Doris Ahnen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Dinge sind schon gesagt worden. Lassen Sie mich in aller Kürze noch einmal auf die zwei vorgeschlagenen Maßnahmen eingehen. Ich will es gleich zum Anfang sagen: Wir können dem Gesetzentwurf nicht folgen. Zur pauschalen Beihilfe: Die sogenannte pauschale Beihilfe wurde, das haben wir gehört, von mehreren Bundesländern als Alternative zum klassischen Beihilfesystem eingeführt. Sie soll Beamtinnen und Beamten ermöglichen, anstelle des individuellen Beihilfeanspruchs einen monatlichen Zuschuss zur Krankenversicherung zu wählen. Wir haben immer gesagt, wir werden die Entwicklung in den anderen Ländern aufmerksam beobachten. Wenn man sich das anschaut, dann wird man sagen müssen, dass das Angebot einer pauschalen Beihilfe zwar grundsätzlich angenommen wird, die Zahl der teilnehmenden Personen bleibt jedoch auch in den Ländern, die es eingeführt haben, hinter den Erwartungen zurück: in Baden-Württemberg knapp über 1 % der aktiven Beamtinnen und Beamten nach der Einführung. Ja, eine pauschale Beihilfe kann eine sinnvolle Alternative in Fällen von Vorerkrankungen und später Verbeamtungen, also spezifischen Konstellationen sein, aber sie birgt auch Risiken für die Betroffenen, zum Beispiel den unwiderruflichen Verzicht auf das bisherige Beihilfesystem, das heißt auch bei Wechsel der Lebensumstände. Deswegen sage ich, eine solche Einführung sollte wohlüberlegt sein. Dazu gehört es, die finanziellen und organisatorischen Folgen für die Bediensteten und den Aufbau eines neuen Systems und die Konsequenzen für die Verwaltung in den Blick zu nehmen. Es gehört dazu, die Folgen für den Landeshaushalt zu prüfen. All das, bei allem Verständnis, Herr Reichert, tut Ihr Gesetzentwurf nicht. Lassen Sie mich zu dem zweiten Punkt, der Kostendämpfungspauschale, ausführen. Die Kostendämpfungspauschale – dazu haben Sie kein Wort gesagt – ist und bleibt ein Instrument, um letztlich in einer allgemeinen Art und Weise die Zuzahlungsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die alle gesetzlich krankenversicherten Personen für Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel bezahlen, im Beihilferecht des Landes abzubilden. Wenn Sie von Gerechtigkeit reden, wäre es gut gewesen, auch an dieser Stelle diesen Vergleich zumindest in Ihre Abwägung miteinzubeziehen. Gesetzlich Versicherte leisten durch die Zuzahlungen ihren Beitrag zur Stabilität des Gesundheitssystems. Würde man einfach hingehen und die Kostendämpfungspauschale ersatzlos streichen, dann entstünde ein Ungleichgewicht, das gegenüber den gesetzlich Versicherten schwer zu begründen wäre. Auch vor diesem Hintergrund ist aus meiner Sicht nicht vermittelbar, im Bereich der Beihilfe die bestehende Form der Kostenbeteiligung gänzlich aufzuheben. Das sieht Ihr Gesetzentwurf vor. Die Kostendämpfungspauschale – das haben wir schon gehört – ist im Übrigen in der Höhe gestaffelt. Ich sage einmal, das geht von einem Betrag in Höhe von 100 Euro, beginnend ab den Besoldungsstufen A 7 und A 8, und dann wird gesagt, bis zu 750 Euro in den allerhöchsten Besoldungsgruppen. Dazwischen geht es in der Regel um 300 Euro für einen ganz großen Teil der Beschäftigten. Im Übrigen gilt auch, Ruhestandsbeamtinnen und -beamte sowie Teilzeitbeschäftigte trifft die Kostendämpfungspauschale nur anteilig. Sie wird um 40 Euro je berücksichtigungsfähigem Kind gemindert, und Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter sind gänzlich von der Kostendämpfungspauschale ausgenommen. Wir haben also hier ein System, das durchaus die soziale Situation in den Blick nimmt. Sie dagegen sagen, Sie wollen die komplette Streichung. Jetzt muss man zur Ehrlichkeit auch sagen, das würde alle Beamtinnen und Beamten betreffen, aber zur Wahrheit gehört, die Entlastung in den höchsten Besoldungsgruppen wäre auch am höchsten. Ich finde, damit muss man sich zumindest argumentativ auseinandersetzen. Ich sage gerne noch einmal an dieser Stelle, es ist uns ein großes Anliegen als Landesregierung, Verbesserungen für die Beamtinnen und Beamten, wo es sinnvoll und wo es finanzierbar ist, vorzusehen. Deswegen verweise ich noch einmal gerne auf unseren gestern eingebrachten Entwurf zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes, weil dieses Gesetz genau das tut. Es stellt dar, wie die finanziellen Belastungen sind. Es wägt die Auswirkungen auf die Betroffenen ab, und es trägt zu einem vernünftigen Verwaltungshandeln bei. Wie gesagt, das vermisse ich an Ihrem Gesetzentwurf. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
