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Eugen Ziegler

AfD 09.10.2025 Sitzungen 18/95

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Eigentum ist Freiheit. Die AfD steht uneingeschränkt zum Recht auf Eigentum, wie es in Artikel 14 des Grundgesetzes verbürgt ist. Artikel 14 Abs. 3 des Grundgesetzes sieht allerdings auch die Möglichkeit einer Enteignung vor. Typische Fälle, in denen eine Enteignung gerechtfertigt ist, sind der Bau von Straßen und Autobahnen, die Einrichtung von Stromleitungen oder der Bau von Deichen zum Schutz vor Hochwasser. In solchen Fällen ist es wichtig, dass der Eigentümer einerseits das dem Allgemeinwohl dienende Projekt nicht blockieren kann und andererseits eine gerechte Entschädigung gesichert ist. Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf schafft keine neuen Enteignungstatbestände. Er greift laut Landesregierung Vorschläge der Enteignungsbehörde auf, um wiederkehrende Probleme der Enteignungsverfahren zügig und mit großer Rechtssicherheit lösen zu können. Dabei hat sich die Landesregierung stark an der Bundesregelung aus dem Baugesetzbuch orientiert. Diesem Antrag können wir als AfD-Fraktion soweit folgen. Meine Damen und Herren, ich werde mich hier, zumal als Verkehrspolitiker und in erster Lesung, nicht mit den einzelnen Punkten des Gesetzentwurfs detailliert auseinandersetzen. Für die Fachdiskussion sind der Innenausschuss und der Rechtsausschuss da. Dort wird es dann sicherlich auch noch einige kritische Fragen von unserer Seite her geben. Wir empfehlen also die Überweisung an den Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall der AfD – Zurufe von der SPD)

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