Michael Frisch
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir zunächst eine grundsätzliche Anmerkung. Wörtliches Ziel des Antrags ist es, bisher gemiedene öffentliche Räume wieder zurückzugewinnen. Zurückgewinnen kann man nur etwas, das zuvor verloren gegangen ist, vor allem seit 2015 unter Verantwortung CDU-geführter Bundesregierung. Wieder einmal versuchen Sie, liebe Kollegen von der Union, Schäden zu reparieren, die Ihre Partei in wesentlichen Teilen selbst herbeigeführt hat. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Oh!) Auch wenn das notwendig ist, wollen wir nicht, dass es auf Kosten der Freiheit unserer Bürger geht. Zweifellos ist die Wahrung der richtigen Balance zwischen Sicherheit und Freiheit eine zentrale Aufgabe des freiheitlichen Rechtsstaats. Staatliche Maßnahmen und individuelle Freiheitsrechte müssen ständig neu justiert und abgewogen werden, um ein Gleichgewicht zwischen den Interessen des Einzelnen und dem Schutz der Allgemeinheit herzustellen; denn anders als es der CDU-Antrag explizit feststellt, ist Sicherheit nicht gleich Freiheit. Wer maximale Sicherheit haben will, der schließt sich zu Hause ein, besucht keine öffentlichen Veranstaltungen, unternimmt keine Reisen und vermeidet jeden Kontakt zu seinen Mitmenschen. Ein Staat, der seinen Bürgern das höchstmögliche Maß an Sicherheit gewähren will, kommt nicht umhin, durch umfassende Überwachungsmaßnahmen kriminelle Bedrohungen zu minimieren. Frau von der Leyens Orwell’sche Chatkontrolle und das kommunistische China lassen grüßen. Allein die Freiheit bleibt auf der Strecke. Wer unter dem Vorwand der Sicherheit die Menschen immer mehr überwacht, läuft Gefahr, am Ende die Freiheit zu beerdigen. Was aber ist Sicherheit ohne Freiheit? Möchten Sie in einem Land leben, in dem es größtmögliche Sicherheit gibt, gleichzeitig aber freie Entfaltung und Selbstbestimmung massiv eingeschränkt sind? Wir wollen das nicht. Für uns als „Drei Farben“ gilt auch hier: im Zweifel für die Freiheit. Genau deshalb sehen wir den CDU-Antrag kritisch. Natürlich unterstellen wir niemandem, einen Überwachungsstaat einführen zu wollen, aber im Kern läuft der Antrag auf eine permanente KI-unterstützte Videoüberwachung von Teilen des öffentlichen Raums hinaus – 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, präventiv und ohne konkreten Anlass. Natürlich kann eine solche Maßnahme die Sicherheit erhöhen. In Parkhäusern zum Beispiel sinken Eigentumsdelikte. Anderswo sind die Effekte geringer. Gewaltkriminalität wird kaum verhindert. Vieles verlagert sich nur. Auch das Sicherheitsgefühl steigt nicht automatisch. Manche fühlen sich sicherer, andere fühlen sich unter Dauerbeobachtung. Wenn der Antrag auf ein Stufenmodell verweist – zunächst lediglich Mustererkennung, anschließend gegebenenfalls Gesichtserkennung –, erscheint das zunächst sinnvoll. Doch genau an dieser entscheidenden Stelle bleibt er unklar. Wann und wie wird die nächste Stufe aktiviert? KI-Mustererkennung kann Schlägereien, Rudelbildung oder herrenlose Gegenstände identifizieren und melden. Das ist rechtlich möglich, da keine Gesichtserkennung erfolgt. Ein Mensch prüft diese Meldungen und entscheidet, ob Einsatzkräfte geschickt werden oder nicht. Gesichtserkennung ist etwas völlig anderes. Hier gleichen Kameras permanent alle Gesichter mit einem vorhandenen Register ab. Der europäische AI Act verbietet das grundsätzlich. Zulässig ist es nur bei schweren Straftaten, zeitlich eng begrenzt und mit richterlicher Genehmigung. Ein Mensch in der Leitstelle darf also nicht einfach selbst den Schalter umlegen. Diese klare Unterscheidung muss betont werden. Sie ist zentral, wenn man Grundrechte schützen und Rechtssicherheit gewährleisten will. Für Bagatellen wie illegale Müllablagerungen ist sie auf jeden Fall unverhältnismäßig. Weitere Kritikpunkte kommen hinzu. Objektive Kriterien für die D efinition von Angsträumen werden nicht genannt. Eine Strategie zur Evaluation von Wirkung und Fehlalarmen gibt es nicht, und besonders wichtig: Die Eingrenzung auf enge Fahndungslisten fehlt. Internationale Erfahrungen zeigen, je kleiner und präziser die Listen, desto verlässlicher und verhältnismäßiger der Einsatz. Breite Massenabgleiche sind rechtlich wie gesellschaftlich nicht akzeptabel. Nicht zuletzt besteht die grundsätzliche Gefahr, dass solche Instrumente immer auch missbraucht werden können. Meine Damen und Herren, in seiner jetzigen Form können wir diesem Antrag nicht zustimmen. Gleichzeitig ist das Anliegen berechtigt und wichtig, und deshalb sollten wir die Debatte fortsetzen. Eine Expertenanhörung könnte hier weiterhelfen und dazu beitragen, die von uns benannten Defizite zu beheben. Herr von Heusinger, wenn Sie eben das alte, verstaubte Freiheitsfähnchen wieder aus dem Schrank geholt und geschwenkt haben, kaufen wir Ihnen das nicht ab, jedenfalls so lange nicht, wie Sie an anderer Stelle Meldeportale und staatliche Eingriffe in die Freiheit fordern. (Glocke des Präsidenten) Die Grünen, die FDP und – das hat der Redebeitrag des Kollegen Stuhlfauth gezeigt – auch die AfD sind keine wirklich freiheitlichen Parteien. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos)
