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Josef Winkler

GRÜNE 09.10.2025 Sitzungen 18/95

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man merkt ein bisschen, dass der Wahlkampf seine Schatten vorauswirft, aber es ist tatsächlich so, dass wir im Petitionsausschuss etwas anders arbeiten als in anderen Ausschüssen und uns sehr kollegial über die Bürgeranliegen austauschen. Was wir natürlich nicht machen, ist, dass jede unserer Fraktionen die Themen, die wir sowieso auf der Tagesordnung haben, nur weil noch eine Petition dazu eingegangen ist, dann umgestalten und sagen, das machen wir jetzt, weil wir eine Petition bekommen haben. Da müssen wir schon ehrlich bleiben. Die Themen, die Sie jetzt hier unter großem Beifall vorgetragen haben, hätten Sie auch ohne Petition ins Plenum eingebracht. Ich finde, das darf dann auch einmal gesagt werden. Wir haben in der vergangenen Woche zum dritten Mal eine Petentin zu einer öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss begrüßt. In Rheinland-Pfalz sagt man, ab dem dritten Mal ist es Brauchtum, und ich finde es ein schönes Brauchtum, dass die Petenten, wenn ein gewisses Quorum überschritten ist, die Möglichkeit erhalten, ihr Anliegen persönlich vorzubringen. Das macht unser Handeln insgesamt transparenter. Deswegen hat sich meine Fraktion auch lange für diese Regelung eingesetzt, und wir haben sie zusammen in der Koalition weiterverfolgt. Es hat sich bewährt, die darauffolgende Beratung wie gehabt im Petitionsausschuss in vertraulicher Beratung vorzunehmen. Die angesprochenen Petitionen mit vielen Unterstützungsunterschriften betreffen viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Sie sind es, die unserem Ausschuss hin und wieder zu größerer Aufmerksamkeit verhelfen, die er durchaus öfter verdient hätte. Um ehrlich zu sein, betrifft aber ein großer Teil unserer Arbeit im Petitionsausschuss und eben auch der Arbeit der Bürgerbeauftragten die ganz persönlichen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, zum Beispiel bei Problemen mit der Verwaltung oder Konflikten mit Behörden. Das ist auch wichtig festzuhalten. Wir behandeln jede Petition gleich. Es spielt keine Rolle, ob 10.000 Leute oder eine Person unterschrieben haben. Jedes Bürgeranliegen hat verfassungsrechtlich das gleiche Gewicht. Die Anzahl für die öffentliche Beratung hat insofern auf die tatsächliche Beratung keinen Einfluss. So sollte es jedenfalls sein. Bisher ist es auch so. Hier nimmt die oder der Bürgerbeauftragte des Landes, in diesem Fall die, seit mehr als 50 Jahren eine zentrale und unglaublich wertvolle Vermittlungsrolle zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen sowie der Verwaltung auf der anderen Seite ein, was die Abgeordneten im Ausschuss sehr entlastet; denn das kann sehr zeitintensiv sein. Ich muss sagen – ich arbeite schon länger in dem Bereich, als ich jetzt hier im Parlament bin –, dass ich ein bisschen vom Saulus zum Paulus geworden bin. Ich konnte mir das vorher nicht so gut vorstellen, dass die Bürgerbeauftragte solch eine sinnvolle Einrichtung ist. Sie hat sich aber bewährt. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD – Vereinzelt Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Markus Wolf, CDU) Ich will nicht sagen, wo mein Damaskuserlebnis war, (Heiterkeit des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) es ist aber jedenfalls so gewesen, dass ich vorher ein bisschen skeptisch war, von andernorts betrachtet. Hier in Mainz aber habe ich dann festgestellt, es ist und bleibt eine gute Einrichtung. Es war mir nur vorher nicht bewusst. Ich will einen Fall nennen, einfach nur, um zu zeigen, wie kleinteilig die Arbeit ist. In einem Fall zog sich die Einbürgerung einer vormals kolumbianischen Staatsbürgerin, die ihren alten Pass bereits abgegeben hatte, weil er abgelaufen war, so lange hin, dass sie gezwungen war, zehnmal pro Woche im Grunde illegal die Grenze zwischen Rheinland-Pfalz und Luxemburg zu überqueren, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen. Durch den Einsatz der Bürgerbeauftragten konnte das Verfahren beschleunigt werden. Ganz nebenbei bemerkt konnte die Frau von Glück sagen, dass das zu einem Zeitpunkt war, zu dem noch keine Grenzkontrollen stattgefunden haben. Das hätte ziemlich übel ausgehen können. Damit will ich es bei den Einzelfällen für dieses Jahr belassen. Sie kennen das aus den zurückliegenden Jahren und können sich das alles in dem sehr informativen Bericht der Bürgerbeauftragten Jahr für Jahr entweder auf der Homepage anschauen, herunterladen oder auch schriftlich schicken lassen. Ich möchte die letzten Sekunden darauf verwenden, mich noch einmal für die vertrauensvolle Zusammenarbeit einmal im Ausschuss, aber auch mit der Bürgerbeauftragten Frau Schleicher-Rothmund, ihrem Stellvertreter Hermann Josef Linn und dem gesamten Mitarbeiterteam, das ebenfalls wertvoll und wichtig ist und sicherlich vieles von der Arbeit erledigt, was uns dann erspart bleibt, bedanken. Das gilt auch für die Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss insgesamt. Da Ihre Amtszeit nach acht Jahren im kommenden April endet, werden wir Sie heute möglicherweise zum letzten Mal hier im Plenum begrüßt haben. Ich möchte Ihnen ganz persönlich für Ihre bürgernahe, empathische und lösungsorientierte Arbeit in den vergangenen acht Jahren danken. Ich wünsche Ihnen für Ihre persönliche Zukunft nur das Beste. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP sowie des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER)

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