Christof Reichert
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung das Landesgesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes. Mit der Änderung werden die Regelungen zur Verteilung der Ergänzungszuweisungen zur Überbrückung besonderer Belastungen getroffen, die wir gestern durch den Nachtragshaushalt freigemacht haben. Zunächst möchte ich betonen, dass jeder Euro, den das Land den Kommunen zusätzlich zur Verfügung stellt, wichtig ist. Ich sage auch ganz deutlich, diese zusätzlichen Mittel sind keine Wohltat dieser Landesregierung. Nein, es ist ihre verfassungsgemäße Pflicht, die Kommunen auskömmlich auszustatten. (Beifall der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ergänzungszuweisungen sind – so haben es auch die kommunalen Spitzenverbände deutlich gemacht – auch nur ein erster Schritt in die richtige Richtung, bei dem in erster Linie die Symptome abgemildert werden. Auf keinen Fall führen die Mittel dazu, dass die kommunalen Haushalte ausgeglichen werden können oder dadurch gar Handlungsfähigkeit erreicht werden könnte. Wie die jetzt zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel letztendlich richtig an die Not leidenden Kommunen verteilt werden, darüber kann man je nach Betroffenheit unterschiedlicher Meinung sein, Herr Minister. Sie sehen mit Ihrem Gesetzentwurf vor, die Mittel nach einem komplexen Berechnungsschlüssel nach den Belastungen im Sozial- und Jugendhilfebereich an die Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte mit eigenem Jugendamt zu verteilen. (Zuruf von der SPD: Gute Idee!) Die Tabelle des Ergebnisses haben Sie auch nicht dem Gesetz angehängt, sondern bisher nur in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Durch den gewählten Verteilungsschlüssel gibt es, wie schon bei der Neufassung des KFA, zwangsläufig Gewinner. Es gibt aber auch Verlierer. Bezogen auf die Zuweisung pro Einwohner geht die Spanne entsprechend der von der Landesregierung veröffentlichten Übersicht bei den kreisfreien Städten von 20 Euro bis rund 140 Euro auf den Einwohner bezogen, bei den Landkreisen von rund 30 Euro bis 100 Euro pro Einwohner. Das Ergebnis der Verteilung wirft schon Fragen auf. Wieso driften die Zahlungen bei ähnlicher Belastung der Kommunen im Sozial- und Jugendbereich so weit auseinander? Wieso ist ausgerechnet der Landkreis, der durch die Neufassung des kommunalen Finanzausgleichs seit 2023 der größte Verlierer im System ist und gegen das Land klagt, auch mit dieser Verteilung erneut der größte Verlierer? (Zuruf des Abg. Markus Stein, SPD) Eines ist jetzt schon klar: Es werden dringend – das haben Sie vorhin angedeutet, Herr Minister – weitere Maßnahmen gebraucht, gerade auch für die Kommunen, die aufgrund ihrer Finanz- und Strukturschwäche außerhalb der Soziallasten besonders hart vom neuen KFA betroffen sind. Wir werden das weitere Verfahren positiv begleiten, sehen aber noch Aufklärungsbedarf. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU)
