Markus Stein
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Was gestern mit dem beschlossenen Nachtragshaushalt finanziell fundamentiert wurde, startet heute mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung in das weitere parlamentarische Verfahren. 600 Millionen Euro für unsere Kommunen, zu je 300 Millionen Euro aufgeteilt auf die beiden Haushaltsjahre 2025 und 2 026. Meine Damen und Herren, darum geht es, und das aus gutem Grund. Die Kommunen sehen sich – das wurde in den vergangenen Debatten mehr als deutlich – massiven finanziellen Belastungen ausgesetzt. Die geopolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen könnten durch äußere Einflüsse schwieriger kaum sein. Daher ist es umso wichtiger, dass alle – ich betone, alle – staatlichen Ebenen gemeinsam zusammenstehen und die richtigen Signale an unsere Gesellschaft senden. Bund, Länder und Kommunen werden auch diese Herausforderungen gemeinsam stemmen. Meine Damen und Herren, ja, die 600 Millionen Euro des Landes werden hierzu einen ganz deutlichen Beitrag leisten. Richtigerweise werden dabei vor allem die Kommunen mit eigenem Jugendamt besonders in den Fokus genommen; denn diese sind besonders von den Kostensteigerungen im Sozial- und Jugendhilfebereich betroffen. Um es noch einmal klar auszudrücken: Diese Überbrückungshilfe dient zur Überbrückung einer besonderen Lage unserer Kommunen, deren Ursachen deutlich über das Land Rheinland-Pfalz hinausgehen. Die Fragen der Evaluation des kommunalen Finanzausgleichs, auch mit Blick auf die strukturelle Finanzierung unserer Kommunen, werden, wie im LFAG vorgesehen, im Jahr 2026 aufgeworfen. Auch klar ist, wir können diese Überbrückungshilfe überhaupt nur deshalb vornehmen, weil Finanzministerin Doris Ahnen in der Vergangenheit mit einer soliden Haushalts- und Finanzpolitik dafür sorgte, dass die Haushaltssicherungsrücklage ausreichend angewachsen ist. Hätten wir die vielen Wünsche der Opposition in der Vergangenheit durch die stets als Deckungsvorschlag herangezogene Haushaltssicherungsrücklage finanziert, wäre das, was wir hiermit auf den Weg bringen, eine Hilfe in Not, nicht möglich. Anders gesagt: Es mag das gute Recht der Opposition sein, Wünsche nach Mehr aus den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen, auch der Kommunen, in politische Anträge münden zu lassen, aber den Eindruck zu erwecken, all diese strukturellen Mehrausgaben seien über eine Entnahme aus einer schier unerschöpflichen Rücklage zu finanzieren, ist nicht seriös, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Vielmehr wäre es verantwortungsbewusst, wenn auch Sie als größte Oppositionsfraktion Ihrer Aufgabe nachkämen, die Interessen des Landes im Blick zu halten und klar und fair anzuerkennen, dass auch ein Landeshaushalt, in dem im Übrigen bereits jetzt jeder dritte Euro an die Kommunen geht, an nominale Grenzen stößt. Erwartungen zu wecken, die haushaltswirtschaftlich nicht abbildbar sind, erfüllt Vorurteile jener Menschen, die meinen, dass in der Politik immer viel versprochen, aber wenig gehalten würde, meine Damen und Herren. Ich kann Ihnen sagen, mit dem gestern beschlossenen Nachtragshaushalt und dem heute auf den Weg gebrachten Änderungsgesetz zum LFAG setzen wir unseren Weg fort, unsere Kommunen nach Kräften zu unterstützen, solide, ausfinanziert und immer mit Blick auf das Interesse des gesamten Landes und des Landeshaushalts. (Abg. Martin Haller, SPD: Ja!) Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen zu diesem Gesetzentwurf und bedanken uns bei Ministerpräsident Alexander Schweitzer, Innenminister Michael Ebling und Finanzministerin Doris Ahnen für die Initiative. Danke schön. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
