Dr. Helmut Martin
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es kommt nicht oft vor, aber ich bin froh, dass es manchmal vorkommt: Ich kann mich den Vorrednern durchaus anschließen, insbesondere auch den Ausführungen zur verfassungsrechtlichen Bedeutung der Eigentumsgarantie in Deutschland. Quasi parallel dazu muss man sich natürlich auch klarmachen, wenn es schon verfassungsrechtlich zulässig ist, zu enteignen, dann ist es letztlich auch dem Rechtsstaatsgebot entsprechend und geboten, dass auch ein möglichst effizientes Verfahren zur Umsetzung einer solchen Rechtslage Anwendung finden kann. Da der vorgelegte Gesetzentwurf keinen neuen Enteignungstatbestand oder keine neue Enteignungsgrundlage schafft, sondern sich ausschließlich auf eine Verfahrensverbesserung bezieht, unterstützen wir das ausdrücklich und werden das sehr konstruktiv und wohlwollend begleiten. Danke schön. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
