rücklagen bildet. Zu einer verantwortungsvollen Führung eines Betriebs, zu verantwortungsvoller Führung eines Landes (Zuruf der Abg. Karina Wächter, CDU) gehört es dazu, Rücklagen zu bilden, und es gehört dazu, einen soliden Haushalt auf den Weg zu bringen. Es gehört auch dazu – das muss letztendlich auch noch einmal erwähnt werden –, dass in den letzten Jahren hier im Lande Rheinland-Pfalz Kredite getilgt worden sind, dass wir Schulden abgebaut und keine Schulden aufgebaut haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das kann man negieren, aber wir werden es unaufhörlich wiederholen und in die Öffentlichkeit tragen. Wir bauen Schulden ab und sorgen für die Zukunft. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Dank gilt zuerst dem Rechnungshof Rheinland-Pfalz für den Jahresbericht 2025. Er dient der Transparenz und gibt uns im Parlament die Möglichkeit zu schauen, wo wir im Vergleich zu den Vorjahren stehen; gerade auch deswegen, weil gewisse Handlungsmaximen aus den Vorjahren abzuleiten sind. Betrachten wir die Investitionsquote. Rheinland-Pfalz weist im bundesweiten Vergleich die niedrigste Investitionsquote aller Flächenländer auf – lediglich 5,3 % im Jahr 2023. Der Durchschnitt der anderen Flächenländer liegt bei rund 11 %. Konkret bedeutet das, Rheinland-Pfalz hätte 918 Millionen Euro mehr investieren müssen, um wenigstens den Durchschnitt zu erreichen. Stattdessen liegt das Land mit den Pro-Kopf-Investitionen von nur 342 Euro fast 56 % unter dem Durchschnitt. Das ist ein dramatisches Signal für unsere Infrastruktur, für unsere Schulen, für unsere Krankenhäuser und letztlich für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Inwiefern hier die zusätzlichen Milliarden durch den Bund dieses Problem lösen, bleibt abzuwarten. Für den Moment halte ich fest, die nachvollziehbare Kritik des Rechnungshofs an der niedrigen Investitionsquote ist fester Bestandteil der Berichte vergangener Jahre. Ein ähnliches Bild zeichnet sich auch bei den Ausgaberesten ab. Die Ausgabereste des Landes sind auf Rekordniveau gestiegen – über 4,2 Milliarden Euro. Diese Praxis gefährdet die Transparenz und die Steuerungsmöglichkeiten des Landes. Wenn Mittel in Milliardenhöhe nicht abgerufen, sondern in die Folgejahre geschoben werden, entsteht ein Schattenhaushalt, der das Budgetrecht des Parlaments aushöhlt. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz versäumt es, die Spielräume der guten Einnahmesituation in echte Zukunftsinvestitionen umzuwandeln. Stattdessen erleben wir ein Flickwerk, Verschiebungen in Schattenhaushalte und eine Investitionspolitik, die im Bundesvergleich Schlusslicht ist. Wir brauchen jetzt eine konsequente Erhöhung der Investitionsquote, klare Prioritäten für Infrastruktur, Digitalisierung und Bildung und endlich eine ehrliche Haushaltspolitik ohne Schattenhaushalte. Alles andere ist ein gefährlicher Stillstand, den wir uns nicht leisten können. Genau deswegen müssen die Mittel jetzt neu zur Verfügung stehen und schnell und effektiv in Rheinland-Pfalz ankommen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 18/12875 –, darin Abschnitt 1 Nr. 1 bis 5 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass der Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt wurde. Ich stelle weiterhin fest, dass der Landesregierung und dem Rechnungshof jeweils Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 erteilt wurde. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen Gäste im Landtag begrüßen. Das sind zunächst Schülerinnen und Schüler der 11. Jahrgangsstufe des Bischöflichen Willigis-Gymnasiums aus Mainz. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Zudem ist es die Seniorengruppe aus der Verbandsgemeinde Zell. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Damit kommen wir zu den Punkten 22 a) und b) der Tagesordnung: Bericht des Petitionsausschusses gem. § 114 GOLT Jahresbericht 2024 Unterrichtung durch die Bürgerbeauftragte – Drucksache 18/11834 – Die Tagesordnungspunkte werden gemeinsam aufgerufen und beraten. Ich erteile zunächst dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Kollegen Illing, das Wort.

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Heiner Illing SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich mit einer Zahl beginnen: 2.178. Das ist die Anzahl der Eingaben, die uns im letzten Jahr erreichten. 2.178 Hilferufe an das Parlament. 2.178 Erwartungen für eine Unterstützung. 2.178 Einzelschicksale. Unser Petitionsausschuss ist die Brücke zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen und Parlament sowie Verwaltung auf der anderen Seite. Er ist das Ohr des Landtags am Puls der Gesellschaft. Auch im Jahr 2024 wurde dieses Ohr intensiv genutzt. Wir haben im vergangenen Jahr sieben Sitzungen in Präsenz abgehalten – also wieder ein sehr aktives Jahr mit vielen, teils sehr unterschiedlichen Anliegen. Die Zahlen sprechen für sich. Wie bereits erwähnt, 2.178 Neueingaben gingen bei uns ein. Das ist erneut ein eindrucksvoller Beleg dafür, dass die Menschen in Rheinland-Pfalz Vertrauen in unser Petitionswesen haben und wissen, dass ihre Stimme Gehör findet. Von diesen Eingaben waren 296 unzulässig, meist weil ein Gerichtsverfahren lief oder keine Zuständigkeit des Landes gegeben war. Umso wichtiger aber: 2.090 zulässige Eingaben konnten wir im Jahr 2024 erledigen – ein großartiges Zeichen für Effizienz und Bürgernähe. Schaut man genauer hin, zeigt sich die Vielfalt der Themen. 295 Eingaben betrafen den Strafvollzug, 111 die Kinder- und Jugendhilfe, 109 das Verkehrsrecht und 74 die kommunalen Angelegenheiten. Diese Zahlen zeigen, unser Ausschuss ist ein Spiegelbild des täglichen Lebens in Rheinland-Pfalz, von Freiheitsrechten über Familie bis hin zu praktischen Fragen des Alltags. Besonders erwähnenswert sind auch die Sprechtage der Bürgerbeauftragten. Zwei davon fanden in den Justizvollzugsanstalten Wittlich und Frankenthal statt und einer erstmals in der Maßregelvollzugsklinik Nette-Gut. Gerade diese persönlichen Gespräche zeigen, dass unser Petitionswesen nicht nur aus Akten und Paragrafen, sondern vor allem aus Menschen und ihren Geschichten besteht. Auch die Legislativeingaben zeigen, wie engagiert sich unsere Bürgerinnen und Bürger in politische Prozesse einbringen. Zu Beginn des Jahres 2 024 hatten wir 30 offene Vorgänge, und im Laufe des Jahres kamen 96 neue Eingaben hinzu, darunter zwölf öffentliche Legislativeingaben. 88 Eingaben konnten erledigt werden, 31 wiederum blieben zum Jahresende offen. Inhaltlich reichten die Themen einmal quer durch alle Bereiche unseres gesellschaftlichen Lebens. Ein Schwerpunkt lag mit acht Eingaben beim Rundfunkbeitrag und der Rundfunkreform, von Reformvorschlägen bis zu Befreiungsanfragen. Weitere Themen waren Kinder und Jugendliche, Polizei- und Ordnungsrecht, Bildung und Schulpolitik, Justizvollzug sowie wiederkehrende Themen wie die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge oder der Brandschutz an Schulen. Besonders bemerkenswert ist, dass sich unsere Bürgerinnen und Bürger auch in sensiblen Bereichen wie Maßregelvollzug, Beamtengesetz oder Barrierefreiheit einbringen. Das zeigt, dass Mitgestaltung bei uns in Rheinland-Pfalz gelebt wird. Nicht unerwähnt bleiben soll die Arbeit unserer Strafvollzugskommission, die im Jahr 2024 viermal tagte, darunter auch auswärts in der JVA Koblenz. Diese Besuche und Gespräche vor Ort sind unverzichtbar, um die Situation in den Anstalten realistisch einschätzen zu können. Meine Damen und Herren, Petitionen sind nicht einfach nur Schriftstücke. Sie sind Ausdruck von Vertrauen in unsere Demokratie. Sie zeigen, dass Bürgerinnen und Bürger darauf setzen, dass ihr Parlament, wir alle zuhören, prüfen und handeln. Genau das tun wir. Wir hören zu, wir prüfen, und wir handeln. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ein ganz besonderer Höhepunkt des vergangenen Jahres war der 27. Juni 2024. An diesem Tag durften wir 50 Jahre Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz feiern – ein stolzes Jubiläum und ein beeindruckender Beweis für die Kontinuität und Bedeutung dieser Institution. Seit einem halben Jahrhundert steht die Bürgerbeauftragte für Bürgernähe, Transparenz und unermüdliches Engagement für die Anliegen der Menschen in unserem Land. Ich möchte an dieser Stelle allen Mitgliedern des Ausschusses herzlich für die sachliche, faire und kollegiale Zusammenarbeit, die dieses Miteinander prägt, danken. Ein ganz besonderer Dank gilt aber unserer Bürgerbeauftragten, Frau Barbara Schleicher-Rothmund, und ihrem gesamten Team. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, der Gruppe FREIE WÄHLER, bei der CDU und bei der AfD) Sie sind die Gesichter der Bürgernähe in unserem Land – mit Herzblut, Kompetenz und Geduld. Ebenso danke ich der Landtagsverwaltung und den Ministerien, die uns mit ihrer Zuarbeit zuverlässig unterstützen, gerade bei den Legislativeingaben. Zum Schluss lassen Sie mich festhalten: Das Petitionswesen ist gelebte Demokratie. Es ist ein Ort, an dem Sorgen, Kritik und Ideen in politische Prozesse einfließen, und es ist ein starkes Signal: In Rheinland-Pfalz werden Bürgerinnen und Bürger gehört. Ich danke Ihnen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Vielen Dank, Herr Illing. – Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Abgeordneter Kropfreiter.

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Markus Kropfreiter SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bürgerbeauftragte ist keine Behörde, sie ist eine Brücke zwischen den Menschen in Rheinland-Pfalz und ihrer Verwaltung, und gerade jetzt ist Brückenbau wichtiger denn je. Sie ist ein Teil unserer gelebten Demokratie sowie einer funktionierenden Verwaltung und stärkt das Vertrauen in den Staat und die Demokratie. Wir haben es eben gehört, fast 1.900 zulässige Eingaben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist kein Zufall, sondern Ausdruck einer hohen Erwartung der Bürgerinnen und Bürger. Sie wollen verstanden werden, sie wollen gehört werden, und sie wollen – das ist ganz wichtig –, dass die Verwaltung funktioniert. Die Eingaben decken fast alle Lebensbereiche ab – das zeigt, wie breit das Vertrauen ist –: — Justiz, Ordnungsbehörden, Polizei- und Ausländerangelegenheiten, wenn es um Grundrechte und Lebenswege geht; — Bauen, Wohnen und Denkmalschutz, wenn Menschen ihre Lebensplanung sichern wollen; — Umwelt und Verkehr, Themen, die uns alle betreffen; — Steuern und Abgaben, wo Transparenz und Nachvollziehbarkeit ganz entscheidend sind; — kommunale Angelegenheiten, weil Bürgernähe vor Ort beginnt; — Soziales und Gesundheit, wenn es um schnelle Hilfe in schwierigen Situationen geht; — Schulen, Hochschulen, Kinder- und Jugendhilfe, Bereiche, in denen Fairness und Teilhabe entscheidend sind. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Dass wir mit der Bürgerbeauftragten eine Institution haben, die diese Stimmen aufnimmt und stärkt, ist ein Gewinn für unsere Demokratie und das Vertrauen in unseren Staat. Wie eben schon angesprochen, das Jubiläum im Jahr 2024, 50 Jahre – 50 Jahre – Bürgerbeauftragte Rheinland-Pfalz, zeigt, wie sehr sich diese Einrichtung in unserem Bundesland bewährt hat. Transparenz, Teilhabe, Kontrolle – ein echtes Stück Demokratiegeschichte. Der Bericht zeigt aber auch deutlich, wir haben Hausaufgaben. Ein zentrales Thema bleibt der Fachkräftemangel in der öffentlichen Verwaltung, den wir alle spüren. Gerade deshalb ist es wichtig, dass die Bürgerbeauftragte vermittelnd und lösungsorientiert wirkt. Sie schafft Klarheit, wo Verfahren undurchsichtig sind. Sie gibt Bürgerinnen und Bürgern eine starke Stimme. Sie stärkt gleichzeitig auch die Verwaltung, indem sie zeigt, wo Ressourcen fehlen und Prozesse verbessert werden müssen. Bemerkenswert finde ich, dass die Rückmeldungen überwiegend positiv sind. Menschen, die sich in schwierigen Situationen befinden, berichten von Empathie, von schneller Hilfe, von echter Unterstützung. Das ist gelebte Bürgernähe. Wir richten den Blick aber nach vorne. Das heißt für den Landtag, dass wir den öffentlichen Dienst weiterhin zukunftsfähig aufstellen und das Thema Bürokratieabbau voranbringen. Als Mitglied des Ausschusses für Medien und Digitalisierung liegt mein Fokus dabei auf dem Thema Digitalisierung der Verwaltung. Wir müssen aber sicherstellen, dass Verfahren verständlich und transparent bleiben, gerade dort, wo es um Existenzen geht. Sie ist nicht Luxus, sie ist demokratisch notwendig, besonders auch im Hinblick auf Onlineplattformen für Petitionen. Hier muss bei den Menschen stärker ankommen, dass diese Petitionen direkt bei den Parlamenten und nicht bei irgendwelchen Onlineplattformen, die eigentlich nur Adressen sammeln und nicht wirklich etwas bewirken, eingereicht werden müssen. Jüngst haben wir das gesehen. Wir hatten hier eine Anhörung zu einer öffentlichen Petition, was auch wieder beweist, wie wichtig das Instrument ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will zum Schluss kommen. Der Bericht macht deutlich, Rheinland-Pfalz braucht eine Verwaltung, die bürgernah, verlässlich und handlungsfähig bleibt. Die Bürgerbeauftragte ist dabei ganz unverzichtbarer Partner. Abschließend bedanke ich mich ganz herzlich bei der Bürgerbeauftragten und ihrem Büro, zum einen für die sehr, sehr gute Arbeit und zum anderen für die immer vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss. Eine rheinland-pfälzische Institution, auf die immer – ich will betonen immer – Verlass ist. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Wolf.

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Markus Wolf CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei diesem Tagesordnungspunkt reden wir über das, weshalb wir Politik machen. Wir wollen etwas für die Menschen erreichen, und das tun wir in diesem Parlament insbesondere auch im Petitionsausschuss, über alle Parteigrenzen hinweg und gemeinsam mit unserer Bürgerbeauftragten Barbara Schleicher-Rothmund. Deswegen vorneweg unser Dank als CDU-Fraktion an Sie, Frau SchleicherRothmund, an Ihren Stellvertreter Hermann Josef Linn, aber auch an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Arbeit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. (Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN, bei der FDP sowie des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER) Lassen Sie es mich in aller Deutlichkeit sagen: Wenn es das Amt noch nicht gäbe, müsste man es erfinden. Deswegen bin ich froh, dass wir schon 50 Jahre Bürgerbeauftragter gefeiert haben; denn gemeinsam mit den Bürgerbeauftragten sind wir im Petitionsausschuss und im Parlament Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger. Was könnte in Zeiten von Politikverdrossenheit und einem vermeintlichen Abstand zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen und Politik auf der anderen Seite besser sein, als nah dran zu sein? Die zahlreichen Eingaben zeigen, viele Menschen suchen Gehör und Unterstützung. Deshalb muss es uns alle umtreiben. Ihre Anliegen sind Mahnung, aber zugleich auch Auftrag. Es geht eben nicht nur um Einzelfälle, sondern oft auch um strukturelle Herausforderungen, strukturelle Probleme, die dringendes politisches Handeln erfordern. Als CDU-Fraktion haben wir diese Zeichen erkannt. Wir haben im Landtag immer wieder Initiativen gestartet, um die Personalnot in der Verwaltung und bei der Polizei zu lindern. Wir haben Anträge zur Reform der Beihilfeverordnung eingebracht – auch ein Thema, das uns im Petitionsausschuss immer wieder bewegt –, um den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen. Eng damit verbunden ist die finanzielle Ausstattung unserer Kommunen. Unsere Kommunen sind von entscheidender Bedeutung für die Lebensqualität in unserem Land. Wenn die Kommunen unter chronischer Unte rfinanzierung leiden, können sie ihren Aufgaben nicht wie eigentlich nötig gerecht werden. Auch Personalmangel ist immer wieder ein Thema bei den Petitionen, die wir behandelt haben. Dann fehlt das Geld für Personal, für die Infrastruktur, für soziale Angebote. Gute Kommunalfinanzen hingegen bedeuten direkte Verbesserungen für die Menschen vor Ort. Wir haben daher mehrfach Anträge eingebracht, um die Kommunen nachhaltig zu stärken – leider immer wieder abgelehnt von den Ampelfraktionen. Völlig zu Recht bewegt die Menschen besonders das Thema Gesundheitsversorgung. Wer schwer krank ist, darf nicht in Sorge leben müssen, ob das nächste Krankenhaus noch geöffnet ist. Wer alt wird, darf nicht das Gefühl haben, vergessen zu werden. Eine wohnortnahe, qualitativ gute medizinische Versorgung ist elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge. (Beifall der CDU) Doch die Realität sieht vielerorts anders aus. Krankenhäuser stehen vor dem Aus. Landarztpraxen bleiben unbesetzt, und die Ampel hat wie so oft weggeschaut und entschlossenes Handeln vermissen lassen. Wir brauchen dagegen konkrete Konzepte. Ich will zwei nennen, weil wir sie auch immer wieder wiederholen. Wer Ärzte will, muss Ärzte ausbilden. Wir brauchen einfach mehr Medizinstudienplätze. (Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD) Zweitens: Wir müssen endlich das planlose Krankenhaussterben in diesem Land beenden; denn auf einer Trümmerlandschaft lässt sich nichts Gutes aufbauen. (Beifall bei der CDU) Ich will einen weiteren Punkt ansprechen – Kollege Kropfreiter ist darauf eingegangen –: Digitalisierung. Die muss uns stärker beschäftigen, als sie es heute schon tut. Wenn wir sie voranbringen, können wir Prozesse beschleunigen, Behörden entlasten und Bürgerinnen und Bürgern Wege erleichtern, wenn es richtig gemacht wird und keinen ausschließt. Ich will es konkret fassen. Bekommen wir die überbordende Bürokratie nicht in den Griff, dann zerstören wir Vertrauen in unsere Strukturen und unsere Demokratie. Wir müssen das gemeinsam in den Griff bekommen, sodass Bürgerinnen und Bürger das Gefühl haben, dass sich dort etwas verbessert. (Beifall bei der CDU) Es geht darum, zuzuhören und das Vertrauen der Menschen in Staat und Verwaltung zu stärken, nicht durch Worte, sondern durch spürbare Verbesserungen im Alltag. Lassen Sie uns gemeinsam dafür kämpfen, dass die Anliegen der Menschen, die wir im Petitionsausschuss diskutieren, gehört und auch in konkrete Verbesserungen umgesetzt werden. Als CDU-Fraktion stehen wir für eine Politik, die zuhört, handelt und Verantwortung übernimmt. Dafür sind die Themen, die wir im Petitionsausschuss immer wieder diskutieren, Anregungen. Deswegen, vielen Dank für die gute Zusammenarbeit in diesem Gremium. Ich freue mich auf die weitere Arbeit im Petitionsausschuss. Es macht auch Spaß, dort Themen für Bürgerinnen und Bürger voranzutreiben. Noch einmal herzlichen Dank für die Arbeit. (Beifall bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD sowie des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Als nächstem Redner in der Debatte darf ich Abgeordnetem Josef Winkler für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort erteilen.

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Josef Winkler GRÜNE

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man merkt ein bisschen, dass der Wahlkampf seine Schatten vorauswirft, aber es ist tatsächlich so, dass wir im Petitionsausschuss etwas anders arbeiten als in anderen Ausschüssen und uns sehr kollegial über die Bürgeranliegen austauschen. Was wir natürlich nicht machen, ist, dass jede unserer Fraktionen die Themen, die wir sowieso auf der Tagesordnung haben, nur weil noch eine Petition dazu eingegangen ist, dann umgestalten und sagen, das machen wir jetzt, weil wir eine Petition bekommen haben. Da müssen wir schon ehrlich bleiben. Die Themen, die Sie jetzt hier unter großem Beifall vorgetragen haben, hätten Sie auch ohne Petition ins Plenum eingebracht. Ich finde, das darf dann auch einmal gesagt werden. Wir haben in der vergangenen Woche zum dritten Mal eine Petentin zu einer öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss begrüßt. In Rheinland-Pfalz sagt man, ab dem dritten Mal ist es Brauchtum, und ich finde es ein schönes Brauchtum, dass die Petenten, wenn ein gewisses Quorum überschritten ist, die Möglichkeit erhalten, ihr Anliegen persönlich vorzubringen. Das macht unser Handeln insgesamt transparenter. Deswegen hat sich meine Fraktion auch lange für diese Regelung eingesetzt, und wir haben sie zusammen in der Koalition weiterverfolgt. Es hat sich bewährt, die darauffolgende Beratung wie gehabt im Petitionsausschuss in vertraulicher Beratung vorzunehmen. Die angesprochenen Petitionen mit vielen Unterstützungsunterschriften betreffen viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Sie sind es, die unserem Ausschuss hin und wieder zu größerer Aufmerksamkeit verhelfen, die er durchaus öfter verdient hätte. Um ehrlich zu sein, betrifft aber ein großer Teil unserer Arbeit im Petitionsausschuss und eben auch der Arbeit der Bürgerbeauftragten die ganz persönlichen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, zum Beispiel bei Problemen mit der Verwaltung oder Konflikten mit Behörden. Das ist auch wichtig festzuhalten. Wir behandeln jede Petition gleich. Es spielt keine Rolle, ob 10.000 Leute oder eine Person unterschrieben haben. Jedes Bürgeranliegen hat verfassungsrechtlich das gleiche Gewicht. Die Anzahl für die öffentliche Beratung hat insofern auf die tatsächliche Beratung keinen Einfluss. So sollte es jedenfalls sein. Bisher ist es auch so. Hier nimmt die oder der Bürgerbeauftragte des Landes, in diesem Fall die, seit mehr als 50 Jahren eine zentrale und unglaublich wertvolle Vermittlungsrolle zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen sowie der Verwaltung auf der anderen Seite ein, was die Abgeordneten im Ausschuss sehr entlastet; denn das kann sehr zeitintensiv sein. Ich muss sagen – ich arbeite schon länger in dem Bereich, als ich jetzt hier im Parlament bin –, dass ich ein bisschen vom Saulus zum Paulus geworden bin. Ich konnte mir das vorher nicht so gut vorstellen, dass die Bürgerbeauftragte solch eine sinnvolle Einrichtung ist. Sie hat sich aber bewährt. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD – Vereinzelt Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Markus Wolf, CDU) Ich will nicht sagen, wo mein Damaskuserlebnis war, (Heiterkeit des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) es ist aber jedenfalls so gewesen, dass ich vorher ein bisschen skeptisch war, von andernorts betrachtet. Hier in Mainz aber habe ich dann festgestellt, es ist und bleibt eine gute Einrichtung. Es war mir nur vorher nicht bewusst. Ich will einen Fall nennen, einfach nur, um zu zeigen, wie kleinteilig die Arbeit ist. In einem Fall zog sich die Einbürgerung einer vormals kolumbianischen Staatsbürgerin, die ihren alten Pass bereits abgegeben hatte, weil er abgelaufen war, so lange hin, dass sie gezwungen war, zehnmal pro Woche im Grunde illegal die Grenze zwischen Rheinland-Pfalz und Luxemburg zu überqueren, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen. Durch den Einsatz der Bürgerbeauftragten konnte das Verfahren beschleunigt werden. Ganz nebenbei bemerkt konnte die Frau von Glück sagen, dass das zu einem Zeitpunkt war, zu dem noch keine Grenzkontrollen stattgefunden haben. Das hätte ziemlich übel ausgehen können. Damit will ich es bei den Einzelfällen für dieses Jahr belassen. Sie kennen das aus den zurückliegenden Jahren und können sich das alles in dem sehr informativen Bericht der Bürgerbeauftragten Jahr für Jahr entweder auf der Homepage anschauen, herunterladen oder auch schriftlich schicken lassen. Ich möchte die letzten Sekunden darauf verwenden, mich noch einmal für die vertrauensvolle Zusammenarbeit einmal im Ausschuss, aber auch mit der Bürgerbeauftragten Frau Schleicher-Rothmund, ihrem Stellvertreter Hermann Josef Linn und dem gesamten Mitarbeiterteam, das ebenfalls wertvoll und wichtig ist und sicherlich vieles von der Arbeit erledigt, was uns dann erspart bleibt, bedanken. Das gilt auch für die Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss insgesamt. Da Ihre Amtszeit nach acht Jahren im kommenden April endet, werden wir Sie heute möglicherweise zum letzten Mal hier im Plenum begrüßt haben. Ich möchte Ihnen ganz persönlich für Ihre bürgernahe, empathische und lösungsorientierte Arbeit in den vergangenen acht Jahren danken. Ich wünsche Ihnen für Ihre persönliche Zukunft nur das Beste. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP sowie des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Stuhlfauth das Wort.

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Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben den Bericht des Vorsitzenden des Petitionsausschusses gehört. Wie bereits erwähnt, hatten wir im Jahr 2024 mit 2.178 Eingaben einen kleinen Rückgang zum Vorjahr zu verzeichnen. Wie immer kommen die meisten Eingaben aus dem Justizvollzug, wobei auch hier ein leichter Rückgang feststellbar war. Bemerkenswert bei den nackten Zahlen waren die Steigerungen in Höhe von 93 % im Bereich des Maßregelvollzugs auf 60 Eingaben. Auch im Bereich des Schwerbehindertenrechts kam es mit 21 auf 41 Eingaben zu einer erheblichen Steigerung um 90,48 %. In der Regel ging es bei den Eingaben um eine Änderung bzw. Neufeststellung des Grads der Behinderung oder um die Zuerkennung von Merkzeichen und die damit verbundenen Vorteile, insbesondere den Wunsch, das Merkzeichen aG – sprich außergewöhnliche Gehbehinderung – zu erhalten, die dazu berechtigt, Behindertenparkplätze nutzen zu können. Dazu ist zu sagen, die meisten Petitionen bezogen sich darauf, dass den Petenten die Bearbeitung ihres Antrags zu lange dauert, wobei festzustellen ist, dass in diesem Bereich auf jeden Fall mit einer Dauer von bis zu sechs Monaten gerechnet werden muss, da hierbei regelmäßig Ärzte und gegebenenfalls Kliniken zwecks Stellungnahme angeschrieben werden müssen, und dann erst eine Begutachtung durch den ärztlichen Dienst erfolgen kann. In dem einen oder anderen Fall war es hierbei aber zu Wartezeiten von einem Jahr gekommen, ohne dass die Antragsteller irgendeine Nachricht erhielten und während weder per E-Mail noch telefonisch jemand erreicht werden konnte. Dies stößt natürlich in der Bevölkerung zu Recht auf totales Unverständnis. Nach Einschaltung der Bürgerbeauftragten ging es dann regelmäßig ganz schnell. Es bleibt abzuwarten, ob es in diesem Bereich im nächsten Jahr zu Verbesserungen kommt. Dieses Beispiel steht für viele Behördenbereiche. Die Bürger müssen mitgenommen werden. Eine kleine Nachricht genügt oftmals. Im Jahr 2023 war es noch zu regelmäßigen Beschwerden bezüglich der Bearbeitungsdauer im Bereich der Beihilfestelle gekommen. Dies scheint erfreulicherweise mittlerweile behoben zu sein, auch hier ein Erfolg der Bürgerbeauftragten. Im Juni 2024 wurde im Kurfürstlichen Schloss zu Mainz ein besonderes Jubiläum gefeiert, nämlich 50 Jahre Bürgerbeauftragte in Rheinland-Pfalz. Erwähin der Bundesrepublik Deutschland diese parlamentarische Ombudsstelle geschaffen hat. Sie war und ist Vorbild für andere Bundesländer. In den 50 Jahren kam es zu sage und schreibe 220.000 Eingaben. Die Bürgerbeauftragten dienten hierbei als Moderator und Mediator zwischen den Behörden und Bürgern, und dies sehr oft mit großem Erfolg, unabhängig davon, ob es dabei um komplizierte Verwaltungsverfahren oder lediglich um die Ausräumung von Missverständnissen oder die Weitergabe von Informationen ging. An dieser Stelle will ich mich recht herzlich bei der Bürgerbeauftragten, Frau Schleicher-Rothmund, ihrem Stellvertreter, Herrn Hermann Linn, und dem gesamten Team für die hervorragend geleistete Arbeit und die sehr gute Zusammenarbeit in den zurückliegenden knapp viereinhalb Jahren bedanken. Da kann man ruhig klatschen. (Beifall bei der AfD) Frau Schleicher-Rothmund nimmt am 28. April 2026 ihren Abschied. Ich habe gesehen, dass sie recht kleine Füße hat, aber sie wird große Fußabdrücke hinterlassen. (Beifall des Abg. Joachim Paul, AfD) Ich wünsche ihr alles Gute auf ihrem weiteren Lebensweg. Im Moment haben wir nur noch einen Termin im Petitionsausschuss im Dezember. Erfreulich für mich war in der zurückliegenden Zeit auch der ideologiefreie Umgang im gesamten Petitionsausschuss. Hier auch ein Dank an den Vorsitzenden, Herrn Heiner Illing, der sich zwar etwas rar macht in der letzten Zeit, auf diesem Weg wünsche ich ihm aber gute Besserung, damit alles wieder so wird, wie er es sich wünscht. Aus gegebenem Anlass noch zwei Sätze zur GEZ. Frau Schleicher-Rothmund bedankt sich in ihrem Jahresbericht 2024 für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem SWR bezüglich der Gebühren. Ich hoffe, sie fi ndet weiterhin eine Lösung im Sinne der Bürger. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Thoma.

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Stefan Thoma FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir befassen uns heute mit dem Bericht des Petitionsausschusses und der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz für das Jahr 2024, ein Bericht, der weit mehr als eine bloße Zusammenstellung von Zahlen, Statistiken und Fällen ist. Er ist ein Spiegelbild unseres Landes, ein Abbild der Sorgen, der Anliegen und der Hoffnungen vieler Bürger. Er zeigt uns, wie wichtig die Arbeit der Bürgerbeauftragten als Brücke zwischen Verwaltung und Bevölkerung ist, sowie die Bedeutung des Petitionsausschusses, der als direkte Verbindung der Bürger zum Gesetzgeber dient. Ihnen, Frau Schleicher-Rothmund, und Ihrem Stellvertreter, Herrn Linn, sowie dem ganzen Team möchte ich von Herzen für die Arbeit, die Sie geleistet haben und die Sie weiterhin leisten mit dem vielen Engagement, mit dem Sie sich immer wieder einbringen, danken. Ich will Ihnen besonders danken für Ihr Engagement, Ihre Geduld und Ihre Empathie, für die unzähligen Gespräche, die Sie führen, und für die wertvollen Hinweise, die Sie uns als Parlament geben, mit denen Sie aber auch den Bürgern mit Rat und Tat beiseitestehen. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Allein die Zahl der Eingaben von 2.178 unterstreicht dies eindrucksvoll. Die Zahl haben wir heute schon mehrfach gehört. Auch wenn dies ein leichter Rückgang im Vergleich zum Jahr 2023 ist, zeigt dies deutlich, dass die Bürger Ihnen und Ihrem Team Vertrauen schenken und Hoffnung in Ihre Arbeit setzen. Die Bürgerbeauftragte ist – das möchte ich ausdrücklich betonen – eine unabhängige, niederschwellige und sehr menschliche Instanz im Gefüge unserer Demokratie. Sie steht an der Seite derjenigen, die sich im Dickicht von Vorschriften, Formulierungen und Zuständigkeiten verloren fühlen oder vielleicht sogar verloren gegangen sind. Menschen, die nicht weiterwissen, die das Gefühl haben, mit ihren Anliegen nicht gehört zu werden, finden in der Bürgerbeauftragten eine Ansprechpartnerin, die zuhört, vermittelt und nach Lösungen sucht. Die Bürgerbeauftragte und der Petitionsausschuss sind mit diversesten Themen konfrontiert. Es ist wichtig, dass die Menschen wissen, dass sie stets einen Ansprechpartner an dieser Stelle finden können. Ich möchte mich Kollegem Winkler anschließen. Im Petitionsausschuss arbeiten wir anders: ganz nah am Bürger und quer durch alle Themen hindurch, unparteiisch und immer im Sinne des Bürgers, wenn wir irgendwie helfen können. Der Bericht ist deshalb kein Papier, das man einfach so zur Kenntnis nimmt und abheftet. Es ist eine Einladung an uns zur Reflexion, zur Selbstkritik und zur Verbesserung. Er mag daran erinnern, dass Verwaltung kein Selbstzweck ist und Verwaltung nur zum Dienst am Menschen da ist. Diesen Dienst kann man immer noch besser gestalten, als er bisher schon funktioniert. Es ist immer wieder schön, wenn wir am Ende einem Bürger im Petitionsausschuss geholfen haben, wenn auf die eine oder andere Weise Abhilfe geschaffen werden konnte, und jemand am Ende glücklich damit nach Hause gehen kann. Also gerne weiter so, und vielen Dank an alle, die dazu beitragen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Helge Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Bürgerbeauftragte ist eine Brücke zwischen Verwaltung und den Bürgern, eine Instanz, die Vertrauen schafft, wo teilweise Vertrauen am seidenen Faden zu hängen scheint. In einer Zeit, in der viele Menschen das Gefühl haben, mit ihren Anliegen in der Bürokratie nicht gehört zu werden, ist diese Vermittlungsstelle wichtiger denn je. Sie steht für Transparenz, für Gerechtigkeit und für Menschlichkeit im staatlichen Handeln. Gerade in den letzten Jahren, die von Krisen, Unsicherheiten und einem wachsenden Misstrauen gegenüber politischen Institutionen geprägt waren, hat unsere Bürgerbeauftragte gezeigt, wie wichtig es ist, zuzuhören, zu erklären und Brücken zu bauen. Wir FREIE WÄHLER möchten an dieser Stelle ausdrücklich Frau Barbara Schleicher-Rothmund und ihrem Team um Hermann Linn von Herzen danken. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Sie haben dieses Amt mit großem Engagement, Empathie und einem feinen Gespür für die Sorgen der Menschen ausgefüllt. Ihr offenes Ohr, ihre unbürokratische Herangehensweise, ihr ehrlicher Einsatz für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und die Arbeit mit den Verwaltungen verdienen höchste Anerkennung. Zugleich blicken wir nach vorne. Im April 2026 wird unser allseits geschätzter Kollege Martin Haller die Nachfolge antreten. (Zurufe von der CDU: Oh!) Lieber Martin, ich wünsche Dir schon heute alles Gute, viel Erfolg und die nötige Ausdauer, um diese anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgabe fortzuführen. Wir FREIE WÄHLER sind überzeugt, auch Du wirst dieses Amt im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger gestalten: unabhängig, nahbar und lösungsorientiert; denn eines bleibt klar: Eine starke Demokratie braucht starke Mittler zwischen Staat und Gesellschaft. Die Bürgerbeauftragte und bald der Bürgerbeauftragte sind dafür unverzichtbar. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER, vereinzelt bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der AfD und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Die beiden Tagesordnungspunkte sind mit der Besprechung erledigt. Wir kommen zu Punkt 23 der Tagesordnung: Stärkung der parlamentarischen Beteiligung und Transparenz im Rahmen des Landesfinanzausgleichs Antrag der Gruppe FREIE WÄHLER – Entschließung – – Drucksache 18/13084 – Der Antragsteller hat das erste Wort. Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Helge Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag zielt darauf ab, die parlamentarische Beteiligung und Transparenz im kommunalen Finanzausgleich (KFA) und im Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) nachhaltig zu stärken. Ausgangspunkt ist die LFAG-Novelle 2023, von der mittlerweile jeder weiß, dass sie gescheitert ist. Sie setzt Konsequenzen aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs von 2020 um. Die kommunale Finanzausstattung muss sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Sie braucht nachvollziehbare Bedarfsermittlung und klare prozedurale Sicherung. So lautet zumindest die Erzählung. Genau dafür wurden neue Instrumente geschaffen, von der fortlaufenden Beobachtung der Kommunalfinanzen bis zu regelmäßigen, aber leider nicht vorgezogenen Evaluationen. In der Praxis bleibt jedoch eine demokratische Lücke. Die Finanzausgleichskommission ist zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden organisiert. Der Landtag als unmittelbar gewählte Vertretung findet darin nicht statt. Damit fehlen ausgerechnet an einer Stellschraube, die über Spielräume für Kitas, Schulen, Mobilität, Klimaschutz und Daseinsvorsorge entscheidet, die parlamentarische Perspektive und der demokratische Hebel. Unser Antrag schließt diese Lücke mit zwei klaren, praxistauglichen Bausteinen. Erstens erweitern wir die Finanzausgleichskommission um Vertreter des Landtags. Das bringt die öffentliche Debatte über Bedarf, Verteilungsgerechtigkeit und Systemfortentwicklung dorthin, wo sie hingehört: in ein transparentes, legitimiertes Verfahren. Parlamentarische Teilhabe erhöht die Nachvollziehbarkeit der Annahmen, verbessert die Qualität der Entscheidungen und verhindert, dass am Ende nur noch ein fertiges Paket abgenickt werden soll oder zähneknirschend hingenommen werden muss. Zweitens verankern wir ein jährliches aussagekräftiges Berichtswesen der Landesregierung an den Landtag über Arbeit und Ergebnisse der Kommission. Dadurch kann das Parlament Trends erkennen, regionale Unterschiede beleuchten, Fehlentwicklungen früh adressieren und gegebenenfalls nachsteuern. Transparenz ist kein Selbstzweck. Sie ist die Voraussetzung für belastbare Kompromisse zwischen Land und Kommunen sowie für Vertrauen, das schon lange nicht mehr besteht. Die KFA-Novelle 2023 hat den Rahmen angeblich modernisiert. Unser Antrag sorgt dafür, dass dieser Rahmen zumindest demokratisch geerdet und kontinuierlich überprüft wird. Geben wir dem Landtag die Rolle, die ihm verfassungsrechtlich und politisch zusteht: mitreden, kontrollieren, gestalten zum Nutzen unserer Städte, Gemeinden und Landkreise und der Menschen, die dort leben. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Markus Stein.

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Markus Stein SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Kommunalfinanzen und speziell der KFA beschäftigen uns im Plenum, aber auch in den Ausschüssen mit gewisser Regelmäßigkeit. Erst heute Mittag haben wir an dieser Stelle beispielsweise über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung des Sofortprogramms „Handlungsstarke Kommunen“ beraten. Meine Damen und Herren, handlungsstarke Kommunen sind genau unser gemeinsames Anliegen, auch wenn die Sichtweisen darauf unterschiedlich sein mögen – dieses Plenum hat es wieder gezeigt. Dass das Thema KFA bzw. LFAG im Parlament aber unterrepräsentiert wäre, kann, so meine ich, niemand ernsthaft behaupten. Der Antrag der Gruppe FREIE WÄHLER zielt nun insbesondere auf die Finanzausgleichskommission ab. Diese dient neben der vorgesehenen Evaluation der prozeduralen Absicherung des novellierten LFAG, konkret – hier zitiere ich mit Erlaubnis der Präsidentin § 41 Finanzausgleichsgesetz – „zur kontinuierlichen Beobachtung der finanziellen Lage der kommunalen Gebietskörperschaften und des Landes und zur gemeinsamen Erörterung eines erforderlichen Anpassungsbedarfs des kommunalen Finanzausgleichs“. Dabei soll auch dem Verhältnis zwischen Landes- und Kommunalfinanze n Beachtung geschenkt werden im Sinne des sogenannten Symmetriegebots. Schon allein deshalb ergibt es Sinn, dass die Finanzausgleichskommission gleichberechtigt mit Vertreterinnen und Vertretern der Landes- und der kommunalen Seite besetzt ist. Wenn Sie diese Besetzung gegebenenfalls ändern wollen – dazu sagen Sie in Ihrem Antrag nichts –, gehe ich aber einmal davon aus, dass wir uns darin einig sind, dass wir keine Besetzung zulasten der Kommunen haben wollen. Außerdem sollte noch einmal betont werden, dass die Finanzausgleichskommission dazu dient, dass sich Land und Kommunen miteinander über mögliche Entwicklungen und Anpassungsbedarfe beraten. Ob es diesem fachlichen Gesprächsrahmen förderlich ist, wenn er politisiert wird, dahinter würde ich zumindest ein vorsichtiges Fragezeichen setzen. Vielmehr erscheint es sinnvoll, dass die Kommission ein Gremium der Exekutive und nicht der Legislative ist und bleibt. Lassen Sie mich daher eines betonen. Als Parlamentarierinnen und Parlamentarier können und sollten wir das Thema Kommunalfinanzen kontinuierlich und aktiv mitgestalten, und zwar genau da, wo der geeignete Platz dafür ist, hier im Parlament. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Das gilt in ähnlicher Weise auch für Ihren zweiten Punkt. Sie fordern einen jährlichen Bericht über die Arbeit und die Ergebnisse der Finanzausgleichskommission. Ich glaube, weder die Regierungsfraktionen noch die Opposition können in Sachen Kommunalfinanzen ein Informationsdefizit beklagen. Jedem – auch Ihnen als Gruppe, Herr Schwab – stehen hierfür entsprechende parlamentarische Instrumente zur Verfügung. Wie Sie in Ihrem Antrag selbst schreiben, wird es auch eine Evaluation zur Neuregelung des LFAG geben. Ständig neue Berichte einzufordern, führt nicht zwangsläufig zu einem Mehr an Erkenntnis, sondern vor allen Dingen zu einem Mehr an Bürokratie. Kurzum, Beteiligung und Information des Parlaments sind in vielfacher Weise sichergestellt. Der Umstand, dass wir in diesem Plenum so oft über dieses Thema gesprochen haben, macht es deutlich. Es ist an uns, diese Möglichkeiten auch adäquat zu nutzen. Herr Schwab, liebe Gruppe FREIE WÄHLER, Ihr Antrag wirft hingegen mehr Fragen auf, als er beantwortet, und er suggeriert einen Handlungsbedarf, wo er nicht geboten erscheint. Wir als SPD-Fraktion lehnen diesen Antrag daher ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Lars Rieger.

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Lars Rieger CDU

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gruppe FREIE WÄHLER fordert mit ihrem Antrag eine Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an der Finanzausgleichskommission, insbesondere durch die Aufnahme von Landtagsabgeordneten in diese Kommission. Auf den ersten Blick mag das nach mehr Transparenz und Mitsprache klingen. Tatsächlich jedoch verkennt der Antrag grundlegende Prinzipien unserer Gewaltenteilung. (Abg. Markus Stein, SPD: Sehr richtig!) Die Finanzausgleichskommission ist ein Gremium der Exekutive, nicht der Legislative. Ihre Aufgabe besteht darin, im Rahmen des geltenden Landesfinanzausgleichsgesetzes, also der gesetzlichen Grundlage, die wir im Parlament beschlossen haben, die Umsetzung zu begleiten, Daten zu erheben, zu bewerten und gegebenenfalls Empfehlungen auszusprechen. Es geht um Vollzug, nicht um Gesetzgebung. Es ist also aus unserer Sicht nicht Aufgabe des Landtags, in einem exekutiven Gremium direkt mitzuwirken. Die Gewaltenteilung ist keine bürokratische Förmelei, sondern ein tragendes Element unseres demokratischen Rechtsstaats. (Beifall der CDU) Die Legislative, also wir als Parlament, setzt den rechtlichen Rahmen. Die Exekutive führt aus. Diese Trennung zu verwischen, würde nicht zu mehr Legitimation, sondern eher zu institutioneller Unklarheit und im Zweifel auch zu politischen Rollenkonflikten führen. Meine Damen und Herren, wir als CDU-Landtagsfraktion nehmen die Verantwortung des Parlaments für die kommunale Finanzausstattung sehr ernst, da wir die Kommunalpartei sind. Diese Verantwortung nehmen wir aber dort wahr, wo sie hingehört, in den parlamentarischen Gremien, in den Haushaltsberatungen, durch Gesetzgebung und natürlich auch durch Kontrolle der Regierung. Genau dafür haben wir bewährte Instrumente. Jede Fraktion hat in diesem Haus das Recht, Berichtsanträge zu stellen, und davon wird auch regelmäßig in den Ausschüssen Gebrauch gemacht. Wenn es also Informationsbedarf zu den Ergebnissen oder der Arbeit der Finanzausgleichskommission gibt, kann der zuständige Ausschuss jederzeit eine Berichterstattung der Landesregierung einfordern. Dafür braucht es keinen gesetzlichen Automatismus. (Abg. Markus Stein, SPD: Richtig!) Im Übrigen – auch das gehört zur Wahrheit – wird insbesondere durch die kommunalen Spitzenverbände bereits regelmäßig über die Arbeit der Kommission berichtet. Die Landtagsfraktionen haben hierbei auch Vertreter im jeweiligen Vorstand. Die Informationen sind da. Der Zugang ist da, man muss ihn nur nutzen. Statt neue Berichtspflichten und Gremienverflechtungen zu schaffen, sollten wir die bestehenden Möglichkeiten auch tatsächlich ausschöpfen. Verehrte Kolleginnen, verehrte Kollegen, der Landtag hat mit der Reform des kommunalen Finanzausgleichs auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs reagiert und dabei grundsätzlich auch klare Evaluationsmechanismen gesetzlich verankert. Als CDU-Landtagsfraktion haben wir mehrfach gefordert, die vorgesehene Evaluierung zeitlich vorzuziehen, was die Landesregierung bisher leider abgelehnt hat. Unabhängig davon würde eine direkte Einbindung von Parlamentariern in die Kommission daran nichts verbessern, sondern die institutionelle Zuständigkeit vermischen. Deshalb lehnen wir als CDU-Landtagsfraktion diesen Antrag ab. Nicht, weil wir gegen Transparenz sind, sondern weil wir für eine klare Aufgabenverteilung stehen, für ein starkes Parlament, das seine Rolle als Gesetzgeber und Kontrollorgan ernst nimmt, aber ohne unnötige Eingriffe in exekutive Prozesse. Vielen Dank. (Beifall der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Als nächster Redner in der Debatte spricht für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Carl-Bernhard von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich der Rede des Kollegen Markus Stein eigentlich vollständig anschließen. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Gut!) Wir haben in diesem Plenum schon viel darüber diskutiert, was die Kommunen brauchen, in welch schwieriger Situation sie stecken. Wir haben deutlich gemacht, dass wir umfassende strukturelle Reformen brauchen, Reformen, die mutig sind, und Reformen, die alle Ebenen betreffen. Wir haben den kommunalen Finanzausgleich – das haben wir eben noch einmal gehört – auf neue Beine gestellt, und wir evaluieren ihn. Was die kommunalen Finanzen aber nicht brauchen, ist ein noch größeres und politisches Gremium und noch einen Bericht. In der Finanzausgleichskommission wird die Datengrundlage geprüft. Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände schauen gemeinsam, was die Ausgangssituation für die kommunalen Haushalte ist. An diesem Tisch werden die Finanzsituation der Kommunen und des Landes nebeneinandergelegt und bewertet. Es ist ein rein fachliches Verwaltungsgremium und kein politisches Gremium, und es sollte auch keines werden. Wir Abgeordneten im Landtag sind diejenigen, die die politischen Leitentscheidungen treffen, Gesetze beschließen und die Arbeit der Regierung kontrollieren. Wenn wir diese beiden Ebenen vermischen, riskieren wir, dass die parlamentarische Kontrolle verwässert wird, dass diejenigen, die später die Regierung kontrollieren sollen, (Abg. Markus Stein, SPD: Ganz genau!) vorher Teil ihrer Entscheidungsprozesse waren. Das kann nicht klappen. Wir haben mit der Reform des kommunalen Finanzausgleichs die Finanzausgleichskommission gestärkt, indem wir sie gesetzlich verankert haben. Das war wichtig, damit wir die kommunalen Spitzenverbände eng einbeziehen können. Die Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen haben nämlich nicht, wie wir Landtagsabgeordneten, die Möglichkeit, direkt im Parlament, im parlamentarischen Verfahren, im Gesetzgebungsprozess mitzuwirken. Liebe Gruppe FREIE WÄHLER, wenn Sie beim Thema kommunale Finanzen aktiv gestalten wollen, dann ist nicht die Finanzausgleichskommission der richtige Ort. Dann ist dieses Parlament der richtige Ort. Dann stellen Sie doch hier Reformvorschläge. Reichen Sie Gesetzesvorlagen oder Anträge mit fundierten Ideen und Motivationen ein. Insgesamt war das von Ihnen aus meiner Sicht auch mit Blick auf den Nachtragshaushalt eine schwache Vorstellung für eine Gruppe, die sich doch immer als Hüterin der kommunalen Finanzen versteht. Vor diesem Hintergrund werden wir Ihren Antrag auch ablehnen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Dr. Bollinger.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als AfD-Fraktion ist es uns wichtig, dass unsere Kommunen vom Land endlich finanziell ausreichend ausgestattet werden. Der kommunale Finanzausgleich, KFA, ist zu niedrig. Die Reform zum Jahr 2023 hat daran nichts geändert. Wir von der AfD-Fraktion hatten am KFA starke Kritik geübt und einen Änderungsantrag vorgelegt. Wir hatten auch prognostiziert, diese KFA-Reform ist unzureichend und wird wieder vor dem Landesverfassungsgericht landen und dort wieder für verfassungswidrig erklärt werden. Die rot-geführte Landesregierung hatte schon zwei verfassungswidrige kommunale Finanzausgleichsgesetze zu verantworten. Lehren aus ihrer Misere, Lehren aus ihrem verfassungswidrigen Verhalten hat sie nicht gezogen. Immerhin sieht das Landesfinanzausgleichsgesetz eine Evaluation erstmals im Jahr 2026 vor. Das ist spät. Sowohl wir von der AfD als auch die kommunalen Spitzenverbände hatten eine frühere Evaluation gefordert. Die Ampelkoalition hat sich dieser Forderung verwehrt. Nun steht 2026 vor der Tür. Die Evaluation wird somit binnen Jahresfrist erwartet. Der vorliegende Antrag kommt daher sehr spät. Der im Antrag geforderte Bericht erscheint sowieso im kommenden Jahr. Den müssen wir hier nicht mehr beantragen. Einen zusätzlichen Bericht, falls das von den Antragstellern gemeint ist, halten wir nicht für erforderlich. Berichtspflichten heißen Bürokratie, und die wollen wir abbauen, nicht neu schaffen. Für die Transparenz und Kontrolle durch das Parlament gibt es bereits die bewährten Instrumente der Anfragen und Berichtsanträge. Die Berichte würde jeder für sich nach der Rolle im Landtag bewerten. Objektiv und damit Fakt ist nur eines, ein solcher Bericht verbessert die Finanzausstattung der Kommunen nicht. Eine andere Zusammensetzung der Finanzausgleichskommission, die die Lage nur beobachtet, verbessert die Finanzausstattung der Kommunen nicht. Entsprechend ist dieser Antrag nutzlos. Wir von der AfD-Fraktion fordern strukturelle Finanzverbesserungen für unsere Kommunen. Die bessere kommunale Finanzausstattung erreichen wir nicht durch Berichte, sondern durch höhere zweckungebundene Zuweisungen, durch Bürokratieabbau, durch eine Asylwende, durch eine Altschuldenübernahme, durch eine strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips. Dafür steht die AfD. Den Antrag lehnen wir ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Steven Wink.

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Steven Wink FDP

Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir darüber, ob Abgeordnete Teil der Finanzausgleichskommission werden sollen. Das klingt nach parlamentarischer Beteiligung und mehr Kontrolle. Die Frage ist aber, ob es das ist. Der Landtag ist bereits stark verankert. Er hat die direkt gewählten Vertreter des Volkes, entscheidet über den Haushalt, kontrolliert die Landesregierung und verfügt über umfassende Frage-, Informations- und Beteiligungsrechte. Er spielt eine entscheidende Rolle beim Landesfinanzausgleichsgesetz, bei dessen Grundsätzen und Parametern, und er entscheidet über Haushaltsgesetze. Der Landtag gestaltet den KFA, er verwaltet ihn nicht. Die Finanzausgleichskommission ist ein fachliches Gremium der Landesregierung, kein politisches Forum. Das heißt, es wertet Daten aus, es beobachtet Entwicklungen, es spricht mit den kommunalen Vertretern. Abgeordnete in diesem Gremium würden die Trennung zwischen Kontrolle und Verwaltung durchbrechen. Sie regeln dann etwas, was sie später entscheiden. Zweitens, der Landtag wird bereits umfassend informiert. Das Landesfinanzausgleichsgesetz regelt Finanzen fortlaufend, evaluiert es und dokumentiert es. Der Landtag kann dies jederzeit erfragen und erfahren, auch außerhalb eines Berichts. Daher stimme ich zu, wenn man sagt, Transparenz ja, aber die Einsetzung von Abgeordneten in dieses Gremium erhöht die Transparenz nicht. Dafür haben die Abgeordneten die genannten Rechte. Der KFA ist ein zentrales Steuerungsinstrument des Landes, und deswegen sehen wir schlussendlich keine Notwendigkeit einer solchen Entsendung von Abgeordneten in das Gremium, sondern wir müssen unsere parlamentarischen Instrumente nutzen, um unserer wirklichen Arbeit nachzukommen. Daher können wir dem nicht zustimmen. Danke. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Jetzt spricht für die Landesregierung Staatsministerin Doris Ahnen.

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Doris Ahnen

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eigentlich alles gesagt, (Heiterkeit und Beifall bei der SPD) und ich schließe mich ganz ausdrücklich den Rednerinnen und Rednern der Koalitionsfraktionen an. Ich beziehe aber ausdrücklich auch Herrn Rieger mit ein. Eigentlich ist es hier sehr gut erklärt worden, Herr Schwab. Ihre Ausgangsthese ist schlichtweg falsch. Sie gehen von einer demokratischen Lücke aus. Es gibt in diesem Verfahren aber keine demokratische Lücke. Wir haben es bei der Finanzausgleichskommission mit einem langjährigen Gremium zu tun, das übrigens schon seit 2001 besteht, in Abstimmung zwischen Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden. Es ist mit der letzten Reform des Landesfinanzausgleichsgesetzes aber auch ausdrücklich gesetzlich geregelt worden. Das heißt, dieses Haus hat dieses Gremium beschlossen. Es hat im Übrigen auch die Aufgaben der Kommission ausdrücklich genannt, und diese Aufgabe ist, wie gesagt, die kontinuierliche Beobachtung der finanziellen Lage der kommunalen Gebietskörperschaften und des Landes und die gemeinsame Erörterung eines erforderlichen Anpassungsbedarfs des kommunalen Finanzausgleichs. (Zuruf des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER) Ganz klar findet also die Arbeit zwischen Landesregierung und den Kommunen statt. Sie ist klar definiert, und eine Beteiligung des Landtags ist aus guten Gründen in diesem Verfahrensstadium nicht vorgesehen; denn soweit es dann zu Anpassungen des kommunalen Finanzausgleichs kommt, werden diese sodann vom Landtag beraten und beschlossen. Damit ist die vollständige demokratische Legitimation gewährleistet. Herr Abgeordneter Schwab, abgesehen davon stehen Ihnen – auch darauf ist hingewiesen worden – natürlich sämtliche Frage- und Informationsrechte des Parlaments zur Verfügung, von denen gerade im Zusammenhang mit dem kommunalen Finanzausgleich rege Gebrauch gemacht wird. Dann darf ich auch noch sagen, dass gerade in diesem Bereich die Arbeit der Landesregierung ausgesprochen transparent ist; denn seit 2021, mit dem Beginn der Reformarbeit am KFA, ist es ausführlich dokumentiert. Sie können sich auf der Homepage des Finanzministeriums permanent informieren. Sie werden dort zahlreiche Gesetzesmaterialien und weiterführende Dokumente finden. Auch für die Evaluation des LFAG, die jetzt ansteht, sind bereits umfangreiche Vorarbeiten im Gange, in die verschiedene Ministerien – Frau Staatssekretärin Schneider sitzt gerade da, der Minister kommt auch – und nachgeordnete Landesbehörden eingebunden sind. Die Arbeit liegt aber trotzdem meistens bei den Staatssekretären. – Kleiner Scherz am Rande. Alle sind eingebunden, auch die kommunalen Spitzenverbände. Gerade deswegen ist zum Abschluss der Evaluation auch ein Bericht nach § 40 LFAG, der umfassend über dieses Evaluierungsprozedere und das Ergebnis berichten wird, vorgesehen. Dann ist wieder das Parlament am Zuge. Also, es gibt keine demokratische Lücke. Es gibt ein ganz hohes Maß an Transparenz, gerade in diesem Verfahren, und deswegen läuft Ihr Antrag meines Erachtens schlichtweg fehl. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Ein Antrag auf Ausschussüberweisung liegt nicht vor. Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Gruppe FREIE WÄHLER – Drucksache 18/13084 –. Wer dem Antrag seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer dem Antrag nicht zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen Gäste im Haus begrüßen, und zwar Bürgerinnen und Bürger aus den Wahlkreisen 13 und 14, das sind Remagen/Sinzig und Bad Neuenahr-Ahrweiler. Herzlich willkommen in Mainz! (Beifall im Hause) Es geht weiter mit Punkt 24 der Tagesordnung: Zustand der Straßenbrücken in Rheinland-Pfalz 2025 Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der AfD und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksachen 18/12582/12779 – Die AfD hat eine um 1 Minute erweiterte Grundredezeit, also 6 Minuten. Abgeordneter Ziegler, Sie haben das Wort.

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Eugen Ziegler AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir sprechen heute über den Zustand der Straßenbrücken in Rheinland-Pfalz. Straßenverbindungen bleiben das A und O, damit Pendler zur Arbeit kommen und Güter dorthin gelangen, wo sie gebraucht werden. Sie sind der Schlüsselfaktor für eine florierende Wirtschaft. Die Achillesferse eines jeden Straßennetzes sind aber die Brücken. Vergleiche zeigen, dass der Unterhalt einer Brücke pro Quadratmeter bis zu zehnmal mehr kosten kann als der Unterhalt normaler Straßen. Was passiert, wenn eine Brücke nicht gut instand gehalten wird? Das haben wir in Rheinland-Pfalz häufig erlebt, siehe die Hochstraße Süd in Ludwigshafen oder die Pfaffendorfer Brücke in Koblenz, um die bekanntesten rheinland-pfälzischen Beispiele zu benennen. Ganz aktuell, nämlich seit gestern, ist die Vorlandbrücke der A 643, über die die Autobahnausfahrt nach Mainz-Mombach führt, gesperrt, und zwar, so heißt es in einer Mitteilung der Autobahn GmbH, „bis auf Weiteres zum Schutze der Bestandsbrücke und zur Gefahrenabwehr für den gesamten Verkehr“. Auch der Zustand vieler Straßenbrücken im Zuständigkeitsbereich des LBM ist besorgniserregend. Das zeigt die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage. In Rheinland-Pfalz gibt es 86 Kreisstraßenbrücken, deren Zustand bei der letzten Brückenprüfung mit „nicht ausreichend“ oder gar „ungenügend“ bewertet wurde. Von den Brücken auf Landstraßen wurden 77 in der letzten Brückenprüfung mit „nicht ausreichend“ oder „ungenügend“ bewertet, und von den Brücken auf Bundesstraßen wurden 70 bei der letzten Brückenprüfung mit „nicht ausreichend“ oder „ungenügend“ bewertet. Wir haben also insgesamt in Rheinland-Pfalz 233 marode Straßenbrücken. Das sind 233 Brücken, die kurz davor stehen, ganz oder teilweise gesperrt zu werden. Wenn ich aber die vom LBM genannte Summe zusammenrechne, dann brauchen wir 410 Millionen Euro, um alle diese Brücken wieder in einen guten Zustand zu versetzen. Und tatsächlich, allein am Unkelstein-Viadukt der B 9 wurden bei der letzten Brückenprüfung 159 Einzelschäden dokumentiert. Über 100 Einzelschäden finden sich auch an der Rheinbrücke Neuwied, an der Hochstraße Horchheim und der Moselbrücke Cochem Süd. Meine Damen und Herren, wir haben in unserer Großen Anfrage nicht nur den aktuellen Zustand der rheinland-pfälzischen Brücken abgefragt, sondern auch den bei der vorletzten Brückenprüfung. Brückenprüfungen werden normalerweise alle drei Jahre durchgeführt. So lässt sich feststellen, dass sich der Zustand der rheinland-pfälzischen Brücken in diesem Zeitraum nicht verbessert hat. Auch bei den jeweils vorletzten Brückenprüfungen musste der Zustand von 233 Brücken als „nicht ausreichend“ oder „ungenügend“ bewertet werden. Was die Entwicklung des Sanierungsstaus anbelangt, ist ein Blick in die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage von vor zweieinhalb Jahren erhellend. Damals wurde der Sanierungsstau an allen maroden Brücken mit 398 Millionen Euro beziffert. Inzwischen ist er um 3 % gestiegen. Dabei erklärte Ministerin Schmitt im Mai 2023 hier im Plenum zum Thema Straßenbrücken in Rheinland-Pfalz laut Plenarprotokoll: „Den Sanierungsstau der vergangenen Jahre müssen und wollen wir dringend hinter uns lassen.“ Passiert ist das genaue Gegenteil. Meine Damen und Herren, sollen wir vor diesem Hintergrund tatsächlich glauben, dass sich mit dem Sondervermögen Infrastruktur der Bundesregierung nun alles zum Besseren ändert? Dagegen spricht, dass der LBM schon bisher Schwierigkeiten hatte, die im Haushalt für den Straßenbau eingeplanten Mittel zu verbauen. Der schlechte Zustand unserer Brücken liegt nicht nur an den fehlenden Finanzmitteln, die dringend erhöht werden müssen, nicht nur an langen Planungszeiträumen, die durch Entbürokratisierung verkürzt werden müssen. Der schlechte Zustand unserer Brücken liegt leider auch an einer falschen Erhaltungsstrategie. Die Landesregierung spricht davon, dass sie eine relative Erhaltungsstrategie mit kontrollierter Alterung verfolgt. In der Praxis bedeutet das aber nichts anderes als, wir lassen die Brücke so lange zerbröckeln, bis es wirklich nicht mehr anders geht. Damit riskiert man bewusst kurzfristige Brückensperrungen mit all ihren negativen Folgen. Wir als AfD fordern daher den Übergang zu einer mehr präventiven Erhaltungsstrategie. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Koalitionsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP spricht Abgeordneter Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Brücken verbinden nicht nur Orte. Sie sind das Symbol für Zusammenhalt, Verlässlichkeit und Zukunft in unserem Land. Die Antwort der Landesregierung macht deutlich, Rheinland-Pfalz steht nicht auf dem Bremspedal, sondern liefert im Infrastrukturbereich echtes Tempo und Innovationskraft. Unsere Brücken werden regelmäßig und gründlich geprüft, alle drei Jahre bzw. alle sechs Jahre. Dies ist keine lästige Pflicht, sondern Ausdruck einer Politik, die Verantwortung übernimmt. So schaffen wir Transparenz und Sicherheit. Jeder Bürger soll wissen, unsere Verkehrswege sind stabil, und darauf kann man sich verlassen. Die Landesregierung schaut hin, wo der Schuh drückt, und handelt. Für alle Brücken mit kritischer Zustandsbewertung laufen Sanierungen und Planungen auf Hochtouren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir hinzuzufügen, ich habe den Eindruck, wenn ich die Standorte des LBM in den Regionen von Rheinland-Pfalz besuche, finde ich immer hoch motivierte Mitarbeiter, die mit ihren Teams, gerade was Straßensanierung und auch Brückensanierung anbelangt, hochqualitativ und sehr motiviert an die Sache herangehen, was große Herausforderungen mit sich bringt. Dass hier aber vom Vorredner suggeriert wird, dass gerade der LBM die falschen Maßnahmen setzt oder vielleicht unterambitioniert an das Tagwerk herangeht, halte ich für verkehrt. Ich danke allen Mitarbeitern des LBM, die verantwortungsvoll, mit Plan und auch mit einer Struktur an die Sanierung der Brücken herangehen und dafür sorgen, dass unsere Verkehrswege tagtäglich aufrechterhalten bleiben. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mittel sind solide kalkuliert, und der Zeitplan ist transparent, ohne leere Versprechungen, sondern mit greifbaren Ergebnissen. Die Strategie wirkt, nicht Flickwerk, sondern nachhaltige Sanierung. So bleibt Verkehr in Bewegung. Besonders erfreulich ist, dass auch insbesondere beanspruchte Bundes- und Landesstraßenbrücken ganz klar im Fokus stehen. Als einer derjenigen, der die A 60 benutzt und von Ingelheim in Richtung Mainz fährt, möchte ich auch noch einmal erwähnen, dass die Brücke vor Mainz in den letzten Monaten durch eine Geschwindigkeitsreduzierung für den einen oder anderen Stau gesorgt hat, aber auch gerade zielgerichtet und mit Schnelligkeit saniert und wieder in den fahrbaren Zustand des alltäglichen Gebrauchs versetzt worden ist. Das zeigt, dass die Herausforderungen groß sind, aber mit viel Strategie und Tatendrang an den Projekten gearbeitet wird. Ich glaube, es ist nicht nur in Rheinland-Pfalz eine Herausforderung. Wenn wir uns Nordrhein-Westfalen anschauen, die Leverkusener Brücke oder auch die Brücken der A 45, und man sich die Bundesländer anschaut, dann ist es nicht nur Rheinland-Pfalz, das ein Thema bei Brücken hat, sondern es sind auch viele andere Bundesländer, die ihre Aufgaben wahrnehmen müssen. Von daher ist es nicht nur in Rheinland-Pfalz eines der Themen, sondern auch in den anderen Bundesländern eine große Herausforderung. Jeder Euro, der investiert wird, ist ein Euro für die Zukunft unserer Mobilität, aber auch für die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts. Das Brückenmanagement ist zukunftsorientiert, vorausschauend und sorgt dafür, dass unser Land nicht abgehängt wird, sondern an der Spitze bleibt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, die Herausforderung ist bekannt. Die Herausforderung wird angenommen. Die Gelder sind im Landeshaushalt, wenn sie das Land betreffen, eingestellt. Die Gelder sind vorhanden, es scheitert nicht am Geld, und wir müssen in den nächsten Jahren – das ist ein fortlaufender Prozess – nicht nur Straßen sanieren und Straßen bauen, sondern wir müssen auch Stück für Stück dafür sorgen, dass unsere Brücken für die nächsten Jahrzehnte in einen befahrbaren Zustand überführt werden. Eines der Themen ist auch, dass wir, wenn eine Brücke gesperrt wird, auch Umleitungsstrecken haben, die sehr beansprucht werden, und in der einen oder anderen Situation in den Dörfern mit höherem Verkehr zu tun haben. Ich habe dazu die einen oder anderen Projekte im Kopf, im Bereich Wittlich zum Beispiel, wenn Umleitungsstrecken hergestellt werden, wo dann natürlich eine Mehrbelastung vorherrscht. Wünschenswert wäre, wenn man die Brücken während einer Sanierung immer noch befahren könnte. Je nachdem kommt es dadurch aber auch im Umland zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Dann muss man bei den Bürgern für Verständnis werben und auch dafür werben, dass die Brückensanierung vorgeht. Wenn sie dann saniert sind, erleben wir, wenn der Verkehr fließt, dann fließt es in Rheinland-Pfalz, nicht nur beim Wein, sondern auch in der Wirtschaft. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Nächster Redner in der Debatte ist für die CDU-Fraktion Abgeordneter Michael Wagner.

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Michael Wagner CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Große Anfrage, die wir heute besprechen, betrifft uns alle jeden Tag; denn es geht um unsere Straßenbrücken in Rheinland-Pfalz, um die Lebensadern unseres Landes. Ja, die Antwort der Landesregierung ist leider ernüchternd. Für uns als CDUFraktion ist das aber kein neues Thema. Ich erinnere mich noch gut an meine erste Rede im Landtag. Das war 2019. Damals ging es genau um dasselbe, um die maroden Brücken. Ich habe damals – mit Erlaubnis des Präsidenten – aus der WELT vom 12. Februar 2015 zitiert, und ich tue es wieder: (Heiterkeit des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) „Deutschlands Brücken machen einem angst und bange. Der Verkehrsinfarkt zwischen Mainz und Wiesbaden nach der Sperrung der Schiersteiner Brücke kam mit Ansage. Deutschlands Infrastruktur ist marode, Brücken-GAUs wie dieser drohen künftig öfter.“ Das war 2015. Heute, zehn Jahre später, müssen wir feststellen, diese Warnung war leider prophetisch. Die aktuellen Zahlen sprechen für sich. Fast 250 Brückenbauwerke an Kreis-, Landes- und Bundesstraßen in RheinlandPfalz sind mit „nicht ausreichend“ oder sogar „ungenügend“ bewertet. Zur Einordnung: Das bedeutet nach der DIN-Norm 1076 erhebliche Mängel, eingeschränkte Nutzsicherheit, teilweise akute Gefährdung. Das ist kein Randthema. Das betrifft unsere tägliche Mobilität, unsere Wirtschaft und unsere Sicherheit. Wir haben in Rheinland-Pfalz einen massiven Instandhaltungsstau – bei den Landes- und Kommunalstraßen jeweils über 1 Milliarde Euro, bei den kommunalen Brücken sogar 1,5 Milliarden Euro. Wenn man dann in die Haushalte der Ampelkoalition schaut, sieht man, selbst die steigenden Baukosten werden nicht aufgefangen. Viele Mittel bleiben ungenutzt. Kein Wunder also, dass die Substanz bröckelt. Das ist keine Momentaufnahme. Das ist ein Symptom eines chronischen Problems. Die Landesregierung spricht von einer reaktiven Erhaltungsstrategie mit kontrollierter Alterung. Jetzt komme ich zum Landesrechnungshof. Der sieht das nämlich ganz anders. Er sagt, präventive Sanierung ist immer günstiger als späterer Neubau. Wir sehen es auch ganz praktisch in Koblenz, in Ludwigshafen oder in meiner Heimatstadt Speyer. Die Salierbrücke war 2019 über zwei Jahre komplett gesperrt – zwei Jahre Ausnahmezustand für Pendler, Unternehmen und den Einzelhandel. Ich habe damals mit den Unternehmerinnen und Unternehmern gesprochen. Viele haben rund 30 % an Umsatz verloren, weil die Kundschaft einfach wegblieb. Brücken, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, sind mehr als Beton und Stahl. Brücken verbinden Menschen, sichern Mobilität, Wirtschaft und Teilhabe. Wenn Brücken gesperrt sind, spalten sie Regionen im wörtlichen wie im übertragenen Sinn. Ich bin bei Marco – es ist keine Schelte auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LBM. Auch ich bin gerade sehr viel am Standort in Speyer und erlebe sehr engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch vor Ort gibt es entsprechende Nöte, Personalprobleme und einiges mehr. Die CDU-Fraktion setzt hier auf Sacharbeit und Lösungen. Wir zeigen nicht nur, was schlecht läuft, wir sagen auch, was besser werden muss. Dazu haben wir im April 2024 unseren Antrag „Wirtschaftsstandort stärken – Verkehrsinfrastruktur zukunftsfähig entwickeln“ eingebracht. Wir haben die Landesregierung aufgefordert, ein konkretes Konzept zur Finanzierung und zum Abbau des Instandhaltungsstaus vorzulegen. Der Antrag wurde hier im Hohen Hause abgelehnt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Wirtschaft, unser Handwerk, unsere Pendler, sie alle sind auf funktionierende Verkehrswege angewiesen. Jede gesperrte Brücke bedeutet Umwege, Kosten, Zeitverlust und Frust und beschädigt das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates. Ergo brauchen wir keine Politik der kontrollierten Alterung, sondern eine Politik der vorausschauenden Erneuerung. (Beifall bei der CDU sowie des Abg. Eugen Ziegler, AfD) Wir brauchen keine weiteren Berichte, die uns den Zustand beschreiben, sondern einen Plan, wie wir ihn beseitigen. Das schulden wir den Menschen in Rheinland-Pfalz, den Pendlern, den Unternehmen und all denen, die tagtäglich auf unsere Infrastruktur angewiesen sind. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU und bei der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Bevor wir zum nächsten Redner kommen, noch einmal aus gegebenem Anlass der Hinweis aus dem letzten Ältestenrat: Wir haben vereinbart, dass wir, ob es Abgeordnete oder Regierungsmitglieder sind, keine Aufkleber auf den Endgeräten haben. Deswegen die Bitte und der Wunsch, das zu berücksichtigen. Ich sage das noch einmal als Information. Wir kommen zum nächsten Redner. Von der Gruppe FREIE WÄHLER ist das Abgeordneter Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Durchsicht dieser Großen Anfrage – wir haben die Summe eben schon gehört – kann man im ersten Moment denken, dass das viel ist: Kreisstraßen bei den schlechtesten Brücken 45 Millionen Euro Sanierungsstau, Landesstraßen 90 Millionen Euro und Bundesstraßen 275 Millionen Euro; in der Summe 410 Millionen Euro. Als Koblenzer muss ich Ihnen allerdings sagen, diese Summe ist im Verhältnis zu dem, was wir haben, schön; denn ein Punkt, der hieraus nicht hervorgeht, der aber eben fälschlicherweise vorgetragen wurde, ist, die Pfaffendorfer Brücke, die Europabrücke und andere Brücken von großen kreisfreien Städten sind hiermit gar nicht erfasst; denn hier geht es nur um die durch das Land, durch den LBM betreuten Brücken. Da komme ich zu dem Punkt zurück, den ich hier im Plenum schon einmal in Richtung Innenminister, in Richtung Finanzministerin erwähnt habe. Meines Erachtens bräuchten wir, was die Infrastrukturprojekte angeht, einen Fonds für große kreisfreie Städte für die Brücken, weil wir schlicht und ergreifend in den Zeiten der Rezession, in denen die Steuereinnahmen so schon nicht mehr ausreichen, um die Haushalte zu finanzieren – ich blicke da auch zum Kollegen Köbler, der demnächst die schwierige Aufgabe hat, in Mainz die Schulden zu jonglieren –, in den Großstädten das Problem haben, dass wir diese Brückenbauwerke nicht stemmen können. Wir haben jetzt die Pfaffendorfer Brücke. 180 Millionen Euro kostet uns die. Da sind wir noch nicht schlussgerechnet. Wir bekommen 80 Millionen Euro Förderzusage vom Land, 100 Millionen Euro selbstfinanziert. Wir haben jetzt zwar eine Ankündigung, noch 17 Millionen Euro zu bekommen, weil die Kosten gestiegen waren, aber einen Förderbescheid, Frau Ahnen, haben wir auch noch nicht, weil, wie ich gehört habe – oder zuständig ist, glaube ich, in dem Fall Frau Schmitt –, die zuständigen Beamten bei der Förderabteilung nicht existieren würden, so wurde uns am Montag von Herrn Mifka mitgeteilt, aber man sei guter Dinge, dass irgendwann dieser Förderbescheid von 17 Millionen Euro käme. Selbst wenn der kommt, liegen wir bei einer Brücke, die 200 Millionen Euro gekostet hat, bei knapp 100 Millionen Euro. Wir haben jetzt gehört, 300 Millionen Euro kommen für die Sanierung der Europabrücke auf uns zu. Ich weiß nicht, wohin wir, Herr Innenminister, die Grundsteuer noch heben sollen; auf 1.000 Punkte oder mehr? Selbst das wird nicht reichen, um diese Brücke letztlich bezahlen zu können. Das ist ein Problem – ich sage es hier zum dritten Mal –, das die Großstädte betrifft. Herr Köbler, das wird Mainz betreffen, das betrifft Ludwigshafen, das betrifft Koblenz, aber auch Trier. Alle, die am Wasser liegen, haben dieses Problem. Mein herzlicher Appell an dieser Stelle, was diesen Punkt betrifft, geht an die Landesregierung. Machen Sie sich dazu, wie Sie den Großstädten unter die Arme greifen können, noch einmal Gedanken; denn wir werden das aus eigener Kraft nicht schaffen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Jetzt darf ich für die Landesregierung Staatsministerin Daniela Schmitt als Rednerin das Wort erteilen.

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Daniela Schmitt

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, aus unterschiedlicher Perspektive wurde ein Blick auf die Bedeutung von Brücken gerichtet. Wir wissen, dass gerade bei den in den 60er- und 70er-Jahren gebauten Brücken in der Tat Erhaltungs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich sind. Ich will sagen, es sind zum Teil mehr Verkehre, es sind zum Teil aber auch schwerere Verkehrsteilnehmer. Letztendlich zeigen dies immer wieder Sperrungen von Brücken, gerade auch im Autobahnnetz. Daher müssen nicht nur bei den Autobahnen die Anstrengungen zur Ertüchtigung oder Erneuerung sanierungsbedürftiger Brücken weiter hochgehalten und intensiviert werden. Bislang folgten dieser Notwendigkeit nicht die erforderlichen Entscheidungen auf Bundesebene, bis wir jetzt ganz aktuell die Beschlüsse des Koalitionsausschusses langsam entsprechend auswerten können. Bis jetzt wollte die Bundesregierung die Sanierungsmittel nicht annähernd im erforderlichen Umfang steigern, sondern ab 2025 sogar reduzieren. Jetzt sollen im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität immerhin 3 Milliarden Euro mehr für die Autobahnen und – das ist für RheinlandPfalz besonders wichtig – auch für die Bundesstraßen vorgesehen werden. Ursprünglich war das nicht vorgesehen. Genau das wäre für ein Flächenland wie Rheinland-Pfalz das Gegenteil von Planungssicherheit für die Menschen sowie die Unternehmen und würde der guten Standortpolitik in unserem Land entgegenwirken. Die Bedeutung der Verkehrsinfrastruktur für ein Flächenland – auch darüber haben wir gestern schon gesprochen. Genau aus diesem Grund haben wir uns gemeinsam noch einmal committet, haben uns mit den Wirtschaftsverbänden und den Kammern eingesetzt und klargemacht, wir brauchen hier eine Mittelsteigerung. Erfolgreich war das gemeinsame Vorgehen nicht nur bei den Erhaltungsmaßnahmen; denn jetzt will der Bund auch Spielräume für die Umsetzung der notwendigen Bedarfsplanmaßnahmen schaffen. Damit erhalten Projekte mit Baurecht eine Finanzierungsperspektive. Ich hoffe, dass damit die für Rheinland-Pfalz bedeutsamen Verkehrsprojekte realisiert werden können. Meine Damen und Herren, in Rheinland-Pfalz sind rund 88 % der Brücken der Baulastträger Bund, Land und Kreise in einem mindestens ausreichenden oder sogar besseren Zustand. Der überwiegende Teil der Brück enfläche liegt in der Baulast des Bundes. Die bislang seitens des Bundes angestrebte deutliche Reduzierung der Baumittel in diesem Bereich wäre deswegen besonders kritisch zu sehen. Im Landesstraßenbereich wird die Erhaltung und Sanierung systematisch angegangen. Nach der Identifizierung möglicherweise betroffener Brücken wird in einem zweiten Schritt untersucht, ob die Tragfähigkeit der Bauwerke noch wirtschaftlich verstärkt werden kann, oder ob ein Ersatzneubau erforderlich ist. Die als am dringlichsten bewerteten Maßnahmen werden dann in den Investitionsplan aufgenommen. Über eine Berücksichtigung in den Bauprogrammen entscheidet dann letztendlich der Haushaltsgesetzgeber. Im Landesstraßenbauprogramm 2025/2026 stehen konkret für 94 Projekte zum Erhalt und zur Erneuerung von Brücken Baumittel in Höhe von rund 27 Millionen Euro zur Verfügung. Wenn Sie, Herr Abgeordneter Ziegler, sagen, es passiert gar nichts, dann muss ich sagen, ist das schlichtweg unseriös, und es ist respektlos, auch dem LBM und den betroffenen Unternehmen der Bauwirtschaft gegenüber. Es passiert eine Menge. 27 Millionen Euro – das ist nicht nichts, sondern das ist ein ordentlicher Betrag. (Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER – Zuruf von der AfD: Viel zu wenig!) Wir lassen auch unsere Kommunen bei der Sanierung ihrer kommunalen Brücken nicht allein. Ich will die Pfaffendorfer Brücke, Herr Wefelscheid, und auch das Hochstraßensystem in Ludwigshafen noch einmal nennen. Wir haben bislang Lösungen gefunden. Ich gehe davon aus, dass wir die in einem guten Miteinander auch weiter finden werden. Lassen Sie mich deswegen zum Schluss sagen, wir werden strategisch und systematisch daran arbeiten, dass der Brückenbestand sicher und leistungsfähig erhalten wird und auch künftig ein funktionsfähiges Straßennetz in Rheinland-Pfalz zur Verfügung steht. Ich will mit einem Dank an unseren LBM und die Firmen der Bauwirtschaft schließen. Das ist letztendlich das, was man braucht, nicht nur Geld, sondern auch personelle Kapazitäten. Wenn es dann manchmal heißt, dort fehlen Leute, müssen wir uns auch Gedanken über die Attraktivität des LBM als Arbeitgeber machen. Auch dazu sollten wir überlegen, wie wir darüber sprechen. Danke schön. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Mit ihrer Besprechung haben die Große Anfrage und die Antwort der Landesregierung ihre Erledigung gefunden. Wir kommen zu Punkt 25 der Tagesordnung: Frühkindliche Bildung stärken, durch gezielte Förderung Bildungsgerechtigkeit stärken und den Übergang in die Schule erleichtern Antrag der Gruppe FREIE WÄHLER – Entschließung – – Drucksache 18/13083 – Für die Gruppe FREIE WÄHLER ist eine Grundredezeit von 4 Minuten vereinbart. Helge Schwab, Sie haben das Wort. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns sicherlich in dem Punkt einig, dass unser Land ohne Verbesserung der frühkindlichen Sprachausbildung perspektivisch auf eine Bildungskatastrophe zusteuern wird. (Zuruf aus dem Hause: Ach, jetzt doch?) Nicht umsonst haben wir in unserem Antrag darauf hingewiesen, dass mit persönlichen Bildungs- und Ausbildungsbiografien, die auf ungleicher Bildungsteilhabe beruhen, gravierende persönliche und volkswirtschaftliche Folgen zu befürchten sind. Im Idealfall muss frühkindliche Sprachbildung eben möglichst früh einsetzen. Nicht umsonst gibt es auf Kita- und Schulebene entsprechende Projekte. Das ist grundsätzlich gut. Von einem flächendeckenden, qualitativ hochwertigen Angebot kann jedoch leider keine Rede sein. Unsere Kitas können diese flächendeckende Versorgung nicht leisten. Dagegen sprechen rechtliche, finanzielle, organisatorische und vor allem praktische Gründe. In diesem Zusammenhang verweise ich auf den Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme der Bertelsmann Stiftung. Demnach schwankt die Fachkraftquote in den rheinland-pfälzischen Kitas regional und lokal erheblich. Das liegt auch daran, dass es nicht genügend qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber gibt. Es kann aus unserer Sicht nicht funktionieren, die Überwindung der Misere dezentral in Angriff zu nehmen sowie kommunale, kirchliche und freie Träger zusätzlich finanziell und organisatorisch in die Pflicht nehmen zu wollen. Wir FREIE WÄHLER meinen, dass ausschließlich das Land in der Pflicht steht, zumal es schon allein aus verfassungsrechtlichen Gründen keine Kindergartenpflicht gibt. Das Problem muss also im Rahmen der Schulpflicht gelöst werden, und da sind wir – der Landtag – Herrscher des Verfahrens. Wir plädieren deshalb dafür, an den Schulen ein verpflichtendes Vorschuljahr einzuführen. Nur mit einem verbindlichen „Grund-Schuljahr“ können wir verhindern, dass Kinder eingeschult werden, die grundsätzlich noch nicht schulfähig sind, und dies nicht nur generell aus sprachlichen Gründen. Wir wissen, die Umsetzung dieses Ziels wird nicht billig, zumal die Einführung eines Grundschuljahrs auch strukturelle Folgen für die Kindertagesstätten im Land haben wird. Die frei werdenden Kapazitäten werden aber längst schon dringend benötigt. Außerdem muss erheblich in die Ausbildung und Weiterqualifizierung von Pädagoginnen und Pädagogen investiert werden. Sie können natürlich, so wie eigentlich immer, unseren Antrag ablehnen. Doch Sie sollten sich die Frage stellen: Haben wir überhaupt eine andere Wahl? Wollen Sie wirklich nordrhein-westfälische Verhältnisse? (Heiterkeit des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In unserem Nachbarbundesland denkt man allen Ernstes darüber nach, Klassenarbeiten perspektivisch in unterschiedlichen Landessprachen zu schreiben, (Abg. Joachim Paul, AfD: Ja, das ist der nächste Schritt! –

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Daniel Köbler GRÜNE

Kölsch, Westfälisch …!) und das in einer CDU-geführten Landesregierung. Funktionieren so Inklusion und Integration, von der die Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grüne so gerne sprechen? (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Ich wage das zu bezweifeln. Ausreichende Deutschkenntnisse sind nicht nur die Ausgangsbasis für eine gute schulische und berufliche Ausbildung. Sie sind Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Wenn es uns nicht gelingt, eine Grundlage zu schaffen, stehen die bisherigen Erfolge des Systems auf dem Spiel. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Maier.

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Florian Maier SPD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das – – – (Heiterkeit der SPD sowie des Abg. Marco Weber, FDP) Es ist mit hoher, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit so, dass sich die meisten von uns noch an ihre Einschulung erinnern können. Die meisten von uns können sich noch an die ersten Tage an der neuen Schule erinnern, an die Schultüte, Schulranzen, (Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU) an die Atmosphäre im Klassenzimmer oder an neue Freundschaften. Das zeigt uns, dass genau diese Phase, um die es im Antrag der FREIEN WÄHLER geht, sehr, sehr prägend für uns ist und dass sie auch mitentscheidend für Bildungsgerechtigkeit bei uns im Land ist. Es ist mitentscheidend für die Bildungsgerechtigkeit, dass wir auch diejenigen mitnehmen, bei denen uns das noch nicht so optimal gelingt. Dass es das gibt, dass Kinder heute an der Schule sind und Probleme mit der deutschen Sprache haben, das streitet hier überhaupt niemand ab. Darum hat sich Rheinland-Pfalz schon vor geraumer Zeit auf den Weg gemacht, zum Beispiel mit dem Neun-Punkte-Plan, den die damalige Bildungsministerin Dr. Hubig auf den Weg gebracht hat, indem wir die Schulanmeldungen vorverlegt haben, damit es uns gelingt, früh in der Kita eine Sprachstandserhebung durchzuführen und dann auch Sprachförderung anzuordnen, wie das in der ersten Regierungserklärung von Ministerpräsident Alexander Schweitzer angekündigt wurde. Ich habe „anordnen“ jetzt absichtlich betont, weil aus dem Antragstext der FREIEN WÄHLER so ein bisschen hervorgeht, als wäre das ein freiwilliges Angebot, das empfohlen wird, aber das ist nicht so. Das muss dann gemacht werden. Der jetzige Bildungsminister Sven Teuber (Abg. Martin Haller, SPD: Guter Mann!) hat vor Kurzem das Projekt „Sprache im Alltag beobachten“ auf die Schiene gesetzt. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wird uns Frau Professorin Wildemann aus Landau im nächsten Bildungsausschuss darüber berichten, welche Instrumente es denn zukünftig geben kann, damit wir bereits in der Kindertagesstätte aktiv werden und die Kinder identifizieren können, die das nötig haben, und welche Instrumente wir gleichzeitig den Erzieherinnen und Erziehern an die Hand geben, damit die Sprachförderung dieser Kinder gelingen kann. Dafür haben wir auch Deputatstunden für Sprachstandserhebung – die Landesregierung hat das gemacht – auf den Weg gebracht. Wir wollen die bestehende Struktur zielgerichtet weiterentwickeln. Da gestehe ich Ihnen durchaus zu, dass Ihr Antrag konstruktiv ist, dass er sich mit einem Thema beschäftigt, das wirklich richtig ist. Das verpflichtende Schuljahr für alle Kinder hat aber auch Schwächen. Wir reden hier über – das haben Sie gar nicht erwähnt – Millionenkosten für Land und Schulträger. Die FREIEN WÄHLER schlagen vor, dass das Land mit den kommunalen Spitzenverbänden in Kontakt tritt und ein Programm auflegt, wie wir das umsetzen könnten. Ich bin sicher – über kommunale Finanzen haben wir schon das eine oder andere Mal gesprochen –, dass die gerade jetzt darauf gewartet haben, (Heiterkeit des Staatsministers Sven Teuber) dass wir damit jetzt auch noch um die Ecke kommen und ihnen erklären, wie viele Gebäude sie jetzt noch zusätzlich bauen müssen. Wir bräuchten Hunderte neue Fachkräfte. Wir wissen doch gerade an den Kitas und an den Schulen, dass wir das an den Schulen gut hinbekommen und uns an den Kitas mit der Fachkräftekampagne auf den Weg gemacht haben – erste positive Ergebnisse zeigen sich –, aber dass das gar nicht so einfach ist, wenn wir jetzt hier heute beschließen, noch eine zusätzliche Schulklasse einzuführen. Sie wollen das – das ist ein Hauptkritikpunkt von uns – für alle Kinder. Wir sollten uns aber auf diejenigen konzentrieren, die diese Förderung wirklich brauchen. Darum arbeiten wir in den bestehenden Strukturen, stärken die und unterstützen die Kolleginnen und Kollegen und Erzieherinnen und Erzieher. Statt ein weiteres Pflichtjahr einzuführen, sollten wir die Kinder dort fördern, wo sie stehen: individuell, früh und so, wie es das jeweilige Kind braucht. Danke. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordnete Groß.

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Jennifer Groß CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute zum wiederholten Mal über ein Thema, das eigentlich längst Chefsache in Rheinland-Pfalz sein müsste, nämlich die Bildungschancen unserer Kinder. Diese Chancen – das müssen wir in aller Deutlichkeit sagen – sind in Rheinland-Pfalz so schlecht wie seit Jahren nicht mehr. Erst kürzlich, wir erinnern uns, gab es den Bildungsmonitor. Wieder einmal haben wir schweitz – – – (Abg. Michael Hüttner, SPD: Schweitz auf schweitz!) schwarz auf weiß belegt bekommen, was wir als CDU schon seit Langem anmahnen. Rheinland-Pfalz ist im Bundesvergleich auf Platz zwölf abgerutscht. (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) In keinem anderen Bundesland wiederholen mehr Grundschüler die 1. Klasse als bei uns. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Ein Viertel der Viertklässler kann nicht richtig lesen, nicht richtig schreiben. Meine Damen und Herren, das sind bildungspolitische Alarmsignale. Es ist ein Armutszeugnis und ein klarer Beweis dafür, dass die Bildungspolitik dieser Landesregierung auf ganzer Linie versagt hat. (Beifall der CDU) Eigens zu betonen, dass in unserem Land einiges im Argen liegt, hieße, Eulen nach Athen zu tragen. Dafür hätte es auch des vorliegenden Antrags der FREIEN WÄHLER nicht zwingend bedurft; denn der Antrag ist – bei allem Respekt – alter Wein in neuen Schläuchen. Wir reden nämlich nicht über neue Ideen. Wir reden über Ideen und CDUVorschläge, die wir eingebracht haben. Ich danke aber trotzdem Helge Schwab und der Gruppe FREIE WÄHLER, dass wir uns heute aufgrund Ihres Antrags noch einmal mit dem wichtigen Thema auseinandersetzen können. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Wir als CDU kämpfen seit Jahren für echte Verbesserungen im Bildungssystem, nicht nur um wohlfeil klingende Ankündigungen. Ich nenne nur zwei Beispiele: unser Antrag beispielsweise vom 25. Januar 2024 „Intensivklassen einrichten, […] Sprachkompetenz steigern und […] den Schulstart […] erleichtern“ oder unseren zweiten Antrag vom 18. April 2024 „Optimale Startbedingungen für unsere Kinder – Übergang von der Kita in die Grundschule verbindlich gestalten“. Was wir fordern, sind verbindliche Sprachtests in allen Kitas für alle Kinder, um die Defizite frühzeitig zu erkennen und direkt Konsequenzen daraus abzuleiten sowie sie zum Wohle unserer Kinder umzusetzen, verbindliche Vorschulelemente im letzten Kitajahr, um den Übergang zwischen Kita und Grundschule zu erleichtern, und Intensivklassen für alle Kinder, die kein oder schlecht Deutsch können, genauso verbindliche Sprachfördermaßnahmen mit zusätzlichen Fachkräften statt halbherziger, alltagsintegrierter Maßnahmen und – noch ein weiterer Punkt – echte Inklusion ab der 1. Klasse mit klarer Förderdiagnostik und entsprechendem Fachpersonal, das seinen Namen auch verdient hat. Meine Damen und Herren, Sprache – das wissen wir alle – ist der Schlüssel zur Bildung, Teilhabe, Integration und zum Erfolg. Wer sie nicht versteht, kann nicht mitlernen. Das ist ganz einfach. Genau deshalb sind verbindliche Sprachtests und verbindliche Sprachstandserhebungen im Vorschulalter so entscheidend. Was macht unsere Landesregierung? Sie setzt weiter auf ideologische Bildungspolitik, (Abg. Florian Maier, SPD: Nein, genau das nicht!) Symbolprojekte ohne Wirkung und schöne Worte statt klare Konzepte. Man redet viel über Chancengerechtigkeit, (Beifall bei der CDU) aber in Wahrheit werden Chancen in Rheinland-Pfalz vertan. Wir brauchen multiprofessionelle Teams an allen Schulen, Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter, Psychologen, Förderkräfte, damit kein Kind zurückgelassen wird, weniger Bürokratie, mehr pädagogische Freiheit, mehr Vertrauen in unsere Lehrkräfte, in unsere Schulen, in die Erzieherinnen und Erzieher. Wir brauchen eine Politik, die das Fordern und Fördern unserer Kinder wieder ins Zentrum setzt, damit unsere Kinder mit Freude lernen, mit Zuversicht, Selbstbewusstsein und an der für sie richtigen Schule mit ausreichend Personal beschult werden. Wenn die Gruppe FREIE WÄHLER vor diesem Hintergrund die Problematik aufgreift, dann ist das durchweg zu begrüßen. Verpflichtendes Basis-Vorschuljahr, frühkindliche Bildung, umfassendes Fachkräfteprogramm zum Ausbau der Ausbildungskapazitäten für Pädagogen: Mit ihrem Antrag verfolgt die Gruppe FREIE WÄHLER nur diese Missstände. Der Antrag ist aber nicht ausgereift. Er enthält vor allen Dingen für uns als CDU mehr Fragen, als dass er uns Antworten gibt. Wir brauchen als CDU keine Zweitauflage unserer Ideen. Wir brauchen eine Landesregierung, die diese Ideen umsetzt. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Wir haben einen Plan als CDU. Wir werden uns dieses Themas Nr. 1 im Land annehmen, nicht nur in der Vergangenheit, sondern auch in der Gegenwart und in der Zukunft. Vielen Dank. (Beifall der CDU –

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Kathrin Anklam-Trapp

Der nächste Redner in der Debatte ist von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter Köbler.

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Daniel Köbler GRÜNE

Meine sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte eingangs erst einmal feststellen, dass in den Kitas in unserem Land jeden Tag eine wirklich ganz hervorragende und für unsere Gesellschaft und die Zukunft unserer Kinder grundlegend wichtige Arbeit geleistet wird. Das gilt im Übrigen in gleicher Weise auch für die Arbeit an unseren Grundschulen. Ich finde, dass man das hier bei allem Schlechtgerede auch einmal sagen muss. Was Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer und viele andere Professionen da jeden Tag für unsere Kinder tun, ist eine großartige Leistung und gesellschaftlich wirklich unverzichtbar. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP sowie des Abg. Marcus Klein, CDU) Kollege Schwab, dann hier mit Horrorszenarien aufzukommen, von wegen es ist eine Bildungskatastrophe in unseren Kitas, und Studien heranzuziehen, deren Indikatoren so etwas sind wie Drittmitteleinwerbung in unseren Forschungsinstituten, zeugt von der inhaltlichen Tiefe Ihres Beitrags, den wir eben erdulden mussten. Meine Damen und Herren, was genau schlagen die FREIEN WÄHLER eigentlich vor? Im Kern sind es drei Punkte: ein Fachkräfteprogramm und eine Erhöhung der Ausbildungskapazitäten. Kollege Schwab, wenn Sie im Bildungsausschuss aufgepasst hätten: Es gibt bereits ein Fachkräfteprogramm für das Thema Erzieherinnen und Erzieher, und es ist jetzt auch ein Fachkräfteprogramm für das Thema Lehrkräfte auf den Weg gebracht worden. Wir haben im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher die höchsten Ausbildungszahlen in Rheinland-Pfalz in der Geschichte dieses Bundeslands. Ich halte das für einen großen Erfolg. Und ja – das ist richtig –, das war auch nötig, weil wir wissen, dass es Eltern und Kindern nichts bringt, wenn wir auf dem Papier Rechtsansprüche im frühkindlichen Bereich erfüllen können, aber dann das Personal entsprechend fehlt. Deswegen haben wir diese Ausbildungskapazitäten gesteigert, deswegen haben wir die berufsbegleitende Ausbildung ausgerollt, flächendeckend etabliert und auch Kampagnen gemacht, um mehr Erzieherinnen und Erzieher, aber auch Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz zu finden. Sie wirken, sie wirken ganz konkret. Das ist der Unterschied zwischen dem Malen von Horrorszenarien und dem Machen konkreter Politik für unsere Kinder, für unser Bildungssystem in Rheinland-Pfalz, und das tun wir auch. Meine Damen und Herren, dann kommt die Forderung nach erweiterten Fort- und Weiterbildungsangeboten für Pädagogen im Bereich der Sprachförderung in Kitas. Ja, das machen wir. Seit Jahren wird das immer weiter ausgebaut, immer weiter ausgerollt, mit dem Kita-Gesetz übrigens auch verpflichtend für Erzieherinnen und Erzieher. Da haben Sie im Prinzip keinen neuen Punkt. Was bleibt? Ich habe es nicht glauben können, Herr Schwab. Ein verpflichtendes Vorschuljahr für alle Kinder. Spannend. Die FREIEN WÄHLER wollen, dass alle Kinder in Rheinland-Pfalz mit fünf Jahren eingeschult werden. Gut. Wollen das denn die Familien? Mich erreichen eher Nachrichten, in denen es heißt: Mein Kind ist ein paar Tage nach dem Stichtag geboren, kann das nicht doch noch einmal zurückgestellt werden? Schule ist ein bisschen früh, der gefällt es in der Kita doch so gut. – Wir haben das hier schon diskutiert. Damals ging der Antrag genau in die andere Richtung. Wir sollten den Stichtag verlegen, damit die Kinder länger in der Kita bleiben können. Jetzt beantragen Sie im Ernst die Einschulung für alle Fünfjährigen. Das kann man machen. Das ist schon fast mutig. Nur, Herr Schwab, dann muss man auch wissen, wovon man redet. Ich hatte bei Ihrem Redebeitrag nicht den Eindruck, dass Sie wissen, wovon Sie reden. (Vereinzelt Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Heiterkeit des Abg. Michael Hüttner, SPD) Dann kann man sich einmal anschauen, wie das in anderen Bundesländern läuft. Hamburg hat es schon vor 20 Jahren gemacht. Die Situation in Hamburg ist ein bisschen anders als in Rheinland-Pfalz, aber okay. Hamburg hat das verpflichtende Vorschuljahr im Schulgesetz stehen. Aber was steht denn da? In Hamburg steht, Kinder müssen ein verpflichte ndes Vorschuljahr machen, aber wenn sie nachweisen, dass sie ein Jahr vor der Schule auf der Kita waren, entfällt diese Pflicht. Das ist die Regelung in Hamburg. Wissen Sie, was wir in Rheinland-Pfalz haben? In Rheinland-Pfalz steht im Kita-Gesetz, das übrigens sehr gut ist, alle Kinder sollen im letzten Jahr vor der Schule in die Kita gehen. Was haben wir gemacht? Wir haben die Schuleingangsuntersuchungen vorgezogen, auf anderthalb Jahre davor. Ich nenne Ihnen jetzt ein Beispiel. In der Landeshauptstadt Mainz haben wir immer um die 2.000 Einschulungen im Jahr. Wir haben das jetzt gemacht für das Schuljahr 2026/2027. Wissen Sie, wie viele von diesen knapp 2.000 nicht in der Kita waren? 21. Nach der Nachvermittlung, nach der Schuleingangsuntersuchung – sehr gut, dass sie vorgezogen wurde – sind es jetzt noch neun. Über die reden wir. Das ist jetzt der Unterschied, ob man es im Kita-Gesetz oder wie in Hamburg im Schulgesetz regelt. Das ist der einzige Unterschied. Um diese Größenordnung geht es. Da machen Sie einen Popanz. Dass Sie mit Ihrem Antrag alle Themen, die wir in den Schulen haben, was Chancengerechtigkeit angeht, was Sprachförderung angeht, lösen wollen? Nein, ich glaube, die FREIEN WÄHLER brauchen wir bildungspolitisch nicht in diesem Land, die brauchen wir auch nicht im Landtag. Für die Zukunft unserer Kinder ist da auch kein Beitrag zu leisten. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Abgeordneter Paul.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Wir sprechen heute erneut über ein Problem, dessen Lösung wir seit Februar 2018 mit verschiedenen parlamentarischen Initiativen angehen möchten. Es geht im Kern darum, dass ausreichende Deutschkenntnisse aller Schüler Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht und Lernfortschritt sind. Leider verweigert sich die Ampel seit über siebeneinhalb Jahren unseren Lösungsvorschlägen. Zum Glück wird die Ampelmehrheit in Rheinland-Pfalz in einem knappen halben Jahr der Geschichte angehören. Es wird dann andere Mehrheiten geben und vielleicht auch eine Bildungswende. Obwohl, wenn ich mir die CDU und ihre Koalitionsvorhaben genauer ansehe, mache ich doch ein großes Fragezeichen daran, dass sich irgendetwas ändern wird, aber gut. (Zuruf des Abg. Florian Maier, SPD) Natürlich ist es überhaupt nicht sinnvoll, wenn Kinder ohne Deutschkenntnisse in die Grundschule kommen und dann dort die erste Klasse wiederholen, um Sprachdefizite aufzuholen. Deshalb haben wir bereits im Februar 2018 den Antrag „Deutsch vor Regelunterricht“ ins Plenum gebracht. Zum Antrag der FREIEN WÄHLER. Dort wird auf Folgendes hingewiesen – ich zitiere –: „Auch in Rheinland-Pfalz existiert eine Feststellung des Sprachstands. Bei Sprachentwicklungsverzögerungen kann die Teilnahme an Fördermaßnahmen vorgeschrieben und der Besuch einer Kindertagesstätte mit 15 Stunden empfohlen werden.“ Das Narrativ der Landesregierung dazu lautet: Sprachstand wird nun verpflichtend festgestellt bei den viereinhalb Jahre alten Kindern, die noch nicht in die Kita gehen. Können sie noch nicht genug Deutsch, müssen sie an einer Sprachförderung teilnehmen und mindestens 15 Stunden pro Woche die Kindertageseinrichtung besuchen. Problem aus unserer Sicht: die praktische Umsetzung. Was, wenn sich die Eltern verweigern? Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von mir: Die Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt „kann“ erfolgen. Von Müssen eben keine Rede. Selbst wenn das Kind regelmäßig in die Kita geht, ist ein ausreichender Spracherwerb längst nicht gesichert. In Kitas mit hohem Migrationsanteil haben sich längst Parallelgesellschaften gebildet, auch sprachlicher Natur. Trotz Kitabesuch und dortiger Sprachförderung sind erhebliche Mängel möglich, siehe Gräfenau-Grundschule in Ludwigshafen. Fazit: Mit einer Kitapflicht, die es so gar nicht gibt und die man auch gar nicht durchsetzen will, löst man das Problem natürlich nicht. Die FREIEN WÄHLER fordern nun etwas anderes, die Einführung eines verpflichte nden Basis-Vorschuljahrs für alle, auch für Kinder, die das gar nicht nötig haben. Im Fall einer Umsetzung dieser Forderung würde man unnötig Freiheit einschränken. Vor allem: Man würde sehr viele Kinder für eine verfehlte Einwanderungspolitik in Mithaftung nehmen. Ihnen würde ein Jahr ihrer Kindheit geraubt, auch weil die Altparteien Integrationsverweigerung nie sanktionieren wollten, sondern das „Weiter so“ regiert. Deshalb ist der Antrag ungerecht, deshalb lehnen wir ihn ab. Wir verfolgen einen anderen Ansatz. Diesen Ansatz haben wir bereits im Juli im Plenum vorgestellt, mit unserem Antrag „Deutsch vor Regelunterricht – Landesprogramm für Schulkindergärten“. Diese Schulkindergärten gibt es bereits. Wir wollen einfach mehr davon. Damit wird das Augenmerk auf diejenigen Kinder gelegt, die zwar s chulpflichtig sind, aus verschiedenen Gründen aber noch nicht schulfähig. Sie sollen dort auf die erste Klasse vorbereitet werden. Eine richtig gute Idee. Wir sagen: „Schulpflichtige Kinder, die in die erste Klasse kommen würden, aber über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen, sind nicht schulfähig und müssen daher vom Schulbesuch zurückgestellt werden. […] In diesen Schulkindergärten könnten schulpflichtige Kinder durch gezielte Sprachförderung ihre Lücken in der deutschen Sprache schließen, bevor sie in die Schule kommen.“ Die Schulkindergärten könnten so „eine wertvolle Brücke zwischen Kindergärten und Schulen“ bilden. Das Problem aber: Viele Schulen wissen nicht, dass jede Schule bei der Verbandsgemeinde einen Schulkindergarten beantragen kann. Bedingung: mindestens zehn Kinder, die ihn besuchen. Es bestehen offenbar erhebliche Informationsdefizite. Deshalb muss das Land unbedingt eine Aufklärungskampagne starten, um diese Informationsdefizite zu beheben. Der Ausbau der Schulkindergärten ist eine zielscharfe Lösung, die wir hier schon längst eingebracht und gut begründet haben, im Gegensatz zum verpflichteten Basis-Vorschuljahr, das wir ablehnen. Die FREIEN WÄHLER liegen hier falsch. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Bevor wir zum nächsten Redner kommen, lassen Sie uns gemeinsam Gäste im Landtag begrüßen, im Plenum, und zwar Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 13, Remagen/Sinzig, und dem Wahlkreis 14, Bad Neuenahr-Ahrweiler. (Vereinzelt Unruhe im Hause) – Haben wir schon begrüßt? (Zurufe aus dem Hause: Ja! –

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Daniel Köbler GRÜNE

Kommt noch mal!) – Kommt noch mal. (Beifall im Hause) Entschuldigung dafür, aber ich glaube, zweimal begrüßt ist schon auch ganz nett. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Wir machen weiter in der Debatte mit Abgeordnetem Thoma von der FDP. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Stefan Thoma FDP

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Fundament von Bildung und einer Bildungskarriere ist die frühkindliche Bildung. Der Kern dieses Fundaments ist die sichere Beherrschung der deutschen Sprache, wenn man ins Schulalter kommt. Deswegen ist die Grundintention dessen, was die FREIEN WÄHLER vorschlagen, durchaus in die richtige Richtung gerichtet. Aber die Frage ist doch: Wie will man dann damit umgehen? Kollege Schwab hat eben rhetorisch gefragt: Hat man denn da noch andere Möglichkeiten? Ja, einen ganzen Haufen anderer Möglichkeiten. Das ist genau der Punkt. Die Vorschule ist somit der schlechteste Vorschlag, der noch übrigblieb. Familien und Kinder sind total unterschiedlich und haben unterschiedliche Bedürfnisse. Gerade in diesem Alter sind die noch sehr wichtig zu beachten. Da kann man noch nicht alles in eine Form quetschen und hoffen, dass das schon so für alle funktioniert. Wir haben verschiedenste Formen der frühkindlichen Betreuung, und diese Betreuung ist gleichzeitig auch immer eine sprachliche Bildung, dadurch, dass man mit anderen Kindern, mit Erwachsenen sozial interagiert. Dadurch, dass Sprache stattfindet, entwickelt sich Sprache auch. Gerade in dem Alter entwickelt sich Sprache vor allem spielerisch und im alltäglichen Kommunizieren, nicht durch klassischen Deutschunterricht, wie das später in der Schule stattfindet, wenn wir über grammatische Sonderformen und Ähnliches reden. Wenn wir schauen, welche Bedürfnisse bei Familien und Kindern bestehen, dann brauchen wir keine feste staatliche Form, die zu einem festen Zeitpunkt für alle in gleichem Maß stattfindet, sondern möglichst viel individuelle Lösungen. (Beifall des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) Wir haben zum Glück in Rheinland-Pfalz ein gutes Kindergartensystem mit dem Anspruch auf Kindergartenplätze. Wir haben gute Erzieherinnen und Erzieher, die in der Lage sind, die Kinder bestens vorzubereiten, soweit man ihnen die Möglichkeiten dazu lässt. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Der Kindergarten ist aber nicht für jede Familie in jeder Situation immer die allerbeste Lösung, sondern manchmal braucht man Betreuungsstunden davor oder danach. Manche Kinder schaffen es in der größeren Gruppe nicht so gut, die brauchen eher eine kleinere Gruppe. Das kann der Staat in der Form nicht alles leisten. Es ist toll, dass wir das Angebot des Kindergartens haben, des staatlichen Kindergartens, aber wir haben zum Glück auch Alternativen mit freien Trägern, die verschiedene Konzepte anbieten, mit beispielsweise Betriebskindergärten, wo Eltern ihre Kinder genau dann, wenn sie arbeiten, in die Betreuung, aber eben auch in die entsprechende soziale Integration geben können. Es gibt die Kindertagespflege, wo man individuell Betreuungsverhältnisse organisieren kann, wo es möglich ist, dass Kinder zum Beispiel in sehr kleinen Gruppen aufgehoben sind, oder wenn sie Probleme mit Bindungsverlusten haben, kann man das dort anders regeln. Das heißt, wir haben ganz viele Möglichkeiten, die allesamt verhindert werden würden, wenn wir eine verpflichtende Vorschule einführen. Dann quetschen wir alle in denselben Raum. Wir haben eben schon etwas über die Kosten gehört, extreme Kosten, auch über Fachpersonal haben wir schon etwas gehört. Das Fachpersonal wächst nicht auf Bäumen. Es ist schon schwer genug, überhaupt die jetzigen Betriebe und jetzigen Kindergärten am Leben zu erhalten, was das Fachpersonal angeht. Das Ganze noch aufzustocken, sowohl finanziell als auch personell, ist faktisch unmöglich. Das, was wir an Potenzial haben, nämlich dass es Alternativen dazu aus der freien Trägerschaft, aus der Kindertagespflege gibt, das Potenzial heben wir hier nicht, sondern wir würden es alles noch viel schlimmer machen, wenn wir diese verpflichtende Vorschule einrichten. Die bessere Alternative ist auch nicht die Kindergartenvariante, die wir gerade von der AfD gehört haben. Die wäre im Prinzip dasselbe, nur dann am Kindergarten angelagert. Was wir hier ganz dringend brauchen, ist eine Vielfalt des Angebots. Ja, in einem Punkt können wir uns sicherlich einigen, aber da sind wir schon auf einem guten Weg: Wir brauchen frühe Sprachstandserhebungen, und da, wo Defizite sind, muss man dann auch entsprechend fördern. In der Regel sind die Eltern da aber auch sehr kooperativ, dass man entsprechend damit umgeht, wenn man ihnen klar und deutlich zeigt, dass die Kinder noch entsprechenden Bedarf haben. Dass wir diese Angebote zur Verfügung stellen, ist wichtig und richtig. Wir brauchen auch die Angebote, die darüber hinausgehen, die zum Beispiel am Abend für die Spätschicht die Zeit abdecken können, was der normale Kindergarten so nicht einfach abdecken kann. Deswegen: Die Grundidee ist richtig und gut, aber die Lösung ist leider vollkommen daneben. Danke. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte jetzt noch einmal richtig begrüßen, zum Schluss, nachdem ich eben diesen kleinen Fehler gemacht habe, und ich tue es sehr herzlich. Wir begrüßen Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus der Mainzer Oberstadt. Willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Und wir begrüßen die Mittwochsradler aus Neupotz im Wahlkreis Wörth. Seien auch Sie uns herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Nächster Redner in der Debatte ist unser Bildungsminister. Für die Landesregierung spricht Staatsminister Teuber.

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Sven Teuber

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Jedes Kind will Erfolg haben. Jedes Kind will lernen. Jedes Kind hat von Beginn an Neugierde, um die Welt zu entdecken und die Welt mitzugestalten. Unsere Aufgabe ist es, die Möglichkeiten tatsächlich auch für alle Kinder gleich zu schaffen, damit es eben zu 0 % auf Herkunft ankommt. Es darf überhaupt nicht um Herkunft gehen. Es muss darum gehen, dass jedes Kind tatsächlich gleichermaßen die Möglichkeiten bekommt, um zum Erfolg zu kommen. In dem Zusammenhang ist es tatsächlich so, dass wir eine stärkenorientierte frühkindliche Bildung brauchen, die sich die ganzheitliche Entwicklung jedes Kindes anschaut, um dort Startnachteile auszugleichen, wo diese für Kompetenzentwicklungen am Anfang negativ sind. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Wir brauchen also einen Ansatz, der tatsächlich ganzheitliche Betrachtung von Kindern bedeutet. Es hilft meistens nicht – das haben der Kollege Thoma oder der Kollege Maier unter anderem schon dargestellt –, ein pauschales System für alle zu machen, sondern sich individuell mit den Bedürfnissen der Kinder auseinanderzusetzen. In diesem Sinne ist es so, dass in unserem Weg, den wir beschreiten, eine höhere Verbindlichkeit gegeben ist. Herr Kollege Schwab, es ist nicht so, dass wir Eltern verpflichten wollen, ihr Kind schon mit fünf in eine Vorschule oder wie auch immer zu schicken. Diese Wahlfreiheit und diese Verantwortung sind verfassungsrechtlich bei Eltern festgelegt. Das ist auch gut so. Wir wollen Eltern eben nicht in ihrer Verantwortung beschränken. (Beifall des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) Im Gegenteil, wir brauchen die Verantwortung der Eltern, um sich tatsächlich mit dem zu identifizieren, was sie auch von sich aus unbedingt wollen, nämlich den gemeinsamen Erfolg des Kindes und eine gute Entwicklung des Kindes. Nehmen wir diese Verantwortung bei Eltern weg, werden wir nicht dazu beitragen, dass eine ganzheitliche Betrachtung erleichtert wird. In diesem Sinne haben wir uns als Landesregierung mit dem Parlament auf den Weg gemacht und die Sprachstandserhebung vorgezogen. Herr Kollege Köbler hat das unter anderem dargestellt. Künftig findet für alle Kinder mit viereinhalb Jahren bei der Schulanmeldung auch die Sprachstandserhebung statt. Wir brauchen dort jedes Kind, nicht, um nur zu zeigen: Was kannst du nicht?, sondern auch, um die Starken noch weiter zu fördern und noch stärker zu machen. Wir gehen immer sehr stark von Defizitorientierung aus. Lassen Sie uns doch einmal schauen, wo die Stärken des Kindes sind, und in dem Sinne die ganzheitliche Entwicklung anschauen. Schauen wir uns diese Dinge an, dann werden wir in allen Bereichen weitere Entwicklungen, Kompetenzentwicklungen schon in der frühkindlichen Bildung alltagsintegriert erreichen. Dieses kombiniert mit dem besseren Übergang von Kita in Grundschule mit Maßnahmen wie „FirstClass“, bei der – um das zu erklären – eine Grundschule nicht nur Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer, sondern auch aus dem erzieherischen Bereich Unterstützung hat, um in dem Zusammenhang die Übergänge dort, wo Kinder mit größeren Nachteilen in Häufigkeit auftreten, erleichtern bzw. diese Anzahl reduzieren zu können, um im Endeffekt die Startrampen zu verlängern, damit man genügend Wind unter die Flügel bekommt, um wirklich fliegen zu können. Jedes Kind möchte fliegen. Ich kenne kein Kind, das nicht stolz ist, einem Vater, Großvater, Onkel oder einer Tante zeigen zu können, was es kann, sei es, nur im kleinsten Kindesalter schon ein kleines Bild zu malen oder etwas zu bauen. Der Stolz in den Kinderaugen ist doch unsere Motivation. Wir müssen die Kinder in ihrem Alter, aber auch in der Entwicklung wahrnehmen und nicht sagen: Ihr müsst heute schon am Ende eurer Entwicklung sein, wir wollen aus euch kleine Erwachsene machen. Nein, wir brauchen eine alltagsintegrierte, entwicklungspsychologisch angepasste, ganzheitlich stärkenorientierte frühkindliche Bildung. Dafür haben wir mit der Fachkräftekampagne so viele pädagogische Fachkräfte wie nie zuvor in unseren Kitas. Rund 40.000 pädagogische Fachkräfte arbeiten in unseren Kitas. Wir alle danken ihnen sehr, weil diese Arbeit durch die Heterogenität nicht leichter geworden ist. Die Herausforderung, Sprachbildung zu machen, ist nicht leichter geworden. Deswegen arbeiten wir gezielt nach, haben aber nicht den Anspruch, Eltern aus ihrer Verantwortung und Verpflichtung herauszulassen, sondern sie einzubinden, viel stärker in die Kita zu holen, viel stärker mit Eltern, Kind und Erzieherinnen und Erziehern diese Bildungspartnerschaft im Sinne der ganzheitlichen Entwicklung des Kindes zu leben. Ich will abschließend sagen, auf diesem Weg sehe ich diesen Antrag auch. Ich sehe das Bemühen um dieses gemeinsame Ziel. Ich will aber auch sagen, dass wir gemeinsam tatsächlich auf dem richtigen Weg sind. Wir haben alle Pflöcke eingeschlagen, und wir werden diese Wege miteinander gehen. Wir werden das Zutrauen haben in Kinder, Erzieherinnen, Erzieher und in alles, was uns Wissenschaft – heute noch in der F.A.Z. von Petra Stanat unter anderem nachzulesen – immer wieder empfiehlt: alltagsintegriert gezielte Sprachstands- oder auch Kompetenzerhebungen, gezielte individuelle Förderung. Lassen Sie uns diesen weiteren Weg gehen und nicht neue Maßnahmen über neue Maßnahmen machen, sondern auch einmal konsequent am Ball bleiben und damit weiter investieren. Schön, dass Sie und damit auch der Haushaltsgesetzgeber diesen Weg immer wieder unterstützen. Wir werden dranbleiben und danken allen, die sich täglich um Kinder ganzheitlich im stärkenorientierten Aufwachsen kümmern. Danke schön. (Beifall bei der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann wären wir am Ende der Debatte und kämen zur unmittelbaren Abstimmung. Wer dem Antrag der Gruppe FREIE WÄHLER – Drucksache 18/13083 – seine Zustimmung erteilen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Wir kommen dann zu Punkt 26 der Tagesordnung: Bessere Rahmenbedingungen für Kinder und Eltern – Frühe Hilfen und Sozialpädiatrische Zentren stärken und weiterentwickeln Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13097 – Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten. Die CDU hat 3 Minuten zusätzlich. Zur Begründung für die antragstellende Fraktion der CDU spricht Abgeordneter Michael Wäschenbach – 8 Minuten.

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Michael Wäschenbach CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wer ist unser größter Schatz? Wer ist unsere Zukunft? Unsere Kinder natürlich. Darum geht es uns heute mit unserem Antrag. In der frühen Kindheit werden Weichen gestellt, die sich lebenslang auf die körperliche und seelische Gesundheit von Kindern auswirken. Die Familie ist der Ort, an dem ein Kind bereits in der Schwangerschaft vielfältigen Reizen ausgesetzt ist. Diese frühesten Erfahrungen prägen lebenslang wirkende sozial- und gesundheitsrelevante Verhaltensmuster. Ist eine Familie psychosozial belastet, wirkt sich dies unmittelbar auf die Möglichkeiten eines Kindes aus, gesund und resilient aufzuwachsen. Die Geburt eines Kindes bringt viele Veränderungen mit sich. Gerade die erste Zeit ist wichtig, um Babys einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Frühe Hilfen sind spezielle Hilfsangebote für werdende und junge Eltern in schwierigen Lebenssituationen. Die Zeit vor und nach der Geburt ist für Eltern häufig durch Unsicherheiten und Fragen geprägt. (Abg. Steven Wink, FDP: Was?) Hier setzen die Frühen Hilfen an. Sie informieren, beraten und begleiten. Ziel ist es, Kindern eine gesunde Entwicklung und ein gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen. Die Angebote sind niedrigschwellig, um möglichst viele Familien abzuholen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kümmern uns als CDU-Fraktion verstärkt seit 2023 um diese Frühförderung. (Abg. Steven Wink, FDP: Was?) Wenn diese Hilfe so sein soll – darüber gibt es in diesem Haus keinen Dissens –, müssen wir mit den steigenden gesellschaftlichen und persönlichen Herausforderungen Schritt halten. Wir müssen Schwerpunkte neu setzen und bedarfsorientiert neu handeln. (Beifall der CDU) Vor dem Hintergrund steigender Kosten durch Tarifsteigerungen und I nflation können viele Kommunen eine bedarfsgerechte Versorgung nicht mehr sicherstellen. Trotz hoher Wirksamkeit und Akzeptanz der Frühen Hilfen liegen uns Kenntnisse aus Landkreisen vor, dass die jährlichen Fördermittel durch das Land seit Jahren konstant bleiben. Eine Anpassung an die gestiegenen Kosten im Personal- und Sachkostenbereich bleibt bislang aus. Ohne eine Erhöhung der Mittel aber sind Projekte kaum noch finanzierbar und müssen teilweise eingestellt werden. Das ist ein herber Rückschlag für die präventive Familienarbeit und den Kinderschutz in unserem Land, da bereits zahlreiche Familien erfolgreich begleitet und Kindeswohlgefährdung abgewendet werden konnten. Wir wollen eine dauerhafte und nachhaltige Förderung der Frühen Hilfen. Der Ausbau und die bedarfsgerechte Finanzierung dieser Angebote sind entscheidend, um den präventiven Kinderschutz und die präventive Familienarbeit flächendeckend sicherzustellen und Familien in belastenden Lebenssituationen wirksam zu unterstützen. (Beifall der CDU) Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, aber nicht nur Familien mit Kleinkindern benötigen Unterstützung. Aktuelle Daten weisen auf ein generell hohes Ausmaß psychosozialer Belastungen von Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern hin. Der Bedarf der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen und komplexen chronischen Erkrankungen – auch Kinder mit Regulationsstörungen, Aufmerksamkeitsstörungen, Autismus gehören dazu – steigt an. Hier komme ich zu den Sozialpädiatrischen Zentren, den SPZ. Der wachsende Bedarf kann durch die aktuell bestehenden acht SPZ in Rheinland-Pfalz nicht abgedeckt werden. Die Folge: lange Wartezeiten auf einen Termin, lange Wegstrecken und regionale Unterversorgung, verzweifelte Eltern, Frust und Hilflosigkeit. Dieses Nadelöhr, diese verlorene Zeit in der Kindesentwicklung müssen wir gemeinsam beseitigen. (Beifall bei der CDU) Wir wollen die landesweiten SPZ finanziell so ausstatten, dass sie in mehr Personal und ausreichende Räumlichkeiten investieren können. Nur so kann man der gesteigerten Nachfrage gerecht werden und die Wartezeiten deutlich verkürzen. Gerade die Situation bei den Kleinsten mit Förderbedarf ist äußerst angespannt. Hier darf nicht länger wertvolle Zeit verloren gehen; denn Prävention – das ist bekannt – erzielt den höchsten Nutzen, wenn sie im frühen Alter der Kinder einsetzt. Wir können daher Wartezeiten von einem halben Jahr und länger nicht hinnehmen; denn jeder Wartetag ist ein verlorener Tag. Wenn wir uns nicht in der Frühförderung schneller kümmern, verlieren wir eine Generation gesunder und resilienter Kinder. Der positive Effekt einer möglichst frühen Förderung von Kindern und die lohnenden Investitionen in diese Lebensphase sind seit Langem bekannt. Berechnungen zeigen, dass Investitionen in kind- und familiengerechte Programme die größte Rendite erbringen, wenn diese dem Schulbesuch deutlich vorgelagert sind. Diese Kinder dürfen einer altersgerechten Entwicklung nicht verloren gehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, leider fallen die SPZ bei der Finanzierung sprichwörtlich durch viele Löcher, weil die Zuständigkeiten von Reha-Trägern, Krankenkassen, Land und Kommunen zum Teil unklar sind oder die Kosten zwischen den Leistungserbringern hin- und hergeschoben werden. Die unterschiedlichen Rechtskreiszuständigkeiten sowie bestehende Rechtsunsicherheiten rund um die Vergütung der nichtärztlichen sozialpädiatrischen Leistungen verschlechtern die finanzielle Situation der SPZ und tragen zu längeren Wartezeiten bei. Wir sind sehr froh, dass Sie, Ministerin Schall, sich auf den Weg gemacht haben, das Angebot im Land zu verbessern. Im August schrieben Sie in einer Pressemitteilung: „Herausforderungen gibt es zunehmend bei Sozialpädiatrischen Zentren, die in Rheinland-Pfalz anders als in anderen Bundesländern meist nicht an Kliniken angebunden sind.“ Sie erwähnten: „Mit einem erfolgreichen Abschluss der der Landesrahmenvereinbarung im letzten Jahr wurde die Arbeit der SPZ in Rheinland-Pfalz auf eine verbindliche Basis gestellt. Das sorgt für mehr Klarheit.“ Und dann: „Das Sozialministerium wird alle Beteiligten regelmäßig zu einem runden Tisch einladen, um gemeinsam über […] Erfahrungen und […] Regelungsbedarf zu sprechen.“ Diese Gespräche reichen uns nicht. Dieses Kümmern, dieser Erkenntnisgewinn ist ganz gewiss ein erster Schritt von Ihnen, Frau Ministerin, die Frühförderung dauerhaft im Land zu stabilisieren. Wir als CDU-Fraktion begrüßen auch ausdrücklich das von der Kassenärztlichen Vereinigung gemeinsam mit den Kommunen, Gesundheitsämtern sowie ambulant und stationär tätigen Kinderärztinnen und -ärzten initiierte Format der kinderärztlichen Dialoge, um sich zu vernetzen und voneinander zu lernen, um die pädiatrische Versorgung in Rheinland-Pfalz zu verbessern. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampelfraktionen, Sie haben 2021 auf Seite 135 des Koalitionsvertrags festgeschrieben: „Rheinland-Pfalz ist ein Familienland. Wir setzen uns gemeinsam auch in Zukunft dafür ein, dass Familien hier gut leben können und alle Kinder beste Bedingungen zum Aufwachsen haben.“ Im letzten Haushaltsplan steht auf Seite 22 im Einzelplan 06: „Die Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder zählt zu den Schwerpunkten […] des Landes Rheinland-Pfalz. In Rheinland-Pfalz bieten acht Sozialpädiatrische Zentren mit angegliederten Frühförderstellen […] ärztliche, medizinisch-therapeutische und sozialpädagogische Leistungen im Rahmen der Früherkennung […] an.“ Liebe Regierung, setzen Sie diese selbst gesteckten Ziele um. (Glocke des Präsidenten) Wir als CDU-Fraktion sind mit Nachdruck dabei. (Beifall bei der CDU)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion Abgeordneter Michael Simon.

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Michael Simon SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Antrag der CDU-Landtagsfraktion greift die Frühen Hilfen und die Entwicklungsdiagnostik in den Sozialpädiatrischen Zentren auf. Herr Kollege Wäschenbach, es ist ganz unbestritten ein ganz wichtiges und zentrales Thema, worüber wir sicherlich einen Konsens haben. Unsere Aufgabe ist es, ein gutes Aufwachsen von Kindern zu fördern, sie vor Gewalt in all ihren Formen zu schützen und soziale Teilhabe zu ermöglichen. Dafür braucht es präventiv ansetzende frühe Maßnahmen, weil wir – Sie haben es angesprochen – ganz früh erkennen können, wohin ein Weg führen kann. Wenn wir früh ansetzen, sind wir auch wirkungsvoller, was die Bekämpfung von sozialen Ungleichheiten, die sich reproduzieren können, betrifft. Frühe Hilfen sind wichtige Begleiter für Familien mit Kindern ab der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr. Sie sind qualitativ hochwertig und zugleich niedrigschwellig. Sie richten sich an Familien in prekären, belasteten Lebenslagen, auch Armutslagen. Ihre Angebote stammen aus den verschiedensten Systemen, aus der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen, der Frühförderung und der Schwangerschaftsberatung. Die Fachkräfte arbeiten in lokalen Netzwerken eng zusammen. Das ist mit das, was Rheinland-Pfalz als Land fördert, was wir mit den Kommunen gemeinsam umsetzen; denn bereits 2008 hat das Land, als erstes Bundesland übrigens, ein Maßstäbe setzendes Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit verabschiedet. Auf dieser Grundlage wurden die Frühen Hilfen deutlich und massiv ausgebaut. Es wurden kommunale Vernetzungsstrukturen geschaffen sowie feste Abläufe in der fachlichen und institutionellen Zusammenarbeit etabliert. In allen Jugendamtsbezirken werden übrigens funktionierende lokale Netzwerke im System der Frühen Hilfen geschaffen. Ich weiß aus meiner früheren Tätigkeit in der Jugendhilfe um die Bedeutung der Kontinuität in diesem Bereich, dass wir mit den verschiedenen fachlichen Feldern kooperieren und hier diese Kontinuität brauchen. Ich glaube, das leben wir in Rheinland-Pfalz auch in der Praxis, die die Kolleginnen und Kollegen in den verschiedenen Feldern bearbeiten, und zwar gemeinsam. Ich spreche es an, es werden beispielsweise Ärztinnen und Ärzte in der Kinderheilkunde sowie Familienhebammen einbezogen. Ganz wichtig ist, ganz früh anzusetzen. Familienhebammen leisten hier einen ganz wertvollen Beitrag. Das haben wir in Rheinland-Pfalz auch sehr gut etabliert. Lassen Sie mich im Zusammenhang mit den Frühen Hilfen zu dem auch thematisierten Feld der Sozialpädiatrischen Zentren noch zwei Sätze ausführen, die mir sehr wichtig sind; denn diese beinhalten – Sie haben es angesprochen, Herr Kollege Wäschenbach – eine ambulante Diagnostik, Beratung und auch therapeutische Ansätze und Empfehlungen für eine gute Kindesentwicklung, ein ganz wichtiges Kompetenzfeld, das wir auch in Rheinland-Pfalz haben. Die acht Sozialpädiatrischen Zentren, die Sie angesprochen haben, bieten diese Wohnortnähe. Natürlich sind wir noch nicht perfekt. Gerade wenn es um den Kinderschutz und eine gute Kindesentwicklung geht, müssen wir immer in einem dauernden Prozess arbeiten. Das ist völlig klar. Wir haben auch strukturelle Probleme. Ich weiß durchaus aus der Praxis, dass die Wartezeiten zu lang sind und wir da schneller werden müssen, aber das ist im Prinzip eine Problembeschreibung, die nicht ausreicht, sondern wichtig ist, dass wir, glaube ich, in die Umsetzung kommen. Ich glaube, in der Problembeschreibung stimmen wir weitgehend überein. Ich will noch zwei Punkte ansprechen, und zwar, dass Rheinland-Pfalz „Guter Start ins Kinderleben“ an 24 Geburtskliniken etabliert hat, was zum Beispiel die Möglichkeit bietet, die Finanzierung einer Familienhebamme zu fördern und zu unterstützen. Ich habe die Bedeutung der Familienhebammen angesprochen. RheinlandPfalz setzt sich auf der Bundesebene mit den Bundesländern dafür ein, dass der finanzielle Anteil der Sicherstellung der psychosozialen Unterstützung von Familien durch Frühe Hilfen dynamisiert und bedarfsgerecht umgesetzt wird, damit wir hier die Entwicklung im Auge haben und nicht stehen bleiben. Ich glaube, auch das ist ein Konsens. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, wie gesagt, ich bin Ihnen durchaus dankbar, dass Sie inhaltlich das Thema aufgreifen. Es ist ganz wichtig. Es reicht aber nicht, einen Antrag zu formulieren, der aus meiner Sicht mehr plakativ ist und im Kern der komplexen Problematik und Thematik nach meinem Eindruck auch über Problembeschreibungen hinaus nicht ganz gerecht wird. Deshalb können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Unser Standpunkt als SPD-Fraktion ist klar, wir müssen den Weg der fachlich bewährten Frühen Hilfen weitergehen. Diese müssen an den realen Bedürfnissen von Kindern und Familien ausgerichtet sein und das Kindeswohl fördern und unterstützen. (Glocke des Präsidenten) Das ist der klare Standpunkt der SPD-Fraktion, aber wir sind hier immer dialogbereit im Sinne des Kindeswohls und des Kinderschutzes. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Nächste Rednerin ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordnete Stuppy.

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Lisett Stuppy GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frühe Hilfen sind ein wichtiges Thema, für mich auch ein Herzensthema, um Neugeborenen und ihren Familien möglichst früh im Leben die notwendige Unterstützung zu geben, rund um die Organisation und die Hilfe bei der Geburt und nach der Geburt, wenn sich die Familie kennenlernt und Alltag erlebt. So wundervoll ein neues Leben auch ist, so anspruchsvoll und anstrengend können Situationen sein. Da setzen die Frühen Hilfen an. Sie helfen ganz praktisch, niedrigschwellig, und als aufsuchende Hilfe sind sie unersetzlich. Als erstes Bundesland hat Rheinland-Pfalz bereits 2008 in einem eigenen Landeskinderschutzgesetz die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen. Wir sind beim Thema Frühe Hilfen als Land also schon sehr gut aufgestellt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD) In Landkreisen und Städten haben wir flächendeckend lokale und interdisziplinäre Netzwerke Frühe Hilfen und Kinderschutz aufgebaut. Zuständig sind die Jugendämter, insbesondere Familienhebammen, und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen haben wir ausgebildet und gestärkt. Sie beraten Mütter und Väter individuell, um bei Bedarf weitergehende Hilfen bei einer Familienberatungsstelle oder einem Jugendamt zu vermitteln. Bei den Frühen Hilfen können wir uns auf die erfolgreiche Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Kliniken, Hebammen, Beratungsstellen, Schul- oder Kitasozialarbeit sowie Gesundheitsämtern stützen. Wir haben die Frühen Hilfen als Angebote für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern wirklich sehr gut weiterentwickelt und immer wieder ausgebaut. Der Dank geht hier an das Familienministerium und Katharina Binz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Ein wichtiger Baustein im Kinderschutz sind die Früherkennungsuntersuchungen, die sogenannten U-Untersuchungen. Dank einer Teilnahmequote von stabil 97 % werden hier fast alle Familien früh erreicht. Das ist ein Riesenerfolg. Mit dem Landesprogramm „Guter Start ins Kinderleben“ setzen wir direkt am Beginn des Lebens eines Kindes an und erreichen Familien niedrigschwellig dort, wo sie sind. In 24 Geburtskliniken gibt es Lotsinnen, die die Eltern bei den ersten Schritten begleiten und mögliche Unterstützungsbedarfe anbieten. Frühe Hilfen sind vor allem Prävention und Investition in unsere Kinder und ein Angebot für all die Familien, die Unterstützung brauchen. Sie bekommen sie, um mögliche Nachteile auszugleichen. Ich kann mich an ein Zitat von Professorin Dr. Kathinka Beckmann von der Hochschule Koblenz erinnern. Sie betont, dass Frühe Hilfen und die wertvolle Arbeit der Familienhebammen Leben retten, weil sie durch Stärkung der elterlichen Fähigkeiten die Kindersterblichkeit gerade im ersten Jahr reduzieren können. – Das stellt die Wichtigkeit der Frühen Hilfen noch einmal deutlich heraus. Deshalb stehen wir auch als Grünenlandtagsfraktion so deutlich dahinter. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Ein Schwerpunkt der Frühen Hilfen in Rheinland-Pfalz sind Kinder psychisch oder suchterkrankter Eltern. Seit 2020 geben wir als Land dafür zusätzlich 750.000 Euro jährlich für gezielte Unterstützungsangebote aus. Nun geht es in Ihrem Antrag noch um die Sozialpädiatrischen Zentren, die in Rheinland-Pfalz einzigartig sind, weil sie im Gegensatz zu anderen Bundesländern auch Frühförderstellen sind. Dadurch entstehen wirklich wichtige Synergieeffekte. Seit Juni 2024 gibt es auch eine Landesrahmenvereinbarung zwischen den Zentren mit Frühförderung, den Krankenkassen und den kommunalen Trägern der Eingliederungshilfe. Das begrüßen wir. Die Frühen Hilfen sind in erster Linie keine Landesangelegenheit, sondern Bundessache. Zuletzt hat der Bundesrat dem Bundestag im August einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Dynamisierung der Fördermittel fordert. Der Bundestag und die Bundesregierung verweigern sich jedoch. Lieber Michael Wäschenbach, lassen Sie uns also gemeinsam nach Berlin gehen und uns bei Ministerin Prien für diese Verbesserung der Frühen Hilfen einsetzen. Wir unterstützen die meisten Forderungen der CDU. Nun passiert aber in Rheinland-Pfalz einfach schon ganz viel, was ich gerade ausgeführt habe. – Wenn Sie mehr Geld vom Land fordern, dann hätten Sie gestern die Gelegenheit gehabt, (Glocke des Präsidenten) mit Änderungsanträgen zum Nachtragshaushalt entsprechende Summen für diese Zwecke zu beantragen, (Beifall des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aber das haben Sie nicht gemacht. Kinderschutz ist eine zentrale Aufgabe von Gesellschaft und Politik. Wir sind Familienland. Lassen Sie uns gemeinsam weiter daran arbeiten. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

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Matthias Lammert

Für die AfD-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Damian Lohr das Wort.

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Damian Lohr AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion möchte eine Verbesserung im System der Frühen Hilfen erreichen und die Sozialpädiatrischen Zentren in Rheinland-Pfalz stärken. Das ist grundsätzlich ein gutes Anliegen. Kinder und Jugendliche sollten heute sicher und gesund aufwachsen können. Leider ist das immer häufige r keine Selbstverständlichkeit mehr. Hier sind Gesellschaft und Politik in der Verantwortung. Trotzdem fragen wir uns, was wir mit dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion konkret anfangen sollen, weil er absolut unkonkret bleibt. Sie wollen mehr Personal und Geld für das System der Frühen Hilfen, ohne Zahlen oder Maßnahmen zu nennen. Sie fordern Lohnerhöhungen für Mitarbeiter und Azubis ohne Gegenfinanzierungsvorschlag. Genauso fordern Sie einfache Zugänge für Familien, ohne Zugangsmöglichkeiten aufzuzeigen. Das ist sehr bedauerlich und zeugt davon, dass dieser Antrag eher mit heißer Nadel gestrickt wurde. Ich glaube, Sie machen es sich im Sozialbereich hier viel zu einfach nach der Devise, viel hilft viel. Dabei haben immer mehr Personal und Geld bisher nicht die erhoffte Wende gebracht. Im Gegenteil, die Probleme im staatlichen Unterstützungssystem werden immer größer. Das liegt daran, dass Sie ausschließlich die Symptome bekämpfen, aber keine Problemursache betreiben. Es wurde vorhin angesprochen – ich kaufe das der Landesregierung auch ab –, dass hier viel investiert wird und man bemüht ist. Das Problem ist aber, wenn man so viel macht, aber so viele Probleme dazukommen, dann steht das etwas im Missverhältnis. Wir wissen, dass die Überlastung der Jugendhilfe vor allem an der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern liegt. Wir kennen entsprechende Überlastungsanzeigen aus Trier und aus ganz Rheinland-Pfalz. Ich denke, dass die jüngsten Gewaltexzesse an Schulen und die Messerkultur auf Schulhöfen auch nicht gerade zu einer Verbesserung beitragen. Unsere Antwort darauf lautet: Nicht noch mehr Hilfen und Geld mit der Gießkanne ins System, sondern weniger Asyl- und Sozialzuwanderung nach Rheinland-Pfalz. Gleichzeitig wachsen Verunsicherung und Zukunftsängste bei Kindern und Jugendlichen allgemein. Besonders bei jungen Erwachsenen hat das Unglücksempfinden in den letzten Jahren stark zugenommen, wie mehrere aktuelle Studien belegen, häufig mit dramatischen körperlichen und psychischen Folgen. Sicherlich führt auch der steigende Digitalkonsum im Kindesalter zu neuen Herausforderungen bei Eltern und Helfern. Hier müssen Gesellschaft und Politik bessere Schutzmechanismen schaffen und Kompetenzen aufbauen, um junge Menschen vor dem digitalen Burn-out zu bewahren. Wir dürfen nicht die Zukunft der Jugendlichen verspielen. Es gibt noch viele, viele weitere Themen, angefangen bei Frühsexualisierung, Schuldenbergen und Kriegsrhetorik. Da ist es nicht verwunderlich, dass die Situation immer brenzliger wird. Ohne einen Politikwechsel werden wir diese Probleme nicht in den Griff bekommen: keine Symptombehandlung, wir müssen an die Ursachen ran, sonst wird das nichts werden. Die Intention des CDU-Antrags ist gut. Es geht um junge Menschen. Wir können diesem Antrag aus den genannten Gründen nicht zustimmen. Er ist einfach unkonkret und mit der heißen Nadel gestrickt. Wir werden uns aber um der guten Sache willen enthalten. Danke schön. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Für die FDP-Fraktion erteile ich Abgeordneter Cornelia Willius-Senzer das Wort.

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Cornelia Willius-Senzer FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen also über einen Antrag der CDU, der bessere Rahmenbedingungen und auch Frühe Hilfen verbessert haben will. Was sind Frühe Hilfen? Da lassen Sie mich doch bitte ein praktisches Beispiel nehmen. Stellen Sie sich eine junge Familie mit ihrem ersten Kind vor. Die Nächte sind kurz, das Baby schreit, die Eltern sind übermüdet, verzweifelt und ratlos. Nur ein kurzer Moment des Kontrollverlusts, und ein Elternteil schüttelt das Kind aus Frust. Schütteltraumata sind die häufigste nicht natürliche Todesursache bei Säuglingen, und zwei Drittel der betroffenen Kinder erleiden schwerste körperliche und geistige Schäden. Genau hier setzen die Frühen Hilfen an. Im Beispiel greift die Hebamme früh ein. Sie hört zu, zeigt Wege auf und entlastet. Sie verhindert, dass aus Überforderung Verzweiflung wird. In Verbindung mit Sozialpädiatrischen Zentren wird so Kinderschutz ganz praktisch gelebt. Meine Damen und Herren, wir sind für jede Hilfe da, und es wird auch geregelt. Wo wird es geregelt? Die Angebote der Frühen Hilfen sind bundesgesetzlich geregelt – gut zuhören: bundesgesetzlich geregelt. Zum Schutz von Kindern hat die damalige CDU-Familienministerin Kristina Schröder 2012 das Bundeskinderschutzgesetz auf den Weg gebracht. Seit 2018 fließen über die Bundesstiftung Frühe Hilfen jährlich rund 51 Millionen Euro an die Kommunen, und dort gehören sie auch hin, da die Kommunen nach dem Achten Sozialgesetzbuch zuständig sind. Das gilt ebenso für die Sozialpädiatrischen Zentren. Doch hier zeigt sich das altbekannte Problem. Der Bund überträgt die Aufgaben dauerhaft, aber die Finanzierung bleibt dauerhaft unzureichend. Der Bund stiehlt sich also aus der Verantwortung. Seit sieben Jahren wurde die Bundesförderung nicht angepasst, (Abg. Gordon Schnieder und Marcus Klein, CDU: Habt Ihr das nicht gemacht?) trotz Inflation, steigender Löhne und wachsender Belastungen in den Familien. Bereits die wissenschaftliche Evaluation im Jahr 2020 stellte klar, es braucht mehr Geld. Doch die damalige CDU-geführte Bundesregierung lehnte das ab. Auch im Haushalt 2026, erneut unter CDU- Führung, bleibt alles beim Alten. 51 Millionen Euro, unverändert seit 2018. Herr Wäschenbach, meine Damen und Herren, wo ist denn die Selbstkritik der CDU? Eigentlich müsste man sagen, dieser Antrag ist eine Selbstkritik der CDU an sich selbst. Es war die CDU, die die Aufgaben an die Kommunen gegeben, aber keine ausreichende Finanzierung bereitgestellt hat, und es ist immer noch die CDU, die jede Anpassung der Mittel blockiert. Statt Verantwortung zu übernehmen, wird aber die Landesregierung in die Pflicht genommen, ohne Zuständigkeit, aber mit der Erwartung, die Lücken des Bundes zu füllen. Wir, die Landesregierung, sollen also aushelfen, was der Bund an Lücken schafft. Bei der CDU bleibt es nur bei schönen Worten. Im aktuellen Haushaltsverfahren gibt es kein eigenes Deckblatt für die Frühen Hilfen oder die Sozialpädiatrischen Zentren. Meine Damen und Herren, für die Leistungen hat die Landesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten sehr frühzeitig Voraussetzungen geschaffen, damit die Vielzahl von Diensten am Netzwerk arbeiten kann, nämlich durch diverse Projekte, etwa durch verbindliche Einladungen zu Früherkennungsuntersuchungen oder das Projekt „Guter Start ins Kinderleben“, an dem rund 24 Geburtskliniken beteiligt sind. Auch für die Sozialpädiatrischen Zentren gibt es einen freiwilligen Kostenzuschuss des Landes, um ein flächendeckendes Angebot sicherzustellen. Es gibt natürlich auch eine Bundesratsinitiative. Schlussendlich setzen wir uns im Bundesrat für eine Mittelerhöhung bei den Frühen Hilfen ein. Die Fördersumme soll schrittweise auf 96 Millionen Euro steigen. (Glocke des Präsidenten) Der Bundesrat hat dazu im August 2025 einen Gesetzentwurf vorgelegt, um allen Beteiligten mehr Planungssicherheit zu geben. Ich komme zum Schluss. Im Sinne der Kinder, der Eltern und der Kommunen werden wir uns auch als FDP-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz weiterhin für eine Erhöhung der Bundesmittel starkmachen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN – Zuruf von der SPD: Sehr gut!)

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Matthias Lammert

Für die Gruppe FREIE WÄHLER erteile ich Abgeordnetem Helge Schwab das Wort. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag spricht ein Thema an, das uns allen am Herzen liegen sollte, die Situation der Kinder, die von den Auswirkungen äußerer Einflüsse auf ihre Gesundheit betroffen sind, die Unterstützung der betroffenen Familien und die enorme Bedeutung von interdisziplinär ausgelegten Sozialpädiatrischen Zentren und Frühen Hilfen in Rheinland-Pfalz. Wir alle wissen, die Wartezeiten an den zehn rheinland-pfälzischen Sozialpädiatrischen Zentren sind viel zu lang, die Belastung der Familien ist zu hoch, das Personal chronisch überlastet. Wir wissen auch, Frühe Hilfe wirkt; denn gerade in den ersten Lebensjahren entscheidet sich oft, wie gut ein Kind seine Chancen nutzen kann. Dafür verdient der Antrag ausdrücklich Anerkennung. Er benennt die Probleme richtig und setzt den Fokus auf die Präventionsarbeit. Meine Damen und Herren, zwischen richtigem Ziel und tragfähigem Antrag liegt aber manchmal ein sehr weiter Weg. Genau hier liegt unsere Kritik. Erstens: Die Finanzierung bleibt völlig offen. Von dauerhafter Förderung ist die Rede, aber nirgendwo steht, wer diese Förderung bezahlen soll, wo die Zuständigkeit letztendlich liegt – Kommunen, Land, Krankenhäuser oder Bund? Gerade wir FREIE WÄHLER wissen aus Erfahrung und befürchten, dass solche Unklarheiten am Ende oftmals auf den Schultern unserer Kommunen landen. Das können, wollen und werden wir nicht mittragen. Zweitens: Es fehlen meistens messbare Ziele. Wer fordert, muss auch sagen, woran der Erfolg gemessen wird. Wie viele zusätzliche Fachkräfte sollen kommen? Wie sollen die Wartezeiten verkürzt werden? Ohne Zahlen, ohne Zeitplan, ohne Evaluationsparameter bleibt dies alles zwar gut gemeint, aber so nicht umsetzbar. Drittens: die Vergütung nichtärztlicher Leistungen, ein bekanntes Problem. Wenn wir wollen, dass multiprofessionelle Teams arbeiten, dann müssen wir auch rechtssichere, faire Rahmenbedingungen schaffen. Hier erwarten wir von der Landesregierung endlich Bewegung, nicht nur warme Worte, sondern Gespräche mit den Krankenkassen und dem Bund. Wir FREIE WÄHLER teilen das Ziel. Wir wollen, dass jedes Kind in RheinlandPfalz schnell und kompetent Hilfe bekommt, wenn sie benötigt wird. Wir stimmen aber keinem Antrag zu, der zwar gute Überschriften liefert, aber finanziell und organisatorisch in der Luft hängt. Darum sagen wir klar, wenn der Antrag mit klarer Finanzierungsverantwortung, realistischen Zielgrößen und einer Stärkung der kommunalen Handlungsspielräume konkretisiert wird, dann sind wir gerne dabei. Bis dahin gilt, die Landesregierung sollte selbst handeln und die bereits bestehenden Programme fortführen und anpassen. Kinder, Eltern und Fachkräfte brauchen keine Ankündigungen. Sie brauchen Entlastung und Hilfe, und zwar bald. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung erteile ich Staatsministerin Katharina Binz das Wort.

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Katharina Binz

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn es sie nicht gäbe, müsste man sie erfinden, die Frühen Hilfen; denn sie sind ein ganz wesentlicher und wichtiger Baustein, wenn es darum geht, das gesunde Aufwachsen von Kindern zu fördern und auch Eltern in besonders belastenden Situationen zu unterstützen. Die Landesregierung setzt ihren strategischen Fokus vor allen Dingen auf die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Hilfesystemen, die es gibt, nämlich der Kinder- und Jugendhilfe auf der einen Seite und der Gesundheitshilfe auf der anderen Seite. Es ist in der Debatte schon gesagt worden, Rheinland-Pfalz war Vorreiter; denn hier ist mit dem Landeskinderschutzgesetz schon 2008 der Grundstein gelegt worden, um diese Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendhilfe sowie der Gesundheitshilfe zu fördern, damit das gesunde Aufwachsen von Kindern auch als eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und eine Querschnittsaufgabe wahrgenommen wird. Die zentralen Punkte sind hier auch schon genannt worden. Das sind die lokalen Netzwerke Frühe Hilfen und Kindesschutz. Das ist das zentrale Einladungs- und Erinnerungswesen zu den Früherkennungsuntersuchungen, das sehr, sehr erfolgreich ist. Das ist natürlich auch – das will ich an dieser Stelle schon einmal erwähnen – die Einbringung eines neuen Schwerpunkts in den letzten Jahren, nämlich der besondere Fokus auf Kinder von psychisch erkrankten und suchtkranken Eltern, den wir mit der Änderung des Landeskinderschutzgesetzes im Jahr 2020 vorgenommen haben. Gleichzeitig haben wir damals die Mittel erhöht, um diesen Schwerpunkt zu finanzieren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Wir haben erst in dieser Woche im Ministerrat auch den Bericht zur Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes beraten. Er wird jetzt in der Folge auch dem Landtag zugeleitet. Ich freue mich schon auf die Aussprache hierzu. Die Mittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen – darauf ist ebenfalls schon eingegangen worden – sind aber ganz relevant für die Ausfinanzierung ganz, ganz vieler Angebote. Mit den Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen wurden in allen Kommunen neue Angebote Früher Hilfen entwickelt und ausgebaut. Diese richten sich ganz besonders an Familien in schwierigen Lebenslagen, und sie sind auch niedrigschwellig erreichbar. Auch hier ist schon gesagt worden, es gibt diesen besonders wichtigen Schwerpunkt, den wir in Rheinland-Pfalz setzen, nämlich mit dem Projekt „Guter Start ins Kinderleben“. Ein Lotsendienst, der seit 2008 insbesondere an der Schnittstelle in den Geburtskliniken ansetzt, also da, wo sich Familien gründen, wo sie entstehen, wo ganz klar wird, in den Geburtskliniken, ob eine Familie vielleicht von Tag eins an Unterstützung braucht. Hier setzt dieses Programm an und schafft tragfähige Vernetzungsstrukturen. Es ist übrigens interessant, dass sich die CDU-Fraktion gar nicht dafür interessiert, was hier zu ihrem Antrag gesagt wird. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Dieses wichtige Projekt wird an derzeit 24 rheinland-pfälzischen Geburtskliniken im Rahmen dieses Programms gefördert. Ich konnte mir erst im August an der Uniklinik in Mainz noch mal den aktuellen Stand dieses Programms anschauen und mir auch vor allen Dingen die beeindruckende Vernetzungsarbeit anschauen, die dahintersteckt; denn wenn eine Geburtsklinik wie die Uniklinik Mainz ein solches Programm macht, dann ist sie natürlich zuständig für alle Eltern, die dort Kinder gebären. Das heißt, sie braucht Vernetzungsstrukturen im ganzen Land RheinlandPfalz und auch bis weit ins Hessische hinein, weil das natürlich einfach das Einzugsgebiet der Universitätsklinik ist. Insofern kann man wirklich sagen, der Auf- und der Ausbau der Frühen Hilfen ist wirklich eine Erfolgsgeschichte, nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern bundesweit. Wir müssen aber einfach sehen, ein wichtiger Punkt, den Sie schon angesprochen haben, ist natürlich die Dynamisierung der Mittel. Ich habe es aber schon gesagt, das Land Rheinland-Pfalz hat 2020 einen Aufwuchs seiner Mittel vorgenommen. Der Bund tut es leider nicht, und das muss man an dieser Stelle auch ganz klar adressieren. Auch hier engagiert sich das Land seit vielen, vielen Jahren dafür, dass der Bund auch seiner Verantwortung gerecht wird. Ob es in der Jugend- und Familienministerkonferenz ist, ob es in der Gesundheitsministerkonferenz ist, überall bringen die Länder – übrigens auch parteiübergreifend – diese Bitte an den Bund voran, dass die Mittel aufgestockt werden. Es ist auch schon gesagt worden, erst im August hat der Bundesrat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der noch einmal die Dynamisierung der Mittel vorgibt, leider von der Bundesregierung nicht angenommen und nicht aufgegriffen. Lieber Herr Wäschenbach, liebe CDU-Fraktion, deshalb nutzen auch Sie Ihre Kontakte nach Berlin, zu Frau Prien, zu Herrn Merz, damit der Bund an dieser Stelle seine Meinung ändert. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir wären dann bei der unmittelbaren Abstimmung über den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion – Drucksache 18/13097 –. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Damit sind wir am Ende des Tagesordnungspunkts 26. Wir kommen zu Punkt 27 der Tagesordnung, dem letzten Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung: Kulturfördergesetz einführen – zur nachhaltigen Sicherung kultureller Vielfalt Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13098 – Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Für die antragstellende Fraktion der CDU spricht Abgeordnete Schneid.

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Marion Schneid CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der letzte Tagesordnungspunkt für heute, aber trotzdem ein ganz wichtiger, wichtig für die Kunst- und Kulturschaffenden, wichtig für die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz. Uns ist er wichtig; denn wir wollen die kulturelle Vielfalt, das kulturelle Erbe und kulturelles Leben in Rheinland-Pfalz stärken und erhalten. Deshalb fordern wir erneut und beharrlich ein Kulturfördergesetz. (Beifall der CDU) Kultur klingt oft wie ein nettes Etwas, so wie der Digestif nach dem Hauptgang. Wenn wir Kultur aber vergessen, dann fehlen uns Musik und Tanz. Dann fehlen uns Theater und Konzert, Museen, Kunstwerke und Denkmäler, kulturelle Bildung und auch die vielen schönen Angebote der Vereine und gemeinnützigen Organisationen, das Ehrenamt generell schlechthin, unser Brauchtum, unsere Identität. Dann fehlt uns das Herzstück unserer Gesellschaft. (Beifall der CDU) Was ist los mit der Kulturpolitik in Rheinland-Pfalz? Seit Jahren sind wir bei den Pro-Kopf-Ausgaben im Kulturbereich im Bundesländervergleich auf einem hinteren Platz. Der letzte Aufwuchs der Haushaltsmittel konnte nur zum Teil die gestiegenen Kosten decken und auffangen. Entwicklung war nicht möglich. Kulturschaffende haben oft das Problem, unsichere Bedingungen zu haben. Sie sind abhängig von Projektbewilligungen, aber auch abhängig von Landeshaushalten oder überhaupt Jahreshaushalten. Ja, und ich muss auch sagen, jetzt mal so schnell kurzfristig initiierte kleinere Fördertöpfe haben nichts mit einer fairen, transparenten und nachhaltigen Kulturförderung zu tun. (Beifall der CDU) Der Kulturbereich ist zusätzlich auch noch zerstückelt, das heißt, die Verantwortungsbereiche sind über mehrere Ministerien verteilt. Auch das tut nicht gut. (Beifall bei der CDU) Ohne Richtungswechsel wird Rheinland-Pfalz kulturell Schlusslicht bleiben. Wir haben schon wichtige Zeit verloren. Die letzten vier Jahre wurden dazu genutzt, einen Kulturentwicklungsplan zu schaffen. Der ist und bleibt für uns aber nur ein Zwischenschritt. (Unruhe im Hause) Kultur darf keine freiwillige Leistung sein, die zuallererst gekürzt wird, wenn die Finanzen knapp sind. Das Land muss seinen Beitrag zur Kulturförderung leisten. Wir brauchen eine gesetzliche Festschreibung, ein Kulturfördergesetz, das Verbindlichkeit schafft, das Verlässlichkeit gibt und das Planungssicherheit garantiert. (Beifall der CDU) Wir brauchen Förderpläne mit langfristigen Zielen und Überjährigkeit, transparente und unbürokratische Förderrichtlinien. Wir müssen unsere Infrastruktur stärken, natürlich unsere Theater, Museen, Bibliotheken, Musikschulen und Kunstschulen, Kulturzentren, und das besonders auch im ländlichen Raum. Es geht um ein Miteinander, um Dialog und Teilhabe. Wir brauchen faire Arbeitsbedingungen für die Kulturszene mit verlässlichen Strukturen. Die kulturelle Bildung muss Querschnittsaufgabe sein. Wir müssen auch das kulturelle Erbe bewahren und innovative Projekte fördern, wie zum Beispiel jetzt gerade den neu gegründeten Landesverband für Industriekultur. Wir müssen Digitalisierung fördern, und wir wollen doch die vielfältigen Angebote im Kulturbereich nachhaltig erhalten. Wir dürfen doch auch wirklich stolz darauf sein, dass sich so viele RheinlandPfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer ehrenamtlich engagieren. (Beifall der CDU) Deshalb muss es gerade hier neben einer großen Wertschätzung natürlich auch eine konkrete effektive Unterstützung geben. Nicht zuletzt geht es um den Erhalt von Brauchtum und Tradition, aber auch von Weinfesten, von Straßenfesten, von Kerben, von Weihnachtsmärkten und vieles mehr. Wir haben mit unserem Antrag eine hervorragende Grundlage geschaffen, um endlich mit der Erarbeitung eines Gesetzes zu beginnen und damit auch den Verfassungsauftrag zur Förderung der Kultur nach vorne zu bringen und dem endlich nachzukommen. Wir stehen für die Kultur, wir stehen zu unserer Kultur. Sie ist essenziell für unser gesellschaftliches Zusammenleben, und wir wollen unsere Kultur zukunftsfähig machen. Danke. (Beifall der CDU)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion Abgeordneter Manuel Liguori.

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Manuel Liguori SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kultur ist das Fundament unserer Gesellschaft. Darin bin ich mit Frau Schneid einer Meinung, und darüber sind wir natürlich zwischen SPD und CDU auch grundsätzlich einer Meinung; denn Kultur stiftet Identität in unserem Land, verbindet Menschen, ist Ausdruck von Freiheit und Kreativität. Sie ist weiß Gott mehr als reine Unterhaltung, sie ist ein wichtiger Beitrag zu Demokratiebildung und sozialem Zusammenhalt. Deswegen war es wichtig, dass wir in dieser Legislaturperiode einen Kulturentwicklungsplan erfolgreich erarbeitet haben, und zwar in einem breiten partizipativen Prozess; denn viele Akteure, Regionen und Sparten haben sich beteiligt. Das Ergebnis ist ein klarer Fahrplan für unsere kulturelle Zukunft. Pläne bleiben aber natürlich Papier, wenn sie nicht umgesetzt werden. Mit der Umsetzung haben wir bereits begonnen, und – das möchte ich auch erwähnen – wir haben ein neues Förderprogramm mit dem Titel „Ehrenamtliche kulturelle Kleinprojekte“ auf den Weg gebracht. Kleinere Kunst- und Kulturvorhaben von ehrenamtlich getragenen Kulturvereinen werden unterstützt. Das Programm bietet eine unkomplizierte und kurzfristige Fördermöglichkeit, als ein Beispiel. Der Plan zeigt aber auch, dass das Ganze sukzessive umgesetzt werden muss. Dabei kommt auch die Idee eines Kulturfördergesetzes ins Spiel. Der Vorschlag von vielen Aktiven in der Kulturszene des Landes ist in der Tat die Einführung eines Kulturfördergesetzes. Nun überlegen wir einmal gemeinsam: Was könnte so ein Kulturfördergesetz bringen? Es könnte, wenn es denn gut gemacht ist, eine verbindliche und verlässliche Grundlage für die Kulturförderung sein. Es würde Unabhängigkeit vom Doppelhaushalt des Landes mit sich bringen. Es könnte klare Kriterien, nachvollziehbare Verfahren, das heißt, Transparenz und Fairness fördern. Die Chancengleichheit könnte etwas erhöht werden. Große Häuser, kleine Initiativen sowie der Ausgleich zwischen Stadt und Land könnten damit gefördert werden. Eine Stärkung der kulturellen Vielfalt, der Freien Szene, der Soziokultur oder auch der großen Institutionen wäre möglich, so es denn gut gestaltet ist. Eine Signalwirkung wäre ebenfalls möglich, dass Kultur eben kein Luxus, sondern das Fundament unserer Demokratie ist. Aber – jetzt kommt das große Aber – ein Kulturfördergesetz, das muss uns klar sein, wäre kein Allheilmittel; denn – das zeigen die Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen und Sachsen; beide haben bereits Kulturfördergesetze – ein solches Gesetz bietet auch Herausforderungen. Die Gefahr der Bürokratisierung ist eine große Herausforderung. Wir wollen gerade Bürokratie abbauen und nicht weiter aufbauen. Auch eine Vergrößerung der Verwaltung wäre dadurch eventuell gegeben. Auch das kann nicht unser Ziel sein. Gefahren von zu starren Strukturen und weniger Flexibilität gehen damit auch einher. Gerade in der Kunst und in der Kultur müssen wir flexibel bleiben, damit wir auch neuen Anforderungen und Herausforderungen gerecht werden. Natürlich stellt ein solches Gesetz auch eine große finanzielle Herausforderung für das Land dar. Nicht zuletzt müssen dabei natürlich auch die Zuständigkeiten zwischen Land, Kommunen und Bund berücksichtigt werden. Wichtig ist deshalb ein Gesetz mit Augenmaß, das nicht überreguliert, und das ist jetzt die Gretchenfrage: Ist Rheinland-Pfalz bereit für ein Kulturfördergesetz? Nun, ich sagte eben schon, wir haben einen erfolgreichen Kulturentwicklungsplan, der eine solide Basis darstellt. Wir wissen jetzt, wo unsere Stärken liegen, wo Handlungsbedarf besteht, welche Ziele wir gemeinsam verfolgen möchten. Jetzt ist eine konsequente Umsetzung nötig mit Beteiligung der Kulturszene, mit Augenmaß und Verantwortung, mit klarem Bekenntnis zur kulturellen Zukunft. Es wird darüber zu entscheiden sein, ob ein Kulturfördergesetz eingeführt wird, aber nicht mehr in dieser Legislaturperiode. Ich denke, der nächste Landtag wird sich damit ausgiebig beschäftigen müssen. Wichtig ist, dass wir jetzt eine gründliche, parteiübergreifende Debatte darüber initiieren; denn ein Kulturfördergesetz braucht eine breite Zustimmung in Politik und Gesellschaft, nicht nur hier im Landtag, sondern im gesamten Land. Deshalb lassen Sie uns bitte diese Debatte weiterführen. Eine konkrete Ausgestaltung des Gesetzes bleibt im Antrag der CDU leider unklar. Deshalb lehnen wir den Antrag selbstverständlich ab. (Zuruf der Abg. Marion Schneid, CDU – Glocke des Präsidenten) Kultur ist die Lebensader unserer Demokratie und unser öffentlicher Auftrag. Deswegen arbeiten wir daran gerne gemeinsam weiter. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Marion Schneid CDU

Also, unmöglich! Das ist ja der Hammer! Darüber rege ich mich auf! Eine bessere Begründung für die Ablehnung hätten Sie schon geben müssen!)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter Winkler.

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Josef Winkler GRÜNE

Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist zunächst einmal schön, festzustellen, dass die CDU-Fraktion die Bedeutung der Kultur in Rheinland-Pfalz anerkennt. (Zurufe von der CDU) Das hat auch niemand infrage gestellt, auch ich nicht. Dass Sie sich erneut so ausführlich mit dem Thema beschäftigen, zeigt, Kulturpolitik bewegt, und zwar uns alle, und dafür bin ich Ihnen auch durchaus dankbar. Kultur ist nämlich nicht einfach eine nette Freizeitbeschäftigung und auch kein reines Prestigeprojekt. Kultur ist demokratische Daseinsvorsorge. Sie gibt Menschen eine Stimme, die sonst vielleicht keine hätten. Sie öffnet Räume für kritisches Denken und lebendige Auseinandersetzung. Das heißt, wo die Kultur lebt, lebt auch die Demokratie. Dort, wo Kultur eingeschränkt, zensiert oder vernachlässigt wird, so wie es sich beispielsweise ganz rechts im Haus gewünscht wird, da wird es schnell still, gefährlich still. Umso wichtiger ist es, dass wir die Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur stetig weiterentwickeln. Ja, viele Punkte in Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, sind durchaus diskussionswürdig und werden, wie auch unsere Vorschläge, im Kulturausschuss von uns seit Jahr und Tag gemeinsam erörtert. Viele andere sind aber eben noch nicht ausdiskutiert. Besonders wichtig – das haben Sie heute in Ihrer Darstellung eher etwas vernachlässigt, Frau Kollegin Schneid –, vieles ist längst von uns auf den Weg gebracht worden. Nicht alles, was im Kulturbereich geschieht, braucht und wünscht sich ein enges gesetzliches Korsett. Mit unserem Kulturentwicklungsplan, den wir gemeinsam mit den Kulturschaffenden erarbeitet haben, haben wir genau das getan, was Sie nun fordern. Wir haben zunächst die Bedarfe erhoben, die Perspektiven entwickelt und mit der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen begonnen. 13 sind bereits vollständig umgesetzt – so wurde es im Ausschuss berichtet –, 52 sind in Arbeit, also bereits fast zwei Drittel aller Vorschläge. Wir haben Honoraruntergrenzen eingeführt, den Kulturetat in dieser Wahlperiode um über 24 % gesteigert, die Freie Szene gestärkt, die Musikschulen und Bibliotheken deutlich besser ausgestattet und die kulturelle Teilhabe im ländlichen Raum gezielt ausgebaut. Das alles haben wir ohne ein Kulturfördergesetz gemacht, was nicht grundsätzlich gegen ein solches Gesetz spricht, aber zeigt, dass die Politik auch ohne ein solches Gesetz nicht zum Stillstand verdammt ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, darum ist wohl naheliegend, dass wir jetzt, wenige Monate vor der Landtagswahl, kein neues Kulturfördergesetz aus dem Boden stampfen. Wenn Ihr umfangreicher Antrag, wenn das alles in einen Gesetzentwurf eingearbeitet werden soll und der durch alle Beratungsläufe gehen soll, möglicherweise noch mit einer Anhörung, landen wir aber deutlich nach der Landtagswahl. Insofern muss man auch einmal sagen, was das hier ist. Es ist schon, auch wenn ich inhaltlich vieles teile – das habe ich bereits gesagt –, erneut ein Vorgeplänkel für den Wahlkampf. Sie können den Punkt mitnehmen, aber ob es nachher in einer neuen Wahlperiode bei Ihnen liegt, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen, oder bei jemand anderem, oder ob es wieder keines gibt und man einfach so weiter gute Arbeit macht, werden wir dann in der Zukunft sehen. Ich bin aber auch davon überzeugt, dass Sie vielleicht mal mit Herrn Staatsminister Wolfram Weimer in Berlin sprechen sollten; denn was wir vom Bund derzeit erleben, ist das genaue Gegenteil eines klaren Bekenntnisses zu einer vielfältigen, streitbaren und offenen Kulturlandschaft. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und vereinzelt bei der SPD) Da fehlt nämlich genau die offene Haltung, auch anderen Meinungen Raum zu geben. Da fehlt die Leidenschaft. Da fehlt das Bewusstsein dafür, dass Kunst und Künstlerinnen und Künstler anecken dürfen, ja sogar müssen. In Rheinland-Pfalz machen wir es zum Glück anders. Wir hören zu, wir fördern die Vielfalt, wir stärken die Freie Szene, und wir schaffen Verlässlichkeit im Haushalt, in den Strukturen, im Dialog. Deshalb sage ich, lassen Sie uns nicht zurück auf Los gehen. Lassen Sie uns das, was wir begonnen haben, mit Mut, Kontinuität und Herz weiterführen, für eine Kultur, die den ganzen Reichtum unseres Landes zeigt – laut und leise, widersprüchlich, lebendig, unabhängig und auch mal widerständig. Abschließend will ich Frau Kollegin Schneid noch einmal darauf hinweisen, es braucht kein Kulturfördergesetz, um einen ministeriellen Haushalt in diesem Bereich innerhalb einer Wahlperiode (Glocke des Präsidenten) um etwas mehr als 24 % zu erhöhen. Das können wir auch ohne, und das haben wir gezeigt. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD)

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Matthias Lammert

Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Michael Wagner von der CDU-Fraktion das Wort. Sie haben 2 Minuten.

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Michael Wagner CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Josef, ich spreche Dich jetzt mit Vornamen an. (Zuruf aus dem Hause: Oh!) Mir ist wichtig zu sagen, dass das kein Wahlkampfthema ist. Ich habe es im Kulturausschuss so erlebt, (Beifall bei der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER) dass alle Kulturbeteiligten – – – Es war Marco Weber, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Was?) der erstmals im Kulturausschuss saß und sagte: Was habt Ihr hier für einen tollen Ausschuss? Ihr seid ja alle einer Meinung. – Das ist das, was ich aus diesem Kulturausschuss mitgenommen habe. Alle wollen dieses Gesetz, nicht nur die Mitglieder im Kulturausschuss. Wir haben mit unendlich vielen Kulturtreibenden gesprochen, (Abg. Marcus Klein, CDU: So ist das!) mit freien Künstlern, mit der Freien Szene, die Du gerade angesprochen hast. Auch die wollen ein solches Gesetz, damit der Wert der Kultur auch politisch wertgeschätzt wird. (Beifall der CDU) Ich hatte es schon einmal erwähnt. Ich bin nur über die Kultur in diesem Parlament. Ich wäre nie Politiker geworden, wäre ich nicht Kulturtreibender gewesen. Weil ich Kulturtreibender war, bin ich von dem damaligen Bürgermeister angerufen worden: Wir brauchen Dich mit Deinem Wissen um die Kultur in der Politik. – Dass ich heute hier stehen und für dieses Gesetz streiten darf, erfüllt mich mit großem Stolz. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ein Antrag, das ist kein Gesetz!) Ich will vielleicht diesen Satz, den Du, Manuel, gerade gesagt hast, aufnehmen: Wenn es denn gut gemacht ist, dann können wir die Kultur fördern. – Meine herzliche Bitte: Machen Sie dieses Gesetz gut, damit wir diese Kultur fördern. Danke schön. (Beifall der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Zur Erwiderung spricht Abgeordneter Josef Winkler von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Josef Winkler GRÜNE

Danke, Herr Präsident. – Lieber Kollege! Das Kulturfördergesetz wurde tatsächlich schon in der letzten Wahlperiode besprochen. Es stand in sehr vielen Wahlprogrammen. Deshalb will ich durchaus konzedieren, auch in meinem eigenen. Wir haben aber auch in dieser Wahlperiode die haushaltsgesetzgeberischen Freiheiten und Gestaltungsmöglichkeiten, uns offenzulassen, wo wir die Schwerpunkte setzen und wie weit das Wachstum ist. Wir haben uns in dieser Koalition darauf verständigt, dass wir versuchen, es ohne hinzubekommen. Sie haben jetzt nichts dazu gesagt, wie Sie die Kulturentwicklungsplanung im Vergleich zu einem Gesetz empfinden. Ich bin der Meinung, vieles, was ein solches Gesetz regeln kann und aus Ihrer Sicht soll, wird bereits von uns im Dialog mit den Kulturschaffenden gemacht. Es ist nicht so, dass wir uns in Gegnerschaft zu denen bewegen und keine Gespräche führen, sondern viele haben es eingesehen. Klar, das Gesetz ist ihnen am sichersten. Das kann schon sein. Wenn wir es aber so machen, wie wir es derzeit machen – das haben Sie eben nicht gesagt –, dann ist es auch in Ordnung. Das sollte auch einmal hier am Pult gesagt werden. Ob das jetzt Wahlkampf ist oder nicht, da lege ich mich nicht fest. Spätestens im Januar wäre es das dann. Insofern, fühlen Sie sich dadurch nicht angegriffen. Das werde ich noch öfter sagen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

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Matthias Lammert

Jetzt fahren wir in der Redefolge fort, und ich erteile für die AfD-Fraktion Abgeordnetem Stuhlfauth das Wort.

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Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Kulturfördergesetz einführen – zur nachhaltigen Sicherung kultureller Vielfalt“ – wir können dem Antrag einiges abgewinnen. Was gefällt uns an dem Antrag? Im Hinblick auf die Ziele der Kulturförderung heißt es unter anderem – ich zitiere –: „Schutz des kulturellen Erbes zur Bewahrung der Identität des Landes“ und „Schutz und Erhalt des kulturellen Erbes als zentrale Aufgabe, um das kulturelle Gedächtnis des Landes lebendig zu halten und zugänglich zu machen“. – Volle Zustimmung. Bei den Grundsätzen der Kulturförderung ist zu lesen – ich zitiere erneut –: „Die Kulturförderung verpflichtet sich zur Vermittlung und Bewahrung archäologischer und historischer Überlieferung.“ – Auch hier volle Zustimmung. Bei den Handlungsfeldern der Kulturförderung heißt es: „Die Digitalisierung von Kulturgütern und die Entwicklung digitaler Vermittlungsformate werden finanziell unterstützt.“ – Erneut volle Zustimmung. Ja, Rheinland-Pfalz ist reich an kulturellem Erbe. Sichtbar wird dies beispielsweise an den Trierer Römerbauten oder den mittelalterlichen Kaiserdomen in Mainz, Worms und Speyer, oder denken wir an die zahlreichen Rheinburgen und die eindrucksvolle Burg Eltz oder an das Nibelungenlied bzw. dessen Schauplätze. (Zuruf aus dem Hause: Sehr gut!) Oft vergessen wird in diesem Zusammenhang die Geschichte der Donauschwaben, die im 18. Jahrhundert in das damalige Königreich Ungarn auswanderten. Auch Koblenz war ein wichtiger Anwerbeort der Habsburger. Die Donauschwaben lebten nach dem Ersten Weltkrieg in drei europäischen Staaten: Jugoslawien, Rumänien und Ungarn. Neben ihrer deutschen Muttersprache waren sie wie selbstverständlich weiterer Sprachen mächtig. Nun gibt es § 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz. Dieser § 9 6 verpflichtet Bund und Länder dazu, das Kulturgut der Bewohner der früheren deutschen Ostgebiete sowie der Heimatregion Hunderttausender deutscher Weltkriegsflüchtlinge aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa als auch der Donauschwaben im Bewusstsein des gesamten deutschen Volks und des Auslands wachzuhalten. Diese Verpflichtung hat Rheinland-Pfalz in den letzten Jahrzehnten strä flich vernachlässigt. Die gegenwärtige Praxis rheinland-pfälzischer Landesregierungen, entsprechende Haushaltsmittel nur auf Antrag und in sehr geringem Ausmaß bereitzustellen, wird der großen Bedeutung dieses Erbes in Zeiten eines Kriegs in Osteuropa und eines schwindenden Geschichtsbewusstseins sowie der völkerverbindenden Brückenfunktion der Kulturarbeit nach § 96 in keiner Weise gerecht. Der Bund der Vertriebenen fungiert seit Jahrzehnten als Brückenbauer für Frieden und Freiheit. Durch die zahlreichen und vielfältigen Kontakte seiner oft mehrsprachigen Mitglieder in die Herkunftsländer der deutschen Heimatvertriebenen ist ein fruchtbarer Austausch mit den Menschen in Mittel-, Ostund Südosteuropa entstanden, und zwar auf lokaler Ebene, getragen von ehrenamtlichem Engagement und aufrichtiger Versöhnungsbereitschaft. Ich wiederhole deshalb unsere Forderung nach institutioneller Förderung des Bunds der Vertriebenen, Landesverband Rheinland-Pfalz. Das ist wichtig. Im Antrag der CDU steht geschrieben – ich zitiere –: „Kunst und Kultur tragen zur Völkerverständigung bei und haben deshalb eine friedensstiftende Kraft.“ – Leider auch nur leere Worte; denn im Hinblick auf § 96 passiert in Rheinland-Pfalz praktisch nichts, und die CDU stört sich nicht daran. Initiativen bei den Beratungen zum Landeshaushalt – regelmäßig Fehlanzeige. Und jetzt: Ein Kulturantrag der CDU über zehn Seiten, und nicht ein Wort zu § 96, nicht ein Wort zum kulturellen Erbe der deutschen Heimatvertriebenen. Das ist bezeichnend. Ein guter, aber leider lückenhafter Antrag. Deshalb werden wir uns enthalten. Danke. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Nächste Rednerin ist für die FDP-Fraktion Abgeordnete Cornelia Willius-Senzer.

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Cornelia Willius-Senzer FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich gleich zu Anfang sagen, für mich persönlich und für die FDP ist die Kultur, ist das Wort „Kultur“, keine leere Hülse. Es ist ein zentraler Wert. Kultur ist in RheinlandPfalz keine Nebensache. Sie ist Ausdruck unserer Identität, und sie schafft Teilhabe, Kreativität und Zusammenhalt. Wer wie die CDU behauptet, das Land vernachlässige die Kultur, zeichnet schon ein verzerrtes Bild. Fakt ist, wir haben die Kulturförderung in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut. Ich erinnere an die Corona-Zeit. Während der Corona-Zeit war alles geschlossen. Die Kulturschaffenden hatten kein Geld, sie konnten keine Büros nachweisen, in denen sie eingemietet waren. Sie haben am Rande der Existenz gelebt. Ich bin stolz, dass wir es geschafft haben, die Kultur wieder nach vorne zu bringen. Wir haben es geschafft, dass die Theater, die Freie Szene, wieder ein bisschen arbeiten. Da müssen wir doch der Bevölkerung einmal Danke sagen. Wir müssen den Kulturschaffenden Danke sagen, dass sie nicht vergessen haben, was für eine schwere Zeit sie hinter sich haben. Wir haben uns natürlich gesagt, hier ist Luft nach oben. Wir müssen hier noch mehr machen. Wir wissen das selbst, aber eines muss man auch sagen. Wir alle haben keine Gelddruckmaschine, und wir sind manchmal auch dankbar, dass wir es überhaupt schaffen, ein bisschen was an Fördermitteln noch zu holen. Man muss auch einmal Danke schön sagen und muss sagen: Gut, wir haben noch nicht so viel, wie wir wollen, aber wir haben doch einiges erreicht. Ich will nur ein paar Daten sagen. Wir haben 2025 den Kulturhaushalt um 12 % gesteigert. Wir haben 2026 noch weitere 2 % geholt. Diese Mittel sichern nicht nur Bestehendes, sie schaffen Raum für Neues. Dann haben wir uns gesagt: Welche Strategien brauchen wir? Was müssen wir machen, gerade jetzt nach der Corona-Zeit? Also haben wir uns drangesetzt und gesagt, wir erarbeiten einen Kulturentwicklungsplan, aber nicht allein vor dem Schreibtisch. Nein, es wurden Sitzungen gemacht, es wurde die Kultur im Land – – – Wir sind überall hingegangen, es gab viele Sitzungen, jeweils mit 200, 300 Beteiligten, die dort waren, die ihre Sorgen und ihre Nöte genannt haben. Wir haben es aufgeschrieben. Wir haben gesagt: Was können wir daraus jetzt machen? Wir haben die Bedarfe gebündelt. Wir haben Leitlinien erarbeitet, und wir haben mit den Kulturschaffenden gesagt, jetzt müssen wir natürlich auch an die Umsetzung gehen. Die Umsetzung fängt an, und das ist eine sehr gute Sache, die wir machen. Ich weigere mich, das schlechte Bild so darzulegen oder das so wiederzugeben; denn Sie können mir gerne glauben, mein Herz schlägt für die Kultur – schon immer –, und ich weiß, was es für uns in Rheinland-Pfalz bedeutet. Beteiligung ist ein Wort. Bei dem Geld, das wir geben, vergessen Sie den Kultursommer nicht. Darüber hat jetzt keiner gesprochen. Viel Geld fließt in den Kultursommer Rheinland-Pfalz mit der Beteiligung im ländlichen Raum, mit der Freien Szene, den Dritten Orten im ländlichen Raum, den digitalen Kulturangeboten, der kulturellen Bildung, und wir setzen auf Ko finanzierung in Bundes- und EU-Mitteln und versuchen, sie vom Land zu holen. Was wir aber brauchen, ist auch eine faire Bezahlung. Wir brauchen eine faire Bezahlung und eine soziale Absicherung für die Künstlerinnen und Künstler sowie ein klares Bekenntnis zu einer verantwortungsvollen Kulturpolitik. Natürlich klingt es gut, ein Kulturfördergesetz. Ich habe sie in meiner Partei auch, die das sagen, wir brauchen das Kulturfördergesetz. Das klingt gut. Es mag auf den ersten Blick auch attraktiv wirken, aber ein solches Gesetz löst doch nicht die Herausforderungen und deren Wirklichkeiten. Entscheidend ist nicht die Überschrift, sondern die konkrete Unterstützung für die Kulturschaffenden und die Einrichtungen. Genau da liefert die Ampelregierung in Rheinland-Pfalz den Ansatz. Wir versuchen auch ohne das Gesetz, jetzt schon Gutes zu schaffen, und ich weiß, dass wir daran weiterarbeiten werden. Wir brauchen also keine Symbolpolitik, wir brauchen kein Kulturfördergesetz ohne zusätzliche Mittel. Wir brauchen einen Fortschritt. Wir setzen auf konkrete Verbesserungen, auf Verlässlichkeit, auf Planungssicherheit, auf echten Dialog mit der Szene, so wie es unser Koalitionsvertrag vorsieht. Lassen Sie uns weiter für Kultur arbeiten. Ich danke Ihnen allen, vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Helge Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Kultur ist keine Nebensache. Kultur ist Herzschlag, die Identität, der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, gerade in unserem Bundesland und ganz besonders in der Pfalz. Wir Rheinland-Pfälzer sind reich an Vereinen, Chören, Theatern, Museen und engagierten Menschen, die sich täglich ehrenamtlich und mit viel Herzblut für unsere kulturelle Vielfalt einsetzen. Der Antrag der CDU spricht ein Thema an, das viele von uns bewegt: die Frage nach einer verlässlichen, nachhaltigen Kulturförderung. In der Tat, Rheinland-Pfalz liegt bei den Kulturausgaben im Bundesvergleich weit hinten. Wenn Kultur zur Lebensqualität und Attraktivität unseres Landes beiträgt, dann müssen wir etwas ändern. Ein Kulturfördergesetz kann ein Signal sein. Kultur ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es kann Planungssicherheit schaffen für Theater, für Musikschulen, für Heimatvereine und Kulturschaffende gleichermaßen. Aber – das ist für uns FREIE WÄHLER entscheidend – ein Gesetz allein schafft noch keine Kultur. Es darf nicht zu einer neuen Bürokratieschleife werden, in der mehr Papier als Konkretes entsteht. Wir brauchen verlässliche Strukturen vor Ort, Förderungen, die unbürokratisch ablaufen, Unterstützung für Ehrenamtliche, die jedes Wochenende Veranstaltungen stemmen, und Hilfe für Kommunen, die ihre kulturellen Einrichtungen mit Mühe am Leben erhalten. Kulturpolitik beginnt nicht in Mainz, sondern in den Gemeinden, in den Vereinen, in den Schulen und auf unseren Dorfplätzen. Wenn ein Kulturfördergesetz diese Realität abbildet, wenn es den ländlichen Raum stärkt, Kooperationen erleichtert und finanzielle Verantwortung gerecht teilt, dann kann, nein, dann ist es sinnvoll. Wir FREIE WÄHLER unterstützen daher die Zielrichtung, Kultur als Teil der Daseinsvorsorge zu verstehen. Wir werden aber sehr genau hinschauen, ob der Gesetzentwurf, der folgen soll, die Kommunen stärkt oder sie mit neuen Pflichten belastet, ohne sie finanziell auszustatten; denn klar ist: Kein Gesetz darf zur neuen Pflichtaufgabe ohne Deckung werden. Kultur braucht keine Vorschriften. Kultur braucht Freiheit, und Kultur braucht Vertrauen. Lassen Sie uns also gemeinsam daran arbeiten, dass wir keine Bürokratiekultur, sondern eine echte Kulturförderung für die Menschen in der Stadt wie auf dem Land, im Konzertsaal wie im Dorfgemeinschaftshaus schaffen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist fraktionsloser Abgeordneter Martin Schmidt.

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Martin Louis Schmidt fraktionslos

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen! Als Kulturpolitiker hege ich große Sympathie für die Grundidee dieses Antrags, nämlich mittels eines Kulturfördergesetzes dafür zu sorgen, dass angesichts immer knapper öffentlicher Kassen wertvolle Teile unseres kulturellen Lebens nicht dem Rotstift zum Opfer fallen. (Unruhe des Abg. Joachim Paul, AfD – Der Redende wendet sich an die SPD-Fraktion) – Könnten die Gespräche eingestellt werden? Danke. (Unruhe bei der SPD –

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Martin Haller SPD

Das musst Du Deinem Gspusi sagen!) Schließlich ist der Kulturbereich im Landeshaushalt ohnehin vergleichsweise unterfinanziert. Auf der Ebene unserer finanziell häufig miserabel gestellten, von Schulden geplagten Kommunen stehen Ausgaben für die Kultur vor Ort allzu oft als freiwillige Leistungen zur Disposition. Am guten Willen fehlt es in der Regel nicht, sondern die materiellen Zwänge sind einfach zu übermächtig. Viele Akteure erkennen durchaus, wie wichtig Orchester und Chöre, Büchereien, Museen und Archive, Musikschulen, Kinos, Theater und die Denkmalpflege sowie natürlich die verschiedensten Heimat- und Kulturvereine für unsere lokale, regionale und nationale Identität sind. Sie wissen auch, dass ein blühendes Kulturangebot gerade für jüngere Familien ein nicht zu unterschätzender Aspekt bei der Wahl des Wohnorts ist, aber auch als Standortfaktor für Unternehmensansiedlungen nicht außer Acht gelassen werden sollte. Umso schmerzhafter erscheinen dann notgedrungen erforderliche Sparmaßnahmen. Diese kommen insbesondere in den ländlichen Räumen zu anderen drängenden Problemen hinzu, etwa bei der – vorsichtig formuliert – in die Jahre gekommenen Infrastruktur, der oft unbefriedigenden gastronomischen Versorgung oder generell angesichts offenkundiger Vitalitätseinbußen infolge einer alternden, zahlenmäßig rückläufigen Bevölkerung. Vor diesem alles andere als erfreulichen Hintergrund sind Rufe nach Bestandsschutzmaßnahmen, gegebenenfalls auch per Gesetz, nur zu verständlich, so wie es Inhalt dieses CDU-Antrags ist, der Kultur zur Pflichtaufgabe des Landes und der Kommunen machen will und materielle Planungssicherheit für alle Beteiligten verspricht. Was die konkrete Ausgestaltung eines Kulturfördergesetzes angeht, e mpfinde ich das bereits 1994 beschlossene Kulturraumgesetz des Freistaats Sachsen als vorbildlich. Hervorzuheben ist die darin verankerte Stärkung organisch gewachsener regionaler Verbünde als eigenverantwortlich handelnde Ebene zwischen Land und einzelner Ortschaft. Was aber keinesfalls passieren darf, ist, dass den Kommunen nun von politischer Seite die Kultur als Pflichtaufgabe vorgeschrieben wird, sie aber vom Land nicht die dafür nötigen Gelder bekommen und dann finanziell im Regen stehen. Außerdem sollte die strukturelle Sicherung des kulturellen Erbes durch kontinuierliche Förderung gewachsener Einrichtungen und Vereinigungen Vorrang vor Projektmittelzuweisungen, die oft nicht nachhaltig wirken, haben. Zumindest die Kollegen im Kulturausschuss dürften wissen, wie sehr auch mir persönlich das Thema Zukunftssicherung des Kulturbereichs eine Herzensangelegenheit ist. Dennoch muss ich an dieser Stelle auf eine Binsenweisheit hinweisen, die leider offenbar längst nicht allen im politischen Establishment bewusst ist. Wenn die materiell produktivsten Teile unserer Volkswirtschaft nicht mehr den Wohlstand finanzieren, den Deutschland jahrzehntelang genießen konnte, wenn die Steuerlasten immer erdrückender werden und es den Bürgern vielfach an verbindender Zuversicht und an Stolz auf das Eigene mangelt, dann werden Ausgaben für die Kultur letztlich hinten herunterfallen. (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Dann wird unweigerlich das materiell Notwendigste im Vordergrund stehen und die Ausgabenpolitik der öffentlichen Hand, aber auch der Privatpersonen bestimmen. An der Stelle sollten wir uns keinen Illusionen hingeben. Wer es wirklich gut meint mit unserer Kultur, der muss deshalb in dieser Zeit die Rahmenbedingungen mit in den Blick nehmen und sich für einschneidende, ressortübergreifende Sparmaßnahmen, umfassende Entbürokratisierung in allen Teilen unserer Gesellschaft sowie längst überfällige wirklichkeitsnahe Weichenstellungen, etwa in der Energie- und Sozialpolitik oder auch in der Migrationspolitik, einsetzen. (Abg. Marco Weber, FDP: Ui, ui, ui! –

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Pia Schellhammer GRÜNE

Ah, da kommt es wieder!) Grundsätzlich bin ich für ein Kulturfördergesetz, ganz klar. Ich bin gespannt, wie das ausgestaltet wird, und freue mich auf die entsprechenden Diskussionen. Danke sehr. (Beifall des Abg. Michael Frisch, fraktionslos)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist fraktionsloser Abgeordneter Dr. Herbert Drumm. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat die Kultur nicht verdient!)

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Dr. Herbert Drumm fraktionslos

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, möchte ich den Präsidenten des Landesmusikrats Rheinland-Pfalz vom Mai 2021 zitieren: „Die Zuordnung der Kultur in Rheinland-Pfalz zum Familienministerium und die Tatsache, dass der mit Abstand finanziell gewichtigste Bereich, die Generaldirektion Kulturelles Erbe, nicht mehr Teil des Kulturessorts ist, sondern dem Innenministerium zugeschlagen wird, sind für mich besorgniserregende Signale.“ (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: Sehr richtig!) „Dass außerdem das von den drei Koalitionsparteien vor der Wahl als notwendig erachtete Kulturfördergesetz nicht Bestandteil des Koalitionsvertrags wurde“ – ich wiederhole: das als notwendig erachtete Kulturfördergesetz nicht Bestandteil des Koalitionsvertrags wurde –, „ist eine große Enttäuschung für die gesamte Kulturszene des Landes.“ Dem ist fast nichts mehr hinzuzufügen. (Abg. Alexander Fuhr, SPD: Sehr gut!) Trotzdem füge ich hinzu – – – (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall im Hause – Glocke des Präsidenten) Trotzdem füge ich hinzu: Der Kulturentwicklungsplan und vor allem der Weg zu diesem Plan war und ist gut, wirklich gut. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. David Guthier, SPD) – Danke, ausnahmsweise mal. Ich hatte die Gelegenheit, an mehreren Veranstaltungen teilzunehmen und war begeistert von dem Engagement der Personen und von der Vernetzung über alle möglichen kulturellen Bereiche. Aber – da bin ich ganz bei der CDU – (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) der Plan kann nur ein Zwischenschritt sein. Ihm muss ganz zeitnah und unbedingt ein Kulturfördergesetz folgen. (Abg. Martin Haller, SPD: Schönes Schlusswort!) Insbesondere deswegen muss dieses Fördergesetz noch in dieser Legislaturperiode unbedingt angestoßen werden; denn sonst – da bin ich mir ganz sicher – wird im nächsten Koalitionsvertrag, egal wer dann die Nase vorn hat, ein Kulturfördergesetz wiederum nicht erscheinen. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Katharina Binz.

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Katharina Binz

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich fange gleich mal damit an: Lieber Herr Wagner, auch ich schätze die ganz große Einigkeit, mit der wir im Kulturausschuss zusammenarbeiten und die eigentlich immer da ist, wenn wir über das reden, was wir alle gemeinsam wertschätzen, nämlich die Kultur in unserem Land, die Leistungen der Künstlerinnen und Künstler, der Theater, der Orchester, aller Kultureinrichtungen. Ich glaube, da haben wir eine ganz große Einigkeit, und das ist wirklich sehr, sehr wertvoll. Ich werde Sie heute trotzdem nicht ganz kritiklos mit Ihrem Antrag durchkommen lassen. Ich will vielleicht einmal damit anfangen, dass ich ein Bild vervollständigen möchte. Sie sprechen in Ihrem Antrag selbst davon, dass es uns gelungen ist, in diesem Doppelhaushalt die Kulturausgaben in meinem Ministerium um insgesamt 14 % zu steigern. Wenn man sich allerdings die gesamte Legislaturperiode und die gesamten Kulturausgaben des Landes Rheinland-Pfalz anschaut, dann haben wir es in dieser Legislaturperiode geschafft, die Kulturausgaben um über 28 % zu steigern. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Hört, hört!) Ich finde, das ist ein großer Erfolg, der sich sehen lassen kann. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Ja, auch ich bin natürlich der Meinung, dass dieser Aufwuchs weitergehen muss, dass wir noch weiter drauflegen müssen, aber eines möchte ich an der Stelle auch noch einmal sagen: Wenn Sie sagen, ich hätte gesagt, es ginge nur um Kostensteigerungen, dann ist das nicht vollständig wiedergegeben; denn wenn wir uns das einmal anschauen, was heißt denn „nur Kostensteigerungen“ in der Zeit, von der wir hier reden? Es ist eben gesagt worden: Wir reden hier über die Zeit nach Corona. „Nur Kostensteigerungen“ heißt, wir haben in einer Zeit der Inflation, in einer Zeit, in der die Produktionskosten explodiert sind, und in einer Zeit, in der es erhebliche Tarifsteigerungen gegeben hat, unsere kulturellen Einrichtungen ausfinanziert und gesagt, diese Kostensteigerung müsst Ihr Euch nicht aus dem eigenen Fleisch, aus dem Künstlerischen streichen, sondern die geben wir Euch auf Eure Finanzierung obendrauf. Das heißt, das ist nicht „nur Kostensteigerung ausgleichen“, sondern wir legen die Grundlage dafür, dass die Kultureinrichtungen überhaupt arbeiten können. Das will ich auch nicht kleingeredet haben, (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) insbesondere was die Tarifsteigerungen angeht; denn es ist doch eine Lehre aus der Corona-Zeit, in der wir gesehen haben, wie vulnerabel Künstlerinnen und Künstler sind, wie schnell sie vor dem Nichts stehen. Dass wir die Tarife so stark gesteigert haben nach Corona, das ist doch aktive Kulturpolitik, solche Tarifsteigerungen dann als Land auch mitzugehen und nicht die Einrichtungen damit alleinzulassen. Wenn Sie ein Kulturfördergesetz wollen – auch ich bin der Meinung, das ist nach wie vor eine wichtige Frage in der rheinland-pfälzischen Kulturpolitik –, dann frage ich mich: Warum haben Sie denn keines vorgelegt? Warum legen Sie denn kein Gesetz vor? (Abg. Dirk Herber, CDU: Damit Ihr es ablehnt!) Es ist doch die vornehmste Aufgabe eines Parlaments, Gesetze einzubringen. Ich zitiere an dieser Stelle Ihren Vorsitzenden, Herrn Schnieder. Er hat nämlich im letzten Jahr ein ganz großes Interview gegeben im Novelletto – für die, die das nicht kennen, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Gutes Interview!) das ist das Magazin des Landesmusikrats Rheinland-Pfalz, es lohnt sich, immer wieder hineinzuschauen –, da sagt Herr Schnieder: „Als CDU arbeiten wir darauf hin, noch in dieser Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzesentwurf einzubringen.“ (Abg. Martin Haller, SPD: Aha!) Da frage ich mich: Woran ist denn das gescheitert? Warum haben Sie den denn nicht geschrieben und eingebracht? (Zurufe von der CDU – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Stattdessen legen Sie uns heute einen zehnseitigen Antrag vor, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ja, der ist sogar gut!) in dem steht, die Landesregierung soll aus einem Stichpunktekatalog einen Gesetzentwurf schreiben. Fünf Monate vor der Landtagswahl, obwohl Ihnen völlig klar ist, dieses Vorhaben ist doch allein zeitlich zum Scheitern verurteilt. (Heiterkeit bei und Zurufe von der CDU) Da frage ich mich also: Wo ist denn der Gesetzentwurf, wenn Sie so davon überzeugt sind, dass es ein solches Kulturfördergesetz braucht? Ich verstehe das nicht. (Zurufe von der SPD: Ich auch nicht!) Ich muss auch ganz ehrlich sagen, die Landesregierung aufzufordern, Gesetze zu schreiben, und es nicht selbst zu machen, das ist für die größte Oppositionsfraktion schon ein Armutszeugnis. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP – Zurufe von der CDU) Deshalb will ich an der Stelle noch einmal sagen, wir haben von Anfang dieser Legislaturperiode an offen gesagt, was wir vorhaben. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Vor der Wahl haben Sie es anders gesagt! Vor der Wahl war es anders!) Wir haben gesagt, wir machen erst eine Kulturentwicklungsplanung, und die Frage nach einem Gesetzentwurf stellt sich für uns danach. Selbstverständlich ist innerhalb der Kulturentwicklungsplanung auch über das Gesetz gesprochen worden. Ich finde es nach wie vor richtig, dass wir uns damit beschäftigen, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ja, dann machen Sie’s! –

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Gordon Schnieder CDU

Einfach mal machen! Und nicht die Arbeit einstellen!) und dieses Gesetz jetzt als nächster Schritt kommt. Die Kulturentwicklungsplanung war aber der erste Schritt, und wir setzen sie jetzt auch entsprechend um. Dann von „Stillstand“ zu sprechen: Da muss ich schon sagen, ich frage mich, ob Sie das nicht mitbekommen, was wir machen. Ich will an dieser Stelle nur einige Punkte nennen. Das ist das Programm „Zukunft durch Kultur“. Wir haben bislang über 13 Stellen geschaffen. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: 13 Stellen! Wo denn?) Das sind deutliche Mittelerhöhungen für den Museumsverband oder für Einrichtungen wie das Freilichtmuseum, wie das Chawwerusch Theater, wie die Landesbühne Neuwied. Das ist die Stärkung der Laienmusikszene durch den Ausbau der Landesmusikakademie und, und, und, und, und. Ich könnte Ihnen jetzt noch jede Menge nennen. Es ist uns in dieser Legislaturperiode gelungen, erstmals wesentlich mehr Drittmittel einzuwerben, unter anderem allein 4,5 Millionen Euro, die wir vom Bund für das Programm „Aller.Land“ eingeworben haben, womit jetzt tolle Projekte im ländlichen Raum realisiert werden können. Das alles haben wir gemacht. Insofern kann ich von dem „Stillstand“, den Sie an dieser Stelle beschreiben, hier überhaupt nichts sehen. Ich muss Ihnen auch sagen, die Stichpunkte, die Sie in Ihrem Antrag beschrieben haben, da ist es dann wieder so, wir sind uns einig, das tun wir alles, das tun wir alles bereits. Deshalb muss ich an der Stelle sagen: Lassen Sie uns diese Diskussion über das Gesetz weiter führen, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) aber der Weg, den Sie jetzt gewählt haben, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ja! Super!) fünf Monate vor der Wahl zu sagen „Schreibt Ihr doch mal ein Gesetz“, der wird nicht funktionieren. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP –

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sehe ich keine. Das heißt, wir stimmen unmittelbar über den Antrag der CDU-Fraktion ab. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13098 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt. Wir sind am Ende der Tagesordnung. Ich darf Sie einladen zur nächsten Plenarsitzung am Mittwoch, 12. November. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. Ende der Sitzung: 18.50 Uhr

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