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Ralf Schönborn

AfD 09.10.2025 Sitzungen 18/95

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute über den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesnachbarschaftsgesetzes. Es geht dabei nicht um eine Nebensächlichkeit, sondern um die Frage, wie wir den Spagat zwischen privatem Eigentum und dem öffentlichen Interesse an Energieeinsparung meistern. Kern des Entwurfs ist, dass Nachbarn künftig verpflichtet werden sollen, geringfügig grenzüberschreitende Maßnahmen, insbesondere Wärmedämmungen, zu dulden. Überschreitungen bis zu 25 cm sollen pauschal als unwesentlich gelten. Damit will die Landesregierung energetische Sanierungen erleichtern und Widersprüche zwischen Nachbarrecht und Bauordnung auflösen. Diese Zielsetzung ist grundsätzlich nachvollziehbar. Gerade ältere Gebäude sind energetisch problematisch. Eine Sanierung spart Energie, senkt Kosten und entlastet die Umwelt. Die Angleichung an die Landesbauordnung sorgt ebenso für mehr Klarheit und mehr Rechtssicherheit. Diese Punkte sprechen für den Entwurf. Meine Damen und Herren, wir dürfen aber die Probleme nicht ausblenden. Erstens: das Eigentumsrecht. Eigentum ist grundsätzlich geschützt. Die Pflicht, Überbauten zu dulden, bedeutet einen Eingriff. Es muss genau geprüft werden, ob dieser in jedem Fall gerechtfertigt und verhältnismäßig ist. Zweitens: die Belastung der Nachbarn. Auch kleine Überstände können die Nutzung des Grundstücks einschränken oder Konflikte verschärfen. Was für den einen eine kleine Dämmung ist, kann für den anderen eine reale Beeinträchtigung sein. Drittens: die Frage der Verhältnismäßigkeit. Der Gesetzentwurf behandelt die Außendämmung als Regelfall. Es gibt aber auch Alternativen, etwa Innendämmungen, die zwar aufwendiger, aber auch eigentumsschonender sein können. Es braucht Abwägung statt Automatismus. Viertens: Risiko neuer Konflikte. Was der Entwurf eigentlich vermeiden will, nämlich Streit zwischen Nachbarn, könnte dann am Ende doch eskalieren. Wer zur Duldung gezwungen wird, ist selten begeistert. Solche Fälle landen dann schnell vor Gericht. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist in seiner Zielsetzung richtig, in der Umsetzung aber nicht unproblematisch. Wir sehen die Vorteile – Energie sparen, Kosten senken, Rechtssicherheit –, aber auch die Risiken für Eigentumsrechte und Nachbarschaftsfrieden. Die AfD-Fraktion wird dem Entwurf zustimmen, weil energetische Sanierungen notwendig sind und eine Harmonisierung mit der Bauordnung Sinn ergibt. Wir geben aber auch zu bedenken, dass diese Zustimmung kein Blankoscheck ist. Die Landesregierung muss die Auswirkungen sorgfältig beobachten, Missbrauch verhindern und sicherstellen, dass die Balance nicht kippt. Wir stimmen also zu, kritisch, aber konstruktiv. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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