Marcus Klein
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen, Vertrauen in die Demokratie entsteht dann und dort, wenn Menschen gehört werden, und wenn am Ende trotzdem klar ist, wer die Verantwortung trägt. Ich war selbst Mitglied der Enquete-Kommission „Bürgerbeteiligung“ in der (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Die Älteren, genau!) Das war damals eine sehr lange und intensive Arbeit. (Abg. Martin Haller, SPD: Ich erinnere mich!) Vieles davon hat aber bis heute Gültigkeit, Herr Kollege Haller. (Abg. Martin Haller, SPD: So ist das! War gut!) Damals ist klar geworden, und es war breiter Konsens, Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie ergänzen die repräsentative Ordnung. Sie sollen sie nicht ersetzen. Die Enquete-Kommission hat dafür eine Leitlinie gesehen, die auch bis heute, wie ich finde, trägt: Beteiligung ja, aber mit Qualität. Das heißt, frühzeitig informieren, Verfahren transparent machen, Ergebnisse begründen und neutrale Informationsgrundlagen schaffen, die Pro und Contra abwägen. Im abweichenden Votum, das wir damals als CDU-Fraktion abgegeben haben, haben wir klar gesagt, dass direkte Demokratie nur auf einer funktionsfähigen Repräsentativverfassung gelingen und gedeihen kann. Das ist der rote Faden, der uns bis heute leitet. In der Folge haben wir Vorschläge gemacht, auch in der jetzigen laufenden Wahlperiode; (Beifall bei der CDU) denn auch wir, die CDU-Fraktion, können uns eine Absenkung der Hürden für Volksbegehren vorstellen. Das haben wir auch jetzt noch einmal wiederholt. Eine Absenkung von 300.000 auf 200.000 erforderliche Unterschriften haben wir vorgeschlagen; denn natürlich können Volksbegehren einen Beitrag zur Förderung demokratischer Willensbildung und zum Erleben von demokratischer Selbstwirksamkeit leisten. Was hier als Gesetzesvorschlag auf dem Tisch liegt, ist aber etwas komplett anderes. Der Gesetzentwurf der AfD ist ein Schnellschuss. Er ist unüberlegt, er ist populistisch. Im Ergebnis ist er untauglich. Vielleicht ist er sogar gefährlich; denn er enthält eben kein verantwortliches Gesamtkonzept, sondern eine Sammlung von unüberlegten, dafür aber massiven Eingriffen an einzelnen Stellen, von der Einleitung eines Volksbegehrens – also das erforderliche Quorum, das massiv abgesenkt wird – bis zum Wegfall eines Beteiligungsquorums. Insbesondere das vorgesehene fakultative Referendum – der Kollege hat es eben angesprochen – über bereits beschlossene Gesetze ist alles andere als durchdacht, jedenfalls nicht, wenn es einem tatsächlich um eine Stärkung der Demokratie im Land geht; denn Korrektiv ja, aber Dauerplebiszit nein. Das läuft der Idee verantwortlicher Gesetzgebung zuwider. (Beifall der CDU) Allein durch das isolierte und massive Absenken von Hürden entsteht noch keine gute Beteiligung. Kurz: Wer direkte Demokratie wirklich stärken will, muss die repräsentative Demokratie mit stärken, nicht gegen sie sein. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das tun wir doch!) Der AfD-Entwurf tut das Gegenteil, und ich glaube nicht, dass Sie es selbst ernst meinen, wenn Sie kurz vor dem Ende der Wahlperiode noch ein verfassungsänderndes Gesetz mit dieser Tragweite aus dem Hut zaubern, das nahezu alle Erkenntnisse, die wir hier im Landtag, insbesondere in den letzten Jahren auch in der Enquete, gemeinsam diskutiert haben, ausblendet. Uns geht es um eine starke Demokratie im Land mit den Bürgerinnen und Bürgern. Das gehen wir jederzeit und an allen Stellen mit. Ihr Gesetzentwurf leistet dazu aber wirklich keinen Beitrag. Vielen Dank. (Beifall der CDU und vereinzelt bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
