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Christof Reichert

CDU 09.10.2025 Sitzungen 18/95

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Befassung des Landtags findet das Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2023 seinen formalen Abschluss. Die Landesregierung hat sich im Rahmen des Entlastungsverfahrens dafür zu verantworten, dass der Haushaltsplan ordnungsgemäß vollzogen sowie mit den bereitgestellten Mitteln wirtschaftlich und sparsam umgegangen wurde. Insoweit stellt die Entlastung als Kernstück demokratischer Staatskontrolle das Korrelat des parlamentarischen Budgetbewilligungsrechts dar. (Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz) Mit der Vorlage der Haushaltsrechnung 2023, der Vermögensübersicht und dem Antrag der Ministerin der Finanzen auf Entlastung der Landesregierung wurde das Verfahren eingeleitet. Der Rechnungshof hat die Haushaltsrechnung stichprobenweise geprüft und in seinem Jahresbericht Feststellungen zu den Prüfungsgegenständen getroffen und Maßnahmen für die Zukunft empfohlen. Auf dieser Basis sowie auf Grundlage der Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht hat die Rechnungsprüfungskommission zusammen mit dem Rechnungshof und Vertretern der Ministerien an drei Sitzungstagen Beschlussempfehlungen für den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags erarbeitet. Der Bericht und die Beschlussempfehlung liegen Ihnen als Drucksache 18/12875 vor. Die insgesamt fünf Punkte umfassende Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses inklusive der Entlastung der Landesregierung wurde in dessen Sitzung am 4. September 2025 einstimmig gefasst. Schwerpunkt der Beratungen war traditionell die Grundsatzaussprache zum Haushalt und hierbei insbesondere die Aussprache zu dem Beitrag „Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung“. Im Berichtsjahr 2023 erhöhten sich die bereinigten Einnahmen gegenüber dem Vorjahr um 2,2 %, die bereinigten Ausgaben um 3,3 %. Aufgrund der erfreulichen Haushaltslage im Berichtsjahr konnte trotz der gestiegenen Ausgaben ein Finanzierungsüberschuss von 990 Millionen Euro erzielt werden. Hiervon wurden unter anderem Schulden in Höhe von 200 Millionen Euro netto getilgt. Die Ausgabenreste erhöhten sich im Berichtsjahr 2023 um 958 Millionen Euro auf nunmehr 4,3 Milliarden Euro und erreichten damit einen neuen Höchststand. Der Rechnungshof weist in seinem Bericht auf die mit den Haushaltsresten verbundenen Risiken im zukünftigen Haushaltsvollzug hin. Hohe Restebestände stellen ein Verschuldensrisiko dar, gefährden die Transparenz des Haushalts und schwächen die Einflussmöglichkeiten des Parlaments. Der Rechnungshof empfiehlt, dass das Verfahren zur Bildung von Ausgaberesten so forciert werden sollte, dass die Restebestände uns Abgeordneten und den mittelbewirtschaftenden Stellen jeweils Anfang Oktober mitgeteilt werden können, sodass wir Abgeordnete sie bei der Haushaltsaufstellung mitberücksichtigen können. Das war im letzten Doppelhaushalt erstmals gelungen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, betrachten wir einige Haushaltskennziffern näher. Der konsumtive Teil des Haushalts, die sogenannte laufende Rechnung, schloss im Berichtsjahr 2023 mit einem Überschuss von 1,6 Milliarden Euro ab. Die Personalausgaben im Kernhaushalt stiegen gegenüber dem Vorjahr um 182 Millionen Euro auf 7,7 Milliarden Euro. Aufgrund der erfreulichen Gesamtentwicklung im Berichtsjahr blieb die Personalausgabenquote trotzdem gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 36,6 %. Für ein vollständiges Bild bei den Personalausgaben sind auch diejenigen in ausgelagerten Einheiten wie etwa in Landesbetrieben oder Hochschulen mit Globalhaushalt zu berücksichtigen. Bezieht man für 2023 diese Ausgaben von 994 Millionen Euro mit ein, erhöht sich die Personalausgabenquote auf 41 %. Die Steuerbelastungsquote steigt dann auf 51 %. Das heißt, mehr als die Hälfte der Steuereinnahmen war für Personalausgaben gebunden. Die Investitionsausgaben im Kernhaushalt lagen mit 1,125 Milliarden Euro etwa 12 % höher als im Vorjahr. Dies entspricht einer Investitionsquote von 5,3 % an den bereinigten Ausgaben. Damit liegt Rheinland-Pfalz aber auch 2023 deutlich unter der durchschnittlichen Quote der anderen Flächenländer von 11 %. Die Zinsausgaben verringerten sich um 36 Millionen Euro auf 336 Millionen Euro. Mit 80 Euro pro Einwohner lagen die Zinsausgaben des Landes damit um etwa 20 % unter dem Durchschnitt der anderen Flächenländer, der bei 100 Euro je Einwohner liegt. Der Gesamtschuldenstand des Landes einschließlich Landesbetrieben verringerte sich bis Ende 2023 um 206 Millionen Euro auf 30,8 Milliarden Euro. Die Pro-Kopf-Verschuldung ging auf 6.303 Euro zurück. Sie überstieg damit allerdings immer noch den Durchschnitt der anderen Flächenländer um 9,4 %. Ein Blick in die Haushaltsrechnung 2024: Die Haushaltsrechnung 2 024 schloss mit einem Finanzierungsüberschuss von 1,1 Milliarden Euro ab. Aufgrund der Übernahme der Liquiditätskredite für die Kommunen durch das Land von 3 Milliarden Euro stieg die Gesamtverschuldung allerdings 2 024 wieder auf nunmehr 32,9 Milliarden Euro an. Für die kommenden Jahre bestehen die bekannten finanziellen Belastungen fort. Zu nennen sind die steigenden Zinslasten, die Folgen der Übernahme der kommunalen Liquiditätskredite, der Wiederaufbau in den Hochwassergebieten und die Folgen des Angriffskriegs auf die Ukraine. Angesichts dessen empfiehlt der Rechnungshof für den Haushaltsvollzug eine strenge Ausgabendisziplin. Konkret empfiehlt er, mit Überschüssen vorzugsweise Kredite zu verringern. Des Weiteren sollte der Einsatz von Rücklagenbeständen zur Verringerung der Verschuldung geprüft werden, und Ausgabereste sollten nur restriktiv bewilligt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerne möchte ich nun auf einige Einzelfeststellungen eingehen, die in der Rechnungsprüfungskommission detailliert erörtert wurden. Im Detail hat sich der Rechnungshof mit dem Energiemanagement und Klimaschutz im staatlichen Hochschulbau beschäftigt. Der Rechnungshof hat das Energiemanagement und die Aktivitäten zum Klimaschutz von sieben staatlichen Hochschulen und der Universität Koblenz geprüft. Dabei stellte er fest, dass aufgrund mangelnden Energiecontrollings fast keine Hochschule ein Energiekonzept mit konkreten Einsparmaßnahmen erstellen konnte. Des Weiteren stellte er fest, dass, obwohl die Hochschulen fast 50 % der Treibhausgasemissionen der Landesverwaltung verursachen, die Mehrzahl der geprüften Hochschulen keine verbindlichen Konzepte und Maßnahmen entwickelt hatten, um zur angestrebten Klimaneutralität der Landesverwaltung beizutragen. Das Wissenschaftsministerium hat mitgeteilt, hierzu bereits Maßnahmen getroffen zu haben. Ob diese Maßnahmen zusammen mit der sogenannten 4+1-Strategie der Landesregierung genügen, um bei der angestrebten Klimaneutralität der Landesverwaltung Fortschritte zu erzielen, wurde in der Rechnungsprüfungskommission kontrovers diskutiert. Die RPK hat daher beschlossen, dass die Landesregierung über die weiteren Fortschritte der Hochschulen zur Förderung der angestrebten Klimaneutralität der Landesverwaltung berichten soll. Der Beitrag der Hochschulen bei diesem Ziel wird die Rechnungsprüfungskommission daher sicherlich auch in den kommenden Jahren intensiv beschäftigen. Des Weiteren hat der Rechnungshof die Stellenbesetzungsverfahren beim Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration geprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass das Ministerium in der weit überwiegenden Zahl der Stellenbesetzungsverfahren keine Auswahlvermerke erstellte und insbesondere der Inhalt der Gespräche nicht nachvollziehbar war. Bei Bewerbungen um ein Beförderungsamt erstellte das Ministerium jeweils nur Anlassbeurteilungen. Regelbeurteilungen waren nicht vorgesehen, obwohl das Bundesverwaltungsgericht eine höchstmögliche Vergleichbarkeit der Bewerber nur bei Regelbeurteilungen als gesichert ansieht. Der Rechnungshof forderte daher, grundsätzliche Regelbeurteilungen als Grundlage für Auswahlentscheidungen vorzusehen. Die Landesregierung hat hierzu erklärt, die Verfahren bereits angepasst zu haben und bei Vorstellungsgesprächen einzelfallbezogene Auswahlvermerke und für die Stellenbesetzung detaillierte Entscheidungsvermerke zu fertigen. Bei Bewerbungen auf Beförderungsämter seien seit Mitte dieses Jahres wieder Regelbeurteilung eingeführt und die Beurteilungsgrundsätze entsprechend angepasst worden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, erneut hat sich die RPK auch wieder mit einem Beitrag aus den Vorjahren beschäftigt, dem Zustand der Landkreisbrücken und deren Erhaltung durch den Landesbetrieb Mobilität RheinlandPfalz. Der Rechnungshof hat zum wiederholten Mal die Erhaltungsstrategie des Landes kritisiert und moniert, dass nicht landesweit dieselbe Erhaltungsstrategie angewendet werde, sondern eine kombinierte, den individuellen Rahmenbedingungen angepasste Erhaltungsstrategie. Die bislang landesweit einheitlich angewandte Brückenerhaltungsstrategie hat zu sehr unterschiedlichen Zustandsniveaus in den Kreisen geführt. Manche Kreise haben Brücken auf einem guten Durchschnittsniveau, andere hingegen Brücken in einem sehr schlechten Zustand. Der Rechnungshof forderte die Landesregierung auf, zu untersuchen, woran dies liegt, und gegebenenfalls die Erhaltungsstrategie anzupassen. Des Weiteren monierte der Rechnungshof eine nach seinem Empfinden mangelhafte Einbindung der Landkreise in die Entscheidung über die anzuwendende Erhaltungsstrategie. Im Übrigen verweise ich gerne auf den umfassenden Jahresbericht des Rechnungshofs und die Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss möchte ich auch in diesem Jahr darauf hinweisen, dass die aus vorherigen Prüfungen noch vorhandenen Restanten durch die zuständigen Ressorts der Landesregierung zeitnah abgearbeitet werden sollten. Lassen Sie mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit einigen Worten des Danks schließen. Herr Präsident Hürter ist, glaube ich, heute gar nicht da. Normalerweise ist der Rechnungshof immer bei der Entlastung da. Das wundert mich ein bisschen. Dann mache ich es in Abwesenheit. Ihnen, Herr Präsident Hürter, Ihrem Kollegium sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs gilt mein besonderer Dank. Ihre Arbeit und die Empfehlungen sowie die Ergebnisse der Rechnungsprüfung sind unverzichtbare Voraussetzungen für eine wirksame Budgetkontrolle durch den Landtag. Danken möchte ich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, die in gewohnter hervorragender Manier die Arbeit der Kommission unterstützt haben. Ein besonderer Dank gilt hier Herrn Dr. Hardt und dem Protokollarischen Dienst. Danken möchte ich selbstverständlich auch den Vertretern der Ressorts der Landesregierung, stellvertretend, weil er bei allen Punkten dabei war, gerne auch Herrn Staatssekretär Dr. Weinberg. Es wird seine letzte Runde bei der RPK gewesen sein, weil er ab nächstem Jahr auf jeden Fall andere Funktionen wahrnehmen wird. Stellvertretend also herzlichen Dank, Herr Dr. Weinberg, und auch Herr Ministerialdirektor Dr. Stahl vom Finanzministerium. (Beifall des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Außerdem gilt mein Dank den Kolleginnen und Kollegen der Rechnungsprüfungskommission sowie des Haushalts- und Finanzausschusses für das konstruktive, fraktionsübergreifende gute Miteinander. Bei allen unterschiedlichen Bewertungen in der Sache waren die Beratungen stets von Sachlichkeit, Ernsthaftigkeit und Kollegialität geprägt. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP, bei der Gruppe FREIE WÄHLER sowie des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

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