Marcus Klein
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ja, Feinschmeckerthemen, tatsächlich. Wir haben eben schon vom Landesseilbahngesetz gehört, das jetzt endlich die gebührende Aufmerksamkeit bekommen hat, die ihm sicher zusteht. Alle Gesetze müssen von Zeit zu Zeit überarbeitet und angepasst werden. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Das gilt dann auch für das Landesnachbarrecht, das sicher eine größere Aufmerksamkeit per se und Bekanntheit hat. Ich will Ihnen auch nicht vorenthalten, dass die CDU-Fraktion diesen Punkt bereits im Juni 2022 auf die Tagesordnung des Rechtsausschusses gesetzt hat, explizit bezogen auf das Spannungsverhältnis im Nachbarrecht – Überbau gegen berechtigtes Interesse an einer entsprechenden Außendämmung. Wie immer freuen wir uns, wenn die Landesregierung, wenn auch mit einigem Verzug, eine unserer vielen guten Ideen aufgreift. Energetische Sanierungen sollen erleichtert werden, ohne dabei die berechtigten Interessen beider Nachbarn aus dem Blick zu verlieren. Gerade in dicht bebauten Ortskernen stehen viele Häuser direkt an der Grundstücksgrenze. Eine moderne Außendämmung, technisch meist sinnvoller als eine Innendämmung und für die Energieeinsparung entscheidend, scheitert dort bislang häufig an rechtlichen Hürden. Künftig sollen alle Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet sein, einen geringfügigen Überbau durch Wärmedämmung zu dulden, wenn ihr eigenes Grundstück dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Dies kann, meine Damen und Herren, natürlich nur unter engen Voraussetzungen gelten und muss die Eigentumsrechte des Nachbarn wahren, denn – auch das sei hier gesagt – es handelt sich hier um einen Eingriff in Grundrechte – Eigentumsgarantie – des betroffenen Nachbarn, und freilich muss dieser immer wohl abgewogen sein. Gleichzeitig arbeiten wir auch in diesem Gesetz mit einigen unbestimmten Rechtsbegriffen: geringfügige Beeinträchtigung, angemessene Wärmedämmung, anders vertretbarer Aufwand. Es wird also auch mit diesem Gesetz, das eine Grundlage schafft, weiter spannend bleiben. Davon darf man ausgehen. Bei einem weiteren Punkt, der hier geregelt wird, geht es um Balkone und Terrassen, die Angleichung von Nachbarrechtsgesetz und Bauordnung. Der Minister und der Vorredner haben schon dazu ausgeführt. Darauf kann ich Sie verweisen. Wir freuen uns zu beiden Punkten auf die weitere Beratung im Rechtsausschuss. Da wird sicher noch der eine oder andere Punkt zu erörtern und zu beleuchten sein, aber wir begleiten das mit einem sehr positiven Ansatz. Vielen Dank. (Beifall der CDU, bei der FDP, vereinzelt bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
